Bayerische
Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Baudenkmal und Energie
Baudenkmal und Energie
Erarbeitet vom Arbeitskreis
»Denkmalpflege und Bauen im Bestand«
der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau
Vorsitzender
Dipl.-Ing. (FH) Klaus-Jürgen Edelhäuser
Mitglieder
Dipl.-Ing. Univ. Herbert Luy (Stv. Vorsitzender)
Dipl.-Ing. Univ. Ernst Georg Bräutigam
Dipl.-Ing. (FH) Günter Döhring
Regierungsdirektor Wolfgang Karl Göhner (BLfD)
Dipl.-Ing. (FH) Eduard Knoll
Dr. Florian Koch (BLfD)
Dipl.-Ing. (FH) Architekt Egon Kunz (ByAK)
Dipl.-Ing. Julia Ludwar (BLfD)
Dipl.-Ing. Univ. Mathias Pfeil
Prof. Dr.-Ing. habil. Karl Georg Schütz
Dr. Bernd Vollmar (BLfD)
Vorstandsbeauftragter
Dr.-Ing. Heinrich Schroeter
Herausgeber
Bayerische
Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Schloßschmidstraße 3
80639 München
www.bayika.de
Partner
Bayerische Architektenkammer
Waisenhausstraße 4
80637 München
www.byak.de
Weitere Autoren (Kapitel 2)
Dr.-Ing. Thomas Aumüller (BLfD)
Dipl.-Ing. Thomas Wenderoth (BLfD)
Bayerisches Landesamt
für Denkmalpflege
Hofgraben 4
80539 München
www.blfd.bayern.de
2
Inhalt
1
Einführung
4
2
Historische Bauweisen
6
3
3.5
Denkmalpflegerische Richtlinien zum Schutz
des Baudenkmals
Gestalterische Werte des Denkmals
Analyse
Vorgehensweisen nach der Bestandserfassung (Analyse)
Grundlegende Aspekte bei der Modernisierung
von beheizten Gebäuden
Abschließende Bemerkung
10
16
4
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
Entwicklung der Normen und Richtlinien
Entwicklung der DIN 4108
Energieeinspargesetz
Wärmeschutzverordnungen
Heizungsanlagenverordnung
Energieeinsparverordnung
Zusammenfassung und Ausblick
17
17
18
18
18
19
22
5
Grundlagen der Wärmedämmung
und des Raumklimas
Wärmeübertragung
Wärmeleitfähigkeit
Wärmedurchgangskoeffizient
Luftfeuchtigkeit und Wassergehalt
Schimmelbildung
Tauwasserbildung und Dampfdiffusion
Kapillarität
Luftdichtigkeit und Luftwechsel
Wärmebrücke
Behaglichkeit
23
23
24
24
25
26
27
29
29
30
31
3.1
3.2
3.3
3.4
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
5.6
5.7
5.8
5.9
5.10
6
6.1
6.2
6.3
6.4
6.5
7
7.1
7.2
7.3
7.4
9
9
9
11
Voruntersuchungen
Allgemeine Bestandsaufnahme
Zerstörungsfreie Messungen und Untersuchungen
Untersuchungen mit geringfügigen Eingriffen
Untersuchungen mit umfangreicheren Eingriffen
Dokumentation und Diskussion der Ergebnisse
aus der Voruntersuchung
32
32
34
38
38
Werkstoffe und Bauteile im Bestand
Vorbemerkung
Werkstoffe
Bauteile
Bewertung der Ergebnisse aus den U-Wert-Ermittlungen
für die verschiedenen Bauteile
40
40
40
40
39
58
3
8
8.1
8.2
8.3
8.4
8.5
8.6
8.7
8.8
8.9
8.10
Technische Gebäudeausrüstung
Begriffserklärungen
Heizungsarten
Alternative Energiequellen
Steuerung und Regelung der Heizungsanlage
Brauchwassererwärmung
Wärmeverteilung
Wärmeübergabe
Temperierung
Lüftungsanlagen
Ausblick
9
Planung und Instandsetzung
unter Berücksichtigung der Denkmalpflege
Vorbemerkung
Grundlegende bauphysikalische und konstruktive
Gesichtspunkte bei der Modernisierung
Konzeption von energetischen Modernisierungen
der Baukonstruktion
Modernisierung von Bauteilquerschnitten
Abschließende Bemerkung
9.1
9.2
9.3
9.4
9.5
59
59
60
62
63
63
64
65
68
69
70
71
71
72
80
93
109
Baurechtliche und verfahrenstechnische Fragen
Differenzierung der Begriffe Denkmalschutz
und Denkmalpflege
10.2 Denkmalschutz
10.3 Denkmalrechtliche Erlaubnis für Voruntersuchungen
10.4 Verfahrensfreie Maßnahmen (ohne Baugenehmigung)
10.5 Vereinfachtes Genehmigungsverfahren
10.6 Baugenehmigungsverfahren bei Sonderbauten
10.7 Bauaufsichtliche Zustimmung bei öffentlichen Bauherrn
10.8 Prüfpflicht der Standsicherheit und des vorbeugenden
Brandschutzes
10.9 Wiederkehrende Prüfungen
10.10 EnEV und Baudenkmäler
10.11 Versicherungsfragen
110
Abkürzungen
Literaturhinweise
Index
115
117
119
10
10.1
110
111
112
112
113
113
113
113
114
114
114
4
Baudenkmal und Energie
1
Einführung
Die steigenden Energiepreise sowie die Klimaschutzziele beeinflussen schon seit vielen Jahren
das Bauwesen. Wesentliche Maßstäbe bestehen
darin, die Wärmeverluste zu reduzieren, beispielsweise durch eine Verbesserung der Wärmedämmung der Außenbauteile, sowie die Wärmebereitstellung zu verbessern, beispielsweise durch
Nutzung regenerativer Energieträger. Dies spiegelt sich in den stetig steigenden Anforderungen der gesetzlichen und normativen Vorgaben
wieder.
Während die Berücksichtigung der vorgenannten Vorgaben bei der Errichtung von Neubauten
sowie bei der Modernisierung von Bestandsbauten, bei denen es sich nicht um Baudenkmäler
oder um besonders erhaltenswerte Bausubstanz
handelt, weitgehend unproblematisch ist, können
bei der Modernisierung von Baudenkmälern bauliche oder technische Veränderungen oft nur eingeschränkt realisiert werden.
Gerade bei dem sich abzeichnenden Trend zum
Passiv-, Null- oder Plusenergiehaus erhöht sich
der Druck, auch bei Baudenkmälern einen energiesparenden und wirtschaftlichen Gebäudebetrieb sicherzustellen. Während bei den »üblichen«
Bestandsbauten lediglich die konkreten bauphysikalischen Auswirkungen entsprechender Modernisierungsmaßnahmen, wie beispielsweise Wärmebrücken, sorgfältig zu planen und umzusetzen
sind, müssen bei Baudenkmälern auch weiterführende Aspekte berücksichtigt werden, um diese
Gebäude als Zeugnisse unserer Geschichte und
Kultur zu erhalten.
Generelle Planungsempfehlungen, womöglich
als »Ampelsystem« zur qualitativen und quantitativen Bewertung von verschiedenen Dämmvarianten, sind bei Baudenkmälern aufgrund ihrer
Vielfältigkeit nicht möglich. Ebenso ist es nicht
möglich, pauschale Modernisierungskonzepte mit
einer Abbildung des theoretischen End- oder Primärenergiebedarfs oder gar der möglichen Reduzierung der CO2-Emissionen abzubilden.
In der vorliegenden Veröffentlichung »Baudenkmal und Energie« werden daher bewusst keine
gezielten Vorgaben zur Verbesserung der Energieeffizienz von Baudenkmälern dargestellt. Die
energetische Modernisierung eines Baudenkmals stellt stets eine Einzelfallbetrachtung dar.
Das Ziel der Publikation besteht daher vielmehr
darin, wesentliche Aspekte des Themengebiets
»Baudenkmal und Energie« – sowohl für den
Denkmaleigentümer als auch für den Planer – verständlich darzustellen. Darüber hinaus sollen die
wesentlichen Schritte der energetischen Modernisierung, von der Untersuchung des Bestands
bis hin zur Konzeption von Verbesserungen, erläutert und alle am Baudenkmal Beteiligten – ob
Bauherr oder Planer – hinsichtlich der Notwendigkeit dieser Schritte sensibilisiert werden.
Wegen der Komplexität des Themas ist es zunächst notwendig, sich damit auseinanderzusetzen, unter welchen Bedingungen und mit
welchen Zielvorgaben in der Vergangenheit
Gebäude errichtet wurden. Das Kapitel »Historische Bauweisen« verdeutlicht, dass die »Energieeffizienz« schon in der Vergangenheit, sowohl
bei der Wahl der Baustoffe als auch bei der Raumanordnung, eine gewisse Rolle gespielt hat. Auf
die Besonderheit der historischen Bausubstanz
sowie auf besondere denkmalfachliche Aspekte
wird im Kapitel »Denkmalpflegerische Richtlinien
zum Schutz des Baudenkmals« näher eingegangen. Dabei werden die Wertigkeit der Baustoffe
und der Bauteile sowie die möglichen Auswirkungen verschiedener baulicher Änderungen kritisch
hinterfragt.
Beschäftigt man sich mit dem Thema »Energie«
im Bauwesen, richtet sich der Fokus im Wesentlichen auf die derzeit geltende Energieeinsparverordnung sowie auf weiterführende Richtlinien
und Normen. Oftmals gerät in Vergessenheit,
dass schon im Jahr 1952 mit der ersten Ausgabe
der DIN 4108 der Grundstein für den baulichen
Wärmeschutz in einer Norm gelegt wurde. Das
Kapitel »Entwicklung der Normen und Richtlinien« zeigt ausführlich, wie sich einerseits die
Normen und Richtlinien von der DIN 4108 bis
zur Energieeinsparverordnung weiterentwickelt
haben und von welchen Grundintentionen andererseits diese Weiterentwicklung geprägt war.
Einführung
5
Zierelemente werden
entfernt und eindrucksvolle
Sichtziegelfassaden unter
einem Wärmedämmverbundsystem versteckt.
Der ursprüngliche Charakter
eines Gebäudes geht damit
leider verloren.
Um Bestandsgebäude zu bewerten und energetische Verbesserungen, sowohl baulich als auch
im Bereich der Gebäudetechnik, zu konzipieren,
sind grundlegende Kenntnisse zur Eigenschaft
von Dämmstoffen sowie zum Raumklima unerlässlich. Ausführliche Betrachtungen dazu finden
sich sowohl im Kapitel »Grundlagen der Wärmedämmung und des Raumklimas« als auch im
Kapitel »Technische Gebäudeausrüstung«.
Eine Konzeption von Maßnahmen zur energetischen Verbesserung von Baudenkmälern setzt
darüber hinaus die genaue Kenntnis des Bestands voraus. Hierfür sind zunächst ausführliche Untersuchungen am Bauwerk notwendig. Die
Durchführung dieser Untersuchungen sowie die
Dokumentation der Ergebnisse sind im Kapitel
»Voruntersuchungen« dargestellt. Die häufig anzutreffenden Baumaterialien und ihre Verwendung im Bestand werden im Kapitel »Werkstoffe
und Bauteile im Bestand« dargestellt.
Eine ausführliche und kritische Betrachtung der
möglichen Bauteilverbesserungen durch zusätzliche Wärmedämmung erfolgt im Kapitel »Planung
und Instandsetzung unter Berücksichtigung der
Denkmalpflege«. Sowohl die Möglichkeiten und
Grenzen verschiedener Bauteilverbesserungen
als auch die besonderen Risiken von Schäden und
Folgeschäden durch energetische Verbesserungen werden in diesem Kapitel anhand verschiedener Bauteile ausführlich erörtert. Da es sich
bei Baudenkmälern stets um Einzelfallbetrachtungen handelt, wurde bewusst auf Bauteilkataloge
mit technischen Angaben, wie beispielsweise
U-Werte, verzichtet. Bei jedem Baudenkmal
sind die möglichen Modernisierungsmaßnahmen
unter Berücksichtigung des jeweiligen Bestands
individuell festzulegen und zu planen. Bei den
dargestellten Rechenbeispielen handelt es sich
daher nur um exemplarische Betrachtungen, die
das Verbesserungspotenzial sowie die damit einhergehenden Risiken verdeutlichen sollen.
Abschließend erfolgt eine Darstellung der derzeit
geltenden baurechtlichen Anforderungen im
Kapitel »Baurechtliche und verfahrenstechnische
Fragen«.
6
Baudenkmal und Energie
2
Historische Bauweisen
Es gibt wohl keinen Ort auf der Erde, an dem
die Menschen nicht versucht haben, durch bauliche Maßnahmen die Auswirkungen des Klimas,
wie Kälte oder Hitze, abzumildern und Schutz
vor Regen, Schnee, Wind oder Sonne zu suchen.
Diese Aspekte waren allerdings nur ein Teil der
Ziele des Bauens in früheren Zeiten. Mindestens ebenso wichtig war die Sicherheit, also der
Schutz vor Einbruch oder feindlichen Übergriffen,
die durch Lage oder Bauweise des Bauwerks
beeinflusst werden sollte. Das Bedürfnis nach
Wetterschutz, Sicherheit und Behaglichkeit stand
oftmals im Gegensatz zu gut belichteten Räumen,
welche die Nutzung von Tageslicht erlaubten.
Ein weiterer nicht zu vernachlässigender Aspekt
ist das Bedürfnis nach Repräsentation, das sich
in einem Gebäude ausdrücken soll: größer, höher,
prachtvoller. Die Möglichkeiten der Bauherren
waren dabei stets abhängig vom technologischen
Fortschritt der jeweiligen Zeit und von den eigenen
organisatorischen und finanziellen Ressourcen.
Gebäude mit Zierfachwerk
in Münnerstadt
Der bedeutendste Energieträger und zugleich
wichtigste Baustoff nördlich der Alpen war über
Jahrtausende das Holz. In Block- und Fachwerkbauten diente es zur Errichtung der Wände. Im
Übrigen war es über lange Zeit der einzige verfügbare Baustoff für Decken- und Dachkonstruktionen. Auch der Innenausbau mit Bodendielen,
Türen, Fenstern und Möbeln war ohne Holz nicht
möglich. Zugleich war es auch als Energieträger
unentbehrlich bei der Herstellung vieler anderer
Baustoffe wie Ziegel und Dachziegel, Kalk, Glas
und Metall.
Die hohe Nachfrage nach der begrenzten Ressource Holz erhöhte somit auch die Anschaffungskosten für energieintensiv produzierte
Baustoffe. In dem Bemühen um größtmögliche
Effizienz stieg damit die Wertschätzung für den
vorhandenen Baubestand: Die Reparatur wurde
der Investition in die Erneuerung ganzer Bauten
oder Bauteile meist vorgezogen. Morsche Balken
wurden ausgetauscht oder durch Stein oder
Ziegel ersetzt, schadhafte Dachziegel wurden
ersetzt und nicht das ganze Dach neu gedeckt.
Auch beschädigte Fensterscheiben wurden oft
mit neuen Glasstücken ergänzt, die mit einem
Bleifalz fixiert wurden. Die Zweitverwendung
von Bauteilen war eine weitere Methode, Material zu sparen. In vielen Dächern finden sich
Balken, die bereits in anderem Zusammenhang
genutzt worden waren, alte Türen »wanderten«
ins weniger repräsentative Dachgeschoss.
Holz war auch die wichtigste Energiequelle für
Heizen und Nahrungsbereitung: Kochen, Backen
und Braten war nur mit einer befeuerten Herdstelle möglich. Der Holzverbrauch dafür war groß
und führte letztlich zu einem veränderten Einsatz
des begehrten Rohstoffs und Restriktionen in
seiner Gewinnung: Waldbesitzer – meist die
Landesherren – verboten die unentgeltliche Entnahme von Bäumen, so dass sich das Angebot
weiter verknappte. Daraus ergibt sich im 18. und
19. Jahrhundert ein deutlicher Unterschied der
verbauten Stärke und Qualität von Bauholz zwischen herrschaftlichen Bauten wie Schlössern
oder Kirchen und deren Wirtschaftsbauten einerseits und Bürger- oder Bauernhäusern andererseits.
Wärme war ebenfalls lange Zeit nur durch Holz
zu gewinnen. Schon in früheren Zeiten galt es,
die Wärme möglichst effektiv zu erzeugen und
zu speichern. Ursprünglich dienten Herdstellen
der Nahrungszubereitung und waren gleichzeitig
Wärmespender. Im späten Mittelalter sind mit
den Kachelöfen die ersten eigenständigen »Heizkörper« nachzuweisen. Sie waren wesentlich effizienter zu betreiben als offene Herdstellen und
boten den Vorteil einer kontrollierten Rauchableitung.
Der hohe Stellenwert des Energiesparens ist dann
im 16. Jh. belegt. Zu dieser Zeit werden Holzspar-
Historische Bauweisen
methoden kaiserlich privilegiert. Die Reichsstadt
Nürnberg erwirbt 1554 ein solches Holzsparpatent und zahlt dafür eine stattliche Summe. Seit
der Zeit um 1600 werden zahlreiche Traktate über
die Konstruktion von Öfen und Herdstellen publiziert. Dabei geht es um eine effiziente Raumheizung, die durch ein ausgeklügeltes System
der Rauchzüge und damit Nutzung der Abwärme
erzielt wird. Bezeichnenderweise ist eine der frühesten Abhandlungen mit »Holzsparkunst« betitelt. Im Jahr 1618 bzw. 1619 in deutscher und
französischer Sprache erschienen, steht für den
Autor Franz Kessler ein möglichst geringer Einsatz
von Heizmaterial und eine möglichst große Wärmespeicherung im Zentrum. Und auch dem Ansbacher Hofbediensteten Georg Andreas Böckler
geht es in seiner 1666 herausgekommenen
»Oefen = Kunst« darum, bestehende Anlagen
»… mit schlechten [=wenigen] Unkosten leichtlich verbessern und … mit wenigem Holtz und
Kohlen einhitzen …« und neue Öfen »… in Ersparung des Holtzes nützlich aufbauen«.
Ein weiterer wesentlicher Schritt war die Einführung des Sparherdes nach 1800, bei dem das
Feuer im Ofen eingeschlossen war und der eine
wesentlich bessere Energiebilanz ermöglichte.
Parallel dazu löste der russische Kamin mit geringerem Durchmesser den mächtigen deutschen
Kamin ab, wodurch der Rauchabzug erheblich verbessert werden konnte.
Eine wesentliche Entwicklung im Hausbau durchläuft der Umfang des beheizbaren Raumes:
Die mehr oder minder effiziente Nutzung von
Energie nimmt direkten Einfluss auf Architektur und Bauweise. In der Frühzeit des Hausbaus
waren die Gebäude weitgehend ohne Binnenteilung, so dass mit einer Feuerstelle das gesamte
Gebäude zumindest temperiert werden konnte.
Warm wurde es dabei höchstens direkt an der
Feuerstelle. In der weiteren Entwicklung wurden
Nutzungszonen innerhalb der Gebäude definiert,
die unterschiedlichen Komfortansprüchen gerecht
werden mussten. Seit dem Mittelalter teilte man
zusätzlich kleinere Räume ab, die leichter beheizt
werden konnten. Für Klöster sind die Kalefaktorien (= Wärmestuben) bereits vor 1000 belegt.
Von dort ausgehend wurde diese Situation vermutlich im profanen und bürgerlichen Bauen übernommen.
Fachwerk mit Bruchsteinausmauerung der Gefache
Mit der Entwicklung des Kachelofens manifestierte sich die Trennung der beheizbaren Stube
von der Küche mit der Feuerstelle. Nur die Stube
war warm, Nebenräume konnten lediglich durch
die Nähe dazu profitieren. In vielen Bauernhäusern war der Schlafraum der Bauern über der
Stube angeordnet, eine Klappe im Boden wurde
nachts geöffnet und sorgte für zusätzliche Wärmezufuhr. Eine Beheizung weiterer Räume und
schließlich sogar der ganzen Wohnung ist eine
Entwicklung, die sich zwar bereits im 19. Jahrhundert in den Wohngebäuden der wohlhabenderen Schichten abzeichnet, aber erst im Lauf
des 20. Jahrhunderts mit der Verwendung der
fossilen Energieträger Erdöl und Erdgas zum Allgemeingut wird.
Die Begrenzung des Wärmeverlusts über die Gebäudehülle war bereits in früherer Zeit ein wichtiges Anliegen; eine Dämmung der beheizten
Räume wurde oft durch einfache Maßnahmen
erreicht. Zunächst ist bei vielen freistehenden
Häusern die Stube im Südosten angelegt und
so von der Wetterseite im Westen abgeschirmt.
Beim Massivbau wird allein durch die konstruktiv
nötige Mauerstärke eine gewisse Dämmwirkung
erreicht. Im süd- und mitteldeutschen Wohnbau
7
8
Historische Bauweisen
etabliert sich die Bohlenstube, die quasi als eine
Art Blockhaus in das Fachwerkgerüst eingesetzt
wurde. Durch Moos, Flechten oder andere Naturmaterialien wurden die Fugen zwischen den
Holzbohlen abgedichtet, so dass ein zugfreier
Raum entstand.
Die Holzblock- oder Bohlenbauweise lieferte
von sich aus bereits sehr gute Wärmedämmeigenschaften. Eine weitere Optimierung erfolgte
durch Aufbringen eines dicken Lehmputzes auf
den Außenseiten. Diese Bauweise wird aber ab
dem 18. Jahrhundert selten. Im Fachwerkbau
beginnt sich in dieser Zeit ein flächiger Innenoder Außenputz durchzusetzen, der die Undichtigkeiten im Übergang zwischen Fachwerk und
Gefach schließt. Diese Entwicklung geht mit einer
Verbesserung der Deckenkonstruktion einher:
Bestand diese im Mittelalter in aller Regel nur
aus einer einfachen Dielung oberhalb der Deckenbalken, werden die Raumdecken nun entweder
als massivere Bohlendecken ausgeführt oder die
Deckenbalken erhalten eine Zwischenfüllung aus
Lehm und Stroh.
Im 18. und 19. Jh. finden sich dann eine ganze
Reihe von Verbesserungen, die in ihrem Hauptzweck oder auch als Begleiterscheinung der
Energieeinsparung dienen, wie beispielsweise
Lehmfüllungen in den Dachschrägen bewohnter
Dachgeschosse, dicke Lehm-Stroh-Putzpakete
auf Wänden, Ziegelmauerwerk mit gemauerten
Hohlräumen oder Fehlbodenschüttungen aus Getreidespelzen oder Schlacke.
Neben den Wärmeverlusten über Wände und
Decken waren Verluste über die Fenster auch
in der Vergangenheit bekannt. Man versuchte
diesem Problem zunächst durch möglichst kleine
Fensteröffnungen zu begegnen, wie sie an alten
Bauernhäusern aus der Zeit vor 1700 teilweise
heute noch zu sehen sind. Aber auch Burgen
hatten im Mittelalter in den Wohnbereichen nur
sehr kleine Fenster. Warm hieß in diesem Fall
gleichzeitig dunkel.
Die Fensteröffnungen werden in der Weiterentwicklung der Fensterkonstruktionen langsam
größer, die Fensterverschlüsse erreichen dabei
eine immer höhere Dichtigkeit. So verschwindet
das Schiebefenster im 18. und 19. Jh. aus dem
Baurepertoire, der Falz wird als Kneiffalz in mehr
oder weniger komplizierten Profilen ausgeführt.
Die wachsende Größe der Fenster sollte Helligkeit in den Raum bringen, wodurch wiederum
Energie für die Raumbeleuchtung eingespart und
der Wohnkomfort gesteigert wurde. Neben den
praktischen Vorteilen führte der Repräsentationsanspruch der Bauherren zu einer Vergrößerung
des Fensteranteils in der Außenwandfläche.
Letztlich wäre aber die Entwicklung großer
Fenster ohne entscheidende Fortschritte in der
Flachglasproduktion, die die Herstellung auch
größerer Glasformate erlaubte, nicht denkbar
gewesen. Zur Verbesserung der energetischen
Eigenschaften werden ab dem 18. Jh. vereinzelt,
im 19. Jahrhundert dann verstärkt Winterfenster
gefertigt. Diese wiederum werden durch die aufwendigere Kastenfensterkonstruktion abgelöst.
Die Entwicklung im 20. Jh. führte über das Verbundfenster zum aktuellen Standard des Isolierglasfensters. Als negative Begleiterscheinungen
ergaben sich dabei zwangsläufig immer unförmigere Rahmenkonstruktionen.
Entwicklungen in der Bauweise von Gebäuden
waren immer von verschiedenen Aspekten bestimmt, sie spiegeln die persönlichen Lebensumstände und gesellschaftliche Situation der
Bewohner wider. Fragen der Behaglichkeit und
Ökonomie waren auch immer Triebfeder für bautechnische Neuerungen. Die Ursachen für die genannten baulichen Entwicklungen beruhen dabei
aber nur zu einem Teil auf dem Bemühen, den
Energieverbrauch zu optimieren oder gar zu reduzieren. Ein mindestens gleichwertiges Ziel neben
dem Bedürfnis nach Behaglichkeit bei Bauwerken
war und ist wohl fast immer der Wunsch nach
repräsentativer Architektur. In den Vordergrund
rückte die Energieeinsparung dafür in Zeiten
knapper – das heißt teurer – Energie, daran hat
sich bis heute nichts geändert. Neu ist allenfalls
die Intensität, mit der die Diskussion aktuell
geführt wird und die Fokussierung vor allem auf
die Wärmedämmung, die in ihrer gesellschaftlichen Dominanz historisch keine Vorbilder hat. Sie
steht damit auch im Gegensatz zum gleichzeitigen Anwachsen der Ansprüche gerade in Bezug
auf die Pro-Kopf-Wohnfläche und die Ausstattung
mit modernster Technik.
Baudenkmal und Energie
3
9
Denkmalpflegerische Richtlinien
zum Schutz des Baudenkmals
Mit der Verpackung eines
Gebäudes geht leider
oftmals der individuelle und
Ortsbild prägende Charakter
verloren.
3.1 Gestalterische Werte des Denkmals
Ein Baudenkmal ist nicht die Summe der baugeschichtlich wertvollen Einzelbauteile, sondern
stellt in seiner Gesamtwirkung ein Zeugnis seiner
Kulturepoche dar. Gerade historische Oberflächen, an denen sich geschichtliche Zusammenhänge und Spuren ablesen lassen, stellen einen
einzigartigen Zeugniswert dar. Bereits die gestalterische Veränderung eines einzigen Bauteils kann
das Denkmal in seiner Gesamtwirkung erheblich
stören, wie z. B. der Einbau einer hochgedämmten Alu-Glastüre in einen Barockbau. Unüberlegte
Eingriffe, auch wenn diese der Energieeinsparung dienen, können neben der möglichen Verunstaltung zu bauphysikalisch bedingten Schäden
führen, die im Extremfall den Verlust des Denkmals zur Folge haben können. Eine negative Veränderung des Erscheinungsbilds des Denkmals
kann auch die für den Denkmaleigentümer wichtigen Förder- und Zuschussprogramme negativ
beeinflussen.
Bei allen Maßnahmen an einem Kulturdenkmal
sind alle Entscheidungen der besonderen Situation am jeweiligen Objekt anzupassen. Die Anwendung von allgemeinverbindlichen »Rezepten«
für energieeinsparende Verbesserungen erfüllen
nur selten die individuellen denkmalbedingten
und die bauphysikalischen Anforderungen.
Im Folgenden werden daher lediglich die besonderen denkmalfachlichen Aspekte der Voruntersuchung herausgestellt:
■
Darstellung der Baugeschichte, der Entstehungs- und Veränderungsgeschichte, der Formensprache, der gestalterischen Besonderheiten und der ablesbaren historischen Spuren
des Bauwerks. Informationen hierzu sind beispielsweise der Denkmalliste oder dem Baualtersplan zu entnehmen.
■
Beurteilung des Zustands des Tragwerks unter
Berücksichtigung der bei bisherigen Umbauten
eingetretenen Veränderungen.
■
Feststellungen zu den vorhandenen Materialien
sowie zu ihrer historischen Bedeutung (z. B.
Füllung von Fehlböden).
■
Untersuchung und Darstellung des Aufbaus der
wesentlichen Bauteile sowie Darstellung der
historischen Bedeutung (Wände, Geschossdecken, Dachhaut).
■
Feststellung von Vorbelastungen der Bauteile
durch die jeweilige Einbausituation oder durch
spezifische Nutzungen (z. B. Salzbelastung im
Mauerwerk).
3.2 Analyse
Da auf Grund der individuellen Konstruktion und
der oft mehrstufigen Baugeschichte eines Baudenkmals eine normierte Lösung im Regelfall
nicht möglich ist, muss im Vorlauf der Vorbereitung einer energetischen Modernisierung eine
Einzelfallbetrachtung durchgeführt werden. Nur
auf der Grundlage der Feststellungen zum Baubestand für jeden Detailpunkt kann anschließend
eine denkmalgerechte energetische Modernisierung geplant werden. Damit ist der gesamte angetroffene Bestand in die Betrachtung mit einzubeziehen, da eine nur punktuell angelegte Lösung
zu bauphysikalischen Schäden führen kann oder
bereits den Gesamteindruck des Denkmals stört.
Der Umfang sowie die Möglichkeiten der Voruntersuchung sind im Kapitel 6 dieser Veröffentlichung ausführlich dargestellt.
10 Denkmalpflegerische Richtlinien zum Schutz des Baudenkmals
3.3 Vorgehensweisen nach der
Bestandserfassung (Analyse)
3.4 Grundlegende Aspekte bei der
Modernisierung beheizter Gebäude
Auf der Grundlage der Ergebnisse und Erkenntnisse der Voruntersuchungen kann für die möglichen Schwachstellen am Baudenkmal ein
Konzept zur energetischen Modernisierung entworfen werden. Idealerweise sollte dies die Funktion und Eigenschaft bestehender Gebäudeglieder nicht verändern, sondern nur hinsichtlich der
Energieeinsparung optimieren.
3.4.1 Verbesserung der Haustechnik
Oberstes Ziel muss es sein, einfache, praktisch
umsetzbare, reversible und reparable Lösungen
zu entwickeln, die einen geringen Unterhalt erfordern, leicht und kostengünstig auszuführen
sind und dem Baudenkmal keine nachhaltigen
Schäden zufügen. Dabei sind alle Auswirkungen
hinsichtlich der Gestaltung im Gebäude und an
den Fassaden zu untersuchen. Unter Umständen
kann bereits die Wahl eines neuen, wirtschaftlichen Heizsystems zu wesentlichen Verbesserungen führen und stärkere Eingriffe in die Originalsubstanz erübrigen.
Auf der Basis der Voruntersuchungen können
energetische und denkmalgerechte Verbesserungen konzipiert werden. Neben dem erfahrenen
Planer (Ingenieur / Architekt) erhält der Eigentümer des Baudenkmals dabei auch Unterstützung
durch einen besonders qualifizierten »Energieberater für Baudenkmäler« sowie gegebenenfalls
durch weitere Projektbeteiligte wie die restauratorische Fachbauleitung.
Im Folgenden wird auf die einzelnen Bauteile
eines Baudenkmals eingegangen und die besonderen denkmalfachlichen Aspekte herausgestellt.
Hierbei ist zu beachten, dass jedes Baudenkmal
individuell zu betrachten ist und dementsprechend auch die genannten Aspekte nicht grundsätzlich für alle Baudenkmäler in gleicher Weise
gelten.
Durch eine Modernisierung der Gebäudetechnik,
insbesondere der Heizwärmeerzeugung und der
Wärmeübergabe, können oftmals erhebliche
energetische Verbesserungen erzielt werden.
Allerdings sind besonders bei bislang unbeheizten oder nur geringfügig beheizten Gebäuden die
Auswirkungen auf das Raumklima zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind auch hinsichtlich der
Leitungstrassen sowie neuer Elemente der Haustechnik besondere denkmalfachliche Aspekte zu
beachten:
■
Berücksichtigung von historischen Putz- und
Malschichten, die z. B. durch Schlitzen von Leitungstraßen gefährdet oder zerstört werden
könnten.
■
Beachtung der möglichen Auswirkungen von
neuen Elementen der Haustechnik auf die
Raumgestaltung (z. B. neue Heizflächen, neue
Leitungen zur Wärmeverteilung oder zur Lüftung).
■
Berücksichtigung von historischen Einbauten
(z. B. Möbel, Lambrie [= Holzvertäfelung]), die
durch den Einbau neuer Elemente der Gebäudetechnik nicht verändert oder zerstört werden
dürfen.
■
Berücksichtigung von Teilen der historischen
Haustechnik, die im Zuge der Modernisierung
zu erhalten sind.
■
Beachtung der möglichen Gefahren durch eine
Veränderung des Raumklimas (Raumtemperatur und Raumluftfeuchte).
■
Beachtung der möglichen Auswirkungen einer
Beheizung auf einzelne Bauteile (z. B. unbeabsichtigte Aktivierung von Salztransportmechanismen).
■
Berücksichtigung der möglichen gestalterischen Auswirkungen von baulichen Veränderungen am Gebäude, etwa durch Ein- oder Anbau von Lagerstätten für Brennstoffe (z. B.
Pelletlager, Hackschnitzellager).
Denkmalpflegerische Richtlinien zumRubrikenüberschrift
Schutz des Baudenkmals
rechts
3.4.2 Außendämmung
Eine Dämmung der Fassade verändert immer die
Proportionen und den Charakter (z. B. bei Sichtziegelfassaden) eines denkmalgeschützten Gebäudes und sollte äußerst vorsichtig eingesetzt
werden. Selbst wenn durchgehend glatte Fassadenflächen vorhanden sind, ergeben sich Probleme beim Anschluss der Dämmung an Türen,
Fenstern, Gliederungselementen, Treppen, Traufund Giebelpunkten oder an das Gelände. Im Zuge
der Planung und Ausführung von entsprechenden
Dämmmaßnahmen sind die folgenden denkmalfachlichen Aspekte besonders zu beachten:
■
Beachtung von historischen Putz- und Malschichten, die im Zuge der Modernisierung
nicht zerstört oder beschädigt werden dürfen.
■
Beachtung der Ablesbarkeit historischer Spuren
wie Baufugen, Handwerkstechnik und originalen Oberflächen.
■
Vermeidung von negativen gestalterischen
Auswirkungen durch Veränderung der Laibungstiefen oder durch Veränderung der Proportion
von Gliederungselementen.
■
Berücksichtigung der Einbindung von vorhandenen Funktionselementen (z. B. Terrassen,
Loggien, Balkone, Altanen, Treppen etc.).
■
Beachtung von besonderen Zierelementen (z. B.
Wappentafeln, Figuren, Gesimse etc.), die im
Zuge der Modernisierung zu erhalten sind.
■
Bei der Wiedermontage von Zierelementen ist
deren Veränderung zu vermeiden (z. B. Gitter,
Fensterläden etc.).
■
Besondere Beachtung des Brandverhaltens
von Wärmedämmmaterialien. Die Aufbringung
einer zusätzlichen Brandlast oder eine erhöhte
Brandgefährdung (z. B. Kamineffekt bei Außendämmungen oder hinterlüfteten Fassaden) ist
grundsätzlich zu vermeiden.
3.4.3 Innendämmung
Bei hochwertigen Raumausstattungen bedeuten Innendämmungen im Regelfall die irreversible Zerstörung der Wirkung der historischen
Raumschale und damit eines wesentlichen Teils
der Aussage des Baudenkmals. Ausnahmen sind
beispielsweise bei einfachen Funktionsbauten
mit denkmalpflegerisch unbedeutenden oder bei
bereits stark gestörten oder zerstörten Oberflächen möglich. Bei diesen Objekten kann der ursprüngliche Raumeindruck und damit der Verweis
auf die frühere Nutzung im Rahmen einer Innendämmung erhalten werden. Bei einer Innendämmung ist grundsätzlich die Struktur des Bauwerks,
besonders hinsichtlich einbindender Decken und
Wände in die Dämmebene zu beachten. Weitere
denkmalfachliche Aspekte zur Innendämmung
stellen sich wie folgt dar:
■
Beachtung von historischen Putz- und Malschichten sowie von Teilen der historischen
Haustechnik, die im Zuge der Modernisierung
nicht verändert oder zerstört werden dürfen.
■
Beachtung der Ablesbarkeit historischer Spuren wie Baufugen, Handwerkstechnik und originalen Oberflächen sowie Beachtung von historischen Einbauten (z. B. Möbel, Lambrie), die
im Zuge der Modernisierung nicht verändert
oder zerstört werden dürfen.
■
Berücksichtigung der Auswirkungen von
Dämmmaßnahmen auf gewachsene Raumzusammenhänge sowie auf den architektonisch beabsichtigten Raumeindruck.
Außendämmung bei
Baudenkmälern –
keine Standardlösung
11
12 Denkmalpflegerische Richtlinien zum Schutz des Baudenkmals
■
Berücksichtigung historischer Erschließungen
(z. B. Raumverbindung) und historischer Wandöffnungen.
■
Beachtung der gestalterischen und bauphysikalischen Anschlussprobleme bei bestehenden Fenstern und Türen bzw. an den Laibungen.
■
Berücksichtigung von historischen Zierelementen im Bereich von Decken- oder Bodenanschlüssen (z. B. Stuckleisten, Sockelleisten
etc.).
■
Vermeidung der mittel- oder langfristigen Schädigung von Bauteilen durch Verschiebung des
Taupunktes in wertvolle Ausstattungsteile
(siehe hierzu auch Kapitel 5 »Grundlagen der
Wärmedämmung und des Raumklimas« und
Kapitel 9 »Planung und Instandsetzung unter
Berücksichtigung der Denkmalpflege«).
3.4.4 Wärmebrücken
Wärmebrücken (siehe auch Kapitel 5 »Grundlagen der Wärmedämmung und des Raumklimas«)
müssen im Rahmen der Bestandsanalyse und
der daran anschließenden Planung der Modernisierung gründlich herausgearbeitet werden.
Grundsätzlich ist der Verlust von Originalsubstanz,
sowohl im Zuge der Modernisierung als auch im
Zuge der späteren Nutzung, auszuschließen.
Dabei ist besonders zu beachten, dass im Zuge
der Modernisierung keine neuen Wärmebrücken
mit einem daraus resultierenden Schadenspotenzial entstehen.
Sind bauliche Maßnahmen, z. B. Dämmmaßnahmen, zur Beseitigung oder Reduzierung von
Wärmebrücken nicht möglich, können mittel- oder
langfristige Schäden oftmals auch durch technische Maßnahmen (z. B. geringfügige Beheizung
von Wärmebrücken) vermieden werden. Bei der
Planung von Maßnahmen zur Behebung von Wärmebrücken sollten folgende Punkte besonders
beachtet werden:
■
Werden durch die Beseitigung von Wärmebrücken bestehende Konstruktionszusammenhänge durchtrennt? Gegebenenfalls sind dann Alternativen zur Beseitigung von Wärmebrücken
oder Kompensationsmaßnahmen zu planen.
■
Berücksichtigung und Erhalt des bauzeitlich
überlieferten Tragwerks.
■
Berücksichtigung und Erhalt gestalterisch bedeutsamer Detail- und Anschlusspunkte, insbesondere bei der Fassadengestaltung sowie
bei historischen Fensterkonstruktionen.
3.4.5 Außentüren
Vorrangig ist hier, wie oft die Türe geöffnet wird,
welchen Zugang sie erschließt und welche Anforderungen an die Winddichtigkeit und an die
Dämmeigenschaft gegeben sind (z. B. geringere
Anforderungen bei einem vorhandenen Windfang). Erst nach Klärung dieser grundsätzlichen
Aspekte können Modernisierungen geplant
werden. Es existieren bereits bewährte Lösungen, die gestalterisch und konstruktiv vertretbar
sind und die keinen Verlust des Informationsgehaltes der Türe als historisches Bauelement nach
sich ziehen. Unter Berücksichtigung der nachfolgenden denkmalfachlichen Aspekte sind Modernisierungen bei historischen Außentüren durchführbar:
■
Die bauzeitliche Funktionalität ist festzustellen
und, wenn möglich, zu erhalten.
■
Historische Türgriffe und Schlösser sind, wenn
möglich, zu erhalten. Gleiches gilt für die historische Montierung (z. B. Einschlagkloben,
Riegel etc.).
■
Berücksichtigung von gestalterischen Auswirkungen durch Veränderung des Bodenniveaus
sowie durch Veränderungen an den Gewänden, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich.
■
Beachtung der historischen Anmutung der
Innen- und Außenseite bei geplanten Modernisierungen (z. B. bei Aufdoppelung).
■
Berücksichtigung von möglichen Alternativmaßnahmen, z. B. Einbau eines Windfangs.
■
Nutzung der Möglichkeiten zur funktionellen
Integration von eventuell vorhandenen Oberlichtverglasungen, z. B. zur Belichtung eines
angrenzenden Flurs.
Denkmalpflegerische Richtlinien zumRubrikenüberschrift
Schutz des Baudenkmals
rechts 13
Links: Historisches Fenster
mit Einfachverglasung das
durch den Umbau zum
Kastenfenster energetisch
verbessert wurde.
Rechts: Historische Eingangstüre mit Oberlicht.
3.4.6 Fenster und Fenstertüren
Die Bestandsanalyse zeigt auf, ob es sich noch
um einen historischen Fensterbestand – gegebenenfalls mit Stock, Flügeln und Verglasung –
handelt, der eine authentische Informationsquelle
darstellt. Wesentlich für eine nachhaltige Ertüchtigung des Fensters sind Authentizität, Erhaltungszustand, Konstruktionsart und auch Detailqualität
hinsichtlich der vorhandenen Querschnitte.
Eine Verbesserung nach dem aktuellen Stand der
Technik ist in vielen Fällen möglich, so dass für
nahezu jeden Fenstertyp geeignete Detaillösungen angewandt werden können. Durch ein auf
der Raumseite zusätzlich vorgesetztes Fenster
(Kastenfenster), aufgesetzte Flügel oder Austausch der Scheiben durch Isolierglasscheiben
(meist Sonder-Iso-Scheiben mit geringer Einstandstiefe) können oftmals erhebliche Verbesserungen erreicht werden. Kritischer ist die Situation bei Stahl- oder Gussfenstern. Aber auch
hier sind wärmetechnische Verbesserungen umsetzbar, ohne die Optik der überlieferten Fenster
zu stören. Zu beachten sind nachfolgende denkmalfachlichen Aspekte:
■
Beachtung des historischen Wertes des Bestandsfensters.
■
Generelle Beachtung der möglichen Auswirkungen auf das Raumklima und auf alle Bauteile durch Erhöhung der Dichtigkeit bei der
Modernisierung von Fenstern (z. B. Schimmelbildung durch unzureichenden Luftwechsel –
siehe hierzu auch Kapitel 5 »Grundlagen der
Wärmedämmung und des Raumklimas«).
■
Beachtung des bauzeitlichen Erscheinungsbildes (z. B. Konstruktionsbreiten).
■
Berücksichtigung von historischen Beschlägen
und deren Funktionsweise.
■
Beachtung des ursprünglichen Raumeindrucks
und der möglichen Auswirkungen bei der Modernisierung von Fenstern (z. B. beim Umbau
zum Kastenfenster).
■
Berücksichtigung und ggf. Erhalt der historischen Verglasung bzw. besonderer Verglasungen (Bleiverglasung, Farbgläser).
■
Berücksichtigung der voraussichtlichen gestalterischen Auswirkungen bei einer Veränderung
der Einbautiefen, sowohl im Innen- als auch im
Außenbereich (z. B. Auswirkungen auf die Fassadengestaltung).
■
Berücksichtigung der Auswirkungen auf die
Belichtung der Räume.
■
Beachtung und Erhalt von historischen Fensterverblechungen sowie von historischen Verschattungen (z. B. Holzrollos, Fensterläden etc.).
14 Denkmalpflegerische Richtlinien zum Schutz des Baudenkmals
Linke Hälfte:
Originale Sichtziegelfassade
Rechte Hälfte:
Der vergebliche Versuch
der Imitation im Zuge einer
Modernisierung
■
Beachtung der Auswirkungen auf historische
Böden durch eine eventuelle Veränderung des
Raumklimas (Gefahr der übermäßigen Trocknung).
■
Beachtung der Auswirkung auf historische
Böden durch eine Nutzungsänderung (neue
Beanspruchung, ggf. Überbeanspruchung der
Böden).
3.4.8 Decken zwischen beheizten Etagen
3.4.7 Böden
Im Zuge der Bestandsanalyse ist festzulegen,
welche Wertigkeit die Bodenoberflächen aufweisen. Dies beinhaltet neben Aspekten der Gestaltung und der Materialität (z. B. Holz, Stein etc.)
auch die eventuelle Erhaltung von Nutzungsspuren. In diesem Zusammenhang ist grundsätzlich
zu prüfen, ob Veränderungen am Bestand möglich
sind. Dabei ist auch zwischen Böden zum unbeheizten Kellergeschoss und Böden zum Erdreich
zu differenzieren. Besonders beachtet werden
sollten aus Sicht der Denkmalpflege folgende
Aspekte:
■
■
■
Ist eine Modernisierung des Bodenaufbaus
nur durch Aus- und Wiedereinbau eines historischen Bodenbelages möglich, ist zu prüfen,
ob eine sachgerechte Demontage, Zwischenlagerung und Wiederverwendung möglich ist.
Berücksichtigung der besonderen denkmalpflegerischen oder technikgeschichtlichen Bedeutung des Bodenaufbaus sowie der tragenden Bauteile.
Berücksichtigung der möglichen Auswirkungen
auf Treppenanlagen, Türen, Tore und Fenstertüren, durch die ggf. Einschränkungen hinsichtlich des Bodenaufbaus gegeben sind.
Decken zwischen beheizten Etagen haben nur
dann einen Einfluss auf den Wärmehaushalt,
wenn sie aus dem eigentlichen Baukörper auskragen oder über die Deckenauflager direkt in
die Außenwand einbinden. Besondere Aufmerksamkeit verdienen dabei die Auflager von Holzbalkendecken auf den Außenwänden, speziell
beim Einbau einer Innendämmung. Wegen der
Gefahr der Kondensatbildung im Auflagerbereich
sind solche Anschlüsse sorgfältig zu planen, um
mittel- oder langfristige Schäden zu vermeiden
(siehe hierzu auch Kapitel 9 »Planung und Instandsetzung unter Berücksichtigung der Denkmalpflege«). Aus denkmalpflegerischer Sicht sind
folgende Punkte besonders zu berücksichtigen:
■
Beachtung der Befundlage bei eventuellen Deckenöffnungen sowie bei baulichen Maßnahmen.
■
Berücksichtigung und Erhalt des historischen
Bestands, auch bei den überlieferten wesentlichen tragenden Bauteilen.
■
Berücksichtigung der besonderen denkmalpflegerischen, bau- oder technikgeschichtlichen Bedeutung des Bodenaufbaus sowie
der tragenden Bauteile.
■
Berücksichtigung der weiterführenden (statischen) Auswirkungen bei Eingriffen in das Tragwerk.
■
Berücksichtigung eventueller restauratorischer
Maßnahmen zur Sicherung von Deckenuntersichten sowie zur Sicherung und zum Schutz
historischer Bodenbeläge während der Voruntersuchungen und der Baumaßnahme.
Denkmalpflegerische Richtlinien zumRubrikenüberschrift
Schutz des Baudenkmals
rechts 15
3.4.9 Decken zum unbeheizten
Dachgeschoss
Oftmals sind Dachgeschosse nicht ausgebaut und
nicht beheizt. An Stelle der Dachdämmung wird
dann die Verbesserung der obersten Geschossdecke geplant. Modernisierungen können dabei sehr
häufig im Kaltbereich, d. h. im Dachraum, durchgeführt werden. Bei der Planung und Durchführung solcher Modernisierungsmaßnahmen sind
folgende Aspekte besonders zu berücksichtigen:
■
Beachtung des historischen Bestands im
Warmbereich (z. B. Putz- und Malschichten,
Stuck, sichtbare Balken, Balken-Bohlen-Decke
etc.) sowie im Kaltbereich (z. B. historische Estrichflächen, Holzböden etc.).
■
Berücksichtigung der besonderen denkmalpflegerischen, bau- oder technikgeschichtlichen Bedeutung des Bodenaufbaus sowie
der tragenden Bauteile.
■
Berücksichtigung der möglichen Auswirkungen auf Treppenanlagen und Türen, durch die
ggf. Einschränkungen hinsichtlich des Bodenaufbaus gegeben sind.
■
Beachtung und Erhalt der restauratorischen
Befunde bei eventuellen Deckenöffnungen
sowie bei baulichen Maßnahmen.
■
Berücksichtigung der weiterführenden (statischen) Auswirkungen bei Eingriffen in das
Tragwerk.
■
Berücksichtigung eventueller restauratorischer
Maßnahmen zur Sicherung von Deckenuntersichten während der Voruntersuchungen und
der Baumaßnahme.
3.4.10 Dachausbau
Ein nachträglicher Dachausbau in Baudenkmälern
ist hinsichtlich der authentischen Bewahrung der
Zeugnisfunktion des Dachtragwerks immer als
kritisch anzusehen. Grundsätzlich sollte diese
Option auch auf Grund der entstehenden bauphysikalischen Probleme vermieden werden. In
der Regel entfällt für einen nachträglichen Dachgeschossausbau auch die erhöhte steuerliche
Abschreibung. Folgende denkmalpflegerische
Aspekte sprechen darüber hinaus gegen einen
Dachausbau:
■
Verlust der Zugänglichkeit der Dachdeckung von
innen für Instandhaltungs- und Wartungszwecke.
■
Keine weitere Möglichkeit zur wissenschaftlichen Auswertung.
■
Oftmals Verlust der zeittypischen Ausstattung
(Kammern, Beplankung).
■
Verlust der Erkennbarkeit der früheren Nutzung
(z. B. bei landwirtschaftlichen Nutzräumen).
■
Oftmals ist der Dachausbau mit einer Veränderung der historischen Zugangssituation verbunden.
■
Möglicher Verlust der Informationen aus den
Füllungen der Fehlböden.
Stadtbild versus
Photovoltaik
16 Denkmalpflegerische Richtlinien zum Schutz des Baudenkmals
3.4.11 Dächer
Ist dennoch der Ausbau des Dachraumes, die
Modernisierung eines bereits ausgebauten Dachraumes und damit die Dämmung des Daches
geplant, sind die verschiedenen Dämmmaßnahmen hinsichtlich ihrer bauphysikalischen Auswirkungen genau zu prüfen und zu planen (siehe
hierzu Kapitel 9 »Planung und Instandsetzung
unter Berücksichtigung der Denkmalpflege«).
Darüber hinaus sind folgende denkmalfachlichen
Aspekte zu berücksichtigen:
■
Wiederherstellung einer
Dacheindeckung mit
historischen Dachziegeln.
Beachtung der gestalterischen Auswirkungen,
die eine Erhöhung des Dachaufbaus mit sich
bringen kann (z. B. bei einer Aufsparrendämmung). Insbesondere sind die Auswirkungen
auf Ortganganschlüsse, auf die Verbreiterung
der Trauflinie, auf Dachgauben oder sonstige
Dachaufbauten sowie auf besondere gestalterische Elemente wie Schweif-, Voluten- oder
Treppengiebel zu beachten.
■
Berücksichtigung und Erhalt bestehender historischer Dachraumausbauten (z. B. Kammern).
■
Berücksichtigung und Erhalt handwerklicher
Originalbefunde (z. B. Harnickel, historische
Schalungen, historische Lattungen).
■
Berücksichtigung und Wiederverwendung historischer Deckungen.
■
Besondere Beachtung des Schadenspotenzials
bei Zwischensparrendämmungen (siehe hierzu
auch Kapitel 9 »Planung und Instandsetzung
unter Berücksichtigung der Denkmalpflege«).
■
Berücksichtigung historischer Details der Dachlandschaft (z. B. Aufschieblinge, Aufbauten,
Luken, Kamine).
■
Optische Integration neuer technischer Auslässe in die Dachlandschaft.
3.5 Abschließende Bemerkung
Oftmals mag der Eindruck entstehen, dass durch
denkmalfachliche Anforderungen eine energetische Modernisierung be- oder gar völlig verhindert wird. Das Ziel denkmalpflegerischen Handelns besteht jedoch vielmehr darin, die historische Bausubstanz langfristig zu erhalten und
eine zeitgemäße Nutzung historischer Gebäude
– möglichst entsprechend ihrem ursprünglichen
Bestimmungszweck – zu fördern. Damit verfolgt
auch die Denkmalpflege das Ziel, eine entsprechend behutsame Modernisierung von Baudenkmälern zu ermöglichen.
Hierfür ist jedoch – ausgehend von einer eingehenden Bestandserfassung – eine sorgfältige
Planung mit Berücksichtigung der bauphysikalischen Auswirkungen und der besonderen denkmalfachlichen Anforderungen unumgänglich. Es
sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die
oben genannten denkmalfachlichen Aspekte
nicht generell bei allen Baudenkmälern in gleicher Weise gelten. Die Übersicht dient vielmehr
dazu, alle an der Maßnahme Beteiligten, seien es
der Eigentümer oder der Planer, hinsichtlich der
Besonderheiten zu sensibilisieren.
Baudenkmal und Energie 17
4
Entwicklung der Normen und Richtlinien
Einleitung
Die erste Ausgabe der DIN 4108 aus dem Jahr
1952 ist die erste Norm in Deutschland, in der
der Wärmeschutz im Hochbau geregelt wird.
Seitdem haben sich viele technische, ökologische
und ökonomische Veränderungen in Deutschland
ergeben. Mit diesen Veränderungen entwickelten
sich auch die Anforderungen an den Wärmeschutz
bei Bauwerken.
Die wesentlichen Zielsetzungen bei der ersten
Ausgabe der DIN 4108 stellen noch das hygienische und gesunde Wohnen sowie der Bautenschutz dar. Mit den steigenden Energiepreisen
in den 70er Jahren sowie mit den Erkenntnissen
bezüglich der CO2-Emissionen und den damit
einhergehenden Auswirkungen auf das Weltklima ergibt sich die Notwendigkeit, auch die
Anforderungen hinsichtlich des Wärmeschutzes
im Hochbau zu erhöhen. Diese Entwicklung der
DIN 4108 sowie der zugehörigen Verordnungen
werden im Folgenden dargestellt.
4.1 Entwicklung der DIN 4108
In den ersten Ausgaben der DIN 4108 (1952 und
1960) werden geografische Wärmedämmgebiete
I bis III (»mild« bis »strenger«) festgelegt. Die
Anforderungen an den Mindest-Wärmedurchlasswiderstand – bei den Außenwänden im Wesentlichen dargestellt über die Wanddicke – der
verschiedenen Bauteile wie Außenwände oder
Dächer sind dabei in Verbindung mit den Wärmedämmgebieten festgelegt.
Mit der DIN 4108-1969 werden die Anforderungen erstmals erhöht. Im Vordergrund stehen die
Anforderungen an die Fenster. Von großflächigen Verglasungen wird in dieser Norm abgeraten, für die Wärmedämmgebiete I und II werden
Doppel- und Verbundfenster empfohlen, für das
Wärmedämmgebiet III diese Art der Fenster vorgeschrieben. Spezifische Anforderungen an den
Wärmedurchlasswiderstand der Fenster bzw.
zur Ausbildung der Fugen existieren jedoch noch
nicht.
Vor dem Hintergrund der Ölkrise 1973 wird im
September 1974 ein Beiblatt zur DIN 4108-1969
herausgegeben. Durch eine Verschärfung der Anforderungen an die Fenster soll der Heizwärmeverbrauch um 10 – 30 % gesenkt werden. Erstmals
sind die Forderungen an den Wärmeschutz eines
Gebäudes nicht mehr nur über die Anforderungen
an die Bauteile vorgegeben. Mit der Einführung
der Höchstgrenze eines mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten in Abhängigkeit vom F/V-Verhältnis (Heute A/V-Verhältnis = Verhältnis Hüllfläche eines Gebäudes zum umbauten Volumen)
für alle Wärmedämmgebiete wird jetzt auch die
Gebäudegeometrie berücksichtigt. Auch für die
Fenster ergeben sich neue Richtlinien. Die Einführung des Fugendurchlasskoeffizienten regelt
die Anforderungen an die Dichtigkeit der Fenster,
über den k f -Wert gibt es die ersten Empfehlungen an den Wärmedurchgangskoeffizienten in
Abhängigkeit von Konstruktion und Rahmenausführung.
Mit den Ergänzenden Bestimmungen zur
DIN 4108-1969 vom Oktober 1974 werden die
Empfehlungen zum Wärmedurchgangskoeffizienten bei Fenstern bindend eingeführt und verschärft. Außerdem wird das Wärmedämmgebiet
I dem Gebiet II zugeordnet und damit die Anzahl
der Wärmedämmgebiete von 3 auf 2 reduziert.
Der Nachweis des Wärmeschutzes erfolgt nach
wie vor über den Mindest-Wärmedurchlasswiderstand der Einzelbauteile, wobei es teilweise zu
einer Verschärfung der Anforderungen gegenüber
der DIN 4108-1969 kommt.
Die im September 1974 eingeführten mittleren
Wärmedurchgangskoeffizienten werden im Beiblatt zur DIN 4108 vom November 1975 nochmals
verschärft. Durch die ergänzenden Bestimmungen ergibt sich hierbei eine Unterschreitung um
ca. 20 % gegenüber der Fassung vom September 1974. Erstmals wird jetzt neben dem Transmissionswärmeverlust Q T bei den Außenbauteilen auch der Lüftungswärmeverlust Q L mit einer
Luftwechselzahl von 0,8 h –1 berücksichtigt. Der
Heizwärmebedarf Q ges errechnet sich aus der
Summe dieser Verluste. Neu sind auch die eindeutigen Anforderungen an die Undurchlässigkeit
von Fugen – sowohl bei den Fenstern als auch
bei Fertigteilen.
18 Entwicklung der Normen und Richtlinien
Mit der DIN 4108-1981 wird die Bedeutung des
Wärmeschutzes im Hochbau nochmals hervorgehoben. Aspekte wie hygienisches Raumklima,
Reduzierung des Energieverbrauchs, Herstellungs- und Unterhaltskosten sowie der Schutz
der Baukonstruktion rücken noch mehr in den Mittelpunkt. Während die vorangegangenen Ausgaben der DIN 4108 die Anforderungen recht allgemein auf die Bauteile von »Aufenthaltsräumen«
beziehen, sind die zu beheizenden Räume jetzt
über eine Temperaturgrenze definiert. Der Geltungsbereich der Norm bezieht sich auf Aufenthaltsräume, die mit einer Innentemperatur von
≥19 °C beheizt werden. Eine Unterscheidung nach
Wärmedämmgebieten gibt es mit dieser neuen
Norm nicht mehr. Neben der Verschärfung der
Mindest-Wärmedurchlasswiderstände erfolgt
erstmals die Berücksichtigung solarer Wärmegewinne durch Fensterflächen. Hierzu wird mit
dieser neuen Norm der Gesamtenergiedurchlassgrad gF eingeführt.
Die Wärmebilanzierung eines Gebäudes mit
der Berechnung des Jahres-Heizwärmebedarfs
bzw. des Jahres-Heizenergiebedarfs wird mit
der DIN V 4108-2000 eingeführt. Gebäude mit
»niedrigen Innentemperaturen« zwischen 12 °C
und 19 °C werden in der Ausgabe der DIN 4108
vom März 2001 ebenso aufgenommen wie die
Anforderungen an Wärmebrücken.
Mit der Einführung der Energieeinsparverordnung
(EnEV) im Februar 2002 erfolgt auf Grundlage des
Energieeinspargesetzes (EnEG) die Zusammenfassung der Wärmeschutzverordnung (WSchVO)
und der Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV)
zu einer Verordnung. Um die Übersichtlichkeit zu
wahren, erfolgt hier lediglich eine Darstellung der
Entwicklungsschritte der Wärmeschutzverordnungen bis hin zur Energieeinsparverordnung.
4.3 Wärmeschutzverordnungen
Mit der Einführung der ersten Wärmeschutzverordnung im August 1977 soll eine Reduzierung
des Energiebedarfs bei neu errichteten Gebäuden stattfinden. Die Grenzwerte gemäß DIN 4108
bleiben bestehen. Allerdings werden die Anforderungen nicht mehr an die in der DIN 4108 recht
allgemein umschriebenen »beheizten Aufenthaltsräume« geknüpft. Mit der Wärmschutzverordnung erfolgt eine nutzungsabhängige Differenzierung. Die »beheizten Aufenthaltsräume«
werden in Gebäude mit normalen Innentemperaturen ≥19 °C, Sport- und Versammlungsstätten
mit einer Innentemperatur von ≥15 °C, Gebäude
mit niedrigen Innentemperaturen zwischen 12 °C
und 19 °C (wie dann auch in der DIN V 4108-2001)
und in Hallenbäder unterteilt.
Für den Nachweis des Wärmschutzes stehen
zwei Verfahren zur Verfügung:
4.2 Energieeinspargesetz
Parallel zur Entwicklung der DIN 4108 werden auf
Grund der zwei Ölkrisen in den 1970er Jahren ab
dem Jahr 1976 weitere Gesetze und Verordnungen erlassen. Grundsätzliches Ziel des Energieeinspargesetzes (EnEG) vom Juli 1976 mit den
Novellierungen 1980 und 2005 ist es, die Abhängigkeit der BRD von importierten Energieträgern
zu reduzieren. Die Aspekte des Umweltschutzes und der Ressourcenschonung stehen bei der
ersten Ausgabe des EnEG noch nicht im Mittelpunkt. Erst mit der Einführung der Heizungsanlagenverordnungen (HeizAnlV) (Ausgaben 1978,
1982, 1989, 1994 und 1998) und der Wärmeschutzverordnungen (WSchVO) (Ausgaben 1977,
Januar 1984 und August 1984) wird das Ziel der
Reduzierung der CO2 -Emissionen definiert.
Beim »km -Verfahren« erfolgt der Nachweis, entsprechend der Beiblätter aus den Jahren 1974 und
1975 der DIN 4108-1969, über den mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der Außenbauteile
in Abhängigkeit vom F/V-Verhältnis. Die Höchstgrenzen sind gegenüber der DIN 4108 nur leicht
modifiziert.
Beim »Bauteilverfahren« sind die Anforderungen
an den Transmissionswärmeverlust dann erfüllt,
wenn die jeweiligen vorgeschriebenen Wärmedurchgangskoeffizienten der verschiedenen Außenbauteile nicht überschritten werden. Für den
spezifischen von der Geometrie des Gebäudes
abhängigen Wärmeverlust gibt es drei verschiedene Anforderungen an den maximalen Wärmedurchgangskoeffizienten.
Entwicklung der
Rubrikenüberschrift
Normen und Richtlinien
rechts
Das »Bauteilverfahren« darf nur noch für kleine
Wohngebäude mit maximal zwei Vollgeschossen bzw. drei Wohneinheiten zur Anwendung
kommen. Wie auch bei der zweiten WSchVO
werden Anforderungen an erneuerte Bauteile
bei Altbauten gestellt. Im Vergleich zur zweiten
WSchVO erhöhen sich die Anforderungen um
ca. 30 %.
4.4 Heizungsanlagenverordnung
Um den Energiekosten entgegenzuwirken wird
mit der zweiten Wärmeschutzverordnung (Februar
1982) das Ziel verfolgt, eine 20- bis 25%ige Energieeinsparung gegenüber der ersten Wärmeschutzverordnung zu erreichen. Die Differenzierung der Nutzungsarten der Gebäude entspricht
der ersten WSchVO, wobei keine gesonderte
Betrachtung der Hallenbäder stattfindet. Diese
werden den Sport- und Versammlungsstätten mit
einer Innentemperatur von ≥15 °C zugeordnet.
Der Nachweis erfolgt über das »km-Verfahren«
oder über das »Bauteilverfahren« gem. der ersten
WSchVO mit einer Verschärfung der einzuhaltenden Höchstwerte. Erstmals stellt die zweite
WSchVO auch Anforderungen an erneuerte Bauteile bei Altbauten.
Dank der Klimaschutz-Initiative der Bundesregierung stehen mit der kurze Zeit später eingeführten dritten Wärmeschutzverordnung im
August 1994 erstmals ökologische Motive im
Vordergrund. Zielsetzungen der Novellierung der
dritten Wärmeschutzverordnung sind der rationellere Energieeinsatz und die Ressourcenschonung. Der Nachweis des Wärmeschutzes erfolgt
jetzt über den Jahres-Heizwärmebedarf, dessen
Höchstwert in Abhängigkeit vom A/V-Verhältnis
(im Beiblatt zur DIN 4108-1969 vom September
1974 noch als F/ V-Verhältnis definiert) festgelegt ist. Beim Nachweis im Energiebilanzverfahren werden neben den Transmissionswärmeverlusten, den Lüftungswärmeverlusten und den
solaren Wärmegewinnen gemäß DIN 4108-1981
jetzt auch die internen Wärmegewinne berücksichtigt.
Parallel zu den Wärmeschutzverordnungen wird
die »Verordnung über energiesparende Anforderungen an heizungstechnische Anlagen und
Warmwasseranlagen« (Heizungsanlagenverordnung – HeizAnlV) von der Einführung 1978 bis
zur letzten Ausgabe vom 4. Mai 1998 mehrmals
novelliert. In der HeizAnlV werden die wesentlichen technischen Anforderungen an Heizkessel
mit der Begrenzung der Abgas- und Bereitschaftsverluste, an die Heizungs- und Warmwasserverteilung sowie an alle zugehörigen technischen
Bestandteile (z. B. Pumpen, Dämmung der Rohrleitungen, Steuerung und Regelung etc.) festgelegt.
Die Motivation besteht zunächst in der Reduzierung des Energieverbrauchs bei stets steigenden
Energiepreisen. Außerdem ermöglicht die zügig
fortschreitende Entwicklung in der Heiztechnik
die jeweiligen Verschärfungen bei der HeizAnlV.
Erst mit der Novellierung im Jahr 1994 dominieren die Umweltschutzgedanken und die HeizAnlV
ist für die Reduzierung der Schadstoffemissionen
von erheblicher Bedeutung. Wie bereits oben beschrieben, soll auf die verschiedenen Ausgaben
der HeizAnlV nicht näher eingegangen werden.
4.5 Energieeinsparverordnung
Mit der ersten »Verordnung über den energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende
Anlagentechnik bei Gebäuden« (Energieeinsparverordnung – EnEV) werden die bisherigen Wärmeschutzverordnungen sowie die Heizungsanlagenverordnung im Februar 2002 in einer
Verordnung zusammengefasst. Bei dem bereits
in der dritten WSchVO eingeführten Bilanzierungsverfahren, unter Berücksichtigung der Transmis-
19
Vergeblicher Versuch,
die ursprüngliche Fassadengestaltung auf einem Wärmedämmverbundsystem zu
imitieren.
20 Entwicklung der Normen und Richtlinien
Einrahmung einer
Wappentafel im Wärmedämmverbundsystem
sions- und Lüftungswärmeverluste auf der einen
Seite und der solaren und internen Wärmegewinne auf der anderen Seite, wird das Gebäude
als bauphysikalisches Gesamtsystem, losgelöst
von der ausschließlichen Betrachtung einzelner
Bauteile, betrachtet. Mit der Einführung der EnEV
wird dieses Gesamtsystem um die technische
Komponente (Heizungsanlage) erweitert.
Der Gültigkeitsbereich der EnEV umfasst dabei
sowohl den Gebäudebestand als auch neu zu errichtende Gebäude. Unterschieden werden nur
noch Gebäude mit »normalen Innentemperaturen
≥19 °C« und Gebäude mit »niedrigen Innentemperaturen zwischen 12 und 19 °C«. Während bei
der WSchVO der Nachweis des Wärmeschutzes
über den Jahres-Heizwärmebedarf (unter Berücksichtigung des A/V-Verhältnisses) bezogen auf
das beheizte Gebäudevolumen bzw. die beheizte
Gebäudenutzfläche stattfindet, wird mit der EnEV
erstmals der Begriff des Jahres-Primärenergiebedarfs eingeführt.
Neben dem Endenergiebedarf des Gebäudes
erfolgt jetzt auch die Berücksichtigung des Energieverbrauchs, der außerhalb der »Systemgrenze
Gebäude« durch die vorgelagerte Prozesskette
(Gewinnung, Umwandlung und Verteilung der
Energieträger) stattfindet.
In Abhängigkeit von der Anlagentechnik und dem
eingesetzten Energieträger ermittelt sich die Anlagenaufwandszahl e P, die das Verhältnis »Aufwand
zu Nutzen« (und damit den Kehrwert des bislang
in der Anlagentechnik verwendeten »Nutzungsgrades«) darstellt. Der Primärenergiebedarf des
Gebäudes Q P, der letztendlich auch Rückschlüsse
auf die CO2 -Emissionen eines Gebäudes gestattet, ergibt sich aus der Multiplikation der Summe
des Jahres-Heizwärmebedarfs Q h und des Jahres-Warmwasserbedarfs Q w mit der Anlagenaufwandszahl e P:
Q P = (Q h + Q w) · e P
(Siehe hierzu auch Kapitel 8 »Technische Gebäudeausrüstung«)
Der Wert des Jahres-Warmwasserbedarfs Q w ist
pauschal mit 12,5 kWh/(m2 a) vorgegeben (23 Liter
pro Person und Tag bei 50 °C Wassertemperatur).
Die Ermittlung des Jahres-Heizwärmebedarfs Q h
erfolgt, wie bereits in der dritten Wärmeschutzverordnung, durch die Bilanzierung der Wärmeverluste durch Transmission (H T) und Lüftung (H V)
und der solaren (Q s) und internen (Q i) Wärmegewinne unter Einbeziehung örtlicher meteorologischer Klimadaten. Bei der Berechnung des
»spezifischen Transmissionswärmeverlustes H T«
werden Wärmebrücken über einen Wärmebrückenkorrekturwert ∆U WB mit berücksichtigt. Aus
der energetischen Qualität der Außenbauteile einschließlich Wärmebrücken errechnet sich, unter
Berücksichtigung der Hüllfläche, der »spezifische,
auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche
bezogene Transmissionswärmeverlust H T'«.
In Abhängigkeit vom A/V-Verhältnis sind in der
EnEV einzuhaltende Werte für den Jahres-Primärenergiebedarf (Q P) bzw. für den spezifischen
Transmissionswärmeverlust (H T') angegeben. Die
Ergebnisse bei der Berechnung, die diese vorgeschriebenen Werte nicht überschreiten dürfen,
sind in einem Energiebedarfsausweis darzustellen.
Selbstverständlich finden sich in der EnEV auch
Anforderungen bzgl. der Dichtigkeit der Gebäude
sowie Anforderungen zur Gebäudetechnik. Aus
Gründen der Übersichtlichkeit wird auf diese
Punkte ebenso wie auf die weiteren Differenzierungen bei den Anforderungen zu Primärenergiebedarf und dem spezifischen Transmissionswärmeverlust sowie auf die unterschiedlichen
Nachweisverfahren nicht näher eingegangen.
Entwicklung der
Rubrikenüberschrift
Normen und Richtlinien
rechts 21
Für die Änderung an bestehenden Gebäuden
sieht die EnEV – ähnlich wie auch die WSchVO –
einen Bauteilnachweis vor. Gleichzeitig gestattet
die EnEV allerdings auch das oben beschriebene
Bilanzierungsverfahren, wobei es bei der Änderung von Gebäuden dann zu keiner Überschreitung der vorgegebenen Werte für Q P und H T' um
mehr als 40 % kommen darf.
Mit der am 8. Dezember 2004 in Kraft getretenen
»Ersten Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung« hat der Verordnungsgeber
Änderungen im technischen Regelwerk nachvollzogen. Änderungen des materiellen Anforderungsniveaus sind damit nicht verbunden.
Wesentliche Änderungen ergeben sich mit der
Einführung der EnEV 2007. Die Bilanzierungsverfahren zur Ermittlung des Primärenergiebedarfs
und des spezifischen Transmissionswärmeverlustes werden für Wohngebäude analog zur Vorgängerversion durchgeführt. Während sich die
Anforderungen an den spezifischen Transmissionswärmeverlust H T' bei Wohngebäuden nicht
ändern, werden die Anforderungen an den Primärenergiebedarf verschärft. Für die Änderungen an bestehenden Gebäuden entsprechen die
Nachweise ebenfalls dem Vorgehen bei der EnEV
2004 (Bauteilnachweis) bei einer gleichzeitigen
Verschärfung der Mindestanforderungen an den
jeweiligen Wärmedurchgangskoeffizienten.
Neu ist das umfangreiche Nachweisverfahren für
Nichtwohngebäude über das sogenannte »Referenzgebäude« (Gebäude mit gleicher Geometrie, Nettogrundfläche, Ausrichtung und Nutzung
einschließlich der Anordnung der Nutzungseinheiten). Für das Referenzgebäude wird zunächst
der einzuhaltende Jahres-Primärenergiebedarf für
Heizung, Lüftung, Kühlung und eingebaute Beleuchtung ermittelt. Das zu errichtende Gebäude
darf dann die jeweiligen Werte des Referenzgebäudes nicht überschreiten.
Der zulässige Wert H T' – für Nichtwohngebäude,
jetzt als »spezifischer, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogener Transmissionswärmetransferkoeffizient« benannt – ist bei
Nichtwohngebäuden, wie auch der einzuhaltende
Jahres-Primärenergiebedarf, nicht mehr in Tabellenwerten mit Bezug auf das A/V-Verhältnis hin-
terlegt. Der für das Gebäude zulässige H T'-Wert
ist rechnerisch unter Berücksichtigung des Fensterflächenanteils, des A/V-Verhältnisses sowie
der Raumtemperatur (Differenzierung normale
Innentemperaturen und niedrige Innentemperaturen analog zur EnEV 2004) zu ermitteln. Für
das Nachweisverfahren von Nichtwohngebäuden
ist die DIN V 18599:2007-02 in der EnEV 2007
verankert. Mit dem sehr umfangreichen Nachweisverfahren, das ohne entsprechende Rechenprogramme nicht mehr durchführbar ist, werden
wesentlich mehr energierelevante Einflussfaktoren berücksichtigt, als dies noch bei der EnEV
2004 der Fall war.
Die EnEV 2009 trat am 1. Oktober 2009 in Kraft.
Wesentliche Änderungen gab es hier im Nachweisverfahren für Wohngebäude. Der Nachweis
für den zulässigen Primärenergiebedarf erfolgt
über das oben bereits beschriebene Referenzgebäude. Hinsichtlich des zulässigen Transmissionswärmeverlustes gelten für Wohngebäude
Tabellenwerte (EnEV 2009 Anlage 1, Tabelle 2),
bei denen unterschiedliche Höchstwerte in Abhängigkeit von Gebäudegröße und Gebäudetyp
(freistehendes Gebäude, angebautes Wohngebäude etc.) definiert werden.
Bei Nichtwohngebäuden gelten Höchstwerte der
Wärmedurchgangskoeffizienten für sog. Hüllflächengruppen, in denen opake Bauteile, transparente Außenbauteile, Vorhangfassaden und Glasdächer / Lichtkuppeln erfasst sind (EnEV 2009
Anlage 2, Tabelle 2). Das A/V-Verhältnis wird in
der EnEV 2009 nicht mehr berücksichtigt und die
DIN V 18599 kann auch für die Nachweise bei
Wohngebäuden herangezogen werden. Bezüglich
der Änderungen an Gebäuden bietet die EnEV
2009 nach wie vor den »Bauteilnachweis« an.
Die Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten wurden dabei um ca. 30 % gegenüber
der Vorgängerversion verschärft.
Die Novellierung der EnEV 2013 wurde am
16.10. 2013 vom Bundeskabinett verabschiedet.
In der neuen Ausgabe der EnEV, die am 1. Mai
2014 in Kraft tritt, werden u. a. die Anforderungen
an den Transmissionswärmeverlust und an den
Primärenergiebedarf schrittweise erhöht.
22 Entwicklung der Normen und Richtlinien
4.6 Zusammenfassung und Ausblick
Die Entwicklung der Normen und der Verordnungen zum Wärmeschutz im Hochbau ist von einem
stetigen Wandel geprägt. Nicht nur aus den steigenden Energiepreisen, sondern auch aus der
Notwendigkeit der Reduzierung der Schadstoffemissionen und der Schonung von Ressourcen, resultierte zwangsläufig die Verschärfung
der Anforderungen an den Energieverbrauch im
Hochbau. Gleichzeitig ermöglichte der technische
Fortschritt, sowohl bei den Baustoffen als auch
bei der Gebäudetechnik, die Erfüllung dieser Anforderungen.
Die Erweiterung der Nachweise von der ursprünglichen Betrachtung der einzelnen Bauteile bis hin
zu den ausführlicheren Bilanzierungsverfahren,
die mit der 3. Wärmeschutzverordnung eingeführt wurden, betrachten ein Bauwerk als technisches und bauphysikalisches Gesamtsystem
mit all seinen energetischen Einflussfaktoren.
Gerade im Hinblick auf die Möglichkeiten bei der
Gebäudetechnik erscheint dies auch als sinnvoll.
In wieweit hier jedoch mit den Anforderungen der
DIN V 18599 bereits die Grenze des Vertretbaren
überschritten ist, wird sich zeigen. Beim Nachweis von Nichtwohngebäuden besteht derzeit
noch das Problem, dass selbst die fünf besten
Rechenprogramme zum Teil sehr unterschiedliche Ergebnisse liefern. Der »Faktor Mensch«, der
durch individuelles Heiz- und Lüftverhalten die Ergebnisse ohnehin beeinflusst, ist hier noch nicht
einmal berücksichtigt.
Zielsetzung sollte es sicher sein, den Energieverbrauch, auch von Bestandsgebäuden, soweit wie
möglich zu reduzieren. Bei allen Bilanzierungsverfahren dürfen jedoch auch die ursprünglichen
Grundgedanken der ersten Ausgabe der DIN
4108 nie in Vergessenheit geraten. Die Schaffung
eines hygienischen und gesunden Raumklimas
sowie der Bautenschutz – gerade bei der Modernisierung historischer Gebäude – müssen immer
im Mittelpunkt aller bauphysikalischen Nachweise
stehen.
2,50
DIN 4108-1952
DIN 4108-1960
2,00
DIN 4108-1969
DIN 4108-2:1981
1. WschVO
1,50
2. WschVO
3. WschVO
1,00
EnEV 2002/2004
EnEV 2007
0,50
EnEV 2009
0
U-Wert Außenwand
U-Wert Decken / Dächer
Vergleich der Wärmedurchgangskoeffizienten bei
Außenwänden und Decken / Dächern. Bei den
Werten der DIN 4108 wurde der Kehrwert der
Wärmedurchlasswiderstände gebildet und angegeben. Bei den ersten drei Werten der DIN 4108
wurde der jeweilige Wert des Wärmedämmgebietes II gewählt.
Baudenkmal und Energie 23
5
Grundlagen der Wärmedämmung
und des Raumklimas
Bereits im Kapitel 2 »Historische Bauweisen«
wurde darauf eingegangen, dass schon immer
Anforderungen hinsichtlich des behaglichen
Raumklimas an Wohngebäude gestellt wurden.
Die »Verbesserungen« der Gebäudehülle oder der
Gebäudetechnik erfolgten dabei immer entsprechend dem jeweiligen »Stand der Technik«. Noch
in der ersten Ausgabe der DIN 4108 stand das
gesunde Raumklima im Mittelpunkt, die Richtlinien zum Dämmstandard entstanden vor dem
Hintergrund, die Gefahr der Kondensatbildung auf
Bauteilen und damit die Gefahr der Schimmeloder Fäulnisbildung zu minimieren.
Erst mit den Energiekrisen in den 1970er Jahren
rückten die Reduzierung des Energieverbrauchs
und später auch die Aspekte des Klimaschutzes
immer mehr in den Mittelpunkt. Heute sind die
Anforderungen an den Wärmeschutz bzw. die Anforderungen an die Dicke von Dämmebenen ganz
wesentlich von der Reduzierung des Gesamtenergiebedarfs von Gebäuden und der möglichst weitgehenden Verwendung erneuerbarer Energien
geprägt (siehe auch Kapitel 4 »Entwicklung der
Normen und Richtlinien«).
Bei der Wärmeströmung, auch als Konvektion
bezeichnet, handelt es sich um eine Wärmeübertragung, die durch die Bewegung eines Stoffes
stattfindet. Einer der bekanntesten Vorgänge der
Wärmeströmung ist die Beheizung von Räumen
durch Konvektionsheizkörper: Die Kalte Luft tritt
unten in den Heizkörper ein, wird in ihm erwärmt
und strömt oben als warme Luft aus. Dabei wirkt
der Heizkörper als eine Art »Motor«, der die Luft
im Raum umwälzt. Ähnliche Konvektionsvorgänge
finden auch durch Erwärmen von Wasser statt.
Auch bei thermischen Schwachpunkten oder Undichtigkeiten an der Gebäudehülle, z. B. bei Fenstern oder bei Fehlstellen einer diffusionshemmenden Folie, finden Konvektionsvorgänge statt.
Im Zuge dieser Entwicklungen sollten jedoch die
grundlegenden bauphysikalischen Begriffe und
Zusammenhänge nicht in Vergessenheit geraten.
5.1 Wärmeübertragung
Grundsätzlich findet die Wärmeübertragung über
folgende Vorgänge statt:
■
Wärmestrahlung
■
Wärmeströmung
■
Wärmeleitung
Die Wärmestrahlung ist ein Teil des nicht sichtbaren elektromagnetischen Wellenspektrums.
Der Transport der Wärmeenergie ist dabei, im Gegensatz zur Wärmeleitung, nicht stoffgebunden.
Das bekannteste Beispiel der Wärmestrahlung
ist die Sonnenstrahlung. Im Bauwesen wird der
Effekt der Wärmestrahlung bei Flächenheizungen
(Wand- oder Fußbodenheizungen) genutzt.
Bei der Wärmeleitung erfolgt der Transport der
Wärmeenergie in einem Stoff auf molekularer
Ebene (Brownsche Bewegung) ohne dass es zu
einem »Stofftransport«, also zu einer Wärmeströmung, kommt. Der Transport der Wärmeenergie
erfolgt vom hohen Energieniveau (warm) zum
niedrigen Energieniveau (kalt). Der Umfang der
Wärmeleitung ist dabei abhängig von der Wärmeleitfähigkeit eines Stoffes. Die Klassifizierung
von Stoffen hinsichtlich ihrer Wärmeleitfähigkeit
erfolgt über den λ-Wert [W/(mK)], der angibt,
wie viel Wärmeenergie in Watt [W] bei einer
Temperaturdifferenz von einem Grad Kelvin [K]
durch den Stoff gelangt. Der Bezug ist dabei eine
Werkstoffdicke von einem Meter. Je niedriger der
Wert ist, desto geringer ist die Wärmeleitfähigkeit. So hat beispielsweise eine Stahlbetonwand
(λ = 2,10) eine höhere Wärmeleitfähigkeit als eine
Holzwand gleicher Dicke (λ = 0,13). Die »Wärmeverluste« sind also bei der Holzwand geringer als
bei der reinen Stahlbetonwand.
Ein abenteuerlicher
Versuch, einen Eckstein in
ein Wärmedämmverbundsystem zu integrieren
24 Grundlagen der Wärmedämmung und des Raumklimas
5.2 Wärmeleitfähigkeit
Die bei Baustoffen angegebenen Werte der Wärmeleitfähigkeit (z. B. bei Dämmstoffen) bilden
den Idealzustand ab, der im Labor gemessen
wird. Dabei wird ein stationärer Energiestrom
zu Grunde gelegt. Unterschieden wird zwischen
dem Nennwert (λ D) und dem Bemessungswert
(λ BW) der Wärmeleitfähigkeit. Der Nennwert der
Aufdruck auf der
Verpackung eines Dämmstoffes mit Nennwert
und Bemessungswert.
U [W/(m2K)]. Neben der Wärmeleitfähigkeit und
der Dicke der Baustoffe fließt in den U-Wert auch
der sog. Wärmeübergangswiderstand zwischen
Bauteiloberfläche und angrenzender Luft im Innenbereich und im Außenbereich eines Bauteils
mit ein.
U=
1
1
d
1
+∑ +
αi
λ αa
[
W
]
m2 × K
Dabei sind:
1
Wärmeübergangswiderstand innen
αi
1
Wärmeübergangswiderstand außen
αa
Wärmeleitfähigkeit gibt den Wert an, der bei 90 %
der Produktion eines Dämmstoffes eingehalten
wird. Beim Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit sind Zuschläge, z. B. für die Alterung und
Feuchteverhältnisse der Einbausituation, enthalten. Dementsprechend ist für rechnerische Nachweise der Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit heranzuziehen. In der Regel wird von den
Herstellern von Dämmstoffen der für die Nachweise zu verwendende Bemessungswert angegeben. Grundsätzlich ist aber immer zu prüfen,
ob der korrekte Wert angesetzt wird.
5.3 Wärmedurchgangskoeffizient
Da im Bauwesen in der Regel unterschiedliche
Werkstoffe mit unterschiedlichen Dicken eingesetzt werden (z. B. Mauerwerk mit Putzschichten, Holzkonstruktionen mit Dämmschichten und
Verkleidungen), ist die Klassifizierung der Bauteile und die Quantifizierung von Wärmeverlusten durch alleinige Betrachtung des λ-Werts nicht
möglich. Auf Grundlage der Wärmeleitfähigkeit
und der Werkstoffdicken wird der U-Wert (Unit
of heat-transfer) von Bauteilen errechnet (früher
»K-Wert«). Hierbei handelt es sich um den Wärmedurchgangskoeffizienten, der darstellt, wie viel
Wärmeenergie in Watt bei einer Temperaturdifferenz von einem Grad Kelvin durch ein Bauteil mit
einer Fläche von einem Quadratmeter gelangt:
d
Dicke der Bauteilschicht
λ
Wärmeleitfähigkeit der Bauteilschicht
Der U-Wert eines Bauteils verhält sich nicht linear
zur Stoffdicke. Oftmals wird fälschlicherweise angenommen, dass sich der U-Wert halbiert, wenn
die Dämmstoffdicke verdoppelt wird. Tatsächlich
reduziert sich der U-Wert mit steigender Dämmstärke nur noch geringfügig. Bei neben stehender Grafik ist sehr deutlich zu erkennen, dass der
U-Wert bei den ersten Zentimetern Dämmung
(λ = 0,035) relativ steil sinkt. Schon bei einer
Dämmstärke von 6 cm und einem U-Wert von
0,40 flacht die Kurve ab. Ab einer Dämmstärke
von ca. 12 cm und einem U-Wert von ca. 0,24
bewirkt die Zunahme der Dämmstärke keine wesentliche Verbesserung des U-Wertes mehr.
U-Wert [W/(m2 K)]
Grundlagen der Wärmedämmung
Rubrikenüberschrift
und des Raumklimas
rechts 25
1,40
1,30
1,20
1,00
0,80
Ausgangswert:
Monolithische Wand mit einem U-Wert von 1,30
(ohne zusätzliche Dämmung).
Die Dämmstärke wird schrittweise um 2 cm erhöht.
0,73
0,60
0,52
0,40
0,40
0,33
0,27
0,20
0,00
5
0,24
10
0,21
15
0,19
0,17
0,15
0,14
20
0,13
0,12
25
Dämmung [cm] (λ=0,035 W/(mK))
0,11
0,11
30
35
Grafik: Klaus-J. Edelhäuser
5.4 Luftfeuchtigkeit und Wassergehalt
Luft kann als ein Gasgemisch in Abhängigkeit
von Temperatur und Luftdruck unterschiedliche
Mengen von Feuchtigkeit aufnehmen. Die Luftfeuchtigkeit wird in diesem Zusammenhang in
der Regel als Prozentzahl (Relative Luftfeuchtigkeit [%]) angegeben.
Weniger bekannt ist die tatsächliche Feuchtemenge in Gramm pro Kubikmeter [g/m3], die von
der Luft im jeweiligen Temperaturzustand aufgenommen wird. Sie stellt sich für einige Beispiele
wie folgt dar:
Temperatur
[°C]
Relative Luftfeuchtigkeit
[%]
Entsprechender Wassergehalt
[g/m 3]
20
40
6,9
20
50
8,6
20
60
10,4
20
80
13,8
Kühlt sich die Luft gemäß obiger Tabelle bei
jeweils gleichbleibendem Wassergehalt um 4 °C
ab, erhöht sich die relative Luftfeuchtigkeit:
Temperatur
[°C]
Relative Luftfeuchtigkeit
[%]
Entsprechender Wassergehalt
[g/m 3]
16
51
6,9
16
63
8,6
16
76
10,4
16
101
13,8
26 Grundlagen der Wärmedämmung und des Raumklimas
An den Zahlen ist sehr deutlich zu erkennen, wie
stark sich die relative Luftfeuchtigkeit bereits bei
geringfügiger Temperaturänderung erhöht. Bei
einem Abkühlen von sehr feuchter Luft (20 °C und
80 %) auf 16 °C ist bereits die sog. Taupunkttemperatur unterschritten, die relative Luftfeuchtigkeit
liegt über 100 %. In diesem Fall kondensiert das
in der Luft enthaltene Wasser.
Im täglichen Leben sind wir regelmäßig mit
dieser Tauwasserbildung konfrontiert. Im Sommer
ist unser Klima durch warme Luft mit relativ
hoher Luftfeuchtigkeit gekennzeichnet. Tritt diese
»feuchtwarme« Luft in Kellerräume ein, kann sich
an (kalten) Wasserleitungen oder auch an kalten
Kellerwänden Feuchtigkeit niederschlagen. Bei
historischen Gebäuden sind oftmals massive
Außenwände mit großer Wandstärke anzutreffen (z. B. Schlösser, Kirchen). Auch bei diesen
Bauteilen sind die Oberflächentemperaturen in
der warmen Jahreszeit häufig sehr niedrig. Der
oben beschriebene Effekt der Kondensatbildung
während der Sommermonate ist daher auch hier
festzustellen.
Beispiel: Bei einer Lufttemperatur von 25 °C und
einer relativen Luftfeuchtigkeit von 60 % enthält
die Luft 13,8 g/m 3 Wasser. Der Taupunkt liegt bei
16,7 °C. Dementsprechend wird sich bei Bauteilen (z. B. Kellerwand, Wasserleitung) oder
Gegenständen (z. B. Gegenstand, der aus dem
Kühlschrank genommen wird), bei denen die
Oberflächentemperatur bei oder unter 16,7 °C
liegt, Kondensat bilden.
Im Winter ist der Effekt der Kondensatbildung
regelmäßig bei Fensterscheiben zu beobachten.
Bei einer Raumlufttemperatur von 20 °C und einer
relativen Luftfeuchtigkeit von 50 % (Wassergehalt 8,6 g/m 3) liegt die Taupunkttemperatur bei
9,3 °C. Bei sehr niedrigen Außentemperaturen
sinkt oftmals die Oberflächentemperatur von Verglasungen unter diesen Temperaturbereich und
Kondensat bildet sich auf der Bauteiloberfläche.
Wird die Raumluftfeuchte (z. B. im Bad oder
beim Kochen) beispielsweise von 50 % auf 60 %
(10,4 g/m3) erhöht, liegt die Taupunkttemperatur
bei 12 °C.
Nicht nur an Fensterscheiben kann die Oberflächentemperatur im Winter absinken. Bei jedem
Gebäude gibt es Bereiche, an denen höhere Wärmeverluste auftreten (sog. Wärmebrücken) oder
bei denen Oberflächen nicht ausreichend beheizt
werden (z. B. Außenwände, an denen sich Möbel
befinden). Hier besteht genau genommen auch
die Gefahr der Neigung zur Kondensatbildung.
Häufig geht die Gefahr der Schimmelbildung damit einher.
5.5 Schimmelbildung
Neben der Kondensatbildung sind Temperatur
und Feuchte wesentliche Kriterien hinsichtlich
der möglichen Schimmelbildung. In Abhängigkeit
von der Art des Pilzes liegen die Temperaturen
für die Sporenkeimung zwischen 10 und 50 °C,
für das Myzelwachstum zwischen 6 und 50 °C.
Hinsichtlich der relativen Feuchte liegen die Werte
zwischen 70 % und 100 % (Sporenkeimung) bzw.
74 % und 100 % (Myzelwachstum).
Ausgedrückt wird dies durch den aw-Wert (Wasseraktivität). Dabei wird der Wert des Wassergehalts der Raumluft ermittelt. Danach wird untersucht, wie hoch die mögliche Wasseraufnahme
der Luft bis zur Sättigung bei einer bestimmten
Oberflächentemperatur eines Bauteils ist. Der kritische aw-Wert, bei dem bereits die Gefahr der
Schimmelbildung gegeben ist, liegt bei 0,70. Der
Idealwert für Schimmelwachstum liegt bei 0,80
bis 0,85.
Ein weiterer Einflussfaktor hinsichtlich der Schimmelbildung ist der »passende« Nährboden.
Schimmelsporen benötigen einen organischen
Untergrund und ein hinsichtlich des PH-Wertes
neutrales Milieu. Organische Anstriche, Raufasertapeten sowie Tapetenkleister stellen einen
idealen Untergrund für Schimmelwachstum dar.
Kalkputze oder -anstriche hingegen sind, aufgrund
ihrer hohen Alkalität, ein schlechter Nährboden
für Schimmelbildung.
Im folgenden Rechenbeispiel wird davon ausgegangen, dass sich die Raumluft mit 20 °C und
einer relativen Luftfeuchtigkeit von 50 % an Bauteilen mit unterschiedlicher Oberflächentemperatur abkühlt. In Abhängigkeit von den unterschied-
Grundlagen der Wärmedämmung
Rubrikenüberschrift
und des Raumklimas
rechts 27
lichen Oberflächentemperaturen stellen sich der
a w -Wert und damit die Gefahr der Schimmelbildung wie folgt dar:
Raumlufttemperatur 20 °C:
100 % rel. Luftfeuchtigkeit entspricht 17,3 g/m3
50 % rel. Luftfeuchtigkeit entspricht 8,65 g/m3
Absinken der Oberflächentemperatur
auf 17 °C:
Wasseraufnahme der Luft bis zur Sättigung:
14,5 g/m3
a w = 8,65/14,5 = 0,60 < 0,80
=> keine Gefahr der Schimmelbildung
auf 15 °C:
Wasseraufnahme der Luft bis zur Sättigung:
12,8 g/m3
aw = 8,65/12,8 = 0,68 < 0,80 aber nah an 0,70
=> beginnende Gefahr der Schimmelbildung
auf 12 °C:
Wasseraufnahme der Luft bis zur Sättigung:
10,7 g/m3
a w = 8,65/10,7 = 0,81 > 0,80
=> Gefahr der Schimmelbildung!
Im Nachweisverfahren nach DIN 4108-2:2003-07
ist die Gefahr der Schimmelbildung über den Temperaturfaktor ƒRsi definiert. Es gilt dabei die Anforderung, dass ƒRsi ≥ 0,70 sein muss. Der Temperaturfaktor ermittelt sich über folgende Formel:
ƒRsi =
θ si – θ e
θi – θe
Dabei sind:
θ si = raumseitige Oberflächentemperatur
θ i = Innenlufttemperatur (20 °C)
θ e = Außenlufttemperatur (– 5 °C)
Für die Außentemperaturen wird für an Keller,
Erdreich sowie unbeheizte Pufferzonen angrenzende Bauteile der Wert θ e mit 10 °C angesetzt.
Darüber hinaus wird von einer relativen Raumluftfeuchte von 50 % ausgegangen. Die hinsichtlich
einer Schimmelbildung kritische Oberflächentemperatur ermittelt sich danach mit θ si <12,6 °C.
Greift man die Rahmenbedingungen der vorangegangenen a w-Wert-Ermittlung auf, ergibt sich
der jeweilige ƒRsi -Wert wie folgt:
Absinken der Oberflächentemperatur
auf 17 °C:
ƒRsi = (17 – (– 5)) / (20 – (– 5)) = 0,88 > 0,70
=> keine Gefahr der Schimmelbildung
auf 15 °C:
ƒRsi = (15 – (– 5)) / (20 – (– 5)) = 0,80 > 0,70
=> keine Gefahr der Schimmelbildung
auf 12 °C:
ƒRsi = (12 – (– 5)) / (20 – (– 5)) = 0,68 < 0,70
=> Gefahr der Schimmelbildung!
5.6 Tauwasserbildung und
Dampfdiffusion
Ein Temperaturgefälle zwischen dem warmen Innenraum und dem kalten Außenklima im Winter
stellt sich in jedem Außenbauteil ein. Die Art des
Temperaturgefälles ist dabei abhängig von der
Wärmeleitfähigkeit der eingesetzten Werkstoffe.
Auch in einem Bauteilquerschnitt kann sich daher
Tauwasser bilden.
Ein Verfahren, mit dem die Menge des Tauwassers rechnerisch ermittelt werden kann, ist in
der DIN 4108-3 festgelegt. Mit Hilfe dieses Rechenverfahrens wird unter Berücksichtigung von
Normklimadaten untersucht, in welcher Bauteilschicht sich während der Tauperiode (= Winter)
wie viel Tauwasser [g/m 2] bildet und welche
Menge in der Verdunstungsperiode (=Sommer)
wieder aus dem Bauteil entweichen kann. Dabei
ist zu beachten, dass die Tauwassermenge Wt
maximal 1.000 g/m 2 betragen darf und die Verdunstungsmenge Wv größer sein muss als die
Tauwassermenge. Außerdem ist zu beachten,
dass bei Holzbauteilen (z. B. Dachquerschnitt mit
Sparren oder Fachwerkwände) nach den Merkblättern der WTA die Tauwassermenge den Wert
von 500 g/m 2 nicht überschreiten darf. Grafisch
kann Tauwasserbildung im Inneren von Bauteilen auch über das Glaser-Diagramm dargestellt
werden.
28 Grundlagen der Wärmedämmung und des Raumklimas
20,0
3
1
2
14,9
Taubereich
außen
2
–7,8
Glaserdiagramm
1 Gipsputz
2 LHLz A/B 1000
3 Kalkzementputz
2.340
AW-Ziegel
U = 1,31 W/m 2K
von innen:
1 Gipsputz
2 LHLz A/B 1000
3 Kalkzementputz
Wt/Wv = 424,9/1.445,8 g/m 2
–10˚C
ps Sättigungskurve
pd Dampfleitdruck
Temperaturverlauf
1.170
437
315
ps 260 Pa
1,3
0,15
1,35
1,35
pd 208 Pa
innen
1,5
24,00
1,5
1,88 sd [m]
Die obenstehenden Grafiken zeigen den Bauteilquerschnitt sowie das zugehörige GlaserDiagramm. Die rechnerische Tauwassermenge
beträgt bei dem hier dargestellten monolithischen
Mauerwerk (Leichthochlochziegel, beidseitig verputzt) rund 425 g/m 2, die Verdunstungsmenge
rund 1.446 g/m2. Nachdem die Verdunstungsmenge größer ist als die Tauwassermenge,
wäre diese Art des Wandaufbaus im Sinne der
DIN 4108-3 zulässig.
Maßgebend sind bei oben genannten Rechenverfahren die Diffusionswiderstände der verschiedenen Bauteilschichten. Wird bei einem
Außenbauteil im Innenbereich ein Werkstoff mit
einer hohen Diffusionsdichte eingebaut (z. B. eine
dichte Folie), kann von innen keine oder nur sehr
wenig Feuchte in die Wand eindringen.
Wird ein solcher Werkstoff an der Außenfläche
eingebaut, z. B. auch als Anstrich, kann die Feuchtigkeit in der Verdunstungsperiode nicht mehr
nach außen entweichen. Eine solche Konstruktion wäre nicht zulässig.
Die »Dichtigkeit« eines Baustoffes wird dabei
über den Sd -Wert [m] (= Wasserdampfdiffusionsäquivalente Luftschichtdicke) ausgedrückt.
Berechnet wird der Sd -Wert aus der Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl µ eines Baustoffes und der Dicke s [m] dieses Baustoffes:
Sd = µ · s
Beispiele für unterschiedliche Baustoffe:
Gipsputz
µ =10, s = 0,015 m
=> Sd = 0,15 m
Hochlochziegel
µ =10, s = 0,24 m
=> Sd = 2,40 m
Bitumenbahn
µ = 40.000, s = 0,002 m
=> Sd = 80 m
Je höher der Sd -Wert ist, desto diffusionsdichter
ist eine Bauteilschicht. Dabei gelten hinsichtlich
der Diffusionseigenschaften gemäß DIN 4108-3
folgende Definitionen:
Diffusionsoffen:
Sd < 0,5 m
Diffusionshemmend: 0,5 m < Sd ≤ 1.500 m
(üblicherweise als Dampfbremse bezeichnet)
Diffusionsdicht:
Sd ≥ 1.500 m
(üblicherweise als Dampfsperre bezeichnet)
Grundlagen der Wärmedämmung
Rubrikenüberschrift
und des Raumklimas
rechts 29
Beim Nachweisverfahren zur Tauwasserbildung
im Inneren von Bauteilen gemäß DIN 4108-3 wird
zunehmend kritisiert, dass die Berechnungsmodelle den kapillaren Feuchtetransport in Bauteilquerschnitten nicht berücksichtigen und dass
ebenso wenig auf die örtlichen Gegebenheiten
(lokale Klimadaten) eingegangen wird. Inzwischen
gibt es Rechenprogramme, z. B. der Technischen
Universität Dresden (»Delphin«) und des Fraunhofer-Instituts für Bauphysik (»WUFI«) zur hygrothermischen Beurteilung von Bauteilen nach
DIN EN 15026 bzw. nach WTA-Merkblatt 6-2-01.
Dabei werden lokale Klimadaten und die Kapillaraktivität von Baustoffen berücksichtigt. Das
instationäre Verhalten von Bauteilen wird damit
zutreffender abgebildet.
5.7 Kapillarität
Das Verhalten bei Feuchtebeanspruchung ist bei
den verschiedenen Bau-/Werkstoffen sehr unterschiedlich. Baustoffe mit einer hohen hygroskopischen Speicherfähigkeit können Feuchtigkeit
schnell aufnehmen (z. B. bei Schlagregenbeanspruchung oder bei Tauwasserbildung im Inneren
von Bauteilen).
Wichtig ist bei solchen Baustoffen allerdings auch,
dass diese gespeicherte Feuchtigkeit schnell
wieder abgegeben wird. Der Feuchtetransport
geschieht dabei über Kapillarität. Dementsprechend werden solche Bau-/Werkstoffe auch als
»kapillaraktiv« bezeichnet. Neben »neuen Baustoffen« wie Calciumsilikat sind auch Lehmbaustoffe oder Holzfaserwerkstoffe bekannt für hohe
hygroskopische Speicherfähigkeit und die Eigenschaft, diese Feuchtigkeit schnell wieder abzugeben. Bei Innendämmungen kommen verstärkt
solche kapillaraktiven Dämmstoffe zum Einsatz.
Allerdings kann es auch hier durch den Einsatz falscher Materialien oder durch die Behinderung des
kapillaren Feuchtetransports, z. B. durch falsche
Baustoffkombinationen (z. B. Folien, Dispersionsfarben etc.), zu Schäden kommen.
5.8 Luftdichtigkeit und Luftwechsel
Im Zuge der Novellierungen der EnEV und der
für den Wärmeschutz maßgebenden Normen
wurden auch stets die Anforderungen an die Luftdichtigkeit der Gebäudehülle erhöht. Das wesentliche Ziel besteht darin, die Wärmeverluste durch
Leckagen (auch bezeichnet als Infiltration) zu reduzieren. Nicht nur Fenster müssen mit entsprechenden Dichtungen ausgerüstet werden. Auch
Bauteile, bei denen die Gefahr der Luftdurchlässigkeit besteht (z. B. Dachkonstruktionen), sind
entsprechend durch Winddichtungen oder Dampfbremsen abzudichten, um eine Konvektion zu verhindern.
Die Dichtigkeitsanforderung an ein Gebäude wird
dabei als n 50 -Wert [1/h] angegeben. Mit diesem
Wert ist definiert, welches Raumluftvolumen pro
Stunde bei einer Druckdifferenz zwischen Innenund Außenbereich von 50 Pascal ausgetauscht
werden darf:
n 50 ≤ 3/h
=> Das 3-fache Raumluftvolumen wird
in einer Stunde ausgetauscht.
=> Derzeitige Anforderung für normale Gebäude ohne raumlufttechnische Anlagen.
n 50 ≤1,5/h
=> Das 1,5-fache Raumluftvolumen wird
in einer Stunde ausgetauscht.
=> Derzeitige Anforderung für normale Gebäude mit raumlufttechnischen Anlagen.
n 50 ≤ 0,6/h
=> 60 % des Raumluftvolumens werden
in einer Stunde ausgetauscht.
=> Derzeitige Anforderung für Passivhäuser.
Bei rechnerischen Nachweisen ist darauf zu
achten, dass unter Umständen (z. B. beim Passivhaus) eine Dichtigkeitsprüfung durchzuführen
ist (Blower-Door-Test).
30 Grundlagen der Wärmedämmung und des Raumklimas
Wärmebildaufnahme
einer Außenecke mit Temperaturabfall im Bereich
des Fußbodenanschlusses.
Neben den Anforderungen der Dichtigkeit einer
Gebäudehülle ist allerdings auch der ausreichende Luftwechsel in einem Raum ein wesentliches Kriterium für ein gesundes Raumklima.
Durch die Nutzung eines Raumes durch Menschen erhöhen sich der Kohlendioxidgehalt (CO2)
und der Feuchtegehalt in der Raumluft. Mit den
erhöhten Anforderungen an die Luftdichtigkeit der
Gebäudehülle ist es zunehmend zu Problemen
durch nicht ausreichenden Luftwechsel gekommen. Auch die Schäden durch Schimmelbildung
haben zugenommen.
11,99 °C
15,17 °C
Vor diesem Hintergrund wurde die DIN 1946-6
novelliert und bereits in einigen Bundesländern
bauaufsichtlich eingeführt. Auch wenn diese
Norm in Bayern noch nicht bauaufsichtlich eingeführt ist, ist es bei einem Rechtsstreit durchaus
möglich, dass diese Norm als Regelwerk herangezogen wird. Prinzipiell ist nach dieser Norm ein
Lüftungskonzept zu erstellen.
5.9 Wärmebrücke
Als Wärmebrücke wird ein Teil einer Gebäudehülle bezeichnet, an dem konzentrierte Wärmeverluste stattfinden. Fälschlicherweise werden
umgangssprachlich Wärmebrücken auch als »Kältebrücken« bezeichnet. Wärmbebrücken liegen
bei jedem Gebäude vor. Dabei sind sie wie folgt
zu unterscheiden:
■
form- oder geometriebedingte
Wärmebrücken
■
stoffbedingte Wärmebrücken
Form- oder geometriebedingte Wärmebrücken
sind dadurch gekennzeichnet, dass bei einem
Außenbauteil im Außenbereich größere Flächenanteile vorhanden sind als im Innenbereich. Im
Außenbereich erfolgt beispielsweise bei einer Gebäudeecke die Wärmeabgabe über eine Länge,
die dem zweifachen Wandquerschnitt entspricht.
Im Innenbereich konzentrieren sich die »Verluste«
auf den Punkt der Ecke.
Bei oben abgebildeter Isothermenberechnung
wird dies sehr deutlich dargestellt: Die Wandoberflächentemperatur liegt in der Fläche bei ca.
15 °C. Im unmittelbaren Eckbereich sinkt die Tem-
- 4 °C
0 °C
4 °C
8 °C
12 °C
16 °C
– 4 °C
2 °C
8 °C
13 °C
Rechnerische Ermittlung
der Oberflächentemperaturen
bei einer Wärmebrücke
11,99 °C
20,6
21,9 °C
15,7
19,8
15,9 °C
peratur auf ca. 12 °C. In diesem Fall ist die hinsichtlich Schimmelbildung kritische Temperatur
bereits unterschritten.
Von stoffbedingten Wärmebrücken wird in der
Regel dann gesprochen, wenn ein homogener
Wandquerschnitt (z. B. Ziegelmauerwerk) durch
Bauteile mit anderen (schlechteren) wärmetechnischen Eigenschaften unterbrochen wird
(z. B. Stahlbetonstütze).
Natürlich können Wärmebrücken sowohl stoffals auch geometriebedingt sein. Die Wärmebildaufnahme oben zeigt eine Außenecke (geometrische Wärmebrücke) im Bereich des Bodenanschlusses. Hier ist im konkreten Fall die Tragkonstruktion eines Balkons im Deckenquerschnitt
verankert (stoffbedingte und konstruktive Wärmebrücke).
Grundlagen der Wärmedämmung
Rubrikenüberschrift
und des Raumklimas
rechts 31
Ein behagliches Raumklima ist ein wesentliches
Ziel für jedes Bauwerk, in dem sich Menschen
aufhalten. Ein ganz wesentlicher Einflussfaktor
ist dabei neben der Raumlufttemperatur die Temperatur der Umfassungsfläche. Je höher die Temperatur der uns umgebenden Bauteile (Wände,
Boden, Decke) ist, desto schneller stellt sich bei
uns, auch bei niedrigerer Raumlufttemperatur,
ein Gefühl der Behaglichkeit ein. Je niedriger
dagegen die Oberflächentemperatur der Umfassungsbauteile ist, desto höher muss die Raumlufttemperatur sein, bis sich ein solches Gefühl
einstellt.
Anschaulich wird dies in der neben stehenden
Grafik nach W. Frank dargestellt. Hier ist zu erkennen, dass sich beispielsweise bei einer Raumlufttemperatur von 20 °C kein Gefühl der Behaglichkeit einstellt, wenn die Oberflächentemperaturen
bei nur 15 °C liegen.
Ausschlaggebend ist für diesen Zusammenhang
der Effekt der Strahlungswärme. Sicher kennt
jeder das Gefühl, dass es auch an einem kalten
Wintertag dann »behaglich« sein kann, wenn
man sich in der Sonne befindet. Sobald man sich
bei gleicher Außentemperatur im Schatten befindet, erscheint es einem erheblich kühler. Dieser
Zusammenhang von Strahlungswärme und Behaglichkeit kann auch in einem Gebäude durch
entsprechende Systeme der Wärmeübergabe
genutzt werden. Darauf wird im Kapitel 8 »Technische Gebäudeausrüstung« noch näher eingegangen.
Zu feuchte Luft wirkt sich also nicht nur negativ
in Bezug auf eventuelle Schimmelbildung, sondern auch negativ auf die Behaglichkeit aus. Zu
trockene Luft hingegen kann bei Holzbauteilen
(z. B. Türen, Bekleidungen, Möbel, Böden) durch
entsprechendes Schwinden zu Schäden führen
und darüber hinaus negative Auswirkungen auf
das gesunde Raumklima haben.
mittlere Oberflächentemperatur der raumschließenden Flächen [°C]
5.10 Behaglichkeit
Raumluftfeuchte. Die unten stehende Grafik verdeutlicht, dass sich sowohl zu hohe als auch zu
niedrige Raumluftfeuchte negativ auf ein behagliches Raumklima auswirken kann. Auch hinsichtlich der bereits oben genannten Problematik im
Zusammenhang von Raumluftfeuchte und Schimmelbildung liegt der Idealbereich der Raumluftfeuchte bei ca. 50 %.
30
noch behaglich
Berichte aus der Bauforschung,
26
Heft 104, Berlin 1975
24
22
behaglich
20
18
16
14
12
unbehaglich kalt
10
12
14
22
24
16
18
20
Raumlufttemperatur [°C]
100
26
28
unbehaglich feucht
90
80
70
60
behaglich
50
40
30
noch behaglich
20
10
0
Ein weiteres Kriterium, das im Zusammenhang
mit einem behaglichen Raumklima steht, ist die
Abbildungen nach W. Frank:
»Raumklima und thermische
Behaglichkeit«
unbehaglich warm
28
relative Luftfeuchtigkeit [%]
Grundsätzlich sind Wärmebrücken bei Gebäuden
so weit wie möglich zu reduzieren. An Wärmebrücken finden nicht nur konzentriert Wärmeverluste
statt. Durch die niedrigere Oberflächentemperatur
besteht bei Wärmebrücken eine erhöhte Gefahr
der Schimmelbildung oder von Bauschäden durch
Tauwasser. Im Bestand können Wärmebrücken
oftmals sehr einfach mit Hilfe von Wärmebildaufnahmen lokalisiert und dann Verbesserungen entworfen werden.
unbehaglich trocken
14
16
18
24
20
22
Temperatur [°C]
26
28
30
32 Baudenkmal und Energie
6
Voruntersuchungen
Mit der Verbesserung des Wärmeschutzes durch
den Einbau mehr oder weniger geeigneter Wärmedämmungen in ein Baudenkmal ist die große
Gefahr der teilweisen oder im Extremfall totalen
Zerstörung des Denkmals verbunden. Diese möglichen Fehler haben zum großen Teil ihre Ursache
in einer falschen Einschätzung des Baubestands,
die dann letztlich zu nicht auf den Baubestand
abgestimmten Dämmmaßnahmen führt. Demzufolge kann über eine geeignete Dämmmaßnahme
oder über Modernisierungen bei der Gebäudetechnik nur dann entschieden werden, wenn der
Baubestand mit allen seinen technischen Einzelheiten bekannt ist.
Bei allen Maßnahmen der Voruntersuchung ist
eine gewisse Erfahrung im Umgang mit historischem Baubestand erforderlich, um die Ergebnisse korrekt interpretieren zu können. In der
Regel ist es notwendig, die entsprechenden
Fachleute (Bauforscher, Restauratoren, Denkmalpfleger, etc.) zu beteiligen bzw. den Bauherrn dahingehend zu beraten.
Dabei ist zunächst nach der gleichen Systematik vorzugehen, wie es bereits im Heft Denkmalpflege-Informationen – Sonderinfo 2/2008 für die
Voruntersuchungen (Bauvorbereitende Maßnahmen) des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege in Zusammenarbeit mit der Bayerischen
Ingenieurekammer-Bau und der Bayerischen Architektenkammer [ISSN 1863-7590], dargestellt
ist.
Die äußeren Randbedingungen sind von grundlegender Bedeutung. Sie müssen im Zuge der
Voruntersuchungen als Erstes erfasst werden.
Zu den maßgeblichen äußeren Randbedingungen gehören z. B.
Mit den Voruntersuchungen sollen gezielt die
spezifischen Bauteilkennwerte ermittelt und Betrachtungen zum bestehenden energietechnischen Gesamtsystem des Bauwerks angestellt
werden, um eine in sich schlüssige Darstellung
der energetischen Situation zu erhalten. Dabei ist
eine zerstörungsfreie bzw. in Ausnahmen zerstörungsarme Untersuchung durchzuführen und als
Voraussetzung anzusehen.
Da ein Baudenkmal in der Regel nicht den aktuellen Normen / Bauweisen entspricht, sind die
besonderen technischen / bauphysikalischen Eigenschaften des historischen Baumaterials mit
besonderer Sorgfalt herauszuarbeiten. Um die
Auswirkungen der späteren Eingriffe, zum Beispiel bei Dämmmaßnahmen oder bei Änderungen der Gebäudetechnik, auf das Gesamtsystem
des Bauwerks richtig beurteilen zu können, ist die
Existenz von Bestandszeichnungen und zumindest eine in sich geschlossene Vorplanung des
Projekts in Abstimmung mit allen daran Beteiligten eine wichtige Grundlage.
6.1 Allgemeine Bestandsaufnahme
6.1.1 Lage des Bauwerks und äußere
Einflüsse
■
die Art des Gebäudetyps (freistehend,
einseitig angebautes Gebäude, Reihenbebauung),
■
die Höhenlage des Gebäudes,
■
die Orientierung des Gebäudes im Hinblick
auf solare Wärmegewinne und
■
besonders beanspruchte Teile der Gebäudehülle bzw. besondere Witterungsbeanspruchungen (z. B. Schlagregen, exponierte
Windlage).
6.1.2 Allgemeine Gebäudedaten
Neben den äußeren baulichen Randbedingungen
sind im nächsten Schritt allgemeine Festlegungen
zur Gebäudeart zu treffen. Hierzu gehören z. B.
■
die Einstufung in die Bauarten Massivbau,
Fachwerkbau oder Mischbauweise und
■
die Feststellung des Baualters und der Bauphasen.
Bei der Erhebung der allgemeinen Gebäudedaten
können bereits Annahmen zu den für die einzelnen baugeschichtlichen Phasen bekannten typischen Vor- und Nachteilen getroffen werden.
Voruntersuchungen 33
6.1.3 Aufmaß und Planunterlagen
■
Für die Erfassung des Gebäudebestands und für
die weitere Planung sind Planunterlagen des Gebäudebestands unverzichtbar. Sollten keine Planunterlagen vorliegen, ist von dem Gebäude ein
Bestandsaufmaß zu erstellen. Dabei ist es besonders wichtig, den tatsächlichen Zustand des Gebäudes, d. h. unter Berücksichtigung eventueller
Verformungen, zu erfassen.
Sind die Ursachen von eventuellen Schäden
durch Feuchteeinwirkung eindeutig erkennbar oder bedarf es weiterführender
Untersuchungen (z. B. Ortung von Leckagen
bei Leitungen)?
■
Liegen Schäden durch Salzbelastung vor
oder ist auf Grund der bisherigen Nutzung
mit Salzbelastungen zu rechnen?
■
Besteht die Notwendigkeit von Schadstoffuntersuchungen (z. B. Holzschutzmittel)?
■
Sind offensichtliche Wärmebrücken zu erkennen (z. B. durch Versprünge, Nischen etc.)?
■
Sind Rissbildungen oder Verformungen
zu erkennen, die eine weitere Untersuchung
des Tragwerks, insbesondere unter Berücksichtigung der geplanten Modernisierung
und der zukünftigen Nutzung, erfordern?
Ergänzend sollten die Planunterlagen neben
den Bauphasen und den Bauteilangaben (Massivwand, Fachwerkwand etc.) auch Angaben zu
den verschiedenen Nutzungszonen enthalten
(z. B. Sanitärbereich, Erschließungsbereiche wie
Flure oder Treppenräume, unbeheizte Bereiche
wie Lagerräume, Wohnräume mit normalen Innenraumtemperaturen etc.).
6.1.4 Begehung des Bauwerks –
Inaugenscheinnahme
Im Zuge einer ausführlichen Gebäudebegehung
sind Schad- oder Schwachstellen zu erfassen
und zu dokumentieren. Außerdem sind die bestehenden Planunterlagen mit den tatsächlichen
örtlichen Gegebenheiten zu vergleichen und die
Planungsabsichten, z. B. Umbaumaßnahmen
oder Nutzungsänderungen, zu erfassen. Dabei
ist der Bestand auch hinsichtlich der Eignung für
die Planungsabsichten einer zukünftigen Nutzung
zu beurteilen. Sollten von dem Gebäude keine
Planunterlagen vorliegen, sind solche unbedingt
zu erstellen.
Erst mit der Begehung des Bauwerks können
die weiterführenden Untersuchungen und Messungen eingegrenzt werden. Aus diesem Grund
ist dieser erste Schritt der Voruntersuchung mit
besonderer Sorgfalt durchzuführen. Zu beachten
sind unter anderem die folgenden Punkte:
■
Liegen bereits optisch erkennbare Schäden
durch Feuchteeinwirkung oder Schimmelbildung vor?
6.1.5 Erfassung der Heizungstechnik
Bei Voruntersuchungen zur anschließenden Konzeption von energetischen Modernisierungsmaßnahmen ist die Erfassung der vorhandenen Heizungstechnik von besonderer Bedeutung. Die
Untersuchung beinhaltet neben der Art der Wärmebereitstellung für Heizung und Warmwasser
auch die Verteilung im Gebäude und die Übergabe
in den Räumen.
In diesem Zusammenhang sind auch die Lage
und der Zustand der zugehörigen Leitungen (einschließlich Kamine) – wenn vorhanden – genau
zu prüfen und zu dokumentieren. Vorhandene Leitungstrassen oder Installationsschächte sind dabei
in den Planunterlagen festzuhalten. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass auch Teile der Heizungstechnik von besonderer technikgeschichtlicher Bedeutung – und damit erhaltenswert – sein können.
34 Voruntersuchungen
6.1.6 Erfassung der Sanitär- und Abwasserinstallation
Die Untersuchung der Sanitärinstallation steht
nicht primär in Verbindung mit der Energieeffizienz eines Gebäudes. Allerdings sind im Zuge der
Voruntersuchung auch diesbezügliche Leitungsführungen sowie deren Zustand genau zu dokumentieren.
Oftmals liegen bei Bestandsgebäuden Schäden
an Entwässerungsleitungen vor, durch die es
bereits zu Folgeschäden gekommen ist bzw.
die zu Folgeschäden an der Bausubstanz führen
können. Vor diesem Hintergrund sind sowohl
Fallleitungen als auch Grundleitungen zu prüfen
(z. B. Befahrung). Auch die Regenentwässerung
ist hinsichtlich ihrer Qualität und Funktionalität
zu untersuchen.
6.1.7 Erfassung der Elektroinstallation und
Beleuchtung
Der Energiebedarf für Beleuchtung ist bei energetischen Betrachtungen von zunehmender Bedeutung. Beim Nachweis von Nichtwohngebäuden
nach DIN18599 ist die Beleuchtung in der Gesamtenergiebilanz zu berücksichtigen. Doch auch
bei Wohngebäuden sollten Hinweise zu energiesparenden Systemen aufgegriffen werden, auch
wenn sie dort nicht rechnerisch in der Bilanzierung berücksichtigt werden. Dementsprechend
ist im Zuge der Voruntersuchung der diesbezügliche Bestand zu erfassen.
Bei vorhandenen Elektroinstallationen ist darüber
hinaus zu untersuchen, ob besondere Schäden
erkennbar sind, durch die ein weiterführendes Gefahren- oder Schadenspotenzial gegeben ist (z. B.
Gefahr für Leben und Gesundheit, besondere
Brandgefahr durch Kurzschluss). Wie auch bei der
Heizungstechnik ist dabei die technikgeschichtliche Bedeutung von Elementen der Beleuchtung,
der Elektroinstallation und ggf. der Installationen
der Kommunikationstechnik mit zu erfassen.
6.1.8 Beteiligung weiterer Fachleute
Die Bestandsaufnahme sowie die Ausarbeitung von Modernisierungsmaßnahmen ist von
entsprechend qualifizierten Ingenieuren, Architekten und Energieberatern für Baudenkmale
durchzuführen. Für die Bestandsaufnahme und
die daran anschließende Konzeption von Modernisierungen besteht darüber hinaus in der Regel
die Notwendigkeit, Restauratoren oder ggf. auch
Archäologen an der Maßnahme zu beteiligen.
Wurden bei einem Baudenkmal noch keine weiteren Fachleute hinzugezogen, ist dies mit dem Eigentümer / dem Bauherrn sowie mit der Unteren
Denkmalschutzbehörde in Verbindung mit dem
Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege abzustimmen (siehe hierzu auch Kapitel 10 »Baurechtliche und verfahrenstechnische Fragen«).
Üblicherweise besteht auch die Notwendigkeit,
im Zuge der Konzeption von Modernisierungsmaßnahmen zusätzliche Fachleute, z. B. Fachingenieure für die Technische Gebäudeausrüstung
oder Fachingenieure für Elektrotechnik, hinzuzuziehen. Gegebenenfalls kann schon für die Voruntersuchung die Beteiligung dieser Fachingenieure sinnvoll oder notwendig sein. Auch dies
ist im Zuge der allgemeinen Bestandsaufnahme
genau zu prüfen.
6.2 Zerstörungsfreie Messungen und
Untersuchungen
Nach der Aufnahme der das Gebäude allgemein
betreffenden Gegebenheiten sind umfangreichere Untersuchungen hinsichtlich der Eigenschaften der vorhandenen Bauteile durchzuführen. Zur Ermittlung der Bauteilkennwerte und
der Bauteilbeschaffenheiten können zunächst
zerstörungsfreie Messungen und Untersuchungen durchgeführt werden.
6.2.1 Erfassung des Raumklimas
Um Informationen zum bestehenden Raumklima
zu erhalten, ist es notwendig, die Temperatur und
die Raumluftfeuchte über einen längeren Zeitraum aufzuzeichnen. Dabei sollte auch der Taupunkt als Funktion der Temperatur und der Raumluftfeuchte dargestellt werden.
Voruntersuchungen 35
˚C
%rh
20,0
60
18,0
16,0
50
14,0
12,0
10,0
40
8,0
6,0
30
4,0
Grad Celsius
Taupunkt
Luftfeuchtigkeit
2,0
0,0
20
–2,0
Fr 21:00 Sa 00:00 Sa 03:00 Sa 06:00 Sa 09:00 Sa 12:00 Sa 15:00 Sa 18:00 Sa 21:00 So 00:00 So 03:00 So 06:00
Derartige Messungen können mit einem digitalen Klimaschreiber erfolgen. Hierbei sollten
Messungen in verschiedenen Räumen durchgeführt werden und, wenn möglich, unter unterschiedlichen äußeren klimatischen Bedingungen
(Sommer und Winter). Die Ergebnisse der Klimamessungen sind, mit Angabe zum jeweiligen Außenklima, zu dokumentieren.
Die Feuchteerfassung der Bauteile ist für die
spätere Planung der eventuellen Dämmung
dieser Bauteile von großer Wichtigkeit, da die
Dämmeigenschaft von neuen Baustoffen (Dämmstoffen) ganz erheblich von der Feuchtigkeit des
Baubestands abhängig ist. Die Ergebnisse der
Messungen sind in der Schadenskartierung zu
erfassen.
6.2.2 Messung der Bauteilfeuchte
6.2.3 Abklopfen (Sonometrie)
Neben der Erfassung des bestehenden Raumklimas ist auch die Messung der Bauteilfeuchte,
sowohl bei Außenbauteilen als auch bei Innenbauteilen, ein wesentlicher Punkt der zerstörungsfreien Voruntersuchung. Feuchtemessungen
können z. B. an Putzoberflächen in verschiedenen Höhenlagen durchgeführt werden, um die
Zu- oder Abnahme der Bauteilfeuchte in den verschiedenen Höhen beurteilen zu können.
Mit dem vorsichtigen Abklopfen von Bauteilen
können eventuelle Hohllagen erfasst werden.
Dieser Vorgang ist nicht nur zur Ermittlung von
Bauteilkennwerten von hoher Bedeutsamkeit.
Mit Hilfe des Abklopfens können auch Schäden
an wertvollen Putz- oder Stuckflächen erfasst
und entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen werden.
Auch die Holzfeuchte von unterschiedlichen Bauteilen ist im Zuge der Feuchtemessungen zu erfassen. Die Holzfeuchte hat bei bisher nicht beheizten Gebäuden, die zukünftig beheizt werden
sollen, eine besondere Bedeutung, da mit dem
Austrocknen der Holzteile ein Schwinden der
Querschnitte verbunden ist.
Bei der dargestellten Grafik
einer Raumklimamessung
sind die Raumlufttemperatur (linke y-Koordinate) und
die relative Raumluftfeuchte
(rechte y-Koordinate) abgebildet. Die x-Koordinate
zeigt die Zeitachse.
Dargestellt sind die Raumlufttemperatur (rot), die
relative Raumluftfeuchte
(blau) sowie die Taupunkttemperatur (grün).
Es ist deutlich zu erkennen,
wie im Zuge der Raumnutzung die relative Raumluftfeuchte auf bis zu 55 %
bei einer Raumlufttemperatur von ca. 19 bis 20 °C ansteigt. Beim Lüften sinkt
die relative Luftfeuchtigkeit
kurzzeitig auf unter 40 %.
Die Taupunkttemperatur
steigt im Zuge der Nutzung
auf ca. 10 °C an.
36 Voruntersuchungen
Wärmebildaufnahme eines
historischen Gebäudes.
Das verputzte Fachwerk des
Obergeschosses zeichnet
sich deutlich gegenüber dem
massiven Erdgeschoss ab.
Voruntersuchungen 37
6.2.4 Thermographie
6.2.5 Radar und Ultraschallmessungen
Die Thermographie ist ein zunehmend beliebtes
und für den Bauherrn äußerst beeindruckendes
Verfahren zur Darstellung der Wärmeverluste bestehender Bauteile. Dabei werden die tatsächlichen Temperaturen der Oberflächen der zu untersuchenden Bauteile dargestellt.
Mit Hilfe von Radar- und Ultraschallmessungen
können zerstörungsfrei Informationen über einen
vorliegenden Wandquerschnitt gewonnen werden.
So können beispielsweise Materialwechsel oder
Hohlräume mit Hilfe dieser Untersuchungsmethoden festgestellt werden.
Thermographieaufnahmen zur Lokalisierung besonderer Schwachstellen sind nur dann sinnvoll,
wenn zwischen dem beheizten und dem unbeheizten Bereich eine Temperaturdifferenz von mindestens 10 –15 °C vorliegt. Außerdem ist darauf zu
achten, dass die Bauteile nicht von der Sonne angestrahlt werden. Aus diesem Grund sollten derartige Aufnahmen in den frühen Morgenstunden
oder nachts erstellt werden. Es empfiehlt sich
außerdem, derartige Untersuchungen sowohl von
außen als auch von innen durchzuführen.
Neben Informationen zu besonderen Schwachstellen (Wärmebrücken) sind mit Hilfe der Thermografie auch unterschiedliche Bauteileigenschaften erkennbar. So kann beispielsweise bei
verputzten Fassaden festgestellt werden, ob es
sich um einen Massivbau oder eine Fachwerkwand handelt. Auch Schwachstellen bei der
Dämmung von Rohrleitungen der Heizungs- und
Warmwasserinstallation lassen sich mit Hilfe von
Thermografieaufnahmen lokalisieren.
6.2.6 Örtliche Messungen
Zur Feststellung der Dämmeigenschaften können
in besonderen Fällen die Eigenschaften der Bauteile mit Wärmeflussplatten zur Ermittlung der
Wärmestromdichte erfasst werden. Aus diesen
ermittelten Werten ist dann der U-Wert des Gesamtaufbaus des gemessenen Querschnitts darstellbar. Allerdings sind derartige Messungen mit
einer relativ hohen Ungenauigkeit behaftet und
die Messwerte nur bedingt auf das Gesamtsystem übertragbar.
In der Praxis wird diese Messung nur selten angewandt, da es sinnvoller und ggf. auch realitätsbezogener ist, für die unterschiedlichen Baustoffe des nachzuweisenden Bauteilquerschnitts
mit verschieden Werten der Wärmeleitfähigkeit
(Max-/Min-Werte) aus den inzwischen vorliegenden Baustofftabellen den U-Wert des Bauteils
rechnerisch einzugrenzen.
Leider ist es aus physikalischen Gründen nicht
möglich, mit den thermografisch ermittelten
Bildern gleich die Dämmwerte der einzelnen Baustoffe zu ermitteln. Das Verfahren eignet sich nur
für qualitative Aussagen über die bestehenden
Bauteile.
Die Abbildungen links zeigen ein historisches
Gebäude mit massiver Außenwand im Erdgeschoss und aufgehender verputzter Fachwerkwand. Deutlich erkennbar sind die verputzten
Fachwerkfelder sowie die dort stattfindenden
Wärmeverluste.
Feuchtemessung
bei einem Mauerwerk
38 Voruntersuchungen
6.3 Untersuchungen mit geringfügigen
Eingriffen
6.4 Untersuchungen mit umfangreicheren Eingriffen
Nach Abschluss der zerstörungsfreien Voruntersuchungen kann die Notwendigkeit bestehen, mit
geringfügigen Eingriffen nähere Angaben über die
Bauteile zu erfassen. Es sei hierbei ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass alle Eingriffe in ein Baudenkmal nicht nur mit dem Eigentümer, sondern
auch mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen und ggf. in Zusammenarbeit mit einem Restaurator durchzuführen sind. Außerdem ist zu
beachten, dass vor derartigen Voruntersuchungen eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis einzuholen ist.
Erst wenn die zerstörungsfreien Untersuchungen bzw. die Untersuchungen mit minimalen
Eingriffen abgeschlossen sind und die ermittelten Informationen nicht ausreichen, können ggf.
Feststellungen zum Gebäudebestand mit umfangreicheren Eingriffen notwendig werden. Auch
hier gilt, dass alle Maßnahmen mit dem Eigentümer und den übrigen Beteiligten (Denkmalschutzbehörde, Restaurator) abzustimmen sind.
6.3.1 Bohrungen
Mit Hilfe von Bohrungen können Bauteilstärken
erfasst werden. Außerdem können Informationen
zu den verwendeten Baustoffen und deren Eigenschaften gewonnen werden. Hierbei sollten möglichst dünne Bohrungen durchgeführt werden.
Sind mit Hilfe der dünnen Bohrungen keine ausreichenden Informationen zu bekommen, kann
auf Kernbohrungen zurückgegriffen werden. Bei
Holzbauteilen ist mit Hilfe von Bohrungen der
räumliche Umfang von Holzbefall nachweisbar
(Messung des Bohrwiderstands).
6.3.2 Endoskopie
Bei Bauteilen mit Zwischenräumen kann mit
diesem bekannten optischen Verfahren ein Eindruck des Zustandes innerhalb des Bauteilquerschnitts gewonnen werden. Für derartige Untersuchungen sind ggf. kleine Bohrungen zu
erstellen, damit das Endoskop in den zu untersuchenden Bereich eingeführt werden kann.
6.4.1 Bauteilöffnung
Im Zuge der Bestandsaufnahme kann durchaus
die Notwendigkeit bestehen, umfangreichere
Bauteilöffnungen zu erstellen. Hierzu gehören
beispielsweise die Öffnung eines Bodenbelages,
die Entfernung von Wandverkleidungen oder die
Entfernung von Verkleidungen bei Decken oder
Dachschrägen. Mit Hilfe dieser Öffnungen lässt
sich dann ggf. der genaue Aufbau eines Bauteils
und der verwendeten Werkstoffe erfassen.
Solche Bauteilöffnungen sollten nur in Bereichen
erstellt werden, in denen auch mit aussagekräftigen Ergebnissen zu rechnen ist. Um Eingriffe so
gering wie möglich zu halten, sollten außerdem
weitere Hilfsmittel, wie Wärmebildkamera oder
Endoskop, herangezogen werden. Dabei ist zu
beachten, dass die partielle Öffnung, z. B. von
historischen Fußböden wie Dielen- oder Parkettböden usw., möglichst kleinräumig, reversibel
(= rückführbar) und schonend durchgeführt wird.
Gegebenenfalls ist ein Restaurator hinzuzuziehen.
Bauteilöffnungen sind im Vorfeld immer mit den
anderen beteiligten Fachstellen (Denkmalschutzbehörde, Restaurator, Tragwerksplaner, etc.) abzustimmen, um die Anzahl der benötigten Öffnungen zu minimieren. Der Rückbau von nachträglich
eingebrachten Bauteilen der jüngeren und jüngsten Vergangenheit, wie z. B. Bekleidungen aus
Materialien wie Gipskarton- oder Eternitplatten,
ist in der Regel zumindest denkmalpflegerisch
unproblematischer.
Voruntersuchungen 39
6.4.2 Materialentnahme und Labormessung
Bei den Festlegungen zu den Materialkennwerten (z. B. Rohdichte, Wärmeleitfähigkeit etc.)
kann, wenn die Art des Werkstoffes bekannt
ist, oftmals auf Tabellenwerte zurückgegriffen
werden. Besteht diesbezüglich Unsicherheit,
können sowohl im Zuge von Bauteilöffnungen als
auch im Zuge von Kernbohrungen Materialproben
entnommen und im Labor genauer untersucht
werden. Grundsätzlich sollten Materialentnahmen
auf das Nötigste beschränkt werden.
6.5 Dokumentation und Diskussion der
Ergebnisse aus der Voruntersuchung
Die am Objekt festgestellten oder nachträglich ermittelten Werte sind zusammen mit der genauen
Angabe zur Lage im Bauwerk zu dokumentieren. Dabei ist es sehr vorteilhaft, die Struktur
des »Raumbuchs« mit Angaben zu den einzelnen Räumen und Bauteilen zu verwenden oder
ein bereits für andere Untersuchungen erstelltes
Raumbuch um die Eintragung der bauphysikalischen Werte und der Lage der Untersuchungen
zu erweitern. In diese Dokumentation sind dann
alle ergänzenden Feststellungen und Ermittlungen mit einzufügen.
Vor der Weiterführung der Planung sind die Ergebnisse der Voruntersuchungen mit allen für die
weiterführende Planung wichtigen Personen abzustimmen und zu protokollieren.
Decken- und Dachöffnung
im Zuge der Bestandsaufnahme.
40 Baudenkmal und Energie
7
Werkstoffe und Bauteile im Bestand
7.1 Vorbemerkung
7.3 Bauteile
Im Kapitel »Voruntersuchung« wurde bereits
darauf eingegangen, dass zur Ermittlung der Qualität eines Gebäudes hinsichtlich seiner Wärmeverluste die Bauteil- und Werkstoffkenngrößen
zu ermitteln sind. Während bei neueren Gebäuden und Bauteilen oftmals auf Tabellenwerte und
Literaturangaben zurückgegriffen werden kann,
stellt sich bei Baudenkmälern und anderen überlieferten Bestandsgebäuden die Situation deutlich
schwieriger dar.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung hat in der Bekanntmachung
»Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand« vom 5. Juni
2007 sowie in der Bekanntmachung »Regeln
zur Datenaufnahme und Datenverwendung im
Nichtwohngebäudebestand« vom 30. Juli 2009
in einer Tabelle Pauschalwerte für die Wärmedurchgangskoeffizienten verschiedener Außenbauteile bekannt gegeben. Die Tabelle beginnt
mit der Baualtersklasse »bis 1918« und endet bei
der Baualtersklasse »ab 1995«. Auch in verschiedenen Publikationen – sowohl Fachliteratur als
auch Werbematerial von Dämmstoffherstellern –
werden inzwischen »allgemeingültige« U-Werte,
zum Teil auch für historische Bauteilquerschnitte,
publiziert und oft sehr pauschale »Verbesserungsmöglichkeiten« dargestellt.
Im folgenden Kapitel wird zunächst angeführt,
welche Werkstoffe bei Baudenkmälern anzutreffen und wie deren Eigenschaften zu beurteilen
sind. Anschließend werden exemplarisch Bauteile
dargestellt, bei denen die vorgenannten Werkstoffe eingesetzt sind. Darauf aufbauend werden
im Kapitel 9 »Planung und Instandsetzung unter
Berücksichtigung des Denkmalschutzes« Verbesserungsmaßnahmen dargestellt und bewertet.
7.2 Werkstoffe
Die nebenstehende Übersicht stellt die am häufigsten in Baudenkmälern eingesetzten Werkstoffe sowie deren allgemeine »Kennwerte«
dar. Da es bei den Werkstoffen eine große Vielfalt gibt, erhebt die nachfolgende Auflistung nicht
den Anspruch auf Vollständigkeit.
Es ist außerdem zu beachten, dass es sich bei
den hier aufgelisteten Kenngrößen um allgemeine Werte aus der Literatur handelt, die sich
auf den Normalzustand (Bauteil im Zustand der
Ausgleichsfeuchte) beziehen. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Einzelfall
die Werte bei der Bewertung des Bestands und
bei der Planung von Verbesserungen eigenverantwortlich zu prüfen sind.
Eine große Übersicht an Baustoffen ist in der
»Masea Datenbank« erfasst (www.masea-ensan.
de). Hier sind sowohl historische als auch neue
Baustoffe mit ihren jeweiligen thermischen und
hygrischen Kennwerten abrufbar.
Es ist die verantwortungsvolle Aufgabe des Energieberaters oder des Planers, diesen pauschalen
Werten nicht blind zu vertrauen. Vielmehr sind die
Kennwerte der Werkstoffe und der Bauteile im
Zuge der Voruntersuchung mit einer entsprechenden Sorgfalt zu ermitteln. Nur so lässt sich die
tatsächliche Qualität eines Baudenkmals mit der
erforderlichen Genauigkeit darstellen und eventuelle Verbesserungsmaßnahmen konzipieren.
Die in der Literatur verfügbaren Tabellenwerte für
Außenwände im Bestand beziehen sich oftmals
auf einen »homogenen« Wandquerschnitt, wie
z. B. auf ein Mauerwerk aus Steinen und Mörtel
mit einer bestimmten Rohdichte und einer bestimmten Wärmeleitfähigkeit. Nachdem bei
älteren Bestandsbauten oft nicht von einem homogenen Wandaufbau ausgegangen werden
kann, sind diese Werte nicht ohne Weiteres auf
den Wandquerschnitt eines Baudenkmals zu übertragen. Oftmals liegen bei denkmalgeschützten
Bauten beispielsweise massive Außenwände mit
einer großen Wanddicke vor. In solchen Fällen ist
nicht nur zu beachten, welche Eigenschaften die
verwendeten Steine haben, sondern es sind auch
der Anteil und die Eigenschaft der Mörtelfugen
sowie der Anteil und die Eigenschaft der Auffüllung zwischen den Mauerschalen (bei zweischaligem Mauerwerk) zu berücksichtigen.
Werkstoffe und Bauteile im Bestand 41
Rohdichte in kg/m 3
Wärmeleitfähigkeit λ in W/(mK)
Hartholz (Laubbäume)
800
0,200
Nadelholz
600
0,130
Muschelkalk
2.600
2,300
vulkanischer Naturstein
1.600
0,550
Sandstein
2.600
2,300
Kalkstein hart
2.200
1,700
Kalkstein halbhart
2.000
1,400
Kalkstein weich
1.800
1,100
1.800
0,810
Werkstoff
Holz
Naturstein
Gebrannte Steine (Ziegel)
Mauerziegel Reichsformat
Beton
Beton mittlere Rohdichte
1.800
1,150
Beton hohe Rohdichte
2.400
2,000
Stahlbeton 1% Stahl
2.300
2,300
Stahlbeton 2% Stahl
2.400
2,500
800
0,390
2.000
1,600
Zementmörtel
2.000
1,600
Zement, Sand
1.800
1,000
Gips, Sand
1.600
0,800
Kalk, Sand
1.600
0,800
Putzmörtel aus Gips
1.400
0,700
Putzmörtel aus Kalkgips
1.400
0,700
Putzmörtel aus Kalk
1.800
0,870
900
0,380
Gipsputz
1.200
0,350
Gipsdielen
1.000
0,465
55
0,060
Strohlehm (Leichtlehm)
1.000
0,300
Strohlehm Holzstakung
1.200
0,465
500
0,140
Lehmbaustoffe mittlere Rohdichte
1.000
0,350
Lehmbaustoffe hohe Rohdichte
2.000
1,100
Leichtbeton geringe Rohdichte
Leichtbeton hohe Rohdichte
Mörtel
Putz
Gipsputz mit Rohrgewebe (Stroh)
Schilfrohrmatten
Lehm
Lehmbaustoffe geringe Rohdichte
Sonstige Werkstoffe
Glas
2.500
0,800
Eisen/Stahl
7.860
60,000
Gusseisen
7.500
50,000
700
0,223
1.200
0,324
Schüttungen
Koksasche
Kesselschlacke
Hüttenbims
600
0,130
Schaumlava Schüttung
1.200
0,220
Sandschüttung (trocken)
1.800
0,700
Splitt/Kies (trocken)
1800
0,700
Blähton
400
0,160
Bimskies
1000
0,190
42 Werkstoffe und Bauteile im Bestand
Ebenso verhält es sich bei historischen Fachwerkwänden. Neben den Festlegungen zu den
Eigenschaften des Mauerwerks bzw. der Baustoffe in den Gefachen muss auch der Holzanteil
im tatsächlich vorliegenden Umfang mit einbezogen werden. Bei verputzten Fachwerkwänden
stellt hier bei beheizten Gebäuden die Thermografie ein wertvolles Hilfsmittel dar, da mit ihr der
Anteil von Fachwerkhölzern gut ermittelt werden
kann. Derartige Aufnahmen ermöglichen im Zuge
der Voruntersuchung auch die Darstellung von
wechselnden Werkstoffen in einer Bauteilfläche
(z. B. Lokalisierung von Ausmauerungen früherer Fenster mit Steinen einer anderen Werkstoffgüte).
Mit der gleichen Ausführlichkeit sind Decken zu
unbeheizten Räumen bzw. Dächer zur Außenluft
zu untersuchen. Mit Hilfe von Bauteilöffnungen
ist es möglich, die Art und die Dicke der hier eingesetzten Werkstoffe zu ermitteln (siehe Kapitel 6
»Voruntersuchungen«).
Nicht zu vergessen sind Festlegungen zu den
Fenstern und den Außentüren. Auch hier ist der
Bestand genau zu ermitteln. Für eine korrekte Bewertung eines Fensters sind nicht nur die Fenstergröße und die Art des Fensters (Einfachfenster, Kastenfenster, Verbundfenster, Fenster mit
Isolierverglasung) maßgebend. Ganz wesentlich
sind die Rahmenbreiten und -stärken sowie der
Flächenanteil von Rahmen und eventuellen Sprossen. Außerdem wirkt sich auch die Art des verwendeten Materials für den Rahmen (Hart- oder
Weichholz, Metall) wesentlich auf den Wärmedurchgangskoeffizienten des gesamten Fensters
aus. Ebenso wichtig sind die Art und Ausführung
von Laibungsverkleidungen, Putzstärken oder Nischenverkleidungen.
In der nachfolgenden Aufstellung werden exemplarisch einige typische Querschnitte von Außenbauteilen bei Denkmälern aufgeführt. An ihnen
sollen dann im Kapitel 9 »Planung und Instandsetzung unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes« Modernisierungsmöglichkeiten dargestellt
werden.
Es sei an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Außenbauteile nur einige
mögliche Beispiele genannt sind. Eine vollständige Auflistung der bei Baudenkmälern vorkommenden Werkstoffe oder Bauteile ist wegen der
Vielfalt nicht möglich und auch nicht Sinn dieser
Veröffentlichung. Die vorliegende Publikation soll
keine Tabellenwerte liefern, die dann im Einzelfall
als Referenzwerte herangezogen werden können.
Vielmehr soll aufgezeigt werden, wie unterschiedlich sich die Wärmedurchgangskoeffizienten und die Abweichungen von existierenden Tabellenwerten darstellen. Die Pauschalwerte aus
der oben genannten Publikation des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
sind für die Baualtersklasse »bis 1918« jeweils als
U-Wert BMVBS daher mit abgedruckt. Bei den
Wandquerschnitten mit künstlichen Steinen bzw.
bei Stahlbetonwänden und -decken wurden für
die Baualtersklassen die Werte für den Zeitraum
1949 bis 1969 angegeben.
Werkstoffe und Bauteile im Bestand 43
7.3.1 Beispiele für Wände
Massives Mauerwerk aus Kalkstein
Gesamtdicke 70 cm, beidseitig verputzt.
Wandaufbau von innen nach außen:
Werkstoff
Dicke
[cm]
Lambda-Wert
[W/(mK)]
Rohdichte
[kg/m 3]
Kalkgipsputz
1,5
0,7
1.400
Kalkstein
67
2,3
2.600
Kalkputz
1,5
1,0
1.800
Die Mauerwerksfugen werden mit »Kalk/Sand« angenommen, der Fugenanteil beträgt 8 %.
Ermittelter U-Wert
1,94 [W/(m 2K)]
U-Wert (Tabellenwert aus unterschiedlicher Literatur
ohne Gewichtung des Fugenanteils)
2,02 [W/(m 2K)]
U-Wert bei Kalkstein mit einer Rohdichte von 2.000 kg/m 3
und λ 1,400 W/(mK)
1,43 [W/(m 2K)]
U-Wert BMVBS (Tabelle 2, »Massive Konstruktion«)
1,70 [W/(m 2K)]
44 Werkstoffe und Bauteile im Bestand
7.3.1 Beispiele für Wände
Zweischaliges Mauerwerk aus Kalkstein
Gesamtdicke 100 cm, beidseitig verputzt.
Für die Auffüllung im Kern des Mauerwerks
werden die Kennwerte für weichen Kalkstein angesetzt (Mischung aus Kalkmörtel und Steinen).
Wandaufbau von innen nach außen:
Werkstoff
Dicke
[cm]
Lambda-Wert
[W/(mK)]
Rohdichte
[kg/m 3]
Kalkgipsputz
1,5
0,7
1.400
Kalkstein
35
2,3
2.600
Auffüllung, Annahme »weicher Kalkstein«
27
1,1
1.800
Kalkstein
35
2,3
2.600
Kalkputz
1,5
1,0
1.800
Die Mauerwerksfugen werden mit »Kalk/Sand« angenommen, der Fugenanteil beträgt 8 %.
Ermittelter U-Wert
1,28 [W/(m 2K)]
U-Wert bei Kalkstein mit einer Rohdichte von 2.000 kg/m 3
und λ 1,400 W/(mK)
1,02 [W/(m 2K)]
U-Wert BMVBS (Tabelle 2, »Massive Konstruktion«)
1,70 [W/(m 2K)]
Werkstoffe und Bauteile im Bestand 45
7.3.1 Beispiele für Wände
Beidseitig verputzte Fachwerkwand
Gesamtdicke 20 cm, beidseitig verputzt.
Der Anteil der Fachwerkhölzer (Eiche) beträgt
25 % der Wandfläche.
Wandaufbau von innen nach außen:
Werkstoff
Dicke
[cm]
Lambda-Wert
[W/(mK)]
Rohdichte
[kg/m 3]
Kalkgipsputz
1,5
0,7
1.400
Kalkstein
16,5
2,3
2.600
bzw. Fachwerkhölzer Eiche
16,5
0,2
800
2
1,0
1.800
Kalkputz
Die Mauerwerksfugen werden mit »Kalk/Sand« angenommen, der Fugenanteil beträgt 8 %.
Ermittelter U-Wert
3,00 [W/(m 2K)]
Ermittelter U-Wert bei Nadelholz und Kalkstein mit einer Rohdichte
von 2.000 kg/m3 und λ 1,400 W/(mK)
2,55 [W/(m 2K)]
U-Wert BMVBS (Tabelle 2, »Holzkonstruktion [Fachwerk, …]«)
2,00 [W/(m 2K)]
Fachwerkwand
Entsprechend dem oben beschriebenen Aufbau,
jedoch ohne außenseitige Verputzung der Fachwerkhölzer.
Ermittelter U-Wert
3,12 [W/(m 2K)]
Ermittelter U-Wert bei Nadelholz
3,07 [W/(m 2K)]
Ermittelter U-Wert bei Nadelholz und Kalkstein mit einer Rohdichte
von 2.000 kg/m3 und λ 1,400 W/(mK)
2,62 [W/(m 2K)]
U-Wert BMVBS (Tabelle 2, »Holzkonstruktion [Fachwerk, …]«)
2,00 [W/(m 2K)]
46 Werkstoffe und Bauteile im Bestand
7.3.1 Beispiele für Wände
Betonwand
Gesamtdicke 24 cm, außenseitige HolzwolleLeichtbauplatten, beidseitig verputzt.
Wandaufbau von innen nach außen:
Werkstoff
Dicke
[cm]
Lambda-Wert
[W/(mK)]
Rohdichte
[kg/m 3]
Kalkgipsputz
1,5
0,7
1.400
Normalbeton, bewehrt
16
2,5
2.400
Holzwolle Leichtbauplatten
4
0,09
360
1,5
1,0
1.800
Kalkzementputz
Ermittelter U-Wert
1,40 [W/(m 2K)]
U-Wert BMVBS (Tabelle 2, »Massive Konstruktion«,
Baualtersklasse 1949 bis 1968)
1,40 [W/(m 2K)]
Werkstoffe und Bauteile im Bestand 47
7.3.1 Beispiele für Wände
Wand aus künstlichen Steinen
Gesamtdicke 27 cm, beidseitig verputzt.
Wandaufbau von innen nach außen:
Werkstoff
Dicke
[cm]
Lambda-Wert
[W/(mK)]
Rohdichte
[kg/m3]
Kalkgipsputz
1,5
0,7
1.400
Mauerziegel
24
0,5
1.200
Kalkzementputz
1,5
1,0
1.800
Ermittelter U-Wert
1,46 [W/(m 2K)]
U-Wert BMVBS (Tabelle 2, »Massive Konstruktion«,
Baualtersklasse 1949 bis 1968)
1,40 [W/(m 2K)]
48 Werkstoffe und Bauteile im Bestand
7.3.1 Beispiele für Wände
Holzblockwand
aus Nadelholz, Gesamtdicke 15 cm, ohne jegliche
Innen- oder Außenverkleidungen.
Wandaufbau von innen nach außen:
Werkstoff
Dicke
[cm]
Lambda-Wert
[W/(mK)]
Rohdichte
[kg/m 3]
Nadelholz
15
0,13
600
Ermittelter U-Wert
0,76 [W/(m 2K)]
U-Wert BMVBS (Tabelle 2, »Holzkonstruktion [Fachwerk, …]«)
2,00 [W/(m 2K)]
Zwischenwertung:
Die auf den vorigen Seiten dargestellten Berechnungsergebnisse zeigen sehr deutlich, wie sich
der U-Wert in Abhängigkeit von den verwendeten Werkstoffen bzw. den Wandaufbauten – z. B.
beim zweischaligen Mauerwerk – ändert. Die
dargestellten Berechnungsergebnisse verdeutlichen, wie wichtig die genaue Kenntnis über die
Beschaffenheit und den Aufbau der Bauteile ist,
um eine zutreffende Aussage über die tatsächliche Bauteilqualität machen zu können.
Werkstoffe und Bauteile im Bestand 49
7.3.2 Beispiele für Decken
Holzbalkendecke
als oberste Geschossdecke zum unbeheizten
Dachraum mit einer Gesamtdicke von 24 cm. Auf
der Oberseite der Decke befinden sich Holzdielen als Laufbelag, die Unterseite der Decke ist
verputzt. Zwischen den Deckenbalken befinden
sich Lehmwickel auf einer Holzstakung sowie
eine trockene Sandschüttung.
Deckenaufbau von innen nach außen – Gefach:
Werkstoff
Dicke
[cm]
Lambda-Wert
[W/(mK)]
Rohdichte
[kg/m 3]
2,5
0,7
1.400
Schilfrohr als Putzträger
1
0,06
55
Lehmwickel auf Holzstaken
14
0,5
1.200
Sandschüttung
4
0,7
1.800
2,5
0,13
600
Kalkgipsputz
Nadelholz-Dielen
Deckenaufbau von innen nach außen – Deckenbalken (Breite 18 cm, Achsabstand 75 cm):
Werkstoff
Dicke
[cm]
Lambda-Wert
[W/(mK)]
Rohdichte
[kg/m 3]
2,5
0,7
1.400
Schilfrohr als Putzträger
1
0,06
55
Nadelholz
18
0,13
600
Nadelholz-Dielen
2,5
0,13
600
Kalkgipsputz
Ermittelter U-Wert
0,95 [W/(m 2K)]
U-Wert BMVBS (Tabelle 2, »Holzbalkendecke«)
1,00 [W/(m 2K)]
50 Werkstoffe und Bauteile im Bestand
7.3.2 Beispiele für Decken
Holzbalkendecke
als oberste Geschossdecke zum unbeheizten
Dachraum mit einer Gesamtdicke von 24 cm
analog zum Aufbau des vorangegangenen Beispiels. Zwischen den Deckenbalken befindet sich
in diesem Fall statt der Lehmwickel auf einer
Holzstakung eine Fehlbodenauffüllung aus trockenem Sand.
Deckenaufbau von innen nach außen – Gefach:
Werkstoff
Dicke
[cm]
Lambda-Wert
[W/(mK)]
Rohdichte
[kg/m 3]
2,5
0,7
1.400
Schilfrohr als Putzträger
1
0,06
55
Ruhende Luftschicht
6
–
–
Fehlbodenbretter
2
0,13
600
Strohlehm als Rieselschutz
2
0,6
1.400
Sandschüttung
8
0,7
1.800
2,5
0,13
600
Kalkgipsputz
Nadelholz-Dielen
Deckenaufbau von innen nach außen – Deckenbalken (Breite 18 cm, Achsabstand 75 cm):
Werkstoff
Dicke
[cm]
Lambda-Wert
[W/(mK)]
Rohdichte
[kg/m 3]
2,5
0,7
1.400
Schilfrohr als Putzträger
1
0,06
55
Nadelholz
18
0,13
600
Nadelholz-Dielen
2,5
0,13
600
Kalkgipsputz
Ermittelter U-Wert
0,84 [W/(m 2K)]
U-Wert BMVBS (Tabelle 2, »Holzbalkendecke«)
1,00 [W/(m 2K)]
Werkstoffe und Bauteile im Bestand 51
7.3.2 Beispiele für Decken
Holzbalkendecke
als oberste Geschossdecke zum unbeheizten
Dachraum mit einer Gesamtdicke von 24 cm
analog zum Aufbau des vorangegangenen Beispiels. Zwischen den Deckenbalken befindet sich
in diesem Fall als Fehlbodenauffüllung Kesselschlacke.
Deckenaufbau von innen nach außen – Gefach:
Werkstoff
Dicke
[cm]
Lambda-Wert
[W/(mK)]
Rohdichte
[kg/m 3]
2,5
0,7
1.400
Schilfrohr als Putzträger
1
0,06
55
Ruhende Luftschicht
6
–
–
Fehlbodenbretter
2
0,13
600
Kesselschlacke
10
0,32
1.200
Nadelholz-Dielen
2,5
0,13
600
Kalkgipsputz
Deckenaufbau von innen nach außen – Deckenbalken (Breite 18 cm, Achsabstand 75 cm):
Werkstoff
Dicke
[cm]
Lambda-Wert
[W/(mK)]
Rohdichte
[kg/m 3]
2,5
0,7
1.400
Schilfrohr als Putzträger
1
0,06
55
Nadelholz
18
0,13
600
Nadelholz-Dielen
2,5
0,13
600
Kalkgipsputz
Ermittelter U-Wert
0,74 [W/(m 2K)]
U-Wert BMVBS (Tabelle 2, »Holzbalkendecke«)
1,00 [W/(m 2K)]
52 Werkstoffe und Bauteile im Bestand
7.3.2 Beispiele für Decken
Kappendecke
als Decke zum unbeheizten Kellergeschoss mit
einer Gesamtdicke von 27 cm.
Deckenaufbau von innen nach außen – Gefach:
Werkstoff
Dicke
[cm]
Lambda-Wert
[W/(mK)]
Rohdichte
[kg/m 3]
Laufbelag Eichendielen
4
0,2
800
Sandschüttung
6
0,7
1.800
Mauerklinker
17
1,4
2.400
Dicke
[cm]
Lambda-Wert
[W/(mK)]
Rohdichte
[kg/m 3]
Laufbelag Eichendielen
4
0,2
800
Lagerhölzer Eiche
4
0,2
800
Stahlträger
17
60
7.860
Deckenaufbau von innen nach außen – Stahlträger (Achsabstand 80 cm):
Werkstoff
Ermittelter U-Wert
1,40 [W/(m 2K)]
U-Wert BMVBS (Tabelle 2, »Bauteile gegen Erdreich oder Keller«)
1,20 [W/(m 2K)]
Werkstoffe und Bauteile im Bestand 53
7.3.2 Beispiele für Decken
Gewölbe aus Kalkstein
zum unbeheizten Kellergeschoss. Die Gesamtdicke des Gewölbes wird im Mittel mit 150 cm angenommen. Dabei ist die unterschiedliche Dicke
des Gewölbes im Scheitel- und Kämpferbereich
berücksichtigt.
Gewölbeaufbau von innen nach außen – Gefach:
Werkstoff
Dicke
[cm]
Lambda-Wert
[W/(mK)]
Rohdichte
[kg/m 3]
Eichendielen als Laufbelag
4
0,2
800
Sandschüttung
10
0,7
1.800
Kalkstein
150
2,3
2.600
Dicke
[cm]
Lambda-Wert
[W/(mK)]
Rohdichte
[kg/m 3]
Eichendielen als Laufbelag
4
0,2
800
Lagerhölzer Eiche
10
0,2
800
Kalkstein
150
2,3
2.600
Gewölbeaufbau von innen nach außen – Bereich Lagerhölzer für den Bodenbelag,
Breite 10 cm, Achsabstand 100 cm:
Werkstoff
Die Mauerwerksfugen werden mit »Kalk/Sand« angenommen, der Fugenanteil beträgt 8 %.
U-Wert (Berechnung)
0,72 [W/(m 2K)]
U-Wert BMVBS (Tabelle 2, »Bauteile gegen Erdreich oder Keller«)
1,20 [W/(m 2K)]
54 Werkstoffe und Bauteile im Bestand
7.3.2 Beispiele für Decken
Massivdecke
zum unbeheizten Kellergeschoss aus Stahlbeton
mit einer Gesamtdicke von 24 cm. Die Art des
Bodenbelages wird hier vernachlässigt.
Deckenaufbau von innen nach außen:
Werkstoff
Dicke
[cm]
Lambda-Wert
[W/(mK)]
Rohdichte
[kg/m 3]
Zementestrich
5
1,4
2.000
Holzwolle-Leichtbauplatte
5
0,09
360
Stahlbeton
14
2,5
2.400
U-Wert (Berechnung)
1,00 [W/(m 2K)]
U-Wert BMVBS (Tabelle 2, »Kellerdecke« Baualtersklasse 1949 bis 1957)
1,50 [W/(m 2K)]
U-Wert BMVBS (Tabelle 2, »Kellerdecke« Baualtersklasse 1958 bis 1968)
1,00 [W/(m 2K)]
Werkstoffe und Bauteile im Bestand 55
7.3.2 Beispiele für Decken
Stahlbetondecke bzw. »DIN-F-Decke«
zum unbeheizten Kellergeschoss aus Stahlbeton-Trägern und Beton-Hohlkörpern mit einer
Gesamtdicke von 38 cm als Kellerdecke. Die Art
des Bodenbelages wird hier vernachlässigt.
Deckenaufbau von innen nach außen – Gefach:
Werkstoff
Dicke
[cm]
Lambda-Wert
[W/(mK)]
Rohdichte
[kg/m 3]
Zementestrich
5
1,4
2.000
Holzwolle Leichtbauplatten
3
0,09
360
Beton-Hohlblöcke
30
0,39
900
Deckenaufbau von innen nach außen – Bereich Stahlbetonträger, Breite 15 cm, Achsabstand 80 cm:
Werkstoff
Dicke
[cm]
Lambda-Wert
[W/(mK)]
Rohdichte
[kg/m 3]
Zementestrich
5
1,4
2.000
Holzwolle Leichtbauplatten
3
0,09
360
Stahlbeton
30
2,5
2.400
U-Wert (Berechnung)
0,84 [W/(m 2K)]
U-Wert BMVBS (Tabelle 2, »Kellerdecke« Baualtersklasse 1949 bis 1957)
1,50 [W/(m 2K)]
U-Wert BMVBS (Tabelle 2, »Kellerdecke« Baualtersklasse 1958 bis 1968)
1,00 [W/(m 2K)]
56 Werkstoffe und Bauteile im Bestand
7.3.3 Beispiele für Dächer
Dach
mit Sparren (12 /12 cm) aus Nadelholz im Abstand
von 80 cm. Der Zwischensparrenbereich ist nicht
gedämmt. Da sich die Sparren im ungedämmten, von Kaltluft umströmten Bereich befinden,
werden diese bei der Ermittlung des U-Wertes
nicht berücksichtigt.
Dachaufbau von innen nach außen – Gefach:
Werkstoff
Dicke
[cm]
Lambda-Wert
[W/(mK)]
Rohdichte
[kg/m 3]
1,5
0,7
1.400
Schilfrohrmatten
3
0,06
55
Luftschicht belüftet
12
–
–
Traglattung
2
–
–
Dacheindeckung
4
–
–
Kalkgipsputz
Dachaufbau von innen nach außen – Bereich Sparren, Breite 12 cm, Achsabstand 80 cm:
Werkstoff
Dicke
[cm]
Lambda-Wert
[W/(mK)]
Rohdichte
[kg/m 3]
1,5
0,7
1.400
Schilfrohrmatten
3
0,06
55
Sparren
12
–
–
Traglattung
2
–
–
Dacheindeckung
4
–
–
Kalkgipsputz
U-Wert (Berechnung)
1,38 [W/(m 2K)]
U-Wert (Berechnung bei einer Reduzierung der Schilfrohrmatten auf 1 cm)
2,43 [W/(m 2K)]
U-Wert BMVBS (Tabelle 2, »Dach – Holzkonstruktion«)
2,60 [W/(m 2K)]
Werkstoffe und Bauteile im Bestand 57
7.3.4 Beispiele für Fenster und Türen
Kastenfenster
(70 ×140 cm) mit Weichholzrahmen (5 × 3 cm) und
einer Kämpfersprosse (5 × 3 cm). Der Zwischenraum zwischen Außen- und Innenfenster hat eine
Tiefe von 10 cm. Der U-Wert des Rahmens wird
bei einer Dicke von 3,00 cm mit Uf = 2,50 angenommen, der U-Wert der Verglasung mit Ug =
5,80 (Einfachverglasung, Scheibendicke 3 mm).
Ermittelter UW -Wert (Berechnung nach EN ISO 10077-1:2000)
2,84 [W/(m 2K)]
UW -Wert BMVBS (Tabelle 2, »Holzfenster zwei Scheiben«)
2,70 [W/(m 2K)]
Verbundfenster
(70 ×140 cm) mit Weichholzrahmen (5 × 3 cm) und
einer Kämpfersprosse (5 × 3 cm). Der Zwischenraum zwischen Außen- und Innenfenster hat eine
Tiefe von 3 cm. Der U-Wert des Rahmens wird
bei einer Dicke von 5,00 cm mit Uf = 1,80 angenommen, der U-Wert der Verglasung mit Ug =
5,80 (Einfachverglasung, Scheibendicke 3 mm).
Ermittelter UW -Wert (Berechnung nach EN ISO 10077-1:2000)
2,88 [W/(m 2K)]
UW -Wert BMVBS (Tabelle 2, »Holzfenster zwei Scheiben«)
2,70 [W/(m 2K)]
Türe
aus Vollholz (Nadelholz) mit einer Gesamtdicke
von 4 cm.
Ermittelter U-Wert
2,70 [W/(m 2K)]
U-Wert BMVBS (Tabelle 2, »Türen«)
3,50 [W/(m 2K)]
58 Werkstoffe und Bauteile im Bestand
Baudenkmal vor der
Instandsetzung in den
1990er Jahren
7.4 Bewertung der Ergebnisse aus den
U-Wert-Ermittlungen für die
verschiedenen Bauteile
Das gleiche Objekt nach
der Instandsetzung in
den 1990er Jahren. Das Erscheinungsbild konnte, trotz
Außendämmung, erhalten
bleiben / gewahrt werden.
Eine Prüfung des Langzeitverhaltens steht noch aus.
Für die Ermittlung der U-Werte für verschiedene Außenbauteile wurde auf die Kennwerte
der eingangs erwähnten Werkstoffe zurückgegriffen. Vergleicht man die ermittelten U-Werte
mit den Werten, die durch das BMVBS veröffentlicht wurden, stellt man bei den Fenstern relativ
geringe Abweichungen fest. Anders verhält es
sich bei den übrigen Bauteilen. Hier ist zu sehen,
dass die »Pauschalwerte« oft weit von den
genauer errechneten Werten entfernt sind.
Dies zeigt die Notwendigkeit, im Zuge der Bestandsaufnahme das Gebäude, seine Bauteile
und die verwendeten Werkstoffe genau zu untersuchen. Sicher muss man auch bei der Bestandsaufnahme auf zahlreiche Annahmen zurückgreifen
und die theoretischen Werte werden immer von
den tatsächlichen Bauteileigenschaften abweichen. Allerdings besteht bei einem Verzicht auf
eine genaue Bestandsaufnahme durchaus die
Gefahr, dass Bauteile und damit das gesamte
Gebäude schlechter bewertet werden als sie
tatsächlich sind.
Baudenkmal und Energie 59
8
Technische Gebäudeausrüstung
Die technische Gebäudeausrüstung spielt bei der
Modernisierung von Gebäuden eine ganz wesentliche Rolle. Oftmals sind »Verbesserungen« an
der Gebäudehülle zur Reduzierung der Wärmeverluste – besonders beim Baudenkmal – nur eingeschränkt möglich. Eine Reduzierung des Energieverbrauchs und die Erzielung eines behaglichen
Raumklimas ist dann vorrangig durch den Einsatz
einer angepassten technischen Gebäudeausrüstung möglich.
mit einem niedrigen (End)Energiebedarf gleichgesetzt werden.
8.1 Begriffserklärungen
Die Zahlen zeigen sehr deutlich, wie immens
Unter dem Begriff der technischen Gebäudeausrüstung wird im Allgemeinen die Wärmeerzeugung und -verteilung, die Warmwasserbereitung
und -verteilung sowie die Lüftung eines Gebäudes
verstanden. Weiter bezieht sich die technische
Gebäudeausrüstung (TGA) auf den Stromeinsatz
in Gebäuden, z. B. für die Beleuchtung oder die
Klimatisierung sowie für Steuerungs- und Kommunikationstechnik. Hierauf soll in diesem Kapitel
jedoch nicht näher eingegangen werden.
Einleitend seien noch einige Begriffe erklärt, die
im Zusammenhang mit der EnEV allgemein und
mit der Gebäudetechnik im Besonderen häufig
verwendet werden:
8.1.1 Primärenergie und Primärenergiefaktor
Der Begriff der Primärenergie – regelmäßig verwendet bei der Bezeichnung Primärenergiebedarf (QP) – beschreibt diejenige Energie, die noch
keiner technischen Umwandlung unterworfen
wurde, also beispielsweise Erdöl vor der Umwandlung in einer Raffinerie.
Über den Primärenergiefaktor (fP) wird erfasst,
wie verlustbehaftet die Umwandlungskette von
der Primärenergie bis zur von uns nutzbaren
Energie (z. B. Wärme im Haus, warmes Wasser)
ist. So ist der Primärenergiefaktor bei Strom mit
derzeit 2,6 sehr hoch, der von Öl und Gas liegt
bei 1,1 und der Primärenergiefaktor von Holz ist
mit 0,2 sehr niedrig. Bei elektrischem Strom sind
damit die Verluste wesentlich höher als bei regenerativen Energien wie Holz. Ein niedriger Primärenergiebedarf darf aber nicht fälschlicherweise
Wie sich der Primärenergiebedarf in Abhängigkeit vom eingesetzten Brennstoff ändert, zeigt
folgendes Beispiel. Es handelt sich hierbei um ein
beliebiges Gebäude, bei dem im EnEV-Nachweis
lediglich die Art des Brennstoffs ausgetauscht
wurde. Der Endenergiebedarf (Q E) für Heizung
und Warmwasser beträgt bei dieser Beispielrechnung immer 362,40 kWh/m2 a.
Primärenergiebedarf bei Verwendung von Gas oder Öl
Primärenergiebedarf bei Verwendung von Strom
Primärenergiebedarf bei Verwendung von Pellet / Holz
sich der Primärenergiefaktor auswirkt. Es sei an
dieser Stelle auch darauf hingewiesen, dass der
so ermittelte Primärenergiebedarf oft – auch zu
Werbezwecken – durch den Faktor 10 (entspricht
ca. dem Brennwert des Öls mit 10,57 kWh/Liter)
dividiert und damit das »xx-Liter-Haus« dargestellt wird. Im obigen Beispiel könnte damit aus
einem 43-Liter-Haus (bei Ölheizung) nur durch
den Austausch des Brennstoffes ein 8-Liter-Haus
werden, ohne dass bei dem Gebäude sonstige
Veränderungen vorgenommen werden. Eine derartige Betrachtung ist grundsätzlich falsch, da das
Gebäude de facto unabhängig vom Primärenergiefaktor die gleiche Heiz-Endenergie benötigt.
Insofern sind Werbeaussagen wie »vom Altbau
zum 3-Liter-Haus« genau zu hinterfragen. Die Vergleiche dürfen sich keinesfalls auf Primärenergiekennwerte allein beziehen.
432,70 kWh/m 2 a
1.053,90 kWh/m 2 a
83,40 kWh/m 2 a
60 Technische Gebäudeausrüstung
8.1.2 Heizwert
8.2 Heizungsarten
Als Heizwert wird die Wärmemenge bezeichnet, die bei der Verbrennung eines Stoffes freigesetzt wird. Unterschieden wird zwischen dem
oberen Heizwert, bei dem der Energiegehalt des
im Rauchgas enthaltenen Wasserdampfes nicht
berücksichtigt wird, und dem unteren Heizwert,
bei dem der Gesamtenergiegehalt inkl. des Wasserdampfes berücksichtigt wird.
Grundsätzlich wird zwischen dezentralen und zentralen Heizungsanlagen unterschieden. Während
sich bei dezentralen Heizungsanlagen die Wärmeerzeuger direkt im zu beheizenden Raum befinden, so z. B. der Heizkessel oder der im historischen Bestand noch häufig anzutreffende offene
Kamin oder geschlossene Holzofen, befindet sich
bei der zentralen Heizungsanlage der Wärmeerzeuger an einem zentralen Ort des Gebäudes.
Die Wärmeenergie wird dann beispielsweise über
eine Warmwasser-Zirkulationsleitung im Gebäude
in die zu beheizenden Räume verteilt. Auch in
bestehenden Gebäuden wurde die Zentralheizung, sowohl als Warmwasserheizung wie auch
als Warmluft- oder Dampfheizung, eingesetzt,
setzte sich jedoch erst im 20. Jahrhundert mit
weiter Verbreitung durch.
8.1.3 Brennwert
Der Brennwert gibt den Gesamtenergiegehalt
eines Stoffes an, also den Energiegehalt inkl. des
im Rauchgas enthaltenen Wasserdampfes. Bei
sogenannten »Brennwertgeräten« wird auch der
Energiegehalt des bei der Verbrennung entstandenen Wasserdampfes (Kondensationswärme)
nutzbar gemacht. Darauf wird unter Punkt 8.2
noch näher eingegangen.
8.1.4 Wirkungs- und Nutzungsgrad
Der Wirkungsgrad ist das Verhältnis der abgegebenen Leistung zur zugeführten Leistung.
Die abgegebene Leistung ist dementsprechend
der »Nutzen«, die zugeführte Leistung der
»Aufwand«. So zum Beispiel beim Jahres-Nutzungsgrad einer Heizungsanlage, bei dem die
Nutzwärmeabgabe in einem Jahr in das Verhältnis zum Brennstoffeinsatz in einem Jahr gebracht
wird.
Während sich der Nutzungsgrad, wie eben dargestellt, auf einen bestimmten Zeitraum erstreckt,
erfolgt bei der Angabe des Wirkungsgrades die
Betrachtung eines bestimmten Betriebszustandes. Bei den Angaben des Kesselwirkungsgrades
werden beispielsweise nur die Verluste (Abgasverluste, Abstrahlverluste) erfasst, die auftreten,
wenn der Brenner in Betrieb ist.
Da sich dieses Kapitel im Wesentlichen damit
befasst, wie sich der Energieverlust im Baudenkmal durch den Einsatz entsprechender Gebäudetechnik reduzieren lässt, wird auf die unterschiedlichen Heizungssysteme, die im historischen
Bestand anzutreffen sind, nicht weiter eingegangen. Einzelheiten hierzu sind ferner dem Kapitel 2
»Historische Bauweisen« zu entnehmen. Der Vollständigkeit halber seien bei den dezentralen Heizungsanlagen noch die Öl-Einzelöfen sowie die
Elektro-Nachtspeicheröfen genannt. Auf diese
beiden Heizungssysteme soll hier aus Gründen
der Übersichtlichkeit jedoch nicht näher eingegangen werden.
Bei den heute eingesetzten Heizungssystemen
handelt es sich in erster Linie um die vorgenannten Zentralheizungen. Relevant ist dabei, wie und
mit welchem Energieträger die Wärmeenergie
erzeugt wird. Zu den am häufigsten eingesetzten
Heizkesseln zählen die Niedertemperaturkessel
und die Brennwertkessel.
Technische Gebäudeausrüstung 61
Bei Niedertemperaturkesseln wird die Temperatur des Wärmeträgers (Heizungswasser) in
Abhängigkeit von der Außentemperatur und der
Uhrzeit auf höchstens 75 °C gebracht. Die Kesseltemperatur gleitet außerdem – entsprechend
der vorgenannten Führungsgrößen wie Außentemperatur, Uhrzeit o. ä. – auf niedrigere Temperaturen herunter.
Bei Brennwertkesseln wird die Wärme des
im Abgas enthaltenen Wasserdampfes durch
Kondensation nutzbar gemacht. Die Höhe des
dadurch nutzbaren Energieanteils hängt vom
Brennstoff bzw. vom Verhältnis des oberen zum
unteren Heizwert des Brennstoffes ab. Auch bei
den Brennwertkesseln wird die Kesseltemperatur, wie auch beim Niedertemperaturkessel, entsprechend geregelt.
Als Energieträger werden bei den vorgenannten
Heizkesseln Öl oder Gas verwendet, wobei bei
der Brennwerttechnik Gas besonders effektiv ist.
Vermehrt kommen zur Beheizung von Gebäuden auch Blockheizkraftwerke (BHKW) als
eine Möglichkeit der Kraft-Wärme-Kopplung zum
Einsatz. Hierbei handelt es sich um Anlagen, bei
denen mit Hilfe eines mit Öl oder Gas betrieben Motors ein Generator angetrieben wird, der
Strom erzeugt. Während der so erzeugte Strom
selbst genutzt oder in das Stromnetz eingespeist
wird, kann die Abwärme des Motors und des Generators für die Erwärmung des Wärmeträgers
(Heizungswasser) genutzt werden. Derartige
Anlagen sind nur dann wirtschaftlich, wenn eine
bestimmte Mindestauslastung vorliegt. Diese
ist in der Regel dann gegeben, wenn auch witterungsunabhängig eine entsprechende Menge
an Wärmeenergie (z. B. für Warmwasser) benötigt wird. Inzwischen haben sich allerdings auch
kleinere Blockheizkraftwerke etabliert, die bereits
bei einem geringeren Energiebedarf wirtschaftlich
betrieben werden können.
In den vergangenen Jahren erlangte der Energieträger Holz wieder eine besondere Bedeutung.
Dies ist einerseits durch die extremen Preissteigerungen bei den fossilen Energieträgern Öl und
Gas bedingt. Andererseits hat sich in den vergangenen Jahren eine immense technische Entwicklung bei den verschiedenen Heizkesseln voll-
zogen, die mit Holz oder aus Holz hergestellten
Brennstoffen betrieben werden können.
Zum Einsatz kommen heute zunehmend Pelletheizungen. Da diese vollautomatisch arbeiten,
besteht damit für den Betreiber einer solchen
Heizungsanlage kein Nachteil gegenüber den
herkömmlichen Öl- oder Gasheizungsanlagen.
Die hier als Energieträger eingesetzten Holzpellets werden industriell vor allem aus Spänen und
Sägemehl gepresst. Weitere Möglichkeiten, Holz
als Brennstoff für Heizungsanlagen zu verwenden, bieten Stück- oder Scheitholzheizungen
sowie Hackschnitzelheizungen. Während auch
bei Hackschnitzelheizungen ein automatisierter
Betrieb möglich ist, ist dies bei Stückholzheizungen nur bedingt gegeben.
Auch bei den Einzelöfen gibt es inzwischen Möglichkeiten, diese Wärmeerzeuger noch effektiver
zu nutzen. Durch die Ausstattung mit sog. Wassertaschen können diese an die Zentralheizung
angebunden und beispielsweise zur Warmwasserbereitung mit herangezogen werden.
Ein Aspekt, der mit Holz oder aus Holz hergestellten Brennstoffen betriebene Heizungsanlagen
in den vergangenen Jahren außerdem attraktiv
gemacht hat, ist die angebliche CO2-Neutralität
des Brennstoffes Holz und der daraus resultierende sehr niedrige Primärenergiefaktor. Der
Begriff der CO2-Neutralität bezieht sich darauf,
dass bei der Verbrennung von Holz nur soviel CO2
freigesetzt wird, wie durch das Wachstum des
Holzes auch in Sauerstoff umgewandelt wurde.
Allerdings sei hier kritisch darauf hingewiesen,
dass auch durch die Produktion und den Transport
von Brennholz, Hackschnitzel oder v.a. Pellets
Energie benötigt wird, die wiederum mit CO2Emissionen verbunden ist. Gerade die Zunahme
der Pelletheizungen hat dazu geführt, dass dieser
Brennstoff inzwischen auch aus anderen Ländern
importiert wird (z. B. Kanada). Derartige Transportwege können nicht wirklich als CO2-neutral bezeichnet werden. Hinzu kommt, dass für die Herstellung von Pellets inzwischen häufig frisches
Holz verwendet wird, dass im Zuge der Pelletproduktion erst (unter Energieeinsatz) getrocknet
werden muss.
62 Technische Gebäudeausrüstung
Der Vollständigkeit halber sei abschließend noch
die Nutzung der Nah- oder Fernwärme erwähnt.
Mit Hilfe von größeren Heizkraftwerken wird Wärmeenergie erzeugt und über ein entsprechendes Versorgungsnetz an die Verbraucher verteilt.
Handelt es sich bei den Verbrauchern um kleinere
Wohnsiedlungen, Dörfer, Ensembles oder einzelne Gebäude, spricht man in diesem Zusammenhang von Nahwärmenetzen. Werden ganze
Städte oder Stadteile versorgt, kommt der Begriff
Fernwärme zum Einsatz.
Bei den dabei eingesetzten Heizkraftwerken
kommen inzwischen sehr häufig regenerative
Energieträger (z. B. Hackschnitzel, Biogas, Tiefengeothermie o. ä.) zum Einsatz. Außerdem wird
bei derartigen Anlagen oftmals durch die sog.
Kraft-Wärme-Kopplung nicht nur Wärmeenergie,
sondern vorrangig Strom produziert. Dementsprechend gewinnen solche Kraftwerke zunehmend
an Bedeutung.
Gerade bei historischen Ortskernen und Ensembles, bei denen die Nutzung von alternativen Energiequellen oft nur eingeschränkt möglich ist und
bei denen häufig ein höherer Energiebedarf vorliegt, könnte die Einrichtung von Wärmenetzen
eine ökologisch sinnvolle Verbesserung darstellen. Als wesentlicher Nachteil sind die in diesem
Zusammenhang notwendigen Investitionen zu
sehen, die für die Erstellung eines entsprechenden Heizkraftwerkes sowie für den Aufbau eines
wärmegedämmten Versorgungsnetzes notwendig sind. Synergieeffekte ergeben sich unter Umständen dann, wenn ohnehin Arbeiten im Straßenraum notwendig werden, beispielsweise bei
der Erneuerung der Kanalisation oder der Versorgungsleitungen. Es kann aber durchaus als kommunale Aufgabe gesehen werden, die Errichtung
von Nah- oder Fernwärmenetzen genau zu prüfen
und gegebenenfalls umzusetzen. Dies ist insbesondere bei Wärmeüberschüssen aus Industrieproduktion der Fall.
8.3 Alternative Energiequellen
Ganz wesentlich hat sich in den vergangenen
Jahren auch die Verwendung alternativer Energiequellen durchgesetzt. Gerade wegen der Preissteigerung bei den fossilen Brennstoffen und der
Auswirkungen auf unsere Umwelt, die mit der
Verbrennung jeglicher Brennstoffe verbunden ist,
wird die Nutzung alternativer Energien immer attraktiver.
Die klassische Form dieser Nutzung stellen thermische Solaranlagen dar – nicht zu verwechseln
mit Photovoltaikanlagen, die der Stromerzeugung
dienen. Als Flach- oder Röhrenkollektoranlagen
werden sie weitgehend dazu eingesetzt, Wasser
mit Hilfe der (kostenlosen) Sonnenenergie zu erwärmen. Da mit Hilfe von Röhrenkollektoranlagen auch bei diffuser Sonneneinstrahlung Wärmeenergie erzeugt werden kann, also auch in der
Übergangszeit und nicht nur während der Sommermonate, bieten sich solche Anlagen auch zur
Heizungsunterstützung an.
In diesem Zusammenhang sei allerdings ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die »konventionelle Dachmontage« solcher Anlagen bei Denkmälern auf Grund der optischen Beeinträchtigung
nicht generell befürwortet werden kann. Es kann
allerdings auch beim denkmalgeschützten Objekt
in Erwägung gezogen werden, solche Anlagen
beispielsweise auf dem freien Gelände, in Gärten
oder an einer nicht einsehbaren Stelle zu installieren. Dies ist jedoch im Einzelfall genau zu prüfen.
Ohne optische Beeinträchtigung ist die Verwendung von Wärmepumpen möglich. Bei solchen
Anlagen wird – vereinfacht ausgedrückt – mit
Hilfe eines Verdampfers und eines Kondensators die in der (warmen) Luft oder im (warmen)
Wasser (z. B. Abwasser und Grundwasser) enthaltene Wärmeenergie nutzbar gemacht. Auch bei
der Entwicklung der Wärmepumpen wurden Fortschritte erzielt. So sind heute inzwischen zahlreiche Luft-Wasser-Wärmepumpen auf dem Markt,
die auch bei Außentemperaturen von weit unter
0 °C noch wirtschaftlich einsetzbar sind. Wärmepumpen können sowohl zur Brauchwassererwärmung als auch zur Heizungsunterstützung herangezogen werden. Zu beachten ist dabei jedoch,
dass bei solchen Systemen die Vorlauftempera-
Technische Gebäudeausrüstung 63
turen relativ niedrig sind und der Einsatz daher in
der Regel nur bei Flächenheizungen (Wand- oder
Fußbodenheizung) sinnvoll ist.
Auch bei der Geothermie, also der Nutzung der
Erdwärme, kommen Wärmepumpen zum Einsatz.
In besonderen Fällen reicht die Verwendung von
heißen Erdschichten oder Thermalquellen zur direkten Wärmeentnahme aus (Tiefengeothermie).
Da Wärmepumpen mit Kompressionsaggregaten betrieben werden, ist hier der nicht unerhebliche Anteil an Strombedarf zu berücksichtigen.
Die neueste Entwicklung geht in Richtung Drehzahlsteuerung, um hohe Anfahrtsströme und
daraus resultierende Stromnetzbelastungen zu
vermeiden.
8.4 Steuerung und Regelung der
Heizungsanlage
Der Energieverbrauch von Heizungsanlagen kann
durch eine entsprechende Steuerung und Regelung des Systems erheblich reduziert werden.
Die Begriffe »Steuerung und Regelung« seien an
dieser Stelle kurz präzisiert.
Unter Steuerung der Anlage versteht man das
Ein- bzw. Ausschalten der Anlage unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien wie Außentemperatur oder Uhrzeit. Bei der Regelung einer
Anlage hingegen werden die zu regelnden Werte
ständig erfasst (= IST-Wert) und mit dem SOLLWert verglichen. Die Anlage ist dann bestrebt,
den IST-Wert mit dem SOLL-Wert in Deckung zu
bringen. So wird beispielsweise die Vorlauftemperatur in Abhängigkeit von der Außentemperatur
geregelt – dies wird im Fachjargon auch als gleitende oder modulierende Betriebsweise eines
Kessels mit Hilfe einer sog. Heizkurve bezeichnet.
Die Regelung der Raumtemperatur erfolgt über
die an den Heizkörpern installierten Thermostatventile, auf die unter Punkt 8.7 noch eingegangen wird. Moderne Regelungen können mehrere
Wärmeerzeuger mit Vorrangschaltungen steuern
und dadurch Verluste einer Anlage minimieren.
8.5 Brauchwassererwärmung
Bei der Brauchwassererwärmung wird zwischen dezentralen und zentralen Warmwasserbereitungsanlagen unterschieden. Bei zentralen
Warmwasserbereitungsanlagen erfolgt die Bereitstellung des erwärmten Brauchwassers in
der Regel über einen Warmwasserspeicher, der
an die zentrale Heizungsanlage angeschlossen
ist. Auf Grund der Gefahr der Verkeimung des
Wassers (insbesondere Legionellen) kommen inzwischen bei zentralen Warmwasserbereitungsanlagen vermehrt Durchflusserwärmer zum
Einsatz, bei denen das Brauchwasser erst dann
über einen Wärmetauscher erwärmt wird, wenn
es auch benötigt wird.
Als dezentrale Warmwasserbereitungsanlagen
kommen unterschiedliche Systeme zum Einsatz.
In erster Linie handelt es sich hierbei um Elektroboiler oder Durchlauferhitzer, die unmittelbar an
der Zapfstelle installiert sind. Dezentrale Warmwassererzeuger bieten sich jedoch nur dann an,
wenn die Anzahl der Warmwasser-Zapfstellen
stark reduziert ist sowie die Entnahmemengen
klein sind und daher ein eigenes WarmwasserLeitungsnetz nicht installiert werden soll. In herkömmlichen Wohngebäuden bzw. in Denkmälern,
die als Wohngebäude genutzt werden, sollte auf
dezentrale, insbesondere auf elektrisch betriebene Warmwassererzeuger, verzichtet werden.
64 Technische Gebäudeausrüstung
Fehlstellen in der Dämmung
von Rohrleitungen
und daraus resultierende
Wärmeverluste
8.6 Wärmeverteilung
Bei den vorgenannten Heizungs- und Warmwassersystemen wurden der Energieverbrauch und
die CO2-Emissionen durch den technischen Fortschritt immer weiter reduziert. Eine ganz wesentliche Rolle bei der Reduzierung der Energieverluste stellt auch die Wärmeverteilung bei
zentralen Heizungs- und Warmwasseranlagen
im Gebäude dar. Im Folgenden werden einige
Punkte dargestellt, die zur Reduzierung der Wärmeverluste und damit auch zur Reduzierung des
Energieverbrauchs beitragen.
8.6.1 Wärmedämmung der Rohrleitungen
Die Heizungs- und Warmwasserleitungen in
einem Gebäude müssen dort, wo sie durch
Kaltbereiche (unbeheizte Bereiche, z. B. Kellerräume) geführt werden, ausreichend wärmegedämmt sein. Die Dicke der Wärmedämmung
sollte mindestens dem Durchmesser der Rohrleitung entsprechen. Genauere Werte zur Stärke
der notwendigen Dämmung in Abhängigkeit vom
jeweiligen Rohrdurchmesser finden sich auch in
der EnEV 2013. Außerdem ist zu beachten, dass
die Dämmung ohne Unterbrechungen ausgeführt
ist. Fehlstellen bei Pumpen, Krümmungen oder
Absperrschiebern sind mit hohen Wärmeverlusten verbunden und nach EnEV 2013 bei Neuinstallationen mit Formteilen zu dämmen.
8.6.2 Hydraulik des Leitungsnetzes
Grundvoraussetzung für eine gute Hydraulik im
Leitungsnetz ist eine möglichst druckverlustarme
Konzeption des Netzes. Die Leitungswege sollten
so kurz wie möglich sein. Außerdem sollte die
Anzahl der Krümmungen oder Knicke so weit wie
möglich reduziert werden.
Ganz wesentlich – und nach EnEV 2013 auch
vorgeschrieben – ist auch die richtige Auslegung der Zirkulationspumpe sowie der hydraulische Abgleich des Leitungsnetzes. Durch den
hydraulischen Abgleich des Heizungsnetzes wird
sichergestellt, dass bei jeder Heizfläche genau
der hierfür vorgesehene Massenstrom an Heizwasser zur Verfügung steht. Unabhängig davon,
ob sich die Heizungsanlage im Anfahr- oder Voll-
Technische Gebäudeausrüstung 65
lastbetrieb befindet oder ob ein Verbraucher im
Leitungsnetz stark gedrosselt wird, müssen alle
Heizflächen gleichmäßig warm werden und es
dürfen keine störenden Geräusche (z. B. Rauschen) im Leitungsnetz auftreten. Bei einem
derart hydraulisch abgeglichenen Leitungsnetz
ist auch der Stromverbrauch der Umwälzpumpe
am niedrigsten.
optimale Temperaturspreizung liegt zwischen 15 °
und 20 °C. Bei Niedertemperatursystemen wie
Fußboden- oder Wandheizungen, die ohnehin
mit einer niedrigeren Vorlauftemperatur betrieben werden, liegt die optimale Temperaturspreizung bei ca. 10 °C.
8.7 Wärmeübergabe
8.6.3 Steuerung der Pumpen
Neben der Umwälzpumpe für das Heizungsnetz,
auf die im vorangegangenen Absatz bereits eingegangen wurde, ist in der Regel auch eine Zirkulationspumpe für die zentrale Warmwasserverteilung installiert. Generell ist bei Pumpen
grundsätzlich auch darauf zu achten, dass die
Pumpenleistung richtig eingestellt ist und der
Strombedarf somit in Grenzen gehalten wird.
In der EnEV ist bereits vorgeschrieben, dass Zirkulationspumpen für die Warmwasserverteilung
mit einer Zeitschaltuhr ausgestattet sein müssen.
Ziel ist es, solche Pumpen dann auszuschalten,
wenn vermutlich kein warmes Wasser benötigt wird (z. B. nachts). Durch eine derartige Abschaltung kann nicht nur der Stromverbrauch der
Pumpe stark reduziert werden. Durch die Zirkulation des warmen Brauchwassers im Leitungsnetz
kühlt sich das Wasser ab und muss dann wieder
erwärmt werden. Wird der Zirkulationsvorgang
zeitlich gesteuert, wird auch der Energieverbrauch
hinsichtlich der Wiedererwärmung des Brauchwassers reduziert.
8.6.4 Temperaturspreizung
Das im Heizkessel erwärmte Heizungswasser
gelangt mit einer bestimmten Vorlauftemperatur in das Leitungsnetz. An den Heizflächen (z. B.
Heizkörper) wird die Wärme abgegeben, das Heizungswasser kühlt sich auf eine bestimmte Temperatur ab und gelangt über den Rücklauf zurück
zum Heizkessel.
Die Erhöhung der Temperatur am Heizkessel und
die Absenkung an den Heizflächen wird als Temperaturspreizung bezeichnet, die auch ein Maß
für die Effizienz des Wärmetransportes ist. Die
Unter Wärmeübergabe versteht man ganz allgemein die Übergabe der Wärme von einer Wärmequelle (z. B. Heizkörper) an die Umgebung
(Raumluft). Dies geschieht über Konvektion
und Wärmestrahlung. Bei der Konvektion wird
die Raumluft am oder im Heizkörper erwärmt,
steigt nach oben, kühlt dann wieder ab und wird
dem Heizkörper von unten wieder zugeführt. Es
handelt sich also um einen Zirkulationsvorgang
der Raumluft, bei dem der Heizkörper vergleichsweise den »Motor« darstellt. Wichtig ist dabei,
dass der Heizkörper nicht abgedeckt oder verbaut
wird und es damit letztendlich zu einer Störung
des Konvektionsvorganges kommt. Als Nachteil
der Konvektion ist die damit einhergehende Staubaufwirbelung in Räumen zu sehen, die besonders
ausgeprägt ist, wenn Heizkörper mit einer hohen
Temperatur betrieben werden. Nicht selten sind
in Bestandsgebäuden entsprechende Verschmutzungen von Wand- und Deckenflächen in unmittelbarer Nähe von Kompaktheizflächen anzutreffen.
Während bei den Kompaktheizflächen die Erwärmung der Raumluft im Wesentlichen über
den eben beschriebenen Konvektionsvorgang
stattfindet, ist bei Flächenheizungen die Strahlungswärme ausschlaggebend. Strahlungswärme, so z. B. die Sonnenstrahlung oder die
Strahlungswärme eines Kachelofens, wird vom
Menschen stets als behaglich empfunden. Dementsprechend stellt die Flächenheizung eine hinsichtlich der Behaglichkeit sehr vorteilhafte Art
der Raumerwärmung dar (siehe hierzu auch
Kapitel 5 »Grundlagen der Wärmedämmung und
des Raumklimas«). Werden alle den Raum umschließenden Flächen auf einer Temperatur von
ca. 20 °C gehalten, stellt sich das Gefühl der Behaglichkeit auch dann ein, wenn die Raumlufttemperatur etwas niedriger ist.
66 Technische Gebäudeausrüstung
Verschmutzungen an
einer Wandfläche als Folge
der mit der Konvektion
verbundenen Staubaufwirbelung.
Gerade bei denkmalgeschützten Gebäuden stellt
die Flächenheizung eine sehr gute Möglichkeit
dar, die Räume so zu beheizen, dass sich den
Nutzern ein angenehmes Raumklima bietet. Voraussetzung ist natürlich, dass die Ausstattung der
Räume, so z. B. die Wandoberflächen, die Installation von Flächenheizungen gestattet.
Ist die Installation von Flächenheizungen an den
Wänden nicht möglich, können als Alternative zu
den »herkömmlichen« Konvektionsheizkörpern
auch Sockelleistenheizungen installiert werden.
Die Wärmeübergabe findet zwar auch hier durch
Konvektion statt. Im Gegensatz zu den Kompaktheizflächen konzentriert sich die Wärmeübergabe
aber nicht auf kleinere Wandabschnitte, an denen
sich Heizflächen befinden. Der Konvektionsvorgang erfolgt über die gesamte Wandlänge, an der
die Sockelleistenheizung installiert ist. Dadurch
bildet sich ein gleichmäßiger Warmluftschleier
vor der Wand, der die Wandoberflächen erwärmt.
Dies steigert den bereits oben genannten Effekt
der Behaglichkeit.
Wärmebildaufnahme
des Konvektionsvorgangs
bei einem Heizkörper
22,4
16,4
26,5 °C
Bereits im Absatz 8.4 »Steuerung und Regelung
der Heizungsanlage« wurden die Thermostatventile bei den Heizkörpern kurz erwähnt. Mit Thermostatventilen wird die Durchströmung des Heizkörpers mit Heizungswasser in Abhängigkeit von
der Raumtemperatur geregelt. Mit Hilfe des Thermostatventils kann die gewünschte Raumtemperatur festgelegt werden. Ist die »Soll-Größe« der
Raumtemperatur erreicht, schließt das Ventil und
der Heizkörper kühlt ab. Registriert der Thermostat ein Abkühlen des Raumes, öffnet das Ventil
und der Heizkörper wird wieder erwärmt. Im
Bestand sind häufig auch noch einfache Ventile
anzutreffen, bei denen keine Regelung über die
Raumtemperatur erfolgt. Bei Neuinstallationen
dürfen solche (alten) Ventile nicht mehr eingesetzt
werden. Eine verbesserte Regelung der Raumtemperatur kann mit Raumthermostaten erreicht
werden.
Der Vorgang der Wärmeübergabe ist in den nachfolgenden Wärmebildaufnahmen verdeutlicht:
Bei der links abgebildeten Wärmebildaufnahme
ist der Konvektionsvorgang bei einem Heizkörper
sehr deutlich zu erkennen. Während die Wandflächen seitlich neben dem Heizkörper Oberflächentemperaturen zwischen rund 16 ° und 18 °C
aufweisen, erhöht sich die Oberflächentemperatur der Wand und der Decke direkt über dem
Heizkörper auf ca. 22 °C. Die mit dem Konvektionsvorgang oftmals einhergehenden Verschmutzungen von Wand- oder Deckenflächen sind in der
Abbildung oben zu erkennen.
21,9
15,9 °C
Technische Gebäudeausrüstung 67
35,2 °C
24,1 °C
23,3
22,2
23,1
28,3
23,1
16,2 °C
22,5
Links: Wärmebildaufnahme
einer Sockelleistenheizung
Rechts: Ausschnitt aus einer
Wandheizung als »Trockensystem«. Die Oberflächentemperatur der Wand beträgt im Mittel ca. 22,5 °C.
Lediglich Montagehölzer
sind als »kältere« Bereiche
ablesbar.
19,8 °C
Links: Sockelleistenheizung
als Komplettsystem
Rechts:Wandheizung bei der
Montage
Auch bei einer Sockelleistenheizung erfolgt die
Wärmeübergabe durch Konvektion. Im Gegensatz
zum einzelnen Heizkörper ist, wie an der oben
abgebildeten Wärmebildaufnahme deutlich zu
erkennen, der Konvektionsvorgang jedoch über
eine größere Wandfläche verteilt. Sockelleistenheizungen können unterschiedlich gestaltet sein.
Es besteht die Möglichkeit, Verkleidungen individuell zu gestalten oder auf fertige Systeme zurückzugreifen.
Bei Wandheizungen besteht die Möglichkeit, die
Heizungsleitungen auf dem Putzträger zu montieren. Die Verkleidung der Heizung erfolgt dann mit
dem Aufbringen des Innenputzes. Zunehmend
werde auch sogenannte »Trockensysteme« eingesetzt. Dabei werden die Heizungsleitungen in
vorgefertigten Dämmplatten (z. B. Holzweichfaserplatten mit Aluminiumverstärkung) montiert.
Die Wandverkleidung erfolgt dann beispielsweise
mit Gipskartonbauplatten.
Sockelleistenheizung mit
individueller Verkleidung der
Heizelemente
68 Technische Gebäudeausrüstung
8.8 Temperierung
Oftmals wird die Bauteiltemperierung mit der Beheizung von Räumen verwechselt. Anders als bei
der Beheizung von Räumen wird mit Hilfe der
Temperierung ein kleiner Bereich eines Bauteils
erwärmt, z. B. der Sockelbereich einer Außenwand. Hierfür wird eine Heizungsleitung, die mit
einer niedrigen Vorlauftemperatur betrieben wird,
in das entsprechende Bauteil eingesetzt (z. B. in
den Innenputz der Außenwand).
Die Bauteiltemperierung wird eingesetzt, um
Bauteile zu trocknen oder um die Gefahr der oberflächlichen Kondensatbildung, z. B. bei Auflagern
von Holzbalkendecken auf das Mauerwerk, zu reduzieren. Wie oben bereits erwähnt, ersetzt eine
solche Bauteiltemperierung nicht die Heizung für
einen Raum.
Oftmals werden Heizungsleitungen zur Temperierung auch nur auf Oberflächen angebracht.
Die Temperaturabgabe an das zu temperierende
Bauteil findet dann aber auf Grund fehlender oder
unzureichender Kontaktflächen unter Umständen
nicht im gewünschten Umfang statt. Die Abbildung links unten zeigt eine Einbausituation, die
der nebenstehenden Wärmebildaufnahme entspricht. Es ist deutlich zu erkennen, dass die
Oberflächentemperatur der Sockelsituation nur
im unmittelbar an die Heizungsleitung angrenzenden Bereich erhöht ist. Schon ca. 20 cm über
der Leitung sinkt die Oberflächentemperatur auf
rund 7 °C ab.
Die Abbildungen unten zeigen den Einbau einer
Temperierung im Sockelbereich eines Kellergewölbes sowie den Einfluss auf die Oberflächentemperaturen nach Inbetriebnahme der Temperierung.
Temperierung im Sockelbereich eines
Kellergewölbes
14,4 °C
10,1
11,1
15,0
12,0
10,2
9,2 °C
An der Oberfläche
angebrachte
Heizungsleitung
39,1 °C
6,2
12,0
8,4
39,2
4,3 °C
Technische Gebäudeausrüstung 69
8.9 Lüftungsanlagen
Mit der Verschärfung der Vorschriften hinsichtlich des Wärmeschutzes von Gebäuden wurden
auch die Auflagen an die Luftdichtigkeit der Gebäudehülle erhöht. Das Resultat ist, auch im nicht
denkmalgeschützten Gebäudebestand, dass der
für ein gesundes und angenehmes Raumklima
notwendige Luftwechsel oft nicht mehr gewährleistet ist, die Raumluft häufig zu feucht ist und
Probleme mit Schimmelbildung bei Wärmebrücken auftreten.
Natürlich ist es auch bei der Instandsetzung von
historischen Gebäuden sehr wichtig, die Gefahr
der Bauschäden in Folge von unzureichender
Lüftung zu vermeiden. Wie auch bei den Heizungsanlagen wird hier zwischen zentralen und
dezentralen Lüftungsanlagen unterschieden. Des
Weiteren gibt es die Option, Lüftungsanlagen mit
einer Wärmerückgewinnung auszustatten. Eine
solche Wärmerückgewinnung gewinnt als Energieeinsparpotential zunehmend an Bedeutung.
In der EnEV wird bei »freier Lüftung« (= Fensterlüftung) der Wert für die Luftwechselrate mit 0,7
h-1 rechnerisch erfasst. Wird das Gebäude einer
Dichtheitsprüfung unterzogen, darf der Wert ggf.
auf 0,6 h-1 reduziert werden. Das bedeutet, dass
(rechnerisch) 70 % bzw. 60 % der Raumluft in
einer Stunde ausgetauscht werden.
Funktionsweise der zentralen
Lüftungsanlage:
Bei der zentralen Lüftungsanlage befindet sich
das Lüftungsgerät an einem zentralen Ort im
Gebäude. Von dort aus verlaufen Zu- und Abluftleitungen in die zu versorgenden Räume. Aus den
Räumen wird dann die Luft abgesaugt, wodurch
ein Unterdruck im Gebäude entsteht. Dieser Unterdruck bewirkt, eine entsprechende Dichtigkeit
der Gebäudehülle vorausgesetzt, dass durch die
Zuluftleitungen frische Luft in die Räume gelangt.
Ist die Lüftungsanlage mit einer Wärmerückgewinnung ausgestattet, durchströmen die warme
Abluft und die kalte Zuluft einen Wärmetauscher.
Dies bewirkt, dass die frische Zuluft entsprechend
vorgewärmt und dadurch Lüftungswärmeverluste
reduziert werden.
Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es
sich bei den oben genannten Werten um den
Luftwechsel handelt, der beim Bilanzierungsverfahren gemäß EnEV dafür herangezogen wird,
um die rechnerischen Lüftungswärmeverluste zu
ermitteln.
Welcher Luftwechsel tatsächlich in einem
Gebäude stattfindet und welche tatsächlichen
Lüftungswärmeverluste auftreten, ist letztendlich durch das Nutzerverhalten bestimmt. Selbstverständlich ist in Räumen mit einer hohen
Luftfeuchtigkeit (Bad, Küche) auch eine hohe
Luftwechselrate notwendig. Diese ist im Rahmen
eines Lüftungskonzeptes nachzuweisen. Im Regelwerk der DIN 1946 Teil 6 sind die Bedingungen
für Raumhygiene und Prävention des Schimmelrisikos enthalten. Abhilfe kann durch ein effektives Lüftungskonzept nach dem Planungsleitfaden vorgenannter DIN geplant und nachgewiesen
werden.
Funktionsweise der dezentralen
Lüftungsanlage:
Ist die Installation einer zentralen Lüftungsanlage
nicht realisierbar, z. B. weil keine Lüftungskanäle
verlegt werden können, besteht die Möglichkeit,
für die mechanische Belüftung von Räumen Einzelgeräte zu installieren. In der Regel werden
dazu Öffnungen in der Außenwand erstellt und
die Lüftungsgeräte dort eingebaut. Auch hier
besteht die Möglichkeit der Wärmerückgewinnung. Die warme Raumluft wird während eines
bestimmten Zeitintervalls von innen nach außen
geblasen und dabei ein Speicherkern erwärmt.
Dann wird der Luftstrom gedreht und die kalte
Außenluft über den Speicherkern nach innen
geführt. Dadurch erfolgt die Anwärmung der frischen Zuluft.
70 Technische Gebäudeausrüstung
Der Vorteil derartiger Anlagen besteht darin, dass
keine Lüftungskanäle verlegt werden müssen und
sich die Installation dementsprechend einfacher
darstellt. Als Nachteil ist zu sehen, dass, um die
erforderliche Lüftungsleistung zu erzielen, eine
verhältnismäßig große Zahl an Lüftungsgeräten installiert werden muss, also auch eine entsprechend große Anzahl von Wanddurchbrüchen
benötigt wird. Ebenso kann sich durch die angebrachten Lüftungsgeräte eine optische Beeinträchtigung des Gebäudes ergeben. Ob dies aus
denkmalpflegerischer Sicht vertretbar ist, ist im
Einzelfall genau zu prüfen. Als weiterer Nachteil
ist der diesbezügliche Strombedarf zu sehen, der
bedingt durch zahlreiche Einzelgeräte höher ist,
als bei zentralen Lüftungsanlagen.
Selbstverständlich existieren auch kombinierte
Lüftungsanlagen, beispielsweise mit dezentralen
Zuluftöffnungen in den Außenwänden und einer
zentralen Abluftführung, z. B. über einen stillgelegten Kamin. Bei derartigen Lüftungsanlagen
ist jedoch keine Wärmerückgewinnung möglich.
Auch hier gilt, dass die Vertretbarkeit der in
diesem Zusammenhang benötigten Wanddurchbrüche und Veränderungen am Erscheinungsbild
des Gebäudes aus denkmalpflegerischer Sicht
genau zu prüfen sind.
Innenraum eines modernisierten historischen
Gebäudes. Durch einen
behutsamen Eingriff können
Raumstrukturen und Oberflächen auch im Zuge
der energetischen Modernisierung erhalten bleiben.
Um die Gefahr der Schimmelbildung zu minimieren, ein angenehmes und gesundes Raumklima
zu erzielen und gleichzeitig die Lüftungswärmeverluste zu reduzieren, ist der Einsatz von Lüftungsanlagen in denkmalgeschützten Gebäuden,
gerade wenn die Dichtigkeit der Gebäudehülle
(z. B. durch neue Fenster) erhöht wird, in Erwägung zu ziehen. Man sollte hier jedoch auch
immer den Gesamtenergiebedarf (Strom!) der
Anlagen betrachten. Bei zentralen Lüftungsanlagen sei auch auf eine eventuelle Verunreinigung
der Lüftungsleitungen hingewiesen. Selbstverständlich werden bei solchen Anlagen die Zu- und
Abluftöffnungen in der Regel mit entsprechenden Filtern ausgestattet, die gewartet werden
müssen. Allerdings sind sicher jedem Planer die
erschreckenden Bilder von nicht gewarteten verunreinigten Badlüftern im Bewusstsein.
8.10 Ausblick
Die Möglichkeiten der Energieeinsparung wurden
in den vergangenen Jahren durch effektive Gebäudetechnik ständig ausgeweitet. Dies bedeutet auch für den Denkmalschutz einen großen
Fortschritt. Sind die Verbesserungsmöglichkeiten
hinsichtlich des Wärmeschutzes bei den Außenbauteilen eingeschränkt, so bleibt zumindest die
Option, auch in einem Denkmal ein angenehmes,
behagliches und gesundes Raumklima durch eine
gut konzipierte Gebäudetechnik zu schaffen und
gleichzeitig die Energieverluste in Grenzen zu
halten. Gegenwärtig ist der Einsatz regenerativer Energien bei Denkmälern, beispielsweise mit
den thermischen Solaranlagen, zum Teil nur eingeschränkt möglich. Es ist allerdings davon auszugehen, dass mit der Weiterentwicklung der Technologien auch der Einsatz dieser regenerativen
Energien bei Denkmälern noch ausgeweitet wird.
Baudenkmal und Energie 71
9
Planung und Instandsetzung
unter Berücksichtigung der Denkmalpflege
9.1 Vorbemerkung
Die Schlagwörter »Nachhaltigkeit« und »Wirtschaftlichkeit« haben in den letzten Jahren im Zusammenhang mit dem Begriff der »energetischen
Sanierung« einen besonderen Stellenwert im Vokabular der Bauwelt erlangt. Bevor Beispiele für
die Verbesserung der Wärmedämmeigenschaften
verschiedener Bauteile aufgezeigt und bewertet
werden, sollen die Aspekte »Nachhaltigkeit« und
»Wirtschaftlichkeit« an dieser Stelle kurz kritisch
beleuchtet werden.
Bei der »energetischen Sanierung« von Gebäuden werden in der Regel die vorhandenen Bauteile mit einer (zusätzlichen) Wärmedämmung
versehen und dadurch die Wärmeverluste durch
diese Bauteile reduziert. Im Zuge der Energieberatung erfolgt dabei im Allgemeinen die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen
unter Berücksichtigung der Energieeinsparungen, der Energiepreissteigerungen und der mit
der Modernisierung verbundenen finanziellen
Aufwendungen. Herausgestellt wird dann auch
oft die Reduzierung der CO2-Emissionen. Gänzlich vernachlässigt werden hier allerdings derzeit
noch die CO2-Emissionen, die in Verbindung mit
der Herstellung, dem Transport und dem Einbau / der Montage der Dämmstoffe zu sehen sind.
Ebenfalls vernachlässigt werden die Kosten und
die CO2-Emissionen, die zu einem späteren Zeitpunkt mit der Entsorgung der heute eingebauten
Dämmstoffe verbunden sind.
Der Begriff »Nachhaltigkeit« wird 1713 von Hans
Carl von Carlowitz in seinem Werk »Sylvicultura
oeconomica« erstmals thematisiert. Er mahnt
dabei an, nur so viel Holz zu schlagen, wie auch
nachwachsen kann. Will man den Begriff der
»Nachhaltigkeit« im ursprünglichen Sinn ernst
nehmen, sind bei Modernisierungsmaßnahmen
auch die oben genannten Aspekte zu beachten.
Ein weiterer Aspekt ist die Dauerhaftigkeit der
zur Verwendung kommenden Baustoffe. Durch
die ständigen Weiterentwicklungen in diesem
Bereich steht uns heute eine große Vielfalt an
Bau- und Dämmstoffen zur Verfügung. Hinsichtlich der Haltbarkeit dieser Bau- und Dämmstoffe
fehlen uns allerdings häufig Anhaltswerte.
Manche Werkstoffe in Baudenkmälern (z. B.
Lehmstakungen, Strohlehm, etc.) haben Jahrhunderte oft unbeschadet überdauert und erfüllen
auch heute noch ihre Eigenschaften als »Dämmstoffe« . Stellt man dem die in den 1960er Jahren
eingebauten Dämmstoffe (z. B. Wärmedämmungen aus Mineral- oder Glaswolle in den Dachschrägen) gegenüber, die heute häufig unbrauchbar sind und aufwändig entsorgt werden müssen,
gewinnt der Begriff »Dauerhaftigkeit« eine neue
Bedeutung. Dies soll keinesfalls die neu entwickelten und heute verwendeten Dämmstoffe hinsichtlich ihrer Qualität herabstufen. Vielmehr soll
es als Appell an den Eigentümer eines Denkmals
sowie an den Planer verstanden sein, der Modernisierungsmöglichkeiten untersucht, die Art
und den Einsatzort von (neuen) Werkstoffen zu
überdenken.
Viele Energieberater und Planer versuchen heute,
die U-Werte von Außenbauteilen durch extreme
Dämmstärken zu reduzieren. Als Maßstab wird
hier nicht nur die EnEV, sondern auch der Passivhaus-Standard herangezogen. Bei Denkmälern
sollte in diesem Zusammenhang besonders
darauf geachtet werden, dass durch entsprechende Modernisierungsmaßnahmen das bauphysikalische Verhalten der Bauteile, das über
Jahrhunderte funktioniert hat, nicht unter diesen
Maßnahmen leidet und im schlimmsten Fall die
Bauteile geschädigt oder sogar zerstört werden.
Die Kenngrößen U-Wert, Transmissionswärmeverlust H T' und Primärenergiebedarf Q P'' sind
zwar wichtig, aber bei Baudenkmälern nicht das
»Nonplusultra« .
Historische
Wandbemalung
72 Planung und Instandsetzung unter Berücksichtigung der Denkmalpflege
9.2 Grundlegende bauphysikalische
und konstruktive Gesichtspunkte bei
der Modernisierung
Wie bereits oben dargestellt, erfolgt die »energetische Verbesserung« von Bauteilen bei Gebäuden in der Regel durch den Einbau einer zusätzlichen Wärmedämmung. Unabhängig davon,
ob es sich um ein Baudenkmal oder ein neueres
Gebäude handelt, sind bei der Erarbeitung und
Planung von »energetischen Verbesserungen«
neben der reinen Betrachtung des U-Wertes noch
weitere bauphysikalische Punkte zu beachten, die
bereits im Kapitel 5 »Grundlagen der Wärmedämmung und des Raumklimas« behandelt wurden.
9.2.1 Feuchteschutz – Tauwasser
Durch den Einbau einer zusätzlichen Wärmedämmung bei einem Außenbauteil ändert sich neben
dem Umfang des Wärmedurchgangs auch der
Feuchtehaushalt in diesem Bauteil. Bereits im
Kapitel 5 »Grundlagen der Wärmedämmung und
des Raumklimas« wurde der Effekt der Tauwasserbildung unter Berücksichtigung der Diffusionsdichtigkeit und der Kapillaraktivität von Baustoffen
dargestellt.
Bei der Planung von Modernisierungen sind
grundsätzlich Nachweise zu führen, ob die neue
Konstruktion hinsichtlich der zu erwartenden Tauwasser- und Verdunstungsmenge zulässig ist. Außerdem ist bereits im Zuge der Planung sorgfältig
zu prüfen, ob der Einbau von Dichtebenen, z. B.
Folien als »Dampfbremsen«, zur Reduzierung des
Feuchteeintrags in eine Konstruktion durch Diffusion, möglich oder sinnvoll ist. Hierbei ist besonders zu beachten, ob solche Dichtebenen überhaupt diffusionshemmend oder diffusionsdicht an
angrenzende Bauteile wie Decken, einbindende
Innenwände oder Durchdringungen angeschlossen werden können. In gleicher Weise sind Anschlüsse an Installationsleitungen (Rohrleitungen,
Steckdosen, Kabel etc.) zu prüfen.
In der DIN 4108-3 : 2001-07 wird im Abschnitt 4
ausführlich auf den »Tauwasserschutz«, insbesondere auf die »Kritische Oberflächenfeuchte
von Bauteilen« (Abschnitt 4.1) sowie auf die »Tauwasserbildung im Inneren von Bauteilen« (Ab-
schnitt 4.2) eingegangen. Sowohl die Anforderungen als auch die Berechnungsverfahren sind in
dieser Norm ausführlich beschrieben. Wie bereits
im Kapitel 5 »Grundlagen der Wärmedämmung
und des Raumklimas« erwähnt, gilt es, solche
Nachweise zu führen und damit
■
die Menge des anfallenden Tauwassers gering
(unter dem in der Norm oder den allgemein
anerkannten Regeln der Technik, z. B. WTAMerkblätter, definierten Grenzwert) zu halten
und
■
zu gewährleisten, dass in der Verdunstungsperiode das angefallene Tauwasser wieder vollständig aus dem Bauteil abgeführt wird.
Neben den oben genannten Rechenmethoden
gibt es inzwischen auch Nachweisverfahren, bei
denen sowohl die Kapillarleitung als auch regionale Klimadaten beim Nachweis der Tauwasserbildung im Inneren von Bauteilen berücksichtigt
werden (siehe hierzu auch Kapitel 5 »Grundlagen
der Wärmedämmung und des Raumklimas«).
Als Planer ist man dazu verpflichtet, die »allgemein anerkannten Regeln der Technik« einzuhalten. Vor diesem Hintergrund ist im Zuge der
Planung genau zu prüfen, mit welchen Berechnungsverfahren die Tauwasserbildung und das
Austrocknungsverhalten in einem Wandquerschnitt nachgewiesen wird. Auch wenn in der
DIN 4108-3 der kapillare Feuchtetransport nicht
berücksichtigt wird, sollte dieser Aspekt bei der
Planung nicht vernachlässigt werden.
9.2.2 Feuchteschutz – Schlagregen
Eine weitere Feuchtigkeitsbeanspruchung stellt
Schlagregen dar. In der DIN 4108-3 : 2001-07
wird im Abschnitt 5 auf den Schlagregenschutz
von Wänden eingegangen. Im Abschnitt 5.1 wird
hierzu folgendes beschrieben:
»Schlagregenbeanspruchungen von Wänden entstehen bei Regen und gleichzeitiger Windanströmung auf die Fassade. Das auftreffende Regenwasser kann durch kapillare Saugwirkung der
Oberfläche in die Wand aufgenommen werden
oder infolge des Staudrucks z. B. über Risse,
Spalten oder fehlerhafte Abdichtungen in die
Planung und Instandsetzung unter Berücksichtigung der Denkmalpflege 73
Konstruktion eindringen. Die erforderliche Abgabe
des aufgenommenen Wassers durch Verdunstung, z. B. über die Außenoberfläche, darf nicht
unzulässig beeinträchtigt werden.
Der Schlagregenschutz einer Wand zur Begrenzung der kapillaren Wasseraufnahme und zur Sicherstellung der Verdunstungsmöglichkeiten kann
durch konstruktive Maßnahmen (z. B. Außenwandbekleidung, Verblendmauerwerk, Schutzschichten im Inneren der Konstruktion) oder
durch Putze bzw. Beschichtungen erzielt werden.
Die zu treffenden Maßnahmen richten sich nach
der Intensität der Schlagregenbeanspruchung,
die durch Wind und Niederschlag sowie durch
die örtliche Lage und die Gebäudeart bestimmt
wird (siehe dazu Festlegungen zu den Beanspruchungsgruppen in 5.2 sowie Beispiele für die Zuordnung konstruktiver Ausführungen in 5.4).«
Gerade bei Fachwerkwänden stellt die Schlagregenbeanspruchung eine erhebliche Gefahr dar.
Werden solche Wände mit einer Innendämmung
versehen, kann das in den Wandquerschnitt eindringende Niederschlagswasser oft nicht mehr
oder nur noch begrenzt durch den Wärmeeintritt
aus dem Innenraum austrocknen. Eine länger
anhaltende Durchfeuchtung mit Schädigung der
Fachwerkhölzer ist die Folge. Diese Schädigung
nimmt bei Anordnung einer diffusionshemmenden oder diffusionsdichten Schicht auf der Raumseite erheblich zu, da die Austrocknung nur noch
in Richtung der Fassadenaußenfläche erfolgen
kann.
Wird dann bei einer Instandsetzung der Fachwerkfassade auch noch hydrophob eingestellter Putz auf die Ausfachungen aufgetragen, wird
der kapillare Wassertransport über die Putzfläche der Ausfachung unterbunden. Der Austrocknungsprozess findet dann beinahe nur noch über
die Holzteile statt. Die Fachwerkhölzer nehmen
dabei Feuchtigkeit über die meist nicht beschichteten Flanken auf der Seite zu den Ausfachungen auf. Diese Einwirkungen führen im Wechsel
von Regen- und Trockenzeiten zu einem starken
Quellen und Schwinden der Hölzer, wodurch sich
die Anschlussfugen zum Mauerwerk und besonders zu den Putzflächen vergrößern. Die in die
Fachwerkhölzer eingedrungene Feuchte muss
über die Frontseite des Holzquerschnitts ausdif-
fundieren. Dies führt zu erheblichen Ablösungen
der Beschichtung auf der Außenseite des Fachwerks (Fachwerkanstrich). So entsteht ein immer
schneller werdender Kreislauf, der zu einer noch
rascheren Zerstörung der Fachwerkfassade führt.
Auszug aus Nachweisen für die Dauer der
Austrocknung einer Fachwerkfassade mit
Innendämmung und hydrophobem Putz auf
den Ausfachungen
Annahmen: (Mittelwerte der Beanspruchung,
keine Extremwerte)
■
Niederschlagsmenge je m2 Grundfläche
l/(m2 d): 30l
■
Anteil des Schlagregens auf die Fassadenfläche: 26 %
■
Auf die Fassade treffende Wassermenge
je m2 Fachwerkwand: 7,8 kg/(m2 d)
■
Anteil der über die Anschlussfugen zwischen
Holz und Ausfachung aufgenommenen
Wassermenge der auf die Fassadenfläche
treffenden Wassermenge: 60 %
■
In den Wandquerschnitt einfließende
Wassermenge: 4,68 kg/(m2 d)
Mit Labormessungen kann der Verdunstungswert
(Menge der über den hydrophoben Außenputz
transportierten Wassermenge = V-Wert) ermittelt werden.
Bei einem min. V-Wert von 0,13 kg/(m2 d) beträgt
die Dauer der Austrocknung: 36 Tage
Bei einem max. V-Wert von 0,40 kg/(m 2 d) beträgt
die Dauer der Austrocknung: 11,7 Tage
Bei einer größeren Niederschlagsmenge mit
60l/(m2d) und stärkerer Belastung der Fachwerkfassade können Austrocknungszeiten von 36 bis
60 Tagen entstehen.
Diese langen Zeiträume für die Austrocknung
des Wandquerschnitts bereits bei einer mittleren Schlagregenbeanspruchung sollen nur die
besondere Problematik der Innendämmung bei
Fachwerkfassaden belegen.
74 Planung und Instandsetzung unter Berücksichtigung der Denkmalpflege
9.2.3 Wärmebrücken – Feuchtigkeit an der
Bauteiloberfläche
Schon im Kapitel 5 »Grundlagen der Wärmedämmung und des Raumklimas« wurde ausführlich
auf die Thematik der Wärmebrücken sowie auf
die Gefahr der Feuchte- oder Schimmelbildung an
Bauteiloberflächen eingegangen. Die Arten von
Wärmebrücken und die diesbezüglichen Gefahren sollen hier daher nicht nochmals dargestellt
werden.
Im Zuge der Planung ist dieser Sachverhalt grundsätzlich genau zu prüfen. Gerade dann, wenn
Bauteile mit zusätzlichen Dämmungen versehen werden oder wenn einzelne Bauteile durch
einen Umbau energetisch verbessert werden
(z. B. Fenster), können neue Wärmebrücken entstehen (z. B. Fensterlaibungen, Wand- und Deckenanschlüsse, Traufbereiche, etc.). Diese Wärmebrücken sind unbedingt hinsichtlich kritischer
Oberflächentemperaturen nachzuweisen.
Besonders zu beachten sind in diesem Zusammenhang Holzbauteile, wie beispielsweise die
Auflagersituation von Holzbalkendecken in Außenwänden. Gerade bei der Anbringung von Innendämmungen besteht die große Gefahr, dass
es im Deckenbereich zu einem unzulässig hohen
Kondensatanfall und zu einer Durchfeuchtung
der Balkenköpfe kommt. Mittel- oder langfristige
Schäden an den wesentlichen tragenden Bauteilen bis hin zum Substanzverlust können die
Folge sein. Für derartige Anschlusssituationen
sind grundsätzlich Nachweise mit Berücksichtigung des jeweiligen Deckenaufbaus vorzusehen.
Eine Dämmung eventueller Hohlräume ist auch
in den Regeln zur Innendämmung gemäß WTAMerkblatt 6– 4 vorgesehen.
Bei den unten aufgezeigten Beispielen ist der
Nachweis für den Anschlussbereich einer Holzbalkendecke an eine Außenwand aus Vollziegelmauerwerk (Dicke 36,5 cm) geführt. Die Wand wird
im Zuge der Modernisierung mit einer innen liegenden Dämmung (λ = 0,035 W/(mK), d = 8 cm)
und Gipskarton-Bauplatten versehen. Der U-Wert
der Wand ändert sich damit von 1,5 W/(m 2K) auf
0,33 W/(m2K). Bei der Deckenbalkanlage wird für
die Nachweise davon ausgegangen, dass sich auf
den Fehlbodenbrettern eine trockene Splittschüt-
tung befindet. Unterhalb der Fehlbodenbretter
befindet sich ein Luftraum. Die Decke ist auf der
Oberseite mit Holzdielen, auf der Unterseite mit
einem Deckenputz ausgestattet (Gipsputz auf
Schilfrohrmatten als Putzträger).
Hinsichtlich des Anschlusses der Innendämmung
an den Deckenquerschnitt werden im konkreten
Beispiel folgende Fälle unterschieden:
a) Die Innendämmung wird nur bis an den Deckenputz bzw. bis an den Bodenbelag geführt.
Die Fehlbodenauffüllung sowie der Luftraum
unter der Fehlbodenauffüllung bleiben von der
Dämmmaßnahme unberührt.
b) Die Innendämmung wird bis in den Deckenhohlraum unter der Fehlbodenauffüllung geführt.
20 °C
18,09 °C
11,47 °C
10,49 °C
13,82 °C
Ausgangssituation vor der Dämmung
Bedingt durch die Eigenschaften des Mauerwerks
liegt die Oberflächentemperatur der Wand bei
rund 13,8 °C. Im Bereich des Deckenanschlusses
sinken die Oberflächentemperaturen auf Werte
von ca. 10,5 –11,5 °C ab. Bei einer Raumlufttemperatur von 20 °C und einer Raumluftfeuchte von
50 % besteht die Gefahr der Tauwasserbildung
bei einer Oberflächentemperatur von 9,3 °C. Die
Gefahr der Schimmelbildung ist bereits bei einer
Oberflächentemperatur von 12,6 °C gegeben. Im
konkreten Beispiel ist demnach zwar die Gefahr
der Schimmelbildung gegeben, es ist jedoch noch
nicht mit Kondensatbildung zu rechnen.
Planung und Instandsetzung unter Berücksichtigung der Denkmalpflege 75
20 °C
15,39 °C
20 °C
15,56 °C
2,23 °C
2,18 °C
15,98 °C
Modernisierungsvariante a)
Die Dämmung wird nur bis an den Deckenputz bzw. bis an den Bodenbelag herangeführt,
während der Deckenquerschnitt nicht berücksichtigt wird. Durch die Verbesserung des Wandquerschnittes, d. h. durch die Reduzierung des
Wärmeeintrages vom Innenraum in die Wand,
sinken die Oberflächentemperaturen im Deckenquerschnitt extrem ab. Die Oberflächentemperaturen in der Splittschüttung sowie im Luftraum
sinken auf Werte von ca. 2,2 °C. Unter Berücksichtigung der oben genannten Werte hinsichtlich
der Schimmel- und Tauwasserbildung bei einer
Raumlufttemperatur von 20 °C und einer Raumluftfeuchte von 50 % ist in diesen Bereichen mit
Kondensatbildung zu rechnen. An den unmittelbaren Anschlussbereichen des Bodenbelags sowie
des Deckenputzes an die Wandverkleidung liegen
die Oberflächentemperaturen über 12,6 °C und
damit außerhalb des hinsichtlich Schimmelbildung
kritischen Bereichs.
Modernisierungsvariante b)
Die Dämmung wird von unten bis an die Fehlbodenbretterung bzw. von oben bis an den Bodenbelag herangeführt. Durch die Dämmung des
Deckenhohlraumes sinkt die Oberflächentemperatur im Anschlussbereich Fehlbodenbretter –
Wandverkleidung auf rund 13 °C ab. Im Bereich
der ungedämmten Fehlbodenauffüllung hingegen ist ein Temperaturabfall auf rund 1,3 °C zu
verzeichnen. Unter Berücksichtigung der oben
genannten Werte hinsichtlich der Schimmel- und
1,33 °C
12,94 °C
17,74 °C
Tauwasserbildung bei einer Raumlufttemperatur
von 20 °C und einer Raumluftfeuchte von 50% ist
bei diesem Beispiel in der Fehlbodenauffüllung
mit Kondensatbildung zu rechnen. An den unmittelbaren Anschlussbereichen des Bodenbelags
sowie des Deckenputzes an die Wandverkleidung
liegen die Oberflächentemperaturen über 12,6 °C
und damit außerhalb des hinsichtlich Schimmelbildung kritischen Bereichs.
15,56 °C
1,33 °C
12,94 °C
17,74 °C
Führt man die Dämmebene auch durch die
Fehlbodenauffüllung, ergibt sich keine kritische
Absenkung der Oberflächentemperatur. Die
Oberflächentemperaturen im Bereich der Fehlbodenauffüllungen können sich auch dann anders
darstellen, wenn es sich bei der Auffüllung um
Baustoffe mit einer niedrigeren Wärmeleitfähigkeit handelt (z. B. Strohlehm). Auf eine gesonderte Darstellung der Wärmebrücke unter dem
Ansatz anderer Baustoffe wird an dieser Stelle
verzichtet. Wie bereits erwähnt, sollen in dieser
Veröffentlichung keine Musterbeispiele dargestellt werden. Vielmehr soll auf die Notwendigkeit der individuellen Überprüfung von Anschlussdetails hingewiesen werden.
76 Planung und Instandsetzung unter Berücksichtigung der Denkmalpflege
zu planen, um Schäden durch Kondensatbildung
an den Kontaktflächen zwischen Mauerwerk und
Deckenbalken, bzw. zwischen Innendämmung
und Deckenbalken, auszuschließen.
15,19 °C
14,88 °C
Direkter Anschlussbereich des Deckenbalkens
Zur Vervollständigung der Detailbetrachtung sei
auch noch der direkte Anschlussbereich des Deckenbalkens dargestellt. Der in die Außenwand
einbindende Deckenbalken verfügt über eine
höhere Wärmeleitfähigkeit als die Innendämmung. Dadurch stellt der Deckenbalken eine Wärmebrücke dar. Im direkten Anschlussbereich der
Dämmebene bzw. der Wandverkleidung an den
Deckenbalken sinken die Oberflächentemperaturen daher auf Werte um ca. 15 °C ab. Nach den
oben genannten kritischen Werten der Oberflächentemperatur besteht damit im direkten Anschlussbereich keine Gefahr der Tauwasser- oder
Schimmelbildung. Allerdings ist die Anschlussfuge der Dämmung an den Deckenbalken besonders hinsichtlich der Dichtigkeit bzw. hinsichtlich
des kapillaren Feuchtetransportes zu prüfen und
Links:
Fensteranschluss
ohne Laibungsdämmung
Rechts:
Fensteranschluss
mit Laibungsdämmung
Auch beim Austausch von Fenstern sind, wie
oben bereits erwähnt, die Auswirkungen auf
Fensterlaibungen, Sturze und Sohlbänke von
besonderer Bedeutung. Im nachfolgenden Beispiel wird eine ca. 67 cm starke Kalksteinwand
mit neuen Fenstern ausgestattet. Auf der Außenseite befinden sich unverputzte und über die Fassadenfläche auskragende Gewände. Im ersten
Fall wird die Laibung lediglich mit einer neuen
15 mm dicken Kalkputzschicht ausgestattet. Die
Oberflächentemperaturen sinken dabei im Laibungsbereich auf kritische 8,2 °C ab. Hier besteht
sowohl die Gefahr der Schimmel- als auch der
Kondensatbildung. Wird die Laibung mit einer zusätzlichen Dämmung ausgestattet, im konkreten
Fall 35 mm Calciumsilikat, sinken die Temperaturen lediglich auf einen unkritischen Bereich von
ca. 15,8 °C.
Es ist zu beachten, dass es sich bei den oben dargestellten Berechnungen nicht um Musterlösungen handelt. Die aufgezeigten Temperaturverläufe
sind ganz wesentlich von der Art des Bestands sowie von den vorgesehenen Modernisierungen abhängig. Darüber hinaus existieren neben den dargestellten Wärmebrücken an jedem Gebäude zahlreiche andere Punkte, bei denen Wärmebrücken
vorliegen und bei denen ein Schadenspotential
gegeben ist. Die Abbildungen oben zeigen jedoch,
wie wichtig die jeweilige Einzelfallbetrachtung ist.
–10 °C
–10 °C
– 6 °C
– 4 °C
– 2 °C
0 °C
2 °C
4 °C
6 °C
8 °C
10 °C
12 °C
14 °C
– 6 °C
– 4 °C
– 2 °C
0 °C
2 °C
4 °C
6 °C
8 °C
10 °C
12 °C
14 °C
14,48 °C
16,25 °C
14,75 °C
8,20 °C
14,26 °C
18,05 °C
15,79 °C
Planung und Instandsetzung unter Berücksichtigung der Denkmalpflege 77
9.2.4 Problematik von Wärmedämmverbundsystemen (WDVS)
Neben der besonderen Problematik hinsichtlich
der Änderung des Erscheinungsbildes bei der Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems bei
einem Baudenkmal (siehe Kapitel 3 »Richtlinien
zum Schutz des Baudenkmals«) ergeben sich bei
Wärmedämmverbundsystemen auch zahlreiche
andere kritische Aspekte.
Zunehmend ist zu beobachten, dass es bei Fassaden, die mit einem WDVS ausgestattet sind,
zu einem biogenen Befall auf der Oberfläche der
Fassadenbeschichtung kommen kann. Insbesondere Fassaden mit Wärmeverbundsystemen und
Anstrichen mit organischen Bestandteilen können
von mikrobiellen Besiedlungen befallen werden,
was zu einer optischen Beeinträchtigung führt.
Die durch die Dämmung eintretenden geringeren
Oberflächentemperaturen an der Fassadenoberfläche führen zu Tauwasserbildungen, besonders
bei nächtlicher Unterkühlung und einer länger
feucht bleibenden Oberfläche. Diese gesteigerten Wassermengen auf der Fassadenoberfläche
führen zur Ansiedlung von Mikroorganismen auf
der Oberfläche. Eine Zunahme der Besiedlung
ist besonders an Fassadenbereichen mit unkontrollierten Wasserabläufen festzustellen. Besonders gefährdet sind Fassadenflächen mit geringer
oder keiner Sonneneinstrahlung, da in diesen Bereichen der Prozess der Austrocknung nur sehr
langsam erfolgen kann. Zusätzlich neigen Feuchtefilme an den Oberflächen von Fassaden zu
einer rascheren Zunahme der Verschmutzung.
In dicht bebauten historischen Ortskernen und
bei schützenswerten Fassaden von Baudenkmälern stellt ein fortschreitender Befall der Fassaden
mit Mikroorganismen nicht nur einen gestalterischen Nachteil des Einzeldenkmals dar. Das gesamte Ortsbild/Ensemble leidet.
Für die o. g. Problematik des biogenen Befalls
wurden inzwischen verschiedene Lösungsmöglichkeiten gefunden, die hier dargestellt und bewertet werden.
Biozide:
Zur Verhinderung eines Befalls von Mikroorganismen auf der Fassade werden die Beschichtungen mit aktiv antimikrobiell wirkenden Stoffen
ausgerüstet. Diese meist sehr giftigen Wirkstoffe
sind in der Anwendung sehr problematisch. Zum
einen sollten sie umweltfreundlich sein und zum
anderen über einen möglichst langen Zeitraum
wirksam bleiben.
Durch die erhöhte Feuchtebelastung der Fassade
und einer kaum vorhandenen Wasserspeicherfähigkeit der Beschichtung führt die Bewitterung zu
einer raschen Auswaschung der wasserlöslichen
Wirkstoffe. Die Wirksamkeit der Biozide nimmt
damit im Lauf der Zeit ab, die mikrobielle Besiedlung kann fortschreiten. Die Auswirkungen der
ausgewaschenen Biozide im Grundwasser und
in Fließgewässern stellen ein erhebliches zusätzliches Problem dar.
Algenbildung an der Oberfläche eines Wärmedämmverbundsystems.
78 Planung und Instandsetzung unter Berücksichtigung der Denkmalpflege
Hydrophobie:
Mit der hydrophoben Ausrüstung der Oberflächen
wird die Wasseraufnahme der Beschichtungen
vermindert oder ausgeschlossen. Damit nimmt
die Feuchtebildung an der Oberfläche zu, da besonders kleine Kondensatwassertropfen wegen
der geringen Größe nicht ablaufen.
Eine Steigerung dieses Effektes ist die »Ultrahydrophobie«, besser bekannt als »Lotus-Effekt«.
Obwohl die Ausrüstung der Oberfläche zu einem
sehr leichten Abrollen der Wassertropfen führen
soll, bleiben selbst auf diesem Untergrund Kondensattropfen haften. Eine zunehmende Verschmutzung, bedingt durch den Feuchtefilm,
reduziert rasch den hydrophoben Effekt der Oberfläche. Darüber hinaus besteht die Gefahr neuer
Kapillare bei Rissbildungen. Also könnte daraus
die Forderung nach einer hydrophilen Oberfläche
auf den Dämmplatten abgeleitet werden.
Hydrophilie:
Bei der Hydrophilie soll das oberflächliche Kondensat kapillar vom Untergrund aufgenommen
werden und damit die Entstehung eines Feuchtefilms als Nährboden für die Biobesiedlung
verhindern. Im Regelfall wird dies bei Wärmedämmverbundsystemen kaum funktionieren, da
die Schichtstärke der Beschichtung meist sehr
gering ist und – bedingt durch den unterbundenen
Wärmetransport aus der Wand zur Oberfläche der
Fassade – die Beschichtung nur sehr langsam
austrocknet. Bei einem feuchten oder gar gesättigten Untergrund können die Algen weiterhin
ungehindert wachsen. Grundsätzlich ist jedoch
eine mineralische Beschichtung der Dämmung
mit einer stärkeren Schicht einer harzgebundenen
Dünnschicht vorzuziehen.
Mit der Zunahme der Dämmschichtdicke nimmt
bei Wärmedämmverbundsystemen die Gefahr
der mikrobiellen Besiedlung der Fassadenoberfläche rasch zu. Es sind derzeit keine oder nur unzureichend erprobte Produkte verfügbar, die ohne
Probleme annehmbare Erfolge erwarten lassen.
Dies ist insbesondere im Zusammenhang mit
eventuellen Haftungsfolgen für den Planer und
die ausführenden Firmen zu beachten.
Neben dem biogenen Befall stellen auch die
Aspekte der Wasserführung sowie der thermischen Belastung erhebliche Probleme bei Wärmedämmverbundsystemen dar.
Die relativ dünne Schutzschicht des Oberputzes
bei einem Wärmedämmverbundsystem unterliegt
zweifelsfrei einer extremen Wasserbeanspruchung – und das bei extremen thermischen Einwirkungen entsprechend der Jahreszeit. Die vorprogrammierten Schwachstellen sind vor allem
die Anschlüsse. Läuft auch nur eine geringe Wassermenge in das Verbundsystem, können fatale
Schäden die Folge sein:
■
Durchfeuchtung der Dämmschicht, mit Verlust
der Dämmeigenschaft.
■
Schädigung der hinter der Dämmschicht liegenden originalen Bauteile des Denkmals, da
das eingedrungene Wasser nicht mehr nach
außen und nur bedingt zum Innenraum hin
austrocknen kann. Bei Fachwerkbauten kann
die Zerstörung der historischen Konstruktion
innerhalb eines kurzen Zeitraums eintreten,
ohne von außen erkannt zu werden.
■
Unerfreuliche Ablösung der Dämmplatten vom
Untergrund, mit Absturz der Dämmfassade,
falls unverdübelt.
Auch die thermische Belastung des Oberputzes ist im Zusammenhang mit den Dehn- und
Schwindmaßen zu beachten. Daraus entstehende auch kleinere Risse sind eine Schadensquelle. Dies gilt insbesondere bei der Außendämmung von Fachwerkfassaden, denn auch kleinere
Wassermengen im Wandquerschnitt können
zu schweren Schäden an der Holzkonstruktion
führen.
Zunehmend ist auch zu beobachten, dass Wärmedämmverbundsysteme von Spechten »angegriffen« werden, da sie »hohl« klingen. Dabei
werden von Spechten der Oberputz und die Gewebespachtelung aufgeklopft und dann ein Teil
der Dämmung herausgenommen. Die dabei entstehenden Löcher geben für die Spechte ein geschütztes und warmes Quartier, in dem sie ihr
Nest bauen können.
Planung und Instandsetzung unter Berücksichtigung der Denkmalpflege 79
Spechtlöcher im
Wärmeverbundsystem
Typischer Schaden an einem Wärmeverbundsystem nach dem Brand von
Mülltonnen
Durch Gewebespachtelungen,
Putz und Kleber wird ein
Wärmedämmverbundsystem
bei Ausbau zum Sondermüll.
80 Planung und Instandsetzung unter Berücksichtigung der Denkmalpflege
9.2.5 Hinterlüftete Fassaden
9.3.1 Außendämmung von Wänden
Wegen der oben aufgeführten Probleme bei Wärmedämmverbundsystemen kommen im Zuge der
Modernisierung auch oft hinterlüftete Fassaden
zur Ausführung. Dabei wird die außen liegende
Dämmebene durch eine zusätzliche Fassadenverkleidung, beispielsweise eine Holzverschalung,
gegen Witterungseinflüsse geschützt.
Grundsätzlich wird bei der energetischen Modernisierung von Gebäuden eine Außendämmung
bevorzugt, da die Vorteile überwiegen.
Bei solchen Konstruktionen ist auf eine ausreichende Hinterlüftung zwischen Dämmebene und
Fassadenverkleidung zu achten, damit eventuell
auftretendes Kondensat durch einen Luftstrom
abtransportiert werden kann. Man beachte hierzu
auch die an anderer Stelle geführten Betrachtungen zur Dämmung von Dachflächen (siehe auch
Kapitel 9.3.3 ff). Auch die Anschlussdetails, beispielsweise bei Fenstern, sind besonders hinsichtlich der Gefahr des Wassereintrags in die
Dämmebene zu prüfen. Da durch solche Konstruktionen das Erscheinungsbild des Baudenkmals
ganz erheblich beeinflusst werden kann, ist die
Wahl einer derartigen Konstruktion im Einzelfall
genau zu prüfen.
9.3 Konzeption von energetischen
Modernisierungen der Baukonstruktion
Besteht Klarheit bezüglich der allgemeinen Anforderungen an die Bauteile und an die jeweiligen
Modernisierungsmöglichkeiten gemäß der Ausführungen in Kapitel 3, können unter Berücksichtigung
der bauphysikalischen und der denkmalpflegerischen Gesichtspunkte, energetische Modernisierungsmöglichkeiten geplant und rechnerisch nachgewiesen werden. Im Wesentlichen wird durch die
denkmalpflegerischen Gesichtspunkte die Lage
der zusätzlichen Dämmebene definiert.
Bevor auf die zur Verfügung stehenden Dämmstoffe hingewiesen wird und einzelne Modernisierungsmaßnahmen rechnerisch dargestellt
werden, seien die Vor- und Nachteile der jeweiligen Lage einer zusätzlichen Dämmebene sowie
die sich daraus ergebenden Anforderungen oder
Probleme kurz erläutert. Hierbei sind aber auch unbedingt die Ausführungen im Kapitel 3 »Richtlinien
zum Schutz des Baudenkmals« zu beachten, auf
die hier nicht mehr gesondert eingegangen wird.
Vorteile der Außendämmung
■
Eine vollflächige Dämmebene im Außenbereich gewährleistet, dass bei in die Außenwand
einbindenden Decken oder Innenwänden
keine Wärmebrücken verbleiben bzw. dass die
Gefahr der Wärmebrücken auf ein Minimum
reduziert wird.
■
Eine vollflächige Dämmebene im Außenbereich
ist, da keine oder nur wenige Durchdringungen
vorhanden sind (anschließende Wände oder
Decken), einfacher und damit kostengünstiger
herstellbar.
■
Der Taupunkt liegt in der Regel in der Dämmebene. Auch wenn die »Dampfdichtigkeit« der
Konstruktion nicht gegeben ist, wird sich im vorhandenen Wandquerschnitt kein Kondensat
bilden.
■
Die Raumgrößen sowie die Raumgestaltung
werden nicht beeinträchtigt.
Nachteile der Außendämmung
■
In Abhängigkeit von der Art der Konstruktion
(verputzte Oberfläche als Wärmedämmverbundsystem) kann Feuchtigkeit von außen in
die Dämmebene eindringen (z. B. durch Anschlüsse, Risse, etc.).
■
Kondensatbildung und möglicher biogener Befall an der Wandoberfläche bei Wärmedämmverbundsystemen.
■
Die äußere Gestalt des Baudenkmals wird
unter Umständen erheblich verändert.
Planung und Instandsetzung unter Berücksichtigung der Denkmalpflege 81
Neutral zu werten
■
Die Masse des Mauerwerks befindet sich im
»Warmbereich« und muss ebenfalls beheizt
werden. Bei Wänden mit einer großen Masse
(z. B. dickes Mauerwerk) kann dies zu einer
langen Aufheizphase führen. Allerdings stellt
dies dann wiederum ein großes Wärmespeichervolumen mit Temperaturausgleich für den
Innenbereich dar, was von der Nutzung her zu
beurteilen ist.
Nachteile der Innendämmung
■
Eine durchgängige Dämmebene ist in der
Regel nicht herstellbar. Bei Decken oder in
die Außenwand einbindenden Innenwänden
verbleiben Wärmebrücken. Hier besteht, insbesondere bei Holzbalkendecken (Balkenköpfe),
die Gefahr der Tauwasserbildung die wiederum
zu Schimmelbildung oder Bauschäden führen
kann.
■
In Abhängigkeit von den vorgesehenen Dämmsystemen ist oftmals die Anordnung einer
Dampfbremse im Innenbereich notwendig.
Die Anforderungen an die Dichtigkeit der Gebäudehülle können in einem Baudenkmal allerdings kaum erfüllt werden. Undichtigkeiten der
Dampfbremse bei Anschlüssen oder Durchdringungen bewirken, dass sich an solchen
Stellen konzentriert Kondensat bilden kann,
was wiederum Schäden zur Folge haben kann,
im schlimmsten Fall den unwiederbringlichen
Verlust von Bausubstanz. Bei kapillaraktiven
Innendämmungen, bei denen keine diffusionshemmende Ebene eingebaut wird, ergeben
sich in der Regel nicht die oben genannten
Probleme des konzentrierten Kondensatanfalls. Allerdings ist auch bei solchen Systemen
der Feuchtehaushalt genau zu prüfen.
■
Bei Schlagregenbeanspruchung besteht die
Gefahr, insbesondere bei Fachwerkwänden
mit von außen sichtbarem Fachwerk, dass
Feuchtigkeit in den Wandquerschnitt eindringt.
In Abhängigkeit vom gewählten Dämmsystem
kann bei innenliegender Wärmedämmung (mit
Dampfbremse) die Feuchtigkeit nicht mehr
nach innen ausdiffundieren. Bei kapillaraktiven
Innendämmungen, bei denen keine diffusionshemmende Ebene eingebaut wird, ergeben
sich in der Regel nicht die oben genannten
Probleme. Allerdings ist auch bei solchen Systemen der Feuchtehaushalt genau zu prüfen.
9.3.2 Innendämmung von Wänden
Bei vielen historischen Gebäuden können Außendämmungen aus denkmalpflegerischen Gesichtspunkten nicht ausgeführt werden. Hier wird
oftmals auf Innendämmungen zurückgegriffen,
bei denen jedoch die Nachteile überwiegen.
Vorteile der Innendämmung
■
Das beheizte Volumen wird gering gehalten, da
die Masse der Außenwände nicht beheizt wird.
Dadurch ergeben sich kürzere Aufheizphasen.
Dieser Aspekt wurde bei der Außendämmung
als »neutral« gewertet.
■
Das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes
wird nicht negativ beeinflusst.
Im Einzelfall kann auch eine
Außendämmung ohne gestalterische oder technische
Nachteile an einem Baudenkmal eine mögliche
Verbesserung der Gebäudehülle darstellen.
Bei diesem Gebäude wurde
das dünnere Mauerwerk
des Obergeschosses
mit einer Außendämmung
versehen.
82 Planung und Instandsetzung unter Berücksichtigung der Denkmalpflege
9.3.3 Verbesserung von Dächern –
Allgemeine Betrachtung
Bei nicht ausgebauten Dachgeschoßen mit historischen Ziegeln ist in der Regel eine ausreichende
Entlüftung der von den unteren Etagen in den
Dachraum eindringenden Feuchte gegeben. Der
Dachraum mit einem oft riesigen Volumen kann
ohne wesentliche Veränderung der relativen Luftfeuchte große Feuchtemengen aufnehmen. Die
historischen Ziegel (z. B. Biberschwanzziegel)
sind in sich leicht und unterschiedlich gekrümmt.
Dadurch ergeben sich Belüftungsschlitze zwischen den Ziegeln. Der Traufanschluss ist meist
offen, so dass ein mehr als ausreichender Luftwechsel immer gegeben ist. Dieser Luftwechsel
gewährleistet letztlich den Erhalt der historischen
Holzkonstruktionen über die Jahrhunderte. Selbst
das langsame Abtauen von Flugschnee ist bei
solchen Dächern möglich, ohne dass es dadurch
zu Schäden an der Holzkonstruktion kommt.
Schon die Erneuerung der Dachdeckung mit
Ersatz der historischen Ziegel durch neuzeitliche
Industrieziegel, die keine Fugen zwischen den
Ziegeln mehr aufweisen, kann zu einer Reduzierung der Belüftung des gesamten Dachraumes
führen. Auf Grund der Reduzierung des Luftwechsels im Dachgeschoss kommt es häufig zur Kondensatbildung auf der Ziegelunterseite. Dadurch
lösen sich Mineralien / Salze aus den Tonziegeln.
Zunächst entsteht ein weißer Flaum auf der Ziegelunterseite. Mittelfristig werden zunächst die
Nasen der Ziegel, über einen längeren Zeitraum
die Ziegel selbst und oft auch die Dachlattung
durch Mazeration zerstört.
Im Zusammenhang mit dem Ausbau eines bisher
nicht ausgebauten Dachgeschosses ist grundsätzlich über eine Wärmedämmung der Dachfläche zu
entscheiden. Meist wird in diesem Zusammenhang auch die Dachdeckung erneuert oder bei Verwendung der historischen Ziegel zumindest umgedeckt. Hinsichtlich der Lage der Dämmebene gibt
es unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten. Dabei
sind nicht nur die langfristigen Auswirkungen auf
das Dachtragwerk, sondern auch die Auswirkungen auf die Dacheindeckung zu beachten.
Aus denkmalpflegerischer Sicht ist der Ausbau
eines bisher nicht ausgebauten Dachgeschosses
aus mehreren Gründen als problematisch anzusehen.
Zum einen ergeben sich zahlreiche bauphysikalische Probleme, die im Weiteren näher erläutert
werden und deren Nichtbeachtung bis zur Zerstörung von wertvollen Dachwerken führen kann.
Die Unzugänglichkeit der Dachkonstruktion und
damit die erschwerte oder gar unmöglich gemachte Einsehbarkeit der Konstruktion, die mit
einem Dachgeschossausbau meist einhergeht,
führt zu einer mangelnden Kontrolle und Wartung
besonders gefährdeter Anschlusspunkte (z. B.
Sparrenfußpunkte), an denen Schäden lange unentdeckt bleiben können.
Zum anderen muss für die Nutzung des Dachgeschosses, z. B. für Wohnzwecke, eine adäquate
Belichtungs- und Fluchtwegesituation meist neu
geschaffen werden, was wiederum gestalterische
Schwierigkeiten und vermehrte Eingriffe in den
Bestand (Anzahl und Größe von Dachgauben,
Dachliegefenster, Veränderung der Traufkante,
Außentreppen, Deckendurchbrüche für Fluchttreppenhäuser, etc.) mit sich bringen kann.
Auch aufgrund der besonderen Problematik ist
daher der Ausbau von Dachgeschossen bei Baudenkmälern von der steuerlichen Privilegierung
regelmäßig ausgenommen. Aus denkmalfachlicher und bauphysikalischer Sicht sollte bei wertvollen historischen Dachkonstruktionen möglichst
auf den Ausbau des Daches verzichtet und das
Kaltdach als beste aller Lösungen zum Erhalt
des Bestands beibehalten werden, zumal die
Dämmung der obersten Geschossdecke gegen
das Dach in der Regel wesentlich weniger problematisch ist.
Planung und Instandsetzung unter Berücksichtigung der Denkmalpflege 83
9.3.4 Verbesserung von Dächern – Zwischensparrendämmung ohne Hinterlüftung
■
Zwischen den historischen Ziegeln kann Regenwasser oder Flugschnee eindringen. Die
Wärmedämmung wird durchfeuchtet und kann
nicht oder nur äußerst langsam austrocknen.
Die Folgen sind Schimmelbildung und die
Zerstörung der Holzkonstruktion. Auch die
Dampfbremse kann nicht zu 100 % das Eindringen von Raumfeuchte, besonders an den Anschlüssen, verhindern. Bei fehlender Hinterlüftung der Dachziegel bildet sich Kondensat an
der Ziegelunterseite mit der Folge der Durchfeuchtung der Dämmung und der langsamen
Zerstörung der Ziegel sowie der Holzkonstruktion.
■
Eine diffusionshemmende oder diffusionsdichte Ebene auf der Raumseite muss dicht an alle
durchdringenden und flankierenden Bauteile
angeschlossen werden (Kehlbalken, Pfetten,
Kopfbänder, Streben, Giebelwände, Traufen
etc.). Gerade bei bestehenden historischen
Dächern ist dies oftmals nicht möglich bzw.
die Gefahr von Leckagen auf Grund fehlerhafter Anschlüsse ist sehr groß. Die Folge
ist Kondensatbildung in der Dämmebene mit
daraus resultierenden Schäden an der Holzkonstruktion.
Vorgesehene Maßnahme
■
Belassen der historischen Deckung und der
Latten
■
Einbau einer Zwischensparrendämmung ohne
außenseitige Hinterlüftung
■
Einbau einer diffusionshemmenden Ebene auf
der Raumseite
Skizze des Aufbaus
Vorteile der Konstruktion
■
Das Erscheinungsbild des Gebäudes wird von
außen nicht beeinträchtigt.
Nachteile der Konstruktion
■
Das Dachtragwerk wird innenseitig vollständig
verkleidet. Eventuelle Schäden an der Konstruktion können im Zuge der Instandhaltung
des Gebäudes nicht mehr frühzeitig erkannt
werden. Außerdem ist eine vollständige Verkleidung der Dachkonstruktion aus denkmalpflegerischer Sicht äußerst fragwürdig.
■
Wird auf der Außenseite der Dämmung auf
eine diffusionsoffene Winddichtung verzichtet,
kommt es zu Lufteintritt in die Dämmebene.
Dadurch wird die Dämmeigenschaft erheblich
reduziert.
Bautechnische Bewertung
■
Wegen der erheblichen Nachteile einer solchen
Konstruktion sollte eine derartige Dämmvariante auf keinen Fall umgesetzt werden.
84 Planung und Instandsetzung unter Berücksichtigung der Denkmalpflege
9.3.5 Verbesserung von Dächern –
Zwischensparrendämmung mit Hinterlüftung, diffusionsdicht
Nachteile der Konstruktion
■
Das Dachtragwerk wird innenseitig vollständig
verkleidet. Eventuelle Schäden an der Konstruktion können im Zuge der Instandhaltung
des Gebäudes nicht mehr erkannt werden.
Außerdem ist eine vollständige Verkleidung
der Dachkonstruktion aus denkmalpflegerischer Sicht äußerst fragwürdig.
■
Die Abdichtungsbahn auf der kalten Seite
des Dachaufbaus stellt, je nach Material, eine
diffusionshemmende oder diffusionsdichte
Ebene dar. Dementsprechend wird auf der
Raumseite der Sparren im Warmbereich
eine diffusionsdichte Ebene erforderlich, um
Kondensatbildung im Bauteilinneren zu verhindern. Da eine solche Abdichtungsebene auf
der Raumseite, wie bereits oben beschrieben,
immer problematisch ist, sind Schäden durch
Kondensatbildung im Bauteilquerschnitt nicht
auszuschließen.
■
Durch den Einbau einer wasserführenden und
diffusionshemmenden Ebene auf der Sparrenoberseite erhöht sich der Dachaufbau geringfügig. Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob sich
diese Änderung nachteilig auf die Gestaltung
des Gebäudes auswirkt.
■
Die historischen Latten sind bei der Änderung
des Dachaufbaus in der Regel nicht mehr verwendbar.
Vorgesehene Maßnahme
■
Abnehmen der historischen Dacheindeckung
mit späterem Wiedereinbau
■
Abnehmen der (historischen) Lattung
■
Einbau einer Zwischensparrendämmung
■
Einbau einer wasserführenden Ebene auf der
Oberseite der Sparren (z. B. Schalung mit Bitumenbahn)
■
Herstellen einer Hinterlüftungsebene mit Hilfe
von Konterlatten
■
Wiederherstellung der Lattung und der Dacheindeckung
■
Einbau einer diffusionshemmenden Ebene auf
der Raumseite
Bautechnische Bewertung
■
Skizze des Aufbaus
Vorteile der Konstruktion
■
Eine Hinterlüftung der Dacheindeckung sowie
die Wasserführung zwischen Dämmung und
Dacheindeckung sind gewährleistet, wenn die
Stärke der Konterlattung ausreichend gewählt
wird.
Wegen der erheblichen Gefahr der Kondensatbildung im Bauteilquerschnitt ist die Machbarkeit einer solchen Dämmvariante, insbesondere die Möglichkeit des »dichten Anschlusses« einer diffusionsdichten Ebene auf der
Rauminnenseite, schon in der Planungsphase
genau zu prüfen. Wird eine derartige Lösung
umgesetzt, sind im Zuge der Bauüberwachung sämtliche Anschlusspunkte genau
zu überprüfen. Es empfiehlt sich außerdem
die Durchführung eines Blower-Door-Tests
zur Überprüfung der Dichtigkeit bzw. zur
Lokalisierung und Beseitigung von Leckagen.
Generell sind derartige Konstruktionen wegen
der großen Gefahr der Tauwasserbildung im
Bauteilinneren möglichst zu vermeiden.
Planung und Instandsetzung unter Berücksichtigung der Denkmalpflege 85
9.3.6 Verbesserung von Dächern –
Zwischensparrendämmung mit Hinterlüftung, diffusionsoffen
Vorgesehene Maßnahme
■
Abnehmen der historischen Dacheindeckung
mit späterem Wiedereinbau
■
Abnehmen der (historischen) Lattung
■
Einbau einer Zwischensparrendämmung
■
Einbau einer wasserführenden und diffusionsoffenen Ebene auf der Oberseite der Sparren
(z. B. Wasser abweisende Holzweichfaserplatte)
■
Herstellen einer Hinterlüftungsebene mit Hilfe
von Konterlatten
■
Wiederherstellung der Lattung und der Dacheindeckung
■
Verzicht auf eine diffusionshemmenden Ebene
auf der Raumseite
Mit dem Einbau einer diffusionsoffenen/diffusionshemmenden Ebene mit geringem Diffusionswiderstand (μ ≤ 5) auf der Oberseite der
Sparren und gleichzeitigem Wegfall der diffusionshemmenden Ebene auf der Raumseite kommt
der Hinterlüftung der Dachfläche eine besondere Bedeutung zu. Der Lüftungsquerschnitt zwischen den Konterlatten muss in der Lage sein,
besonders in der kalten Jahreszeit die anfallende
Feuchte sicher transportieren zu können. Die
kalte Luftschicht der Hinterlüftung kann nur sehr
wenig Feuchte aufnehmen. Die geringen Temperaturen beeinträchtigen zudem den thermischen
Auftrieb in der Hinterlüftung. Dies wird in vielen
Fällen zusätzlich durch die Reduzierung des Querschnitts der Hinterlüftung durch die Zuluftgitter
an der Traufe beeinträchtigt. Wenn diese Zuluftführung auch noch durch Schneeansammlungen
beeinträchtigt wird, bricht das System der Hinterlüftung zusammen. Es kommt zu Durchfeuchtungen des Raumes zwischen der wasserführenden
Ebene und der Dacheindeckung.
Der Querschnitt der Hinterlüftung ist im Einzelfall
für die aus dem Dachausbau anfallende Feuchte
für den ungünstigsten Lastfall zu bemessen. In
der Regel reichen dann Konterlattenstärken von
nur 3 cm keinesfalls aus. Auch eine Lattenstärke
von 4 cm kann im Einzelfall unzureichend sein.
Die Be- und Entlüftung an der Traufe und am First
ist sorgfältig zu planen. Schneeansammlungen
sind dabei zu berücksichtigen.
Generell ist der Tauwasseranfall im Bauteilinneren
unter Berücksichtigung der eingesetzten Dämmstoffe genau zu prüfen.
Vorteile der Konstruktion
Skizze des Aufbaus
■
Eine Hinterlüftung der Dacheindeckung sowie
die Wasserführung zwischen Dämmung und
Dacheindeckung sind gewährleistet, wenn die
Stärke der Konterlattung ausreichend gewählt
wird.
■
Kann auf eine innenseitige diffusionshemmende /diffusionsdichte Ebene verzichtet werden,
entfallen damit auch die Probleme bei den
diesbezüglichen Anschlusspunkten.
86 Planung und Instandsetzung unter Berücksichtigung der Denkmalpflege
Nachteile der Konstruktion
■
■
■
Das Dachtragwerk wird innenseitig vollständig
verkleidet. Eventuelle Schäden an der Konstruktion können im Zuge der Instandhaltung
des Gebäudes nicht mehr erkannt werden.
Außerdem ist eine vollständige Verkleidung
der Dachkonstruktion aus denkmalpflegerischer Sicht äußerst fragwürdig.
Durch den Einbau einer wasserführenden und
diffusionshemmenden Ebene auf der Sparrenoberseite erhöht sich der Dachaufbau geringfügig. Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob sich
diese Änderung nachteilig auf die Gestaltung
des Gebäudes auswirkt.
Die historischen Latten sind bei der Änderung
des Dachaufbaus in der Regel nicht mehr verwendbar.
9.3.7 Verbesserung von Dächern –
Aufsparrendämmung
Vorgesehene Maßnahme
■
Abnehmen der historischen Dacheindeckung
mit späterem Wiedereinbau
■
Abnehmen der (historischen) Lattung
■
Einbau einer diffusionshemmenden Ebene auf
der Sparrenoberseite (z. B. Schalung mit Folie)
■
Einbau einer Aufsparrendämmung
■
Einbau einer wasserführenden und diffusionsoffenen Ebene auf der Oberseite der Aufsparrendämmung
■
Herstellen einer Hinterlüftungsebene mit Hilfe
von Konterlatten
■
Wiederherstellung der Lattung und der Dacheindeckung
Bautechnische Bewertung
■
Die Tauwasserbildung im Bauteilinneren ist
bei einer derartigen Konstruktion sorgfältig
im Zuge der Planung zu prüfen. Dabei muss
unbedingt darauf geachtet werden, dass die
Tauwassermenge den zulässigen Bereich nicht
überschreitet. Außerdem sind die konstruktiven Details der Hinterlüftung sorgfältig zu
planen. Sind die o. g. Nachteile einer solchen
Konstruktion akzeptabel, kann ein solcher Aufbau durchaus in Erwägung gezogen werden.
Skizze des Aufbaus
Vorteile der Konstruktion
■
Eine Hinterlüftung der Dacheindeckung sowie
die Wasserführung zwischen Dämmung und
Dacheindeckung sind gewährleistet, wenn die
Stärke der Konterlattung ausreichend gewählt
wird.
■
Das Dachtragwerk wird innenseitig nicht verkleidet und kann auch in Zukunft gewartet
werden.
Planung und Instandsetzung unter Berücksichtigung der Denkmalpflege 87
■
Die diffusionshemmende Ebene im Warmbereich befindet sich auf der Sparrenoberseite
und muss damit nur in wenigen Bereichen an
andere Bauteile angeschlossen werden (z. B.
Traufe und Giebel). Die Anzahl der Durchdringungen der Ebene, deren Abdichtung nur
schwierig möglich ist, kann auf ein Minimum
reduziert werden (z. B. Kamin).
Nachteile der Konstruktion
■
Durch den Einbau einer Dämmebene auf
Sparrenoberseite erhöht sich der Dachaufbau.
Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob sich diese
Änderung nachteilig auf die Gestaltung des
Gebäudes auswirkt. Insbesondere ist dies
bei vorhandenen Gauben oder Gesimsen zu
prüfen.
■
Die historischen Latten sind bei der Änderung
des Dachaufbaus in der Regel nicht mehr verwendbar.
Bautechnische Bewertung
■
Aus bauphysikalischer und baupraktischer Sicht
ist die Anbringung einer Aufsparrendämmung
die Ideallösung. Die Anschlusspunkte am Giebel und an der Traufe sowie an eventuelle
durchdringende Bauteile (z. B. Kamin) sind
sorgfältig zu planen und im Zuge der Bauausführung zu kontrollieren.
9.3.8 Verbesserung von Dächern –
»Haus im Haus«
Bei einem Dachausbau und der damit einhergehenden Dämmung muss nicht zwingend der
gesamte Dachraum ausgebaut werden. In vielen
Fällen kann es genügen, nur die Bereiche mit
voller Raumhöhe auszubauen und auf die Bekleidung der geneigten Dachflächen zu verzichten. Dazu bieten sich z. B. die Lage der Pfetten/
Stuhlrähme an. Die Dämmung der Oberseite des
auszubauenden Raumes kann dann auf der Oberseite der Kehlbalkenebene liegen. Für die neuen
vertikalen (Ebene der Pfette) und horizontalen
(Ebene der Kehlbalken) Bereiche der »thermischen Hülle« sind die Hinweise zu den obersten
Geschossdecken zu beachten.
Ausbau eines Dachgeschosses im System »Haus
im Haus«. Eine Verglasung
der vertikalen Achse unter
den Pfetten ermöglicht den
Blick in den Dachraum auf
das historische Dachwerk.
88 Planung und Instandsetzung unter Berücksichtigung der Denkmalpflege
Vorteile der Konstruktion
■
■
Die Konstruktion des historischen Dachtragwerkes, insbesondere der Sparren, bleibt unberührt.
Das Dachtragwerk wird innenseitig nicht verkleidet und bleibt für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten zugänglich.
■
Die historische Dacheindeckung sowie die historischen Dachlatten können erhalten bleiben,
wenn keine Schäden vorliegen.
■
In der vertikalen Ebene der »Haus im Haus«Lösung können ggf. Verglasungen eingebaut
werden, die die Einsehbarkeit in das historische Dachtragwerk ermöglichen. Solche
Varianten können architektonisch und auch
denkmalpflegerisch sehr interessant sein.
9.3.9 Verbesserung von Dächern –
Untersparrendämmung
Vorgesehene Maßnahme
■
Belassen der historischen Dacheindeckung
und der (historischen) Lattung
■
Einbau einer wasserführenden und diffusionsoffenen Ebene auf der Unterseite der Sparren
(z. B. Wasser abweisende Holzweichfaserplatte)
■
Einbau einer Untersparrendämmung
■
Einbau einer diffusionshemmenden Ebene unter der Dämmebene (optional)
Nachteile der Konstruktion
■
Möglicherweise ist eine ausreichende Belichtung und Belüftung des ausgebauten Dachraumes nicht gewährleistet. Dies ist im Einzelfall
zu prüfen.
■
Die sich ergebende Vergrößerung der Nutzfläche ist etwas geringer als bei den vorhergehenden Varianten.
Bautechnische Bewertung
■
Können die genannten Nachteile kompensiert
oder akzeptiert werden, stellt diese Variante
ebenfalls eine Ideallösung dar.
Skizze des Aufbaus
Vorteile der Konstruktion
■
Eine Hinterlüftung der Dacheindeckung sowie
die Wasserführung zwischen Dämmung und
Dacheindeckung ist, wenn der Querschnitt
(Sparren) der Konstruktion ausreichend ist
und die Anschlusspunkte (Traufe, First) entsprechend gestaltet sind, gewährleistet.
■
Kann auf eine innenseitige diffusionshemmende/diffusionsdichte Ebene verzichtet werden,
entfallen damit auch die Probleme bei den
diesbezüglichen Anschlusspunkten.
■
Die bestehende Dacheindeckung sowie die
Dachlatten können erhalten bleiben, wenn keine Schäden vorliegen.
■
Die Dachgestaltung und damit das Erscheinungsbild von außen verändern sich nicht.
Planung und Instandsetzung unter Berücksichtigung der Denkmalpflege 89
Nachteile der Konstruktion
■
Das Dachtragwerk wird innenseitig vollständig
verkleidet. Eventuelle Schäden an der Konstruktion können im Zuge der Instandhaltung
des Gebäudes nicht mehr erkannt werden.
Außerdem ist eine vollständige Verkleidung
der Dachkonstruktion aus denkmalpflegerischer Sicht äußerst fragwürdig.
■
Der Dachraum wird innenseitig durch den Aufbau verkleinert.
■
Kann auf eine diffusionshemmende Ebene im
Innenbereich nicht verzichtet werden, ergeben
sich hier die gleichen Anschlussprobleme wie
bei der Zwischensparrendämmung.
Bautechnische Bewertung
■
Die Tauwasserbildung im Bauteilinneren ist
bei einer derartigen Konstruktion sorgfältig im
Zuge der Planung zu prüfen. Dabei muss unbedingt darauf geachtet werden, dass die Tauwassermenge den zulässigen Bereich nicht
überschreitet. Außerdem sind die konstruktiven Details der Hinterlüftung und der Wasserführung sorgfältig zu planen. Sind die oben
genannten Nachteile einer solchen Konstruktion akzeptabel, kann ein solcher Aufbau unter
Umständen in Erwägung gezogen werden.
9.3.10 Dämmung der obersten
Geschossdecke
Die Dämmung der obersten Geschossdecke
erfolgt im Allgemeinen mit Hilfe eines zusätzlichen Aufbaus auf der Decke im Dachraum oder
über den Einbau der Dämmung zwischen den
Deckenbalken im Fehlbodenbereich. Ein wesentliches Entscheidungskriterium ist dabei die Art
des bestehenden Deckenaufbaus (Balkenlage
mit Lehmstakung oder Balkenlage mit Fehlboden) sowie die Fragestellung, in wieweit in den
bestehenden Deckenaufbau eingegriffen werden
kann (z. B. Ausbau der bestehenden Fehlbodenauffüllung).
Bei den bauphysikalischen Nachweisen, insbesondere beim Nachweis des Feuchteschutzes,
ist die geplante Nutzung des (kalten) Dachraumes
genau zu prüfen. Oftmals soll der Dachraum als
Lagerfläche genutzt und hierfür ein dichter Bodenbelag vorgesehen werden (z. B. Spanplatten).
Wird dann auf eine diffusionshemmende Ebene
im Warmbereich verzichtet, besteht die Gefahr,
dass das im Bauteil anfallende Tauwasser nicht
mehr entweicht und Schäden entstehen. Doch
auch bei einer »diffusionsoffenen« Bodenverkleidung (z. B. Bretter mit Fugen) besteht die Gefahr,
dass im Zuge der Nutzung das anfallende Tauwasser nicht mehr entweichen kann (z. B. durch
»flächige« Lagerung von Gegenständen im Dachraum oder durch eine auf der Bretterung verlegte
Folie – oft zu sehen, wenn der Dachraum ein Fledermausquartier beherbergt).
Bei der Dämmung der obersten Geschossdecke
ist auch zu beachten, dass während der Wintermonate, insbesondere bei historischen Dacheindeckungen, Flugschnee in den Dachraum gelangen kann. Da dieser Flugschnee in der Regel
langsam abtaut, können die davon beanspruchten Holzbauteile wieder vollständig austrocknen,
ohne dass es zu Schäden kommt. Bei einem
neuen Deckenaufbau ist diese eventuelle Feuchtebeanspruchung ebenfalls zu berücksichtigen.
90 Planung und Instandsetzung unter Berücksichtigung der Denkmalpflege
Bei der Planung der Dämmung der obersten Geschossdecke sind folgende Punkte besonders zu
beachten:
■
Die zukünftige Nutzung des Dachgeschosses
(z. B. Lagerflächen) ist genau zu prüfen und
bei den bauphysikalischen Nachweisen zu beachten (auch Schallschutz).
■
Beim Einbau einer diffusionshemmenden/
diffusionsdichten Ebene ist diese dicht an alle
aufgehenden oder flankierenden Bauteile anzuschließen (Traufbereich, Überzüge, Pfosten,
durchgehende Wände, Kamine etc.).
■
Wird auf eine diffusionshemmende/diffusionsdichte Ebene im Warmbereich verzichtet, ist darauf zu achten, dass anfallendes Tauwasser
aus der Konstruktion entweichen kann.
■
Besteht die Gefahr, dass Flugschnee in den
Dachraum gelangt, ist die Feuchtebeanspruchung durch das Abtauen des Schnees besonders zu berücksichtigen.
■
Die Dämmung ist dicht an alle Bauteile anzuschließen (Vermeidung von Wärmebrücken,
insbesondere im Traufbereich).
■
Der Lufteintritt in oder unter die Dämmebene,
z. B. bei den Traufen, ist auszuschließen. Dies
ist besonders zu prüfen, wenn der bestehende
Deckenaufbau vollständig erhalten bleibt und
die Dämmebene auf der Balkenlage angeordnet wird.
■
Die Dämmebene ist gegen das Eindringen von
Tieren (Marder, Mäuse, Ratten) zu sichern. Insbesondere größere Tiere, wie Marder, können
erhebliche Fehlstellen in der Dämmebene
verursachen.
9.3.11 Dämmung des Bodens /
der Kellerdecke
Bei der Dämmung des Bodens (zum Erdreich)
bzw. der Kellerdecke sind Verbesserungen oftmals
nur sehr eingeschränkt möglich. Eine Dämmung
im Innenraum ist nur dann möglich, wenn der
bestehende Bodenaufbau entfernt werden kann.
Besteht diese Möglichkeit, ist neben den bauphysikalischen Nachweisen der Feuchtebildung im
Bauteilinneren auch die Gefahr der aufsteigenden Feuchtigkeit zu beachten. Dies gilt auch bei
unterkellerten Gebäuden, da hier oftmals über
Außen- und Innenwände Feuchtigkeit aufsteigt
und in den Deckenquerschnitt gelangen kann. Im
Zuge der Planung ist hier unbedingt zu prüfen, ob
zusätzliche Maßnahmen, z. B. eine Bauteiltemperierung, vorzusehen sind (siehe hierzu auch
Kapitel 8 »Technische Gebäudeausrüstung«).
Sind Gewölbekeller vorhanden, ist der Einbau
einer Wärmedämmung zwischen unbeheiztem
Keller und beheiztem Erdgeschoss nur auf der
Warmseite möglich. Eine Dämmung im Keller
wäre in solchen Fällen sinnlos, da die Dämmwirkung erst dann eintritt, wenn die gesamte
Masse des Gewölbemauerwerks und der Auffüllung beheizt ist. Nicht zu vergessen sind dabei
zwangsläufige und sehr ausgeprägte Wärmebrücken im Bereich der in der Regel sehr massiven
Kämpfer. Rein rechnerisch würden sich hier zwar
Energieeinsparungen ergeben, allerdings sind
solche Ergebnisse fernab jeglicher Realität.
Bei ebenen Decken, seien es Kappendecken,
Beton-Hohlkörper-Decken oder Massivdecken,
bietet sich im Allgemeinen der Einbau einer
Dämmebene im Kaltbereich, also im Keller, an.
Wie bei den oberen Geschossdecken sind auch
hier die Feuchtebildung im Bauteilinneren sowie
die Gefahr des Feuchteeintrages in die Konstruktion durch aufsteigende Feuchtigkeit genau zu
prüfen. Besonders bei Kappendecken besteht die
Gefahr, dass die Stahlträger durch entsprechende
Feuchtebeanspruchung korrodieren. Dies betrifft
besonders die Auflagerbereiche der Decken in die
Außenwände, da hier oftmals ohnehin eine entsprechende Beanspruchung durch aufsteigende
Feuchtigkeit vorliegt.
Planung und Instandsetzung unter Berücksichtigung der Denkmalpflege 91
9.3.12 Verbesserung der Fenster
Die Möglichkeit der Modernisierung von Fenstern ist, wie bereits oben dargestellt, ganz erheblich davon abhängig, wie sich der Bestand unter
denkmalpflegerischen Gesichtspunkten darstellt.
Grundsätzlich bestehen folgende Möglichkeiten:
■
Austausch des gesamten Fensters
■
Austausch der Verglasung
■
Einbau eines zusätzlichen Fensters
(Umbau zum Kastenfenster)
Grundsätzlich ist bei der Modernisierung von
Fenster zu beachten, dass bei der Betrachtung
nicht nur das Fenster, sondern auch die Anschlüsse des Fensters an die Wände (Laibungen) genau zu untersuchen und zu planen sind.
Häufig ist zu beobachten, dass es bei Bauwerken
im Bestand nach einem Austausch von Fenstern
zu Schimmelbildung in den Wohnräumen kommt.
Einerseits liegt dies daran, dass neue Fenster
dichter sind und der Luftwechsel durch Infiltration abnimmt. Wird dann ein Wohnraum nicht
ausreichend gelüftet, besteht die Gefahr, dass
die Luftfeuchtigkeit stark zunimmt und dementsprechend Schäden durch Schimmelbildung entstehen (siehe hierzu auch Kapitel 5 »Grundlagen
der Wärmedämmung und des Raumklimas«).
Ein weiterer Aspekt ist jedoch, dass häufig nur
die Fenster ausgetauscht, aber an den Laibungen
keine Dämmmaßnahmen durchgeführt werden.
Die Laibung wird damit zum Bauteil mit der niedrigsten Oberflächentemperatur. Dies bewirkt,
dass sich Feuchtigkeit nicht mehr am Fenster,
sondern an der Laibung niederschlägt bzw. dort
das Schimmelrisiko erheblich steigt.
Grundsätzlich gilt bei der Verbesserung von Fenstern die Regel, dass der Wärmedurchgangskoeffizient nicht niedriger werden darf, als der
der übrigen Außenbauteile eines Raumes. Die
Fenster sollen auch nach einer Modernisierung
das »kälteste Bauteil« sein, da sonst die Gefahr
der Schimmel- oder Kondensatbildung an den
übrigen Bauteiloberflächen erheblich steigt. Auch
in den technischen Mindestanforderungen der
KfW-Effizienzhausprogramme ist diese Anforderung an den Wärmedurchgangskoeffizienten für
Fenster und Außentüren definiert.
Hinsichtlich der Dichtigkeit von Fenstern ist zu
beachten, dass sich die »dichte Ebene« auf
der Rauminnenseite befindet. Besonders beim
Umbau von Einfachfenster zu Kastenfenstern
sowie bei der Modernisierung von Kastenfenstern
ist dies durch die entsprechende Einplanung von
Dichtungslippen beim innen liegenden Fenster zu
beachten. Handwerker, die solche Reparaturen
durchführen, sollten entsprechende Kenntnisse
besitzen, die ggf. in spezialisierten Fortbildungseinrichtungen (z. B. Fortbildungs- und Beratungszentrum für Denkmalpflege – Bayerisches Bauarchiv in Thierhaupten) vermittelt werden.
9.3.13 Verbesserungen der Türen
Bei Türen ist in der Regel eine energetische Verbesserung durch den Einbau von Dichtungen oder
durch die bauliche Verbesserung des Anschlags
an der Schwelle zu erreichen. Ist eine weiterführende Verbesserung der Türeigenschaften, z. B.
bei dünnen Türblättern, notwendig, kann im Einzelfall die Anbringung einer reversiblen Aufdoppelung auf der Raumseite in Erwägung gezogen
werden.
Grundsätzlich sollten bei Türen, auch abhängig
davon, wie oft sie geöffnet werden, Alternativmaßnahmen, wie z. B. der Einbau eines Windfangs im Warmbereich, geprüft werden. Wie bei
den Fenstern sind auch bei Türen die Anschlusssituationen (Laibungen) genau zu prüfen und eventuelle Verbesserungen zu planen. Insbesondere
bei Türen mit Füllungen sind bei brandschutztechnischen Anforderungen besondere Lösungen erforderlich.
92 Planung und Instandsetzung unter Berücksichtigung der Denkmalpflege
9.3.14 Grundlegende Betrachtungen zur
Nutzung
Neben der Dämmung von einzelnen Bauteilen
sowie der Betrachtung der Möglichkeiten und
Grenzen im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung sollten im Zuge der »energetischen Modernisierung« auch grundsätzliche Überlegungen
hinsichtlich der geplanten Nutzung eines Gebäudes angestellt werden. Gerade dann, wenn es um
die Reduzierung des Energiebedarfs geht, sollten
Überlegungen angestellt werden, für welche Bereiche des Gebäudes welche Nutzungen vorgesehen sind, bzw. welche »Randbedingungen« für
die jeweilige Nutzung gewünscht sind.
Große Treppenräume oder Flure können so beispielsweise aus dem »beheizten Wohnraum« ausgegrenzt werden. Bei den betreffenden Hüllflächen
kann dann unter Berücksichtigung der jeweiligen Innenraumtemperaturen in Erwägung gezogen werden, ob / welche Verbesserungen überhaupt notwendig sind.
Links:
historische Lehmwickel
Rechts:
Strohlehm-Ziegel
Eine genaue Betrachtung der geplanten Nutzung
bezieht sich auch auf Räume, in denen mit einer
besonders hohen Luftfeuchtigkeit zu rechnen ist
(z. B. Bäder, Küchen). Hier sind beim Nachweis
der Feuchtigkeit die örtlichen Gegebenheiten besonders zu berücksichtigen, um Schäden zu vermeiden. Mit der DIN V 18599 bieten sich Möglichkeiten der Zonierung, die auch bei einem für
Wohnzwecke genutzten Baudenkmal angewandt
werden können.
9.3.15 Dämmstoffe
Bevor die energetische Modernisierung der im
Kapitel 7 »Werkstoffe und Bauteile« dargestellten
Bauteilquerschnitte aufgezeigt wird, soll zunächst
eine Übersicht über die wesentlichen heute eingesetzten Dämmstoffe gezeigt werden. Es ist
zu beachten, dass auf Grund der Vielfalt der zur
Verfügung stehenden Dämmstoffe hier nur eine
unvollständige Übersicht gegeben werden kann.
Erläuterungen:
Bei den industriell hergestellten Dämmstoffen
liegen oft unterschiedliche Wärmeleitgruppen
vor. Aus diesem Grund schwanken in der Tabelle
die Angaben zur Rohdichte und zur Wärmeleitfähigkeit. Eine Mineralfaserdämmung der Wärmeleitgruppe 035 besitzt beispielsweise eine
Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(mK) und eine
Rohdichte von 30 kg/m3.
Die jeweiligen Daten werden in der Regel in den
technischen Merkblättern der verschiedenen
Dämmstoffe mit angegeben. Es sei allerdings
noch darauf hingewiesen, dass für die U-Wert
Berechnungen nur der fremdüberwachte λBW (Bemessungswert) herangezogen werden darf. Bei
manchen Dämmstoffen wird noch der Nennwert
λ D angegeben, der nicht für die Berechnungen
herangezogen werden darf (siehe hierzu auch die
Hinweise in Kapitel 5 »Grundlagen der Wärmedämmung und des Raumklimas«)!
Bei der Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahl
sind jeweils der Minimal- und der Maximalwert
angegeben.
Planung und Instandsetzung unter Berücksichtigung der Denkmalpflege 93
Dämmstoff
Rohdichte in
kg/m 3
Wärmeleitfähigkeit
λ in W/mK
Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahl μ
Mineralfaser
20 –120
0,030 – 0,060
1/1
Polystyrol Dämmplatten EPS
20 – 40
0,030 – 0,060
20 / 100
Polystyrol Dämmplatten XPS
25 – 45
0,030 – 0,040
80 / 250
Polyurethan Dämmplatten
30
0,025 – 0,048
40 / 200
Schaumglas
100
0,045 – 0,066
1.500 / 1.500
Celluloseeinblasdämmung
60
0,040
1/2
40 – 260
0,032 – 0,073
5/5
Holzwolleleichtbauplatte
360
0,047 – 0,060
2/5
Kokosfaser
100
0,045
1/1
150 – 200
0,045 – 0,067
5 / 10
Calciumsilikat Dämmplatten
220
0,060
3/6
Schilfrohrdämmplatten
180
0,056
1/1
Leichtlehm
800
0,300
5 / 10
Lehm geringe Rohdichte
600
0,170
5 / 10
1.400
0,600
5 / 10
Flachs
30
0,040
1/1
Hanf Dämmwolle
50
0,045
1/1
Vakuumdämmplatte
200
0,008
1.500 / 1.500
Holzfaserdämmplatte
Kork
Strohlehm
9.4 Modernisierung von Bauteilquerschnitten
Im Folgenden werden einige der Bauteilquerschnitte aus Kapitel 7 »Werkstoffe und Bauteile
im Bestand« mit einer zusätzlichen Wärmedämmung ausgestattet und sowohl die U-Werte
als auch die Tauwasserbildung rechnerisch nachgewiesen. Bei den zulässigen Werten gemäß
EnEV 2009 / 2013 wird jeweils auf die Anlage 3,
Tabelle 1 EnEV 2009 / 2013, verwiesen.
Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Feuchtigkeitseintrag ins Mauerwerk durch Schlagregenbeanspruchung bei
diesen Berechnungen nicht berücksichtigt ist!
Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass es
sich bei den Berechnungen nur um Beispiele und
nicht um allgemeingültige Modernisierungsvorschläge handelt!
Bei den hier dargestellten Berechnungen und Bewertungen der Bauteilquerschnitte werden nur
die bauphysikalischen Aspekte des Wärme- und
Feuchteschutzes beleuchtet. Es sei darauf hin-
gewiesen, dass im Zuge von Planungen und Berechnungen weitere Aspekte wie beispielsweise
Standsicherheit, Schallschutz und Brandschutz zu
beachten sind.
Historische Vormauerung
auf der Innenseite
94 Planung und Instandsetzung unter Berücksichtigung der Denkmalpflege
9.4.1 Beispiele für Wände
Massives Mauerwerk aus Kalkstein
Gesamtdicke 70 cm,
beidseitig verputzt.
Modernisierungsvariante 1
Innenseitige Lehm-Vormauerung
mit Innenputz
Wandaufbau von innen nach außen:
Werkstoff
Dicke
[cm]
Lambda-Wert
[W/(mK)]
Rohdichte
[kg/m 3]
Kalkputz
1,5
1,0
1.800
Lehm-Vormauerung
15
0,17
600
Kalkgipsputz (Bestand)
1,5
0,7
1.400
Kalkstein (Bestand)
67
2,3
2.600
Kalkputz (Bestand)
1,5
1,0
1.800
Die Mauerwerksfugen werden mit »Kalk/Sand« angenommen, der Fugenanteil beträgt 8 %.
U-Wert (vorher)
1,94 [W/(m 2K)]
U-Wert (nach Modernisierung)
0,70 [W/(m 2K)]
Bei der vorliegenden Konstruktion ist davon auszugehen, dass die innenseitige Vormauerung diffusionsoffener ist als das bestehende massive Mauerwerk.
Nach DIN 4108-3 : 2001 errechnet sich der Tauwasseranfall mit 699 g/m 2, die Verdunstungsmenge beträgt
622 g/m2. Die Tauwassermenge liegt damit zwar unter
1000 g/m2, ist allerdings größer als die Verdunstungsmenge. Damit erfüllt die Konstruktion die Anforderungen der DIN 4108-3 : 2001 nicht.
Die Nachweise nach DIN EN ISO 13788 : 2001 für den
Standort München ergeben eine negative Feuchtebilanz. Das in der Konstruktion anfallende Tauwasser verdunstet also bei diesem Berechnungsverfahren vollständig in den Sommermonaten.
Skizze des Aufbaus
Während die Anforderungen an die EnEV in diesem
konkreten Berechnungsfall nicht erfüllt werden können,
sind die Anforderungen an die Mindestwerte für Wärmedurchlasswiderstände nach DIN 4108-2 : 2003 eingehalten!
Hinsichtlich des Feuchteschutzes empfiehlt sich bei
einer derartigen Konstruktion ein gesonderter Nachweis
mit Berücksichtigung des kapillaren Feuchtetransportes
nach DIN EN 15026.
Planung und Instandsetzung unter Berücksichtigung der Denkmalpflege 95
9.4.1 Beispiele für Wände
Massives Mauerwerk aus Kalkstein
Gesamtdicke 70 cm,
beidseitig verputzt.
Modernisierungsvariante 2
Innenseitige Mineralfaserdämmung
mit Wandverkleidung
Wandaufbau von innen nach außen:
Werkstoff
Dicke
[cm]
Lambda-Wert
[W/(mK)]
Rohdichte
[kg/m 3]
Gipskartonbauplatten
2,5
0,25
800
Dampfbremse / Dampfsperre
0,03
–
–
Mineralfaserdämmung
14
0,035
30
Kalkgipsputz (Bestand)
1,5
0,7
1.400
Kalkstein (Bestand)
67
2,3
2.600
Kalkputz (Bestand)
1,5
1,0
1.800
Die Mauerwerksfugen werden mit »Kalk/Sand« angenommen, der Fugenanteil beträgt 8 %.
U-Wert (vorher)
1,94 [W/(m 2K)]
U-Wert (nach Modernisierung)
0,22 [W/(m 2K)]
Der U-Wert entspricht den Vorgaben der EnEV gemäß Anlage 3, Tabelle 1. Auch die Anforderungen an den
Mindestwärmeschutz sind eingehalten.
Wird bei dieser Konstruktion der Sd -Wert der Dampfbremse/Dampfsperre an die Dichtigkeit des Bestandsmauerwerks angepasst, ist die Konstruktion nach DIN
4108-3 : 2001 frei von Tauwasser. Es sei an dieser Stelle
jedoch ausdrücklich auf die bereits an anderer Stelle erwähnten Probleme bei der Dichtigkeit von flankierenden
oder die Dämm- und Dichtungsebene durchdringenden
Bauteile hingewiesen. Hinsichtlich des Feuchteschutzes
empfiehlt sich auch bei derartigen Konstruktionen ein
gesonderter Nachweis mit Berücksichtigung des kapillaren Feuchtetransportes nach DIN EN 15026.
Skizze des Aufbaus
96 Planung und Instandsetzung unter Berücksichtigung der Denkmalpflege
9.4.1 Beispiele für Wände
Massives Mauerwerk aus Kalkstein
Gesamtdicke 70 cm,
beidseitig verputzt.
Modernisierungsvariante 3
Außenseitige Mineralfaserdämmung
mit Außenputz (WDVS)
Wandaufbau von innen nach außen:
Werkstoff
Dicke
[cm]
Lambda-Wert
[W/(mK)]
Rohdichte
[kg/m 3]
Kalkgipsputz (Bestand)
1,5
0,7
1.400
Kalkstein (Bestand)
67
2,3
2.600
Kalkputz (Bestand)
1,5
1,0
1.800
Mineralfaserdämmung
14
0,035
30
Gewebespachtelung und Putz
0,5
0,87
1.500
Die Mauerwerksfugen werden mit »Kalk/Sand« angenommen, der Fugenanteil beträgt 8 %.
U-Wert (vorher)
1,94 [W/(m 2K)]
U-Wert (nach Modernisierung)
0,22 [W/(m 2K)]
Der U-Wert entspricht den Vorgaben der EnEV gemäß Anlage 3, Tabelle 1. Auch die Anforderungen an den
Mindestwärmeschutz sind eingehalten.
Nach DIN 4108-3 : 2001 errechnet sich kein Tauwasseranfall in der Konstruktion. Damit erfüllt die Konstruktion
die Anforderungen der DIN 4108-3 : 2001. Es sei hier
allerdings ausdrücklich auf die bereits erwähnten Probleme bei Wärmedämmverbundsystemen hingewiesen!
Skizze des Aufbaus
Planung und Instandsetzung unter Berücksichtigung der Denkmalpflege 97
9.4.1 Beispiele für Wände
Beidseitig verputzte Fachwerkwand
Gesamtdicke 20 cm, beidseitig verputzt. Der Anteil
der Fachwerkhölzer (Eiche) beträgt 25 % der Wandfläche.
Modernisierungsvariante 1
Innenseitige Lehm-Vormauerung
mit Innenputz
Wandaufbau von innen nach außen:
Werkstoff
Dicke
[cm]
Lambda-Wert
[W/(mK)]
Rohdichte
[kg/m 3]
Kalkputz
1,5
1,0
1.800
Lehm-Vormauerung
15
0,17
600
Kalkgipsputz (Bestand)
1,5
0,7
1.400
Kalkstein (Bestand)
16,5
2,3
2.600
bzw. Fachwerkhölzer Eiche (Bestand)
16,5
0,2
800
2
1,0
1.800
Kalkputz (Bestand)
Die Mauerwerksfugen werden mit »Kalk/Sand« angenommen, der Fugenanteil beträgt 8 %.
U-Wert (vorher)
3,02 [W/(m 2K)]
U-Wert (nach Modernisierung)
0,79 [W/(m 2K)]
Nach DIN 4108-3 : 2001 errechnet sich der Tauwasseranfall mit 789 g/m 2, die Verdunstungsmenge beträgt
581 g/m 2. Die Tauwassermenge liegt damit zwar unter
1000 g/m 2, ist aber größer als 500 g/m2 (zulässiger
Bereich nach WTA-Merkblättern bei Holzkonstruktionen) und außerdem größer als die Verdunstungsmenge.
Damit erfüllt die Konstruktion die Anforderungen der
DIN 4108-3 : 2001 nicht.
Auch den Nachweise nach DIN EN ISO 13788 : 2001
(Standort München) besteht die Konstruktion nicht, da
das anfallende Tauwasser nicht vollständig aus der Konstruktion entweicht.
Zu beachten ist dabei, dass die eventuelle Schlagregenbeanspruchung noch nicht mit berücksichtigt ist.
Skizze des Aufbaus
Während die Anforderungen an die EnEV in diesem
konkreten Berechnungsfall nicht erfüllt werden können,
sind die Anforderungen an die Mindestwerte für Wärmedurchlasswiderstände nach DIN 4108-2 : 2003 eingehalten!
Hinsichtlich des Feuchteschutzes empfiehlt sich ein gesonderter Nachweis mit Berücksichtigung des kapillaren
Feuchtetransportes nach DIN EN 15026.
98 Planung und Instandsetzung unter Berücksichtigung der Denkmalpflege
9.4.1 Beispiele für Wände
Beidseitig verputzte Fachwerkwand
Gesamtdicke 20 cm, beidseitig verputzt.
Der Anteil der Fachwerkhölzer (Eiche)
beträgt 25 % der Wandfläche.
Modernisierungsvariante 2
Innenseitige Mineralfaserdämmung
mit Wandverkleidung
Wandaufbau von innen nach außen:
Werkstoff
Dicke
[cm]
Lambda-Wert
[W/(mK)]
Rohdichte
[kg/m 3]
Gipskartonbauplatten
2,5
0,25
800
Dampfbremse / Dampfsperre
0,03
–
–
Mineralfaserdämmung
14
0,035
30
Kalkgipsputz (Bestand)
1,5
0,7
1.400
Kalkstein (Bestand)
16,5
2,3
2.600
bzw. Fachwerkhölzer Eiche (Bestand)
16,5
0,2
800
2
1,0
1.800
Kalkputz (Bestand)
Die Mauerwerksfugen werden mit »Kalk/Sand« angenommen, der Fugenanteil beträgt 8 %.
U-Wert (vorher)
3,02 [W/(m 2K)]
U-Wert (nach Modernisierung)
0,23 [W/(m 2K)]
Der U-Wert entspricht den Vorgaben der EnEV gemäß
Anlage 3, Tabelle 1. Auch die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz sind eingehalten.
Wird bei dieser Konstruktion der Sd -Wert der Dampfbremse / Dampfsperre an die Dichtigkeit des Bestandsmauerwerks angepasst, ist die Konstruktion nach DIN
4108-3 : 2001 frei von Tauwasser. Es sei an dieser Stelle
jedoch ausdrücklich auf die bereits an anderer Stelle
erwähnten Probleme hinsichtlich der Dichtigkeit des
Anschlusses der Dampfbremse / Dampfsperre an flankierenden oder die Dämm- und Dichtungsebene durchdringenden Bauteile hingewiesen.
Skizze des Aufbaus
Außerdem ist der eventuelle Feuchteeintritt von außen
(durch Schlagregen) besonders zu berücksichtigen, da
durch die diffusionshemmende / diffusionsdichte Ebene
ein Austrocknen nach innen ggf. nicht mehr möglich ist.
Hinsichtlich des Feuchteschutzes empfiehlt sich daher
auch bei derartigen Konstruktionen ein gesonderter
Nachweis mit Berücksichtigung des kapillaren Feuchtetransportes nach DIN EN 15026.
Planung und Instandsetzung unter Berücksichtigung der Denkmalpflege 99
9.4.1 Beispiele für Wände
Beidseitig verputzte Fachwerkwand
Gesamtdicke 20 cm, beidseitig verputzt.
Der Anteil der Fachwerkhölzer (Eiche)
beträgt 25 % der Wandfläche.
Modernisierungsvariante 3
Außenseitige Mineralfaserdämmung
mit Außenputz (WDVS)
Wandaufbau von innen nach außen:
Dicke
[cm]
Lambda-Wert
[W/(mK)]
Rohdichte
[kg/m 3]
Kalkgipsputz (Bestand)
1,5
0,7
1.400
Kalkstein (Bestand)
16,5
2,3
2.600
bzw. Fachwerkhölzer Eiche (Bestand)
16,5
0,2
800
Kalkputz (Bestand)
2
1,0
1.800
Mineralfaserdämmung
14
0,035
30
Gewebespachtelung und Putz
0,5
0,87
1.500
Werkstoff
Die Mauerwerksfugen werden mit »Kalk/Sand« angenommen, der Fugenanteil beträgt 8 %.
U-Wert (vorher)
3,02 [W/(m 2K)]
U-Wert (nach Modernisierung)
0,23 [W/(m 2K)]
Der U-Wert erfüllt die Anforderungen an die EnEV 2009
(Anlage 3, Tabelle 1) sowie die Anforderungen an den
Mindestwärmeschutz gemäß DIN 4108-2 : 2003.
Nach DIN 4108-3 : 2001 errechnet sich kein Tauwasseranfall in der Konstruktion. Damit erfüllt die Konstruktion
die Anforderungen der DIN 4108-3 : 2001. Es sei hier
allerdings ausdrücklich auf die bereits erwähnten Probleme bei Wärmedämmverbundsystemen hingewiesen!
Skizze des Aufbaus
100 Planung und Instandsetzung unter Berücksichtigung der Denkmalpflege
Beispiele für Decken
Holzbalkendecke
als oberste Geschossdecke zum unbeheizten
Dachraum mit einer Gesamtdicke von 24 cm.
Modernisierungsvariante
Der Laufbelag wird entfernt, die Sandschüttung
ausgebaut.
Auf der Oberseite der Decke befinden sich Holzdielen als Laufbelag, die Unterseite der Decke ist
verputzt. Zwischen den Deckenbalken befinden
sich Lehmwickel auf einer Holzstakung sowie
eine trockene Sandschüttung.
Die Deckenbalken werden um 12 cm aufgedoppelt. Damit ergibt sich zwischen den Deckenbalken/Aufdoppelungen eine mögliche Dämmstärke
von 16 cm, in die eine Mineralfaserdämmung
[Rohdichte 30 kg/m3, λ 0,035 W/mK] eingebaut
wird.
Der Laufbelag wird dann wieder eingebaut. Auf
eine Dampfbremse wird verzichtet.
Deckenaufbau von innen nach außen – Gefach:
Dicke
[cm]
Lambda-Wert
[W/(mK)]
Rohdichte
[kg/m 3]
2,5
0,7
1.400
Schilfrohr als Putzträger (Bestand)
1
0,06
55
Lehmwickel auf Holzstaken (Bestand)
14
0,5
1.200
Mineralfaserdämmung
4
0,035
30
Mineralfaserdämmung
12
0,035
30
Nadelholz – Dielen (Bestand wiederhergestellt)
2,5
0,13
600
Werkstoff
Kalkgipsputz (Bestand)
Deckenaufbau von innen nach außen – Deckenbalken (Breite 18 cm, Achsabstand 75 cm):
Dicke
[cm]
Lambda-Wert
[W/(mK)]
Rohdichte
[kg/m3]
2,5
0,7
1.400
Schilfrohr als Putzträger (Bestand)
1
0,06
55
Nadelholz (Bestand)
18
0,13
600
Nadelholz
12
0,135
600
Nadelholz – Dielen (Bestand wiederhergestellt)
2,5
0,13
600
Werkstoff
Kalkgipsputz (Bestand)
U-Wert (vorher)
0,96 [W/(m 2K)]
U-Wert (nach Modernisierung)
0,24 [W/(m 2K)]
Planung und Instandsetzung unter Berücksichtigung der Denkmalpflege 101
Der U-Wert erfüllt die Anforderungen an die EnEV (Anlage 3, Tabelle 1) sowie die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz gemäß DIN 4108-2 : 2003.
Nach DIN 4108-3 : 2001 errechnet sich der Tauwasseranfall mit 661 g/m2, die Verdunstungsmenge beträgt 1148
g/m 2. Die Tauwassermenge ist zwar niedriger als die
Verdunstungsmenge, liegt aber über 500 g/m 2. Damit
erfüllt die Konstruktion die Anforderungen nach den
WTA-Merkblättern nicht.
Der Nachweis nach DIN EN ISO 13788 : 2001 für den
Standort München ergibt einen Tauwasseranfall im Bauteil, der in den Sommermonaten vollständig entweicht.
Nach diesem Nachweis ist die Konstruktion zulässig.
Skizze des Aufbaus
Auf Grundlage der oben genannten Nachweise sollte
der Einbau einer diffusionshemmenden Ebene im
Warmbereich vorgesehen werden. Es ist außerdem darauf zu achten, dass die Konstruktion im Kaltbereich
diffusionsoffen ausgeführt wird. Der Laufbelag ist also
so auszuführen, dass er die Deckenkonstruktion nicht
abdichtet (z. B. keine Verwendung von Holzspanplatten,
keine Abdeckung mit Gegenständen, keine Abdeckung
mit Folien).
Dämmung der obersten
Geschossdecke zwischen
den Hölzern der Aufdoppelung der Balkenlage.
102 Planung und Instandsetzung unter Berücksichtigung der Denkmalpflege
Beispiele für Decken
Holzbalkendecke
als oberste Geschossdecke zum unbeheizten
Dachraum mit einer Gesamtdicke von 24 cm
analog zum Aufbau des vorangegangenen Beispiels.
Zwischen den Deckenbalken befindet sich in
diesem Fall Kesselschlacke als Fehlbodenauffüllung.
Modernisierungsvariante
Der Laufbelag wird entfernt und die Fehlbodenauffüllung ausgebaut.
Die Deckenbalken werden um 6 cm aufgedoppelt.
Damit ergibt sich zwischen den Deckenbalken /
Aufdoppelungen eine mögliche Dämmstärke von
16 cm, in die eine Mineralfaserdämmung eingebaut wird.
Der Laufbelag wird dann wieder eingebaut. Auf
eine Dampfbremse wird verzichtet.
Deckenaufbau von innen nach außen – Gefach:
Dicke
[cm]
Lambda-Wert
[W/(mK)]
Rohdichte
[kg/m 3]
2,5
0,7
1.400
Schilfrohr als Putzträger
1
0,06
55
Ruhende Luftschicht
6
–
–
Fehlbodenbretter
2
0,13
600
Mineralfaserdämmung
16
0,035
30
2,5
0,13
600
Werkstoff
Kalkgipsputz
Kesselschlacke (entfällt)
Nadelholz – Dielen
Deckenaufbau von innen nach außen – Deckenbalken (Breite 18 cm, Achsabstand 75 cm):
Dicke
[cm]
Lambda-Wert
[W/(mK)]
Rohdichte
[kg/m3]
2,5
0,7
1.400
Schilfrohr als Putzträger
1
0,06
55
Nadelholz
18
0,13
600
Nadelholz
6
0,13
600
2,5
0,13
600
Werkstoff
Kalkgipsputz
Nadelholz – Dielen
Die Decke wird, analog zum vorangegangen Beispiel, mit 16 cm Wärmedämmung verbessert.
U-Wert (vorher)
0,93 [W/(m 2K)]
U-Wert (nach Modernisierung)
0,24 [W/(m 2K)]
Planung und Instandsetzung unter Berücksichtigung der Denkmalpflege 103
Der U-Wert erfüllt die Anforderungen an die EnEV (Anlage 3, Tabelle 1) sowie die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz gemäß DIN 4108-2 : 2003.
Sowohl der Nachweis nach DIN 4108-3 : 2001 als auch
nach DIN EN ISO 13788 : 2001 ergeben keinen kritischen
Tauwasseranfall in der Konstruktion. Das anfallende Tauwasser nach DIN 4108-3 : 2003 liegt mit 340 g/m2 unter
500 g/m2 und verdunstet während der Sommermonate
wieder vollständig.
Skizze des Aufbaus
Es ist allerdings darauf zu achten, dass die Konstruktion im Kaltbereich diffusionsoffen ausgeführt wird. Der
Laufbelag ist also so auszuführen, dass er die Deckenkonstruktion nicht abdichtet (z. B. keine Verwendung von
Holzspanplatten, keine Abdeckung mit Gegenständen,
keine Abdeckung mit Folien).
104 Planung und Instandsetzung unter Berücksichtigung der Denkmalpflege
Beispiele für Decken
Kappendecke
als Decke zum unbeheizten Kellergeschoss mit
einer Gesamtdicke von 27 cm.
Modernisierungsvariante
Es wird davon ausgegangen, dass keine Höhenveränderung beim Bodenbelag/-aufbau möglich
ist. Dementsprechend wird im Zuge der Modernisierung lediglich die 6 cm dicke Sandschüttung
zwischen den Lagerhölzern ausgebaut und durch
eine Mineralfaserdämmung ersetzt.
Deckenaufbau von innen nach außen – Gefach:
Werkstoff
Dicke
[cm]
Lambda-Wert
[W/(mK)]
Rohdichte
[kg/m 3]
Laufbelag Eichendielen (Bestand wiederhergestellt)
4
0,2
800
Mineralfaserdämmung
6
0,035
30
Sandschüttung (entfällt)
6
0,7
1.800
Mauerklinker (Bestand)
17
1,4
2.400
Dicke
[cm]
Lambda-Wert
[W/(mK)]
Rohdichte
[kg/m3]
Laufbelag Eichendielen (Bestand wiederhergestellt)
4
0,2
800
Lagerhölzer Eiche (Bestand)
4
0,2
800
Stahlträger (Bestand)
17
60
7.860
Deckenaufbau von innen nach außen – Stahlträger (Achsabstand 80 cm):
Werkstoff
U-Wert (vorher)
0,78 [W/(m 2K)]
U-Wert (nach Modernisierung)
0,50 [W/(m 2K)]
Durch diese Art der Modernisierung werden die Anforderung der EnEV nicht mehr erfüllt.
Wird beim Nachweis nach DIN 4108-3 : 2001 für das
Außenklima die Klimabedingung »gegen Erdreich« angesetzt, errechnet sich kein Tauwasseranfall in der Konstruktion. Die Tauwassermenge liegt mit 239 g/m2 unter
dem kritischen Wert von 500 g/m 2 und ist außerdem
niedriger als die Verdunstungsmenge mit 365 g/m 2. Der
Nachweis nach DIN EN ISO 13788 : 2001 ergibt keinen
kritischen Tauwasseranfall in der Konstruktion. Das anfallende Tauwasser verdunstet während der Sommermonate wieder vollständig.
Skizze des Aufbaus
Bei einer solchen Konstruktion ist allerdings zu prüfen,
in wieweit die Tauwasserbildung im Bauteilquerschnitt
durch Abdichtungen gegen aufsteigende Feuchtigkeit
beeinflusst wird. Im konkreten Berechnungsbeispiel
wurden keine neuen Abdichtungsebenen vorgesehen.
Planung und Instandsetzung unter Berücksichtigung der Denkmalpflege 105
Beispiele für Decken
Gewölbe aus Kalkstein
zum unbeheizten Kellergeschoss. Die Gesamtdicke des Gewölbes wird im Mittel mit 150 cm angenommen. Dabei ist die unterschiedliche Dicke
des Gewölbes im Scheitel- und Kämpferbereich
berücksichtigt.
Modernisierungsvariante
Es wird davon ausgegangen, dass keine Höhenveränderung beim Bodenbelag/-aufbau möglich
ist. Dementsprechend wird im Zuge der Modernisierung lediglich die 10 cm dicke Sandschüttung
zwischen den Lagerhölzern ausgebaut und durch
eine Mineralfaserdämmung ersetzt.
Gewölbeaufbau von innen nach außen – Gefach:
Werkstoff
Dicke
[cm]
Lambda-Wert
[W/(mK)]
Rohdichte
[kg/m3]
Eichendielen als Laufbelag (Bestand wiederhergestellt)
4
0,2
800
Mineralfaserdämmung
10
0,035
30
150
2,3
2.600
Dicke
[cm]
Lambda-Wert
[W/(mK)]
Rohdichte
[kg/m3]
Eichendielen als Laufbelag (Bestand wiederhergestellt)
4
0,2
800
Lagerhölzer Eiche (Bestand)
10
0,2
800
Kalkstein (Bestand)
150
2,3
2.600
Sandschüttung entfällt
Kalkstein (Bestand)
Gewölbeaufbau von innen nach außen – Bereich Lagerhölzer für den Bodenbelag,
Breite 10 cm, Achsabstand 100 cm:
Werkstoff
Die Mauerwerksfugen werden mit »Kalk/Sand« angenommen, der Fugenanteil beträgt 8 %.
U-Wert (vorher)
0,78 [W/(m 2K)]
U-Wert (nach Modernisierung)
0,30 [W/(m 2K)]
Skizze des Aufbaus
Der U-Wert erfüllt die Anforderungen an die EnEV
(Anlage 3, Tabelle 1) sowie die Anforderungen an
den Mindestwärmeschutz gemäß DIN 4108-2:2003.
Wird der Nachweis für den Scheitelpunkt des Gewölbes
geführt und die Dicke des Gewölbes mit nur 30 cm angesetzt, errechnet sich ein U-Wert von 0,36 [W/(m2K)].
Wird beim Nachweis nach DIN 4108-3:2001 für das Außenklima die Klimabedingung »gegen Erdreich« angesetzt, errechnet sich kein Tauwasseranfall in der Konstruktion. Bei diesem Nachweis ist für das Gewölbe der
Bereich mit der geringsten Bauteildicke (Scheitel) anzusetzen, da hier die Diffusionsdichtigkeit in den Kaltbereich am geringsten ausgeprägt ist. Bei einer solchen
Konstruktion ist außerdem zu prüfen, in wieweit die Tauwasserbildung im Bauteilquerschnitt durch Abdichtungen gegen aufsteigende Feuchtigkeit beeinflusst wird.
Im konkreten Berechnungsbeispiel wurden keine neuen
Abdichtungsebenen vorgesehen.
106 Planung und Instandsetzung unter Berücksichtigung der Denkmalpflege
9.4.1.1 Beispiel für ein Dach
Dach
mit Sparren (12 / 12 cm) aus Nadelholz im Abstand
von 80 cm. Der Zwischensparrenbereich ist nicht
gedämmt. Da sich die Sparren im Bestand im
ungedämmten, von Kaltluft umströmten Bereich
befinden, werden diese bei der Ermittlung des UWertes im Bestand nicht berücksichtigt.
Modernisierungsvariante
Das Dach wird im Zuge der Modernisierung mit
einer Schalung, einer Dampfbremse und einer
14 cm dicken Aufsparrendämmung versehen. Die
Hinterlüftung der Dacheindeckung wird über eine
Konterlattung gewährleistet, als wasserführende
Ebene wird eine Unterspannbahn auf der Aufsparrendämmung angebracht.
Dachaufbau von innen nach außen – Gefach:
Werkstoff
Dicke
[cm]
Lambda-Wert
[W/(mK)]
Rohdichte
[kg/m 3]
1,5
0,7
1.400
Schilfrohrmatten (Bestand)
1
0,06
55
Luftschicht belüftet (Bestand)
12
–
–
Bretterschalung
2
0,13
600
Dampfbremse Sd 30 m
0,01
–
–
Mineralfaserdämmung
14
0,035
30
0,01
–
–
Konterlattung
4
–
–
Traglattung (Bestand wiederhergestellt)
2
–
–
Dacheindeckung (Bestand wiederhergestellt)
4
–
–
Kalkgipsputz (Bestand)
Dampfbremse Sd 0,02 m
Dachaufbau von innen nach außen – Bereich Sparren, Breite 12 cm, Achsabstand 80 cm:
Werkstoff (Bestand)
Dicke
[cm]
Lambda-Wert
[W/(mK)]
Rohdichte
[kg/m 3]
1,5
0,7
1.400
Schilfrohrmatten (Bestand)
1
0,06
55
Sparren (Bestand)
12
–
–
Bretterschalung
2
0,13
600
Dampfbremse Sd 30 m
0,01
–
–
Mineralfaserdämmung
14
0,035
30
0,01
–
–
Konterlattung
4
–
–
Traglattung (Bestand wiederhergestellt)
2
–
–
Dacheindeckung (Bestand wiederhergestellt)
4
–
–
Kalkgipsputz (Bestand)
Dampfbremse Sd 0,02 m
U-Wert (vorher)
2,45 [W/(m 2K)]
U-Wert (nach Modernisierung)
0,22 [W/(m 2K)]
Planung und Instandsetzung unter Berücksichtigung der Denkmalpflege 107
Der U-Wert erfüllt die Anforderungen an die EnEV (Anlage 3, Tabelle 1) sowie die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz gemäß DIN 4108-2 : 2003.
Der Nachweis nach DIN 4108-3 : 2001 ergibt keinen kritischen Tauwasseranfall in der Konstruktion. Das anfallende Tauwasser verdunstet während der Sommermonate wieder vollständig.
Skizze des Aufbaus
9.4.1.2 Modernisierung eines Fensters mit Einfachverglasung
Die Fenstergröße beträgt 70 ×140 cm. Bei dem
Fensterrahmen handelt es sich um einen Weichholzrahmen (5 × 3 cm), der zusätzlich mit einer
Kämpfersprosse (5 ×3 cm) ausgestattet ist. Bei
der Verglasung handelt es sich um eine Einfachverglasung (Ug = 5,80).
Beim Umbau des Fensters zum Kastenfenster
wird im Innenbereich ein neuer Fensterflügel
mit Einfachverglasung vorgesetzt und ein Fensterkasten ausgebildet, der die beiden Fensterebenen verbindet (im Gegensatz zum einfachen
Einsetzen einer zusätzlichen Fensterebene in die
Laibung). Der Zwischenraum zwischen Außenund Innenfenster hat eine Tiefe von 10 cm. Die
Dicke des Rahmens wird analog zum Bestand
mit einer Dicke von 3,00 cm gewählt, der U-Wert
des Rahmens beträgt damit Uf = 2,50, der U-Wert
der neuen Innenverglasung mit Ug = 5,80 (Scheibendicke 3 mm).
UW -Wert (vorher):
5,33 [W/(m 2K)]
UW -Wert (nach Modernisierung,
Innenfenster mit Einfach
verglasung oder Winterfenster):
2,84 [W/(m 2K)]
Zwar liegt der UW -Wert damit über dem zulässigen Wert gemäß EnEV (Anlage 3, Tabelle 1), allerdings wird der Wärmedurchgangskoeffizient gegenüber dem Bestand erheblich verbessert.
Wird für das Innenfenster eine beschichtete
Verglasung eingesetzt, ist eine weitere Reduzierung des Wärmedurchgangskoeffizienten möglich.
Beim Einsatz einer Verglasung mit einer Beschichtung (angenommener Emissionsgrad 0,25) reduziert sich der UW -Wert beim untersuchten Fenster
wie folgt:
UW -Wert (vorher):
5,33 [W/(m 2K)]
UW -Wert (nach Modernisierung,
Innenfenster mit beschichteter
Verglasung):
2,07 [W/(m 2K)]
108 Planung und Instandsetzung unter Berücksichtigung der Denkmalpflege
Eine weitere Verbesserung lässt sich erzielen,
wenn für die innere Scheibe eine Isolierverglasung (angenommener Ug -Wert = 1,1, angenommener g-Wert 60 %) eingesetzt wird.
UW -Wert (vorher):
5,33 [W/(m 2K)]
UW -Wert (nach Modernisierung,
Innenfenster mit Isolierverglasung):
1,15 [W/(m 2K)]
Bei dieser Modernisierungsvariante liegt der
UW -Wert unterhalb des zulässigen Wertes gemäß
EnEV (Anlage 3, Tabelle 1).
Beim Einsatz einer Isolierverglasung für das
innere Fenster sind allerdings auf nach Norden
orientierten Fenstern zunehmend Fälle zu beobachten, bei denen es, insbesondere wegen der
fehlenden solaren Wärmegewinne, zum »Beschlagen« des Fensters im Luftraum zwischen
dem neuen und dem alten Fenster kommt. Ursächlich hierfür ist vermutlich die deutliche Abkühlung des Luftraumes und die dadurch reduzierte
Wasseraufnahmefähigkeit der Luft. Abhilfe kann
hier meist durch die Wahl einer lediglich beschichteten Einfachverglasung am Innenfenster statt
der Isolierglasscheibe geschaffen werden.
Die fehlenden solaren Wärmegewinne von außen
werden dann durch die »Beheizung« des Zwischenraumes von innen kompensiert.
UW -Wert Fenster
Im Zuge der Planung dürfen sich daher die Nachweise nicht ausschließlich auf die Ermittlung des
U W -Wertes reduzieren. Vielmehr sind alle weiterführenden Auswirkungen der Modernisierung
zu prüfen. Wird das Bestandsfenster durch ein
neues Fenster ersetzt, kann sich der U W -Wert
ähnlich darstellen.
Werden Modernisierungsmaßnahmen an Fenstern geplant, sind neben den jeweiligen Bauteilverbesserungen auch die Auswirkungen auf die
Gesamtenergiebilanz des Gebäudes zu beachten und die Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit zu bewerten. Fenster und Außentüren stellen in der Regel den kleinsten Anteil der
gesamten Hüllfläche eines Gebäudes dar. Unter
Berücksichtigung des prozentualen Anteils der
Fenster an der Gesamtfläche der thermischen
Gebäudehülle können unter Umständen geringfügige und denkmalverträgliche Verbesserungen
(zusätzlicher Fensterflügel mit Einfachverglasung
oder Winterfenster) und die daraus resultierenden
Gesamtenergieeinsparungen auch unter finanziellen Gesichtspunkten wirtschaftlicher sein als
ein umfangreicher Eingriff (z. B. der Austausch
des Fensters).
Im Folgenden wurden für ein Baudenkmal mit
einem Fensterflächenanteil von 15 % an der Fassadenfläche folgende Werte für den gesamt Endenergiebedarf ermittelt:
Endenergiebedarf
Q W, WE
Prozentuale Reduzierung
gegenüber Bestand
UW = 5,33
225,4
UW = 2,84
179,3
rund 20 %
UW = 2,07
165,1
rund 26 %
UW = 1,15
148,4
rund 34 %
Planung und Instandsetzung unter Berücksichtigung der Denkmalpflege 109
Beim ersten Wert des Endenergiebedarfs sind
bereits Verbesserungen an den übrigen Bauteilen
(Wände, Decken, Dach) berücksichtigt.
Die dargestellten Werte zeigen deutlich, dass
schon bei einfachen baulichen Maßnahmen an
den Fenstern (zusätzlicher Fensterflügel mit
Einfachverglasung) eine erhebliche Einsparung
gegeben ist. Weiterführende Maßnahmen, wie
der Einsatz einer beschichteten Verglasung oder
der Einsatz einer Isolierverglasung / Fenstertausch, erhöhen das theoretische Einsparpotential um 6 bzw. um 14 Prozentpunkte. In diesem
Zusammenhang sind die jeweiligen Mehrinvestitionen für bauliche Maßnahmen den entsprechenden Einsparungen gegenüberzustellen.
Abschließend sei nochmals darauf hingewiesen,
dass der UW -Wert der verbesserten oder der
neuen Fenster auf den U-Wert der an den Raum
angrenzenden Außenbauteile anzupassen ist und
dass das Innenfenster eine entsprechende Dichtigkeit aufzuweisen hat.
9.5 Abschließende Bemerkung
Bei den hier dargestellten Bauteilen bzw. den Verbesserungsmöglichkeiten hinsichtlich des Wärmeschutzes handelt es sich um keine allgemeingültigen Ausführungsempfehlungen. Inzwischen gibt
es eine Vielzahl von Baustoffen, die dazu geeignet
sind, den baulichen Wärmeschutz zu verbessern.
Es ist die Aufgabe des Planers, verantwortungsvoll mit der historischen Bausubstanz umzugehen und die geeigneten Maßnahmen sorgfältig
zu planen und auf eine fachgerechte Umsetzung
der Maßnahmen zu achten.
Die Problematik der Kondensatbildung in den
Bauteilen, gerade bei der Innendämmung, wurde
auf unterschiedliche Weise rechnerisch dargestellt, da hier eine große Gefahr der Schädigung
von Bauteilen (durch Wärmeschutzmaßnahmen)
gegeben ist. Auch hier gilt der Grundsatz, dass
durch entsprechende Planung und Ausführung
Fehler und damit Schäden zu vermeiden sind.
Es ist auch als Aufgabe des Planers zu sehen,
die unterschiedlichen Flächenanteile der jeweiligen Bauteile und die Auswirkungen der einzelnen
Verbesserungen auf das Gesamtsystem genau zu
untersuchen. Sind beispielsweise Verbesserungen bei den Fenstern mit einem relativ geringen
Flächenanteil nicht oder nur schwierig möglich,
können eventuell Verbesserungen bei der obersten Geschossdecke mit einem wesentlich größeren Flächenanteil durchgeführt werden, ohne
dass hierdurch das Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigt wird.
An dieser Stelle sei auch an die Vorbemerkung
zu diesem Kapitel erinnert: Der bauliche Wärmeschutz ist zwar wichtig, gerade bei denkmalgeschützten Gebäuden sollte er aber nicht als
einziger Maßstab für Verbesserungen gesehen
werden. Es ist eine verantwortungsvolle Aufgabe,
den denkmalgeschützten Gebäudebestand dauerhaft zu erhalten und nicht durch eventuell übertriebene bauliche Wärmeschutzmaßnahmen zu
gefährden oder gar zu zerstören.
Sind bauliche Maßnahmen nicht im gewünschten
Umfang durchführbar, bieten sich eventuell auch
andere Möglichkeiten an, um ein angenehmes
und gesundes Raumklima zu schaffen und die
Kosten für den Energieverbrauch zu reduzieren,
zum Beispiel in der technischen Gebäudeausrüstung. Durch den Einsatz erneuerbarer Energien kann außerdem ein wichtiger Beitrag zum
Umwelt- und Klimaschutz geleistet werden.
110 Baudenkmal und Energie
10 Baurechtliche und verfahrenstechnische Fragen
Allgemeines
Nach geltendem Baurecht muss ein Bauwerk
zum Zeitpunkt der Genehmigung, bzw. zum Zeitpunkt der Ausführung, bei Anzeigeverfahren oder
Freistellung den geltenden Vorschriften entsprechen. Bei denkmalgeschützten baulichen Anlagen
ist dies in der Regel mit der Erteilung von Abweichungen verknüpft. Bei Nutzungsänderung oder
der Änderung der äußeren Gestalt ist auch das
Planungsrecht zu prüfen.
Nur aus Gründen erheblicher Gefahr für Leben
und Gesundheit kann die Bauaufsichtsbehörde in
Bayern an bestehende bauliche Anlagen neue Anforderungen stellen. Letzteres gilt insbesondere
hinsichtlich des vorbeugenden Brandschutzes.
Das Schutzziel des Brandschutzes gilt in erster
Linie der Evakuierung von Menschen und Tieren
sowie der Möglichkeit zu wirksamen Löschmaßnahmen und der Verhinderung der Ausbreitung
von Feuer und Rauch. Weitere Schutzziele, wie
der Erhalt des Kulturgutes und des Wirtschaftsgutes, sind ebenso zu beachten, aber nicht Inhalt
der Bauordnung.
10.1 Differenzierung der Begriffe Denkmalschutz und Denkmalpflege 1, 2
Die Begriffe »Denkmalschutz« und »Denkmalpflege« werden häufig selbst von Fachleuten
nicht korrekt verwendet.
Unter Denkmalschutz sind alle zum Schutz des
Denkmals gehörenden hoheitlichen Maßnahmen
der öffentlichen Hand zu verstehen, wie z. B. das
Denkmalschutzgesetz und viele weitere Gesetze
und Vorschriften.
Der Begriff Denkmalpflege hingegen definiert
alle Maßnahmen und Regelungen zum Erhalt der
Denkmäler als Kulturgut. Unter Denkmalpflege
sind dementsprechend alle Maßnahmen nicht hoheitlicher Art zu verstehen, die den Erhalt, die Instandsetzung und die Instandhaltung eines Denkmals bewirken.
Denkmäler aller Art, Bauten, archäologische
Funde und bewegliche Denkmäler, sind Kulturgüter. Der kulturelle Wert ergibt sich aus der Unvermehrbarkeit und der Unwiederbringlichkeit
des Denkmals. Daraus ist das Ziel der Denkmalschutzgesetze zur absoluten oder zumindest
optimierten Pflege des Denkmalbestandes im
Rahmen der bestehenden Schutzbestimmungen
abgeleitet. Für die praktische Anwendung sind darunter die materiell ausgeführten, vorsorgenden,
erhaltenden und beratenden Tätigkeiten, die nicht
vom Staat und den Behörden ausgeübt werden,
zu verstehen.
Alle Maßnahmen an Denkmälern müssen den
Grundsätzen der Denkmalverträglichkeit entsprechen. Davon hängt die Genehmigungsfähigkeit oder die Grundlage für eine Erlaubnis ab.
Angaben zur »Pflege« der Denkmäler sind u. a.
in der Charta von Venedig (CvV) genannt. Einzelheiten zum Verfahren und den technischen Besonderheiten sind z. B. im Heft »Baumaßnahmen
an Baudenkmälern – Kooperation und optimaler
Ablauf« 3 genannt.
Baurechtliche und verfahrenstechnische Fragen 111
10.2 Denkmalschutz
Wie oben bereits erwähnt, handelt es sich beim
Denkmalschutz um hoheitliche Maßnahmen
der öffentlichen Hand. Dementsprechend sind
zu schützende Denkmäler u. a. nach folgenden
Schutznormen und Gesetzen zu behandeln:
Einzeldenkmal,
Ensemble, bewegliche
Denkmäler:
Denkmalschutzgesetze
der Länder (DSchG)
Baugesetzbuch (BauGB)
Ortsbild:
Baugesetzbuch
(BauGB), Bauordnungen
(BO)
Naturdenkmal:
Naturschutzgesetze
Damit sind folgende Regelungsbereiche verbunden:
Erhaltungspflichten
und Gebote:
DSchG, BauGB, BO
Verbote und
Sanktionen:
DSchG, BauGB, BO,
StGB, Ortsrecht
Verfahrenspflichten,
(Genehmigung,
Erlaubnis):
DSchG, BauGB, BO,
StGB, StBauF, Ortsrecht
Planung und
Denkmal:
Raumordnungsgesetze
(ROG-Bund), Landesplanungsgesetze (LPIG)
DSchG, BauGB, Gemeindeordnung (GO),
Fachgesetze
Grundsätze der
Denkmalpflege:
DSchG, BauGB,
BO, Internationale
Übereinkommen,
Grundsatztexte
Dankmaldefinition
Die Definition eines Denkmals findet sich in
Art.1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes
(DSchG). Die Eintragung in die öffentlich einsehbare Denkmalliste (www.blfd.bayern.de) ist
in Art. 2 DSchG geregelt. Dabei ist zu beachten,
dass in Bayern ein Bauwerk auch dann ein Baudenkmal sein kann, wenn es (noch) nicht in der
Denkmalliste eingetragen ist, da die Denkmalliste
in Bayern lediglich nachrichtlichen Charakter hat.
Zuständigkeiten
Dem Denkmalschutz obliegt die hoheitlich-rechtliche Aufgabe und Verantwortung, der Denkmalpflege die fachliche Beratung und Fürsorge für
den hoheitlichen Denkmalschutz, sie stellt somit
eine öffentliche Aufgabe dar. Das Denkmal an sich
ist in Art.1 des Bayer. DSchG definiert.
Denkmalschutzbehörden sind Dienststellen der
sogenannten allgemeinen inneren Verwaltung.
Denkmalfachbehörden (in der Regel die Landesämter für Denkmalpflege) sind Einrichtungen der
Länder, die für die Erfassung und Erforschung der
Denkmäler, die Erstellung von Gutachten und die
fachliche Betreuung von Maßnahmen zuständig
sind. Oberstes Ziel der Denkmalschutzgesetze ist
der absolute oder zumindest der optimierte Erhalt
des Denkmals bei Eingriffen aller Art.
Wie oben bereits dargelegt, besteht das grundlegende Ziel des Denkmalschutzes bzw. der Denkmalschutzgesetze darin, Denkmäler zu erhalten.
Dies gilt insbesondere dann, wenn an Denkmälern Eingriffe – egal welcher Art – vorgenommen
werden. Hinsichtlich der Differenzierung zwischen
Denkmalschutz und Denkmalpflege und der diesbezüglichen Zuständigkeiten findet sich im §1 des
Thüringer Denkmalschutzgesetztes (ThürDSchG)
folgende Definition:
»Dabei obliegt dem Denkmalschutz die hoheitlich-rechtliche Aufgabe und Verantwortung, der
Denkmalpflege die fachliche Beratung und Fürsorge für den hoheitlichen Denkmalschutz.«
Diese Definition kann auch auf andere Bundesländer, z. B. Bayern, übertragen werden. Der
Vollzug des DSchG erfolgt durch die Denkmalschutzbehörden (z. B. Untere Denkmalschutzbehörden bei Stadtverwaltungen im übertragenen
Wirkungskreis oder in den Landratsämtern). Die
Denkmalfachbehörden hingegen sind Einrichtungen der Länder (z. B. Bayerisches Landesamt für
Denkmalpflege). Sie sind unter anderem für die
fachliche Betreuung von Maßnahmen bzw. für
die Erfassung und Erforschung von Denkmälern
zuständig.
1 Quelle: Martin/Krautzberger:
»Handbuch Denkmalschutz
und Denkmalpflege«, Verlag
C. H. Beck, München, 3. Auflage 2010
2 Quelle: Handbuch Denkmalschutz und Denkmalpflege –
einschließlich Archäologie –
Recht – fachliche Grundsätze
– Verfahren – Finanzierung,
hrsg. in Zusammenarbeit mit
der Deutschen Stiftung Denkmalschutz von
3 Dieter J. Martin, Michael
Krautzberger, München 2004.
»Baumaßnahmen an Baudenkmälern«, herausgegeben
von der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, der Bayerischen Architektenkammer
und dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, erschienen in der Reihe »Denkmalpflege Informationen«,
Sonderinfo 2/2008 des Bayerischen Landesamtes für
Denkmalpflege.
112 Baurechtliche und verfahrenstechnische Fragen
Genehmigungs- und Erlaubnispflicht
Nach Art. 6 Bayerisches DSchG ist eine Erlaubnis
dann notwendig, wenn man »(…) Baudenkmäler
beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort
verbringen oder geschützte Ausstattungsstücke
beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder aus einem Baudenkmal entfernen
will (…)«.
Zu beachten ist dabei, dass eine solche Erlaubnis
auch dann notwendig ist, wenn bauliche Eingriffe
in der Nähe eines Denkmals oder im Ensemble
stattfinden und sich diese Eingriffe auf das Ensemble bzw. auf das äußere Erscheinungsbild
des Denkmals auswirken (Art. 6, Abs.1, Satz 2
und 3 DSchG). Abweichungen, beispielsweise im
Zuge eines Bauantragsverfahrens, sind in Art. 6,
Abs. 3 und 4 DSchG geregelt.
Die Erlaubnispflicht erstreckt sich auch auf Bodendenkmäler. Bei Grabungen (z. B. Schürfen,
Gründung für einen Anbau, Absenken des Bodenniveaus mit dabei notwendigem Aushub etc.)
ist die Erlaubnispflicht nach Art. 7 DSchG zu beachten.
Eigentümerrechte
Die Eigentümerrechte werden im Denkmalschutzgesetz nur gestreift. Der Anspruch des Eigentümers auf finanzielle Unterstützung durch das
Land sowie durch die kommunalen Gebietskörperschaften ist in Art. 22 des Bayerischen DSchG
geregelt, der Anspruch auf eine Steuerbescheinigung in Art. 25. Bei Fund eines Schatzes sind die
Rechte in § 984 BGB geregelt, wonach Entdecker
und Grundeigentümer jeweils Miteigentümer zur
Hälfte werden.
Eigentümerpflichten
Der Eigentümer eines Denkmals ist nach Art. 4
Abs.1 DSchG dazu verpflichtet, dieses nach denkmalpflegerischen Grundsätzen zu erhalten, zu
pflegen, instand zu setzen und vor Gefahren zu
schützen. Dabei sollen Baudenkmäler möglichst
entsprechend ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung genutzt werden (Art. 5, Satz 1 DSchG).
Soweit dies nicht möglich ist, soll eine Nutzung
gewählt werden, die eine möglichst weitgehende
Erhaltung des Denkmals auf Dauer gewährleistet
(Art. 5, Satz 2 und 3 DSchG).
10.3 Denkmalrechtliche Erlaubnis für
Voruntersuchungen
Bei baulichen Änderungen an Denkmälern ist in
der Regel eine Voruntersuchung zur Erkundung
des Bestandes, wie z. B. Tragwerke, Baustoffe
und Ausstattung, durchzuführen. Dabei ist die
Untere Denkmalschutzbehörde in Verbindung mit
dem Landesamt für Denkmalpflege zu beteiligen.
Dies dient dazu, die Wertigkeit des Gebäudes und
seiner Ausstattung festzustellen und gleichzeitig
festzulegen, an welchen Stellen weiterführende
Untersuchungen notwendig sind. Auch die Art
dieser Untersuchungen wird in diesem Zusammenhang definiert (z. B. Offenlegen verschiedener Anstriche). Sind bei den Untersuchungen
Eingriffe erforderlich, ist bei der Unteren Denkmalschutzbehörde eine denkmalrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 DSchG zu beantragen.
10.4 Verfahrensfreie Maßnahmen
(ohne Baugenehmigung)
Verfahrensfreie Maßnahmen sind in Art. 57
BayBO abschließend aufgezählt. Dazu gehören
z. B. alle Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung wie Heizung, Lüftung, Elektroinstallation
sowie Solaranlagen mit einer Größe von maximal
9 m2 auf Dachflächen und Außenwandflächen, Außenwandbekleidungen und die Änderung nichttragender und nichtaussteifender Bauteile, in
Wohngebäuden sogar die Änderung tragender
Teile sowie von Fenster- und Türöffnungen.
Im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach
Art. 58 BayBO sind die Baupläne bei der Gemeinde einzureichen, die prüft, ob doch ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Das Genehmigungsfreistellungsverfahren ist
nur im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes
möglich.
Bei der Durchführung von ansonsten verfahrensfreien Maßnahmen ist für alle mit Änderungen an
einem Baudenkmal verbundenen Maßnahmen
immer ein Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 bzw. 7 DSchG und gegebenenfalls
ein Antrag auf Abweichungen von Bauvorschriften
nach Art. 63 BayBO zu stellen.
Baurechtliche und verfahrenstechnische Fragen 113
10.5 Vereinfachtes Genehmigungsverfahren
In allen Fällen, in denen keine genehmigungsfreie
Maßnahme nach Art. 57 BayBO und kein Sonderbau nach Art. 2 Abs. 4 BayBO vorliegt, wird das
vereinfachte Genehmigungsverfahren durchgeführt, in dem die Bauaufsichtsbehörde nur noch
das Planungsrecht und die Ortssatzungen prüft
und unter anderem die Auflagen der denkmalrechtlichen Erlaubnis in den Genehmigungsbescheid aufnimmt.
Abweichungen von Bauvorschriften sind hier zusätzlich zu beantragen, da die Behörde diese aus
den Bauvorlagen nicht erkennen kann. Alle materiell-rechtlichen Anforderungen nach der Bauordnung hat der Entwurfsverfasser bzw. der Bauherr
selbständig einzuhalten und zu vertreten.
10.6 Baugenehmigungsverfahren bei
Sonderbauten
Bei Sonderbauten wird das volle Genehmigungsverfahren durchgeführt. In Art. 2 Abs. 4 BayBO
sind die Sonderbauten in 18 Punkten abschließend aufgezählt. Dazu zählen z. B.
■
Hochhäuser,
■
bauliche Anlagen von mehr als 30 m Höhe,
■
Verkaufsstätten mit mehr als 800 m2 Fläche,
■
Gebäude mit Räumen zur Nutzung von mehr
als 100 Personen,
■
Versammlungsstätten, die insgesamt mehr
als 200 Besucher fassen,
■
Gaststätten mit mehr als 40 Gastplätzen in
Gebäuden,
■
Beherbergungsstätten mit mehr als
12 Betten,
■
Krankenhäuser,
■
Heime,
■
Schulen usw.
Dabei sind hinsichtlich des Bandschutzes nach
§11 Bauvorlagenverordnung zusätzliche Angaben
zu machen. Die Auflagen der denkmalrechtlichen
Erlaubnis und die Behandlung von Abweichungen
werden in den Genehmigungsbescheid aufgenommen.
10.7 Bauaufsichtliche Zustimmung bei
öffentlichen Bauherrn
Nicht verfahrensfreie Bauvorhaben bedürfen
keiner Baugenehmigung, Genehmigungsfreistellung und Bauüberwachung, wenn die Leitung der
Entwurfsarbeiten und die Bauüberwachung einer
Baudienststelle des Bundes, Landes oder eines
Bezirkes übertragen sind.
Für Landkreise und Gemeinden gilt dies analog,
wenn diese Gebietskörperschaften mit mindestens einem Bediensteten des höheren bautechnischen Verwaltungsdienstes und mit sonstigen geeigneten Fachkräften besetzt sind. Damit entfällt
die Zuständigkeit der Unteren Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt oder Große
Kreisstadt), aber nicht die Beteiligung des Landesamtes für Denkmalpflege.
10.8 Prüfpflicht der Standsicherheit
und des vorbeugenden Brandschutzes
In Art. 62 Abs. 3 BayBO ist die Prüfpflicht der
Standsicherheitsnachweise und des Brandschutznachweises unabhängig von den Genehmigungsverfahren geregelt. Maßgebend sind allein die
Gebäudeklassen nach Art. 2 Abs.3 BayBO.
Die Gebäudeklassen sind unter anderem über die
Höhe (H) der Fußbodenoberfläche des obersten
Geschosses, in dem Aufenthaltsräume möglich
sind, gemessen von der Oberkante des Geländes, definiert. Dabei ist zu beachten, dass auch
nicht ausgebaute Dachgeschosse dann zu berücksichtigen sind, wenn die Möglichkeit besteht, dort
zu einem späteren Zeitpunkt einen Aufenthaltsraum einzurichten.
114 Baurechtliche und verfahrenstechnische Fragen
Gebäudeklasse 1
H bis 7 m und höchstens
2 Nutzungseinheiten mit
insgesamt höchstens 400 m 2
Bruttogeschossfläche,
freistehend
Gebäudeklasse 2
wie Geb. Kl. 1 jedoch nicht
freistehend
Gebäudeklasse 3
alle Gebäude mit H bis 7 m
Gebäudeklasse 4
H zwischen 7 m und 13 m,
je Nutzungseinheit höchstens
400 m2 BGF
Gebäudeklasse 5
sonstige Gebäude,
unterirdische Gebäude
10.10 EnEV und Baudenkmäler
Die EnEV gestattet für denkmalgeschützte
Bauten, Ensembles und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz Abweichungen von der
Verordnung, wenn die energiesparenden Maßnahmen das Bauwerk oder das Erscheinungsbild
beeinträchtigen und / oder andere Maßnahmen zu
einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen
würden (§ 24 Abs.1 EnEV 2009 / 2013). Die Abweichungen nach § 24 Abs.1 EnEV 2009 / 2013
sind ohne weiteren Antrag möglich.
Zur Gebäudeklasse 1 gehören zusätzlich alle landund forstwirtschaftlich genutzten Gebäude, ansonsten ist die Gebäudeklasse unabhängig von
der Nutzung.
Zusätzlich gilt eine Härtefallklausel, wenn die
Investitionskosten innerhalb der üblichen Nutzungsdauer nicht erwirtschaftet werden können
(§ 25 EnEV 2009 / 2013). In einem solchen Fall
ist jedoch im Gegensatz zu § 24 Abs.1 EnEV
2009 / 2013 ein Antrag zu stellen.
Die Standsicherheitsnachweise und -pläne sind
bei Gebäudeklasse 4 und 5 immer zu prüfen, bei
Gebäuden der Gebäudeklasse 1 bis 3 nur dann,
wenn der Kriterienkatalog nach Anlage 2 der Bauvorlagenverordnung dies aufgrund der statischen
Schwierigkeit erfordert.
Bei Baudenkmälern besteht keine Verpflichtung
hinsichtlich der Erstellung oder der Aushängung
eines Energieausweises (§16 Abs. 4 EnEV 2009
bzw. §16 Abs. 5 EnEV 2013).
Bei Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen
sowie bei Gebäuden der Gebäudeklasse 5 muss
der Brandschutznachweis durch einen Prüfsachverständigen geprüft sein oder er wird bauaufsichtlich geprüft.
Hinweise zu Vorschriften der EnEV bei Umbaumaßnahmen, Nachrüstpflichten und der Erstellung von Energieausweisen in Zusammenhang
mit Baudenkmälern enthält die Broschüre »EnEV
2009 beim Bauen im Bestand« der Bayerischen
Ingenieurekammer-Bau.
Wärme- und Schallschutznachweise werden generell nicht geprüft.
10.11 Versicherungsfragen
10.9 Wiederkehrende Prüfungen
Die wiederkehrenden Prüfungen werden nach
der SPrüfV bei Sonderbauten oder Bauten im
Anwendungsbereich der VStättV, GaStellV, VkV,
BStättV etc. durchgeführt und unterscheiden sich
bei denkmalgeschützten Bauten nicht von übrigen
Bauten.
Die Versicherung gegen Brandschaden ist seit
einiger Zeit dem Wettbewerb geöffnet. Gebäudeversicherer bieten für Baudenkmäler Policen
zu unterschiedlichen Bedingungen an.
Generell ist darauf zu achten, dass alle Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik
von der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Rahmen
von Abweichungen genehmigt sind, damit Versicherer gemäß der Vertragsbedingungen sich nicht
von der Leistung freistellen können.
Baudenkmal und Energie 115
Abkürzungen
BayBO
Bayerische Bauordnung
BO
Bauordnung
BauGB
Baugesetzbuch
BauVorlV
Bauvorlagenverordnung
BGF
Bruttogeschossfläche
BStättV
Beherbergungsstättenverordnung
CvV
Charta von Venedig
DSchG
Denkmalschutzgesetz
EnEG
Energieeinspargesetz
EnEV
Energieeinsparverordnung
GaStellV
Garagen- und Stellplatzverordnung
SprüfV
Sicherheitstechnische Prüfverordnung
StBauF
Städtebauförderung
StGB
Strafgesetzbuch
VkV
Verkaufsstättenverordnung
VstättV
Versammlungsstättenverordnung
Baudenkmal und Energie 117
Literaturhinweise
Publikationen der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau zu den Themen
Denkmalpflege und Bauen im Bestand:
au
Bau
Bayerische
Ingenieurekammer-Bau
hts
echts
Körperschaft des öffentlichen Rechts
EnEV beim Bauen im Bestand
Fragen zur Energieeinspar verordnung
Broschüre
ße 5
0
20
Sicherheit und Gesundheitsschutz
auf Baustellen (Baustellenverordnung)
Körperschaft
Körperschaft
des öffentlichen
des öffentlichen
Rechts Rechts
EnEV 2009
beim Bauen im Bestand
101 Fragen – 101 Antworten
Denkmalpflege –
Bauen im Bestand
Handbuch
101 Fragen
101 Antworten
Fragen zur Energieeinsparverordnung
Denkmalpflege
Bauen im Bestand
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Bauen im Bestand
Leistungen von Ingenieuren beim
Bauen im Bestand, insbesondere
in der Denkmalpflege
Broschüre
ISSN 1863-7590
Sonderinfo 1/2008
DENKMALPFLEGE INFORMATIONEN
Finanzielle Fördermöglichkeiten
und Steuererleichterungen
für denkmalpflegerische Maßnahmen in Bayern
Bauen im Bestand
Finanzielle Fördermöglichkeiten
und Steuererleichterungen
für denkmalpflegerische Maßnahmen in Bayern
Sonderinfo 01/2008
Broschüre, Hrsg: BLfD
Leistungen von Ingenieuren beim
Bauen im Bestand, insbesondere
in der Denkmalpflege
Körperschaften des öffentlichen Rechts:
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Bayerische
Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Leistungen des Tragwerkplaners
beim Bauen im Bestand
und in der Denkmalpflege
Ein Leitfaden zur Honorarermittlung
in Ergänzung zur HOAI Teil VIII
und zum Heft 3 der Schriftenreihe
des AHO
Leistungen des Tragwerkplaners
beim Bauen im Bestand und in
der Denkmalpflege
Leitfaden zur Honorarermittlung
in Ergänzung zur HOAI Teil VIII
und zu Heft 3 der Schriftenreihe
des AHO
Broschüre
ISSN 1863-7590
Sonderinfo 2/2008
DENKMALPFLEGE INFORMATIONEN
Baumaßnahmen an
Baudenkmälern
Kooperation und optimaler Ablauf
Baumaßnahmen an Baudenkmälern – Kooperation
und optimaler Ablauf
Sonderinfo 02/2008
Broschüre, Hrsg: BLfD
Fassung 2005
Körperschaften des öffentlichen Rechts:
Bayerische
Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Einmessung
Aushubarbeiten
Bayerische
Bayerische
Ingenieurekammer-Bau
Ingenieurekammer-Bau
Bauen in Bayern
Informationen zur Bayerischen Bauordnung
Wegweiser durch die
Genehmigungsverfahren
und bautechnischen
Nachweise
Bauen in Bayern –
Informationen zur Bayerischen
Bauordnung
Wegweiser für Planer durch die
Genehmigungsverfahren und bautechnischen Nachweise
Faltblatt
Bestellung und Download
➝ www.bayika.de/download
118 Baudenkmal und Energie
Index
Abwasserinstallation
34
Dachausbau
15
Genehmigungspflicht
112
Analyse
9
Dampfdiffusion
27
Geothermie
63
Aufsparrendämmung
86, 106
Decke
14, 15, 49 ff, 89, 100
Gewölbe
53, 105
Außendämmung
11, 80
Denkmalpflege
110
Hackschnitzelheizung
61
Außentüre
12, 57
Denkmalschutz
110 f
Haus im Haus
87
Außenwand
43 ff
Eigentümerpflichten
112
Haustechnik
10
Baugeschichte
9
Eigentümerrechte
112
Heizung
60
Bauteilfeuchte
35
Einzelofen
61
Bauteilöffnung
38
Elektroinstallation
34
Heizungsanlagenverordnung
(HeizAnlV)
19
Behaglichkeit
31
Energieeinspargesetz
(EnEG)
18
Beleuchtung
34
Bestandsaufnahme
32
Biozid
77
Blockheizkraftwerk
(BHKW)
61
Boden
14, 90
Bohlenstube
8
Brauchwasser
63
Brennwert
60
Brennwertkessel /
Brennwerttechnik
61
Dach
15, 16, 56, 82, 106 ff
Energieeinsparverordnung
(EnEV)
19 ff, 114
Erlaubnispflicht
112
Fachwerk
6, 45, 97 f
Fenster
13, 57, 91, 107
Fensterlaibung
76
Fenstertüre
13
Fernwärme
62
Feuchteschutz
72
Flächenheizung
66, 67
Heizungstechnik
33
Heizwert
60
Hinterlüftete Fassade
80
Holzbalkendecke
49, 100 ff
Holzblockwand / Bohlenwand
6, 8, 48
Hydraulik
64
Hydrophilie
78
Hydrophobie
78
Innendämmung
11, 81, 94, 95, 97, 98
Kachelofen
6
Kapillarität
29
Kappendecke
52, 104
Index 119
Kellerdecke
90
Schimmelbildung
26
Wärmebrücke
12, 30, 74
Kompaktheizfläche
65
Schlagregen
32, 72, 74, 81
Wärmedämmgebiet
17
Leitungsnetz
64
Sockelleistenheizung
66, 67
Luftdichtigkeit
29
Solaranlage (thermisch)
62
Wärmedämmverbundsystem
(WDVS)
77, 79, 96, 99
Luftfeuchtigkeit
25, 35
Sonometrie
35
Lüftungsanlage
69
Specht
78, 79
Luftwechsel
29
Steuerung
63, 65
Massivdecke
54
Stückholzheizung
61
Nahwärme
62
Tauwasser /
Tauwasserbildung
27, 72
Niedertemperaturkessel
61
Nutzung /
Nutzungszonen
92
Temperaturspreizung
65
Temperierung
68
Nutzungsgrad
60
Thermografie
37
Pelletheizung
61
Thermostatventil
66
Planung
71
Tiefengeothermie
63
Primärenergie
59
Türen
91
Primärenergiefaktor
59
Ultraschallmessung
37
Radarmessung
37
Untersparrendämmung
88
Raumklima
34
Vormauerung
94, 97
Regelung
63, 66
Voruntersuchung
32
Sanitärinstallation
34
Wand
11, 80, 81
Scheitholzheizung
61
Wandheizung
66, 67
Wärmedurchgangskoeffizient
24
Wärmeleitfähigkeit
24
Wärmeleitung
23
Wärmepumpe
62
Wärmeschutzverordnung
(WSchVO)
18
Wärmestrahlung
23
Wärmeströmung
23
Wärmeübergabe
65
Wärmeübertragung
23
Wärmeverteilung
64
Warmwasser
63
Wassergehalt
25
Werkstoffe
40
Wirkungsgrad
60
Zweischalig (Außenwand)
44
Zwischensparrendämmung
83, 84, 85
120
© 2014
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Ingenieurekamme
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