DER STÄDTEBAU
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Diese zu weite Festlegung hat Ähnlichkeit mit einem
Großvater, der für sein Kindeskind, das noch gar nicht geboren
ist, ein Haus baut, er weiß nicht, ob es ein Junge
oder ein Mädchen wird, ob ein Kaufmann, ein Gelehrter
oder ein Landwirt.
Auch die Kleinarbeit des Städtebauers, die in Einzelfällen
durch eigenartige Sonderpläne viel Wirkung erzielt,
scheidet hier zum großen Teile aus.
Was für die Blockgestaltung und die Wohnstraßen gilt,
hat auch zum kleinen Teile für die Verkehrsstraßen Geltung.
Auch hier ist die Art der Bebauung, wenn auch nicht sehr
auf die Linienführung, so doch auf die Querschnittsgestaltung
von Bedeutung, denn die viergeschossige geschlossene Bauweise
bringt natürlich den zwanzigfachen Menschenstrom
als die offene mit 2/10 zulässiger Bebauung. Doch kann
man sich hier helfen, indem man sich Erweiterungsmöglichkeiten
vorbehält.
Besondere Verhältnisse treten nun noch ein, wenn eine
in der Separation befindliche Ortschaft in der Nähe einer
großen Stadt liegt und mit späterer Eingemeindung zu
rechnen ist. Diese Landwirte haben über Eingemeindung
stets ihre eigene Meinung. In vielen Fällen sträuben sie
sich gegen das Aufgeben ihrer Selbständigkeit mit Händen
und Füßen. Sie legen Wert darauf, daß in dem Bebauungspläne
womöglich dieses Sträuben durch schlechte Anschlußstraßen
zum Ausdruck kommt. Der größere Nachbarbruder
hat da allerdings ein Wort mitzureden, doch kann er sein
Bedenken hauptsächlich nur inbetreff der bestehenden Anschlußstraßen
zum Ausdruck bringen.
Für das der Großstadt am nächsten liegende Gelände
bietet nun ein bis ins kleinste festgelegter Bebauungsplan
den meisten Vorteil, weil hier auf baldige Bebauung gehofft
wird.
Selbst wenn auch eine weitblickende Aufsichtsbehörde
vorhanden ist, die der zukünftigen möglichen Entwicklung
Rechnung zu tragen sucht, so wird die schließliche Eingemeindung
doch mit größeren Änderungen zu rechnen
haben; die Anpassung an die Zonenordnung, neue elektrische
Linien werden an das Straßennetz der früheren selbständigen
Gemeinde Anforderungen stellen, mit denen man bei Aufstellung
des Bebauungsplanes unmöglich rechnen konnte.
Alle diese Änderungen werden nun wesentlich erschwert,
wenn der Plan im Separationsverfahren in zu weitem Maßstabe
festgelegt worden ist. Wenn durch Ausscheidung des
Straßengeländes die ganze Blockgestaltung beinahe unverrückbar
geworden ist, so sind neue Forderungen des Verkehrs
weit schwieriger zu erfüllen, denn jede Änderung
der Verkehrsstraßen ist von Einfluß auf die gesamte Wohnblockgestaltung.
Ist der Städtebauer schon bei Neugestaltung
der Straßen im freien Gelände durch die Eigentumsgrenzen
an oft schwer zu besiegende Rücksichten gebunden,
so sind ausgeschiedene Straßen ein Hemmnis, das, wenn
es die Neugestaltung nicht unmöglich macht, doch einen
vollständig zweckmäßigen Bebauungsplan kaum mehr zuläßt.
Auch die Frage, ob die General- und Spezialkommission
und damit die Landmesser die geeignetsten Organe zur
Aufstellung von guten Bebauungsplänen sind, tritt hier
wieder in den Vordergrund. Ich will darauf nur kurz
eingehen. Sie kommt auf die Ausgrabung des bekannten
Schlachtrufes: Hie Architekt, hie Landmesser hinaus. Meiner
Meinung nach kann ein guter und zweckmäßiger Bebauungsplan
von einem Architekten, von einem Bauingenieur
oder von einem Landmesser zustande kommen.
Ein guter Sinn für Raumgestaltung kann einem jeden innewohnen
und darauf, nicht auf das Darstellungsvermögen
kommt es in erster Linie an. Durch gesunde Beobachtung,
durch eifrige Beschäftigung und durch zweckmäßiges Studium
ist jeder Befähigte in der Lage, in die Kunst des Städtebaues
einzudringen.
Bislang ist die städtebauliche Ausbildung noch nicht
in den Lehrplan des Landmessers aufgenommen; daß sie
dieses als Mangel in ihrer Ausbildung empfinden, beweist,
daß sie die Aufnahme dieses Lehrgebietes erstreben. Der
Landmesser ist auf die private Weiterbildung angewiesen;
diese istz. B. dem städtischen Landmesser, dessen Tätigkeit
sich doch zum größten Teile auf Festlegung von Fluchtlinien
erstreckt, nicht allzuschwer gemacht; die Generalkommission
halte ich nicht zur Ausbildung zum Städtebauer
geeignet, da ihre Tätigkeit doch im allgemeinen auf
ganz anderen Gebieten liegt.
Natürlich ist es nicht leicht, den Landmesser auch nur
von der teilweisen Berechtigung vorstehender Ausführungen
zu überzeugen, und gleich schwer ist es natürlich, durch
Inanspruchnahme anderer Kräfte die Aufstellung eines den
heutigen Begriffen der Städtebaukunst entsprechenden Bebauungsplanes
durchzusetzen.
Außerdem fehlen im Separationsverfahren die Mittel,
um im Wege des Wettbewerbes oder durch eine bewährte
Kraft den Bebauungsplan hersteilen zu lassen; die meist
kleinen Gemeinden werden in den meisten Fällen kaum
dahin zu bringen sein, aus öffentlichen Mitteln größere Beträge
für diesen Zweck einzusetzen. Ob aber ein so hergestellter
Plan überhaupt durchzuführen wäre, ist die weitere
Frage; so ganz werden sich die Separationen doch nicht
nach städtebaulichen Rücksichten einrichten lassen, sondern
es werden Ausgleiche mit der landwirtschaftlichen Ausnutzung
unvermeidlich sein, wofür wieder die Spezialkommission
maßgebend sein müßte.
Sollten diese Gründe für durchschlagend noch nicht
angesehen werden, so sollten die wirtschaftlichen Folgen
zum Nachdenken veranlassen.
Ein niedriger Baulandpreis ist für die städtische Entwicklung
von großer Bedeutung. Die Frage der städtischen
Bodenpolitik ist in der letzten Zeit Gegenstand lebhafter
Meinungsäußerungen gewesen. Mag man über die Wege
zum Ziele verschiedener Meinung sein, so herrscht doch
darin vollständige Klarheit, daß alles zu vermeiden ist, was
das Steigen des Grund und Bodens von landwirtschaftlichen
zu baulichen Werten begünstigt. Ich verweise bei dieser
Gelegenheit auf die Ausführungen von Dr. W. Hegemann
in Seinem Buche „Der Städtebau nach den Ergebnissen
der allgemeinen Städtebauausstellung in Berlin“ 1911 bei
Ernst Wasmuth A.-G.
Leider ist bei unseren Großstädten augenblicklich in
stundenweitem Umkreise kein Grundstück mehr zu landwirtschaftlichen
Werten zu erstehen.
Das beste Mittel, um die Landwirte auf die bauliche
Ausnutzung ihrer Grundstücke aufmerksam zu machen,
ist aber die Festlegung eines Bebauungsplanes. Da wird
selbst der Kühlste zum Phantasten; er läßt sich durch nichts
mehr überzeugen, daß an die Bebauung seines Grundstückes
in 100 Jahren kaum zu denken ist, er sicht das
Häusermeer vor seiner Türe und damit die rollenden
Dukaten des Baulandes.