DER STÄDTEBAU
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a) Die Beseitigung der durch die Eisenbahnanlagen (bei
Bahnhof Gladbeck-Ost) bewirkten Unterbindung des
städtischen Verkehrs ist eine dringende Aufgabe.
b) Die Hauptverkehrsstraßen sind in dem Plan
zu charakterisieren, und zwar zunächst die radial
verlaufenden, dann die Verkehrsstraßen zweiter
Ordnung von Stadtteil zu Stadtteil in entsprechender
Führung.
Das Querprofil dieser Hauptverkehrsstraßen sollte
bei Neuanlage so bemessen werden, daß die Straßen
bahnen möglichst unabhängig von dem übrigen Straßen
verkehr auf eigenem Bahnkörper eingelegt werden
können. Hierdurch werden Straßenbau und Straßen
unterhaltung wesentlich billiger, und die Verkehrs
sicherheit und Schnelligkeit werden erhöht. Als
Querprofil sind mindestens 24 m Gesamtbreite er
forderlich. Durch die charakteristische Führung der
Hauptverkehrsstraßen wird erreicht, daß
c) die reinen Wohnstraßen verkehrsfrei bleiben
und ruhige Lage erhalten und billig ausgebaut werden
können. Für sie soll im gesundheitlichen Interesse
die Ost-West-Richtung möglichst ausgeschlossen
werden. In den reinen Wohnstrassen soll in der
Regel mindestens auf einer Seite die Straßenfluchtlinie
verschieden sein von der Baufluchtlinie; die eigentliche
Fahrdammbreite ist auf höchstens 5 m zu bemessen,
bei einer je nach Bedeutung der Straße wechselnden
Bürgersteigbreite. Die Vorgartenbreite soll nicht unter
5 m l betragen. Holzeinfriedigungen und Hecken müssen
zulässig sein. Auch verkehrsgesperrte Straßen
sind vorzusehen.
d) Die Straßen sollen in der Regel beiderseits anbaufähig
gemacht werden (Anliegerbeiträge). Ausnahmen nur
an öffentlichen Anlagen und Plätzen.
e) Baumpflanzungen sollen nur in den Straßen mit Vor
gärten bei einem Abstand von mindestens 8 m von
den Gebäuden vorgenommen werden. Vorzuziehen
sind im praktischen und wirtschaftlichen Interesse
einzelne kleine Platzanlagen mit Baumgruppen.
3. Die Baublöcke sollen, soweit sie Wohnblöcke werden,
eine langgestreckte Form erhalten. Zu erwägen ist, ob die
Erhaltung zusammenhängender Gartenflächen im Block-
innern durch entsprechende Vorschriften der Bauordnung
sicherzustellen wäre.
MITTEILUNG.
T"\ER HAUPTBAHNHOF DER NEUEN UNTERGRUND
BAHN IN NEW YORK. Der unlängst vollendete Hauptbalm
hof der Pennsylvania-Untergrundbahn in New York ist nicht allein das
größte und schönste Gebäude seiner Art, sondern schließt auch die
höchsten Errungenschaften moderner Entwicklung ein. Jede zweckmäßige
Bequemlichkeit, die genialsten Erfindungen der Technik, die neuesten
Vervollkommnungen der Elektrizität, jede nur denkbare Vorsichtsmaßregel
gegen Unglücksfälle werden von ihm in höchster Vollendung geboten.
Das klassischen Formen aus Granit aufgeführte Empfangs
gebäude bedeckt den riesigen Flächenraum von 440 x 236,7 m. Die
außergewöhnlichen Schwierigkeiten der künstlerischen Durchführung
eines solchen monumentalen Bauwerkes, eines Bahnhofes, dessen Gleise
unterhalb der Erdoberfläche Hegen, und dem der herkömmliche Bahnsteig
fehlt, wurden glücklich Überwunden, so daß die Größe eines gewaltigen
4. Um die Entwässerungsanlagen möglichst billig zu
machen, sind die Hauptvorfluter als offene Bachläufe mit
Sohlschalen aus Beton auszubilden, entsprechend den bereits
bestehenden mustergültigen Anlagen im Emschergebiet. Sie
werden zweckmäßig in Baublockachsen verlegt, so daß nur
an den Straßenkreuzungen Überwölbung erforderlich wird.
Der Entwässerungsentwurf ist mit dem Bebauungsplan auf
zustellen und die Bebauung ist so zu leiten, daß die Kanali-
sationsanlagen möglichst ausgenutzt werden.
5. Die Gemeinde Gladbeck wird ihr Budget kaum in
wesentlichem Umfang auf Einnahmen aus werbenden Be
trieben (Gas- und Elektrizitätswerke, Straßenbahnen,Wasser
versorgung) aufbauen können. Entscheidend für die Ge
meinde ßnanzen wird vielmehr sein, in welcher Weise bei der
weiteren Entwicklung die steuerliche Leistungsfähig
keit der Einwohnerschaft sich gestaltet. Die Gemeinde hat
deshalb ein hohes Interesse daran, nicht eine proletarisierte
und leistungsunfähige, sondern eine tragkräftige Bevölkerung
zu erhalten. Als das Hauptmittel zu diesem Zweck ist die An-
siedlungs- und Baupolitik zu bezeichnen. Die wirtschaft
lich ungünstigen Bauformen (Massenmietshaus, Mietskaserne)
proletarisieren die Bevölkerung, schwächen die Steuerkraft
und bewirken eine stetige Steigerung der öffentlichen Lasten.
Durch die günstigen Bauformen; Einfamilienhaus, Zwei
familienhaus wird dagegen eine leistungsfähige Bevölkerung
geschaffen. Die Gemeinde sollte deshalb die kleinen Haus
formen begünstigen durch Niedrighaltung der Bodenpreise
und des Aufwandes für die Bodenerschließung, den Straßen
bau usw. Sie soll außerdem die Durchführung der für den
Bebauungsplan aufgestellten Forderungen sicherstellen:
a) durch eine Bauordnung, aufgestellt nach gesundheit
lichen, wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten,
entsprechend der Eigenart der Gemeinde,
b) durch ein Ortsstatut auf Grund des Gesetzes gegen
die Verunstaltung von Ortschaften und landschaftlich
hervorragenden Gegenden vom 15. Juli 1907. Bau
polizeiverordnung und Ortsstatut bedürfen einer be
sonderen Beratung unter Hinzuziehung eines mit den
Verhältnissen des Bezirkes vertrauten Sachverständigen.
Es wird endlich empfohlen, den aufgestellten Bebauungs
plan nicht der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, sondern
ihn als Unterlage für die jeweils notwendige Stadterweite-
rung, insbesondere die kommunale Bodenpolitik zu be
nutzen.
Bahnhofes, sowie der Charakter einer monumentalen Eingangspforte in
die große Weltstadt in gleich großartiger Weise zum Ausdruck kommen.
Der Bau kann im eigentlichen Sinne als eine über die Gleise hin
wegführende Monumentalbrücke angesehen werden, die in der Mitte und
nach allen vier Seiten Zugänge zu den Straßen hat. Auch mit dieser
durch so reichliche Ein- und Ausgänge für eine außerordentlich schnelle
Abwicklung des Verkehrs sorgenden Anordnung steht der Bahnhof einzig da.
Die Fassade an der 7. Avenue weist reichen dorischen Säulenschmuck
auf, die an der Einfahrtsseite und dem Haupteingang für Fußgänger in
der Mitte in doppelter Reihe zu Säulenhallen geordnet sind. Jede Säule
hat 1,35 m Durchmesser und ist 10,5 m hoch. Über der Mittelhalle er
hebt sich ein von einer Uhr mit einem Zifferblatt von 2,1 ra Durch
messer gekröntes Gesims. Der Haupteingang führt durch eine 13,5 m
breite und 67,5 m lange Vorhalle in die Hauptwartehalle, die mit ihrer