DER STÄDTEBAU
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Verhältnis der Bauberatung zur Baupolizei, die Ansiedlung von Archi
tekten in kleineren Städten und auf dem platten Lande, die Frage, ob
die Bauenden nur durch mündliche Einwirkung und Belehrung (Verweisung
an tüchtige Architekten) oder auch durch Bereitstellung von Skizzen
unterstützt werden sollen, die Veranstaltung von Vorträgen und Aus
stellungen durch die Bauberatungsstellen und endlich die von mehreren
Seiten empfohlene Maßnahme, daß durch die „Rheinische Bauberatungs
stelle“ zu Düsseldorf eine Art von Zusammenschluß für sämtliche Bau
beratungsstellen der Provinz gesucht werden möge. Die dieserhalb in
den Leitsätzen gemachten Vorschläge wurden im allgemeinen gutgeheißen.
Es soll aber noch der Ausschuß der „Rheinischen Bauberalungsstelle“ —
u. a. unter Zuziehung geeigneter Personen — ein Programm vorlegen,
das Stellung und Aufgaben der „Rheinischen Bauberatungsstelle“ als
Mittelpunkt und Sammelstelle des näheren zu umschreiben haben wird.
I NTERNATIONALER WOHNUNGSKONGRESS. Vom a.Sep-
tember d. J. an wird der internationale Wohnungskongreß kraft einer
durch die niederländische Regierung und die Haager Gemeindeverwaltung
ergangenen Einladung zum erstenmal in Holland tagen, und zwar im Kur
haus zu Scheveningen.
Die Fragen der Wohnungsfürsorge in den Städten und auf dem
Lande and der zweckmäßigen Stadterweiterung ziehen immer mehr die
Aufmerksamkeit auf sich.
Die diesmal zur Verhandlung gelangenden. Punkte sind folgende:
i. Verbesserung der Wohnungsverhältnisse auf dem Lande;
2. Verbesserung und Beseitigung schlechter Wohnungen;
3. Wohnungsüberfüllung;
4, Stadterweiterung.
Die Verhandlungen und Debatten über diese Punkte werden durch
Berichte vorbereitet. Zur Erstattung dieser Berichte wurden für jeden
einzelnen Punkt der Tagesordnung die bekanntesten Fachmänner des In-
und Auslandes gewonnen. Sämtliche Berichte über die Fortschritte der
Wohnungsreform während der letzten Jahre, denen wir aus den ver
schiedenen Ländern entgegensehen, werden den Teilnehmern im Laufe
der dem Kongreß vorangehenden Monate zugesandt.
Zu gleicher Zeit wird den Kongreßbesuchern die Gelegenheit ge
boten werden, an Ort und Stelle Kenntnis zu nehmen von dem, was in
den letzten Jahren in verschiedenen Teilen Hollands auf dem Gebiete der
Wohnungsreform und Stadterweiterung zustande gekommen ist. Das
freundliche Entgegenkommen und die Mitwirkung einiger Ortsbehörden
und Privatpersonen ermöglicht es für alle, lehrreiche Ausflüge nach
Amsterdam, Arnhem, Hengelo und vielleicht auch nach Rotterdam und
Enschede zu machen, wobei den ausländischen Abgeordneten einige der
schönsten landschaftlichen und großstädtischen Bilder Hollands vorgeführt
werden sollen. Amsterdam, die durch ihre aus dem 17. Jahrhundert
stammende Anlage berühmte Hauptstadt des Reiches, die seit einigen
Jahren auch ein gutgebautes Wohnungsviertel in der Nähe des Reichs-
museumsgebäudes aufzuweisen hat, und wo die vielen während der Kon
greßtage zu veranstaltenden Ausstellungen zu einem Besuche einladen,
Städte wie Rotterdam mit seinen großartigen Hafenwerken, Arnhem, wo
die Anlage der Stadt und die Schönheit der Natur um den Vorrang
streiten, Enschede und Hengelo mit ihrer regen Industrie werden bei dem
Ausländer zweifellos eine angenehme Erinnerung zurücklassen. Nicht
weniger wird dies der Fall sein mit der schönen Residenz und dem mit
ihr verbundenen Badeorte Scheveningen, wo der Kongreß seine Sitzungen
abhalten wird.
Wahrscheinlich werden sich die Kongreßbesucher auch noch in
anderer Weise ein anschauliches Bild von dem, was Holland auf dem
Gebiete der Wohnungsfürsorge geleistet hat, machen können. Der Verein
„Niederländischer Kongreß für öffentliches Gesundheitswesen“ plant näm
lich eine Sonderausstellung, welche die bedeutendsten in Holland auf dem
Gebiete der Wohnungsreform erzielten Ergebnisse in sachverständiger
Auswahl zu veranschaulichen bezweckt.
Die Beiträge sind; Für Mitglieder 17 Mk. Sie sind berechtigt,
dem Kongresse beizuwohnen und sich an den damit verbundenen Fest
lichkeiten und geplanten Ausflügen, deren Programm und Kosten näher
bekanntgemacht werden, zu beteiligen. Sämtliche Kongreßschriften
werden den Mitgliedern unentgeltlich zugesandt.
Für Damen, die der Verwandtschaft der Kongreßmitglieder ange
hören und in ihrer Begleitung sind, ist der Beitrag auf g Mk festgesetzt
worden. Ihnen steht gleichfalls das Recht zu, dem Kongresse beizu
wohnen und an den Ausflügen und weiteren Festlichkeiten teilzunehmen.
Sie erhalten aber keine Schriften.
Für Subskribenten ist der Beitrag 10 Mk. Nach dem Kongreß
werden ihnen die Berichte zugesandt.
F örderung der Bauweise durch die staat
liche UND KOMMUNALE VERWALTUNG, über die
„Förderung der Bauweise durch die staatliche und kommunale Verwaltung
hatte der bei der Zentralstelle für Volkswohlfahrt bestehende Hauptausschuß
für Bauberatung in den Tagen vom 7. bis 16. April einen Kursus veran
staltet, der dazu bestimmt war, Verwaltungsbeamten und leitenden Bau
beamten einen Überblick über das in Frage kommende Gebiet zu ge
wahren, sie über die Probleme zu unterrichten und die in Betracht
kommenden Mittel und Maßnahmen an der Hand praktischer Erfahrungen
vor Augen zu führen. Der Kursus war veranstaltet mit Unterstützung
des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten, das auch die nachgeordneten
Behörden auf das Unternehmen aufmerksam gemacht hat. In den Vor
trägen wurden die Fragen der Bauweise, des Heimatschutzes, der modernen
Aufgaben im Bauwesen, die Verunstaltungsgesetze, die Bauberatung sowie
die sonstigen Mittel einer Beeinflussung der Bauweise behandelt. Be
sondere Vorträge behandelten das Bauernhaus, das Arbeiterhaus auf
dem Lande, das Kleinhaus für Industriearbeiter, das kleinere und
größere Miethaus sowie ferner den Fabrikbau, die städtische Fassaden-