DER STÄDTEBAU
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ergänzen sein, wodurch von vornherein eine gewisse Ein
heitlichkeit in der Bebauung ganzer Straßenzüge angebahnt
werden könnte. Das Städtebauamt wird also auch Bau
beratungsstelle sein müssen, an die nach Bedarf und Ver
mögen örtliche Beratungsstellen anzugliedem wären.
Es versteht sich wohl von selbst, daß dem Leiter eines
derartigen Amtes eine angemessene Stellung z. B. als Bau
direktor gegeben werden müßte. Praktische Erfahrung auf
dem weitverzweigten Gebiete des Siedelungswesens wäre
eine unerläßliche Voraussetzung für die Übernahme der
Stelle, die namentlich auch mit Rücksicht auf die große
damit verbundene Arbeitslast und Verantwortlichkeit eine
entsprechende Besoldung bieten müßte. Andererseits wäre
ihr eine weitgehende Bewegungsfreiheit zuzugestehen, auch
den Gemeinden gegenüber, denen ja aus dem Staatssäckel
geholfen werden soll.*)
*) Nachträglich — die vorstehend abgedruckten Zeilen sind schon
zu Anfang November geschrieben worden — wird bekannt, daß dem
Im übrigen werden die so beschafften Entwürfe nach
ihrer Annahme durch die Kommission wohl den üblichen
Weg weiter zu gehen haben bis zu ihrer gesetzlichen Fest
stellung, wobei aber wieder dafür gesorgt werden müßte, daß
die Zuständigkeitsverhältnisse der beteiligten Behörden keine
Weiterungen herbeiführen, u. a. also durch Gesetz einge
schränkt oder aufgehoben werden. Vielleicht könnte dann
aus dieser Hilfseinrichtung aber auch eine ständige werden,
so daß, was bisher in Friedenszeiten schon vielfach vermißt
worden ist, jede Provinz eine sachverständige Stelle zur
Beschaffung und Nachprüfung von Bebauungsplänen für
alle sie darum angehenden Gemeinden erhalten würde.
Des weiteren wird auf den Aufsatz des Regierungsbau-
meisters C. Gomringer in dieser Nummer verwiesen.
____ T. G.
Oberpräsidenten der Provinz der gewünschte Städtebauer in der Person
des Geh. Baurats Fischer aus Posen beigeordnet sein soll, der aus seiner
umfangreichen Tätigkeit bei der AnsiedelungS'Kommlfisioh reiche Erfah
rungen für das Amt mit sich bringt. D. S.
DER KLEINWOHNUNGSBAU
DIE GRUNDLAGE DES STÄDTEBAUES.
AUS EINEM VORTRAGE, GEHALTEN AM 31. JULI 19x4 IN KÖLN (RHEIN) IN DER GENERAL
VERSAMMLUNG DES RHEINISCHEN VEREINS FÜR KLEINWOHNUNGSWESEN.
Von THEODOR GOECKE, Berlin.
Die kleine Wohnung ist, sei es im Einfamilienhause,
sei es im MehrfamiUenhanse, die sich in Reihen aneinander
setzende oder in Stockwerken übereinander türmende bau
liche Einheit des die Wohnsiedelungen unserer Zeit bildenden
Baublocks. Reichlich drei Viertel bis vier Fünftel sämtlicher
Wohnungen sind Kleinwohnungen, und von dem letzten
Viertel bzw. Fünftel auch nur höchstens ein Drittel größere
Wohnungen. Davon ist bei der Wohnungsherstellung aus
zugehen und demgemäß die Blockteilung des Stadtplans zu
entwerfen.
Von ähnlichen Erwägungen ist man bei der Anlage der
Städte von jeher geleitet worden; nur war die Betätigung
und Schichtung der städtischen Bevölkerung eine andere,
im Wandel der Zeiten veränderte — Städtebau und Klein-
Wohnungsbau stehen in enger Wechselwirkung zueinander.
Mehr als drei Viertel unseres Städtebaus ist also Klein
wohnungsbau. Es war ein bedrohliches Zeichen der Zeit,
daß die Wohnungsnot vor dem Kriege wieder an die Tore
der Städte pochte, ein Zeichen dafür, daß es nicht genügt,
hie und da einmal einen Wohnblock für Arbeiter aus
zugestalten. Die gemeinnützige Bautätigkeit wie die des
Arbeitgebers allein kann nicht dem Mangel an Klein
wohnungen abhelfen und wird es voraussichtlich auch nie
mals tun können — der größte Teil von Kleinwohnungen
wird nach wie vor der privaten Bautätigkeit zufallen. Wie
soll diese aber die Aufgabe anpacken, wenn Ihr der Be
bauungsplan keine Handhabe dazu bietet? Die Stadt muß
sich organisch auf den Kleinwohnungsbau aufbauen in der
Einsicht, daß moderne Städte Arbeiterstädte sind.
Diese braucht Miets- wie Eigenhäuser, Stockwerks-
wle Einfamilienhäuser, also Wohnungen in höherer und
flacher Bauweise je nach dem Bedürfnis — Stadthäuser
wie Vororthäuser, um nicht zu sagen: Landhäuser, was
zu anspruchsvoll klänge, jedenfalls auch ländliche Häuser,
wobei die Stadt- und Stockwerkshäuser strengeren
Anforderungen zu genügen, die ländlichen und Einfamilien
häuser auf Erleichterungen zu rechnen hätten, auch in ge
sundheitlicher Hinsicht. All dem muß der Bebauungsplan
gerecht werden, dieser also nach wirtschaftlichen und sozialen
Gesichtspunkten aufgestellt werden, die insbesondere auch
dem privaten Unternehmer bei Erbauung von Kleinwohnungen
ein angemessenes Auskommen gewährleisten.
Der Entwurf des preußischen Wohnungsgesetzes gibt
insofern einen Fortschritt in der Erkenntnis dessen, was
uns im Städtebau nottut, Ausdruck, als er in der Absicht,
das Gesetz über die Anlegung und Veränderung von Straßen
und Plätzen in Städten und ländlichen Ortschaften vom
2. Juli 1875 zu ergänzen, die Festsetzung von Fluchtlinien
mit Rücksicht auf das Wohnungsbedürfnis als eine Öffent
liche Wohlfahrtsangelegenheit erklärt. Zur Befriedigung des
Wohnungsbedürfnisses sind danach in ausgiebiger Zahl und
Größe Gartenanlagen, Spiel- und Erholungsplätze, fürWohn-
zwecke Baublöcke von angemessener Tiefe und Straßen von
geringerer Breite entsprechend dem verschiedenartigen Woh
nungsbedürfnisse zu schaffen und durch die Festsetzung von
Fluchtlinien Baugelände entsprechend dem Wohnungs
bedürfnisse der Bevölkerung zu erschließen. Der Städte
baukünstler mag es mit der Selbstverwaltung der Gemeinden
bedauern, daß zur Erreichung dieses Zieles der Ortepolizei
behörde eine verstärkte Einwirkung auf die Festsetzung
von Fluchtlinien eingeräumt und damit der schon oft be
klagte Mangel der Einheitlichkeit in der Ausgestaltung unserer