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festzuhalten, daß für alle diese Personen der Ortsarmenverband Berlin nur provisorisch
eintrat auf Grund des 8 30 des Gesetzes vom 6. Juni 1870, also mit dem Recht,
die bctr. auswärtigen Armenverbände zur Erstattung der Kosten heranzuziehen.
Eine Frage, die wir hier anregen möchten, wäre die, ob nicht eine Entlastung der
städtischen Armenbudgets dadurch eintreten könnte, daß die Verbände namentlich für
Krankenhauspflege die wirklich entstandeneu Kosten liquidiren könnten. Dieselben^
werden in Preußen z.B. nach dem Preußischen Tarif, je nach der Servisklasse des betreffen
den Orts, mit höchstens 80 bezw. 100 Pf. pro Tag berechnet, während die seitens
der Commune Berlin z. B. an die Charite zu zahlenden Summen pro Tag und Kopf
zwischen 1,25 M. und 1,75 M. (für Geisteskranke sogar 3 M.) variiren. Die ein
ziehbaren Beträge bleiben somit weit unter dem Selbstkostenpreis und erfordern grade
die Krankenhäuser sehr erhebliche Aufwendungen (1881/82 851981 M., von denen
nur (280312 M. wieder eingezogen wurden excl. der Ausgaben für die städtischen
Krankenhäuser mit 616215 M.). Hier erscheint eine Erhöhung der betr. einziehbaren
Kostensätze geboten und zwar um so mehr, als bei dem größten Theil aller Unter
stützten die Hülfsbedürftigkeit mit Krankheit bezw. Krankenhauspflege beginnt; nicht
etwa weil die Hülfsbcdürftigen meist in hohem Alter oder bereits krank nach Berlin *
kommen, — vereinzelte Fälle werden stets vorkommen — denn Tabelle 5 ergiebt das
Gegentheil, wie wir eine ähnliche Erscheinung auch für die Stadt Elberfeld kousta-
tiren konnten (cfr. Die offene Armenpflege der Stadt Elberfeld. Verlag von S. Lucas.
Elberfeld 1881).
Das unruhige, aufreibende Leben einer Großstadt wie Berlin, die eigenartigen,
neuen Verhältnisse, denen die Zugezogenen gegenüberstehen, die sich darbietenden Ver
suchungen und Verlockungen führen einen erheblichen Theil der Zuzügler den Kranken
häusern bezw. der städtischen Armenpflege zu. Nur in den seltensten Fällen sind Baarmittel
zur Zahlung der erwachsenden Kosten vorhanden, weil grade dem Handwerkerstand und
der dienenden Klasse der Sparsinn abhanden gekommen ist bezw. ihnen auch die
Möglichkeit dazu fehlt; cs sind daher alle Bestrebungen, die darauf abzielen, diesen
Spürsinn zu wecken bezw. zu fördern, wie z. B. Jugend-, Pfennig-Sparkassen,
Städtische Sparanstalten rc., auf das Lebhafteste zu begrüßen. —
Wie erheblich die Zahl derjenigen war, die mit Kur kosten der Commune
zur Last fielen, erhellt am besten aus folgenden Zahlen. Bei den Männern mit
llnterstützungs-Wohnsitz „B erlin" betrugen die mit Kurkosten Unterstützten 76.72 Pro
zent, bei denen mit Unterstützungs-Wohnsitz „außerhalb" sogar 97.?? Prozent; bei
den Weibern stellen sich die betreffenden Sätze auf 62.22 Prozent bezw. 93.«7 Prozent,
überhaupt wird bei 5246 unter 6308 Männern oder bei 83.j e Prozent Krankenhaus
pflege bezw. Kurkosten als erste Unterstützung angegeben, bei den Weibern ermäßigt
sich dieser Prozentsatz auf 70.«, was sich allein schon durch die ruhigere Lebensweise
der Betreffenden erklärt.
Betrachten wir nunmehr die Unterstützten nach ihrem Alter beim Eintritt
der Hülfsbedürftigkeit, wie dies aus Tabelle 1—4 ebenfalls hervorgeht, so