Kleine Beamtenzeit in Gumbinnen und Potsdam.
Das Regierungskollegium in Gumbinnen.
Das Regierungskollegium in Gumbinnen stand noch ganz auf dem alten,
ehrenvollen Standpunkt, wie vor Erlaß der Geschäftsanweisung von 1825.
Es war Kollegium geblieben und nicht Präfektur geworden. Man debattirte
frei und stimmte ab, man handhabte die Gesetze ohne Tendenz. Es waren
besonders die beiden Oberregierungsräte Schirrmeister und Schlick, denen das
Verdienst gebührte, den Geist der alten preußischen Verwaltung dadurch auf—
recht erhalten zu haben, daß sie nicht das Echo des Präsidenten vorstellten
sondern eine selbständige Meinung hatten. Ich führe ein paar charakteristische
Vorfälle an.
Der damalige Minister Ladenberg (der ältere) erließ ein Reskript, wonach
die Regierung in gewissen bei der Verwaltung der Domänengefälle vorkom—
menden Fällen vor der Entscheidung zunächst an den Minister berichten sollte.
Der Referent trug im Kollegium darauf an, dem Minister zu antworten, die
Regierung bilde in diesen, auf die Einziehung der Domänengefälle sich be—
ziehenden Fällen nach der Regierungsinstruktion von 1817 die erste Instanz,
der Minister die zweite. Es sei aber gesetzwidrig, daß die erste Instanz vor
der Entscheidung zunächst bei der höheren Instanz, dem Minister, anfrage, wie
entschieden werden solle. Der Minister könne die erfolgte Entscheidung der
Regierung reformiren, aber nicht vorschreiben, wie dieselbe auszufallen habe.
Der Mitte 1839 ernannte Regierungspräsident Braun, früher in Cöslin, war
über den Antrag des Dezernenten, dem Minister den Gehorsam zu verweigern,
sehr erstaunt und wollte einfach nach dem Ministerialrestript verfahren. Seine
Verwunderung stieg, als der Dezernent und mehrere Mitglieder der Abteilung
widersprachen und Abstimmung verlangten, die in Cöslin wohl ganz außer
Gebrauch gekommen sein mochte. Die Uebereinstimmung des Oberregierungs—
rats mit der Ansicht des Präsidenten setzte er als selbstverständlich voraus und
wies auf die Geschäftsanweisung von 1825 hin. Aber der Oberregierungsrat
verlangte zunächst ebenfalls Abstimmung und trat bei dieser dem Antrage des