DER STÄDTEBAU
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+ Freifläche) sind nur 0,4 bebaut. Verschieden gestaltet sich
das Verhältnis zwischen der bebauten und der Freifläche
für das einzelne Grundstück insofern, als das Zwischen
grundstück (mit 15.9 = 135 qm Hof) nur mit
180
= 0,57
180 + 135
und das Eckgrundstück (mit 9 . 9 = 81 qm Hof) mit
360
360 + 81
grundstück an Hof fehlt, wird im vollen Maße aber durch
Straßenfläche ergänzt.
= 0,82 bebaut erscheinen. Das, was dem Eck-
In dem ganzen Blocke sind nun 420 kleine Wohnungen
zu erbauen, von denen zwei Drittel drei Räume (einschließ
lich Küche) und der Rest zwei Räume enthalten. Diese
werden unter Zugrundelegung der durchschnittlichen Zahl
von 4,5 Köpfen für eine Familie von 1890 Einwohnern be
wohnt. Werden statt drei Wohnungen in jedem Geschosse
nur zwei Wohnungen, also von mittlerer Größe, eingerichtet,
so können in dem Block nur 280 Wohnungen entstehen,
die höchstenfalls je 4,5 + 1 (für einen Anverwandten, After
mieter u. dgl.) — 5,5 Köpfe beherbergen. Dann sinkt die
Einwohnerzahl auf 1540. Wird endlich in jedem Geschosse
nur eine Wohnung, also eine größere, eingerichtet, so
entstehen im ganzen nur 140 Wohnungen, deren Be
wohnerzahl auf etwa 4,5 + 2 (für Anverwandte, Aftermieter
oder Dienstboten) zu bemessen sein dürfte, so daß die
Einwohnerzahl des Blockes nur noch 910 beträgt. Daß
man in Wirklichkeit größere Wohnungen wohl mit Zuhilfe
nahme von Flügelbauten errichten würde, ist für den nach
folgenden Vergleich belanglos. Die Wohndichtigkeit auf
derselben Grundfläche wird selbst unter diesen günstigen
Voraussetzungen bei der Errichtung kleiner Wohnungen am
größten, bei der großer Wohnungen am geringsten sein.
Erwünscht ist aber eine gleiche Wohndichtigkeit für alle.
Sieht man nun die Wohndichtigkeit der größeren Wohnungen
als diejenige an, über die nicht hinaus gegangen werden
sollte, so dürfen die Häuser mit mittleren Wohnungen nur
910.5
1540”
910.5
1890
= 3 Geschosse und die mit kleinen Wohnungen nur
= 2,4, also rund 2V- 2 Geschosse hoch sein. Bei 3-
und 2 , /2geschossiger Bebauung, für die eine Höhe von 12 m
bzw. 9 m genügt, sind dann auch nur 12 m bzw. 9 m breite
Straßen und 6 m bzw. 4,5 tn tiefe Höfe (12 m bzw. 9 m
Gesamthofbreite) erforderlich. Um aber das Maß der Wohn
dichtigkeit nicht zu erhöhen, muß die Ersparnis, eine geringe
an bebauter Fläche, vornehmlich aber an Hof- und Straßen
fläche, für andersgeartete Freiflächen (Hausgärten, Vor
gärten, öffentliche Spielplätze, Erholungsanlagen) unter Um
ständen auch für Erweiterung der Verkehrsräume verwendet
werden.
Demnach betragt bei dreigeschossiger Bebauung (siehe
Textbild 2, a und b):
die bebaute Fläche .... 2 . (36 + 168) . 12 = 4896 qm,
die Gesamthoffläche . . , 168 . 12 = 2016 qm,
die Straßenfläche in halber
Breite 2 . (48 + 192) . 6 - 2880 qm,
die Blockfläche mit Straßen
land (204.48) — 9792 qm,
für Grün- u. Verkehrsflächen
bleiben verfügbar. . . . 2808 qm,
zusammmen 12600 qm,
Abb. 2.
und bei 2' 2 geschossiger Bebauung:
die bebaute Fläche .... 2.(33 + 168) . 12 = 4824 qm,
die Gesamthoffläche . , , 168.9 — 1512 qm,
die Straßenfläche in halber
Breite 2 . (42 + 192) . 4,5 = 2106 qm,
die Blockfläche mit Straßen
land (201.42) = 8442 qm,
für Grün- u. Verkehrsflächen
bleiben verfügbar . . . 4158 qm,
zusammen 12600 qm.
Der Bedarf der Großstadt an großen Wohnungen zu
rund 5 °/o, an mittleren zu rund 15 % und an kleinen zu
rund 80 °/ ö angenommen, erfordern bei fünfgeschossiger Be
bauung also:
140 größere Wohnungen in
420
280
1,0 Block,
140 = 420 mittlere
h n
—1,5 Blöcken,
140 = 2240 kleine
2240
420
— 5)0 „
zusammen 7,5 Blöcke
zu 12600 qm = 94500 qm.
Bei gleicher Wohndichtigkeit aber sind erforderlich für:
140 größere Wohnungen in 1,0 5 gesch. Block,
420 mittlere „ „5/3.1,5— 2,5 3 gesch. Blocken,
2240 kleine „ „ 5/2,5.5 = 10,0 2 + gesch. „
zusammen 13,5 Blöcke
zu 12600 qm Gesamtfläche — 170100 qm.
In dieser Gesamtfläche sind^enthalten:
2 1 2 zu 2808 =*7020 qm
+ 10 zu 4158 - 41580 „
48600 qm
zu Grün- und Verkehrsflächen verfügbar.
Die Gesamtfläche von 170100 qm wird derart in 13,5 Blöcke
aufzuteilen sein, daß die beiden Hälften des fünfgeschossigen
Blockes etwa mit 420 m Gesamtlänge eine 18 m breite Ver
kehrsstraße begrenzen. Dann ist also eine Gesamtliefe von
170100 ...
—= 405 m erforderlich. Diese immerhin schon erhebliche
Bebauungsfläche wird vielleicht noch durch zwei kreuzweise
anzuordnende Verkehrsstraßen von ebenfalls 18 m Breite
aufzuschließen sein, so daß etwa (420 + 405) . 9 = 7425 qm
zur Erweiterung der entsprechenden, rund 9 m breiten
Wohnstraßen aufzuwenden sein wird. Es verbleiben danach