DER STÄDTEBAU
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schlechten Hausformen führt und die schlechten Haus
formen dann auch sehr bald eine schlechtere Wohnbevöl
kerung anziehen, so daß die Wohnungen in Verfall geraten.
So sind von Grund aus gut angelegte Kleinwohnungsanlagen
aus dem 17. Jahrhundert heute noch in gutem Zustande
erhalten, während fehlerhaft angelegte aus den sechziger
Jahren des 19. Jahrhunderts heute schon verwahrlost sind
und niedergelegt werden müssen. Die Erörterungen über
das Realkreditwesen und die Wohnungsgesetzgebung, denen
der vollständige Text der Wohnungs- und Organisations
gesetze in deutscher Übersetzung beigegeben ist, können
uns gerade im gegenwärtigen Augenblick wertvolle Winke
und Anregungen geben, wo wir im Begriff stehen, uns auch
NEUE BÜCHER.
Besprochen von THEODOR GOECKE, Berlin.
OTSDAM, EIN STADTBILD DES 18. JAHRHUNDERTS
von Otto Zieler. Band i, Stadtarchitektur, 1913, Berlin, im
Verlage von Weise & Co,
Auf etwa 22 mit 16 Abbildungen geschmückten Großquartseiten
wird eine kurze Baugeschichte der landesfürstlichen Stadtschöpfung ge
geben. Der Große Kurfürst, der Soldatenkönig Friedrich Wilhelm I. und
Friedrich der Große haben die Stadt um- und neugeschaffen, den Grund
plan des Holländischen Viertels, die Straßen* und Platzbilder nach einheit
lichem Willen. Es ist ein großes Verdienst des Verfassers, dies auf 86
beiderseitig bedruckten, Tafeln zum größten Teil nach guten photographi
schen Aufnahmen, weiteren Kreisen vor Augen geführt zu haben.
Einzelne Bauwerke sowohl als auch ganze StraßenzUge, geschlossene
Platzwirkungen geben aber auch reichhaltigen Studienstoff dem Fach
manne, für den die weiter beigefügten drei Doppeltafeln mit der Dar
stellung von Blockfronten der zweiten Stadterweiterung, teils nach eigenen
Aufnahmen und Zeichnungen dea Verfassers, teils nach solchen von
Prof. Klöppel, der Häusergruppen Am Kanal 64—68 und eines Vogelschau*
bildes des Holländischen Viertels, wieder nach eigenen Zeichnungen, an
ziehend sind. Meist sind auch die Namen der Architekten und das Jahr
der Erbauung am Rande verzeichnet.
Das Werk ist eine empfehlenswerte Bereicherung der Bauliteratur
Uber Potsdam.
D IE SCHÖNE DEUTSCHE STADT. Norddeutschland, Von
Gustav Wolf (Architekt in Carlowitz bei Breslau). Mit 211 Bildern.
1,80 Mk, München, R. Piper & Co., Verlag.
MITTEILUNGEN.
U ** BER DIE BEHANDLUNG DER ENTWÜRFE FÜR
NEUE EISENBAHNEN SOWIE FÜR DIE UMGE
STALTUNG UND DIE ERGÄNZUNG VON STAATS
EISENBAHNANLAGEN hat der Minister der öffentlichen Arbeiten
am 7. Februar d. J. folgendes erlassen:
1. Bei Aufstellung der Entwürfe für neue Eisenbahnen sowie für die
Umgestaltung und die Ergänzung von Staatseisenbahnanlagen
ist es die Aufgabe der Eisenbahnverwaltung, nicht nur den Anforderungen
des Eisenbahnbetriebs und des Eisenbahnverkehrs zu genügen, sondern
unter Abwägung aller Verhältnisse gleichermaßen auch den sonstigen
Interessen, in deren Gebiet die neuen Anlagen eingreifen, in
dem Sinne gerecht zu werden, daß Schädigungen von den Interessenten
ein Wohmingsgesetz zu schaffen und unsere Einrichtungen
des Realkredits nachzuprüfen.
Das Buch muß jeden aufs äußerste fesseln, den die
darin behandelten Dinge einigermaßen angehen. Es wird
uns Deutsche vor allen Dingen zum sorgfältigen Nachdenken
darüber anregen: Sind wir mit unseren heutigen Stadt
planungen, auch mit denen, die sich ganz modern gebärden,
schöne Grünflächen, Planschwiesen und abwechslungsreiche
Platzgestaltungen enthalten — sind wir mit diesen auf dem
richtigen Wege? Oder ist es nicht alles immer noch mehr
Straßenbau als wirklicher Städtebau? Fördern wir damit
eine gesunde Siedelungsweise oder verteuern wir nicht bloß
die Landerschließung ohne wirklichen Gewinn?
Den Bänden Mitteldeutschland und Süddeutschland folgt nun Nord
deutschland mit steigender Sorgfalt in der Auswahl und steigendem Ernste
in der Behandlung des Stoffes. Dem Verfasser kommt es nicht darauf
an, möglichst viel Bilder vorzufübren, sondern den Zusammenhang der
vorgeführten in einer bestimmten Raumfolge zu veranschaulichen. Nach
einer die Eigenart des Volks- und Landschaftscharakters erläuternden
Einleitung behandelt der Verfasser in sieben Hauptabschnitten die Er
oberung des Ostens und die Entwicklung Preußens, den Ziegelbau in
kirchlichen und profanen Gebäuden, die Stadt Stralsund im Grundriß und
Aufbau, den Fachwerkbau mit seinem Schmuck und seiner Wirkung im
Stadtbilde, die Grundrisse von Kleinstadt, Großstadt, Stadtgruppen, ins
besondere auch der Stadt am Wasser, die Raumbildungen von Straßen
und Plätzen und schließlich die einheitliche Stadtgestaltung in Danzig,
Berlin, Potsdam sowie die Aufgaben, die zu diesem Zwecke den Stadt-
behörden heute zufallen. Pie Schaubilder und Einzelheiten sind nach
Photographien, deren Herkunft ein besonderes Quellenverzeichnis nach
weist, die Stadtgrundrisse, in denen Pfeile auf die zugehörigen Schau
bilder verweisen, nach zeichnerischen Unterlagen hergestellt, knapp und
klar dem Zwecke entsprechend das Eigentümliche der Stadtbilder heraus
holend.
Das Vorwort beschließt der Verfasser mit der Bemerkung: „Schönheit
ist Ausdruck von Lebensart Und Gesinnung: der Ausdruck unserer neuen
Städte aber ist übel. Die ganze Betrachtung des Alten ist wertlos, wenn
wir nicht entschlossen die Folgerungen für die Gegenwart ziehen. Da
mit ist dem Buche Richtung gegeben.“ Möge es dem Buche gelingen,
viele in diese Richtung hinzulenken!
des öffentlichen oder privaten Rechts abzuhalten sind, soweit dies
technisch-angängig und wirtschaftlich vertretbar ist, und zwar auch dann,
wenn solchen Beteiligten nach dem bestehenden Recht ein zivilrechtlicher
Entschädigungsanspruch nicht zur Seite steht. Bei Abwägung der hier
nach zu berücksichtigenden Umstände sind nicht lediglich die zur Zeit der
Entwurfsaufstellung bereits vorhandenen örtlichen Verhältnisse in Betracht
zu ziehen, sondern es darf auch die Weiterentwicklung nicht un
berücksichtigt bleiben, die in der nächsten Zukunft zu er
warten ist. Voraussetzung ist hierbei, daß bereits feste Tatsachen vor
liegen, durch die eine bestimmte Weiterentwicklung sichergestellt ist.
3, Ich habe Anlaß, auf die obigen, bisher schon maßgebenden
Grundsätze hier im Zusammenhang hinzuweisen, da sie in einzelnen
Fällen bei der Aufstellung von Entwürfen nicht ausreichend berücksichtigt