DER STÄDTEBAU
spaßhaft finden, daß öffentlichen Straßen und Plätzen
noch immer jeder, reden und sich benehmen darf, wie er will,
so ist das Gegebene doch viel, daß es bei weiser und sinn
gemäßer Auslegung des Gesetzes eine für die Schönheit der
Stadt- und Straßenbilder besorgte Baupolizeibehörde in
stand setzt, auf das nützlichste zu wirken; und zwar ist auch
hier wieder die allgemeine Bestimmung wertvoll, die sich
in Ziffer 4 mit den Worten „sowie die einheitliche Gestaltung
des Straßenbildes“ eingeschlichen hat. Es wird zum Beispiel
bei der Vorlage der Bauzeichnungen für die Außenflächen
der Wohngebäude auch eine Zeichnung verlangt werden
können, die den Flächenentwurf zusammen mit den an
grenzenden, bereits vorhandenen Außenflächen — also der
Nebenhäuser — zeigt. Denn nur vor einem derartigen Bilde
kann, die Frage entschieden werden, ob sich der Neubau dem
künstlerischen Eindruck des Straßenbildes einfügt. Das
selbe kann übrigens auch für Fabrikbauten und Geschäfts
häuser vorgeschrieben werden, denn seine Sorge für die
„einheitliche Wirkung des Straßenbildes“ hat das Gesetz
nicht auf Wohnstraßen beschränkt, jedenfalls nicht auf die
Straßen, in denen neben Wohngebäuden auch Fabriken und
Handelshäuser stehen.
Schließlich enthält das Gesetz in dem § 3 des Artikels IV
die Bestimmung, daß durch die Bauordnung dafür gesorgt
werden soll, daß überall dort, wo die offene Bauweise üblich
und wirtschaftlich durchführbar ist, die Errichtung von
Wohnhäusern mit freistehenden Brandgiebeln verhindert
wird. Die in dieser Bestimmung zum Ausdruck kommende
CHRONIK.
IE BAUTÄTIGKEIT IN DEUTSCHEN STÄDTEN. Die
letzten Ermittlungen des Reichsstatistischen Amts über die Bau
tätigkeit in deutschen Städten, die sich auf das zweite Vierteljahr 1918
beziehen, lassen ein weiteres Sinken der Sautätigkeit erkennen. 33 Groß
städte und 15 Mittelstädte haben Zahlen eingesandt. An erster Stelle
stehen unter den Großstädten Köln, Nürnberg und Essen, unter den
Mittelstädten Görlitz und Fürth. In Köln wurden im zweiten Vierteljahr
55 neue Gebäude, davon 30 Wohngebäude, errichtet, in Essen 40, davon
39 Wohngebäude, in Nürnberg 55, davon nur t Wohnhäuser, in Bremen
29 und 34. Die meisten Neubauten sind Fabrikbauten gewesen, so in
Augsburg 26 Bauten, in Düsseldorf 33, in Hamburg 31 und in Mülheim
(Ruhr) 20, während Wohngebäude in diesen Städten gar nicht errichtet
wurden. In Schöneberg, Bochum, Srfurt, Magdeburg und Saarbrücken
hat im 2. Vierteljahr 1918 überhaupt keinerlei Bautätigkeit geherrscht.
Die meisten Wohnungen wurden hergestefit in Essen mit 191, in Bremen
mit 146, in Kiel mit 50, in Köln mit 40, in Nürnberg mit 33. Den
höchsten Zuwachs gegenüber dem 1. April rgi8 festgestellten Wohnungs-
bcstande weisen Bremen mit 0,23 ° 0 und Essen mit 0,19 °/o auf; es folgen
dann in weitem Abstande Kiel mit 0,08, Augsburg mit 0,06 und Mül
heim (Ruhr) mit 0,03 Von den Gemeinden mit 50—100000 Ein
wohnern hatten Osnabrück 11 und Buer (Westf,) 3 neue Wohngebäude
zu verzeichnen, während in den übrigen Mittelstädten nur Industriebauten
errichtet wurden. In Steglitz, Freiburg (Br.), Linden bei Hannover,
Recklinghausen und Zwickau hat im zweiten Vierteljahr keinerlei Bau
tätigkeit stattgefunden. Wie das Verhältnis der neuerrichteten Wohnungen
zu den neuen Wohnungshäusern erkennen läßt, sind überwiegend Klein
häuser errichtet worden.
H ochofen - Schwemmstein- und kunstbims-
VERTRIEBSGESELLSCHAFT m. b, H. (Patent Schol).
Zur Herstellung und Verwendung von Baustoffen sollen Kohlen erspart,
fehlende Arbeiter durch geeignete Maschinen ersetzt, unbenutzte Boden
Fürsorge für die Schönheit der Straßenbilder ist recht löb
lich, und man kann sich über die Absicht, die der Gesetz
geber zeigt, die freistehenden Brandgiebel tunlichst aus
zumerzen, nur freuen. Auch Ist zu hoffen, daß aus dieser,
für die offene Bauweise erlassene Sondervorschrift nicht
etwa geschlossen wird, daß es in der geschlossenen Bauweise
nun gestattet ist, die rohen Giebel ungestraft über die Nach
barhäuser in die Höhe zu schicken. Hier würde die Ziffer 4
von Artikel IV, § 1, zur Anwendung zu kommen haben, nach
der für diese Giebel Bestimmungen über Verputz, Anstrich
und Ausfugung zu erlassen sind, soweit diese Giebel nicht
überhaupt der einheitlichen Gestaltung des Straßenbildes
abträglich sind.
Die Bestimmungen des Wohnungsgesetzes ergänzen
also in mannigfacher Weise das Gesetz über die Verunstal
tung, indem sie einerseits durch Fortfall der Voraussetzung
besonderer künstlerischer Bedeutung bei dem Stadt- oder
Straßenbild den Schutz vor Verschandelung einem viel
größeren Kreis städtebaulicher Situationen gewähren, und
zum anderen durch baupolizeiliche Sondervorschriften die
Anwendung des Verunstaltungsgesetzes oder des auf seiner
Grundlage erlassenen Ortsstatutes und die Durchführung
der erforderlichen Maßnahme erleichtern. Möchten die
Polizeibehörden von den zur Behütung der schönen Städte
gegebenen Möglichkeiten einen nicht gar zu sparsamen aber
weisen Gebrauch machen, der die künstlerische Eigenart der
Schaffenden nicht bindet, aber auch das Leben der über
kommenen Stadt- und Straßenbilder nicht tötet.
schätze baustofflich verwertet, Frachten erspart, Bauten schnell und solide
errichtet, gute, gesunde, Kälte, Hitze und Feuchtigkeit abhaltende Woh
nungen hergestellt werden.
Diese Anforderungen erfüllt u. a. der aus flüssiger Hochofenschlacke
und anderen künstlichen Schmelzen in Verbindung mit Weißkalk ber-
gestellte Hochofen-Schwemmstein, der in seinem Äußern, im Gewicht und
in seinen gesundheitlichen, wirtschaftlichen und technischen Eigenschaften
dem „Rheinischen Schwemmstein aus dem Neuwieder Becken“ entspricht,
diesem gegenüber aber sich durch eine größere Druckfestigkeit von über
29 kg auf 1 qcm auszeichnet.
Die nach Patenten der Gesellschaft bearbeiteten Schlacken eignen sich
zur Massenherstellung der Steine in selbsttätigen Pressen, so daß der
Stein jedesmal scharfkantig aus der Presse kommt und ein Stein genau
dem anderen gleicht. Schwankungen in den Maßverhältnissen sind bei
dem Hochofen-Schwemmstein ausgeschlossen. Dadurch, daß auf den im
Deutschen Reiche verstreut liegenden Hochofenwerken Schwemmstein-
fabriken errichtet werden, sollen große Frachten erspart und fast überall
die Erbauung von Häusern mit Schwemmsteinen ermöglicht werden.
Die Hochofen-Schwemmsteine gestatten dank ihres beliebig groß
herzustellenden Formates und der dadurch zu erzielenden Ersparnis an
Mörtel und Arbeitslohn eine schnelle Bauweise. Die Häuser sind infolge
der großen Porigkeit der Steine sofort trocken und bezugfähig.
ONATSKURSE ÜBER GRUNDLAGEN DES SIEDE-
LUNGSWESENS kündigt das Archiv für Siedelungswesen,
Berlin NW 6, Luisenstr. 27128 (Leiter Regierungsbaumeister Langen) an.
Es sollen durch Vorträge, Besprechungen und s selbständige Studien
die Sammlungen des Archivs zur Vorbereitung für die praktischen Auf
gaben des Siedelungstechnikers nutzbar gemacht werden. Besonders be
rücksichtigt werden Statistiken, Planunterlagen, Siedelungspläne für länd
liche Besiedelung, halbländliche Arbeitersiedlungen, Kriegerheimstätten,
Qeneralbesiedelungspläne für Stadt und Land, Planberatung. Besonderer