Wegübersetzung müssen häufig teilweise, manchmal auch ganz von
der Gemeinde getragen werden. Sie hätte daher durch eine bessere
Planung ihres Straßennetzes viel Geld ersparen können.
Die in Abb. 5 dargestellte, in einem Stadterweiterungsplan
vorgesehene Straßenanlage ist recht gut gemeint, und sie sieht
auch auf dem Papiere ganz gut aus. Da aber die Bahn im Ge'
lande liegt und das Grundwasser verhältnismäßig hoch steht, so
verteuert die Herstellung der beabsichtigten schienenfreien Unter
fahrt die Straßenbauten für die Stadt und die Hausbauten für
die Grundeigentümer. Außerdem würde die ganze Anlage infolge
der schief aufsteigenden Straßen in Wirklichkeit durchaus nicht
sehr schön aussehen.
Die Blockdurchdringung empfiehlt sich gelegentlich auch, dann
wenn die Bahn lange schmale Flurstücke schräg durchschneidet und
man die Nebenstraßen senkrecht und parallel zu schon vorhan“
denen Hauptstraßen bezw. zu den Flurstücksgrenzen anordnen
will. Im Teile A der Abb. 6 wird dadurch einerseits der Weg
zum Bahnhofe, auf den man bei Wohnstädten in der Nähe der
Großstädte immer ganz besonders Rücksicht nehmen muß, und andererseits der Weg zur Stadt
nicht verlängert; wohl aber im Teile B. Eine solche sägeförmige Straßenausteilung wird daher
nur ausnahmsweise angewendet werden können, obwohl sie eine raschere Verbauung ermöglicht.
3. ER WEITERUNGS FÄHIGKEIT DER BAHN
Sie wird durch die in Bahnnähe liegenden Straßen ganz wesentlich beeinflußt, Soll zu
einer eingleisigen Bahn aus älterer Zeit, die noch mit flacheren Böschungen angelegt worden
ist, ein zweites Gleis gelegt und kann das bestehende Gleis um den halben Gleisabstand
verschoben werden, so ist eine Grundeinlösung nicht erforderlich, wenn die Dammhöhe oder
die Einschnittstiefe mehr als etwaHi-8—10m beträgt (Abb. 7); bei einem geringeren Höhen
unterschiede müßten Stütz- oder Futtermauern hergestellt werden
(Abb. 8), was aber auch nur bis etwa H s - 2,0—2,5 m und H 3 -
1,0—1,5 m möglich ist. Kann das bestehende Gleis nicht verschoben
werden, so sind die angegebenen Zahlen rund doppelt So groß.
Liegt die Bahn fast oder ganz im Gelände, so ist immer eine
Grundeinlösung notwendig. Bei der Blockabsonderung muß dann,
da eine nennenswerte Verschmälerung einer Straße kaum zuge-
standen wird, eine ganze Häuserzeile eingelöst werden. Audi bei
der Blockdurchdringung mit enger Verbauung ist die Grundeinlösung
noch recht teuer, wenn die Blocktiefe nicht groß ist. Etwas besser ist
es vielleicht, wenn bei der Blockabsonderung breite Vorgarten vorge
sehen sind, deren Einlösung aber auch noch verschiedene Nachteile hat.
Es ergibt sich, daß vom Standpunkte der Erweiterungsfähigkeit
der Bahn die Blockdurchdringung mit offener Bauweise und reich
lichen Gärten die beste Lösung ist. Da für ein Gleis nur ein Grundstreifen von 4-5 m
Breite erforderlich ist, so werden dadurch tiefe Gärten nicht sehr entwertet.
Es fragt sich nur, ob die Erweiterungsfähigkeit der Bahn für die Stadt überhaupt wichtig
ist, da die Kosten eines neuen Gleises vom Bahneigentümer zu tragen sind.
Auf offener Strecke — die Erweiterung von Bahnhöfen wird hier nicht behandelt —
werden neue Gleise gelegt, wenn die Hauptbahn ein zweites bezw. drittes und viertes Gleis
erhalten, wenn die Stadt der Ausgangspunkt einer Nebenbahn werden oder wenn ein
Schleppgleis (Industriegleis) hergestellt werden soll.
Schiebt die Hauptbahn die Gleisvermehrung wegen einer zu teuren Grundeinlösung
hinaus, so wird das oder die bestehenden Gleise immer mehr überlastet, die Zahl der Züge
kann nicht vermehrt werden, es gibt Verspätungen im Personen- und Güterverkehr, was
von der Bevölkerung sehr unangenehm empfunden wird. Eine schlechte Zugverbindung hält
davon ab, sich in einer Wohnstadt in der Nähe der Großstadt anzusiedeln. Man sucht sich
dann vielleicht mit anderen Mitteln, wie teilweise Ablenkung des Verkehrs auf andere Linien
oder Erbauung von elektrischen Fernbahnen zu helfen, bis nach einigen Jahren der alte
Zustand eingetreten ist und dann schließlich doch die Gleisvermehrung ausgeführt werden
muß. Die Grundeinlösung ist dann wegen der weiteren Verbauung und der allgemeinen
Wertsteigerung des Bodens noch teurer geworden. Den Schaden trägt bei unserem Staats
bahnsystem die Allgemeinheit. *)
*) Wie sehr die Gemeinden durch die infolge der Verbauung gehinderte Ausdehnungamöglichkeit der Eisenbahnen
in Mitleidenschaft gezogen werden, beweist unter anderem die Verlegung unzureichend gewordener Anlagen för den
Frachtenverkehr außerhalb de* Weichbildes der Städte, wodurch der größte Teil der Einwohnerschaft mit erhöhten
Fuhrwerkskosten belastet wird.
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