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Die zeitgemäß sparsame, zentrale Beheizung von Mietwohnungen und Eigenheimen, von Büros und Geschäftslokalen erfordert
den tausendfach bewährten
NARAG-C LÄSSIG- ZIMMERHEIZ KESSEL
in Verbindung mit
NATIONAL RADIATOREN MODELL CLASSIC
Die Abbildungen zeigen eineMiet-
hausgruppe in Berlin-Lichterfelde-
West mit 31 Einzelwohnungen,
deren jedemit einerEtagenheizung,
bestehend auseinem Narag-Classic-
Zimmerheizkessel und einer der
Wohnungsgröße entspechenden
Anzahl von Classic-Radiatoren, aus
gestattet ist. Die besonderen Vor
züge dieser Etagenheizung sind :
Geringe Anschaffungskosten, denk
bar niedrige Betriebskosten, selbst
bei Dauerbrand,einfacheu. saubere
Bedienung, völlige Unabhängigkeit
vom Hauswirt und von evtl, anderen
Mietparteien, die Heizregulierbar-
• (Mänumen • B - ■'Kff'Oji ’CCatfk -XimmerfaitJivffef ■ “ ■ XXauic f&uJüj/ai-
keiteinzelner Räume der Wohnung
je nach Bedarf, eine überraschend
große Brennstoffersparnis, weil die
einzig vorhandene Feuerstelle, der
Narag - Classic - Zimmerheizkessel,
eine überall gleichmäßige Wärme
für alle Räume der Wohnung spen
det, in denen Classic-Radiatoren
zur Aufstellung gelangen, eine er
höhte Feuersicherheit gegenüber
den unwirtschaftlichen Einzelfeuer
rungen und die Möglichkeit einer
leichten nachträglichen Installation
auch in alten Wohnungen. Keller-
| raum und Wasserleitungsanschluß
sind nicht erforderlich.
Verlangen Sie kostenfrei ausführliche Beschreibung Nr. 135 nebst Urteilen aus der Pr axi s
NATIONALE RADIATOR GESELLSCHAFT.«
Hersteller der HatinnaJ Radialeren vnd national Kessel
BERLIN W66, WILHELMSTRASSE 91
Werke: Schönebeck / Elbe-—Neuß / Rhein Lieferung nur durch Heizungsfirmen
Schließlich fragt Herr Meyer in der „Baugilde“ nach der
Bedeutung des auf S. 40 von „Städtebau“ (Heft 3/4) abgcbil-
deten Planes der Akropolis und der darin punktierten Linie.
Die punktierte Linie ist nicht, wie Herr Meyer zu glauben
scheint, eine Achse (der Zeichner des Planes betont im
Gegenteil die mangelnde Achsialität), sondern die Sehlinie
zur Festlegung des Standpunktes (A) für das darüber ste
hende Bild. Der Plan ist von Choisy, der nicht, wie Herr
Meyer zu glauben scheint, ein Ostendorfschüler, sondern ein
französischer Kunstkritiker ist, der diesen Plan im Jahre
1875 veröffentlichte.
EIN PREUSSISCHES STÄDTEBAUGESETZ
VON OBERBAURAT W. KOEPPEN. BERLIN
Das Wohlfahrtsministerium hat es sich in überaus dankens
werter Weise zur Aufgabe gemacht, die Anregungen, welche
die Sozialpolitiker des Wohnungsbaues und die Städtebau
techniker in den letzten Jahren gegeben haben, durch Erlasse
und durch Änderung, bezw. Schaffung von Gesetzen zu ver
wirklichen.
Der bisher wichtigste Schritt wurde im Jahre 1918 mit dem
Wohnungsgesetz und der Änderung des Fluchtlinicngesetzes
gemacht zugunsten der Wohnungshygienc, der äußeren Ge
staltung der Baulichkeiten, der Schaffung von Freiflächen
(Spiel- und Erholungsplätzen) und des Kleinwohnungsbaucs.
Dann kamen u. a. die Verordnungen über Klein- und Mittcl-
häuser, über Wohnlauben, die Herausgabe der bekannten
Musterbauordnung, das Gesetz zur Erhaltung des Baum
bestandes und zur Erhaltung und Freigabe von Ufcrwcgcn.
Gekrönt werden diese Arbeiten, welche wohl hauptsächlich
der Initiative der beiden Ministerialräte Geheimrätc Fischer I
und II, den juristischen und technischen Dezernenten im
Wohlfahrtsministerium, zu danken sind, durch die Heraus
gabe des Entwurfs eines Städtebaugesetzes nebst Begrün
dung, das durch Drucklegung in Carl Heymanns Verlag der
Öffentlichkeit zugänglich gemacht ist. Der hauptsächlichste
Anreger für das Städtebaugesetz ist Verbandsdircktor
Schmidt-Essen, der Schöpfer des Sicdlungsverbandes Rulhr-
kohlenbezirk, dessen Verbandssatzungen bereits städtebau
liche Möglichkeiten enthalten, die im übrigen preußischen
Staat noch nicht gegeben sind.
(Der Entwurf zum Städtebaugesetz faßt einmal die in einer
Reihe von Gesetzen zerstreuten Bestimmungen, welche
städtebauliche Dinge behandeln, zusammen und ändert sie
zum Teil nach den mit ihnen gemachten Erfahrungen. Die
hauptsächlich in Betracht kommenden Gesetze sind: Das
Fluchtliniengesetz von 1875., die Gesetze gegen Verunstal
tungen von 1902 und 1907, das Umlegungsgesetz von 1902
und 1907 und ein Teil des Wohnungsgesetzes von 1918. Das
andere Mal soll der Entwurf zum Städtebaugesetz die ge
setzliche Grundlage für die in der letzten Zeit als notwendig
erkannten Maßnahmen zur zweckmäßigen Aufteilung der
innerhalb und außerhalb der Ortschaften liegenden Flächen
schaffen.
Nach dem Fluchtliniengesetz ist es nur möglich neben
den Straßen und Plätzen Spiel- und Erholutigsplätze fest
zusetzen; das Städtebaugesetz bringt die Möglichkeit,
folgende Flächen sicherzustellen:
a) land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen,
b) Kloingartenland,
c) Spiel- und Sportplätze,
d) Friedhöfe,
e) Park- und Gartcnanlagen,
f) Verkehrsflächen,
g) Industrieflächen,
h) Flächen, unter denen der Bergbau geht.
Neben dem vorstehend angedeuteten Hauptinhalt des
Gesetzentwurfes enthält der letztere noch eine große Menge