DER STÄDTEBAU
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KLEINE MITTEILUNGEN.
M. i : io ooo.
Beuenenit Stressetiäphnlinien
Projektierte
Achsen d Querprofile
Achsen d Wdsserspiegelhöhen n d geriet (ntw Projekt.
P rogramm zum Wettbewerbe um einen
BEBAUUNGSPLAN FÜR
DIE FORTFÜHRUNG DER
Ö STLICHEN STÄDTER WEI
TERUNG VON MANNHEIM.
i. Das Gebiet, über das sich die
Planbearbeitung erstrecken soll, wird be
grenzt von der Pfalzgrafenstraße, Augusta-
Anlage, Mühldorfer Straße, Seckenheimer
Straße, dem Bahndamme der Preußisch-
Hessischen Staatsbahn und dem Neckar
damme.
2. Das gesamte Gebiet ist Eigentum
der Stadtgemeinde Mannheim, mit Aus
nahme der an die Seckenheimer Straße
stoßenden kleinen Grundstücke Nr. 5319
und Nr. 5320 sowie der einspringenden
Ecke der Gemarkung Feudenheim am
Eisenbahndamme.
3. Der Plan muß es ermöglichen,
das südlich des Luisenparkes liegende
Gebiet für sich allein auszubauen und
den Rennplatz als solchen noch längere
Zeit zu erhalten.
4. Die Höhenlage des Geländes und
der vorhandenen Straßen ist aus den an
geschlossenen Querschnitten sowie den
im Lageplan 1 ; 5000 eingeschriebenen
Zahlen zu entnehmen.
5. Es ist nicht notwendig, die Straßen
in gleicher Weise wie bisher bis auf
Hochwasserhöhe aufzuschütten, doch soll
mit Rücksicht auf eine geordnete Ent
wässerung die Straßenhöhe mindestens
3,50 m über dem Kanalwasserspiegel bei
Regen liegen. In den Querschnitten
sind an einigen Punkten die voraussicht
lich höchsten Wasserspiegelhöhen einge
tragen.
6. Das Gelände zwischen der verlän
gerten Augusta-Anlage und dem Neckar
damm ist für landhausartige Bebauung
in Aussicht genommen. Sowohl für
Herrschaftshäuser als für bürgerliche
Einzelhäuser sollen geeignete Plätze an
gegeben werden. Für die östliche Seite
der Pfalzgrafenstraße soll die Möglichkeit
bestehen, große herrschaftliche Villen in
parkartigen Gärten anlegen zu können.
7. Das Gebiet zwischen der verlän
gerten Augusta-Anlage und der Secken
heimer Straße ist für Geschäftshäuser,
kleine Gewerbebetriebe, Kaufläden usw.
bestimmt. Es kann sowohl geschlossene
als offene Bauweise vorgesehen werden.
8, Die Größe der Baublöcke ist so
zu wählen, daß eine gute Einteilung in Bauplätze unter Beachtung der
im Anhänge abgedruckten Bestimmungen der Bauordnung möglich ist.
9. Höfe und Gärten können bis 2,50 unter Straßenhöhe angenommen
werden.
10. Im Straßenplan ist, auf eine gute Aufschließung des Geländes
durch Straßenbahnlinien Rücksicht zu nehmen. Die vorhandenen oder
geplanten Linien sind im Lageplan angegeben.
11, Es ist in Aussicht zu nehmen, daß anstelle des Bahnüberganges
der Seckenheimer Straße eine Unter- oder Überführung über die Preußisch-
Hessische Staatsbahn angelegt wird in Richtung der Sehne des von der
Straße beschriebenen Bogens. In der Verlängerung der Pfalzgrafenstraße
soll später eine Brücke über den Neckar führen.
12. An öffentlichen Gebäuden können in Aussicht genommen werden:
2 Kirchen, 2 Volksschulen und 1 Mittelschule, 1 Ausstellungshalle in
Verbindung mit dem Luisenparke, so daß dieser unter Umständen mit in
das Ausstellungsgelände einbezogen werden kann; 1 öffentlicher Spielplatz,
1 Gebäude zur Unterbringung einer Polizeiwache, Bedürfnisanstalt, Brause
bad und der gleichen.