DER STÄDTEBAU
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Studium dieser wichtigen Frage ist nun der Verfasser, der den Gedanken,
das Studentenheim im alten Konviktsgebäude unterxubringen, fallen ließ,
eu höchst beachtenswerten neuen Vorschlägen gekommen, die von Herrn
Dr, Masner trefflich erläutert werden. Von wesentlichem Einflüsse ist
bei diesen Vorschlägen die Entdeckung gewesen, daß der westliche Teil
der südlichen Universitätsfront vom Mittelbau ab um etwa 4 m gegen
die östliche Baufluchtlinie abweicht, eine Lösung, die von der engen
Häuserschlucht erzwungen war, an einem freien Platze aber -nicht mehr
verständlich erscheinen würde. Deshalb muß ein Straßenzug vom Platze
nach der Stockgasse hin das zwingende Motiv für diese Abweichung ab-
geben und damit kommt das Studentenheim wieder an die ursprünglich
von der Stiftung bestimmte Steile. Zum Vergleiche mit dem erst
maligen Vorschläge wird hier der abgeänderte Lageplan im Grundriß
beigefügt; leider fehlt es an Raum, um einige Schaubilder, die nach
diesem Plane zu erzielende Platzwirkungen darstellen, weiter beizufügen.
Uns erscheint diese neue Lösung, die wirklich nun einen Platz schaffen
würde, eine so durchgereifte, daß ihre Ausführung nur dringend zu
wünschen wäre. Dem Vernehmen nach soll aber, um sicher zu gehen,
die Lösung noch Sachverständigen Fachgenossen zur Begutachtung unter
breitet werden.
IE KUBISCHE BERECHNUNG der Bebauung von Grund-
etücken von Heinrich Kayser, Prof. Dr.-Ing, E. H», Geh. Baucat.
Mit Unterstützung der Akademie des Bauwesens. Herausgegeben von
der Vereinigung Berliner Architekten, Ortsgruppe Groß-Berlin des Bundes
Deutscher Architekten, Erläutert und ergänzt von A,Hartmann, Arch.B.D.A.
Diese mit Unterstützung der Akademie des Bauwesens von der Ver.
einigung Berliner Architekten herausgegebenen Schrift ist von Herrn
A. Hartmann, Architekt B, D. A., der dem verstorbenen Heinrich Kayser
näher gestanden hat, erläutert und ergänzt, namentlich Auch um einige
Tafeln (im ganzen zehn) bereichert worden. Die Voraussetzung für die
kubische Berechnungsweise ist die architektonische Blockeinbeit. Wo der
Block sich in einer Hand, sei es der der Gemeinde, einer Genossenschaft
oder eines Großunternehmers befindet, läßt sich eine Bebauung nach
einheitlichem Plane unschwer durchführen, wie das ja auch schon hier
und da geschehen ist. Nur muß man dafür sorgen, daß bei späterem
Übergang der einzelnen Grundstücke in mehrere Hände auch die Ein
heitlichkeit gewahrt bleibt, nicht etwa z. B. durch verschiedenfarbigen
CHRONIK.
E IN IDEEN-WETTBEWERB ist nunmehr um Entwürfe für
die Bebauung und Ausgestaltung des Stadtgebietes an den beiden
Staufern von LUZERN-a^sgeschrieben, und zwar handelt es sich um das
rechte Seeufer östlich der Reuß, um das Gebiet zwischen Haldenstraße
und See vom Ostende des Hotels Palace bis zum Brühlmoos unter Fort
setzung des Kai National vom Hotel Palace bis zum letzteren Punkt,
sowie um das Brühlmoosgebiet, begrenzt nördlich durch die alte Kanton
straße nach Meggen, östlich durch WUrzeubach bis zum Bahndamm und
durch die Gotthardbahnlinie bis zur Dampferstation Seeburg, südlich durch
den See und westlich durch den Grenzbach von der Liegenschaft Bossard
her. Ferner um das linke Seeufer, das städtische Gelände östlich des
Personenbahnhofes und das Tribschenmoosgebiet, das südwestlich bis
an den Fuß des Höhenzuges vom Steghof-Geißenstein-Weinbergli, süd
östlich bis an den Fuß des Höhenzuges Tribschen, nordöstlich bis an den
See und nordwestlich bis an den bestehenden Güter- und Verschub-
bahnhof reicht. Auf dem rechten Seeufer sind die Uferanlagen zu vervoll
kommnen, wobei Seeauffüllungen bis 40 und 50 m Breite möglich sind;
denn sind Querverbindungen, ein Villenbauviertel, eine Gartenstadt im Brühl
moos in Verbindung mit größeren GrÜiianlagen, Spielplätzen, Lager- und
Landungsplätzen usw. zu planen mit vorwiegend offener, jedoch auch
gruppenweise geschlossener und ganz geschlossener Bauweise. Auf dem
linken Seeufer ist das Gelände östlich des Personenbahnhofes für geschlossene
Bauweise aufzuteilen. Zu Baubeschränkungen zur Wahrung der Aussicht
von der Seebrücke aus sind Vorschläge zu machen.
Die Kailinie von der Seebrücke bis zur Werft soll Unverändert bleiben.
Das Tribschenmoos-Gebiet soll vornehmlich der Ansiedelung von neuen
Anstrich gestört wird. Die Schwierigkeit beginnt erst bei geteiltem Besitz,
Im landesfürstUchen Städtebau hat man sich da mit Modellen geholfen,
die einfach vorgeschrieben wurden. Das geht nun heute wohl nicht mehr
an; doch gibt es verschiedene Möglichkeiten, um ähnliches zu erreichen.
Dieserhalb sei wiederholt (siebe „Städtebau“ 1915, Seite 66) auf die Schrift
des Stadtbaurats Dr.-lng. Heckner in Aschersleben „Die Baufluchtlinie im
Straßenraum und die preußische Baugesetzgebung“ (Zirkel-Architektur
verlag, G, m, b. H., Berlin 1915) verwiesen, ferner auf den Beitrag:
„Städtebau und Bauberatung“ von Friedrich Wagner-Poltrock im laufenden
Jahrgang unserer Zeitschrift Seite 49, wenn man auch nicht mit allen
darin gemachten Vorschlägen einverstanden zu sein braucht.
Grundsätzlich ist es zweifellos richtig, daß in der Großstadt nicht
mehr das einzelne Haus eines Baublocks, sondern dieser selbst einheitlich
zusammengefaßt als das stadtbildende Element zu gelten hat — dafür ist
unsere Zeitschrift schon seit langem eingetreten; denn der Maßstab ist
nach Höhe und Ausdehnung gewachsen. Doch wie weit ist dieser Grund
satz anwendbar? Zunächst für die geschlossene Bauweise überhaupt, doch
abnehmend mit der Bebauungshöhe, wie überhaupt in der Mittel- und Klein
stadt, in der das einzelne Haus für das Straßenbild wieder an Bedeutung
zunimmt. Andererseits aber auch für die Kleinhaussiedelung, weil das der
Reihe einverleibte Häuschen fUr sich allein zu klein ist. Auch für die
Gruppenbauweise, eine Bauweise, die zwar nicht grundsätzlich, wohl aber
aus besonderen Gründen, z. B. an der Schattenseite von West-Ost-Straßen,
erwünscht sein kann, gilt dasselbe; sinkt die Bebauungshöhe aber, so kann
auch schon die Einheit der Gruppe genügen. Anders steht es aber bei
offener Bauweise.-— schon mit Doppelhäusern, wenn diese nur selbst zu
einheitlicher Wirkung verschmolzen werden, erst recht aber mit Einzel
häusern, die losgelöst aus der Reihe, unter Umständen auch von der Flucht
linie, durch weitere Bauwiche voneinander getrennt und oft noch durch
Baumpflanzutigen eingerahmt, ein jedes für sich dastehen und deshalb
auch im Blockverbande ein individuelles Leben führen können, sofern es
nur mit Geschmack geschieht.
Also auch auf diesem Gebiete der Baupolizei ist Abstufung zu ver
langen — eines schickt sich nicht für alle. Wir können dem verehrten
Verstorbenen, der aus reicher praktischer und künstlerischer Erfahrung
schöpfte, nicht dankbar ge6ug sein, daß mit dieser Veröffentlichung eine
der wichtigsten Fragen des Städtebaues aufs neue zur Erörterung gestellt
I worden ist.
Industrien dienen; doch sind die industriellen Anlagen für den Anblick
vom See her möglichst zu verdecken, Vorschläge für Bauvorschriften
zur Schonung des Stadtbildes sind erwünscht. Sind für die Bebauung
dieser Gebiete zunächst bestimmte Anhaltspunkte gegeben, so soll in einer
Variante den Bewerbern freie Hand gelassen werden in der Ausgestaltung
des Kais von der Seebrücke bis zum Anschluß an den Alpenkai. Dabei
ist vorauszusetzen, daß die Werfte entfernt werden und eine im Privat
besitz befindliche Insel in die Planungen einbezogen werden kann. FUr
die Tribschen-Halbinsel kann eine öffentliche Grünanlage vorgesehen
werden. Auch die Kanalentwässerungaanlage der ebenen Gebiete dea
rechten und des linken Seeufers sind zu bearbeiten.
D em Städtetag sind die Richtlinien für die Kriegsamtsstellen über die
REGELUNG DER BAUTÄTIGKEIT FÜR DAS JAHR 1918
zugegangen. Danach kann die Bautenprüfungsstelle nur dort helfen, wo
dringende Not vorliegt. Es wird anheimgestellt, sich im Bedarfsfälle un
mittelbar an das Kriegsamt oder an die örtlich zuständigen Krlegsamts-
stellen zu wenden, die von dort aus entsprechend angewiesen werden.
Als neue Aufgaben treten für das Jahr 1918 außer den notwendigen
Bauten der Landwirtschaft die Maßnahmen zur Vorbeugung der Wohnungs
not hinzu. Soweit eine wirkliche Wohnungsnot besteht und die Dring
lichkeit zu ihrer Beseitigung nachgewiesen ist, sind die erforderlichen
Bauten wirksam zu unterstützen und die benötigten Baustoffmengen frei
zugeben. ln der Hauptsache wird es sieb um Um- und Ausbauten so
wie Notstandsbauten handeln, und zwar um Ausbau der Dachböden zu
Wohnzwecken — Kellerwohnungen dürfen nur in ganz besonderen Not-