DER STÄDTEBAU
Bl
können, glaube ich, darstellen zu müssen; besondere Kosten
wird diese Fassadenbildung nicht verursachen. Die Er
haltung des Portals und Erkers vom jetzigen Gebäude ist,
soviel ich höre, zu berücksichtigen; von berufener Seite
wird nahegelegt, das Portal an der Mauer des Friedhofs
in der Nähe des anstoßenden alten Gymnasiums unterzu
bringen, ich meinerseits würde dann vorschlagen, den Erker
mit dem jetzt vorhandenen Giebel an dem alten Gymnasium
selbst in der Friedhofsecke anzubringen, wo sie ohne Störung
für den Gesamteindruck des alten Baues sich sehr wohl reiz
voll würde einfügen lassen. Freilich hat die Errichtung des
Portals auch zur notwendigen Folge eine Fortführung der
Gebäudedurchfahrt über den Hof hinaus bis auf den Friedhof;
es würde damit ein Durchgang von der Bautzner Straße über
das Grundstück geschaffen werden, nur für Fußgänger, um
nicht die Ruhe des Friedhofwinkels zu gefährden. Übrigens
ist bei einer Grundrißlösung, wie ich sie wählte, eine ge
meinsame Verwendung der anschließenden Räume im alten
Gymnasium vorkommendenfalls leicht herbeizuführen. Die
Anlage bietet den Vorteil, daß sie erstehen kann jederzeit
ohne Rücksicht auf die Anlieger und die damit im Zusammen
hang zu erwägende weitere Ausgestaltung der Bautzner
Straße. Würde man das Dornspachsche Haus unabhängig
davon abreißen und einen Neubau in den gezognen Grenzen
«rrichten, dann werden Mietsräume in einem dem Bedürfnis
vorgreifenden Maße nicht geschaffen, was zu befürchten ist,
wenn die gesamte Anlage bis zur Oberlausitzer Bank in
dem gleichen Zeitraum ganz einheitlich ersteht, eine Maß
nahme, die zu befürchten gibt, daß andere Hausbesitzer
und Steuerzahler durch die bessere Geschäftslage an der
Bautzner Straße, und zwar durch die Stadt selbst benach
teiligt werden.
In verschiedenen Äußerungen über meinen Plan, das
Dornspachsche Haus, begegne ich dem Einwande, daß vor
erst ein Urteil darüber fehlt, ob der an der Johanniskirche
gegebene Maßstab für meine Fassadenmaße entsprechend
gewürdigt worden ist. Abgesehen davon, daß ich bereits
darauf hinwies, daß die Maße des Neubaues selbstredend
erheblich hinter denen der Kirche Zurückbleiben müssen,
gebe ich doch zu berücksichtigen, daß der Turm der Kirche
bis zur Brüstung oberhalb des dritten Gurtsimses auf meinem
Gesamtbild, und zwar in den richtigen Verhältnissen als
Maßstab eben zum Neubau erscheint, wenn auch nur in
einer kleinen Fläche. Ein Bild, das den Kirchenbau völlig
einbegreift, ist von der Weberstraße aus möglich; etwa in
einem Abstand von 110 bis 130 m von der Kirchenfront
entfernt erscheint die Kirche dem Auge in ihrer ganzen
Bildfläche. Dort aber wird wegen der Überschneidungen
der Zugang zur Bautzner Straße am Neubau nicht mehr zu
sehen sein. Aber auch vom Markt her könnte es einen
Punkt geben, der genügend entfernt ist, um jedem Beschauer
das entsprechende Bild mit der vollen Vertikalen der Kirche
zu zeigen; dort aber werden schon wieder die umgebenden
Baumassen der Häuser an dem Bilde mitwirken in der
selben Weise, wie sie es heute tun. Ich meine nun, es
kommt nicht so sehr darauf an, ob die Maße der Kirche
berücksichtigt sind, eben weil sie sich an keinem Punkte
ganz ohne weiteres neben dem Neubau entfalten werden;
es kommt vielmehr darauf an, ob die Bildiläche des be
stehenden Hauses sich mit derjenigen deckt oder annähernd
deckt, die sich ergibt, wenn man die Fläche des Neubaues
vom gleichen Standpunkte aus in diese perspektivisch
hineinprojiziert. Geschieht das in dem in Frage kommenden
Abstande von 10 m — um soviel soll der Neubau gegen
die bestehende Bauflucht zurücktreten —, dann zeigt sich,
daß die neue Fläche die perspektivischen Grenzen der
alten nicht überschreitet, und das scheint mir die Ge
währ dafür, daß im Verhältnis zur Kirche ein wesentlich
das Gesamtbild verändernder Faktor nicht eingeschaltet
wird. Ein die wuchtigen Maße der Kirche günstig beein
flussendes Bild wird in der Weberstraße sich durch den
genannten Abstand ergeben, die äußerste Kante des nörd
lichen Turmes wird sich völlig frei von den umgebenden
Häusern loslösen, und man wird daneben einen freien Blick
über den Friedhofplatz hinweg auf die Häuser an der
Johannisstraße haben.
DER SCHUTZ KÜNSTLERISCH (UND GESCHICHT
LICH) BEDEUTSAMER STRASSEN UND PLÄTZE
IN ALT- UND NEUSTADT AUF GRUND DER VER
UNSTALTUNGSGESETZE.
Von Gerichtsassessor F. LANDWEHR in Köln. (Schluß.)
Der künstlerische Wert, der die Schutzbedürftigkeit
neuer Plätze rechtfertigt, kann genau, wie bei den Straßen,
in ihrer planmäßigen Anlage liegen, in welchem Fall das
eben Gesagte auf sie Anwendung findet* Wie aber, wenn
die ästhetische Bedeutung eines Platzes in Beziehungen oder
Verbindungen gedacht ist, in die er zu einem an ihm ge
planten Gebäude treten soll? Hier würde allerdings zur
Begründung der Schutzberechtigung das Gebäude zugleich
mit der Anlegung des Platzes errichtet werden müssen;
ebenso wie ein Platz vor der Gestattung des Anbaues an
ihn dann in gewisser Weise fertig hergestellt sein müßte,
wenn sein künstlerischer Wert in seiner gärtnerischen Aus^
gestaltung liegen sollte. Hier ist aber zu bedenken, daß
(wie oben mehrfach betont) die Elemente, von denen der
künstlerische Wert eines Platzes abhängt, nie ausschließlich
in ihm selbst gefunden werden können, so daß die beiden
erwähnten Möglichkeiten nur dann eintreten, wenn von
einem derartigen Platz die bauliche Aufschließung eines