DER STÄDTEBAU
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in der Hauptsache an die Erstellung von billigen Wohnungen
und an die Verdrängung der Mietskaserne, nicht aber an die
landwirtschaftliche Nebenbetätigung der Bewohner dachte.
Wir vergleichen hiermit die Gartenverhältnisse eines Doppel
hauses. Die Hausbreite betrage etwa 6 m, der Bauwich sei
etwa 4 m breit und für Zugangszwecke wie als Wäsche
trockenplatz bereitgehalten. So ergibt sich eine schon
wesentlich günstigere Gartenfläche, von 10 • 30 ** 300 qm, die
nicht so sehr im Schatten des Nachbars liegen und für Durch
fuhren bequem zu erreichen sein würde.
Gleich günstig liegen die Gartenverhältnisse bei dem in
der Bildbeilage dargestellten zusammengebauten Vier
familienhaus, das in anderer Form von Stübben im Hand
buch „Städtebau“ erwähnt und in früherer Zeit in Bochum,
Stahlhausen und in Rokittnitz (Oberschi.) ausgeführt wurde.
(Regierungsbaumeister von Pöllnitz.)
Wir vergleichen nunmehr die Herstellungskosten, indem
wir den Kubikinhalt der Mauern überschläglich ermitteln
und den gleichen Grundriß als Unterlage benutzen. 1 )
a) Reihenhaus.
(5,55 ■ 0,3® ■ ®) • 3,0 = 10,65 cbm
(6,97 • 0,25)-3,o = 5.2* n
(5,3 + 3,85 + 0.90 + x,z) • 0,12 • 3,0 = 4,05 „
zus. 19,92 cbm Erdgeschoßmauerwerk.
l j% für Keller, Fundament usw. 9,96 cbm
39,88 cbm • 25 — 747,00 Mk.
b) Vierfamilienhaus.
(5,74+7,22) • 0,32 • 3,00 =ia 12,43 cbm
(7,22 + 5,30) • —— • 3,0 = 4,71 >
(5,3 + 3.85 4- 0,9 + 1,2) • 0,12 • 3,0 = 4,05 ,
zus. 21,ig cbm Erdgeschoßmauerwerk.
+ davon für Keller usw. 10,59 n
zus. 31,78 cbm je 25 Mk. ■=» 794,50 Mk.
c) Doppelhaus.
(5,74 • 2 ) • 6,97) • 0,32 • 3,o =
(3, 8 5 + 5,3 + o,q6 -J- 1,2) • 0,12 • 3,0 =
6,97 • 0,25)
- — 3,0 =
17,70 cbm
4,05 ,
2.61 «
zus. 24,36 cbm Erdgeschoßmauerwerk
Vs für Keller usw 12,18 „
zus. 36,54 cbm • 45 = 913,50 Mk.
Ferner seien die Kosten der Einzäunungen des Reihen
hauses, des Doppel- und des Vierfamilienhauses gegenüber
gestellt.
Das Reihenhaus macht bei einer Grundstücksfläche von
2 • 52 3Q -I- 5 74
345,0 qm eine Umwehrung von ——~~— ! 1 5,74 = 61,00 m
für ein Haus nötig.
Bei der Hälfte eines Doppelhauses ergeben sich
35,4 + 27,79 +9,74
2
9,74 = 46,20 m Umwehrung.
Das Einzelhaus eines Vierfamilienhauses macht hin
gegen eine Umwehrung von nur
35,40 + 27,86
2
4,00
- 1 - + 9,74 <
! 43,37 m nötig.
Die Kosten der Einzäunung betragen bei Holzstaket-
ausfuhrung das Meter mit 10 Mk. berechnet: beim Reihen-
0 Die Preise der Bau- usw. Arbeiten entsprechen den im Frieden
gezahlten Beträgen.
haus 610 Mk., beim Doppelhaus 462 Mk., beim Vierfamilien
haus 433 Mk.
Nun seien die Straßen- und Kanalkosten verglichen.
Diese müssen natürlicherweise beim Vierfamilienhause
gegenüber dem Reihenhause entsprechend der größeren
Frontlänge und gegenüber dem Doppelhause infolge der
Mehrlänge der Grundstücksleitungen teurer werden.
Nimmt man die Straße 5,5 m breit an ohne Gehweg und
Rinnstein, mit nach der Mitte zu nach innen gerundetem
Fahrdamm, die Oberfläche mittels Teerung befestigt, so
werden etwa 4,0-5,0 Mk. für das Meter einzusetzen sein.
Die Straßenkosten des Reihenhauses betragen:
= i5 t 78 qm - je 4,0 Mk. = 63,12 Mk.
Hierzu die Hälfte der Kosten des 5,74 m
langen Straßenkanals 5,74 • 10 r -= 57,40 „
Ferner 4 m Kanal auf dem Grundstück je 5,0 Mk. = 20,00 „
Beim Reihenhaus zusammen 140,52 Mk.
Bei der Hälfte des Doppelhauses betragen die Straßen
kosten: 9,74 ^ 26,78 qm je 4,0 Mk. = 107,12 Mk.
Die Kanalkosten 9,74-10= 97,40 „
4 m Kanal auf dem Grundstück je 5,0 Mk. = 20,00 „
Beim Doppelhaus zusammen 224,52 Mk.
Bei dem Hausteil eines Vierfamilienhauses ergeben sich
die Straßenkosten zu:
9f74 g ‘ 5 - - 26,78 qm je 4,0 Mk. = 107,12 Mk.
Die Kanalkosten zu 9,74-10— 97,40 „
Rund 30 m Kanal auf dem Grundstück je 4,0Mk. = 120,00 „
Bei dem Hausteil eines Vierfamilienhauses zus. 324,52 Mk.
Die Mehrkosten der Kanäle des Doppelhauses und auch
des Vierfamilienhauses gegenüber denen des Reihenhauses
werden aber nicht fühlbar werden können, denn besonders
bei leichter Bodenart werden sich etwa die Hälfte der
menschlichen Ausscheidungen auf dem eigenen Grund und
Boden entweder mit Hilfe der Kompostierung, der Ver
mengung mit tierischem Abfall oder mittels Untergrund
berieselung verwerten lassen, was bei der ja meist ge
ringen Gartengröße des Reihenhauses nicht möglich sein
dürfte.
Prof. Dr. Thumtn, der Vorsteher der Abteilung für
Wasserhygiene, berechnet, daß bei leichter Bodenart
125 qm Gartenfläche für den Kopf vorhanden sein müssen,
um sämtliche Hausabwässer auf dem eigenen Grundstück
unterbringen zu können. Dabei ist angenommen, daß
Wasserspülklosetts und Badeeinrichtungen nicht vorhanden
sind und daß die menschlichen Abgänge, in Gruben oder
Tonnen gesammelt, gleichfalls auf dem Grundstück unter
gebracht werden können.
Bei einer Bewohnerzahl von 4 bis 5 Köpfen sind nach
der Annahme von Dr. Thumm also 500 bis 625 qm Garten
nötig. Die Hälfte der Ausscheidungen auf dem Grundstück
unterzubringen, ist also bei der angenommenen Garten
größe von 300 qm und leichten Bodenverhältnissen immer
möglich. Die verbleibende Hälfte würde abzufahren sein.
Diesbesagende Vorschriften müßten aufgestellt und befolgt
werden.
Die Reihenhaussiedelung hingegen wird man nach
Möglichkeit von vornherein mit einer geordneten Kanal