DER STÄDTEBAU
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von Weiß, Gelb, Rosa und Rot. Ergänzend und steigernd
ist dann für die Grabbepflanzung eine für jeden Garten ein-
heitliche Einfassung aus ebenfalls ausdauernden Hornveilchen,
Zwergiris, Glockenblumen, Arabis, Grasnelken, Immergrün,
Gauklerblumen u. a. gedacht, die teils immerblühend, die
unterschiedlichen Farbenharmonien der einzelnen Gärten
noch erweitern und verspriesen. Dabei sollen diese Ein
fassungen mit der Zeit die nicht gepflegten Gräber völlig
überziehen, so daß der — auch sozialen — Grundforderung
moderner Friedhofsreform: Kein Grab ungepflegt — genügt
wird.
b) Im Kindergarten wird die sinngemäß gleichartige
Grabbepflanzung durch lustige Blumenzwiebeln und allerlei
Sommerblumen noch verstärkt, während hier die grobdräh-
tigen Blütenhecken durch schmälere Zierhecken aus Quitten
mispeln, Jungeichen, Mahonien u. a. ersetzt werden. An
Stelle der Birkenalleen treten hier geschlossene Laubengänge
aus Rotbuchen, Hainbuchen oder Linden. Die Hauptunter
scheidung bewirken aber Hängebäume, die über die ganzen
Terrassen gleichmäßig verteilt, aber nach Arten getrennt
sind. Es sind hierfür Hänge-Eschen, -Buchen, -Weiden,
“Ulmen und -Apfelbäume vorgesehen, die je nach Raum
bedürfnis das ihnen zugewiesene Sondergärtchen rieselnd
überzweigen.
c) Bei den Urnengräbern treten die Zierhecken als
Böschungsbepflanzungen und die Einfassungen wie vorhin
auf. Nur bei den Familienurnen ist ebenso wie bei den
d) Erbbegräbnissen (Familiengräber) aller Friedhofs
teile größere Freiheit in der Ausschmückung erlaubt.
Überall soll sich das stark betonte Vegetationsbild der
Grabgärten dem Besucher von erhöhten Pergolen und Lauben
gängen, die mit Glycinen Rosen, Clematis oder Wein garten
weise berankt sind, aufrollen. Insgesamt ist noch bei der
Bepflanzung durch die vereinfachte Qräberdecke, durch den
Fortfall der teuren Privatbäume, durch Bevorzugung von
Laubgehölzen und ausdauernden Blumen das Bestreben nach
Ermäßigung der allgemeinen Unkosten unverkennbar.
Die Denkmale.
Hier, auf dem Gebiete des Denkmalwesens, wo heute
noch der tiefste Kulturstand mit weitgehendsten Erneuerungs
vorschlägen in Widerstreit liegen, war in Ansehung aller
Umstände für Schöneberg ein besonders taktvolles Vorgehen
am Platze. So gewährt der Entwurf dem einzelnen Grab
inhaber zwar Freiheit in bezug auf die Gestaltung seines
Mals, zieht aber in bezug auf Höbe und Material je nach
der Stelle gewisse Grenzen. Für diejenigen, die auf eigene
Denkmalserstellung verzichten, sollen offizielle Typen ge
schaffen werden in Form von einfachen würdigen Namens
tafeln. Ähnlich soll es bei den Urnen und im Kindergarten
gehalten werden, nur daß die Denkmalsbildung dort im all
gemeinen niedriger und bei den letzteren auch im Material,
Form und Farbe mehr leicht und freudig abgestimmt werden
könnte. Solcherart würde das Nebeneinander von Benennung
und Bepflanzung öffentlich unterhaltener typischer Grab
stätten und, zwar zurückhaltend, aber individuell gestalteter
Grabstätten das besondere organisatorische Kennzeichen des
neuen Schöneberger Friedhofs sein.“
IV.
Wie oben angedeutet, beansprucht die Friedhofser-'
Weiterung im Verhältnis zum alten Friedhof und zur späteren
Gesamtfläche einen bedeutenden Teil des Raumes. So wird
ihre Durchbildung nach den vorliegenden Vorschlägen ganz
von selbst bei der Neubelegung der Anlaß sein, dann auch
die alten Felder einer durchgreifenden Umgestaltung zu
unterziehen. Dr.-lng. Hahn, Rüstringen.
STEUERABBINDUNG FÜR DEN KLEINWOHNUNGS
BAU.
Von Regierungsbaumeister a. D. WEHL, Hermsdorf.
Die ersten Beispiele spekulativen Weiterverkaufs öffent
lich unterstützter Wohnbauten haben sich bereits gezeigt.
Sie sollen tunlichst bekämpft werden. Die Form des
Schutzes ist schwierig. Verkaufrecht und Wiederkaufrecht
pflegen nur auf dem Papier zu stehen. Bis 1914 ist wohl
selten, vielleicht niemals von ihrer Ausübung Gebrauch
gemacht worden. Wenn wir die Wohnungsnot mit Neu
bauten mildern wollen, muß aber auch die Unternehmer
tätigkeit wieder einsetzen. Dieser muß ein normaler Ge
winn zugebilligt werden. Ferner muß dem Unternehmer
bau, ehe er in Privathand übergeht, Befreiung von den hohen
Handwechselunkosten (5—7%) zugebilligt werden. Der
Sinn dieser Steuer darf nicht dazu ausarten, die Miete von
vornherein um 5—7% zu überteuern.
Überhaupt dürfen Kleinhäuser und Kleinwohnungs-
häuser nicht steuerlich überbürdet werden. Wenn z. B.
plötzlich in den kleinbürgerlichen Wohnvororten Groß-Ber
lins der billige Bodenwert (nicht Baustellenwert) einschl.
aller Gewinne durch Handel oder Erschließungstätigkeit
gleich Null wäre, so würde das die dortigen Mieten bereits
bei Friedensbaukosten kaum mehr als um 3—-5% ver
billigt haben. Ein einziger Handwechsel bedeutet aber
schon eine höhere Mietsteigerung als der Fortfall der billi
gen Bodenwerte; denn die Steuer trifft vornehmlich die um
ein. hohes Vielfaches größeren Baukosten, die wiederum
zum größten Teile eine Lohnfunktion darstellen. So voll
zieht sich hier ein verhängnisvoller, bisher schwerlich klar
durchdachter Kreislauf.
Am besten und billigsten baute von jeher, so auch heute
mit Baukostenbeihilfen, ein gewandter Privat mann, dem
die natürlichen Gaben eines rührigen Unternehmers an
geboren sind. Wenn er handwerklich geschult ist und in
seiner Freizeit selbst mitarbeitet, womöglich mit seinen
Söhnen, dann spart er entsprechend noch mehr. Für weniger
gewandte und beruflich stark beschäftigte Baulustige be
deutet ein Neubau auf eigene Rechnung stets ein Wagnis,
vor dem viele — nicht mit Unrecht — zurückschrecken.
Gerade die Bau prozesse sind bekanntlich am widerwärtig
sten und langwierigsten. Dazu kommt Materialnot und
Streikgefahr nebst fortschreitender Teuerung der Baustoffe.
Hier gilt es, durch formularmäßige, den örtlichen Ver
hältnissen angepaßte Drucksachen aufklärende Hilfe zu ge-