DER STÄDTEBAU
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Nach diesem Programm ist also der vom Schöpfer des Friedrichs
platzes, Professor Dr.-Ing. Bruno Schmitz gewünschte Schluß des an der
Augusta-Anlage gebildeten Loches nur in beschränktem Umfange möglich
— immerhin aber doch möglich, so daß wir nur wünschen können, Schmitz
möge der an ihn ergangenen besonderen Einladung Folge leisten. Im
übrigen sind zur Preisbewerbung nur alle zur Zeit dieses Ausschreibens
im Großherzogtum Baden dauernd ansässigen oder als Badener geborene
Bildhauer und Architekten zugelassen.
Verlangt wird ein Gipsmodell im Maßstabe von i : io des auszu-
führenden Denkmals. Die etwaige Architektur kann in gleichem Maßstabe in
zeichnerischem Aufriß bezw. zentralperspektivisch so zur Darstellung ge
bracht werden, daß die Anlage in Verbindung mit dem Gipsmodell zu
deutlicher Erscheinung gebracht wird.
Vom Anspruch auf einen Preis sind alle Entwürfe ausgeschlossen,
die den Bedingungen in irgend einem Punkte nicht entsprechen, oder die
nach dem Urteil des Preisgerichts um den Betrag von 360 000 Mark offen
sichtlich nicht zur Ausführung gebracht werden können.
Die Entwürfe sind spätestens am 22. Dezember 1909 einzuliefern.
Preisgericht; A, Mitglieder:
Bildhauer Professor Ludwig Manzel in Berlin, Bildhauer Professor
Robert Diez in Dresden, Architekt Professor Martin Dülfer in Dresden,
Architekt Professor Dr, Gabriel v. Seiel in München und Maler Otto
Propheter in Mannheim. B. Ersatzmänner:
Bildhauer Professor Joseph Uphues in Berlin, Bildhauer Professor
Emil Hundrieser in Berlin und Architekt Professor Theodor Fischer in
München:
Preise: ein erster von 5000 Mark, ein. zweiter von 4000 Mark und
ein dritter von 3000 Mark.
Der Gesamtbetrag dieser 12000 Mark in drei Preisen kommt unter
allen Umständen zur Verteilung. Jedoch steht es den Preisrichtern unter
dem Vorbehalt, daß kein Preis unter 3000 Mark betragen darf, frei, die
Verteilung der drei Preise auch so vorzunehmen, daß mehrere Entwürfe
gleich bewertet werden. Außerdem werden 3000 Mark zur Verfügung ge
stellt zum Ankauf nicht preisgekrönter Entwürfe, die von den Preis
richtern für die Lösung der Aufgabe als besonders nützlich bezeichnet
werden. Alle Bewerber willigen durch die Einsendung in den Ankauf
zum Preise von 1000 Mark. Die preisgekrönten Entwürfe gehen ohne
weiteres samt allen Urheberrechten in das Eigentum des Denkmalkomitees
über. Ein etwaiger Verzicht hierauf im Falle des Nichtbedarfs bleibt auf
Antrag dem Denkmalkomitee Vorbehalten.
Dem Denkmalkomitee steht die Wahl vollkommen frei, ob es einen
der am Wettbewerb beteiligt gewesenen Entwürfe zur Ausführung bringen
will oder nicht und welchen. Es entscheidet ebenso über den etwaigen
Ankauf nicht preisgekrönter Entwürfe. Die Preisträger sind auf Ent
schließung des Komitees verpflichtet, ihren Entwurf für die Summe von
360 000 Mark in allen Teilen vollständig, einschließlich der Fundamente
und Erdbewegungen, zur Ausführung zu bringen, und zwar innerhalb
2*/» Jahren vom Tage der Auftragserteilung an, fertig aufgestellt an Ort
und Stelle des Denkmals in Mannheim. Alle übrigen Abmachungen sind
dem Vertragsschluß mit dem ausfdhrenden Künstler Vorbehalten. Th. G.
ÜINE NEUE STRASSENDURCHLEGUNG IN BERLIN.
Von B. Wehl, Berlin-Hcrmsdorf. Straßendurchbrüche und Verkehrs
verbesserungen in älteren, dicht bebadten Stadtteilen sind stets mit großen
Schwierigkeiten und Kosten verknüpft. Ein solcher Plan (siehe Textbild 4),
der die Schaffung einer neuen Verbindung von dem engsten Altstadtteile
Berlins über die industriereiche Oranien- und Rittersbraße hinweg nach
den südlichen und südwestlichen Wohnvierteln bezweckt, hält seit einiger
Zeit die Gemüter aller Interessenten und Anlieger in Atem.
Vorausgeschickt sei, daß zwei große Verkehrsstränge, die Linden
straße und die Prinzenstraße zurzeit den Verkehr aufzunehmen haben.
Die Lindenstraße hat am Halleschen Tor ein so ungeheuerliches Gedränge
aufzuweisen, daß eine Entlastung nunmehr dringend geboten erschien.
Zwei Pläne stehen sich hier feindlich gegenüber: die Durchführung der
Alten Jakobstraße bis zum Waterlooufer und der Alexandrinenstraße
in den Zug der Mittenwalder Straße. Erstere erfordert sehr kostspielige
Gmndstücksankäufe nördlich des Landwehrkanals, während bei letzterer
nur in geringem Umfange ein einziger Ankauf südlich des Kanals,
Abb. 4.
■ Straßenzug Alexandrinenstraße, Waterloobrücke und Mittenwalder
Straße mit Durchbruch beim Johannistisch
— — — Alte Jakobstraße mit Überbrückung des Landwehrkanals.
aus dem Besitz der Berliner Stadtmission, erforderlich ist. Das zweite
Haupterfordernis, eihe kostspielige Überbrückung, ist im Zuge der
Alexandrinenstraße) Waterloobrücke), in sicherer Voraussicht des späteren
Straßendurchbruchs sogar schon vorhanden. Die Brücke liegt außerdem
etwa genau in der Milte zwischen der Linden- und der Prinzenstraße.
Zur Erwägung des Für und Wider folgt ein Gesuch von zwar inter
essierter Seite, das jedoch Hergang und Begründung in gedrängter Form
zusammenfaßt:
Der Vorstand des „Verbandes der Geschäfts- und Industrie-Haus
besitzer E. V. zu Berlin” führt etwa folgendes aus:
Die natürliche Entwicklung einzelner Stadtteile zu Geschäftsmittel
punkten für bestimmte bedeutende Gewerbe, die wir in Berlin überall
antreffen, kann im Interesse von Industrie und Handel und im Interesse
des Emporblühens Berlins nur begrüßt werden. Diese natürliche Ent
wicklung nach Kräften zu unterstützen, ist ja stets eine der wichtigsten
Aufgaben der Berliner Stadtverwaltung gewesen.
Der Stadtteil östlich der Lindenstraße und nördlich der Gitschiner
Straße hat sich in den letzten Jahren durch das Zusammengehen ver-