DER STÄDTEBAU
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technische und Verwaltungsapparat einer großen Gemeinde
zu erfüllen hat.
In erster Linie soll der Stadtplan iür die Aufstellung
von Bebauungsplänen dienen. Diese müssen nicht nur
geometrisch genau, sondern auch übersichtlich sein
und außer all den Angaben der Katasterkarte auch alles
enthalten, was für die Festlegung von neuen Straßenflucht
linien wichtig ist, also vor allen Dingen Höhenkurven,
dann die Darstellung des Zustandes von vorhandenen
Straßen, Wegen und Plätzen bezüglich ihrer Breiteneintei
lung, ihrer Bepflanzung, etwaiger Straßen- oder Klein
bahnen, alter Be- und Entwässerungsleitungen usw. usw.
Mit Rücksicht auf diese Ausführlichkeit der Bebauungs
pläne und zugleich auf ihre unerläßliche Übersichtlichkeit
wird man in Zweifel geraten können, welchen Maßstab
man zu wählen haben wird. Da die förmlich festgesetzten
Fluchtlinien den Charakter zukünftiger und im großen und
ganzen unveränderlicher Eigentumsgrenzen haben, werden
sie örtlich abgesteckt, genau in ihren Festlegungsmaßen
ermittelt und mit diesen in die Vermessungsurkunden und
die städtischen Ausfertigungen der Katasterkarte eingetragen
werden müssen. Für sie also noch besondere großmaßstäb-
liche Pläne anzulegen, erscheint demnach überflüssig.
Es genügt aus diesen Erwägungen heraus in der Tat
auch, den Bebauungsplan und damit den Stadtplan
überhaupt im Maßstabe j : 2000 herzustellen. Dieser Maß
stab reicht gerade noch aus, alles das graphisch deutlich
erkennen zu lassen, was vorhin als für den Bebauungsplan
erforderlich bezeichnet wurde, und gibt, namentlich bei
kleineren Gemeinden eine gute Übersicht, die sich im letz
teren Falle über die ganze Gemarkung auf einem einzigen
Planblatte im gewöhnlichen Großadlerformat (66 cm zu
100 ccm) erstreckt. Die zeichnerische Darstellung des Be
bauungsplanes richtet sich ganz nach den bezüglichen mi
nisteriellen Bestimmungen.
Ist der Bebauungsplan in allen Einzelheiten förmlich
festgesetzt, so muß er mit den festgesetzten Linien verviel
fältigt werden. Auf die Vervielfältigung dieser und der
anderen Vermessungswerke kommen wir später zurück.
Der Druckplan 1 : 2000 ist nun der eigentliche Hand -
plan für alle Zweige der Stadtverwaltung. Er wird zur
Ausarbeitung aller Entwürfe benutzt, die nicht — wie
z, B. die Grundrisse von Gebäuden — mit allen gering
fügig 611 Einzelheiten maßstäblich genau schon im Lage-
plan dargestellt werden müssen, sondern ihre Ergänzung
durch Längen- und Querproflle erhalten; er dient als
zeichnerische Erläuterung bei der Abfassung städtischer
Kauf- und Pachtverträge; alle geplanten Unterneh
mungen der Stadt werden auf ihm nach Bedarf kenntlich
und den städtischen Kollegien verständlich gemacht werden;
er ist dem Publikum als Druckplan käuflich zugänglich
und leistet ihm dieselben Dienste wie der Gemeinde. Kurz,
ohne ihn kann recht eigentlich gar nichts unternommen
werden.
Reicht er einmal irgendwo nicht aus, so dient ein
Ausschnitt aus der ungedruckten Katasterkarte 1 :500 oder
ein Druckhandriß 1 :200, die für den besonderen Zweck
aus den Vermessungsurkunden vervollständigt werden, zu
seiner Ergänzung. Aber so vielen Ansprüchen der Stadt
plan auch genügen muß, allen vermag er doch nicht ge
recht zu werden; wo er versagt, kommen
c) Die Bau- und Betriebspläne
zu ihrem Rechte.
Diese sind namentlich für den städtischen Hochbau
und für die Einzelheiten der Ingenieurbauwerke
aller Art, namentlich aus dem Gebiete der Kanalisation,
des Brücken- und Schleusenbaues, der Straßenbahn u. a.
notwendig und werden, je nach dem Zwecke, entweder
aus ergänzten Abzeichnungen der Katasterkarte 3 : 500 oder
der Handrisse 1 :200 oder aus ganz neuen Sonderkartie
rungen in einem noch größeren Maßstabe (1 :100 bis 1:50)
gewonnen. Die zahlenmäßige Aufnahme und die Berech
nung aller Klein- und Grenzpunktkoordinaten gestattet eben
die jederzeitige bequemste und genaueste Kartierung jedes
beliebigen Planteiles in jedem beliebigen Maßstabe, ganz
dem jeweiligen Bedürfnis entsprechend.
Von besonderer Bedeutung unter diesen Bau- und Be
triebsplänen sind die Streckenpläne der Kanalisa
tion. Sie entstehen dadurch, daß der fertige Kanalrohrbau
vor Zuschüttung der Baugrube mit allen Einzelheiten genau
von seiner Axe aus — die wieder anderweitig iestzulegen
ist — aufgemessen und in Straßenplänen 1:500 dargestellt
wird, auf denen auch die angrenzenden Grundstücke auf
10—20 m Tiefe von der Bauflucht ab kartiert sind. Die
Mittellinie des Kanalrohrbaues wird vom Auslauf der be
treffenden Strecke aus, der Steigung folgend, stationiert
und auf diese Stationierung jeder — auch der kleinste -
besondere Bauteil, z. B. die Stutzen der Regenrohre, der
Gullys, der Lampenschächte usw. rechtwinklig bezogen.
Alle Maße müssen aus dem Streckenplan ohne Mühe so
fort ersichtlich sein. Auch diese Pläne werden umgedruckt.
Für die Darstellung der Wasserleitung, der elek
trischen Leitungen, der Gasleitungen usw. genügen
entsprechend ergänzte Abdrücke des Stadtplanes 1:2000;
zur Abrechnung der Straßenregelungs- (pflaster-)
arbeiten nimmt man gewöhnlich Pläne 1:500 mit ent
sprechender Farbenabtönung der einzelnen Pflaster- und
sonstigen Befestigungsarten.
Viel Arbeit und Sorgfalt erfordern die Entwurfs
pläne für etwaige Fluß- und Hafenbauten. Für ihre
genaue Herstellung sind Stationierungen an beiden Ufern,
die Richtung von der Quelle nach der Mündung verfol
gend, und neben den Lageplänen eingehende Profilpläne
notwendig. Auch hier genügen für die Darstellung der
Situation und der Profillängen die Stadtpläne.
d) Lagerbuch und LagerbuchplAne.
Über den gesamten Grundbesitz der Stadt muß ein
Lagerbuch geführt werden, zu dem wiederum Pläne ge
hören, auf denen der jeweilige Stand des Gemeindeeigen
tums übersichtlich dargestellt ist. Man nimmt dazu am
besten Nachzeichnungen der Katasterkarte und zur größeren
Übersicht einen Ubersichtsplan, auf den wir noch nachher
zu sprechen kommen.
Das Lagerbuch enthält gewissermaßen die Kaufs- und
Wertentwicklungsgeschichte eines jeden der Stadt noch
gehörigen oder früher zu eigen gewesenen Grundstückes.
III. Die Höhenmessungen und die Höhenpläne.
Ebenso wichtig wie ein guter Lageplan ist auch ein
zuverlässiger Höhenplan für die Stadtverwaltung. Ja, die
meisten Gemeinden behelfen sich viel länger ohne eine
Neuvermessung des Stadtgebietes mit den dürftigsten und