DER STÄDTEBAU
stärkere Berücksichtigung des Städtebaues bei den unter Aufsicht zu
fertigenden Entwurfsarbeiten erfolgen.
In der mündlichen Prüfung, die sieh nach den bestehenden Vor
schriften schon jetzt auch auf städtebauliche Fragen erstrecken soll, ist
diesem Teil der Prüfung eine besondere Prüfungszeit zu widmen, in
welcher der zu Prüfende seine Vertrautheit mit den künstlerischen, tech
nischen und wirtschaftlichen Grundsätzen des Städtebaues darzutun hat.
Das Ergebnis dieses Teils der Prüfung ist besonders ersichtlich zu machen.
Den in die Ausbildung bereits eingetretenen und noch eintretenden
Regiemngsbauführern wird von den Regierungspräsidenten nahegelegt
werden, daß sie die auf der Hochschule bereits erworbenen Kenntnisse
auf diesem Gebiete pflegen und erweitern, zu welchem Zwecke auch be
stimmt wird, daß eine der beiden häuslichen Arbeiten, welche die
Regierungsbauführer während ihrer Ausbildungszeit anzüwerfen haben,
künftig stets dem Gebiet des Städtebaues entnommen werden soll. Zur
Ausfüllung etwaiger Lücken in den hierzu erforderlichen Kenntnissen und
zur Erweiterung des Gesichtskreises auf diesem Gebiet ist in Aussicht
genommen, den Regierungsbaufllhrern während der in ihrer Ausbildungs
zeit fallenden Wintermonate durch Veranstaltung geeigneter Vorträge am
Sitze der zur Ausbildung zu Regierungsbauführern im zweiten Abschnitt
zugelassenen Regierungen Gelegenheit zur Erwerbung von Kenntnissen
wis im Verwaltungsfache, so auch auf dem Gebiete des Städtebaues zu geben.
H elden-ehrung und helden-haine im urteil
DES BAYERISCHEN LANDESAUSSCHUSSES FÜR
NATURPFLEGE. Gegenüber den zahlreichen Vorschlägen, die schon
seit Beginn des großen Krieges über die Ehrungen der Opfer dieses
Krieges aufgetaucht sind, hat das bayerische Staatsministerium des Innern
sich an den Landesausschuß für Naturpflege gewandt und diesen zu einer
Äußerung über die geeignete Form der Ehrung unter den verschiedenen
Verhältnissen veranlaßt. Wir entnehmen dieser Äußerung, daß der
Landesausschuß es noch für verfrüht hält, schon jetzt Beschlüsse über
Ehrungen zu fassen, und daß — von Ausnahmen abgesehen — die ein
zelnen Orte sich noch nicht auf eine bestimmte Form des Denkzeichens
festlegen sollten. Wir sind noch zu weit vom Frieden, wissen noch nicht,
wie der Krieg endet, und wenn wir auch allen Grund haben, das Beste
zu hoffen, so ist doch damit zu rechnen, daß auf Jahre hinaus eine
sparsame Lebenshaltung unseres Volkes die Schaffung kostspieliger Denk,
mälcr von selbst verbieten wird: wird doch die Fürsorge für die Hinter
bliebenen alle Kraft und große Summen in Anspruch nehmen. Die
hinterlassenen Witwen und Waisen unserer Tapferen nicht Not leiden
zu lassen, sondern ihnen den verlorenen Gatten und Vater nach Möglich
keit zu ersetzen • „das ist eigentlich das schönste Ehrenmal für die Toten!
Manche Gemeinde wird aber in der Lage sein, außer der Fürsorge
für die Hinterlassenen den Toten auch ein würdiges Denkmal zu errichten;
nur für solche Fälle sollen die Vorschläge dienen. Dabei möge betont
werden, daß für jeden Ort die Form ausgesucht werden muß, welche für
den Ort und für die Gegend paßt: nichts Fremdes, mit der Natur der
Landschaft oder des Ortes nicht Übereinstimmendes darf gewählt werden.
Es kann zunächst an Denkmäler von Stein oder Erz gedacht werden.
Daß in dieser Hinsicht früher viel verfehlt worden ist, soll ohne weiteres
ausgesprochen werden. Ein Kriegerdenkmal in einer großen Stadt, an
beherrschender Stelle auf einem freien Platz, in einer Anlage, auf einem
Bergrücken aufgestellt, muß ganz anders geartet sein, als ein Solches in
einem kleinen Ort auf dem Dorfplatz, vor der Kirche, auf dem Friedhof.
Die Figuren müssen in jedem Falle gut modelliert sein, sie dürfen nicht
theatermäßig wirken; das gilt sowohl eigentlich von Kriegerfiguren als
von Frauengestalten, welche eine Idee versinnbildlichen sollen. Figuren
stehen gewöhnlich auf einem Sockel und stellen Ansprüche an die Aus
gestaltung des sie umgebenden Platzes; sie sind auch kostspielig. Weniger
ist das ein Steinblock, Würfel- oder Spitzsäule, je nachdem mit kriege
rischen Gegenständen, Helmen usw. in Erz geschmückt. Auch ein ein
faches Kreuz oder Kruzifix ist ein schönes Denkzeichen. Sehr gut sind
ferner Ehrentafeln an der Kirche, am Friedhof, an einem öffentlichen
Gebäude; werden solche Gedenktafeln im Innern dieser Baulichkeiten
angebracht, so können sie auch von Holz sein und eine aufgemalte In
schrift tragen; bei einer Steintafel ist die Inschrift einzumelßeln oder in
Erz einzulassen. Sehr zu empfehlen ist die Anlage eines Ehrenbuches,
das im Rathaus, Pfarrhaus oder an sonst geeignetem Platz aufbewahrt,
die Namen aller Gefallenen, vielleicht unter Angabe des Lebenslaufes und
der Art ihres Todes enthält, das weiterhin die Namen aller Kriegsteilnehmer
des Ortes überhaupt enthalten kann, auch eine Geschichte des Ortes selbst
während d$r Kriegszeit; Bilder der Teilnehmer können ebenso wie andere
Kriegsabbildungen beigegeben werden; ein derartiges Buch wird die
Erinnerung für späte Zeiten viel lebendiger erhalten, als ein Denkmal von
Stein oder Erz.
Bäume als Erinnerung neu zu pflanzen, einzeln oder in Anzahl
sogenannte Heldenhaine — möchten wir weniger 'empfehlen, da solche
Neupflanzungen erst sehr spät, wenn die Teilnehmer des Krieges nicht
mehr am Leben sind, zu ordentlicher Wirkung kommen: und das
Erinnerungszeichen soll schon in der ersten Zeit nach dem Kriege wirken!
Viel besser erscheint es, bestehende schöne Bäume im Orte oder in dessen
Nähe zu erwerben und als Denkmale und Ehrenzeichen zu erhalten, ein
einfaches Kreuz oder ein Marterl unter dem Baum oder eine Tafel daran
wird bei geeigneter Anbringung gut wirken; sie dürfen nur nicht auf
dringlich, müssen gegenüber dem Baum die Nebensache sein. Ebenso
sind schöne Baumgruppen geeignet, bei denen an passender Stelle ein
Ehrenmal aufzustellen oder anzubringen wäre. Wählt man bestehende
Bäume, So entgeht man auch der Gefahr, daß die neu gepflanzten nach
einiger Zeit eingehen können; daß man ohnehin nicht jedem Gefallenen,
wie vorgeschlagen wurde, einen eigenen Baum weihen darf und kann, ist
selbstverständlich. Außerordentlich passend wäre auch inmitten einer
solchen Baumgruppe oder an sonst geeigneter Stelle eine kleine Feld-
kapelle, dem Andenken der Gefallenen geweiht.
Gottesdienste, Weiheakte mit Reden, vielleicht Musik an einem be
stimmten Tag alljährlich an dazu geeigneter Stelle würden ebenfalls dazu
beitragen, die Erinnerung an den Krieg lebendig zu erhalten und in der
Jugend das Streben zu erwecken, es den Vätern gleichzutun.
Was die Inschrift der Denkmäler anlangt, so ist selbstverständlich
die namentliche Aufzählung der Gefallenen dann zu vermeiden, wenn es
sich um eine größere Anzahl handelt; für derartige Verzeichnisse ist das
Ehrenbuch vorhanden! Sind es nur einzelne, so können die Namen an
gegeben werden, anderenfalls aber wäre eine Inschrift mit allgemeiner
Widmung zu wählen, z. B. „Dem ehrenden Gedächtnis ihrer tapferen, im
Weltkrieg 1914 . . . gefallenen Söhne gewidmet von der dankbaren Ge
meinde N.“, oder ähnliche Fassungen, welche dem Empfinden des einzelnen
Ortes ebenso zu Überlassen sind, wie die Art und Weise des Denkmeles
selbst. —
D IE VORARBEITEN FÜR EIN BAUGESETZ. Durch eine
Entschließung hat das Abgeordnetenhsus die Regierung ersucht,
möglichst bald den Entwurf eines allgemeinen Baugesetzes vorzulegen,
durch das die geltenden gesetzlichen Bestimmungen den Anforderungen
und Bedürfnissen des neuzeitlichen Städtebaues entsprechend abgeändert
und ergänzt werden unter gleichzeitiger Wahrung und Regelung der Rechte
der Gemeinden und der durch ein solches Gesetz Betroffenen. Bereits
im Jahre 19x4 wurde ein ähnlicher Antrag angenommen. Damals wider
sprach Ihm die Regierung, weil dem Erlaß eines solchen Gesetzes zu
erhebliche Schwierigkeiten entgegenständsn. Diesen Standpunkt hat die
Regierung inzwischen gegenüber der neuen Entschließung desAbgeordneten-
hauses aufgegeben. Sie ist zu einer Prüfung der Frage bereit, obwohl
sie sich der großen Schwierigkeiten der Ausarbeitung eines allgemeinen
Baugesetzes bewußt ist. Die Bautätigkeit steht ganz besonders mit den
örtlichen Bedingungen, mit Volksgewohnheiten, Baustoffen usw. im engen
Zusammenhang, Diesen Rücksichten müßte also ein Gesetz Rechnung
tragen. Es wird sich mithin dabei im wesentlichen um ein Mantelgesetz
handeln, das den Anordnungen der Ortsbehörden eixien weiten Spielraum
läßt. Wann die Vorlage eines solchen Gesetzes erfolgen kann, ist einst
weilen noch nicht zu übersehen« Zurzeit ist die zuständige Regierungs
stelle mit der Aufstellung von Grundsätzen für Bebauungspläne Und eines
Entwurfs einer Bauordnung für städtische Verhältnisse beschäftigt, wobei
Provinzial- und Kommunalbehörden zur Mitarbeit herangezogen werden.
Verantwortlich für die Schriftleitung; Theodor Qoecke, Berlin. — Verlag von Ernst Wasmuth A.-G., Berlin W., Markgrafenstraße 31, — Inseraten-
a nnahme Ernst Wasmuth A.-G., Berlin W. 8. — Gedruckt bei Herrosd & Zicmsen, G. m. b. H., ^Vittenberg. — Klischees von Ernst Wasmuth A.-G., Berlin*