DER STÄDTEBAU
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(14,1846 qm). Für Groß-Berlin ausschließlich zweier kleiner
Vororte wird der Gesamtimmobiliarwert auf 18—19 Mil
liarden Mark angegeben. Was die Beleihungstätigkeit der
Hypothekenbanken anbelangt, so wurde u. a. ermittelt, daß
Anfang 1915 29 Banken 13420 Beleihungsobjekte mit
2374,40 Mill. Mk. Beleihungskapital in Groß-Berlin ver-
zeichneten. Von 9 Banken waren Angaben nicht zu er
langen.
Wohnungsnot und Mieterelend ist eine von
Viktor Noack herausgegebene Schrift betitelt (Verlag
Ernst Wasmuth-Berlin). Die Schrift beschrärlkt sich auf
eine knappe Darstellung der gegenwärtigen Zustände im
Wohnungswesen, besonders in Groß-Berlin, und auf eine
Aufzählung der bisherigen gesetzgeberischen und organisa
torischen Maßnahmen. Eine Anzahl photographischer Auf
nahmen schlechter Wohnungen und guter Siedelungsanlagen
bilden ein tatsächliches Material zur Veranschaulichung der
gegebenen Verhältnisse. Gerade die knappe Darstellungs
weise macht es leicht, mit Hilfe der Schrift einen Überblick
über den Stand der Wohnungsfrage zu gewinnen.
Vom Düre.rbund sind zwei neue Flugschriften im
Verlage Callwey, München, herausgegeben. Die eine davon,
„Der Wohnungsbau nach dem Kriege“, enthält Aufsätze von
H ö g g und Schult z'), Sie sind anscheinend zu einer Zeit
geschrieben, zu der der traurige Ausgang des Krieges noch
nicht zu erkennen, war. Neues bieten sie nicht. Daß wir,
wie Högg empfiehlt, heute unter Beiseitesetzung vieler Be
denken nur darauf sehen müssen, schnellstens Wohnungen zu
bauen, ist eine Forderung, die längst Allgemeingut geworden
ist. Auch was Schultz wünscht, ist schon längst in die
Praxis umgesetzt. Welche Leute die Reichshilfe zur Förde
rung des Wohnungsbaues als Armenunterstützung angesehen
haben möchten, ist mir nicht bekannt, jedenfalls ist bei der
Gewährung der Reichshilfe hiervon keine Rede. Die Mei
nung, daß die Bauten jetzt das Doppelte oder Dreifache als
vor dem Kriege kosten würden, ist leider durch die Tat
sachen überholt. Bekanntlich ist das Bauen heute um das “
Drei- bis Fünffache und noch mehr teurer als-vor dem Kriege.
Die Schrift von Ernst Kühn „Ubergangs-
Heimstätten-Siedelung“ (Zellenbau) 2 ) bietet da
gegen viel Beachtenswertes. Der Verfasser entwickelt prak
tischen Sinn, der ohne große Umschweife Wirklichkeitswerte
schaffen will. Er empfiehlt Übergangsbauten einfachster
Art aus Holz, die auf eine Zeit von etwa 10—20 Jahren das
Bedürfnis decken, sowie der Produktion und Siedlung völlig
freie Entwicklung gewähren. Neben Holz empfiehlt er die
Verwendung von natürlichen Steinen, Lehm, Sand oder
Kohlenschlacken. Im einzelnen schildert er, wie das Wohn-
bedürfnis für Arbeiter, Handwerker, Landwirte usw. zu be
friedigen ist. Er gibt auch die für die Wärmehaltung der
Wohnungen notwendigen Anregungen. Eine Anzahl von
Zeichnungen mit knapp gehaltenen Erläuterungen bilden
eine wertvolle Ergänzung seiner Anregungen. Es sollte,
wenn es nicht schon geschehen ist, dem Verfasser von den
maßgebenden staatlichen Behörden Gelegenheit gegeben
werden, seine Vorschläge praktisch durchzuführen. Die
kleine Schrift verdient durchaus die Beachtung derjenigen,
denen es mit dem Siedlungsgedanken ernst ist.
’) Preis 0,40 Mk.
*) Preis 1,50 Mk.
Der Frage der Beschaffung geschmackvoller Klein
wohnungsmöbel sind Musterblätter gewidmet, die Dipl.-Ing,
Kurzrock, Hannover ausgearbeitet hat (Verlag
Langenhagen, Hannover). Mit Recht hebt der Verfasser in
einem Vorwort hervor, daß die Veredelung der gewerblichen
Arbeit im Zusammenwirken von Kunst, Industrie und Hand
werk gerade jetzt besonders geboten erscheint. Es besteht
jetzt mehr als je die Gefahr, daß infolge der starken Nach
frage nach Möbeln sich die Pfuscharbeit mehr als je breit
macht. Auf 54 Tafeln gibt Verfasser Entwürfe zu Klein
wohnungsmöbeln wieder, die sowohl in der Formgebung recht
geschmackvoll erscheinen, als auch eine günstige den Be
dürfnissen entsprechende Raumausnutzung bieten. Die
zeichnerische Darstellung von Einzelheiten erhöht den Wert
des Buches für den praktischen Gebrauch. Auch der ein
fachste Tischler dürfte imstande sein, nach diesen Entwürfen
zu arbeiten. Die Sammlung sei hiermit bestens empfohlen.
Unter dem Titel „Wohnungsnot und Heim
stättengesetz“ macht der badische Landeswohnungsrat
Dr. Hans Kampffmeyer Vorschläge hinsichtlich der
Sozialisierung des Hausbesitzes. (Schriften zur Wohnungs
frage, herausgegeben vom Badischen und Württembergischen
Landeswohnungsverein, Heft 6. Verlag der G. Braunschen
Hofbuchdruckerei in Karlsruhe. Preis 90 Pf.) Verfasser
tritt mit großzügigen Vorschlägen zur Sozialisierung des
Hausbesitzes hervor. Er will sämtliche Mieter und Besitzer
von Miethäusern, die über 20 Jahre alten Untermieter, so
wie die Besitzer von Eigenhäusern mit einem Mietwerte von
mehr als 1000 Mk. innerhalb gewisser Bezirke zu Zwangs
genossenschaften zusammenschließen. Die Mietwohnungen
sowie alle für den Wohnungsbau und für die ländliche Siede-
lung notwendigen Grundstücke werden in die Verwaltung
dieser Verbände, die öffentlich-rechtlichen Charakter haben
sollen, überführt. Ausgenommen sind ländliche Grund
stücke, landwirtschaftlich benutzte Bodenflächen, soweit sie
nicht als Bau- oder Siedlungsland benötigt werden, gewerb
liche Betriebsgebäude und damit verbundene Dienstwoh
nungen und Wohnungen der Betriebsinhaber. Die Verbände
erhalten das Recht der Enteignung, sie sollen hiervon jedoch
in den ersten zwei Jahren, keinen Gebrauch machen, um sich
nicht mit zu großem Risiko zu belasten. Außer im Wege
der Enteignung und der Übernahme der Verwaltung kann
die Vergesellschaftung durch freihändigen Ankauf oder Aus
übung des ihnen allgemein zustehenden Vorkaufsrechts er
folgen.
Als Entschädigung erhalten die Hausbesitzer die Mieten,
welche am 1. Juli 1914 gezahlt wurden, abzüglich eines Be
trages für Instandhaltung und Betriebsunkosten und einer
Umlage für Mietausfälle, Lasten, die den Verband treffen.
Der Hausbesitzer hat also aus dem ihm überwiesenen Be
trage nichts weiter zu zahlen, als die Hypothekenzinsen und
etwaige, ihn persönlich treffende Steuern.
Der Verband erhebt von den Mietern außer seinen
Selbstkosten einen Zuschlag zum Ausgleich der höheren
Aufwendungen für Neubauten, Sanierungen und für Miet
nachlässe an kinderreiche Familien.
Jedes Mitglied hat so viel Heimstättenanteile zu je
100 Mk. zu übernehmen, daß durch sie mindestens die Hälfte
des jährlichen Mietwertes ihrer Wohnung gedeckt wird. Die
Anteile sind unverzinslich. Je nach der Vermögenslage der
Mitglieder sind die Anteile gleich voll oder durch monatliche
Teilzahlung einzuzahlen.