DER STÄDTEBAU
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Berghöhe, die noch unbebaut ist. An der Außenkante der Höhen
platte hat man eine große Hauptstraße gezogen, die oberhalb
des niedrigen Hauses am Kai durchgesprengt werden soll,
um sich nach den hinterliegenden Stadtteilen zu erstrecken.
Der Plan ist jetzt wie folgt gelöst: Die Höhe rechts der
Kirche ist noch mehr betont worden, damit die Häuser im
Vordergrund, wie auch das oben bei der Kirche stehende
Gebäude nebst den neuen danebengestellten zu einem Ganzen
zusammenwachsen sollen (siehe Abb. a der Tafel 8),
Der Vordergrund vor der Kirche ist ganz offen gelassen,
und zwar mit einer niedrigen Arkadenanlage (Abb. b derTafelS).
Die Kirche ist nämlich in einem Abhang nach hinten
gestellt, in ihrem untenstehenden Teil verdeckt. Übrigens
hat man die Gebäude laut besonderer Bestimmungen niedrig
gebaut.
Die nächste Höhe weiter links ist für ein zukünftiges
öffentliches Gebäude Vorbehalten (Abb. d der Tafel 9) und
der Vordergrund vor den öffentlichen Gebäuden auf der Höhe
links ist niedrig gehalten (Abb. e der Tafel 9).
Eine Anzahl von Aussichtsterrassen und Parkanlagen
mit freien Aussichten über den Stadtkern und ihre Gruppen
von schönen Inseln sind von der Bebauung ausgenommen.
Abb. 3. Gesamtansicht mit Nachbarschaft.
DER BEBAUUNGSPLAN IN STADT UND LAND.
Von THEODOR GOECKE, Berlin. (Schluß.)
Der Bebauungsplan, ein etwas schwülstiger Ausdruck für
Stadt- oder Ortsbauplan, in Österreich Regulierungs- oder
Verbauungsplan genannt, umfaßt den Stadtgrundriß nebst
Längennivellements und Querprofilen der Straßenzüge, mit
Angabe der Entwässerungsanlage sowohl für Verbesserungen
und Ergänzungen bestehender Städte als auch für Stadt
erweiterungen.
Die Bebauungspläne, wie sie in Preußen aufgestellt
werden, stellen im wesentlichen nur die Besitzverhältnisse
klar; sie sollen angeben, was zu Straßenland abgetreten
werden soll, was dem Eigentümer etwa an Straßenland
zu entschädigen ist und wie weit er die Berechtigung hat
auf seinem Grundstück zu bauen; eigentlich eine Regelung,
die den Abschluß der Planungsarbeiten bildet. Dadurch,
daß viele Städte sich damit begnügen, einen Bebauungsplan
auf dieser Grundlage festzustellen, machen sie sich große
Kosten, indem jede Änderung zu einem neuen Feststellungs
verfahren führt, das Zeit und Geld beansprucht. Ein Ent
wurf muß vorausgehen — dieser ist die Hauptsache.
Derartige Bebauungspläne hat der mittelalterliche
Städtebau nicht gekannt. Zwar sind auch damals Pläne
aufgestellt worden zur Erbauung der Städte, doch waren
diese nicht so verbindlich, daß man nicht hätte je nach
Bedarf davon abweichen können; jede Fluchtlinie ist von
Fall zu Fall festgestellt und geregelt worden. Weil der
Grund und Boden im Besitz einer Hand war, war man in
der Lage, bestimmte Vorschriften machen zu können über
die Art der Bebauung, wobei der sozialen Gliederung ent
sprechend gewisse Abstufungen gemacht wurden, denen die
einzelnen Bevölkerungsschichten zu folgen hatten. Es
handelte sich damals um Pläne, die die Bebauung zu regeln
hatten unter Aussparung der Verkehrsräume, allgemein
ausgedrückt. Wir sind heute nicht mehr in der glücklichen
Lage, daß wir eine Stadt autbauen können, wie der Architekt
ein Haus aufbaut. Leider müssen wir uns heute in den
allermeisten Fällen damit begnügen, einen Stadtgrundriß zu
entwerfen. Es ist dann Sache der Bauordnungen, gewisser
maßen als Notbehelf dafür zu sorgen, daß die Bebauung
innerhalb gewisser Grenzen sich vollzieht, so daß nicht ein
willkürliches Durcheinander entstehen kann.
Die Aufstellung des Planes ist Sache der Gemeinde; jedoch
sind die Gemeinden nicht allgemein dazu verpflichtet, sie be
gnügen sich oft mit Fluchtlinienplänen von Fall zu Fall,
wobei die Polzei unter Umständen nachhelfen kann. Dieser
Mangel äußert sich u. a. darin, daß die Gemeinden die Be
bauungspläne vielfach durch Unternehmer und Gesellschaften
aufstellen lassen, wobei sie keine Gewähr erhalten, daß die
Bebauungspläne in ihrem Interesse aufgestellt werden. Der
Schematismus, der unseren modernen Städtebau gekenn
zeichnet hat, ist wohl eine Folge davon, daß man vielfach
dies Aufstellen von Bebauungsplänen nicht selbst in die
Hand genommen und sich mit der Feststellung auf Grund
des Fluchtliniengesetzes begnügt hat, daß man also darauf
Aerzichtet hat, einen Entwurf vorher aufzustellen, einen
Entwurf, der, von wirtschaftlichen Gesichtspunkten aus
gehend, der Stadt zu einem künstlerisch befriedigenden
Ausdrucke verhelfen soll. Dazu gehört eine gewisse
räumliche Anschauung, die man nicht von jedermann
verlangen kann.
Das nächste beim Entwurf eines Bebauungsplanes ist,
daß man sich einen Verkehrsplan macht, daß man alle
vorhandenen Straßen auf ihre Bedeutung ansieht, daß man
sie in das Netz hineinzieht, daß man sie, wo notwendig, ver
breitert, daß man sich erst klar macht die Verbindungen
zwischen der alten Stadt und den einzelnen Dörfern, sowie
den inneren Verkehr von und zu Eisenbahnen, Wasserstraßen
und Kanälen. Solche Verkehrsstraßen müssen natürlich den
höchsten Ansprüchen genügen, die kann man nicht breit