Brandenburg
bewegt sich
Gutachten: Mobilisierungsstrategie
für den ÖPNV in Brandenburg
IMPRESSUM
Brandenburg bewegt sich
Gutachten: für eine Mobilisierungsstrategie für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Brandenburg
Erarbeitung
team red im Auftrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag
Herausgeberin
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag
Alter Markt 1
14467 Potsdam
Tel. 0331- 966 1701
Fax 0331- 966 1702
info@gruene-fraktion.brandenburg.de
www.gruene-fraktion-brandenburg.de
Studie unter www.gruenlink.de/sug
Die Internetpublikation enthält die Grafiken des Gutachtens auch in Farbe sowie vergrößerte
bzw. zusätzliche Abbildungen, die in der gedruckten Studie nicht enthalten sind.
Fotos
Titel: © Pixel Embargo – Fotolia.com
Vorwort: © Fraktion
Potsdam, August 2014
Diese Publikation enthält Informationen über die parlamentarische Arbeit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
im Brandenburger Landtag und ist nicht zum Zweck der Wahlwerbung bestimmt.
VORWORT
Michael Jungclaus
Verkehrs- und umweltpolitischer Sprecher der Fraktion
von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Landtagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat das Ziel, den Anteil des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in
Brandenburg deutlich auszubauen: Mindestens 50 Prozent aller Wege sollten mit Bus, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt
werden können. Ein gut funktionierender ÖPNV gehört für uns zur öffentlichen Daseinsvorsorge. Auch angesichts des demografischen Wandels und weil Brandenburg die eigenen Klimaschutzziele zu verfehlen droht, ist das Land auf attraktive und
barrierefreie Angebote im Nahverkehr angewiesen.
Der ÖPNV in Brandenburg entwickelt sich zweigleisig: In den berlinnahen Regionen steigen die NutzerInnenzahlen derart,
so dass bereits Engpässe entstehen. In den berlinfernen Regionen gibt es neben dem SchülerInnenverkehr kaum attraktive
Busangebote; die Diskussion über die Abbestellung von Bahnhaltepunkten hat dagegen Fahrt aufgenommen – im Flächenland
Brandenburg ein fatales Signal!
Wir wollten wissen, wie der ÖPNV attraktiver werden kann, wie sich die Zahl der Fahrgäste bis zum Jahr 2030 verdoppeln
lässt und wo ungenutzte Potenziale liegen. Die von uns beauftragten Mobilitätsplaner von team red haben sich in der vorliegenden Studie diesen Fragen gestellt. Sie analysierten den Status Quo des öffentlichen Personennahverkehrs in Brandenburg,
identifizierten Potenziale zur Steigerung der Fahrgastzahlen und schlagen konkrete Maßnahmen bzw. Lösungsansätze zur
Mobilisierung neuer ÖPNV-NutzerInnen vor.
Für unsere bündnisgrüne Fraktion ergeben sich aus dem Gutachten u. a. folgende Forderungen an die Landespolitik:
• Die Bewirtschaftung der ÖPNV-Infrastruktur soll sich am Gemeinwohl orientieren. Die Eisenbahninfrastruktur muss als öffentliches Gut betrachtet und wie z. B. die der Straßen über die öffentliche Hand finanziert werden. Bei der jetzt anstehenden
Revision der Regionalisierungsmittel des Bundes ist eine Dynamisierung der zugewiesenen Mittel – entsprechend des starken
Anstiegs der Nutzungsentgelte für die Infrastruktur – einzufordern.
• Potsdam und Berlin sollen aus allen Regionen des Landes mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein und die Reisezeiten
mit den Fahrzeiten im Pkw konkurrieren können. Je nach Bedarf sollen die Orte im Land Brandenburg an allen Tagen des Jahres angefahren werden. Damit auch Ausflüge in nahezu alle Ecken des Reiselandes Brandenburg mit öffentlichen Verkehrsmitteln gemacht werden können, schlagen wir Partnerschaften und die gemeinsame Finanzierung eines verbesserten Angebotes
mit örtlichen WirtschaftsakteurInnen vor.
• Das Land braucht ein integriertes Landesverkehrskonzept; mittelfristig lässt sich auch in den ländlichen Regionen trotz
rückläufiger Bevölkerungszahlen der Marktanteil des öffentlichen Nahverkehrs ausbauen. Der VBB soll sich zu einem „Mobilitätsverbund der Aufgabenträger und Mobilitätsdienstleister“ weiterentwickeln, um den Kundinnen und Kunden Mobilitätsangebote von Tür zu Tür mit zusätzlichen Verkehrsmitteln, wie z.B. CarSharing, Taxi oder Leih-Pedelecs aus einer Hand anbieten
zu können. Wir regen den Aufbau einer rund um die Uhr und an allen Tagen der Woche erreichbaren Mobilitätszentrale beim
VBB an, die alle Mobilitätsangebote zentral kommuniziert: von Bahnen und Bussen über CarSharing bis hin zu Leihfahrrädern
und Anrufsammeltaxis.
Ich wünsche Ihnen eine bewegende Lektüre und freue mich über Ihre Anregungen, Hinweise und Fragen.
Potsdam, im August 2014
teamred| Almstadtstraße 7 |10119 Berlin | Fon (030)138986 – 35 | Fax – 36 |info@team-red.net | www.team-red.net
Gutachten
Brandenburg bewegt sich –
Mobilisierungsstrategie für den ÖPNV
Eckpunkte Gutachten zur Entwicklung im Land Brandenburg
Auftraggeber
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag
Autoren
Volkmar Wagner (Projektleitung)
Thomas Christian Seiffert
Reinhard Crome
Berlin, den 11.08.2014
team red Deutschland GmbH – Almstadtstraße 7 – 10119 Berlin
Geschäftsführer: Dr. Bodo Schwieger – Handelsregister Berlin HRB 121492 B
Inhaltsverzeichnis
1.
Einleitung ................................................................
................................................................................................
................................................................................................
................................................................................................
..................................................................
.................................. 6
1.1. Arbeitsziele .......................................................................................................................................................................... 9
1.2. Vorgehensweise ................................................................................................................................................................ 11
1.3. Auftrag, Option, Vision, Ziel........................................................................................................................................ 11
1.3.1.
Mobilitätsverhalten
11
1.3.2.
Anregung zur Nutzung der Mobilitätsalternative ÖPNV
11
1.3.3.
Mobilitätskette – die Vernetzung von Verkehrsmitteln
12
1.3.4.
Neue E-Mobilität erfordert spezifische Infrastruktur
12
1.3.5.
Mobilitätsmanagement (und Kommunikationsmanagement)
12
1.3.6.
Mobilitätsverhalten und Angebotsalternativen
12
2. Vorgehensweise bei der Projektbearbeitung ................................................................
...............................................................................................
............................................................... 14
2.1. Datenlage und Bearbeitungstiefe ........................................................................................................................... 14
2.1.1.
Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
14
2.1.2.
Übriger Öffentlicher Personennahverkehr (üÖPNV)
15
3. Rahmenbedingungen ................................................................
................................................................................................
................................................................................................
............................................................................
............................................ 16
3.1. Rahmenbedingungen der zukünftigen Verkehrsentwicklung .................................................................16
3.2. Weitere Landesentwicklung ...................................................................................................................................... 17
4. Organisation und Management des ÖPNV in Brandenburg ................................................................
..................................................................
.................................. 18
4.1. Aufgabenträger ............................................................................................................................................................... 18
4.1.1.
Aufgabenträger SPNV
18
4.1.2.
Aufgabenträger (ü)ÖPNV
18
4.1.3.
Nutzungsoberflächen der Aufgabenträger
18
4.2. VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg ....................................................................................................... 18
4.3. Themen für die Stärkung des VBB............................................................................................................................19
4.3.1.
Partnerschaft im VBB
19
4.3.2.
Struktur des VBB
19
4.3.3.
Angebotsqualität im VBB
20
4.3.4.
Vom Verkehrsverbund zum Mobilitätsverbund
20
4.4. Landesbedeutsame Strukturen für ÖPNV & Mobilität ................................................................................... 21
4.5. Schlussfolgerungen: .................................................................................................................................................... 21
4.5.1.
RE+RB-Bahnen
21
4.5.2.
RB-Bahnen
21
4.5.3.
RX-Busse (neu)
21
4.5.4.
Grenzen ohne Enden
21
4.5.5.
Schultage, Wochenenden und Ausflugszeiten
22
4.5.6.
Erste und letzte Meile von und zum ÖPNV
22
4.5.7.
Hauptnetz und Anschlussknoten
22
4.6. Inhaltliche Aufgaben des VBB .................................................................................................................................. 22
4.6.1.
Angebotshierarchisierung
22
4.6.2.
ITF Integrierter Taktfahrplan
23
4.6.3.
VBB Angebotskommunikation
24
4.6.4.
VBB Tarif Evaluierung & Einnahmeaufteilung
24
4.6.5.
VBB Mobilitätszentrale 24h Brandenburg (+ Berlin)
25
4.7. Brandenburgs Entscheidungsstrukturen und Handlungsinstrumente............................................ 25
4.7.1.
ÖPNV-Gesetz und Richtlinien
25
4.7.2.
Landesmobilitätsplan und Weiterentwicklung LNVP
26
4.7.3.
Wettbewerb im SPNV - Handlungsmöglichkeiten des Landes
26
4.7.4.
Finanzierungsfragen auf Landesebene
27
5. Situation der Angebote des Öffentlichen Verkehrs ................................................................
................................................................................
................................................ 28
© 2014 | teamred| Seite 2
Gutachten vom 11.08.2014
6.
7.
8.
9.
10.
11.
5.1. Schienenpersonennahverkehr im VBB-Gebiet ................................................................................................... 28
5.2. Übriger ÖPNV (üÖPNV) ................................................................................................................................................. 30
Grundlegende inhaltliche Handlungsfelder der ÖPNVÖPNV-Entwicklung .............................................
............................................. 34
6.1. Ausgangsüberlegungen und zukünftige Handlungsmöglichkeiten ................................................... 34
6.2. Überwindung der ersten bzw. letzten Meile – die Etablierung des Umweltverbundes
in der Fläche ..................................................................................................................................................................... 35
6.3. Bedienungsstandards .................................................................................................................................................. 38
6.3.1.
Vorschläge für Bedienungsstandards aus Gutachtersicht
41
6.4. Angebotsstrategien....................................................................................................................................................... 42
6.4.1.
Beachtung der Potenziale im Freizeit- und Ausflugsverkehr
43
6.4.2.
Verbindungen nach Polen
45
Handlungsbedarf bei
b ei den Teilsystemen des ÖPNV ................................................................
.....................................................................................
..................................................... 47
7.1. Schienenpersonenfernverkehr ................................................................................................................................ 47
7.2. Regionalverkehr .............................................................................................................................................................. 51
7.2.1.
Sicherung bedrohter Angebote und Angebotshierarchisierung
52
7.2.2.
Weiterentwicklung der Verbindungen zwischen Potsdam und Berlin
53
7.2.3.
Noch ausstehende Lückenschlüsse beim Regionalverkehr von/nach Berlin
54
7.3. S-Bahn (immer im Kontext mit der U-Bahn in Berlin) .....................................................................................55
7.3.1.
Falkensee
55
7.3.2.
Teltow/ Kleinmachnow/ Stahnsdorf (TKS)
56
7.3.3.
Strausberg – Strausberg Nord
56
7.3.4.
Weitere Verlängerungen
56
7.4. Landesbedeutsame Buslinien (RX) ............................................................................................................................ 57
7.5. Strassenbahn (Tram)...................................................................................................................................................... 57
7.6. Stadt- und Regionalbusse .......................................................................................................................................... 58
7.7. Alternative Bedienformen ......................................................................................................................................... 58
7.8. Verkehrsträgerübergreifende Entwicklungsstrategien ............................................................................ 58
7.8.1.
Berliner Aussenring (BAR)
58
7.8.2.
Teltow / Kleinmachnow/ Stahnsdorf (TKS)
59
Infrastruktur ................................................................
................................................................................................
................................................................................................
..........................................................................................
.......................................................... 61
8.1. Vorhandene Infrastruktur im Land Brandenburg .........................................................................................61
8.1.1.
Fragen der Streckenkapazitäten
62
8.1.2.
Infrastrukturzustand
64
8.2. Laufende Infrastrukturkosten beim SPNV im Land Brandenburg .......................................................... 65
8.3. Entwicklung der Eisenbahninfrastruktur im Land Brandenburg......................................................... 68
8.3.1.
Besonders vordringliche Massnahmen
68
8.3.2.
Weitere vordringliche Massnahmen
70
8.3.3.
Grössere Infrastrukturmassnahmen
70
Finanzierungsbedingungen ................................................................
................................................................................................
...............................................................
...............................
71
................................................................
9.1. Rahmenbedingungen der ÖPNV-Finanzierung.................................................................................................. 71
9.2. Gesetzliche Grundlagen .............................................................................................................................................. 71
9.3. Finanzierungsquellen des ÖPNV in Deutschland........................................................................................... 72
9.4. ÖPNV-Finanzierung in Brandenburg.................................................................................................................... 72
Vermarktung und Tarife ................................................................
................................................................................................
................................................................................................
.....................................................................
..................................... 74
Beeinflussung der BahnBahn- und ÖPNVÖPNV -Politik des Bundes ................................................................
.........................................................................
......................................... 75
11.1. Wahrnehmung der Belange des Gemeinwohls in der Bahnpolitik ........................................................ 76
11.2. Politische Rahmenbedingungen bei der Eisenbahninfrastruktur.......................................................... 79
11.2.1.
Position von Aufgabenträgern bei der Bereitstellung von
Eisenbahninfrastruktur
80
11.2.2.
Weitere Massnahmen zur Verringerung des Kostenaufwandes
82
11.2.3.
Grundlegender Handlungsbedarf bei der Betrachtung der
Eisenbahninfrastruktur
83
© 2014 | teamred| Seite 3
Gutachten vom 11.08.2014
11.3. Fernverkehr ...................................................................................................................................................................... 84
12. Revision der Regionalisierungsmittel ................................................................
................................................................................................
............................................................................
............................................85
............85
13. Prioritäten ................................................................
................................................................................................
................................................................
................................................................
................................
87
................................................................................................
13.1. Handlungsfelder (politisch, nichtmonetär, organisatorisch) ................................................................ 87
13.2. Handlungsfelder (politisch, nichtmonetär, organisatorisch) ................................................................ 87
13.2.1.
VBB Strukturreform ‚Aufgabenträgerschaft’ in Brandenburg
87
13.2.2.
VBB Strukturreform ‚Einnahmeaufteilung’ in Brandenburg
87
13.2.3.
VBB Strukturreform ‚Mobilitätsverbund’ in Brandenburg
87
13.3. Handlungsfelder konzeptionell und Infrastruktur .................................................................................... 88
13.3.1.
Berlin naher Raum
88
13.3.2.
Weitere Massnahmen
89
13.4. Beeinflussung der Bundespolitik ........................................................................................................................... 89
14. Zusammenfassung ................................................................
................................................................................................
................................................................................................
.................................................................................
................................................. 91
Verzeichnis der Abbildungen
Abb. 1
Grafik Entwicklung Streckennetz
Abb. 2
Liniennetz Bahn-Regionalverkehr Brandenburg-Berlin /Quelle: www.fahrinfo.de /
Abb. 3
Erreichbarkeit der Landeshauptstadt Potsdam. Reisezeitvergleich ÖPNV – MIV /
Graphische Darstellung anhand der Daten von Anlage 7
Abb. 4
Verkehrsmittelnutzung bei Inlandsreisen nach Lebensphasen /Quelle: RA 2011
face-to-face/
Abb. 5
Karte mit früheren IR-Halten
Abb. 6
Anzahl der täglichen Fahrgäste im Bahn-Regionalverkehr
Abb. 7
Querschnittsnachfrage im SPNV der Länder Berlin und Brandenburg. 2013 /Quelle:
VBB/ (Vergrößerte Darstellung siehe Anlage 10)
Verzeichnis der Anlagen
Anlage 1
SPNV-Ausschreibungen in Berlin-Brandenburg 2014-2017
Anlage 2
Liniennetz Bahn-Regionalverkehr Brandenburg-Berlin
Anlage 3
Linienübersicht SPNV in Brandenburg und Berlin
Anlage 4
Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB)
Anlage 5
Vertiefende Betrachtungen zu Fragen der Finanzierung des Öffentlichen Verkehrs
Anlage 6
Die 100 wichtigsten VBB-Kennzahlen. Stand 31.05.2013
Anlage 7
Reisezeitvergleich ÖPNV – MIV
Anlage 8
Vertiefende Betrachtungen zur Thematik „ÖPNV & Tourismus“
Anlage 9
Stationen im Land Brandenburg. Frequentierung /Quelle: Land Brandenburg,
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. 08.2014/
Anlage 10
Querschnittsnachfrage im SPNV der Länder Berlin und Brandenburg. 2013
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Gutachten vom 11.08.2014
Anlage 11
Stationspreise DB Station&Service AG Bundesländer-Vergleich
Anlage 12
Übersicht über Eisenbahninfrastruktur der RIN RegioInfra GmbH & Co. KG
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Gutachten vom 11.08.2014
1. Einleitung
Die Brandenburger Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen bereitet sich intensiv auf
Initiativen zur Weiterentwicklung des Öffentlichen Personennahverkehrs in Brandenburg vor,
insbesondere unter Einbeziehung der engen Verflechtungen mit dem Land Berlin und den
angrenzenden Ländern.
Dieses „Eckpunkte Gutachten ÖPNV“ hat die Erarbeitung von Grundlagen für eine Strategie
zum Ziel, die aufzeigt, mit welchen Mitteln und Maßnahmen die Fahrgastzahlen im
Brandenburger ÖPNV bis zum Jahr 2030 verdoppelt werden können. Hierzu wird die
Umsetzung bzw. Weiterentwicklung eines integrierten Brandenburg-Berlin-Taktgefüges im
Rahmen des angestrebten Deutschland-Taktes als Voraussetzung angesehen.
Folgende Arbeitsschritte waren auftraggeberseitig vorgesehen:
•
Schwachpunktanalyse des Status quo und der Entwicklung des ÖPNV in Brandenburg
•
Bewertung der Zielkonzeption 2016 bzw. des Perspektivnetzes des
Landesnahverkehrsplans unter Berücksichtigung ggf. erfolgter Aktualisierungen
vonseiten der Landesregierung
•
Durchführung einer Potenzialanalyse zur Steigerung der Fahrgastzahlen im ÖPNV
(Bahn, Bus, alternative Bedienformen) unter Berücksichtigung des demografischen
Wandels
•
Erarbeitung von Grundlagen für eine „grüne Strategie“ zur Erschließung ungenutzter
Fahrgastpotenziale mit Prioritätensetzung und realistischen Zeithorizonten für eine
entsprechende Maßnahmenumsetzung sowie Ermittlung des notwendigen
Investitionskapitals (u.a. Maßnahmen zu Takt- und Fahrzeitverbesserungen,
Anschlussmöglichkeiten und Wartezeiten, notwendige Infrastrukturmaßnahmen, neue
Angebotsformen, bessere Verknüpfungen der verschiedenen Verkehrsträger, Service,
Tarife, Verantwortlichkeiten, Strukturen, effizienterer Mitteleinsatz), auch unter
Berücksichtigung des „Grünen Zielnetzes Berlin-Umland 2020“ von Bündnis 90/Die
Grünen
•
Ableitung von Empfehlungen für landespolitische parlamentarische Aktivitäten
Die Projektbearbeiter gehen davon aus, dass Bündnis 90/Die Grünen die Menschen und
potenziellen Nutzer und Reisenden und ihre Sicht auf den ÖPNV, auf die Mobilitätsangebote
von Tür zu Tür und auf die Nutzungshemmschwellen in den Mittelpunkt des Handelns und
Handlungsbedarfs stellt. In Abstimmung mit dem Auftraggeber wird daher das „Eckpunkte
Gutachten ÖPNV“ als erweitertes Strategiepapier über alle Verkehrsarten gesehen, das
hinsichtlich des beauftragten Projektbudgets (finanziell und zeitlich) nicht die
Bearbeitungstiefe detaillierter Einzeluntersuchungen erreichen kann und soll.
Der Öffentliche Personennahverkehr nach dem ÖPNV-Gesetz des Landes Brandenburg
beinhaltet gegenwärtig
•
den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in der Aufgabenträgerschaft des Landes
•
den straßengebundenen ÖPNV sowie weitere ÖPNV-Angebote (z.B. Schifffahrt) als
„übriger“ ÖPNV (üÖPNV) in der Aufgabenträgerschaft der Landkreise und der Kreisfreien
Städte
© 2014 | teamred| Seite 6
Gutachten vom 11.08.2014
Im Land Brandenburg steht der Öffentliche Personennahverkehr vor unterschiedlichen
Herausforderungen, die sich aus den unterschiedlichen Entwicklungen zwischen dem Berliner
Umland und den beiderseitigen peripheren Gebieten ergeben.
Während den knappen verfügbaren Finanzmitteln im Berliner Umland infolge des Zuzugs eine
wachsende Nachfrage und ein zunehmender Angebotsbedarf gegenüberstehen, machen sich
in den Berlin-ferneren Gebieten die Auswirkungen des Bevölkerungsrückgangs bemerkbar.
Dabei beschränkt sich das Angebot bei zahlreichen Orten im ländlichen Raum in der Fläche
außerhalb der Regionalbahnstrecken und Schulzeiten schon seit Jahren auf wenige Fahrten an
einzelnen Wochentagen, so dass ein Teil der Bevölkerung längst von einem verlässlichen
getakteten ÖPNV entwöhnt ist. In den wenigen größeren Städten des Landes ist die Situation
teilweise besser, doch ist zunehmend auch hier z.B. eine Gefährdung der Finanzierung der
Straßenbahn zu verzeichnen.
Beim Schienennetz der Bahn ist vor dem Hintergrund der schwierigen Nachfragesituation in
den Berlin-ferneren peripheren Gebieten insbesondere auf tangentialen Strecken der
Personenverkehr eingestellt worden. Sofern auf diesen Strecken überhaupt noch Güterverkehr
vorhanden war, reichte er in der Regel auch in Verbindung mit möglichen touristischen
Zugangeboten nicht aus, um die Infrastruktur zu erhalten. Demzufolge ist der Betrieb der
Infrastruktur der betroffenen Strecken vielfach auf Dauer eingestellt worden.
Dies betrifft auch Strecken mit zumindest potenzieller Bedeutung für den großräumigen
Güter- und Umleitungsverkehr (z.B. Abschnitte der Strecke Wiesenburg – Güterglück – Calbe –
Güsten - Blankenheim)1. Es folgten teilweise Rückbauten und/oder Entwidmungen mit
anschließendem schnellen Abbau der Wertstoffe, so dass auch netzverknüpfende Strecken
kaum wieder nutzbar gemacht werden können (z.B. Templin – Prenzlau bzw. große Teile der
Brandenburgischen Städtebahn mit dem Abschnitt Rathenow – Neustadt (Dosse) im Hinblick
auf die BUGA 2015 Havelregion sowie die Fortsetzung in Richtung Neuruppin). Entsprechend
schwerwiegend sind die Auswirkungen auf die infrastrukturellen Voraussetzungen für eine
Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der wirtschaftlichen Eigenständigkeit der
betroffenen Regionen, auch in Bezug auf den Tourismus (z.B. Templin – Joachimsthal).
Vor dem Hintergrund der jeweiligen Entwicklung der Nachfrage und dem Gebot der
Gleichstellung mobilitätsbeeinträchtigter Personen steht der Öffentliche Personennahverkehr
zukünftig vor weiteren Herausforderungen:
•
Infolge der zunehmenden Alterung der Gesellschaft haben die Belange älterer
Menschen eine steigende Bedeutung – nicht nur im Hinblick auf Beeinträchtigungen bei
Seh-, Hör- und Gehvermögen. Dabei nimmt auf der einen Seite der Anteil des
motorisierten Individualverkehrs bei den Personengruppen mit höherem Lebensalter
weiter zu, zum anderen stellt sich im Zusammenhang mit den vorgenannten Gründen
für viele Menschen die Frage, ob sie auf die aktive Pkw-Nutzung verzichten wollen.
1
Die so genannte Wetzlarer Bahn Berlin-Charlottenburg – Blankenheim (Verknüpfung mit der Strecke Halle (Saale) – Kassel) ist seit
2007 durch den Bau der B6n bei Güsten unterbrochen (Entwidmung eines 200 m langen Abschnitts). Der Denkmalschutz erfordert die
Sicherung der Elbbrücke bei Barby.
© 2014 | teamred| Seite 7
Gutachten vom 11.08.2014
Abb. 1: Strecken mit SPNV im Land Brandenburg nach 1990
Taktverkehr, deutliche Verbesserungen teilweise wegen Rückzug im Fernverkehr; neu S-Bahn
Teltow Stadt, Fertigstellung Anbindung BER, Reaktivierung: Szczecin (SPNV), Kostrzyn
Nur noch Einzelzüge, teilweise nach erfolgter Einstellung des SPNV ohne Landesbestellung und
nur an bestimmten Verkehrstagen sowie mit besonderen Tarifen
SPNV eingestellt, stillgelegte Strecken teilweise zumindest abschnittsweise entwidmet (u.a. Bad
Belzig – Brandenburg, Rathenow – Neustadt (Dosse), Templin – Prenzlau, Bad Saarow (Süd) –
Beeskow, Werneuchen – Wriezen wg. Straßenbaumaßnahmen
Weitere Einzelzugangebote teilweise nur an bestimmten Verkehrstagen, außer Forst – Zagan
neu, Guben – Czerwiensk nur 1996-2002 wg. Einstellung Personenverkehr auf polnischem Gebiet
Anmerkungen
- im Raum Berlin sind auch Strecken grün markiert, bei denen zur Zeit nur die S-Bahn-Gleise befahren werden
- außerhalb des Landes Brandenburg sind nur ausgewählte Strecken in die Kennzeichnungen einbezogen
- bei nicht markierten Eisenbahnstrecken im Land Brandenburg entfiel der Personenverkehr schon vor 1990
© 2014 | teamred| Seite 8
Gutachten vom 11.08.2014
•
Gerade die Berlin-ferneren Gebiete sind von der Schließung von Schulstandorten
bedroht bzw. betroffen. Dies wirkt zwar dem Nachfragerückgang in gewissem Maße
entgegen, führt aber im Hinblick auf die Verkehrssicherheit zu zusätzlichen
Anforderungen an den Öffentlichen Personennahverkehr, da Schüler bereits im
Grundschulalter befördert werden müssen – oder es verstärkt den Individualverkehr
(Stichwort Elterntaxi, was Kindern das Erlernen der Verkehrskompetenz erschwert).
Diesen Problemen stehen aber auch Chancen gegenüber. Sie ergeben sich daraus,
•
dass der Tourismus im Land Brandenburg eine zunehmende Bedeutung als
Wirtschaftsfaktor erlangt, wobei sich aus den Anforderungen der Nachhaltigkeit eine
zunehmende Bedeutung des Öffentlichen Personennahverkehrs im Freizeit- und
Ausflugsverkehr ergibt,
•
dass gerade in Gebieten mit hoher Besiedlungsdichte bei jungen Menschen eine
Hinwendung zum Umweltverbund (nichtmotorisierter Verkehr und öffentlicher
Verkehr) zu beobachten ist, während die Funktion des Autos als Statussymbol an
Bedeutung verliert,
•
dass die Möglichkeit, bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel die Fahrzeit für
andere Tätigkeiten als das Steuern eines Fahrzeugs zu nutzen, durch die zunehmende
Verbreitung der Mobilkommunikation eine wachsende Bedeutung bekommt,
•
dass die Entwicklungen in der Informationstechnik und neue innovative
Mobilitätsdienstleistungen zusätzliche Möglichkeiten zur Reduzierung von
Zugangshemmnissen zum Umweltverbund eröffnen,
•
dass sich gerade bei Zugangsstellen zum Schienenpersonennahverkehr der
Einzugsbereich durch die zunehmende Verbreitung von Fahrrädern mit elektrischer
Tretunterstützung (Pedelecs, e-Bikes) deutlich vergrößern kann.
Vor diesem Hintergrund und der Bedeutung verkehrspolitischer Entscheidungen für das
Gelingen der Energiewende entwickelt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger
Landtag verkehrspolitische Strategien auch mithilfe dieses „Eckpunkte Gutachtens ÖPNV“.
Dazu werden im Rahmen des Gutachtens bestehende und notwendige
Handlungserfordernisse analysiert und formuliert sowie strategische und pragmatische
Handlungsmöglichkeiten erarbeitet.
1.1.
Arbeitsziele
Die vorstehende Beschreibung der Ausgangssituation für dieses „Eckpunkte Gutachten ÖPNV“
nennt bereits ansatzweise die Projektziele und Untersuchungsschritte, die in
Umsetzungsmaßnahmen zur angestrebten Verdoppelung der Fahrgastzahlen im Öffentlichen
Personennahverkehr bis 2030 münden sollen (einschließlich Schienenpersonennahverkehr).
Dazu gehören Ideen, Vorschläge und Maßnahmen zur Weiterentwicklung eines BerlinBrandenburg-Taktgefüges unter Einbeziehung der starken Verflechtungen mit Berlin, den
angrenzenden Bundesländern und dem Nachbarland Polen sowie die Berücksichtigung des
„Grünen Zielnetzes Berlin-Umland 2020“ von Bündnis 90/Die Grünen und die vernetzte Türzu-Tür-Mobilität und Servicequalität im Verbund aller Verkehrsarten und Verkehrssysteme.
© 2014 | teamred| Seite 9
Gutachten vom 11.08.2014
Die Untersuchungsschritte beinhalten
•
die Schwachpunktanalyse im Status quo in generalisierter Form,
•
die Bewertung der aktuellen Planungen der Landesregierung unter Einbindung der
maßgeblichen Aspekte der Landesentwicklungsplanung,
•
die Erarbeitung von Grundlagen für eine „grüne Strategie“ zur Erschließung weiterer
Nutzerpotenziale,
•
die Ableitung von Empfehlungen für landespolitische parlamentarische Aktivitäten.
Auf Bundesebene wird von Bündnis 90/Die Grünen die Weiterentwicklung des
Bundesverkehrswegeplans zu einem ‚Integrierten Bundesmobilitätsplan’ angestrebt. Vor
diesem Hintergrund und aufgrund der Schlussfolgerungen aus diesem Gutachten wird
angeregt, unter anderem auf die Entwicklung eines ‚Integrierten Landesmobilitätsplans für
Brandenburg’ hinzuwirken. Dazu wird empfohlen, zur ganzheitlichen Betrachtung des
Mobilitätssystems die folgenden Fragestellungen in die Betrachtung einzubeziehen:
•
die Anforderungen aus den in der Darstellung der Ausgangssituation ausgeführten
gesellschaftlichen Entwicklungen,
•
die Kundensicht unter Einbindung von Präsenz, Service, Marketing/Fahrgastinformation
mit einheitlichen Identifikationsmerkmalen, Image/Erscheinungsbild, subjektivem
Sicherheitsempfinden etc. unter Beachtung ‚grenzüberschreitender’ Angebote –
grenzüberschreitend meint hier Bestellergrenzen, Betreibergrenzen, Territorialgrenzen,
Zuständigkeitsgrenzen, Mentalitätsgrenzen, Hemmschwellen, Befindlichkeiten usw.,
•
die wesentlichen Aspekte der Landesplanung vor dem Hintergrund der Probleme
(Flächenknappheit) in den wirtschaftlich starken Räumen des Bundesgebietes /
Herstellung von Win-Win-Situationen durch Kooperation als Entwicklungschance für
das ganze Land Brandenburg unter Nutzung von Synergien mit Berlin,
•
die Möglichkeiten zur Erschließung neuer Finanzierungsquellen sowie die Interessen
des Landes Brandenburg vor dem Hintergrund des Mittelbedarfs bestimmter
Großprojekte im Bundesgebiet,
•
die Sicherung zukünftiger Handlungsmöglichkeiten insbesondere bei der
Eisenbahninfrastruktur auf der Grundlage der aktuellen Situation,
•
die Integration innovativer Verkehrsmittel (z.B. Pedelecs) im Rahmen der Verknüpfung
mit den anderen Verkehrssystemen und der nachhaltigen Entwicklung des Tourismus,
•
die Einbindung innovativer Mobilitätskonzepte (z.B. Ein-Weg-Fahrrad-Verleih-Systeme,
P+R+Info-Qualität, Bike+Ride+Service-Qualität, Car+Bike-Sharing, Warenlieferung),
•
die Definition von Mindeststandards bezüglich Takt, Erreichbarkeit, Servicequalität,
Erscheinungsbild des ÖPNV usw. und deren landesweite Durchsetzung,
•
die Schaffung von Anreizsystemen zur Verlagerung von Verkehren vom MIV zum ÖV
bzw. zum Umweltverbund (z.B. Rabattieren, Bepreisen, Service, Tarife, Info usw.).
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Gutachten vom 11.08.2014
1.2.
Vorgehensweise
Ausschreibung, Bieterangebot und Auftragserteilung des Gutachtens basieren auf APs, einer
üblichen Gliederung nach Arbeitspaketen für Analyse, Bewertung, Konzeptbearbeitung,
Schlussfolgerungen. Projektbearbeitung und Sinnfälligkeit des Ergebnisberichts zum
„Eckpunkte Gutachten ÖPNV“ führten zu themenbezogener Gliederung, Zusammenfassung
und Handlungsempfehlungen. Das Gutachten basiert auf den in den Präsentationen gezeigten
und diskutierten Charts, die Bestandteil der Arbeitsergebnisse sind und zum Verständnis
dazugehören.
Die Handlungsempfehlungen für Initiativen für das politische Handeln des AG liegen
vorrangig in den nichtmonetären Bereichen ‚politischer Wille, politische Vorgabe, politische
Entscheidung’ für eine zielgerichtete Landesmobilitätspolitik mit Schwerpunkt ÖPNV und für
die Gestaltung effektiver ‚grenzüberschreitender’ Organisationsstrukturen über
Landkreisgrenzen, Bestellergrenzen, Betreibergrenzen usw. hinweg. Hier geht es um effektive
grundsätzliche Verbesserungen und kreative Weiterentwicklungen im Bestand zum Nutzen
der Menschen in Brandenburg.
1.3.
Auftrag, Option, Vision, Ziel
Deutlich mehr Menschen als bisher werden mit deutlich besseren Angeboten als bisher
angeregt und überzeugt, in Brandenburg mit Bussen und Bahnen zu fahren und die Vorteile
des Öffentlichen Verkehrs zu nutzen.
1.3.1. Mobilitätsverhalten
Ein komplexes Zusammenspiel vieler Faktoren beeinflusst das tägliche Mobilitätsverhalten
jeder und jedes Einzelnen. Vor jeder Mobilitätsentscheidung werden die eigenen Ansprüche,
grundsätzliche Einstellungen, spezifische Möglichkeiten und der Zugang zum jeweils infrage
kommenden Verkehrsmittel und zu dessen Nutzung geprüft – oft im Unterbewussten. Die sog.
‚Wahlfreien’ vergleichen mehrere Optionen, die Festgelegten’ kennen nur ihre übliche oder
notwendige Wahl, sei es aus Überzeugung oder aus Mangel an Alternativen, vom eigenen
Standpunkt, eigenen Möglichkeiten oder dem eigenen Kenntnisstand aus gesehen.
1.3.2. Anregung zur Nutzung der Mobilitätsalternative ÖPNV
Menschen treffen in ihrer Mobilität ständig eine Wahl für oder gegen ein Verkehrsmittel. Im
Marketing für Busse und Bahnen kommt es darauf an, zum Nachdenken, zum Umdenken und
zum Nutzen von Mobilitätsalternativen anzuregen. Möglicherweise gibt es für die nächsten
oder generell für die persönlichen Reisewege Alternativen zur bisherigen Verkehrsmittelwahl.
Hier gilt es, mit überzeugenden Angeboten des Systems Öffentlicher Personennahverkehr
(ÖPNV) die Bereitschaft jeder und jedes Einzelnen zu wecken, eigene lieb gewonnene
Gewohnheiten und Bequemlichkeiten infrage zu stellen und nahe liegende alternative
Mobilitätsangebote in die Überlegungen einzubeziehen und zu nutzen.
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Gutachten vom 11.08.2014
1.3.3. Mobilitätskette – die Vernetzung von Verkehrsmitteln
Deutlich mehr Menschen als bisher könnten ihren Hauptreiseweg mit Bussen und Bahnen
durchführen. Das schließt nicht aus, ja, es schließt ausdrücklich mit ein, dass die sog. ‚erste
bzw. letzte Meile’ mit anderen Verkehrsmitteln bewältigt werden kann bzw. bewältigt werden
muss, insbesondere in den weiten ländlichen Räumen. Hier hat das Fahrrad eine wichtige
Zubringerfunktion. Bei größeren Entfernungen oder sehr begrenzt verfügbarer Zeit wird auch
motorisiert gebracht und abgeholt, in Fahrgemeinschaften mitgefahren oder ein Taxi bestellt.
Wenn selbst motorisiert gefahren werden muss, mit dem eigenen Mofa, Moped, Motorrad
oder Auto, müssen vor allem die Abstell- und Umsteigebedingungen am Umsteigeort zum Bus
oder zur Bahn günstig sein.
Für die deutliche Steigerung der Fahrgastzahlen in Bussen und Bahnen ist unter anderem
entscheidend, dass die Übergangsbedingungen von und zu anderen Verkehrsmitteln und
zwischen den ÖPNV-Verkehrsmitteln optimal und möglichst hemmschwellenfrei sind.
Die persönliche Ortsveränderung läuft dann in Mobilitätsetappen ab und es wird das jeweils
sinnvollste Verkehrsmittel eingesetzt.
Im Nahbereich sind Wege zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit spezifischen Hilfsmitteln für
Mobilitätsbehinderte unschlagbar.
1.3.4. Neue EE-Mobilität erfordert spezifische Infrastruktur
Die neuen innovativen individuellen Verkehrsmittel mit elektrischer Unterstützung oder
elektrischem Antrieb – Pedelecs, eBikes, Segways, Trottinettes und andere, z.B. eCars –
benötigen eine spezifische Infrastruktur. Von sicheren Abstellmöglichkeiten mit Ladestation
hängt möglicherweise die Bereitschaft ab, an den Umsteigeorten zu Bussen und Bahnen das
Verkehrsmittel zu wechseln. Pedelecs usw. sind für die unterstützten Nutzerinnen und Nutzer
in der Regel zur Mitnahmebeförderung zu schwer und zum einfachen Abstellen zu wertvoll, so
dass sie nicht wie ein Fahrrad bisher an einem Gitter sich selbst und dem Vandalismus
überlassen werden sollten. Spezifische Infrastruktur für gesichertes oder bewachtes Abstellen
ist erforderlich.
1.3.5. Mobilitätsmanagement (und Kommunikationsmanagement)
Kommunikationsmanagement)
Die Qualität des Mobilitätsmanagements und des Kommunikationsmanagements besteht in
der lückenlosen verlässlichen Vernetzung der Mobilitätsangebote und der plausiblen
lückenlosen Kundeninformation und Kommunikation darüber, insbesondere im Störungsfall.
1.3.6. Mobilitätsverhalten und Angebotsalternativen
Verkehrsmittelnachfrage und Infrastrukturnutzung werden durch die Summe einzelner
individueller Mobilitätsentscheidungen geprägt. Nachfrage und Nutzung richten sich nach
den bestehenden Angeboten, vor allem nach Wahrnehmung und Bewertung der Angebote
und der Bereitschaft zur Nutzung. Fast alle Menschen haben Mobilitätsbedürfnisse, wollen
von A nach B, weiter nach C, D, E und meistens auch zurück nach A. Von Tür zu Tür muss nicht
nur ein Verkehrsmittel benutzt werden, ausgenommen im Nahbereich die eigenen Füße
und/oder das Fahrrad. Für regelmäßige weitere (Pendler-)Fahrten und/oder längere Reisen
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Gutachten vom 11.08.2014
bietet es sich an, den nächsten Bus oder Bahnhof zu erreichen und umweltverträgliche
Verkehrsmittel zum Ziel zu wählen.
Der Griff zum Kfz-Schlüssel (und Kfz-Schein), richtiges Orientieren (immer öfter mit dem Navi),
günstiges Tanken (samt Preisvergleichen), Gepäckmitnahme (inkl. Einkäufen) und das Fahren
zu den Zielen sind angeblich leicht für Jede und Jeden zu bewältigen. Selten ‚ins Vergnügen’
einbezogen und realistisch bewertet werden die Kosten (Halter-, Betriebs-, Nutzungskosten),
Parkplatzsuche, Verkehrsstaus, Fahrzeiten, die Konzentration aufs Fahren statt paralleler
Betätigungen, die potenziellen Gefahren und möglichen Unfallfolgen, usw.. Hier werden die
Themen Siedlungsstruktur und Wohnsitzwahl angesprochen, die oft ohne die Auswirkungen
auf die Mobilität, auf Wegelängen, Wegekosten und Wegezeiten entschieden werden.
Der Erwerb eines richtigen Tickets (möglichst im Ticketing), richtiges Orientieren im
komplexen System (immer öfter mit dem Smartphone), die Kenntnis der Angebote der
Reise+Info-Kette, die Gelassenheit im Umgang mit den Mitmenschen in öffentlichen
Verkehrsmitteln und Geduld im Störungsfalle können durch häufiges Nutzen erlernt werden.
Kindern in ‚Elterntaxis’ fehlt häufig von klein auf die selbstverständliche Erwerbsmöglichkeit
eigener Verkehrskompetenz zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit Bussen und Bahnen, weil sie oft
auch– zumindest den gut situierten – Eltern und motorisierten Großeltern abhanden
gekommen ist.
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Gutachten vom 11.08.2014
2. Vorgehensweise bei der Projektbearbeitung
2.1.
Datenlage und Bearbeitungstiefe
2.1.1. Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
Für den Teil SPNV wurde vom VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg umfangreiches
Datenmaterial zur Verfügung gestellt bzw. in bilateralen Gesprächen während der
Projektbearbeitung abgefragt:
Dazu gehörten u.a. Angaben zu:
•
Querschnittsnachfrage SPNV in den Ländern Berlin und Brandenburg für das
Fahrplanjahr 2013 (mo-fr)
•
Kantenbelegung SPNV in Berlin/Brandenburg (Angaben für 2006, beförderte Personen
pro Tag mo-fr, Schulzeit, Angaben nur von DB AG)
•
Ein- und Aussteigerzahlen an den Stationen in Berlin/Brandenburg (Reisende pro Tag,
mo-fr,sa,so und feiertags, Angaben für 2006 und 2013)
Damit war eine grobe Quantifizierung des Ist-Zustandes der Nachfrage im SPNV möglich, die
im Rahmen der finanziell und zeitlich vorgegebenen Bearbeitungstiefe des Gutachtens für die
Beurteilung der Stärken und Schwächen des SPNV-Angebots und der Zusammenhänge mit
den infrastrukturellen Voraussetzungen aussagekräftig genug war.
Für die Bewertung der infrastrukturellen Voraussetzungen des SPNV war ein hoher RechercheAufwand nötig.
Die Zugangspunkte zum SPNV wurden für das gesamte Land Brandenburg betrachtet. Da
sich die weitaus meisten Stationen im Besitz der Deutschen Bahn (DB Station&Service AG)
befinden, wurden die Angaben hinsichtlich der Einteilung der Stationen (Stationskategorien)
und der Kosten, die sich aus dem Betreiben der Bahn-Infrastruktur ergeben, anhand der
öffentlich zugänglichen Netzzugangsdaten des Konzerns ermittelt. Damit wurde ein Überblick
über den Status quo der Ausstattung und der Servicequalität an den Stationen möglich und
ggf. erforderliche Handlungsbedarfe konnten ermittelt werden.
Die Zugangspunkte zum SPNV im Land Berlin wurden im Rahmen dieses Projekts nicht
detailliert untersucht, sondern nur insoweit in die Betrachtung einbezogen, wie sie derzeit
bzw. zukünftig kapazitätsbedingte Engpässe darstellen und damit den
Nutzungsanforderungen nicht genügen (werden).
Eine detaillierte Betrachtung und Bewertung der Bahn-Stationen im Land Brandenburg
hinsichtlich ihrer vorhandenen baulichen Gegebenheiten (Anlagen des SPNV,
Zugangsmöglichkeiten, auch bzgl. ihrer Barrierefreiheit, Verknüpfung zum üÖPNV und zu
anderen Mobilitätsangeboten wie P+R, Fahrradverkehr), eventuell geplante Aus- und
Umbauten, war im Rahmen dieses Projekts aus zeitlichen und finanziellen Gründen nicht
möglich. Diese Informationen enthält vollumfänglich das Zugangsstelleninformationsugangsstelleninformations -
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Gutachten vom 11.08.2014
system (ZIS) – Bestandserfassung und Stationsdatenbank für das Land Brandenburg2, das
innerhalb der Recherchearbeit stichpunktartig zu Rate gezogen wurde.
Angaben zum Streckennetz des SPNV im Land Brandenburg und im Land Berlin wurden
ebenfalls anhand der öffentlich zugänglichen Netzzugangsdaten der Infrastrukturbetreiber
(vorrangig Deutsche Bahn DB Netz AG, aber auch NE-Bahnen wie NEB Niederbarnimer
Eisenbahn und RIN RegioInfra Nord) sowie durch Bild- und Kartenstudium ermittelt. Quellen
waren dabei vorrangig Angaben im Internet (Unternehmensseiten, Wikipedia und Google),
aber auch Print-Info-Produkte (Flyer, Kartenmaterialien, „Eisenbahnatlas Deutschland“, etc.).
Daraus waren die örtliche Lage und – in eingeschränktem Maß - auch die Gleisplangestaltung
ersichtlich. Damit konnten infrastrukturelle Problembereiche lokalisiert, mit bereits
vorhandenen Lösungsvorschlägen aus Landes- und Unternehmensplanungen abgeglichen und
Handlungsempfehlungen abgeleitet werden.
2.1.2. Übriger Öffentlicher Personennahverkehr (üÖPNV)
Eine landesweite Analyse der Angebote des üÖPNV konnte im Rahmen der Projektbearbeitung
aufgrund der Rahmenbedingungen nicht erfolgen. Die Busverkehre in der Fläche und die
Angebote von Stadtverkehren (Busse und Straßenbahnen) sind auf der Grundlage der
veröffentlichten Liniennetze und anhand ihrer Fahrpläne übersichtsbezogen und
stichprobenartig in ihrer Grundstruktur betrachtet worden. Ebenso erfolgte keine
Detailuntersuchung der zeitlichen Gestaltung der Anschlussbeziehungen zwischen den ÖVAngeboten SPNV und üÖPNV.
Die genannten tiefer greifenden Untersuchungen würden den Umfang des Projektes bei
Weitem sprengen; im Bedarfsfalle wäre dafür eine gesonderte Projektbearbeitung nötig.
2
Das Zugangsstelleninformationssystem ZIS wird seit 2001 im Auftrag des Landesamtes für Bauen und Verkehr -LBV- und des
Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg -VBB- erstellt. Die Dokumentation beinhaltet hierbei neben der Verkehrsstation einschließlich
der Zugänge auch die Verknüpfungsanlagen sowie den umgebenden Raum.
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Gutachten vom 11.08.2014
3. Rahmenbedingungen
3.1.
Rahmenbedingungen der zukünftigen Verkehrsentwicklung
Nach der „Verflechtungsprognose 2030“, die im Rahmen des in Aufstellung befindlichen
Bundesverkehrswegeplans 2015 erstellt wurde, ist zwar beim Personenverkehr im östlichen
Teil Deutschlands mit einem rückläufigen Verkehrsaufkommen zu rechnen, wobei aber der
Berliner Raum eine deutliche Ausnahme darstellt, da dort ein erhebliches Wachstum erwartet
wird, das nur vom Raum München/Oberbayern übertroffen wird. Der bundesweite
Durchschnitt beim Verkehrsaufkommen im Personenverkehr liegt bei einem Zuwachs von 19%
bis 2030. Nicht berücksichtigt sind dabei Durchgangsverkehre und das Wachstum bei den
Fahrweiten, die sich aber auf die Belastung der Infrastruktur auswirken.
Ein wesentlicher Faktor für die Entwicklung des Verkehrsaufkommens ist der demografische
Wandel. Vor dem Hintergrund des Bevölkerungswachstums im Berliner Raum und dem zu
erwartenden Bevölkerungsrückgang in den berlinferneren Gebieten ergibt sich daher für die
Zukunft des ÖPNV ein vielschichtiges Bild:
•
Im Raum Berlin ist eine weitere Aufwertung des ÖPNV-Angebotes erforderlich, um bei
steigendem Verkehrsaufkommen eine hohe Nachhaltigkeit zu erreichen, zumal es sich
gerade in den Ballungsräumen auswirkt, dass gerade bei jungen Menschen das Auto an
Bedeutung als Statussymbol verliert.
•
In den Berlin-ferneren Räumen steht der ÖPNV vor besonderen Herausforderungen, da
dem Nachfragerückgang im Zusammenhang mit dem Bevölkerungsrückgang und
sinkenden Schülerzahlen eine zunehmenden Bedeutung für den nachhaltigen Tourismus sowie seiner Funktion im Rahmen der Daseinsvorsorge gegenübersteht.
Die Bedeutung des ÖPNV gerade auch in den Berlin-ferneren Gebieten ergibt sich beim
nachhaltigen Tourismus insbesondere aus dem weiterhin niedrigen Motorisierungsgrad in
Berlin. Hinzu kommt die zunehmende Beliebtheit einer nachhaltigen Freizeitgestaltung.
Zur Funktion des ÖPNV als Mittel der Daseinsvorsorge ist darauf zu verweisen, dass die
zunehmende Alterung gerade in den Berlin-ferneren Gebieten zu einer hohen und zunehmenden Dominanz der besonders PKW-affinen Altersgruppen führt, der Motorisierungsgrad nach
den Aussagen der „Verflechtungsprognose 2030“ im Osten Deutschlands aber dennoch auf
lange Zeit unterdurchschnittlich bleiben wird. Gleichzeitig
•
führt das Wegbrechen von Versorgungseinrichtungen infolge des
Bevölkerungsrückgangs – ähnlich wie bei der Schülerbeförderung – zur Verlängerung
der zurückzulegenden Wege, so dass die Nutzung nichtmotorisierter
Fortbewegungsarten schwieriger wird,
•
ist von einem wachsenden Anteil an Menschen auszugehen, die infolge ihres Alters vor
der Entscheidung stehen, auf die Nutzung des PKW ganz oder teilweise zu verzichten.
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Gutachten vom 11.08.2014
3.2. Weitere Landesentwicklung
In den Berlin-ferneren Gebieten muss davon ausgegangen werden, dass die schwierige
Entwicklungssituation weiter anhält. Dennoch führt an der langfristigen Zielstellung, die
wirtschaftliche Eigenständigkeit (Tourismus, Arbeitsplätze, Steuereinnahmen) in möglichst
vielen Gebieten wieder herzustellen, auch vor dem Hintergrund des europäischen
Wettbewerbs der Regionen kein Weg vorbei. Benachbarte Regionen (Metropolregionen,
Welterbestätten, Fördergebiete, Euregios) werben um dieselben interessierten Kreise.
In den wirtschaftlich starken Regionen gibt es zunehmend Probleme mit Wohnraumkosten,
Knappheit von bezahlbarem Wohnraum, dem Zwang zum peripheren Wohnen, weite
Pendlerwege und zunehmende Zersiedelung der Landschaft, die sich auch wegen des damit
verbundenen Mobilitätsbedarfs und Verkehrswachstums immer mehr auf die Lebensqualität der
betroffenen Bevölkerung auswirken. Beispiele sind die Ballungsräume rund um Hamburg,
Hannover, RheinRuhr, Frankfurt/M, Stuttgart oder München mit einer nach 1990 erheblichen
arbeitsplatzbedingten Zuwanderung aus den neuen Bundesländern, aber auch die
Einzugsbereiche von Berlin/Potsdam, Halle/Leipzig, Dresden oder Jena.
Es gibt daher zunehmende Gründe dafür, durch eine entsprechende Kooperation der
Leistungsträger und Dienstleister einer wirtschaftlich starken Region mit dem Ziel des
gegenseitigen Gewinns Wachstum in die gegenwärtigen Entleerungsräume zu bringen und
dabei die jeweiligen Stärken der einzelnen Teile des Raumes Berlin-Brandenburg gerade auch im
Hinblick auf die zunehmende Verflechtung mit Osteuropa gezielt zu nutzen. Dies wird vielfältige
Maßnahmen bei Wirtschaftsförderung und Bildung erfordern, die sich mit einer langfristig
tragfähigen Strategie bei der Entwicklung des ÖPNV und der Infrastruktur des
Umweltverbundes überlagern.
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Gutachten vom 11.08.2014
4. Organisation und Management des ÖPNV in Brandenburg
4.1.
Aufgabenträger
4.1.1. Aufgabenträger SPNV
Der regionale schienengebundene personenbezogene Nahverkehr (SPNV) wird von den
Ländern Brandenburg (MIL = Ministerium für Infrastruktur u Landwirtschaft) und Berlin
(SenStadtUm = Senatsverwaltung für Stadtentwicklung u Umwelt) bestellt, von Brandenburg
federführend der Bahn-Regionalverkehr (RE/RB), von Berlin federführend der S-Bahn-Verkehr
(S). Mit Durchführung und Management ist der VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg
beauftragt.
4.1.2. Aufgabenträger (ü)ÖPNV
Der lokale übrige personenbezogene Nahverkehr (üÖPNV) in Brandenburg wird von den 14
Landkreisen (PR OPR OHV BAR UM MOL LOS LDS TF PM HVL EE OSL SPN) und den 4 kreisfreien
Städten (P BRB CB FF) bestellt, in Berlin vom Senat (SenStadtUm für B). Mit der Durchführung
und dem Management sind die Kreis- bzw. Stadt-Verwaltungen betraut. Der VBB bemüht sich
um eine vermittelnde Koordination der 19 Aufgabenträger bei den die Landkreis-, Stadt- und
Landesgrenzen übergreifenden Themen.
4.1.3. Nutzungsoberflächen
Nutzungsoberflächen der Aufgabenträger
Die unterschiedlichen Zuständigkeiten verhindern einen ÖPNV in Brandenburg ‚aus einem
Guss’. Zumindest die nicht ÖPNV-affinen Nutzergruppen werden von den unterschiedlichen
Nutzungsoberflächen, Gebrauchsbedingungen und Zugangshemmnissen abgeschreckt oder
lassen sich erst gar nicht darauf ein. (Entsprechende Untersuchungsergebnisse sind im VBB
vorhanden.) Solange jede Haltestelle je nach Verkehrsunternehmen und Verkehrsort anders
aussieht, jeder Fahrscheinautomat je nach Verkehrsunternehmen und Verkehrsmittel anders
zu bedienen ist, jede Zutrittsberechtigung je nach Verkehrsunternehmen und Fahrzeugtyp
anders geregelt ist, jede Unternehmensentscheidung nach eigenen Interessen der
Wirtschaftlichkeit und Profilierung fällt, gibt es keinen ÖPNV mit einheitlichem Auftritt in
Brandenburg, der System und Steuerung ‚aus einem Guss’ ausstrahlt.
4.2. VBB Verkehrsverbund BerlinBerlin-Brandenburg
Der VBB hat in 15 Jahren formaler Existenz seit dem 1. April 1999 und in 25 Jahren realer
(Vorlauf-) Zusammenarbeit seit dem 9. November 1989 viel erreicht, doch noch immer nicht
die einheitliche Nutzungsoberfläche für die Kunden. Die Partnerunternehmen nutzen die
gesamte Hintergrundarbeit des VBB wie selbstverständlich, z.B. die der elektronischen
Verarbeitung und digitalen Vernetzung der Fahrplandaten, lassen aber von der
Zusammenarbeit und Partnerschaft im VBB in der Präsenz gegenüber den Kunden wenig bis
gar nichts erkennen.
Der VBB ist ein großer Tarifverbund über 2 Bundesländer, ein nützlicher Reisehilfeverbund mit
‚fahrinfo-online’, ein Applikationsverbund für alle Smartphone-Nutzer, ein VorzeigePartnerschaftsverbund für 20 Aufgabenträger und ca. 40 Verkehrsunternehmen, doch kein
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Gutachten vom 11.08.2014
von allen Partnern ‚geliebter’ zuständiger unterstützenswerter Entscheidungsträger für den
ganzen ÖPNV im Land Brandenburg (+ Berlin) (Erläuterungen nachfolgend im Kapitel 4.3.).
Das entwickelte sich im Zuge der Stärkung, Dezentralität und Eigenständigkeit der 18
Aufgabenträger ‚Landkreise und Kreisfreie Städte’ und ihrer ‚Haus-&-Hof’Verkehrsunternehmen und kann kostengünstig und kurzfristig politisch verändert werden.
Landtag und Landesregierung können politisch beschließen, den VBB als ÖPNV-Federführer im
ganzen Land Brandenburg zu stärken, seine Struktur zu reformieren und die Besteller- und
Steuerungsfunktion für alle ‚landesbedeutsamen’ und grenzübergreifenden’ ÖPNV-Angebote
auf ihn zu übertragen. Potentielle Kunden wollen von A nach B und haben kein Verständnis für
(Angebots-) Grenzen.
(*) Bestellergrenzen, Betreibergrenzen, Territorialgrenzen, Zuständigkeitsgrenzen,
Befindlichkeitsgrenzen
4.3. Themen für die Stärkung des VBB
4.3.1. Partnerschaft im VBB
Die 2 Bundesländer Brandenburg und Berlin, 5 kreisfreie Städte (inkl. Berlin) und 14 Landkreise
im Land Brandenburg sowie ca. 40 Verkehrsunternehmen (teilweise mit mehreren
Betriebsteilen, Betriebsorganisationen) sind „Partner im Verkehrsverbund“, doch man sieht es
ihnen kaum an. Ihr öffentliches Auftreten, ihr selbstverständliches Akzeptieren, Benennen und
Herausstellen der Partnerschaft, ein konstruktives Handeln für das Gemeinsame und nicht für
das Abgrenzende, das sind entscheidende Potenziale für die Wahrnehmung des VBB vor Ort
bei den Menschen mit einem ÖPNV in Brandenburg ‚aus einem Guss’.
Schlussfolgerung:
Schlussfolgerung:
Eine jährliche, unabhängige Evaluierung der ‚Qualität der Partnerschaft’ der ‚Partner im VBB’
nach politisch vorgegebenem Kriterienkatalog bis in strukturelle, systemische, sichtbare
Details für eine Nutzungsoberfläche gegenüber den Kunden ‚aus einem Guss’ ist erforderlich.
Die im VBB gültigen gemeinsam erarbeiteten Standards für eine einheitliche Angebots- und
Servicequalität im VBB-Gebiet werden so auf vergleichbare Weise sichergestellt.
4.3.2. Struktur des VBB
Der VBB wurde in den 1990er Jahren unter den damals geltenden Rahmenbedingungen im
ÖPNV als ‚Verkehrsverbund der Verkehrsunternehmen’ kreiert und gegründet, um deren
Handeln zu koordinieren. Die Verkehrsunternehmen planten, entschieden und setzten um im
Benehmen mit ihrem Eigentümer.
Heute gelten – bedingt durch die europäische und deutsche Gesetzgebung für den ÖPNV nach
2007 – andere Rahmenbedingungen in den Bestellerstrukturen, Ausschreibungen von
Leistungen, Wettbewerbsverfahren und Vergaben möglichst an den leistungsfähigsten,
kompetentesten und kostengünstigsten Bieter. Die Aufgabenträger planen, entscheiden,
schreiben aus, vergeben und bestellen im Benehmen mit ihren politischen Gremien
(Parlamenten). (Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, bezeichnet als VO 1370, und ff.)
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Gutachten vom 11.08.2014
Schlussfolgerung:
Eine Anpassung des VBB-Auftrages und der Gesellschafterverträge nach politisch
vorgegebenem Kriterienkatalog hin zu einem ‚Verkehrsverbund der Aufgabenträger’ mit
Entscheidungen und Vorgaben bis in strukturelle, systemische, sichtbare Details für eine
Nutzungsoberfläche gegenüber den Kunden ‚aus einem Guss’ ist erforderlich. Das ÖPNVGesetz des Landes Brandenburg ist entsprechend anzupassen.
4.3.3. Angebotsqualität im VBB
Die Angebotsqualität im VBB richtet sich derzeit in der Umsetzung nach den Kriterien,
Zufälligkeiten und Möglichkeiten der Verkehrsunternehmen vor Ort, nach den gewachsenen
Strukturen, Sichtweisen und Gepflogenheiten der jeweiligen Partnerunternehmen, obwohl es
gemeinsam erarbeitete Richtlinien, Handbücher und Beispielanwendungen im VBB gibt
(Entsprechende Untersuchungsergebnisse sind im VBB vorhanden).
Schlussfolgerung:
Das Hauptzielkriterium für die Standards der Angebotsqualität im VBB Verbundraum
Brandenburg (+Berlin) muss der sichere Umgang der -vorhandenen- Fahrgäste und der potenziellen- Kunden mit einer annähernd plausiblen, vereinheitlichten VBB
Nutzungsoberfläche sein. Die Kundensicht auf die Hemmschwellen und Nutzungshindernisse
für die Fahrt mit dem ÖPNV, für die Fahrt von A nach B ist entscheidend für den Zugang und
die Nutzung des ÖPNV im VBB-Gebiet ‚aus einem Guss’. Der VBB muss politisch in die Lage
versetzt werden, seine Vorgaben in den Gesellschafterverträgen und im täglichen Handeln der
Partnerunternehmen durchzusetzen.
4.3.4. Vom Verkehrsverbund zum Mobilitätsverbund
Die Fahrt von A nach B wird in der Regel mit mehreren Verkehrsmitteln zu bewältigen sein. Die
Fahrt mit dem ÖPNV ist im Idealfall ein wesentlicher Hauptbestandteil der Reise. Eine Kundin
bzw. ein Kunde erwartet Reiseauskunft und Mobilitätsangebote von Tür zu Tür und dies über
nur einen Informationsweg und über einen vernetzten Kommunikationspartner.
Schlussfolgerung
Schlussfolgerung:
olgerung:
Eine Anpassung des VBB-Auftrages eines ‚Verkehrsverbundes der Aufgabenträger im ÖPNV’
hin zu einem ‚Mobilitätsverbund der Aufgabenträger und Mobilitätsdienstleister’ über alle
Anbieter von Verkehrsleistungen und alternative Fortbewegungsmittel in Brandenburg ist
erforderlich. Im Ergebnis kennen dann die Kunden alle Angebote und Bedingungen der
Dienstleister und schließen nur einen Beförderungsvertrag mit dem VBB bzw.
Partnerunternehmen als Gesamtdienstleister ab. So wird ein Mobilitätsangebot ‚aus einem
Guss’ entwickelt. Mit dem Ziel der ‚SmartCard’ werden auch Mobilitätsangebote des Car+BikeSharing nutzbar sein.
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4.4. Landesbedeutsame Strukturen für ÖPNV & Mobilität
Die Zuständigkeit für die nachfolgend beschriebenen ‚landesbedeutsamen’ Strukturen im
ÖPNV – vergleichbar einer Landesnahverkehrsgesellschaft bzw. Landesmobilitätsgesellschaft
(à la TMB Tourismus Marketing Brandenburg) – wird auf den VBB Verkehrsverbund bzw. ‚MBB
Mobilitätsverbund’ Berlin-Brandenburg übertragen, um vernetzt wirksam zu werden.
RE/RB-Bahnen, landesbedeutsame RX-Regionalbusse, grenzenübergreifende Linien in
Einzugsbereichen bzw. zwischen Regional-, Mittel- und Oberzentren sowie in benachbarte
Bundesländer und nach Polen sind das eine, die Fixierung von netz-, landes- und
angebotsseitigen SPNV/ÖPNV-Knoten- und Verknüpfungspunkten und deren Standards ist
das andere. Beides ist wichtig für das pünktliche Funktionieren des ÖPNV-Gesamtangebots
‚aus einem Guss’. Zur Bewältigung einer Reise zwischen A und B gehören vor allem
Vernetzung, Vertaktung und Anschlusssicherung bzw. Anschlusssicherheit sowie die
Einhaltung von beschlossenen Standards der Angebots- und Servicequalität im Gesamtgefüge.
4.5. Schlussfolgerungen:
Schlussfolgerungen:
4.5.1. RE+
RE+RBRB-Bahnen
Die hoheitliche Aufgabe der Trassensicherung für den Bahn-Regionalverkehr RE/RB (für
Hauptbahnen, Radiallinien, Verbindungskurven, Strecken in benachbarte Bundesländer (Berlin,
Sachsen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern) und nach Polen) wird
von den Landesministerien in enger Abstimmung im Einvernehmen mit dem VBB
Verkehrsverbund bzw. ‚MBB Mobilitätsverbund’ Berlin-Brandenburg durchgeführt.
4.5.2. RBRB-Bahnen
Die hoheitliche Aufgabe der Trassensicherung und die Koordinationsrolle bei Nebenbahnen RB
(im Bahn-Regionalverkehr, für Tourismusbahnen, Tangentiallinien, Bedarfsverkehre) wird von
den Landesministerien in enger Abstimmung im Einvernehmen mit dem VBB Verkehrsverbund
bzw. ‚MBB Mobilitätsverbund’ Berlin-Brandenburg durchgeführt. Der VBB könnte dann Netz-,
Strecken- und Bedienungsstandards (ITF u.a.) durchsetzen.
4.5.3. RXRX-Busse (neu)
Die Entwicklung von neuen landesbedeutsamen Buskorridoren bzw. Expressbuslinien RX (für
Bus-Regionalverkehr) auf starken MIV Korridoren des Kfz-Verkehrs (Nachfragerelationen,
Strukturachsen, Tangentiallinien, Bedarfsverkehre) wird dem VBB Verkehrsverbund bzw. ‚MBB
Mobilitätsverbund’ Berlin-Brandenburg übertragen. Der VBB könnte dann erstmalig
flächendeckend Bedienungsstandards in einem RE+RB+RX-‚Rückgrat’-Hauptnetz Brandenburg
durchsetzen.
4.5.4. Grenzen ohne Enden
Die Koordinationsrolle für die Kooperation benachbarter Regionen, Besteller, Aufgabenträger
(für grenzüberschreitenden, bestellübergreifenden Buslinienbedarf) beim VBB
Verkehrsverbund bzw. ‚MBB Mobilitätsverbund’ Berlin-Brandenburg wird gestärkt und erreicht
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Gutachten vom 11.08.2014
ein besseres Zusammenwirken und Planen auf Bedarfskorridoren über Territorial-,
Zuständigkeits-, Betreibergrenzen hinweg. Der VBB könnte dann übergreifend
Bedienungsstandards in einem RE+RB+RX+BUS-Rückgrat-Netz durchsetzen (inkl. Grenzen
überfahrende Tramlinien).
4.5.5. Schultage, Wochenenden und Ausflugszeiten
Ausflugszeiten
Die Koordinationsrolle und die Steuerung spezifischer Mobilitätsangebote für das
Zusammenpassen von Schulunterrichtszeiten und Alltagsmobilität, Wochenendzeiten und
Ausflugsverkehr, Ferienzeiten und Tourismusverkehr wird dem VBB Verkehrsverbund bzw.
‚MBB Mobilitätsverbund’ Berlin-Brandenburg übertragen. Derzeit bestimmt der Schülerverkehr
mit Bussen die Mobilitätsangebote vor allem im ländlichen (peripheren) Raum, der dann
gerade dann nicht betrieben wird, wenn der Bedarf im Alltagsverkehr, Freizeit-, Ausflugs- und
Urlauberverkehr zu Ferienzeiten auftritt. Ein Grundnetz- und Grundtaktgefüge ist erforderlich.
4.5.6. Erste und letzte Meile von und zum ÖPNV
Die Koordinationsrolle für die Kooperation aller Mobilitätsangebote passend zum SPNV/ÖPNV
(für die sog. erste/letzte Meile) wird dem VBB Verkehrsverbund bzw. ‚MBB Mobilitätsverbund’
Berlin-Brandenburg übertragen. Die Versorgung mit Mobilitätsangeboten von Tür zu Tür wird
als Teil der Entwicklung der Daseinsvorsorge auch in ländlichen peripheren Räumen und der
Unterstützung gleichwertiger Lebensbedingungen gesehen.
4.5.7. Hauptnetz und Anschlussknoten
Die Fixierung der Verknüpfungsbahnhöfe und -haltestellen, der Anschlussknotenpunkte, der
Wartepflichtzeiten der Verkehrsmittel im Taktgefüge des SPNV & üÖPNV, deren Sicherung,
Überwachung und Evaluierung wird dem VBB Verkehrsverbund bzw. MBB Mobilitätsverbund
Berlin-Brandenburg übertragen. Das verlässliche abgestimmte Anschlusszeitengefüge und
seine Wahrnehmung bestimmt die Qualität und Bereitschaft zu einer durchgehenden Reise
mit Verkehrsmitteln im Mobilitäts- und Umweltverbund alternativ zur Nutzung des eigenen
Kfz.
4.6. Inhaltliche Aufgaben des VBB
4.6.1. Angebotshierarchisierung
Die Hierarchisierung der Verkehrsmittel und ihrer spezifischen Servicemerkmale wird wieder
deutlicher, merkbarer und qualitätsorientierter, wenn
•
Bahn+Bus-Fernverkehr bis zur Ostsee, zum Erzgebirge, zum Harz und nach Polen nicht
Bestandteil des SPNV+ÖPNV in Brandenburg ist und nicht vom Land Brandenburg
bestellt wird, es sei denn, dass Bundesmittel für den Bahn-Fernverkehr übertragen
werden und Vernetzungen zu einer besseren Angebotsqualität durchgehender
Wege+Info-Ketten führen.
•
Bahn+Bus-Regionalverkehr in Brandenburg stärker hierarchisiert wird als bisher –
Regionalexpresszüge (RE) selten halten und schnell verkehren, Regionalbahnzüge (RB)
überall halten und rund um die Uhr verkehren, neue Regionalexpressbusse (RX) den
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Gutachten vom 11.08.2014
SPNV ergänzen und vor allem starke tangentiale Relationen abdecken (erste lokale
Beispiele ausgehend vom Potsdamer Stadtverkehr … X1, X5 … und in Berlin … SXF & X7,
TXL & X9, X10 ff. …).
•
Lokaler ÖPNV (S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahn (Tram), O-Bus, Bus, RufBus, Taxi, etc.) sich
im Linien-, Fahrplan- und Anschlussgefüge nach dem Regionalverkehr richtet.
•
Lokaler Ergänzungs- und Bedarfsverkehr (Bürgerbusse, Kiezzubringer,
Fahrgemeinschaften) sowie Mobilitätsangebote aller Art für die erste bzw. letzte
abgelegene Meile hinzukommt.
4.6.2. ITF Integrierter Taktfahrplan
Die Fixierung von minutengleichen verlässlichen Taktzeiten und integrierten Taktfahrplänen
ist für die Kundenwahrnehmung und Merkbarkeit vor Ort von sehr großer Bedeutung, vor
allem im Landeshauptnetz der Bahnen und Busse und für deren Anschlussverkehre. Im
hierarchisierten Taktgefüge wird an den fixierten Anschlussknoten pünktlich zu Abfahrten des
höherwertigen Verkehrsmittels zugeführt und auf dessen Ankünfte, auch auf verspätete
Ankünfte gewartet. Gegenseitige technische Unterstützung mit RBLs (Rechnergestützte
Betriebsleitsysteme) und vernetzten Betriebsleitstellen rund um die Uhr sind erforderlich und
werden von den Kunden eines Verkehrsverbundes bzw. Mobilitätsverbundes vorausgesetzt
und erwartet. Derzeit sind Betriebsleitstellen der Busunternehmen in der Fläche in der Regel
nur während der Bürozeiten oder teilweise in Bereitschaftsdiensten besetzt, so dass das
Fahrpersonal außerhalb dieser Zeiten eigenem Vermögen und die Fahrgäste den gegebenen
elektronischen Medien (wie fahrinfo online) und ihrem Nutzungstalent überlassen bleiben. Ein
Qualitäts- und Kundenservice gerade gegenüber nicht-ÖPNV-affinen Kunden ist dagegen als
‚Bringeschuld’ definiert.
Die Vernetzung von Fernverkehr mit Bahnen und Bussen, Regionalverkehr mit Bahnen und
Bussen und lokalen Bahnen, Bussen und weiteren Mobilitätsangeboten muss in einem
Verkehrsverbundraum bzw. Mobilitätsverbundraum zentral und rund um die Uhr gesteuert
werden, vor allem im Störungsfall. Die vorhandenen Betriebsleitstellen und eine beim VBB zu
installierende Steuerungs- und Kommunikationsleitstelle stellen die Servicequalität
gegenüber den Kunden und zwischen den Unternehmen sicher.
Fahrplanwechsel sind an einheitlichen Stichtagen durchzuführen, nicht wie derzeit üblich bei
jedem Verkehrsunternehmen an einem anderen Stichtag oder in einem anderen Monat.
Veränderungen und Anpassungen sind auf ein Minimum zu reduzieren und als verlässliches
Taktgefüge und Jahresfahrplan zu gestalten, insbesondere ist eine ständige
‚Minutenoptimierung’ durch Fahrplan-Expertinnen und -Experten zu unterlassen, weil Nutzer
dies gar nicht so schnell wie gedacht nachvollziehen (können). Kundenorientierung muss vor
Betriebsoptimierung stehen.
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Gutachten vom 11.08.2014
4.6.3. VBB Angebotskommunikation
Die Präsenz des ÖPNV, VBB & VU (Verkehrsunternehmen) Marketing und Vertriebs vor Ort
sowie eine abgestimmte, Identität stiftende einheitliche Servicequalität ‚aus einem Guss’ ist
nicht gegeben und stellt potenzielle Kundinnen und Kunden vor Testphasen und Seltennutzer
im Änderungsfalle vor ungeahnte Nutzungshemmnisse.
Die ‚Landschaft’ der Nutzungs- und Kommunikationsoberflächen im ÖPNV in Deutschland bei
Verkehrsverbünden und Verkehrsunternehmen, im VBB-Gebiet Brandenburg (+Berlin), in den
Zuständigkeiten der Aufgabenträger, bei den Partnerunternehmen und sogar innerhalb dieser
je nach Betriebsteil und Präsenzort ist höchst unterschiedlich und für Fahrgäste und Kunden
irritierend bzw. nutzungshemmend. Das VBB-Verbundgebiet hat beste Regeln und
Hintergrundsysteme für eine einheitliche Angebotskommunikation ‚aus einem Guss’ – es
bedarf ‚nur’ noch der politischen Willensbildung zur Umsetzung und Durchsetzung bei allen
Verbundpartnern und Aufgabenträgern. (Der VBB kann darüber detailliert Auskunft geben.)
Schlussfolgerungen:
Schlussfolgerungen:
•
Der VBB ist politisch durch die in Kap.4.3 genannten Maßnahmen in die Lage zu
versetzen, dass die Grundsätze, Richtlinien, Handbücher und Handlungsanweisungen
flächendeckend, regelkonform und einheitlich in Brandenburg (+Berlin) bei den
Partnerunternehmen umgesetzt werden.
•
Der VBB ist politisch in die Lage zu versetzen, dass flächendeckend in Brandenburg
(+Berlin) der ÖPNV ‚aus einem Guss’ sichtbar wird, mit einheitlicher
Nutzungsoberfläche, einheitlicher Präsenz in den Kundenbüros, einheitlichem Auftritt
der Marke VBB – im Kontext mit den Marken der Aufgabenträger (Besteller) und der
Auftragnehmer (Verkehrsunternehmen).
•
Der VBB ist politisch in die Lage zu versetzen, Qualitätsscouts nach Kriterien aus
Kundensicht flächendeckend in Brandenburg (+Berlin) einzusetzen, Evaluierungen
vorzunehmen, Regeldefizite zu entdecken und deren regelkonforme Behebung bei den
Partnerunternehmen und Aufgabenträgern durchzusetzen.
•
Der VBB ist politisch in die Lage zu versetzen, dass er und die Aufgabenträger sowie die
Leistungserbringer eng zusammenwirken und nicht von den lokalen
Verkehrsunternehmen (‚Haus- & Hoflieferanten’) dominiert werden. Der VBB und die
Aufgabenträger haben ‚schlauer’ zu sein als die Fahrplanbüros der VUs, das Marketing
zu bestimmen und die Qualität gegenüber den Kunden zu bestellen und zu evaluieren.
4.6.4. VBB Tarif Evaluierung & Einnahmeaufteilung
Das VBB ÖPNV Tarifsystem – flächendeckend in Brandenburg (+Berlin) – wird von den Käufern
von Tickets in Berlin (+Potsdam) dominiert. Brandenburger Verkehrsunternehmen
reklamieren, dass bei ihnen zu wenig Direktkäufer auftreten und dass die Evaluierung der
Fahrgastzahlen an wenigen Tagen alle drei Jahre und die darauf beruhende nachfolgende
Einnahmeaufteilung für die nächsten Jahre den zu erbringenden Leistungen im Verkehrs-,
Mobilitäts- und Tourismusmarkt nicht flexibel und dynamisch genug gerecht wird.
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Gutachten vom 11.08.2014
Schlussfolgerung
Schlussfolgerung:
olgerung:
Die Neuausrichtung der Einnahmeaufteilung und vor allem des Messverfahrens scheint
notwendig zu sein, um den allgemeinen Frust der Verkehrsunternehmen auf den VBB zu
beseitigen (Diese und der VBB können darüber detailliert Auskunft geben).
4.6.5. VBB Mobilitätszentrale 24h Brandenburg (+ Berlin)
Mobilität lebt zunehmend rund um die Uhr. Die digitale Verfügbarkeit der ÖPNV VBB
Reiseauskunft ‚fahrinfo-online’ existiert natürlich im 24h-Modus im Internet. Eine
dementsprechende 24h-Anruf-Bereitschaftszentrale mit Info-Management-Betriebsleitstelle
zum Kundenservice im ÖPNV bzw. zur Verfügbarkeit aller Mobilitätsangebote fehlt.
Schlussfolgerung:
Schlussfolgerung:
Der Aufbau und die Entwicklung einer 24h-Info-Kundenservice-Betriebsleitstelle zum ÖPNV in
Brandenburg (+Berlin) bzw. zu den vernetzten Mobilitätsangeboten im Fernverkehr und für die
erste bzw. letzte Meile ist erforderlich, um den flexiblen Arbeitszeiten und Lebenswelten
gerecht zu werden.
4.7. Brandenburgs
Brandenburgs Entscheidungss
Entscheidungsstrukturen
trukturen und Handlungsinstrumente
Die Politikfelder Verkehr, Straßen, Bahnen, Busse, Radwege, Land- und Forstwirtschaftswege
sowie Mobilität, Tourismus, Wirtschaft, Wasserwirtschaft, Wirtschaftsförderung laufen
nebeneinander her. Bahnstrecken werden ITF*-tauglich ausgebaut (*ITF Integrierter
Taktfahrplan), parallel laufende Straßen, Bundesstraßen werden auf autobahnähnliche
Standards und Querschnitte gebracht. Fördermittel werden nach Ressortdenken eingesetzt.
Schlussfolgerung
Schlussfolgerung:
olgerung:
Separate Landesstraßenbauprogramme, Landesnahverkehrspläne, Landesradwegepläne,
Landestourismuspläne usw. sind nicht zielführend. Benötigt wird ein Landesmobilitätsplan für
vernetzte Sichtweisen, Schwerpunkte, Wirtschaftlichkeit und Prioritätensetzung, schon aus
Gründen des Ressourcen- und Umweltschutzes [streng genommen ein ‚Ländermobilitätsplan’
(mit Berlin)]. Entscheidungsstrukturen und Handlungsinstrumente sind entsprechend der
genannten und im Weiteren erläuterten Zielstellungen anzupassen.
4.7.1. ÖPNVÖPNV-Gesetz
Gesetz und Richtlinien
Beim ÖPNV-Gesetz ist vor allem auch die ausreichende Bedienung durch den üÖPNV als
Pflichtaufgabe einzustufen und auf eine entsprechende finanzielle Grundlage zu stellen. Die
Regelwerke müssen darüber hinaus insbesondere dem vordringlichen Handlungsbedarf bei
der Herstellung der durchgehenden und vollständigen Barrierefreiheit gerecht werden.
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Gutachten vom 11.08.2014
4.7.2. Landesmobilitätsplan und
und Weiterentwicklung LNVP
Der Landesmobilitätsplan beinhaltet die dargestellten längerfristigen Zielstellungen im
Rahmen eines integrierten Mobilitätssystems und beschreibt die Wege, wie diese erreicht
werden sollen. Dies umfasst auch die Ziele bei der Beeinflussung der Bundespolitik. Der
Landesnahverkehrsplan kann daraus die Handlungserfordernisse ableiten, die im
Zusammenhang mit dem ÖPNV in der Verantwortung des Landes innerhalb seiner Laufzeit
anstehen.
4.7.3. Wettbewerb im SPNV - Handlungsmöglichkeiten des Landes
Bei Ausschreibungen von SPNV-Leistungen stehen die Bieter vor dem Problem, dass sie
aufgrund des großen Volumens der zu vergebenden Zugkilometer erhebliche Summen für die
Beschaffung von Fahrzeugen aufbringen müssen. Gerade für die Wettbewerber der DB AG ist
es dabei schwierig, an günstige Finanzierungsbedingungen zu kommen. Daher wurden
vielfältige Instrumente entwickelt, mit denen Aufgabenträger den Bietern zur Unterstützung
bei der Fahrzeugbeschaffung verhelfen. Am bekanntesten sind
•
Wiedereinsatzgarantien
•
Kapitaldienstgarantien
•
Fahrzeugfinanzierung über Aufgabenträger, die die Fahrzeuge an das beauftragte
Eisenbahnverkehrsunternehmen verpachten (VRR-Modell)
•
Fahrzeugpools (zum Beispiel landeseigener Fahrzeugpool in Niedersachsen)
•
Einbindung separater Fahrzeugdienstleister
Gegen Fahrzeugpools sprechen die eingeschränkten Innovationsmöglichkeiten der
Eisenbahnverkehrsunternehmen. Die aktuellen Probleme bei der Ausschreibung der
Ringbahnlinien der Berliner S-Bahn zeigen aber, dass gerade bei speziellen Fahrzeugen die
Möglichkeit einer frühzeitigen Entwicklung und Beschaffung ein wesentliches Kriterium bei
der Entscheidung über die Einrichtung eines Fahrzeugpools ist, um lange Zeiträume zwischen
Vergabe und Einsatzfähigkeit der Fahrzeuge zu vermeiden. In diesem Zusammenhang sind
Aufgabenträgerpools mit sog. Herstellerinstandhaltung oder auch
Fahrzeugdienstleistungsmodelle eine interessante Option.
Die genannten Möglichkeiten zur Förderung des Wettbewerbs im SPNV mit Hilfe einer
wirksamen Unterstützung von Bietern gerade im Hinblick auf den Zugriff auf günstige
Finanzierungskonditionen (Kommunalkreditkonditionen) sollten in jedem Fall bei künftigen
Ausschreibungen verstärkt ins Kalkül gezogen werden. Zu dieser Frage stellt die
Bundesarbeitsgemeinschaft der Aufgabenträger des SPNV (BAG SPNV) im Rahmen des
Ausschreibungsbaulastenverfahrens umfangreiche Informationen bereit.
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Gutachten vom 11.08.2014
4.7.4. Finanzierungsfragen auf Landesebene
Die Finanzierungsbedingungen werden in Abschnitt 9 näher betrachtet. Mögliche Ansätze für
das Land Brandenburg sind:
•
Entlastung der Regionalisierungsmittel durch Finanzierung der Anbindung des
Flughafens BER über die Landegebühren des BER (insbesondere Flughafenexpress FE),
•
Beteiligungspflicht von Gemeinden mit Neubaugebieten, die nur schwer an das ÖPNVNetz angebunden werden können,
•
Nachweispflicht einer ausreichenden ÖPNV-Anbindung analog zur Nachweis- bzw.
Ablösepflicht von Kfz-Stellplätzen besonders bei Einrichtungen mit starkem
Publikumsverkehr,
•
Finanzierung besonderer Fernbusinfrastruktur und spezieller ÖPNV-Anbindungen von
Fernbushaltestellen durch die Fernbusunternehmen,
•
Abbau umweltschädlicher Subventionen.
Zu verweisen ist auch darauf, dass das Land Brandenburg seit der Kürzung der
Regionalisierungsmittel von 2006 zu Lasten des Schienenverkehrs3 zusätzliche Mittel aus dem
Mehrwertsteueraufkommen erhält. Dennoch werden nach wie vor neben den
Regionalisierungsmitteln immer weniger Landesmittel für den ÖPNV eingesetzt, obwohl die
Finanzierungsprobleme auch beim ÖPNV außerhalb des SPNV erheblich sind. Zudem werden
Sozialtickets als Sozialleistung aus den Regionalisierungsmitteln finanziert.
3
Die Kürzung der Regionalisierungsmittel von 2006 führte zur Einstellung des SPNV unter anderem zwischen Templin und
Joachimsthal sowie zu Angebotsreduzierungen gerade in der Prignitz.
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Gutachten vom 11.08.2014
5. Situation der Angebote des Öffentlichen Verkehrs
5.1.
Schienenpersonennahverkehr im VBBVBB-Gebiet
Der SPNV in den Ländern Brandenburg und Berlin wird derzeit mit Regionalexpress- und
Regionalbahn- sowie S-Bahn-Leistungen erbracht. Im Bereich des S-Bahn-Verkehrs besitzen
nur die Linien, die über die Stadt-/Landesgrenze Berlin in Brandenburg verkehren,
Brandenburg-Relevanz. U-Bahnen verkehren ausschließlich im Land Berlin und damit in seiner
Verantwortung. Von den Ländern Brandenburg und Berlin ist die VBB Verkehrsverbund BerlinBrandenburg mit der Aufgabenträgerschaft für den SPNV in beiden Bundesländern betraut
worden. Der VBB konzipiert die Leistungen, lässt sie nach Ausschreibung von
unterschiedlichen EVUs (Eisenbahnverkehrsunternehmen) ausführen, finanziert sie und
kontrolliert permanent die Qualität der Leistungserbringung.
Im Gebiet des VBB sind derzeit 5 Eisenbahnverkehrsunternehmen tätig.
Alle SPNV-Leistungen im VBB sind mit dem unlängst erfolgten Zuschlag für das sog. Netz
Nordwestbrandenburg mit mittel- und langfristigen Vertragslaufzeiten im Wettbewerb
vergeben – erste Neuausschreibungen sind für das sog. Netz Spree-Neiße (Betriebsaufnahme
12/2018) vorzunehmen.
Eine Zusammenstellung der ausgeschriebenen SPNV-Leistungen, deren Leistungsumfang und
Vertragslaufzeiten sowie die beauftragten EVU sind Anlage 1 „SPNV-Ausschreibungen in
Berlin-Brandenburg 2014-2017“ zu entnehmen.
Aktuell umfasst das SPNV-Angebot im VBB-Gebiet insgesamt 11 RegionalExpress-Linien (RE),
ergänzt im Süden Brandenburgs durch eine zusätzliche Verkehrsbedienung durch die vom
Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV) bestellte Linie RE11 Leipzig Hbf – Falkenberg (Elster) –
Ruhland – Hoyerswerda.
In Ergänzung dazu erschließen weitere 29 RegionalBahn-Linien (RB) (davon 1 Linie nur saisonal)
bahnseitig das VBB-Gebiet.
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Gutachten vom 11.08.2014
Abb. 2: Liniennetz des Bahn-Regionalverkehrs in Brandenburg und Berlin (vergrößerte Darstellung siehe
Anlage 2). Quelle: VBB 2014
Eine Zusammenstellung aller SPNV-Linien ist Anlage 3 zu entnehmen.
Alle RE-Linien verkehren täglich im 1-Std-Takt, die aufkommensstärkste Linie RE1 werktags
sogar mit 2 Fahrten pro Stunde und Richtung.
Die RB-Angebote verkehren nachfrageorientiert z.T. mit gestreckten Taktzeiten (2- statt 1-StdTakt) bzw. auch mit Einzelfahrten – im Gegensatz zu den RegionalExpress-Linien und gut
ausgelasteten RegionalBahn-Linien wird auf den schwächer belasteten RegionalBahn-Linien
deutlicher zwischen Werktags- und Samstags-, Sonn- und Feiertags-Bedienung differenziert.
Im Wochenend- und Feiertagsverkehr besteht dann teilweise ein deutlich ausgedünntes
Angebot mit späterem Betriebsbeginn und früherem Betriebsende.
Charakteristisch für die Angebotsgestaltung des SPNV in den Ländern Brandenburg und Berlin
sind Linienverläufe der RegionalExpress-Linien, die in der Regel auf den Radialen von und nach
Berlin das gesamte Land durchqueren. Diese Durchbindungen ergeben zum Teil sehr lange
Zugläufe, auf denen in den Berlin-ferneren Regionen dann auch häufig nur deutlich geringere
Nachfragepotenziale bestehen und daraus folgend die Querschnittsnachfrage z.T. erheblich
sinkt. Diese Diskrepanz in der Auslastung der Zugkapazitäten dürfte sich noch verstärken,
wenn die angestrebte Steigerung der Nutzerzahlen eintritt. Im Metropolenraum werden diese
Zuwächse deutlicher ausfallen als in den Berlin-ferneren Regionen. Kapazitätsfragen im
Metropolenraum werden damit noch mehr als bisher bestimmend für die Angebotsgestaltung
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Gutachten vom 11.08.2014
und die Dimensionierung der eingesetzten Züge. Über den beschriebenen Zustand hinaus
ergeben sich daraus aktuell – besonders in der Hauptsaison und im Feiertagsverkehr – zum Teil
gravierende Kapazitätsprobleme durch die Überlagerung der SPNV-Funktion zur Erschließung
der Länder Brandenburg und Berlin mit Anforderungen, die sich aus dem Wegfall von
Fernverkehrsverbindungen ergeben haben.
Kapazitätsprobleme bestehen bereits heute auf den Relationen Berlin – Potsdam (vor allem
RE1), Berlin – Eberswalde – und weiter auch durch die Überlagerung mit dem Freizeit- und
Ausflugsverkehr in Richtung Ostseeküste (RE3), Berlin – Oranienburg – und weiter auch durch
Überlagerung mit dem Freizeit- und Ausflugsverkehr in Richtung Mecklenburgische
Seenplatte und Ostseeküste (RE5) sowie auf der Relation Berlin – Falkensee – Nauen.
Diese Kapazitätsprobleme haben zum Teil drastische Auswirkungen auf den Nutzerkomfort:
Überbelegung der Züge (nicht nur im Metropolenraum durch Überlagerungen mit dem
Pendlerverkehr, sondern auch aus der Fahrzeugkonzeption selbst resultierend), schwierige
Mitnahme von Gepäck und Fahrrädern (Fahrzeuge müssen sowohl den Bedingungen des
Pendlerverkehrs als auch des Urlaubs- und Freizeitverkehrs entsprechen), Unpünktlichkeit der
Züge durch verlängerte Stationsabfertigungszeiten. Besonders extrem stellt sich die Situation
bei den RE-Angeboten dar, die in Richtung Ostseeküste verkehren (RE3 Elsterwerda – Berlin –
Stralsund und RE5 Lutherstadt Wittenberg / Falkenberg (Elster) – Berlin – Rostock / Stralsund).
Die Übernahme der Doppelfunktion (SPNV und „Substitution“ entfallener Fernverkehre) führt
teilweise auch zu extrem langen Linienwegen einzelner RE-Angebote (Beispiel RE2 Wismar –
Berlin – Cottbus), die besonders anfällig für Störungen sind.
5.2. Übriger ÖPNV (üÖPNV)
Im ÖPNV wird zwischen SPNV und ÖPNV im Verkehrsraum öffentlicher Straßen (übriger ÖPNV
(üÖPNV) – auch Straßenpersonenverkehr genannt) unterschieden. Der im Rahmen dieses
Kapitels vorrangig betrachtete Busverkehr zählt somit zum üÖPNV. Dieser wiederum lässt sich
in die Kategorien Linien- und Bedarfsverkehre unterteilen.
Im Gebiet des VBB sind derzeit im üÖPNV 35 Busverkehrsunternehmen unterschiedlichster
Rechtsform tätig; 34 davon im Land Brandenburg und mit der BVG Berliner Verkehrsbetriebe
A.ö.R. eines im Land Berlin. (Siehe hierzu auch Anlage 4 „Verkehrsunternehmen im
Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg VBB“)
Straßenpersonennahverkehr mit Schienenverkehrsmitteln wird im Land Brandenburg in Form
von Straßenbahnverkehren angeboten. Straßenbahnen verkehren in den kreisfreien Städten
Potsdam, Brandenburg an der Havel, Cottbus und Frankfurt (Oder). Aufgabenträger für diese
Verkehre wie auch für die innerstädtischen Busverkehre sind die jeweiligen Kommunen. Für
die weiteren drei Straßenbahnbetriebe im Land (Schöneiche-Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH,
Strausberger Eisenbahn GmbH, Woltersdorfer Straßenbahn GmbH) sind die Landkreise, in
denen diese Verkehrsmittel verkehren, Aufgabenträger, ebenso für den O-Bus in Eberswalde.
Die gesetzliche Grundlage speziell für den Straßenpersonennahverkehr in Deutschland bildet
das Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Es gilt für die „entgeltliche oder geschäftsmäßige
Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, mit O-Bussen und mit Kraftfahrzeugen
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Gutachten vom 11.08.2014
/Bussen“4. Gemäß PBefG sind alle Linienverkehre genehmigungspflichtig. Im Land
Brandenburg ist das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) zuständig für die Erteilung der
Genehmigungen.
Im üÖPNV im Land Brandenburg sind Verkehrsunternehmen unterschiedlicher Rechtsformen
tätig. In der Regel existiert in jedem Landkreis ein dominierendes „kreiseigenes“
Busunternehmen, das sich für einzelne Leistungen dabei der Unterstützung von
Subunternehmern bedient. Der üÖPNV im Land Brandenburg wird in der Fläche als
konventioneller Linienverkehr mit Regionalbussen und in Ausnahmefällen in Form alternativer
Bedienungen (Rufbusverkehre) angeboten. Gesonderte Stadtverkehre existieren in den
Kreisfreien Städten und in weiteren Klein- und Mittelstädten des Landes. In Deutschland sind
die Landkreise und die Kreisfreien Städte Aufgabenträger für den (üÖPNV). Auf der Basis der
Vorgaben der jeweiligen kreiseigenen Nahverkehrspläne (sofern diese existieren und
aussagekräftige Angaben beinhalten) geben sie damit die grundsätzliche Ausbildung des
Angebots (Bedienformen, Liniennetz, Fahrplangestaltung, eingesetzter Fahrzeugpark) vor. Und
sie nehmen Einfluss auf die Qualität der Leistungserbringung – auch wenn dies bisher in der
Praxis eher in den Verkehrsverträgen noch nicht oder nur vage formuliert ist und nur
zurückhaltend umgesetzt wird.
Auch im Land Brandenburg wird das Angebot des üÖPNV - vor allem außerhalb der Kreisfreien
Städte – extrem von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln bestimmt. (siehe
Kapitel 9 „Finanzierungsbedingungen“ und Anlage 5 „Vertiefende Betrachtungen zu Fragen
der Finanzierung des Öffentlichen Verkehrs“).
ANALYSE
Die gegenwärtige Situation des Öffentlichen Verkehrs – vor allem in der Fläche – kann nur als
problematisch bezeichnet werden: In der Regel ist die finanzielle Situation in den
brandenburgischen Landkreisen kompliziert. Der Öffentliche Verkehr ist als Pflichtaufgabe der
Daseinsvorsorge bundes- und landespolitisch gesetzlich bisher nicht verankert. Und die aktuell
gültigen Nahverkehrspläne enthalten in den allermeisten Fällen nur rudimentäre Angaben zur
Angebotsgestaltung und Bedienungsqualität, da mit ihrer Festlegung unmittelbar die
Verpflichtung zur Finanzierung der per Gesetz gewollten ÖV-Leistungen verbunden wäre.
Ohne in diesem Projekt – für das seitens des AG zeitlich enge Grenzen gesetzt wurden – eine
detaillierte Analyse der jeweiligen Angebote in den einzelnen Landkreisen vornehmen zu
können, lässt sich folgende grundsätzliche Einschätzung vornehmen:
•
Insgesamt sind die Angebote eher betriebswirtschaftlich und weniger am breiten
Spektrum potenzieller Kunden ausgerichtet.
•
Die Angebote sind teilweise unübersichtlich (Linienführungen: Stichfahrten nur zu
bestimmten Verkehrstagen, Fahrplan: Angebote unterschieden zwischen Schul- und
Ferienzeit) und erschließen sich damit den Selten- oder Neukunden nur schwer.
•
Abgesehen von wenigen nachfragestarken Linien im „Speckgürtel von Berlin“, die in der
Regel von den starken Pendlerströmen von und nach Berlin profitieren und vorrangig
auch als Verknüpfung zu den SPNV-Angeboten fungieren, ist das Angebot des
4
Vgl. Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) – Konsolidierte Fassung des PBefG entsprechend Gesetzesbeschluss des
Deutschen Bundestages (BR-Drs. 586/12) vom 12.10.2012, dem der Bundesrat am 02.11.2012 zugestimmt hat; §1 (1) Vgl.
Personenbeförderungsgesetz
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Gutachten vom 11.08.2014
regionalen Busverkehrs in der Fläche vorrangig auf die Belange des Schüler- und
Ausbildungsverkehr zugeschnitten. Für diese Angebote ist die Finanzierung nach §45a
des PBefG gesichert. Die Angebote für den Schülerverkehr (als integrierte
Schülerverkehre) sind aufgrund ihrer Fahrplanlagen und ihrer Verkehrszeiten (nur
montags bis freitags in den Schulzeiten) nur in den seltensten Fällen im JedermannVerkehr nutzbar; im Freizeit- und Ausflugsverkehr fast überhaupt nicht.
•
Eine Verknüpfung von SPNV und üÖPNV findet nicht ausreichend statt. Linienwege und
Fahrplangestaltung der allermeisten Angebote sind an den Belangen des
Schülerverkehrs ausgerichtet und erlauben nicht oder nur zufällig die Nutzung von
Bahn und Bus in der Wegekette.
•
Einige wenige speziell für Pendler eingerichtete Einzelfahrten ermöglichen die
Verbindung der Regionen zum SPNV.
•
Bahn- und Bus-Angebote „aus einem Guss“ existieren – vor allem aufgrund der
unterschiedlichen Aufgabenträgerschaften – nur in Ausnahmefällen.
•
In den Städten überlagern die Regionalverkehrsangebote in der Regel die
Stadtverkehrsangebote, können aber aufgrund der noch vorherrschenden
„regionalverkehrstypischen“ Angebotsstruktur (vorrangig Ausrichtung auf den
Schülerverkehr, nachfrageorientierte Fahrplangefüge, selten Taktverkehre) nur in
wenigen Fällen als eine vollwertige Ergänzung des lokalen ÖV-Angebots angesehen
werden. De facto werden somit die Regionalverkehrsangebote von den Nutzern nicht
als vollwertige Ergänzung der Stadtverkehrsangebote wahrgenommen und
entsprechend weniger innerstädtisch genutzt. Eine sinnvolle – innerstädtische –
Arbeitsteilung zwischen Stadt- und Regionalverkehrsangeboten ist erforderlich, um die
Reisezeiten der überörtlichen Angebote nicht durch zu viele innerstädtische
Zwischenstopps zu vergrößern und um andererseits nicht die Stadtverkehrsangebote zu
kannibalisieren. Den jeweiligen Aufgabenträgern des üÖPNV obliegt es, diesbezügliche
Vorgaben zu formulieren, die den größtmöglichen Kundennutzen bei sparsamster
Mittelverwendung garantieren.
•
Linienangebote, die den elementaren Anforderungen des Freizeit- und Ausflugsverkehrs
entsprechen, existieren (fast) nicht. Die bestehenden Verkehre erfüllen nicht die an sie
zu stellenden speziellen Anforderungen. Hinsichtlich Linienführung (Verknüpfung der
interessantesten touristischen Ziele einer Region, Sicherung der Anbindung an den
übergeordneten SPNV, um möglichst große Anteile des äußerst interessanten
Potenzials der Metropolenregion ausschöpfen zu können) und Fahrplangestaltung
(zumindest drei Angebote über den Tag) und Verkehrszeiten (in der Saison täglicher
Verkehr, nicht nur an Wochenenden und Feiertagen) bestehen gravierende Defizite. Der
Fortbestand spezieller Angebote mit Ausflugslinien, die saisonal und nur an
Wochenenden und Feiertagen verkehren (zum Beispiel „Werbellinseebus“ im Landkreis
Barnim, Schlaubetal-Linie im Landkreis Oder-Spree) ist nicht gesichert. Angesichts
aktueller Nutzerzahlen und der nach dem derzeit im VBB gültigen Verfahren der
Einnahmeaufteilung und den zu erzielenden Einnahmen für das regionale
Verkehrsunternehmen werden diese als hochdefizitäre Angebote immer wieder infrage
gestellt – zumindest von den jeweils zuständigen Aufgabenträgern.
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Gutachten vom 11.08.2014
Fazit:
Aufgrund der o.g. Randbedingungen sind die derzeitigen Angebote des üÖPNV in der Fläche im
Land Brandenburg nur in den wenigsten Fällen zufriedenstellend für die Abwicklung der
vielfältigen Anforderungen des Jedermann- und des Berufs- und Ausbildungsverkehrs
geeignet. Noch schlechter werden die Belange des Freizeit- und Ausflugsverkehrs
berücksichtigt. In Kapitel 6 werden Angebotsstrategien benannt, mit denen sich diese
Missstände mittel- und langfristig überwinden lassen.
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Gutachten vom 11.08.2014
6. Grundlegende inhaltliche Handlungsfelder der ÖPNVÖPNVEntwicklung
6.1.
Ausgangsüberlegungen und zukünftige Handlungsmöglichkeiten
Für die Entwicklung des ÖPNV und der Eisenbahninfrastruktur stellt sich die Frage nach einer
Mehrfachstrategie, mit der
•
im Raum Berlin der ÖPNV durch Maßnahmen bei Angebot und Infrastruktur für die
wachsenden Anforderungen bei Nachfrage und Nachhaltigkeit ausgebaut wird
•
in den Berlin-ferneren Räumen Strategien entwickelt bzw. weiterentwickelt werden, mit
denen der ÖPNV vor dem Hintergrund der knappen finanziellen Mittel auf die sich
wandelnden Anforderungen ausgerichtet wird
•
gerade in den schwächeren Landesteilen die infrastrukturellen Voraussetzungen für die
Wiederherstellung der wirtschaftlichen Eigenständigkeit gesichert werden und dabei
Möglichkeiten zu ihrer Aufwertung für den nachhaltigen Tourismus genutzt werden.
Dabei kann der Güterverkehr zusammen mit touristischen Angeboten einen wichtigen Beitrag
zur Sicherung von Eisenbahnstrecken leisten. Dies steht im engen Zusammenhang mit dem
Handlungsbedarf bei bahnpolitischen Rahmenbedingungen. Die Situation ist zwar gerade
beim regionalen Schienengüterverkehr gegenwärtig schwierig, es zeigt sich aber immer
wieder, dass es auch bei Nebenstrecken Potenziale gibt, die gerade von regionalen
Eisenbahnverkehrsunternehmen für die Schiene gewonnen werden. Dies scheitert aber oft
daran, dass Strecken mit dem Güterverkehr alleine nicht wirtschaftlich betrieben werden
können, so dass die dann drohende Stilllegung auch die Verlagerung bestehender
Güterverkehre auf die Straße umfasst.
Ein besonderes Problem stellen allerdings die Entwidmungen dar, die bisher auch bei
netzverknüpfenden Bahnstrecken vorgenommen wurden. Es stellt sich daher die Frage, wie
Trassen unter Beachtung einer sinnvollen Flächennutzung mit dem Ziel gesichert werden
können, sie für ein möglichst breites Spektrum des Umweltverbundes nutzbar zu erhalten (siehe
Abschnitt 11) und dabei Lösungen für die Defizite bei der Trassenführung zu finden, die zu der
heute bestehenden Situation beigetragen haben. Zu beachten ist aber auch, dass die
Entwidmung von Bahnstrecken auch die Umsetzung der im Grundsatz angestrebten
Entmischung von schnellem Personenverkehr und Güterverkehr zum Teil erheblich erschweren
kann. Dazu gehört die Entlastung stark belasteter Bahnstrecken, indem Güterzüge auch unter
Nutzung netzverknüpfender Nebenstrecken auf Strecken mit freien Kapazitäten verlagert
werden.
Ein nachdenklich machendes SPNV-Beispiel für wenig strategisches Planen und Handeln im
ÖPNV des Landes Brandenburg liegt im Gebiet der Bundesgartenschau BUGA 2015 Havelregion,
der ersten BUGA mit 10 Ausstellungsflächen in 5 Orten über mehr als 80 km verteilt, zwischen
Brandenburg an der Havel (– Premnitz – Rathenow – Rhinow/Stölln –) und der Hansestadt
Havelberg in Sachsen-Anhalt (bis zum Bahnhof Glöwen wieder in Brandenburg). Die
Vergabeentscheidung für die BUGA 2015 erfolgte 2007. In 2010/2011 wurde die SPNVBahntrasse/Bahnstrecke der RB51 Rathenow – Rhinow/Stölln – Neustadt (Dosse) kurzerhand
entwidmet und zum Abbau und zur Materialverwertung verkauft. Damit konnte sie nicht mehr
in das Erreichbarkeits- und Integrierte Verkehrskonzept der BUGA (Erarbeitung 2011-2013)
einbezogen werden, was dringend erforderlich gewesen wäre.
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Gutachten vom 11.08.2014
So müssen in der BUGA-Nordhälfte vor allem Busse und Autos den Besucheransturm
bewältigen.
6.2. Übe
Überwindung
rwindung der ersten bzw. letzten Meile – die Etablierung des
Umweltverbundes in der Fläche
Verkehrstechnisch können viele Regionen im Land Brandenburg prinzipiell von ihrer günstigen
Lage zur Metropolregion Berlin/Potsdam profitieren. Im Detail stellt sich die Situation aber
differenziert dar.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung:
Bei der überregional bekannten Tourismusregion Schorfheide (Landkreise Barnim und
Uckermark) beträgt die Luftlinienentfernung vom Berliner Zentrum bis Joachimsthal inmitten
der Schorfheide nur knapp 60 km – mit dem Auto ca. eine Stunde Fahrzeit. Auch die Anreise
mit der Bahn ist – obwohl keine Direktverbindung besteht und noch einmal zwischen
RegionalExpress und RegionalBahn umgestiegen werden muss – vergleichsweise komfortabel
in 80 Minuten Fahrzeit möglich (Berlin Hauptbahnhof – Bahnhof Joachimsthal).
Und trotzdem ist aktuell die Erreichbarkeit einer Vielzahl infrastruktureller und touristischer
Ziele problematisch. Hier besteht – im Gegensatz zu manchen anderen Regionen im Land noch
ein vergleichsweise dichtes Netz an SPNV-Verbindungen: die RegionalExpress-Trasse der Bahn
und mehrerer RegionalbahnStrecken wie , und . Die Region verfügt nur über eine geringe Anzahl Bahnstationen. Hinzu kommt,
dass von dort aus nur die wenigsten infrastrukturellen und touristischen Ziele direkt erreichbar
sind. Die Linienführungen und Fahrtenangebote ergänzender Busverkehre sind – soweit
überhaupt vorhanden – vorrangig auf die Belange des Schüler- und Ausbildungsverkehrs
zugeschnitten. Sie stellen für den Jedermann-Verkehr und insbesondere im Freizeit- und
Ausflugsverkehr keine attraktive Mobilitätsalternative im Vergleich zur Pkw-Nutzung dar.
Die grundsätzlichen Erschließungsmängel, die für die ländlichen Regionen nicht nur im Land
Brandenburg symptomatisch sind, führen unter Beachtung der demografischen
Veränderungen zu Negativentwicklungen. Immer mehr Brandenburger Haushalte schaffen
sich weitere Kraftfahrzeuge an. So stieg der Anteil der Kfz pro 1.000 Einwohner von 522 im Jahr
2010 auf 536 im Jahr 2013!5 Aufgrund der höheren Verfügbarkeit der privaten Pkw scheint
aufgrund vermeintlicher oder tatsächlich fehlender Alternativen eine verstärkte Kfz-Nutzung
unabwendbar.
Öffentlicher Verkehr im ländlichen Raum scheint angesichts geringer Nachfrage nur noch
hoch subventioniert möglich – alle „unwirtschaftlichen“ Verbindungen werden aufgrund der
angespannten Finanzlage der öffentlichen Hand hinsichtlich ihres mittel- und langfristigen
Bestandes in Frage gestellt. Das betrifft im Land Brandenburg zahlreiche Angebote der
Regionalbahnen und viele der unter der Aufgabenträgerschaft der Landkreise bestellten und
finanzierten regionalen Busverkehre, die im Rahmen der freiwilligen kommunalen Aufgaben
ergänzend zum Schülerverkehr geleistet werden.
5
Quellen: www.statistik.com „Bestand an Personenkraftwagen in Brandenburg von 2008 bis 2014“ und Anlage 6 „Die 100 wichtigsten
VBB-Kennzahlen. Stand 31.05.2013“
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Gutachten vom 11.08.2014
In der Region Schorfheide stehen in dieser Hinsicht besonders die Bahnverbindungen zu den
Schorfheide-Endbahnhöfen Joachimsthal (RB63) und Groß Schönebeck (RB27) „unter
Beobachtung“. Obwohl im Auftrag des Landes Brandenburg vom Verkehrsverbund BerlinBrandenburg (VBB) die betreffenden Regionalbahnleistungen bis 2020 (RB27) bzw. 2024 (RB63)
bestellt sind, kann angesichts der unklaren Entwicklung der zur Verfügung stehenden
Finanzmittel hinsichtlich des Angebotes derzeit noch keine „Entwarnung“ gegeben werden.
Die unzureichende Erreichbarkeit einer Vielzahl attraktiver touristischer Ziele der Schorfheide
mittels öffentlicher Verkehrsmittel ist bereits heute ein Standortnachteil, der bedeutende
Besucherpotenziale ausklammert. Aktuell verfügt im bedeutenden Quellmarkt Berlin nur noch
ca. ein Drittel der Haushalte über einen Pkw. Langfristig könnte sich dieser Trend ohne eigene
Pkw-Verfügbarkeit fortsetzen, der insbesondere von innovativen CarSharing-Systemen wie z.B.
„car2go“ oder auch etlichen Fahrradverleihsystemangeboten unterstützt wird. Die drohenden
Einschränkungen im öffentlichen Verkehr bergen die Gefahr gravierender Auswirkungen auf
die Tourismuswirtschaft und senken durch die zu erwartende verstärkte Pkw-Nutzung den
Erholungswert und die Nutzungsmöglichkeiten vernetzter Wegeketten in dieser einmaligen
Landschaft.
Die lokalen und regionalen politischen Entscheidungsträger sowie die touristischen
Organisationen und Leistungsträger haben erkannt, dass schnellstmöglich Maßnahmen
ergriffen werden müssen, um die Negativentwicklung abzuwenden und langfristig
bestehende Verkehrsangebote zu sichern. Sie haben das LEADER-Kooperationsprojekt
„Schorfheide mobil“ initiiert und 2013/14 gutachterlich bearbeiten lassen.
Entscheidungsvorlagen für Politik und Wirtschaft liegen nunmehr vor und bergen große
Chancen: Durch die Optimierung vorhandener Angebote und vor allem den Ausbau vernetzter
Mobilitätsangebote des Umweltverbundes – Öffentlicher Verkehr mit Bahn & Bus, Rad- und
Fußgängerverkehr – verbunden mit innovativen Lösungen des Mobilitätsmanagements – kann
sich die Projektregion Schorfheide mobil gegenüber anderen touristischen Destinationen noch
umweltfreundlicher profilieren. Den Bewohnern sowie Besuchern der Region kann damit eine
weitere deutliche Steigerung der Lebensqualität und wirtschaftlichen Prosperität des
ländlichen Raumes geboten werden. Die Umsetzung erster Marketing-Maßnahmen ist erfolgt
(Liniennetzplan „Schorfheide mobil“ mit touristischen Informationen, Ortspläne); die
Veränderung der Verkehrsangebote (Busverkehre als Zubringer zu den RegionalBahnen RB63 –
RB12 – RB27, Modifizierung des „Werbellinseebus“ 917) ist in den Fahrplanperioden 2014/15/16
möglich.
Dieses Beispiel ist sinngemäß auf alle anderen Regionen des Landes Brandenburg ableitbar.
LÖSUNG
Dem drohenden Verlust weiterer Marktanteile des ÖV in der Fläche an den MIV – wegen der
immer noch steigenden Motorisierung, als Folge des demografischen Wandels und auch durch
eine regionale/lokale Standort- und Wirtschaftspolitik ohne gebührende Betrachtung der
Mobilitätsthematik begünstigt – muss und kann begegnet werden. Mittelfristig ist sogar eine
signifikante Steigerung der Fahrgastzahlen im Öffentlichen Verkehr, einhergehend mit einer
Erhöhung des Modal-Split-Anteils der Verkehrsarten des Umweltverbundes möglich.
Die Sicherung der Mobilität in der Fläche für den Jedermann-, für den Schüler- und
Ausbildungsverkehr und für den Freizeit- und Ausflugsverkehr mithilfe der Verkehrsarten des
Umweltverbundes als attraktive Alternative zum MIV stellt eine der Herausforderungen dar.
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Gutachten vom 11.08.2014
Zwingende Voraussetzung dafür ist eine ganzheitliche und verkehrsmittelübergreifende
Betrachtung der Mobilitätsthematik, die nicht mehr vom sektoralen Denken geprägt ist und
bei der alle Mobilitätsformen unter einer gesamtgesellschaftlichen Bewertung ihrer
wirtschaftlichen, umwelt- und sozialverträglichen Stärken und Schwächen zur Anwendung
gelangen.
Besonders im sich dynamisch entwickelnden Sektor des Freizeit- und Ausflugsverkehrs wird
künftig ein enger Schulterschluss zwischen Mobilitätsanbietern und dem Tourismus als
Nutznießer, Kommunikator und Verkäufer entscheidend sein für die Gestaltung, Vermarktung
und auch Finanzierung der Angebote des Öffentlichen Verkehrs. Auch wenn bisher
bundesweit nur vereinzelt die Möglichkeiten der Mitfinanzierung von ÖPNV-Leistungen durch
Einnahmen, die sich aus der Tourismuswirtschaft generieren lassen, praktiziert wird (KonusKarte Schwarzwald, kostenlose Nutzung des Stadtverkehrs in Templin mit Kurkarte), so liegt in
dieser Form der „nutzerfinanzierten Gestaltung der ÖV-Angebote ein großes Potenzial.
Brandenburg-weit ist zumindest mittelfristig der Aufbau eines hierarchisch gegliederten
Gesamtangebotes von Bahn & Bus, gemeinsam mit Angeboten des Rad- und Fußverkehrs
vorzubereiten und umzusetzen.
Ein angebotsorientierter SPNV mit RegionalExpress- und ergänzenden RegionalBahnAngeboten auf den Radialen – den SPNV-Magistralen – schafft schnelle Verbindungen der
einzelnen Regionen des Landes mit der Metropolregion Berlin/Potsdam und untereinander. Im
Rahmen eines noch zu erstellenden integrierten Landesverkehrskonzeptes sollten alle neben
den Radialen noch existierenden Bahnstrecken hinsichtlich ihrer Bedeutung als tangentiale
Verknüpfungen zwischen den Magistralen und ihrer Erschließungswirkung als SPNV-Rückgrat
für die Regionen bewertet werden. Im Ergebnis dieser Untersuchungen sind SPNV-Leistungen
auf noch vorhandener und nutzbarer Infrastruktur zur Gewährleistung dieser Verbindungsund Erschließungsfunktionen zu bestellen (Beispiel SPNV Joachimsthal – Templin) und ggf. mit
Strecken und Stationen zu reaktivieren. Durch die gegenwärtig zur Verfügung stehenden
finanziellen Mittel ist der Spielraum für Mehrbestellungen im SPNV, für eine Reaktivierung von
Stationen im bestehenden Netz bzw. sogar der Reaktivierung von Strecken extrem eingeengt.
Allerdings erscheinen wesentliche Einsparungen bei Trassen- und Stationsentgelten möglich,
wenn durch entsprechende Änderungen der bundesweiten Rahmenbedingungen das
Monopol der Deutschen Bahn AG bei der Bereitstellung von Eisenbahninfrastruktur gebrochen
wird und die Infrastruktur im Nebennetz (in der Regel die zwischen den Radialen liegenden
Tangentialverbindungen „im flachen Land“) ohne Nachteile bei der Finanzierung von
Investitionen zum Beispiel durch Dritte betrieben werden kann. Beispiele dafür sind die NEB
Niederbarnimer Eisenbahn und die RIN RegioInfra Nord (Netz Prignitz, vergleiche auch
Abschnitt 11.2.2 ).
Wo sich Bahnverkehre bei einer gesamtgesellschaftlichen Betrachtungsweise mittel- und
langfristig nicht als das hochwertigste Angebot des ÖV einrichten lassen, übernehmen
‚landesbedeutsame’ Buslinien diesen Part – Landkreisgrenzen überwindend und durch den
VBB im Auftrag der Länder Brandenburg und Berlin bestellt und finanziert.
Die Feinverteilung in der Fläche übernehmen in allen Regionen des Landes vorrangig die
regionalen Busverkehre (üÖPNV). Die bisherigen Verantwortlichkeiten (Aufgabenträgerschaft
des SPNV beim Land, für den üÖPNV bei den jeweiligen Landkreisen und Kreisfreien Städten)
erfordern eine ganzheitliche, landesweite Betrachtung der Mobilitätsthematik und ein Denken
zwingend über Kreis- und sogar über Landesgrenzen hinweg.
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Gutachten vom 11.08.2014
Sofern die regionalen Busverkehre im klassischen Linienverkehr nicht eine nutzergerechte
Bedienung der Fläche gewährleisten können und/oder auch nicht zur „Erschließung der ersten
bzw. letzten Meile“ geeignet sind, sind weitere Mobilitätsangebote zu entwickeln und zu
etablieren. Dazu gehören die verschiedenen Möglichkeiten alternativer Bedienformen im
ÖPNV genauso wie Angebote des Radverkehrs (wie z.B. Infrastruktur für „normale“ Fahrräder,
aber auch Pedelecs, Bike+Ride-Möglichkeiten an Bahnstationen und an ortsbedeutenden BusHaltestellen, Rad-Verleih- und -Service), aber auch innovative Formen automobiler Art (CarSharing, E-Mobility).
Ganzheitliche Lösungen zur konkreten Umsetzung der EU-Richtlinie zur vollständigen
Barrierefreiheit im ÖPNV bis 2022 sind landesweit umzusetzen. Das betrifft das
Zusammenspiel von Fahrzeugen und Stationen/Haltestellen ebenso wie die barrierefreie
Gestaltung der Zugangswege und der Informationssysteme.
6.3. Bedienungsstandards
Die Qualität des Verkehrsangebotes ist eng mit dem Bedienungsstandard verbunden. Er
definiert sich über die Erschließungs- und Verbindungsqualitäten.
•
Erreichbarkeit von Haltestellen und Bahnhöfen
•
Erreichbarkeit von Stadt- und Gemeindezentren
•
Erreichbarkeit übergeordneter zentraler Orte
•
Umsteigehäufigkeit von Verbindungen
•
Direktheit von Verbindungen
•
Bedienungshäufigkeit
•
Vertaktung
•
Anschlusssituation
•
Beförderungsgeschwindigkeit
•
Verbindungshäufigkeiten
•
Fahrzeugkomfort
•
Haltestellenkomfort Fahrgastinformation (inkl. Leitsysteme)
Ein öffentliches Verkehrssystem weist einen vergleichsweise hohen Bedienungsstandard auf,
wenn im Bahn- und/oder Busverkehr moderne Fahrzeuge in häufiger Fahrtenfolge verkehren
sowie für den Kunden nur geringe Warte- und Umsteigezeiten an attraktiven Zugangspunkten
zum System (Haltestellen/Bahnhöfe) bzw. an den Verknüpfungspunkten der verschiedenen
Verkehrsarten erforderlich sind.
Das Zusammenspiel dieser Komponenten bestimmt letztendlich die Qualität des
Gesamtsystems. Eine einseitige Betrachtung bzw. die Konzentration auf die Verbesserung
einzelner Komponenten ist ein Irrweg, der am Ende – trotz beispielsweise des Einsatzes von
Investitionsmitteln in erheblichen Größenordnungen für Fahrzeuge oder den Ausbau der
Infrastruktur – die Position des Öffentlichen Verkehrs gegenüber dem Hauptkonkurrenten MIV
schwächt.
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Gutachten vom 11.08.2014
Einige exemplarische Beispiele aus dem Land Brandenburg:
•
Ausbau der Bahninfrastruktur mit begrenztem Nutzen für die
die Kunden
A) Hauptstrecke Berlin – Rostock (Trasse des RE5)
Mehrjährige Bauarbeiten, z.T. unter Vollsperrung, führten zu erheblichen Belastungen der
Reisenden (Pendlerverkehre, regionaler Freizeit- und Ausflugsverkehr, Reiseverkehr an die
Ostsee). Nach Ende der Bauarbeiten verkürzen sich die Reisezeiten des RE5 für die BerlinPendler nur marginal (im Bereich von <10 Min.). Bedingt durch die Einordnung in die neue
Fahrplanlage verlängert sich bei der RegionalBahn RB12 sogar die Reisezeit in der Relation
Templin – Berlin Lichtenberg. Der Ausbau der Fahrgastanlagen erfolgte nicht
zukunftsorientiert (Beispiel Bhf. Löwenberg: Bahnsteiglänge auf 5-Wagen-Züge begrenzt,
kein barrierefreier Ausbau).
B) Ausbau der Strecke Berlin – Dresden (Erhalt von Zwischenstationen unklar)
Mit der geplanten Ertüchtigung der Strecke für v = 200 km/h besteht die Gefahr, dass die
Haltepunkte Drahnsdorf und Walddrehna aufgegeben werden. Der Regionalverkehr zieht
sich aus der Fläche zurück, obwohl seitens der örtlichen Bürgerinitiative eine positive
wirtschaftliche, touristische und kulturelle Entwicklung vor Ort im deutlichen
Zusammenhang mit den vorhandenen attraktiven SPNV-Angeboten konstatiert wird.
•
Drohende Abbestellung von SPNVSPNV-Halten in der Fläche
Aktuell (Stand 07/2014) plant das Land die Schließung zahlreicher gering frequentierter
Haltepunkte (ca. 60 von insgesamt 300 = 20%), falls nicht zusätzliche Mittel bereitgestellt
werden, u.a. auch auf der mit Millionenaufwand ertüchtigten Strecke des „PrignitzExpress“ (RE6). Damit versiegen weitere „Zuläufe“ zum Schienenverkehr.
•
Zusammenspiel von Fahrzeugen und Haltestellen
Im Regionalbusverkehr werden Niederflurfahrzeuge bzw. Busse mit niederflurigem
Einstieg zunehmend zum Standard; die Stadtverkehrsunternehmen besitzen bereits eine
sehr große Zahl dieser Fahrzeuge. Der Ausbau der Haltestellen und ihrer Zuwege hält
damit – vor allem aus finanziellen Gründen - nicht Schritt. Gesamtheitliche Lösungen zur
konkreten Umsetzung der EU-Richtlinie zur vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV bis
2022 existieren nicht.
•
Konzentration des SPNV auf Berlin
Im derzeitigen Linien- und Fahrplangefüge ergeben sich in der Anbindung der
verschiedenen Regionen des Landes an die Landeshauptstadt Potsdam teilweise deutliche
Reisezeitunterschiede zwischen ÖPNV und MIV (siehe Anlage 7, “Reisezeitvergleich ÖPNV
– MIV“). Damit ist vor allem für die südlichen Landesteile die Attraktivität des SPNV in
dieser Verbindung gegenüber dem Auto eingeschränkt. Und die Verbindungsachse Berlin
– Potsdam muss für die Zusatz-Belastungen einer Anbindung von Potsdam fast
ausschließlich über Berlin zusätzlich dimensioniert sein.
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Gutachten vom 11.08.2014
Abb. 3: Erreichbarkeit der Landeshauptstadt Potsdam. Reisezeitvergleich ÖPNV – MIV (vergrößerte
Darstellung siehe Anlage 7)
Aus Gutachtersicht sollten die Angebote des Öffentlichen Verkehrs im Land Brandenburg auf der
Basis von landesweiten Bedienungsstandards entwickelt und realisiert werden. Damit erhält der
Kunde ein einheitliches, verlässliches und verständliches Angebot, das einen entscheidenden
Schritt der Attraktivitätssteigerung des Öffentlichen Verkehrs darstellt.
Vor der Festlegung und Einführung dieser Standards ist eine umfassende Beteiligung der Politik
zwingend erforderlich, da die Finanzierung der – in der Regel über dem jetzigen
Angebotsumfang liegenden Leistungen - über die Aufgabenträger sicherzustellen ist.
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Gutachten vom 11.08.2014
6.3.1. Vorschläge für Bedienungsstandards aus Gutachtersicht
Grundsätzliche Anforderungen an die ÖVÖV- Angebote
•
Aus allen Regionen des Landes Brandenburg sollten die Landeshauptstadt Potsdam und
Berlin mit Öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein, die bezüglich der Reisezeit mit
dem MIV konkurrieren können (Gesamt-Reisezeiten mit Bahnen und Bussen gleich oder
geringer als PKW-Reisezeiten). Ein Vergleich einer Auswahl von Verbindungen zur
Landeshauptstadt Potsdam ist in Anlage 7 dargestellt.
•
Die Verbindungen sollten möglichst umsteigefrei/umsteigearm genutzt werden können.
Anzustreben ist ein maximal einmaliges Umsteigen und die Sicherstellung optimaler
räumlicher und zeitlicher Umsteigebeziehungen (Konzentration auf Verknüpfungspunkte
mit Umsteigezeiten < 10 min bzw. mit garantierten Anschlüssen in der Nebenverkehrsund Spätverkehrszeit).
•
Alle Orte im Land Brandenburg sollten mit Angeboten des Öffentlichen Verkehrs
(Linienverkehre mit Bahnen und Bussen, alternative Bedienformen) bzw. mit diesen in
Kombination mit weiteren Verkehrsmitteln des Umweltverbundes (Fußgänger- und
Radverkehr) und neuen Mobilitätsangeboten an allen Tagen und über das gesamte Jahr
mindestens 3 x täglich erreichbar sein (früh, mittags und abends).
•
In dicht bebauten Gebieten der Städte, Gemeinden und deren Ortsteile sollten alle
wichtigen infrastrukturellen und touristischen Ziele von Haltestellen öffentlicher
Verkehrsmittel aus in üblicher fußläufiger Entfernung erreichbar sein.6
Empfohlene Bedienungsstandards SPNV
•
Bedienung aller Verbindungen mindestens im 1-h-Takt; Verdichtung entsprechend des
Verkehrsaufkommens. Bei Regionalbahnen, die vorrangig Funktionen der Bedienung des
ländlichen Raumes mit geringem Potenzial erfüllen, kann in Nebenverkehrszeiten unter
Beachtung der Anschlüsse zum Hauptnetz davon abgewichen werden (2-h-Takt).
•
Optimale Sicherstellung der Kundenbedürfnisse (hinsichtlich Beförderungskapazitäten,
aber auch hinsichtlich Beförderungskomfort).
•
Vorhalten von Verkehren mit täglich einheitlichen Takten – also hinsichtlich der
regelmäßigen Bedienungshäufigkeit keine Differenzierung zwischen werktags und
samstags, sonn- und feiertags.
•
Unter Beachtung der regionalen Bedürfnisse sind differenzierte Start- und Endzeiten der
Angebote möglich (z.B. Spätverbindungen von/nach Berlin, veränderter Verkehrszeitraum
bei Verkehren mit deutlich unterschiedlichem Aufkommen im Jedermann-, Berufs- und
Ausbildungsverkehr im Vergleich zum Freizeit- und Ausflugsverkehr (touristisch
orientierte Angebote).
•
Sicherung der Barrierefreiheit des Gesamtsystems (Fahrzeuge und Zugangsstellen).
6
Innerstädtischer Einzugsradius von Tram- und Bushaltestellen = 400 m, von Bahnstationen = 1000 m; mit abnehmender
Bebauungsdichte vergrößern sich diese Werte. Zugangszeiten von max. 20 Min. stellen den oberen Wert für ein attraktives ÖPNVSystem dar.
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Gutachten vom 11.08.2014
Empfohlene Bedienungsstandards üÖPNV
Aus Gutachtersicht kann die seit 2012 eingeführte Angebotsstruktur der UVG Uckermärkische
Verkehrsgesellschaft mbH als beispielhaft für künftige landesweite Bedienungsstandards im
üÖPNV für den „Verkehr in der Fläche“ angesehen werden. Im Landkreis Uckermark wird dieses
Angebot unter dem griffigen Markennamen „UckerTakt“ kommuniziert.
Klar strukturierte hierarchische Unterteilung des Verkehrsangebotes in Haupt- und NebenBuslinien und Gebiete mit alternativen Bedienformen:
Haupt-Buslinien
•
Sie stellen angebotsorientierte Verbindungen zwischen den Hauptorten des Landkreises
her und sichern den Anschluss zum Bahnverkehr. Sie bieten häufige Verbindungen alle ein
oder zwei Stunden und verkehren vielfach im Takt.
•
Ergänzung des Netzes der Haupt-Buslinien durch Neben-Buslinien. Diese stellen
nachfrageorientiert die Verbindung zu fast allen Orten im Landkreis her, die nicht durch
die Haupt-Buslinien bedient werden.
Alternative Bedienformen
•
Erschließung ausgewählter Bediengebiete samstags, sonn- und feiertags – nach
telefonischer Voranmeldung fahren die Neben-Buslinien als RufBus auch mit Abweichung
vom Linienweg bis vor die Haustür.
•
An ausgewählten Knotenpunkten werden optimierte Anschlüsse Bus – Bus bzw. Bahn –
Bus angeboten.
6.4. Angebotsstrategien
Die Umsetzung einer vernetzten Angebotsstrategie erfordert eine darauf ausgerichtete
Entwicklung des SPNV und aller Teilsysteme des sog. übrigen ÖPNV, die mit einer Vernetzung
zu den übrigen Verkehrssystemen einhergeht. Unter Beachtung des anstehenden
Handlungsbedarfs bei der Herstellung der Barrierefreiheit erfordert dies eine auch beim ÖPNV
außerhalb des SPNV entsprechende Mittelausstattung im Rahmen seiner Aufwertung zur
Pflichtaufgabe.
Hinzu kommt die Verpflichtung zur Erstellung von Nahverkehrsplänen, in denen dargestellt
wird, wie entsprechend zweckgebundene Zusatzmittel eingesetzt werden, um
•
die landesweite Vernetzung in Ergänzung zum SPNV sowie in Landesverantwortung
betriebene Buslinien umzusetzen und wie ergänzende Vernetzungen zwischen
Landkreisen auch über die Landesgrenzen hinweg vorgenommen werden,
•
in Abstimmung mit Behindertenverbänden bei sinnvollem Aufwand infrastrukturell und
fahrzeugseitig die Vorgaben zur Barrierefreiheit umzusetzen.
© 2014 | teamred| Seite 42
Gutachten vom 11.08.2014
Bei den grenzüberschreitenden Vernetzungen im ÖPNV außerhalb des SPNV müssen
unabhängig von einer möglichen weiteren Kreisgebietsreform alle Grenzen der Landkreise und
der kreisfreien Städte gesehen werden. Dies umfasst einschließlich vorhandener oder
möglicher Fahrverbindungen
•
auf der Basis der dazu laufenden Arbeiten des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg
den grenzüberschreitenden Verkehr nach Berlin, bei dem auch die SPNV-ergänzenden
Angebote eine hohe Verkehrsbedeutung haben, insbesondere bei Bus und Straßenbahn
bzw. S- und U-Bahn,
•
mögliche Stadt-Umland-Straßenbahnen, ggf. auch als Zweisystembahn (gegenwärtig
diskutierte Verbindungen Potsdam – Teltow, Frankfurt (Oder) – Slubice),
•
weitere Vernetzungserfordernisse auch über die Landesgrenzen zu Polen, Sachsen,
Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern, ggf. auch nach Niedersachsen.
6.4.1. Beachtung der Potenziale im FreizeitFreizeit- und Ausflugsverkehr
Im Verkehr der Zukunft spielt der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) eine immer größere
Rolle. Auch wenn scheinbar – gerade im Osten Deutschlands und auch im Flächenland
Brandenburg – angesichts des demografischen Wandels, der Entwicklung auf dem
Arbeitsmarkt und der strukturpolitischen Veränderungen und bedingt durch die zunehmende
Finanznot der öffentlichen Hand, die die erforderlichen Subventionen für den Öffentlichen
Verkehr (ÖV) zunehmend schwieriger erbringen kann, die Zeichen für einen verbesserten
ÖPNV eher schlecht stehen. Die Folgen der Verkehrs- und Umweltbelastungen, die
insbesondere in den Städten im hohen Maße durch den Kfz-Verkehr verursacht werden,
führen bereits zum Umdenken.
Auch im Land Brandenburg ist die als wichtiger Wirtschaftsfaktor etablierte
Tourismuswirtschaft auf die nachhaltige Bewahrung der natürlichen Ressourcen und die
Erhaltung der Lebens- und Aufenthaltsqualität in den Naturräumen und Erholungsgebieten
dauerhaft angewiesen. Allgemein wird von ihr allerdings noch nicht der Stellenwert des ÖV
erkannt. Als wichtiges Element der Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Fußgänger-, Fahrrad
und Öffentlicher Verkehr) kann er eine attraktive Mobilitätsalternative zum motorisierten
Individualverkehr (MIV) und dem eigenen Pkw darstellen. Voraussetzung dafür ist ein
attraktives, nutzergerechtes und bekanntes, vermitteltes Angebot.
Freizeit- und Ausflugsverkehre bergen ein hohes Nutzer-Potenzial auch für Bahnen und Busse.
2013 waren beispielsweise im nicht-alltäglichen Freizeitverkehr bundesweit 236,3 Mio.
Reisende unterwegs, davon allein über ein Viertel im Tagesausflugsverkehr (23% = 54,4 Mio.).
Aktuell werden zwar – bezogen auf Nutzer aus allen Lebensphasen – fast 77% aller InlandsUrlaubsreisen ab 5 Tagen Dauer mit dem Pkw absolviert, aber mehr als 20% auch mit Bahnen
und Bussen. Dieses Verhältnis beginnt sich zu verändern: Besonders im Freizeit- und
Ausflugsbereich ist deutschlandweit eine verstärkte Nutzung umweltfreundlicher
Mobilitätsangebote zu verzeichnen.7. Das ist Ausdruck eines beginnenden Wertewandels in
der Gesellschaft; umwelt- und gesundheitsbewusstes Handeln liegen im Trend; der Boom des
Radverkehrs zeigt es deutlich.
7
Siehe dazu auch „Handbuch Nahverkehr und Tourismus im Land Brandenburg“, VBB 2013. Download unter
http://images.vbb.de/assets/downloads/file/18665.pdf
© 2014 | teamred| Seite 43
Gutachten vom 11.08.2014
Abb. 4: Verkehrsmittelnutzung bei Inlandsreisen nach Lebensphasen
Auch in Brandenburg beinhaltet eine verstärkte Fokussierung auf den Freizeit- und
Ausflugsverkehr große Chancen für die Branchen Tourismus und Öffentlicher Verkehr. Die
überaus zahlreichen interessanten Reiseregionen und Einzelziele werden zunehmend
attraktiver für Tagesbesucher und Übernachtungsgäste. Dank schneller SPNV-Verbindungen
liegen viele davon bereits heute im Erlebnisbereich der Einwohner und Gäste des
Metropolraumes Berlin/Potsdam.
Die Randbedingungen sind hervorragend: Die Metropolregion ist bereits vom zahlenmäßigen
Potenzial her hochinteressant: In der Agglomeration Berlin/Potsdam leben 4,4 Mio. Einwohner
(im Land Berlin 3,5 Mio., im „Berliner Umland“ in einem Radius von ca. 60 km weitere 0,9 Mio.).
2013 konnte Berlin 5,3 Mio. Gäste begrüßen und es wurden 12,4 Mio. Übernachtungen getätigt,
beides seit Jahren mit bedeutenden Zuwachsraten.
Der Öffentliche Verkehr in der Fläche könnte von diesen Bedingungen profitieren. Angesichts
der schwierigen demografischen Randbedingungen, unter denen das Flächenland
Brandenburg besonders in den Berlin-ferneren Regionen aktuell und verstärkt in der Zukunft
zu leiden haben wird, kann der Freizeit- und Ausflugsverkehr eine neue Chance für den
Busverkehr im Land bieten. Aber auch der SPNV abseits der gut frequentierten Radialen, wo
Regionalbahnverbindungen angesichts zu geringer Fahrgastzahlen im Jedermann- und
Schüler- und Ausbildungsverkehr immer wieder der Stilllegungsdiskussion ausgesetzt sind,
könnte von einer verstärkten Ausrichtung auf das Wachstumssegment des Freizeit- und
Ausflugsverkehr profitieren. Voraussetzung dafür ist allerdings ein Paradigmenwechsel:
Verkehr in der Fläche darf sich in Zukunft nicht mehr ausschließlich an den Belangen des
Schüler- und Ausbildungsverkehrs orientieren.
© 2014 | teamred| Seite 44
Gutachten vom 11.08.2014
Vorrangig finanzielle Hürden sind zu überwinden. Wo die Landkreise den üÖPNV fast vollständig aus Mitteln der Schülerverkehrs (§45a des PBefG) finanzieren (müssen), bleibt –
scheinbar oder tatsächlich – abseits der Pflicht nur wenig Spielraum für kundenorientierte Angebote. Nicht nur werktags in der Schulzeit muss ein ÖPNV-Grundangebot vorgehalten
werden, sondern auch während der Schulferienzeit und vor allem auch an Wochenenden und
Feiertagen.
Finanzielle Mittel für diese Verkehre werden von den Aufgabenträgern bisher nicht oder nur
ungenügend zur Verfügung gestellt. Angesichts der eingangs erwähnten Bedeutung auch der
öffentlichen Mobilität für die wirtschaftliche Prosperität des Landes ist ein Umdenken
zwingend erforderlich. Neue Finanzierungsmodelle, wie Public Privat Partnership-Konzepte
oder auch die Beteiligung der Tourismuswirtschaft am Marketing für die Angebote des ÖV im
Freizeit- und Ausflugsverkehr, entlasten die Öffentliche Hand. Während diese Strategien eher
mittel- bzw. langfristig entwickelt und umgesetzt werden müssen, lassen sich mancherorts
bereits durch geringe Modifizierungen von bestehenden Linienverläufen und in der
Fahrplangestaltung sowie durch verstärkte Marketingbemühungen deutliche Verbesserungen
für den Jedermann- und für den Freizeit- und Ausflugsverkehr schaffen. Beispiele der jüngeren
Vergangenheit sind die „Ausflugsbuslinien im Seenland Oder-Spree“ oder die ganzheitliche
Betrachtung der Mobilitätsthematik im Projekt „Schorfheide mobil“ der Landkreise Barnim
und Uckermark.
Wenn erst einmal eine grundsätzliche Bereitschaft der Aufgabenträger des üÖPNV und der
beteiligten Verkehrsunternehmen besteht, sich dem Wachstumssektor des Freizeit- und
Ausflugsverkehrs zu öffnen, dann liegen die größten Potenziale in der Gestaltung von
regionalen integrierten Verkehrslösungen. Intelligente Konzepte der Aufgabenteilung der
verschiedensten Verkehrsarten mit der gewollten Bevorzugung der Verkehrsmittel des
Umweltverbundes (Öffentlicher Verkehr, Rad- und Fußgängerverkehr) schaffen ein
Verkehrssystem ‚aus einem Guss’.
Weitere Ausführungen siehe Anlage 8 „Vertiefende Betrachtungen zur Thematik „ÖPNV &
Tourismus“.
6.4.2. Verbindungen nach Polen
Gute Verbindungen mit zumindest durchschnittlich einem Fahrtenpaar innerhalb von zwei
Stunden bestehen nur im Regionalverkehr auf den Strecken nach Szczecin (Stettin) und
Gorzów (Landsberg) über Küstrin-Kietz – Kostrzyn (bis Kostrzyn stündlich mit RB 26), bei dem
ein Taktverkehr bis Gorzów angestrebt wird.
Dagegen gibt es im Fernverkehr nur Einzelzüge (über Frankfurt (Oder) – Poznan nach Gdynia (1
Zugpaar) und nach Warszawa (3-4 Zugpaare pro Tag) sowie 1 Zugpaar pro Tag über BerlinSüdkreuz – Lübbenau – Cottbus – Forst nach Wroclaw (Breslau). Die Darstellung der
Auslandsverbindungen im elektronischen Kursbuch der DB AG hat sich gegenüber den
gedruckten Kursbüchern früherer Zeiten trotz der europäischen Integration im Fernverkehr
erheblich verschlechtert. Die Online-Präsenz der Zugangebote über Polen nach Osteuropa ist
daher mangelhaft.
Zwischen Frankfurt (Oder) und Zielona Gora sowie zwischen Forst und Zagan verkehren nur
einzelne Regionalzüge. Die 1996 eingerichtete Verbindung Guben – Czierwiensk – Zielona Gora
wurde 2002 westlich von Czierwiensk eingestellt.
© 2014 | teamred| Seite 45
Gutachten vom 11.08.2014
Alte Korridore zwischen dem Land Brandenburg und Polen
Korridor
Zustand
Berlin – Szczecin – Gdań sk
Kein Fernverkehr über Szczecin
Berlin – Wriezen – Chojna (ohne Fernverkehr)
Überwiegend abgebaut
Berlin – Gorzów – Kaliningrad
Kein Fernverkehr
Berlin – Frankfurt (Oder) – Poznan - Warszawa
Einzelne Fernzüge
Berlin – Frankfurt (Oder) – Wroclaw
Kein Fernverkehr
Berlin – Guben – Zagan – Riesengebirge
Ohne Verkehr, Teilabschnitte in Polen ungenutzt
Leipzig – Cottbus – Guben – Poznan
Teilabschnitt seit 2002 ohne Personenverkehr
Berlin/Leipzig – Cottbus – Forst – Zagan – Wroclaw
Einzelne Fernzüge
Dresden – Cottbus – Frankfurt (Oder) – Kostrzyn – Szczecin
Alter Streckenzug in Brandenburg weitgehend abgebaut
Schon bei einem großen Teil der derzeit betriebenen Korridore wird eine schrittweise
Entwicklung im Zusammenhang mit der vorgesehenen weiteren Ertüchtigung der
Infrastruktur erforderlich sein, zumal gerade bei den Korridoren mit geringem oder fehlendem
Angebot eine entsprechende Nachfrage aufzubauen ist. Daher sollte auf der Grundlage der
Aussagen im LNVP 2013-2017 durch den Bund und die Republik Polen sowie die betroffenen
Bundesländer und Woiwodschaften eine Langfriststrategie entwickelt werden, bei der als
Zwischenstufen die Entwicklung von Regionalverkehrsangeboten oder die Sicherung der
Infrastruktur in Verbindung mit Busverkehren als Vorlaufangebot in Betracht kommen. Die
Entwicklung des Eisenbahnverkehrs mit Polen ist daher auf deutscher Seite eine
Gemeinschaftsaufgabe des Bundes (Infrastruktur sowie Fernverkehr) und der an Polen
angrenzenden Bundesländer (Regionalverkehr) in die für den Raum Berlin-Brandenburg der
VBB eingebunden werden sollte.
Die Ostbahn über Küstrin wurde vor 1945 für die Verbindung Berlin – Königsberg in
Ostpreussen genutzt. Daher steht bei dieser Verbindung die Weiterentwicklung des bereits
heute guten Angebots nach Gorzów (Landsberg) im Hinblick auf die Potenziale von Pila und
den Raum Bydgoszcz – Torun im Vordergrund. Bei einer möglichen Revitalisierung des
Korridors Dresden – Cottbus – Frankfurt (Oder) – Kostrzyn – Szczecin wird aufgrund der
Gegebenheiten bei den Abschnitten Cottbus – Grunow und Frankfurt (Oder) – Küstrin-Kietz
über Lebus eine Lösung auf der Basis der derzeit befahrenen Strecken im Vordergrund stehen.
Der noch nie im Fernverkehr genutzte Korridor Berlin – Wriezen – Chojna (Königsberg) liegt
weitgehend brach und ist nur noch schwer wieder verfügbar zu machen. Zumindest für die
nächste Zeit wird daher für Chojna eine Busverbindung von Bad Freienwalde über Cedynia
(ehemals Zehden und Endpunkt der schon lange zurück gebauten Bahnstrecke Bad
Freienwalde – Zehden) in Betracht zu ziehen sein. Die abgebaute Verbindung zwischen
Finkenheerd und Kunice wurde 1973 lediglich als militärisch motivierter Ersatz für den Fall
einer Zerstörung der Oderbrücke in Frankfurt (Oder) unter Nutzung einer in Ziltendorf
gelagerten Behelfsbrücke errichtet.
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Gutachten vom 11.08.2014
7. Handlungsbedarf bei
bei den Teilsystemen des ÖPNV
Ein optimal vernetztes ÖPNV-Angebot erfordert eine gezielte Entwicklung der Teilsysteme.
Dabei ist auch der Fernverkehr unter Beachtung des bahnpolitischen Handlungsbedarfs
einzubeziehen. Daraus ergibt sich eine integrierte Entwicklung der folgenden Komponenten
des öffentlichen Verkehrssystems
•
Schienenpersonenfernverkehr
•
Schienenregionalverkehr
•
S-Bahn (U-Bahn nur in Berlin)
•
Ergänzende landesbedeutsame Buslinien
•
Straßenbahnen (Stadt- und Überlandlinien)
Regionaler Busverkehr und Stadtbusangebote
•
Alternative Bedienformen
•
Verkehrsträgerübergreifende Entwicklungsstrategien
Der Verkehr mit Polen stellt einen Teil der grundlegenden Handlungsfelder der Entwicklung
des gesamten ÖPNV-System dar. Er wurde daher im vorigen Abschnitt betrachtet.
Die Infrastrukturmaßnahmen, die mit dem in diesem Abschnitt dargestellten
Handlungsbedarf in Verbindung stehen, sind in Abschnitt 8.3 für die Schienennetze
dargestellt. Im Zuge der Entwicklung des Busverkehrs kann es auch wichtig oder sinnvoll sein,
eigene Infrastruktur für den Busverkehr zu entwickeln. In diesem Punkt ist der
Handlungsbedarf in die weiteren Überlegungen zum Busverkehr einzubeziehen.
Nach der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) muss beim ÖPNV bis zum 1.
Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit erreicht sein. Daher ist für alle ÖPNV-Systeme in
Abstimmung mit den Behindertenverbänden eine Barrierefreiheitsstrategie zu entwickeln.
Dabei ist durch eine zweckmäßige Kombination aus infrastrukturellen und fahrzeugseitigen
Maßnahmen sowie einer schnellen und möglichst kostengünstigen Umsetzbarkeit in den
Mittelpunkt zu stellen.
Bei den alternativen Bedienformen sind neben den Rufbussen (ggf. bedarfsbezogene
Haltestellenbedienung bei herkömmlichen Buslinien) auch Formen der Taxiintegration und
selbst organisierte Mobilitätsangebote zu betrachten. In Gebieten oder in Zeiträumen mit
geringer Verkehrsnachfrage können die alternativen Bedienformen auch eine direkte
Ergänzung des Bahnangebotes und der landesbedeutsamen Buslinien darstellen.
7.1.
Schienenpersonenfernverkehr
Nach der Einrichtung eines Angebotes mit IC-Zügen (zunächst ein Fahrtenpaar/Tag mit DieselSchnelltriebwagen, von 1991 an mit 4 IC-Fahrten/Tag) zwischen Berlin und Hamburg wurde
der Raum Berlin-Brandenburg 1991 in Richtung Köln und Karlsruhe über Potsdam – Magdeburg
– Braunschweig an das vertaktete IC/EC-Netz angebunden. Diese Angebote im 2-Stunden-Takt
wurden 1992 auf die Verbindungen über Leipzig/Halle nach München sowie nach Hamburg
und nach Dresden erweitert. Nach der Einführung des ICE-Betriebs 1993 (zunächst über
Magdeburg – Braunschweig – Kassel – Frankfurt (Main) – Mannheim – Stuttgart nach
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Gutachten vom 11.08.2014
München)8 wurde der Hochgeschwindigkeitsverkehr in die Altbundesländer mit den
zunehmenden Möglichkeiten des Bahnknotens Berlin auf einen 1-Stunden-Takt verdichtet.
Eine Zäsur bildete dabei 1998 die Wiedereröffnung der Berliner Stadtbahn und die
Inbetriebnahme der Hochgeschwindigkeitsstrecke nach Hannover über Wolfsburg. Dies
bedeutete allerdings die schrittweise Abkoppelung Potsdams vom IC/ICE-Netz, nachdem
Potsdam erst Ende 1995 nach dem Ausbau der Magdeburger Bahn in das ICE-Netz einbezogen
wurde.
Seit der Eröffnung des neuen Berliner Hauptbahnhofs im Jahre 2006 macht es sich gerade für
Potsdam auch negativ bemerkbar, dass der Bahnhof Berlin Zoologischer Garten nicht mehr
von IC/ICE-Zügen bedient wird. Dies wird mit der Kapazitätssituation bei der Berliner
Stadtbahn begründet. Wegen der Integration der Infrastruktur in den DB-Konzern können aber
auch Aussagen zutreffen, nach denen dies gegen den Willen der DB Fernverkehr AG
entschieden wurde, um im Berliner Hauptbahnhof die Mieteinnahmen durch eine möglichst
hohe Kaufkunden- und Fahrgastfrequenz zu maximieren.
Noch problematischer ist für das Land Brandenburg die Entwicklung bei den Zugangeboten
unterhalb der ICE-Angebote. Die weiterhin im 2-Stunden-Takt verkehrenden IC/EC-Züge in
Richtung Dresden halten nicht mehr in Elsterwerda. Noch weitaus deutlicher sind die
negativen Auswirkungen durch die Einstellung des Zugproduktes InterRegio (IR). Von den
früheren IR-Angeboten gibt es nur noch die heutigen IC/EC-Angebote im Zwei-Stunden-Takt
nach Frankfurt (Main) über Erfurt sowie nach Amsterdam, die aber ihre früheren Halte in
Rathenow, Jüterbog und Luckenwalde eingebüßt haben. Dies führte zu einem erhöhten
Bestellaufwand im Schienenpersonennahverkehr.
Daher stehen bei der angebotsplanerischen Strategie die Angebote unterhalb des vertakteten
Hochgeschwindigkeitsverkehrs im Mittelpunkt, bei denen gegenwärtig nur noch einzelne ICEund/oder IC/EC-Züge Stationen im Land Brandenburg bedienen (Abb. 5). Als Ausgangsbasis für
das angestrebte Grundgerüst an schnellen Zugangeboten ergibt sich damit eine Kombination
der
•
IC/EC-Angebote, die früher als Interregio (IR) gefahren wurden,
•
RE-Angebote, die im Wesentlichen die früheren Halte von IR- oder IR-ähnlichen
Angeboten bedienen,
•
zusätzlichen Leistungen auf Strecken ohne vergleichbaren RE-Ersatz (Strecken, bei
denen das SPNV-Angebot nach dem Wegfall der InterRegio-Bedienung nicht durch
entsprechende Angebote ergänzt wurde).
8
Diese ICE und IC in Richtung Köln fuhren zwischen 1993 und Ende 1995 (Einzelfahrten noch etwas länger) über die zwischenzeitlich
stillgelegte Strecke Wiesenburg – Güterglück, die zu diesem Zweck zweigleisig ausgebaut und elektrifiziert wurde.
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Gutachten vom 11.08.2014
Abb. 5: IR 2014 – Projektion einer Weiterführung des InterRegio (IR) auf der Grundlage der IR- oder IRähnlichen Fernverkehrsangebote zwischen 1992 und 2006
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Gutachten vom 11.08.2014
Diese Angebote bedienen nur größere Städte, Bahnhöfe mit besonderer
Verknüpfungsbedeutung oder zentrale Orte in touristisch bedeutsamen Gebieten. Als
Maßstab kommen die früheren IR-Halte in Betracht, die durch ausgewählte weitere Halte
ergänzt werden können. Weitere Halte in kleineren Stationen kommen nur in Betracht, wenn
es keine sinnvolle Möglichkeit gibt, diese mit überlagerten Angeboten des
Schienenpersonennahverkehrs zu bedienen. Zu erörtern ist die Einbindung von Angeboten des
vertakteten und schnellen Fernverkehrs, die zum Beispiel im Rahmen von
Linienverlängerungen zur Direktanbindung touristisch wichtiger Gebiete im Wesentlichen
dieselben Stationen bedienen, wie die hier dargestellten Fernverkehrsangebote.
Das sich ergebende Angebot und seine optimale Verknüpfung mit den übrigen Zugangeboten
ist in Verbindung mit dem Handlungsbedarf beim Verkehr mit Polen die Grundlage für das
Vorgehen gegenüber dem Bund im Hinblick auf seine Verantwortung für den Fernverkehr. Dies
gilt im Hinblick auf Bundesfinanzierungen im Rahmen einer vernetzten Bestellpolitik auch für
den Fall, dass sich entsprechend zugeschnittene schnelle Regionalzugangebote (IRE) als am
vorteilhaftesten erweisen. Dabei ist auch die Anerkennung von Nahverkehrstickets in den
Fernzügen zu regeln. Auf dieser Grundlage sind unter anderem im Landesnahverkehrsplan
verbindliche Festlegungen für das Handeln der Landesregierung gegenüber dem Bund zu
treffen.
Nach der laufenden Abschaffung der Autozüge sind nun auch die verbliebenen
Nachtzugangebote unter Druck geraten, bei denen internationale Verbindungen eine
potenziell wichtige Bedeutung haben. Dabei machen sich die schwierigen intermodalen
Wettbewerbsbedingungen der Schiene besonders bemerkbar (Bezahlung ausländischer
Fernbusfahrer, Mehrwertsteuerfreiheit für internationale Flugtickets). Bei den genannten
Zugangeboten stehen jedoch keine Ersatzbestellungen im Rahmen des
Schienenpersonennahverkehrs im Raum. Neben dem Einsatz bei EVU kann daher auf
Landesebene nur beim Bund dafür geworben werden, die Verantwortung für den Fernverkehr
auch in diesem Punkt ggf. im Rahmen einer europäischen Zusammenarbeit wahrzunehmen
und dabei bei der Bedienung des Landes Brandenburg an frühere Angebotszustände
anzuknüpfen. Wichtig ist auch eine sinnvolle Marktpräsenz internationaler Zugangebote, die
im elektronischen Kursbuch nur noch sehr eingeschränkt dargestellt werden.
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Gutachten vom 11.08.2014
7.2. Regionalverkehr
Auf dem Gebiet des Landes Brandenburg stellt der Regionalverkehr den Schwerpunkt des
ÖPNV-Angebotes mit direkter Landeszuständigkeit dar. Grundlage für die weitere Entwicklung
des Regionalverkehrsangebotes ist der Landesnahverkehrsplan (LNVP), gegenwärtig mit der
Laufzeit von 2013 bis 2017. Zum Verkehr mit Polen wird auf Abschnitt 6.4.2 verwiesen. Im
Rahmen der weiteren Umsetzung des aktuellen LNVP
•
ist hinsichtlich der Finanzierbarkeit erforderlicher Mehrleistungen im Zuge der
Hierarchisierung des Angebotes und bedrohter Angebote des SPNV (Verkehrsleistungen
und Zugangsstellen) im Rahmen der Beeinflussung der Bundespolitik auf eine deutliche
Verbesserung der Finanzierungsbasis hinzuarbeiten (vergleiche Abschnitt 11),
•
ist im Rahmen der deutlicheren Hierarchisierung des Angebotes eine optimale Basis für
den Fortbestand der gegenwärtig gefährdeten Zugangsstellen herzustellen
(Energiekosten beim Wiederanfahren großer Zuggarnituren (zum Beispiel Züge mit
mehreren Doppelstockwagen für große Nachfrage beim Verkehr zwischen Zentren),
•
ist das Angebot zwischen Potsdam und Berlin im Hinblick auf die hohe Nachfrage weiter
auszubauen, wobei die Anforderungen der über Potsdam nach Berlin führenden
Korridore zu beachten sind,
•
sind beim Verkehr mit Berlin auf der Grundlage noch nicht wiederhergestellter
Lückenschlüsse Netzergänzungen voranzutreiben, ggf. im Rahmen
verkehrsträgerübergreifender Entwicklungsstrategien (siehe Abschnitt 7.2.3),
•
ist für den Berliner Außenring eine verkehrsträgerübergreifende Entwicklungsstrategie
zur Beseitigung von Anbindungsdefiziten zu erarbeiten.
Ein weiteres Thema ist der mögliche Regionalverkehrshalt in der gegenwärtig durch die S5
bedienten Station Hoppegarten (schnelle Anbindung eines Potenzialschwerpunktes im
Berliner Umland an die Berliner Innenstadt). Wegen der kurzen Entfernung stehen diese
Überlegungen in Konkurrenz zu entsprechenden Vorstellungen in Berlin für einen
Regionalverkehrshalt in Berlin-Mahlsdorf (schnelle Verbindung aus den östlichen
Außenbezirken Berlins mit einem erheblichen Einzugsbereich u.a. durch
Straßenbahnanschluss). Im Hinblick auf die Priorität dieser Vorhaben ist darauf zu verweisen,
dass die S5 zwischen Hoppegarten und dem gegenwärtigen Endpunkt der RB26 BerlinLichtenberg 17-18 Minuten benötigt. Daher ist der Fahrzeitgewinn begrenzt, insbesondere
solange die Ostbahn nicht bis Berlin Ostkreuz verlängert ist. Dies gilt besonders für die näher
am Bahnhof Berlin-Lichtenberg gelegene Station Berlin-Mahlsdorf, die anders als die Berliner
Stationen Wuhletal und Friedrichsfelde Ost keine Verknüpfungsfunktion im Berliner
Schnellbahnnetz hat.
Die stärkere Hierarchisierung begünstigt auch die Anlage neuer oder die Reaktivierung
früherer Stationen, da der Zielkonflikt Schnelligkeit mit RE-Bahnen <-> Erschließung mit RBBahnen entschärft wird. Des Weiteren tragen landesbedeutsame Regional(express)busse dazu
bei, dass Korridore, Strecken, Trassen, Linien für den ÖPNV‚ reanimiert’ werden, auch im
Vorlauf zu möglichem Bahnbetrieb bei attraktivem Angebot und entsprechender Nachfrage.
Dies ist fallweise näher zu untersuchen.
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Gutachten vom 11.08.2014
7.2.1. Sicherung bedrohter Angebote und Angebotshierarchisierung
Angebotshierarchisierung
Die akute Bedrohung der Strecken Neustadt (Dosse) – Pritzwalk – Meyenburg und Pritzwalk –
Putlitz durch das Prignitz-Konzept konnte vorerst abgewendet werden. Davon profitieren die
Güterverkehrsanbindung des Gewerbes am Falkenhagener Feld und die Europäische Vernetzung
der GVZ, „HUB 53/12° – das Logistiknetz Güstrow, Prignitz, Ruppin, Hinterland Hafen Rostock“.
Eine Einstellung des SPNV zwischen Meyenburg und Neustadt (Dosse) würde die auch
touristisch bedeutsame Strecke Güstrow – Meyenburg erheblich schwächen, nachdem auf
diesem Abschnitt der SPNV bereits im Jahr 2000 durch das Land Mecklenburg-Vorpommern
abbestellt wurde. Ein erhebliches Problem stellen die hohen Infrastrukturkosten dar, da
Investitionen auch zur Senkung der Betriebskosten aufgrund der ungünstigen bahnpolitischen
Rahmenbedingungen nur schwer zu finanzieren sind.
Dabei zeigt sich auch, wie schwierig es ist, Bahnstrecken für infrastrukturpolitische Ziele wie
Güterverkehr und Tourismus zu sichern, wenn die Infrastruktur nur über Infrastrukturentgelte
aus dem Schienenpersonennahverkehr auskömmlich finanziert werden kann. Die nahezu
vollständige Anlastung der Infrastrukturkosten an die Kosten für die Bereitstellung von
Verkehrsleistungen führt dazu, dass der Fahrplankilometer im SPNV deutlich mehr kostet als
beim Bus. Im Allgemeinen fallen für Leistungen im regionalen Busverkehr Kosten in der
Größenordnung von 1,50 € bis 2,50 € pro Fahrplankilometer an, wobei zu beachten ist, ob bei
den jeweils vorliegenden Angaben Einnahmen und Ausgleichszahlungen (§ 45a PBef G, § 148
SGB IX) eingerechnet sind oder nicht. Dagegen ist im SPNV pro Fahrplankilometer mit drei- bis
vierfachen Kosten zu rechnen, wobei etwa 50% auf die Infrastrukturentgelte entfallen. Dies
führt aufgrund der knappen Mittel für die ÖPNV-Finanzierung häufig zur Einstellung des SPNV
oder zu drastischen Angebotsreduzierungen mit entsprechend negativen Auswirkungen auf
die Nutzerzahlen. Eine dauerhafte Umsetzbarkeit infrastrukturpolitischer Ziele erfordert daher
im Zuge der Herstellung sinnvoller Finanzierungsbedingungen auch beim Schienenverkehr
eine deutliche Entkoppelung der Infrastrukturfinanzierung von der ÖPNV-Finanzierung, die
beim Bus eine Selbstverständlichkeit ist. Auf dieser Basis kann nach infrastrukturpolitischen
Kriterien und dem möglichen Beitrag zu attraktiven ÖPNV-Angeboten über die Zukunft von
Bahnstrecken entschieden werden.
Der Abbau noch vorhandener schienenparalleler Busverkehre ermöglicht die Verlagerung von
Leistungen in Gebiete ohne Bahnanschluss. Dies erfordert aber auch geeignete finanzielle
Anreize. Dabei ist darauf zu verweisen, dass die Strecken, auf denen der SPNV eingestellt
wurde, nur einen Teil der Orte in diesen Gebieten sinnvoll anbinden konnten, so dass viele Orte
schon immer auf die Anbindung durch den straßengestützten ÖPNV angewiesen waren. Nach
den Erfahrungen unter anderem bei der zwischenzeitlich entwidmeten Bahnstrecke
Brandenburg – Belzig9 ist der Weg, der im Land Brandenburg seit 2004 bei der Finanzierung
des übrigen ÖPNV eingeschlagen wurde, im Hinblick auf die Möglichkeit der Ausrichtung des
Busverkehrs auf Zu- und Abbringerfunktionen zum SPNV positiv zu bewerten und sollte, wie
bereits ausgeführt, zu einem Anreizsystem für vernetzte Angebote weiterentwickelt werden.
9
Im Jahr 2003 wurde der SPNV auf der zwischenzeitlich entwidmeten Bahnstrecke Brandenburg – Belzig eingestellt, weil ein Abbau des
parallelen Busverkehrs aufgrund der damaligen Gegebenheiten bei der Finanzierung des Busverkehrs nicht zu Stande kam. Durch die
damals bahnparallel verlaufende Buslinie wurden Überschüsse erzielt, die sich insbesondere aus den Erlösen bei den Schülertickets und
den davon abhängigen Ausgleichszahlungen nach § 45a des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ergaben, zumal damals die
Summe der Einnahmen aus den Schülertickets und den Ausgleichszahlungen nach § 45a PBefG häufig höher waren als die Einnahmen
aus einem entsprechenden Ticket zum Normalpreis. Da die Kosten der Schülerbeförderung öffentlich erstattet wurden, kamen die
Einnahmen, die diese Überschüsse ermöglichten, zwar fast vollständig aus öffentlichen Mitteln, galten aber im handelsrechtlichen
Sinne als Erlös des Verkehrsunternehmens, für das die Eigenwirtschaftlichkeit einer Linie eine wichtige Existenzgrundlage war. Dieser
Gewinn wurde zur Finanzierung defizitärer Buslinien eingesetzt.
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Gutachten vom 11.08.2014
Mit der so begünstigten optimalen Ausrichtung des straßengestützten ÖPNV auf den SPNV
können auch gefährdete Bahnstationen gesichert werden. Dies ermöglicht auch eine Aufwertung der Fläche bei der Bedienung durch den straßengestützten ÖPNV, da schienenparallele
Busverkehre infolge der Schließung von Bahnstationen vermieden werden können.
Die Hierarchisierung des Bahnangebotes ermöglicht dabei Kosteneinsparungen, wenn die
Anpassung von Bahnsteigen an lange Zugeinheiten vermieden werden kann. Die Chancen für
das anzustrebende Weiterbestehen aufkommensschwacher Stationen an bestehenden Strecken
(ebenso wie Reaktivierung oder Neubau) hängen aber auch von geeigneten bahnpolitischen
Rahmenbedingungen ab, die aber in der Zuständigkeit des Bundes liegen.
7.2.2. Weiterentwicklung der Verbindungen zwischen Potsdam und Berlin
Bei den über Potsdam und Berlin-Wannsee in die Berliner Innenstadt verlaufenden
Zugangeboten ist zwischen Potsdam und Berlin die Kapazitätsgrenze erreicht. Gleichzeitig ist
die Berliner Stadtbahn überlastet, während der Nord-Süd-Tunnel noch freie Kapazitäten
aufweist. Daneben wurden in den letzten Jahren Änderungen beim Zugangebot des
Regionalverkehrs vorgenommen:
•
Führung der RB22 Potsdam Hbf – Flughafen Schönefeld im Abschnitt Potsdam Hbf –
Saarmund über Golm statt über Caputh-Geltow und Michendorf
•
Einrichtung einer neuen Linie RB23 Potsdam Hbf – Caputh-Geltow – Michendorf
•
Verlängerung der RB21 Nauen – Potsdam-Griebnitzsee und der RB22 nach Berlin
Friedrichstraße (2014 zur Hauptverkehrszeit)
Damit besteht derzeit keine Verknüpfung zwischen der RE7 Dessau – Belzig – Michendorf –
Berlin Stadtbahn – Flughafen Schönefeld – Wünsdorf-Waldstadt mit der RB22 zum
zukünftigen Flughafen BER, zumal der östliche Endpunkt der RE7 von Wünsdorf-Waldstadt
nach Senftenberg verlegt werden soll. Darüber hinaus ist es gemäß Landesnahverkehrsplan
2013-2017 vorgesehen,
•
die RB33 Jüterbog – Treuenbrietzen – Beelitz Stadt – Michendorf – Berlin-Wannsee
nördlich von Beelitz Stadt über Caputh-Geltow nach Potsdam Hbf zu führen,
•
eine neue Linie RB34 auf dem Abschnitt Michendorf – Berlin-Wannsee einzurichten,
•
bei der Station Potsdam-Pirschheide wieder Bahnsteige für den Berliner Außenring
anzulegen und dabei eine Verknüpfung mit der RB33 zu schaffen,
•
in Potsdam-Griebnitzsee einen Regionalbahnsteig für Züge aus Berlin zu errichten.
Die für Jüterbog und Niedergörsdorf sinnvolle Verlegung des nördlichen Endpunktes der RB33
von Berlin-Wannsee nach Potsdam Hbf verschlechtert die Anbindung von Treuenbrietzen und
Beelitz mit Berlin. Die Begrenzung der geplanten RB34 auf den Abschnitt Michendorf – BerlinWannsee kann außerdem auch deshalb nicht befriedigen, weil die starke Belastung des
nördlichen Teils der RE7 aus der hohen Bedeutung des Ziels Berlin Innenstadt resultiert.
Vor diesem Hintergrund sollten im Zusammenhang mit der zukünftigen Führung der RB33 die
folgenden Möglichkeiten gegeneinander abgewogen werden:
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Gutachten vom 11.08.2014
•
Führung der RB34 ab Beelitz Stadt im Anschluss von/zur RB33 über Michendorf und
Berlin-Wannsee nach Berlin Stadtbahn; bei dieser Variante ist eine Elektrifizierung bis
Beelitz Stadt nicht zwingend
•
Verlängerung der RB33 auf ihrer bestehenden Streckenführung nach Berlin Innenstadt
und Schaffung einer Anschlussverbindung Beelitz Stadt – Potsdam Hbf; diese Variante
wäre besonders dann interessant, wenn es wieder ein Zeitfenster für die in den 1990er
Jahren diskutierte Zweisystembahn Potsdam – Beelitz geben sollte, mit der in Beelitz
Stadt Anschlüsse von/zur RB33 zur direkten Anbindung der Potsdamer Innenstadt
hergestellt werden.
Das zweite Zugpaar zwischen Beelitz (Beelitz Stadt bzw. Beelitz Heilstätten) und der Berliner
Innenstadt würde neben dem zusätzlichen Zugverkehr über Berlin-Spandau die
Beanspruchung der überlasteten Berliner Stadtbahn weiter erhöhen. Vor diesem Hintergrund
und wegen der freien Kapazitäten im Berliner Nord-Süd-Tunnel wird eine Neubewertung der
Potsdamer Stammbahn erforderlich. Die vorliegende standardisierte Bewertung hat zwar
keinen ausreichenden Nutzen-Kosten-Indikator ergeben, im Ohne-Fall dieser standardisierten
Bewertung waren aber die nunmehr bestehenden Verlängerungen der RB21 und RB22 sowie
mögliche weitere Fahrzeitverluste infolge der Überlastung der Berliner Stadtbahn nicht
unterstellt. Damit liegt nunmehr eine Änderung der Bewertungsvoraussetzungen vor, die eine
Erhöhung des Nutzen-Kosten-Indikators erwarten lässt. Hinzu kommt, dass mit der
Kapazitätssituation auf der Berliner Stadtbahn begründet wird, dass seit der Eröffnung des
neuen Berliner Hauptbahnhofs keine ICE- bzw. IC/EC-Züge in Berlin Zoologischer Garten
halten, obwohl dieser Bahnhof in den nach 1990 begonnenen Planungen für den Bahnknoten
Berlin als Systemhalt für den gesamten Fernverkehr vorgesehen war und entsprechend
ausgebaut wurde. Daher sind auch Fahrzeitverkürzungen in die Überlegungen einzubeziehen,
die durch eine Bedienung des Bahnhofs Berlin Zoologischer Garten im Fernverkehr nach einer
entsprechenden Entlastung der Berliner Stadtbahn gerade auch durch die Potsdamer
Stammbahn möglich sind. Aus diesen Gründen ist die gesamte Potsdamer Stammbahn auch
weiterhin einschließlich der Einbindung in den Berliner Nord-Süd-Tunnel zu sichern.
7.2.3. Noch ausstehende Lückenschlüsse beim Regionalverkehr von/nach
von/nach Berlin
Neben der Potsdamer Stammbahn bestehen beim Regionalverkehr noch weitere nicht
umgesetzte Lückenschlüsse zwischen dem früheren Westteil Berlins und dem Land
Brandenburg. Bei diesen Lückenschlüssen konzentrieren sich die aktuellen Überlegungen auf
•
die Reaktivierung des Abschnittes Hennigsdorf – Berlin-Tegel – Berlin Nordkreuz
(Gesundbrunnen etc.) auch für den Regionalverkehr sowie
•
die Wiederaufnahme des Regionalverkehrs auf dem Südabschnitt der Niederbarnimer
Eisenbahn (NEB) zwischen dem Abzweig bei Schönwalde (Barnim) und BerlinWilhelmsruh mit Weiterführung nach Berlin-Gesundbrunnen.
Die Wiederherstellung der Möglichkeit zur direkten Führung von Regionalzügen zwischen
Hennigsdorf und Berlin-Gesundbrunnen ermöglicht deutliche Fahrzeitverkürzungen
insbesondere für den Einzugsbereich des Prignitz-Express und führt außerdem zu einer
Entschärfung der schwierigen Kapazitätssituation in Berlin-Spandau.
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Gutachten vom 11.08.2014
Für die Wiederherstellung des Regionalverkehrs auf dem Südast der Niederbarnimer Eisenbahn
spricht gerade aus Brandenburger Sicht die bessere Anbindung der wachsenden Potenziale in
Schildow und Mühlenbeck sowie die zentrale Anbindung touristisch wichtiger Gebiete wie der
Schorfheide an Berlin. Hauptproblem ist der Bahnübergang des Wilhelmsruher Damms wegen
der für Berlin wichtigen Option für eine Weiterführung der Straßenbahnlinie (Tram) M1 von
Berlin-Rosenthal in das einwohnerstarke Märkische Viertel in Berlin-Reinickendorf. Allerdings ist
die Verknüpfung der Tram M1 mit den Buslinien im Märkischen Viertel unbefriedigend. Weil
diese Bahnstrecke schon wegen der Anbindung des Stadler-Werkes in Berlin-Pankow
unverzichtbar ist, bedarf dieses Problem daher in jedem Fall einer sinnvollen Lösung. Die im
„Grünen Zielnetz Berlin-Umland 2020“ favorisierte Anbindung der Niederbarnimer Eisenbahn an
den Berliner Außenring (BAR) kommt wegen der nunmehr erneuerten Brücke über die BAB A10
kaum noch in Betracht.
Dagegen hat die direkte Führung von Regionalzügen und möglicher Fernzüge zwischen Berlin
Nordkreuz und Hohen Neuendorf wegen der geringen Fahrzeitverkürzung gegenüber dem
gegenwärtigen Zustand nur eine geringe Priorität. Bei den schon früher nur wenig durch
Regionalzüge genutzten Strecken Berlin-Spandau – Bötzow bzw. Hennigsdorf (bis 1945
vorwiegend Nutzung durch die Straßenbahnlinie 120 Berlin-Spandau – Hennigsdorf) sowie
Berlin Hermannstraße – Mittenwalde müssen aufgrund der heute bestehenden
Gegebenheiten Lösungen mit anderen Verkehrssystemen in Betracht gezogen werden, für die
zumindest teilweise auch andere Streckenführungen sinnvoll sind. Bei der Dresdner Bahn ist
die Wiederherstellung der Möglichkeit zur direkten Führung des Fern- und Regionalverkehrs in
Berlin überfällig und wird daher hier ebenfalls nicht weiter betrachtet.
7.3. S-Bahn (immer im Kontext mit der UU-Bahn in Berlin)
Für die Gleichstrom-S-Bahn wird im Rahmen der Lückenschlüsse nur noch die Verbindung
Berlin-Spandau – Falkensee diskutiert. Im Raum Teltow/Kleinmachnow/Stahnsdorf (TKS) wird
bei der S-Bahn eine Verlängerung von Teltow Stadt in die südlich der Potsdamer Allee (Landesstraße L76) gelegenen Gebiete Stahnsdorfs diskutiert, nachdem standardisierte Bewertungen
für einen vollständigen Ringschluss bis Berlin-Wannsee zu negativen Ergebnissen führten.
Weitere Themen sind eine Taktverdichtung zwischen Strausberg und Strausberg Nord vor dem
Hintergrund des anlagenbedingt bestehenden, aber schwer merkbaren 40-Minuten-Taktes
und Verlängerungen von Hennigsdorf nach Velten sowie von Blankenfelde (Teltow-Fläming)
nach Rangsdorf.
7.3.1. Falkensee
Bei der S-Bahn-Anbindung von Falkensee würde eine Verkürzung des RB-Angebotes auf dem
Abschnitt Nauen – Falkensee auf Brandenburger Gebiet zu einem Fahrgastrückgang führen. Eine
Umsetzung des so definierten Mit-Falls der standardisierten Bewertung (Planfall, bei dem die
Errichtung der S-Bahn-Verlängerung von Berlin-Spandau nach Falkensee unterstellt wird) kann
daher nicht befürwortet werden. Dies ergibt sich aus den Ergebnissen der standardisierten
Bewertung, bei denen die bis heute umgesetzten Verbesserungen mit Durchbindung des RBAngebotes von/nach Nauen über die Berliner Stadtbahn und über Berlin-Jungfernheide
aufgrund des Bearbeitungsbeginns im Jahr 2003 im Ohne-Fall (Betrachtung eines Planfalls ohne
Errichtung der S-Bahn-Verlängerung von Berlin-Spandau nach Falkensee) nicht berücksichtigt
wurden.
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Gutachten vom 11.08.2014
Daher liegt die Priorität eindeutig bei der Sicherstellung eines zuverlässigen Regionalverkehrsangebotes auf der Grundlage des aktuellen Zustandes. Ob die S-Bahn später als
zusätzliches Angebot realisiert werden kann, hängt von dem unter dieser Voraussetzung
erreichbaren Nutzen-Kosten-Indikator und den Möglichkeiten des Gleiskörpers nach der
Umsetzung anforderungsgerechter Erweiterungen für den Fern- und Regionalverkehr ab, mit
denen Taktunregelmäßigkeiten oder Aufenthaltszeiten wegen Zugüberholungen auch unter
Berücksichtigung zukünftiger Mehrverkehre vollständig vermeidbar sein müssen. Dies gilt
auch für den Fall, dass innerhalb von Berlin eine Verlängerung über den Bahnhof BerlinSpandau hinaus nach Berlin-Albrechtshof oder in das Spandauer Spektefeld realisiert wird.
7.3.2. Teltow/ Kleinmachnow/ Stahnsdorf (TKS)
Im Raum TKS sind gegenwärtig neben der S-Bahn-Verlängerung von Teltow in den Süden
Stahnsdorfs auch Lösungen mit anderen schienengebundenen Systemen in der Diskussion.
Daher rückt hier eine verkehrsträgerübergreifende Entwicklungsstrategie in den Focus, so dass
auf diesen Punkt später eingegangen wird.
7.3.3. Strausberg – Strausberg Nord
Der Handlungsbedarf ergibt sich aus dem aktuell bestehenden 40-Minuten-Takt, der aufgrund
seiner schweren Merkbarkeit wenig attraktiv ist. Grundsätzlich ist es zwar denkbar, zwischen
Strausberg und Strausberg Nord einen 30-Minuten-Takt einzurichten, in dem jeder 2. Zug im
Anschluss von/zur RB26 von Strausberg nach Strausberg Nord und zurück fährt; dies führt aber
zu Zwangspunkten im Fahrplan, die sich auch auf die Anschlussqualität bei der Strausberger
Eisenbahn auswirken. Um außerdem die Nutzbarkeit des Abschnittes Strausberg – Strausberg
Nord für den Güterverkehr zu sichern, erscheint es am sinnvollsten, die infrastrukturellen
Voraussetzungen für die Herstellung eines 20-Minuten-Taktes entsprechend der zur Umsetzung
anstehenden Planungen zu schaffen.
Bei der konkreten Fahrplangestaltung ist auf eine sinnvolle Arbeitsteilung zwischen S-Bahn
und Strausberger Eisenbahn hinzuarbeiten. Dies betrifft insbesondere die Zeiträume, in denen
die Strausberger Eisenbahn gegenwärtig im 40-Minuten-Takt fährt.
7.3.4. Weitere Verlängerungen
Bei den diskutierten Verlängerungen nach Velten und Rangsdorf kann vor dem Hintergrund
der notwendigen Aufrechterhaltung der Regionalverkehrsangebote und der vorhandenen
Fahrgastpotenziale nicht mit einem ausreichenden Nutzen-Kosten-Indikator gerechnet
werden, zumal dieser für das Gesamtprojekt S-Bahn-Falkensee bei deutlich höheren
Fahrgastzahlen und einer unterstellten Einstellung des parallelen RB-Verkehr nur bei maximal
1,61 lag. Hinzu kommen mögliche bzw. absehbare Verbesserungen bei der Durchbindung des
Regionalzugangebotes bis Berlin Gesundbrunnen (Velten) bzw. durch die Berliner Innenstadt
(Rangsdorf).
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Gutachten vom 11.08.2014
7.4. Landesbedeutsame Buslinien (RX)
Aktuell einzige ‚landesbedeutsame’ Buslinie ist die Linie 618 Potsdam – Wünsdorf-Waldstadt.
Landesbedeutsame Buslinien gehören zum Anspruch eines flächendeckenden Kernnetzes,
Hauptnetzes, Rückgratnetzes des Öffentlichen Verkehrs in Brandenburg. Sie hätten bzw.
haben die Aufgabe, den landesbedeutsamen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) dort zu
ergänzen, wo keine Bahntrassen, Bahnstrecken, Bahnverkehre existieren oder nicht mehr
existieren. Sie sind insbesondere für Verkehrskorridore zwischen Ober- u/o Mittelzentren zu
prüfen, zwischen Hauptorten, Zentren mit gewerblicher, touristischer oder bedeutender
Infrastruktur ohne SPNV. Zur Schließung von Lücken im SPNV ist ein ergänzendes Busangebot
mit vertaktetem integrierten Fahrplan und vergleichbarer Servicequalität zu schaffen. Dabei
sind
•
die Linien in stark frequentierten Verkehrskorridoren zu führen, in denen Nutzer derzeit
mangels attraktiver ÖPNV-Angebote mit dem Auto fahren (müssen).
•
die Linien für potenzielle Nutzer so attraktiv zu gestalten, dass Alternativen zur KfzNutzung bezüglich Fahrzeit, Taktgefüge, Direktfahrt, Anschlusssicherheit und
Servicequalität entstehen. Verknüpfungspunkte sind analog zu denen im SPNV zu
entwickeln.
•
die Linien mit Ausstattungsmerkmalen am Standard des SPNV auszurichten.
•
die Linien auch so zu entwickeln, dass verloren gegangene oder neue Nachfrage
generiert wird, die mehr und mehr (wieder) einen SPNV Bahnkorridor rechtfertigt.
7.5.
Strass
Strassenbahn
ssenbahn (Tram)
Innerstädtische ÖPNV-Systeme haben sich auch in den Berlin-ferneren Gebieten trotz der
schwierigen Rahmenbedingungen gut behauptet. Daher und zur Sicherung der Attraktivität
sind vorhandene Straßenbahnsysteme einschließlich möglicher Erweiterungen zu sichern. Dies
betrifft auch die Strausberger Eisenbahn, bei der im Zusammenhang mit der Verdichtung der
S-Bahn zwischen Strausberg und Strausberg Nord eine sinnvolle Arbeitsteilung sicherzustellen
ist. Dazu sind Wege zu suchen, mit denen auch bei der Strausberger Eisenbahn der 20Minuten-Takt beibehalten werden und der zu bestimmten Zeiten bestehende 40-MinutenTakt ohne Angebotsreduzierungen durch ein merkbares Angebot ersetzt werden kann.
Ebenfalls zu sichern sind die bestehenden Stadt-Umland-Linien. Die Realisierung einer
Straßenbahnverbindung Frankfurt (Oder) – Slubice ist anzustreben. Die Möglichkeiten zur
Erweiterung der Potsdamer Straßenbahn in den Raum Stahnsdorf/Kleinmachnow/Teltow ist
ggf. in Form von Zweisystembahnen (Straßenbahnfahrzeuge, die auch auf Eisenbahnstrecken
verkehren können) zu sichern. Die weitere Umsetzung ist im Rahmen eines
verkehrsträgerübergreifenden Entwicklungskonzeptes zu klären.
© 2014 | teamred| Seite 57
Gutachten vom 11.08.2014
7.6. StadtStadt- und Regionalbusse
Auch in den Berlin-ferneren Gebieten sind Stadtbusangebote eingerichtet worden, bei denen
sich die Städte auch finanziell engagieren. Diese Angebote stellen eine wichtige
Zubringerfunktion zu den Bahnangeboten dar. Im Rahmen von Anreizen für die Entwicklung
eines auf die Bahnangebote ausgerichteten Busangebotes auch im Regionalverkehr sollte
daher eine Stärkung dieser Stadtbusangebote angestrebt werden.
7.7.
Alternative Bedienformen
In den ländlichen Räumen können die finanzierbaren Mindestbedienungsstandards (2 Fahrten
pro Tag, insbesondere in den Schulferien teilweise nur an einzelnen Wochentagen) im
Buslinienverkehr nicht befriedigen. Häufig können sie während der Schulferien nur an
einzelnen Wochentagen bereitgestellt werden. Dies betrifft auch Bedürfnisse des allgemeinen
Verkehrs (Nutzer außerhalb der Schülerbeförderung), die zeitlich oder in der Linienführung
nicht zu den Anforderungen der Schülerbeförderung passen. Daher haben die alternativen
Bedienformen eine zunehmende Bedeutung. In dünn besiedelten Gebieten sind aber auch
Rufbusse zu teuer und zu unflexibel (lange Vormeldefristen).
Unter Nutzung des sozialen Zusammenhalts in ländlichen Räumen sollten daher
Möglichkeiten zur Unterstützung selbst organisierter Angebote verstärkt ins Auge gefasst
werden. Dies betrifft die rechtlichen Fragen, logistische Unterstützung und gezielte finanzielle
Anreize. Diese Möglichkeiten sollten auf der Grundlage vorliegender Untersuchungsergebnisse
weiterentwickelt werden. Weitere Ansätze sind der Kombi-Bus (kombinierte Personen- und
Güterverkehre wie in der Uckermark) oder das Bedienkonzept für den westlichen Teil des
Landkreises Potsdam-Mittelmark (Aufwertung einer ländlichen Buslinie durch eine gezielte
Kombination mit bedarfsgesteuerten Angeboten) beim Korridor Brandenburg – Grüningen –
Ziesar bzw. Görzke.
Mit Hilfe von Rufbussen und der Taxiintegration werden gerade in den berlinnahen Räumen
ergänzende Angebote zum Buslinienverkehr bereitgestellt. Gerade an Wochenenden könnte
durch die Sicherstellung eines Angebotes bis vor die Haustür eine weitere Aufwertung der
Tagesangebote erreicht werden, da die Nutzer im Spätverkehr, ggf. auch in den Nächten,
Rückfahrmöglichkeiten vorfinden und daher den ÖPNV auch zur Hinfahrt nutzen können.
7.8. Verkehrsträgerübergreifende Entwicklungsstrategien
7.8.1. Berliner Aussenring
Aussenring (BAR)
Die Probleme bei der Anbindung Potsdams über den Berliner Außenring (BAR) überlagern sich
mit den Defiziten der aktuellen Planungen bei der Anbindung des zukünftigen Flughafens BER.
Zur Verknüpfung der Angebote auf dem BAR mit den Angeboten auf den Radialstrecken
von/nach Berlin wurde in der Vergangenheit besonders beim südlichen Teil des BAR (südlicher
Außenring SAR) der Bau von Turmbahnhöfen diskutiert. Diese sind aber nur dann sinnvoll,
wenn durch sie dauerhaft sinnvolle Anschlüsse geschaffen werden können. Da die Zugfolge
auf dem Berliner Außenring aufgrund des Einzugspotenzials nur schwer verdichtet werden
kann, kann diese Voraussetzung wegen der Zielkonflikte bei der Bereitstellung von
Anschlüssen nur selten erfüllt werden. Dies gilt auch für das Heranführen einer Zugfahrt in
nahe gelegene Stationen der Radialstrecken, um an mehreren Stellen Anschlüsse zu schaffen.
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Gutachten vom 11.08.2014
Gemäß LNVP 2013-2017 soll am Bahnhof Potsdam-Pirschheide eine Verknüpfung zwischen der
RB33 und der RB22 ermöglicht werden. Eine weitere Verknüpfung erscheint daher nur beim
Kreuz Glasower Damm mit der im 20-Minuten-Takt verkehrenden S2 Bernau – Blankenfelde
(Teltow-Fläming) möglich, um die Verbindungen Blankenfelde-Mahlow – Potsdam und
Saarmund – Berlin sowie zwischen dem südlichen Einzugsbereich der S2 in Berlin und dem
Flughafen BER bzw. Potsdam zu verbessern. Beim nicht mehr genutzten Turmbahnhof
Bergholz b. Potsdam zwischen Berlin-Wannsee und Michendorf kommt hinzu, dass eine
Wiedereröffnung mit einem erheblichen Aufwand verbunden wäre, da der Zustand vor der
Schließung mit langen Umsteigewegen verbunden war, die den Anforderungen der
Barrierefreiheit in keiner Weise genügen. Vorbehaltlich genauerer Untersuchungen über die
Möglichkeit von Anschlüssen im vorhandenen SPNV-Angebot wird es daher bis zur
Erschließung einer ausreichenden Nachfrage für zusätzliche SPNV-Leistungen erforderlich
sein, den Einsatz von Expressbussen für die folgenden Funktionen in Betracht zu ziehen
•
Anbindung von Potsdam an den RE-Verkehr in die Prignitz in Nauen
•
Anbindung von Ludwigsfelde und des Flughafen BER an Michendorf (RE7)10
•
Anbindung des BER an das RE-Angebot aus Richtung Jüterbog in Ludwigsfelde
Anstelle der im LNVP 2013-2017 vorgesehenen Führung eines Teils der RB20 von Oranienburg
über Hennigsdorf nach Berlin-Spandau sollte bei dieser Linie ein Stundentakt zwischen
Oranienburg und Potsdam angestrebt und in die Überlegungen einbezogen werden, zumal
sich für den Abschnitt Hennigsdorf – Berlin-Spandau bzw. Falkensee eine Weiterentwicklung
des vorhandenen Busangebotes anbietet. Beim südlichen Berliner Außenring sollten zur
besseren Potenzialerschließung zusätzliche Halte in Ahrensdorf, Diedersdorf und ggf. auch in
Waßmannsdorf in Erwägung gezogen werden.
7.8.2. Teltow / Kleinmachnow/ Stahnsdorf (TKS)
Bei der Anbindung des Raumes Teltow/Kleinmachnow/Stahnsdorf – der mit über 55.000
Einwohnern ‚fünftgrößten Stadt’ in Brandenburg – wurden in den letzten Jahren erhebliche
Anstrengungen unternommen und Verbesserungen im Busangebot und seiner Vernetzung
mit den vorhandenen Bahn-Regionalverkehr- sowie S+U-Bahn-Angeboten im Nahbereich in
Berlin und Potsdam erreicht. (Dazu gehören auch die Expressbuslinien X1 und X10.)
Das bestehende Buslinienangebot bietet noch erhebliches Entwicklungspotenzial bei den
Stichworten Fahrzeugtyp, Fahrplantakt, Fahrwegfreihaltung und Anschlusssicherheit, die im
Detail regelmäßig zu prüfen sind. Vor dem Hintergrund der hohen Entwicklungsdynamik ist
auch die Weiterentwicklung der Schienenanbindungen dieses Raumes von großer Bedeutung.
Daher sollte eine Entwicklungsstrategie in Betracht gezogen werden, bei der
•
zunächst vor dem Hintergrund kritischer Verkehrsströme, der Kapazitätsgrenzen der
eingesetzten Fahrzeuge und der Beeinträchtigungen im Fahrweg ermittelt wird, wo
Verkehrssysteme mit einer höheren Platzkapazität erforderlich sind oder zur
Sicherstellung der Pünktlichkeit eine eigene Infrastruktur für den ÖPNV angezeigt ist,
10
Die Führung der RB22 über Michendorf ermöglichte gute Verbindungen zwischen dem südlichen Einzugsbereich der RE7 und dem
Flughafen Schönefeld mit Abfahrt am gleichen Bahnsteig bis hin zu einem Korrespondenzhalt zwischen RE7 und RB22 (zeit- und
höhengleiches Umsteigen).
© 2014 | teamred| Seite 59
Gutachten vom 11.08.2014
•
auf der Grundlage der laufenden Machbarkeitsuntersuchung für die S-BahnVerlängerung von Teltow Stadt in den Süden Stahnsdorfs vorhandene
Untersuchungsergebnisse (Straßenbahn Potsdam – Teltow) im Hinblick auf
zwischenzeitliche Änderungen bei den Strukturdaten (Einwohnerzahl, Arbeitsplätze
etc.), der Siedlungsstruktur und der Verkehrsangebote (neu eingerichtete
Expressbuslinien) einer aktualisierten Bewertung unterzogen werden,
•
Handlungsansätze auf der Grundlage weiterer Überlegungen (Zweisystembahn) und
der Möglichkeiten der Potsdamer Stammbahn im Rahmen der notwendigen
Erweiterung des SPNV-Angebotes zwischen Potsdam und Berlin und diskutierter
Erweiterungen beim Straßenbahnnetz in Potsdam entwickelt und priorisiert werden.
Daneben sind diejenigen Teile der Trasse zwischen Teltow Stadt und Berlin-Wannsee weiter zu
sichern, die noch keiner Nutzung durch die S-Bahn zugeführt werden können. Dazu ist die
Widmung der S-Bahn zwischen Berlin-Wannsee und Stahnsdorf zu sichern und auf die
Möglichkeiten der Regional- und Landesplanung zurückzugreifen.
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Gutachten vom 11.08.2014
8. Infrastruktur
8.1.
Vorhandene Infrastruktur im Land Brandenburg
Bei der Bewertung der Infrastruktur – hier Anlagen des Bahnverkehrs in den Ländern
Brandenburg und Berlin – ist vor allem die Frage zu stellen, ob die vorhandenen Bahnstrecken
und Stationen hinsichtlich Lage, Kapazität, Ausstattungsgrad und Instandhaltungszustand
den derzeitigen und künftigen Anforderungen entsprechen. Und welche Maßnahmen bei der
angestrebten Ausweitung des Anteils des Öffentlichen Verkehrs im Land Brandenburg in
investiver und organisatorischer Art erforderlich sind.
Bei den Strecken sind vorrangig Fragen zu klären, wie
•
Generelle Netzstruktur (Hierarchisierung in Haupt- und Nebennetz, SPNV- und/oder
Güter-Haupttrassen, Streckenerhalt bzw. Streckenergänzungen zur Aufrechterhaltung
und Verbesserung der Erschließungsqualität und der Versorgungssicherheit im
Havariefall /Umleitungsverkehre/)
•
Durchlassfähigkeit für Fernverkehr, vertakteten SPNV und Güterverkehr
•
Erhaltungszustand, Ausbau- und Ertüchtigungsmaßnahmen
Bei den Stationen betrifft es die Fragen:
•
Generelle Lage der Stationen (Platzierung hinsichtlich derzeitiger und künftiger
Erschließungsfunktion; auch und gerade in Verbindung mit anderen Angeboten des ÖV
und weiterer Mobilitätsangebote zur Vergrößerung des Einzugsbereiches)
•
Ausstattung der Stationen (Anlagen des unmittelbaren Fahrgastverkehrs.
Bahnsteiglängen, Bahnsteighöhen, Zugänglichkeit – auch Barrierefreiheit, Service- und
Dienstleistungsfunktionen, Fahrgastinformation)
•
Verknüpfungsfunktionen (z.B. Umsteigen intramodal zwischen den gleichen
Verkehrsträgern und intermodal in der Verbindung der Verkehrsarten des
Umweltverbundes, Bahn- und Busverkehr, Fahrrad- und Fußgängerverkehr und auch
mit dem MIV, P+R, CarSharing etc.)
Maßstab bei der Bewertung der Durchlassfähigkeit der Strecken sind die Belastungen aus dem
Personenverkehr (Fernverkehr und SPNV) und dem Güterverkehr.
Das aktuelle SPNV-Angebot im Gebiet des VBB wurde bereits in Kap. 5 ausführlich dargestellt.
Im Rahmen der Bearbeitung des vorliegenden Gutachtens konnte im vorgegebenen
Zeitrahmen keine Analyse des aktuellen Personenfernverkehrs und seiner perspektivischen
Entwicklung vorgenommen werden. Ebenso wenig konnten die aktuellen und künftigen
Güterverkehrsströme auf der Schiene quantifiziert werden. Aussagen zu Auswirkungen auf
den SPNV im VBB-Gebiet – die sich in sog. „Trassenkonflikten“ darstellen – können deshalb nur
im Sinne allgemeiner Aussagen gemacht werden. Die langjährige und intensive Beschäftigung
mit der Thematik führte zu umfangreichen Kenntnissen der Situation des Eisenbahnverkehrs
im Allgemeinen, deutschlandweit und besonders der spezifischen Situation in BrandenburgBerlin und erlauben den Projektbearbeitern diesen Blick aus der „Mega-Ebene“.
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Gutachten vom 11.08.2014
8.1.1. Fragen der Streckenkapazitäten
Streckenkapazitäten
Im Bereich des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg haben sich die Fahrgastzahlen im SPNV
in den vergangenen Jahren insgesamt positiv entwickelt, wobei sich auch in den Jahren 20082012 (dem Gültigkeitsbereich des vorangegangenen LNVP) ein sich bereits seit Jahren
abzeichnender Trend bestätigte. Während die Fahrgastzahlen in der Metropolregion und den
auf Berlin und Potsdam zulaufenden RE-Linien zum Teil hohe Zuwächse aufweisen, ist in den
peripheren Räumen ein leichter Rückgang bzw. eine Stagnation der Fahrgastzahlen zu
verzeichnen11.
Abb. 6: Anzahl der täglichen Fahrgäste im Regionalverkehr
Aus Anlage 9 ist die ist die Frequentierung der Stationen im Land Brandenburg ersichtlich.
Im Bereich des VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg weisen die im SPNV befahrenen
Strecken stark unterschiedliche Belastungen (Fahrgastzahlen) auf.
Aus Abbildung 7 sind die Unterschiede in den Querschnittsbelastungen deutlich zu erkennen.
11
Vergleiche: Landesnahverkehrsplan 2013-2017 S. 20 ff. Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg.
06.12.2012
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Gutachten vom 11.08.2014
Abb. 7: Querschnittsnachfrage im SPNV der Länder Berlin und Brandenburg (vergrößerte Darstellung
siehe Anlage 10)
© 2014 | teamred| Seite 63
Gutachten vom 11.08.2014
So weisen beispielsweise ausgewählte Trassen folgende Belastungswerte auf:
Berlin:
Berlin
•
Ost-West-Achse (Stadtbahn Berlin-Charlottenburg – Berlin Ostbahnhof) bis 41.900 P/d
zwischen Berlin Zoo und Berlin Hbf (zu Vergleichszwecken = 100% gesetzt)
•
Nord-Süd-Achse (Berlin Gesundbrunnen – Berlin Südkreuz) bis 13.100 P/d zwischen
Berlin Hbf und Berlin Potsdamer Platz (= 31,3%)
Brandenburg:
Brandenburg
•
Abschnitt Berlin Charlottenburg – Potsdam Hbf. 32.500 P/d (= 77,6%)
•
Abschnitt Berlin Spandau – Falkensee. 17.400 P/d (= 41,5%; nach Relation Berlin –
Potsdam zweitstärkstes Aufkommen in Brandenburg)
•
Abschnitt Bernau – Eberswalde. 9.770 P/d (= 23,3%)
•
Abschnitt Berlin Gesundbrunnen – Oranienburg: 4.460 P/d (= 15,2%)
Die unterschiedlichen Querschnittsbelastungen im Personenverkehr – gesehen über das
gesamte Streckennetz – bilden die Grundlage für die Gestaltung und Dimensionierung der
SPNV-Angebote. Die daraus resultierenden Linien und deren Taktfrequenzen und ihre
Einbettung in das Fahrplangefüge der jeweiligen Streckenabschnitte (Fernverkehr,
Regionalverkehr, ggf. Güterverkehr, einschließlich der Durchlassfähigkeit der Knoten) stellen
die spezifischen Anforderungen an die Infrastruktur. Diese ist in ihrer
Streckendurchlassfähigkeit (Züge pro Stunde + Richtung) begrenzt.
8.1.2. Infrastrukturzustand
Seit dem Jahr 2006 werden vom VBB Qualitätsanalysen des Netzes und der Stationen erstellt.
Bei den Stationen wird seit 2012 eine Momentaufnahme von 100 zufällig ausgewählten
Stationen und ihres Umfeldes (Verknüpfungseinrichtungen zu anderen Verkehrssystemen)
durchgeführt, wobei neben dem bisherigen Schwerpunktthema der Fahrgastinformation auch
die Kriterien Barrierefreiheit und Aufenthaltsqualität substanziell erfasst werden. Aufgrund
dieser Veränderungen sind bei den Stationen Vergleiche mit den Ergebnissen älterer
Qualitätsanalysen nur bedingt möglich.
Nunmehr werden die Stationen vom VBB anhand von drei Kriterien bewertet:
•
Barrierefreiheit – stufenloser Zugang und behindertengerechte Ausstattung,
•
Fahrgastinformation – Wegeleitsystem, Vollständigkeit der erforderlichen
Informationen im Regelfall, Informationsmöglichkeiten für Abweichungen vom
Regelfall, Uhrzeit,
•
Aufenthaltsqualität – Wetterschutz, Sitzgelegenheiten, Beleuchtung, Übersichtlichkeit,
Erscheinungsbild, Sauberkeit und Zustand der baulichen Anlagen.
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Gutachten vom 11.08.2014
Beim Netz wurde 2013 erstmals seit 2010 eine Verschlechterung gegenüber dem Vorjahr
festgestellt:
•
Es sind 10,3% des Untersuchungsnetzes von Mängeln betroffen
•
Zunahme der Zahl der Geschwindigkeitseinbrüche von 423 (2012) auf 533
•
Betroffene Streckenlänge 463,5 km statt 423 km (2012)
•
Zunahme der Zeitverluste um 14 Minuten, auf 2 Stunden und 59 Minuten
•
Fortschritt seit 2007 um 1 Std. und 8 Min
Bei den 100 untersuchten Stationen wurde 2012 die folgende Situation festgestellt:
•
32% mit dringendem Handlungsbedarf
•
37% mit erkennbarem Handlungsbedarf
•
31% ohne oder mit geringem Handlungsbedarf (Gesamterfüllungsgrad über 90%)
•
20% mit Anforderungen des VBB in allen Belangen erfüllt
Erheblicher Handlungsbedarf besteht auch bei den Eisenbahnbrücken. Besonders gravierend
ist die Situation zwischen Bernau und Eberswalde. Von den 801 Eisenbahnbrücken in
Brandenburg
•
haben 208 umfangreiche Schäden, können aber noch instand gesetzt werden,
•
müssen 65 wegen gravierender Schäden ersetzt werden, da sie nicht mehr
wirtschaftlich instand gesetzt werden können.
8.2. Laufende Infrastrukturkosten beim SPNV im Land Brandenburg
Neben den grundsätzlichen Fragen der Finanzierung von Infrastruktur und Betrieb des
Öffentlichen Verkehrs (siehe Kap. 9 und Anlage 5) ist in einer Betrachtung der finanziellen
Aspekte vor allem auch die regionale und lokale Situation zu berücksichtigen.
Für den SPNV bedeutet das: Jedes Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), das Strecken und
Stationen eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens (EIU) nutzt, muss dafür
Infrastrukturentgelte zahlen, das sind insbesondere die sog. „Trassengebühren“ und
„Stationsentgelte“. Aufgrund des Grundsatzes des diskriminierungsfreien Trassenzugangs
muss das EIU dabei alle EVU gleich behandeln, egal, ob es ein „eigenes“ EVU ist oder nicht.
Nach § 9 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) gilt zudem das Prinzip der getrennten
Rechnungsführung bei Verkehrs- und Infrastrukturbereichen. Gelder aus öffentlichen
Zuwendungen dürfen nicht zwischen Verkehrs- und Infrastrukturbereichen übertragen
werden. Zudem müssen diese Unternehmensbereiche organisatorisch getrennt sein.
Ausnahmen sind nur zulässig, wenn aufgrund geringer Streckenlängen und
Betriebsleistungen keine Beeinträchtigung des Wettbewerbs zu erwarten ist.
Die EVU kalkulieren die Infrastrukturentgelte bei Ausschreibungen von SPNV-Leistungen in
ihre Angebote ein. Weil die Infrastrukturentgelte vom jeweiligen EVU nicht beeinflussbar sind,
stellen sie de facto „Durchlaufposten“ dar. Die im Land Brandenburg derzeit tätigen EVU (DB S-
© 2014 | teamred| Seite 65
Gutachten vom 11.08.2014
Bahn Berlin GmbH, DB Regio AG, ODEG, NEB und EGP) müssen also bei der Erbringung der
SPNV-Leistungen die Infrastrukturentgelte an das jeweilige EIU bezahlen, deren
überwiegender Teil auf der Grundlage der gegenwärtig bzw. künftig jeweils gültigen
Trassengebühren und Stationsentgelte von DB Netz bzw. DB Station&Service AG beruht.
Aufgrund des diskriminierungsfreien Trassenzugangs haben demnach auch „DB-Konzernfremde“ EIU die Möglichkeit, SPNV-Leistungen auf der Infrastruktur der DB AG zu generieren.
So zum Beispiel RIN RegioInfra Nord auf der Strecke Löwenberg – Rheinsberg, wo die
Regionalbahn-Leistungen der RB54 durch die DB Regio AG, Regionalleitung Nordost, erbracht
werden.
In Brandenburg und Berlin treten neben der Deutschen Bahn AG die NEB Niederbarnimer
Eisenbahn AG und die RIN RegioInfra Gesellschaft mbH & Co. KG als Infrastrukturbetreiber auf.
Deren Infrastruktur steht wegen des diskriminierungsfreien Trassenzugangs auch den EVU der
DB AG zur Verfügung. Alle EVU bezahlen bei der Nutzung dieser Infrastruktur die durch diese
EIU festgesetzten Infrastrukturentgelte.
Die an DB Netz zu zahlenden Trassenpreise werden auf der Basis der örtlich festgelegten
Streckenkategorien und der vorgesehenen Verkehrsleistungen (hier SPNV im Taktverkehr mit
einer bestimmten, bestellten Jahres-Kilometerleistung) berechnet. Die an DB Station&Service
zu zahlenden Stationsentgelte werden anhand der jeweils gültigen „Stationspreislisten“ des
„Stationspreissystems 2011“ („SPS 11“) berechnet. DB Station&Service AG differenziert
bundesweit alle Stationen in Abhängigkeit von ihrer verkehrlichen Bedeutung in Kategorien.
Für die insgesamt 7 Kategorien gelten jeweils separate Stationspreise, die von Bundesland zu
Bundesland, von Aufgabenträger zu Aufgabenträger unterschiedlich sind. Für die einzelnen
Stationskategorien ist die jeweils standardmäßig vorzuhaltende Ausstattung festgelegt (z.B.
hinsichtlich der Fahrgastinformation, Fahrgast-Unterstellmöglichkeiten, usw.).
Das derzeitige Berechnungsmodell der DB Station&Service AG erscheint aus Sicht der Nutzer
(EVU) und der Aufgabenträger ungerecht und intransparent. Es geht von einer –
standortbezogenen vollständigen Deckung des jeweiligen Aufwandes (laufende
Betriebskosten, Kapitalkosten) aus, unabhängig von der besonders fahrgastrelevanten Serviceund Aufenthaltsqualität. Im konkreten Fall folgt daraus, dass für die beiden einzigen Stationen
der Kategorie 2 im Land Brandenburg, Potsdam Hbf und Cottbus Hbf (die hochwertigste
Kategorie 1 existiert im Land nicht), die bundesweit mit Abstand höchsten Stationsentgelte
erhoben werden. So kostet ein einzelner Halt in Potsdam Hbf und Cottbus Hbf jeweils 46,41 € mehr als das 2,5-fache eines Halts in den Kategorie 1 -Bahnhöfen München Hbf (19,99 €) bzw.
Berlin Hbf (18,01 €). In diesem Fall zeigen sich die Nachteile des angewandten
Berechnungsverfahrens überdeutlich: In Potsdam halten – trotz S-Bahn-Verkehrs im 20- minTakt und eines dichten RegionalExpress-/RegionalBahn-Angebotes – in Summe deutlich
weniger Züge als in den Vergleichsbeispielen. Und Fernverkehrs-Halte hat Potsdam überhaupt
nicht aufzuweisen. Der hohe Aufwand für den Unterhalt und die Refinanzierung der
Infrastruktur der modernen, gut und aufwändig gestalteten Station Potsdam Hbf wird durch
die vergleichsweise geringe Zugzahl dividiert und ergibt den hohen Wert des Stationspreises.
Auch wenn man für die im Jahr 2000 in Betrieb genommene Station Potsdam Hbf die
Erfüllung aller wesentlichen Anforderungen der Service- und Aufenthaltsqualität –
einschließlich einer behindertenfreundlichen Gestaltung – konstatieren kann, so stellt sich die
derzeitige Situation der Station Cottbus Hbf extrem anders dar. Zwar wurden bis 1978 ein
neues Empfangsgebäude und ein neuer Bahnsteigtunnel errichtet und diese anlässlich der
BUGA 1995 nochmals umfassend saniert. Die übrigen fahrgastrelevanten Anlagen erfüllen
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Gutachten vom 11.08.2014
aber keinesfalls die Anforderungen an eine moderne Anlage (z.B. fehlende Überdachungen der
Zwischenbahnsteige, mangelnde Barrierefreiheit der Zugänge, fehlende Verlängerung des
Bahnsteigtunnels und der Fahrgastanlagen in Richtung Norden). Veränderungen sind seit
langem durch die DB AG unter zusätzlicher Inanspruchnahme von Landes- und
Kommunalmitteln geplant, bisher aber noch nicht realisiert.
Und auch die Zuordnung zu den jeweiligen Stationskategorien erweckt den Eindruck der
Willkürlichkeit. So wird beispielsweise in Nordrhein-Westfalen die 2004 eröffnete, baulich
aufwändige und hochwertig ausgestattete Station Köln-Bonn Flughafen ebenso der Kategorie
3 (aktueller Stationspreis 6,95 €/Halt) zugeordnet, wie in Brandenburg die – zum Beispiel
hinsichtlich der Serviceeinrichtungen (Fahrscheinverkauf, Warte- und Unterstellmöglichkeiten)
– deutlich unattraktivere Station Hennigsdorf (aktueller Stationspreis 12,62 €/Halt).
Fazit:
Fazit:
Es muss generell konstatiert werden, dass die Stationspreise der DB Station&Service AG in
Berlin-Brandenburg vergleichsweise sehr hoch sind und bundesweit eine Spitzenposition
einnehmen. (Siehe Anlage 11 „Auszug Stationspreise DB Station&Service AG, BundesländerVergleich“). Im Gegensatz zur Deutschen Bahn AG hat die Niederbarnimer Eisenbahn AG ein
eigenes, einfacheres und überschaubareres System der Trassenpreise und
Stationsnutzungsgebühren für ihre Eigentumsstrecken entwickelt12.
Entsprechend den Aussagen in Kapitel 11 (insbesondere Abschnitt 11.2.1) ist diese Forderung an
die DB zur Vereinfachung und Gleichbehandlung politisch auf höchsten Ebenen zu stellen und
zu verhandeln. Die BAG-SPNV (Bundesarbeitsgemeinschaft der Aufgabenträger des
Schienenpersonennahverkehrs) als Dachorganisation aller Aufgabenträger des SPNV dürfte
mit der Rückendeckung des Bundesrates bzw. der einzelnen Länder die richtige
Verhandlungsebene sein.
Eine Zusammenstellung der Strecken und Stationen im Besitz der RIN RegioInfra Nord, des
dritten Betreibers von Infrastruktur im Land Brandenburg, ist in Anlage 12 „Übersicht über
Eisenbahninfrastruktur der RIN RegioInfra Nord“ dargestellt.
12
Unter http://www.neb.de/neb_infrastruktur.html sind die aktuellen Infrastrukturnutzungsverträge der NEB hinterlegt.
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Gutachten vom 11.08.2014
8.3. Entwicklung der Eisenbahninfrastruktur
Eisenbahninfrastruktur im Land Brandenburg
In diesem Kapitel werden ausgewählte Aspekte der Straßenbahninfrastruktur mitbetrachtet.
Aufgrund der knappen Mittel ist eine Priorisierung der vorgesehenen
Infrastrukturmaßnahmen erforderlich, um bei Maßnahmen, die mit geringem
Investitionsbedarf einen hohen Effekt erzielen können, eine schnelle Realisierung zu erreichen.
Auf dieser Grundlage ist unter Einbeziehung des Handlungsbedarfs bei den Stationen ein
entsprechender Maßnahmenkatalog für das weitere Vorgehen gegenüber dem Bund zu
erstellen.
8.3.1. Besonders vordringliche Mass
Massnahmen
ssnahmen
Kleine Maßnahmen sind neben der weiteren Aufwertung der Stationen und ihres Umfeldes
insbesondere
•
Herstellung der Barrierefreiheit bei allen ÖPNV-Systemen in Verbindung mit
fahrzeugseitigen Maßnahmen unter Einbeziehung der Behindertenverbände,
•
Beseitigung der Eingleisigkeit Königs Wusterhausen (Kapazität, Verknüpfung,
Anbindung in Richtung Flughafen BER und Potsdam),
•
Zumindest teilweise zweigleisige Erweiterung des S-Bahn-Abschnittes Berlin-Wannsee
– Potsdam-Griebnitzsee, (Fahrplanstabilität),
•
Zweigleisiger Abschnitt bei der Strecke Strausberg – Strausberg Nord (nutzerfreundliche
Zugfolge durch Möglichkeit für einen 20-Minuten-Takt),
•
Zweiter Regionalbahnsteig in Potsdam-Griebnitzsee, neben Aufwertung auch
Reaktivierung und Neubauten von Stationen in Abhängigkeit vom Bedarf,
•
Sicherungsstrategie für bedrohte Strecken und Planungen auch für den üÖPNV; dies
betrifft auch grenzüberschreitende Strecken (Straßenbahn Slubice).
Eine besonders hohe Priorität haben darüber hinaus
•
die überfällige Erweiterung der Dresdener Bahn zwischen Berlin Südkreuz und dem
Kreuz Glasower Damm (Engpassbeseitigung, Anbindung Flughafen BER)13,
•
die Beseitigung von Zustandsmängeln, die Beeinträchtigungen beim Bahnangebot nach
sich ziehen. Dazu gehören die teilweise schwerwiegenden Mängel bei
Eisenbahnbrücken, die zum Beispiel eine sofortige Inangriffnahme des im Bedarfsplan
für die Bundesschienenwege vorgesehenen Ausbaus der Strecke Berlin – Stettin
(Szczecin) auf dem Abschnitt Bernau – Eberswalde erfordern.
In der zurückliegenden Zeit sind auch netzverknüpfende Strecken entwidmet worden. Eine
Reaktivierung für den Schienenverkehr ist dadurch massiv erschwert bzw. kaum noch möglich.
Um weitere Entwidmungen zu verhindern, sind für Strecken, die auf der Grundlage des § 11
AEG stillgelegt wurden (dauernde Einstellung des Betriebs von Infrastruktureinrichtungen,
13
Bei dieser Maßnahme stocken die Planungen seit fast 20 Jahren, da keine Einigung über eine Tunnellösung in Berlin-Lichtenrade
erreicht wird (derzeitige Mehrkostenschätzung 100 Mio. €); dagegen wird bei Stuttgart 21 der Einsatz von Milliardenbeträge (auch aus
Mitteln der DB AG) in erheblichem Umfang mit städtebaulichen Zielen begründet.
© 2014 | teamred| Seite 68
Gutachten vom 11.08.2014
Kapazitätsverminderung an Strecken) Sicherungsstrategien vorzunehmen. Dabei sind
erforderliche Regelungen zu Finanzierung und Zuständigkeiten zu treffen. Hinzu kommen
sinnvolle Vorleistungen insbesondere an vorhandenen bzw. zukünftigen Kreuzungspunkten
mit anderen Verkehrswegen (zum Beispiel Maße und Tragfähigkeit von Fahrbahnträgern bei
Brücken), ggf. auch Errichtung von Kreuzungsbauwerken bei unmittelbar bestehenden
Nutzungsmöglichkeiten auch zu anderen Zwecken (Landwirtschaftlicher und/oder
nichtmotorisierter Verkehr, Freizeiteinrichtungen, Umwelt- und Naturschutz etc.).
Eine mögliche Lösung ist dabei zum Beispiel die Schaffung eines Streckenpools in der
Zuständigkeit des Landes und/oder die Beauftragung kommunaler Einrichtungen zur
Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht. Ob hierzu und/oder im Zusammenhang mit
einer möglichen Regionalisierung von Eisenbahninfrastruktur bei entsprechenden
Finanzierungsregelungen (vergleiche Abschnitt 11.2.3) der Aufbau einer Landeseisenbahn
sinnvoll ist, ist ggf. zu prüfen. Dies betrifft auch die Möglichkeit, durch landesrechtliche
Regelungen14 wirksame Instrumente zur Sicherung von Eisenbahninfrastruktur zu schaffen, die
gerade bei der Sicherung der Widmung über die ebenfalls einzusetzenden Möglichkeiten der
Regional- und Landesplanung hinausgehen. Dazu sollten entsprechende Regelungen in
mehreren Landeseisenbahngesetzen aufgegriffen und auf Weiterentwicklungsmöglichkeiten
auch zur Durchsetzung weiterer Ziele beim SPNV geprüft werden, zumindest bis zum Erlass
entsprechender bundesrechtlicher Regelungen. Dies umfasst auch Regelungen zur besonderen
Nutzung gewidmeter Eisenbahninfrastruktur zum Beispiel durch Fahrzeuge, die keine
Eisenbahnfahrzeuge im Sinne der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) sind (§ 10 des
Hessischen Eisenbahngesetzes) oder zur Sicherung der Umsetzbarkeit von Planungen bzw.
möglicher Optimierungen bei Trassenführungen auch bei noch nicht gewidmeten Flächen.
Entsprechende Instrumente sind auch im Hinblick auf Gleisanschlüsse etc. zu prüfen.
Bei nicht mehr gewidmeten Strecken sollte die Nutzbarkeit für ein möglichst breites Spektrum
vorhandener und zukünftig möglicher Systeme15 des Umweltverbundes nicht weiter erschwert
werden. Dies könnte für die betroffenen Trassen oder zumindest gleichwertige Ersatztrassen
erreicht werden, in dem die Nutzung der zugehörigen aber brachliegenden Flächen mithilfe
der Regional- und Landesplanung auf unproblematische Nutzungen (z. B. Landwirtschaft)
begrenzt wird, bis eine Nutzung innerhalb des Umweltverbundes möglich wird.
14
In den alten Bundesländern wurden vor der Bahnreform Landeseisenbahngesetze erlassen, um insbesondere die damaligen
bundesrechtlichen Regelungen bei nicht bundeseigenen Eisenbahnen bzw. nicht öffentlicher Eisenbahninfrastruktur zu ergänzen. In
Nordrhein-Westfalen wurde das Landeseisenbahngesetz im Jahr 2006 aufgehoben, da seine materiellrechtlichen Regelungen ab 2005
in die bundesrechtlichen Regelungen aufgingen. Dagegen sind diese Gesetze in den übrigen Altbundesländern noch in Kraft und sind
teilweise erst in neuerer Zeit geändert worden. In Sachsen und Sachsen-Anhalt sind nach der Bahnreform Landeseisenbahngesetze
erlassen worden.
15
Bekannt ist die Nutzung von Bahntrassen durch Radwege. Denkbar ist aber auch (zusätzlich) eine Nutzung als vom Straßenverkehr
unabhängige ÖPNV-Trasse, wobei es durch Zukunftsinnovationen möglich sein könnte, vorhandene Buslinien durch bahnähnliche
Systeme aufzuwerten. Daher ist es sinnvoll, unter anderem im Hinblick auf Anforderungen von Verkehrssystemen an Längsneigungen,
Querschnittsbreiten und Bogenradien sowie die Einsetzbarkeit motorisierter ÖPNV-Systeme eine möglichst hohe Flexibilität zu sichern.
Geprüft werden sollten auch Instrumente, durch die zum Beispiel Kreuzungspunkte mit anderen Verkehrswegen rechtlich gesichert
werden können.
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Gutachten vom 11.08.2014
8.3.2. Weitere
Weitere vordringliche Massnahmen
Massnahmen
Hinzu kommen Maßnahmen mit einem mittleren Investitionsvolumen und Maßnahmen, die
aufgrund notwendiger Neubewertungen in den Vordergrund rücken können (Potsdamer
Stammbahn). Das gleiche gilt für Infrastrukturmaßnahmen im Zuge der Umsetzung
verkehrsträgerübergreifender Angebotskonzepte zum Beispiel im Raum Teltow/
Kleinmachnow/ Stahnsdorf. Beispiele sind
•
Anpassung Hennigsdorf – Berlin-Schönholz für den Regionalverkehr durch
Wiederherstellung bzw. Wiederinbetriebnahme des zweiten Streckengleises und
Erweiterungen beim Bahnhof Berlin-Tegel sowie Reaktivierung/Ertüchtigung der
Ferngleise Berlin-Schönholz – Berlin Nordkreuz (Fahrzeiten, Entlastung Falkensee/BAR
(Berliner Außenring) – Berlin-Spandau)
•
Ertüchtigung/Reaktivierung des Südwestabschnitts der Niederbarnimer Eisenbahn für
den Regionalverkehr und Sicherstellung der Anbindung nach Berlin Nordkreuz über
Berlin-Wilhelmsruh und Berlin-Schönholz (zentrale Anbindung der Schorfheide in Berlin,
Aufwertung des Wachstumsraumes Schildow/Mühlenbeck)
•
Ausgleich der Auswirkungen der ICE-Schnellfahrstrecke Nürnberg – Erfurt –
Halle/Leipzig auf die erreichbare Angebotsqualität auch beim SPNV (wo erforderlich
Überholmöglichkeiten, mit denen auch Standzeiten beim SPNV vermieden werden
können, Brandenburg Südost)
•
Anbindung Ostbahn in Richtung Berlin Ostkreuz ggf. auch Ostbahnhof und stufenweise
Weiterentwicklung der Ostbahn mit der Zielstellung eines zweigleisigen Ausbaus für
120 km/h und Option für eine Elektrifizierung und Wiederherstellung als Fernstrecke
(Fahrzeiten, Anbindung Polen von Landsberg (Gorzów))
•
Maßnahmen zur vorrangigen Sicherstellung eines attraktiven und zuverlässigen SPNV
zwischen Nauen und Berlin-Spandau (Berücksichtigung ggf. der Option für eine S-BahnNutzung unter Beachtung einer möglichen Priorität auf dem Berliner Abschnitt)
8.3.3. Grössere Infrastrukturmassnahmen
Infrastrukturmassnahmen
Weitere wichtige Maßnahmen im Rahmen des Bundesschienenwegebedarfsplans sind
•
Soweit nicht abgeschlossen: Ausbau zweigleisig, 160 km/h, elektrifiziert über Cottbus –
Forst (Kapazität, Fahrzeiten, Anbindung Polen von Breslau (Wroclaw))
•
Berlin – Stettin (Szczecin), Ausbau zweigleisig, 160 km/h, Schließung der
Elektrifizierungslücke (Attraktivität, Anbindung, Polen und Ostsee)
Die Priorität weiterer Maßnahmen ist im Hinblick auf die Anforderungen durch die
Verkehrsentwicklung zu prüfen. Ansonsten erfolgt die Umsetzung im Rahmen der dann noch
verfügbaren Bundesmittel.
© 2014 | teamred| Seite 70
Gutachten vom 11.08.2014
9. Finanzierungsbedingungen
Der öffentliche Verkehr in Deutschland steht seit Jahrzehnten im Spannungsfeld
volkswirtschaftliche Notwendigkeit versus mangelnde betriebswirtschaftliche Kostendeckung.
Daraus folgt ein ständiger Legitimierungsdruck staatlicher Zuwendungen zur Sicherung des
Angebots im öffentlichen Verkehr.
Die demografischen Veränderungen, denen das Land Brandenburg besonders ausgesetzt ist,
und die gesetzliche Verpflichtung zur Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit bis 2022
prallen heftig auf die Forderungen nach Erhöhung der finanziellen Ausstattung des ÖPNV
einerseits und Absenkung der Zuwendungen andererseits sowie auf die Forderung nach
flexiblerem und effizienterem Einsatz von Fördermitteln. Erschwerend kommen im Land
Brandenburg die Umverteilung investiver Mittel zur Deckung von Betriebskosten und die
Nichtweitergabe von Bundes-Regionalisierungsmitteln an die kommunalen Aufgabenträger
hinzu.
Um den öffentlichen Nahverkehr in Brandenburg zukunftsfähig zu gestalten und die
Grundversorgung der Bevölkerung mit ÖPNV-Dienstleistungen zu sichern, müssen erhebliche
Anstrengungen unternommen werden, um den öffentlichen Verkehr in Brandenburg finanziell
so auszustatten, dass er auch in Zukunft seiner Aufgabe im Bereich der Daseinsvorsorge
gerecht werden kann. Das vorliegende Gutachten geht daher davon aus, dass die
gegenwärtigen Verkehrsleistungen stabilisiert werden bzw. dass zukünftig eine behutsame
Angebotsverbesserung des öffentlichen Verkehrs im Bundesland Brandenburg erfolgen soll.
9.1.
Rahmenbedingungen
Rahmenbedingungen der ÖPNVÖPNV-Finanzierung
Die durch die Erbringung von ÖPNV-Dienstleistungen entstehenden Kosten sollen in der Regel
durch Fahrgeldeinnahmen gedeckt werden. Die Verkehrsunternehmen fahren allerdings
meistens nicht kostendeckend. Die Aufwandsdeckung wird daher durch eine Mischung aus
Beförderungserträgen und Ausgleichszahlungen des Bundes und der Länder sowie der
Eigentümer nach EWG-VO 1191 erreicht. Diesem staatlichen Anteil von bis zu 50% der
Kostendeckung steht der volkswirtschaftliche Nutzen des öffentlichen Verkehrs gegenüber. In
einer 2001 veröffentlichten Studie von Intraplan Consult GmbH München/
Verkehrswissenschaftliches Institut an der Universität Stuttgart wurde ermittelt, dass jede im
Defizitausgleich der Verkehrsbetriebe ausgegebene DM einen Nutzen von umgerechnet
durchschnittlich 0,30 € für die Kommune, 0,30 € für die Verkehrsteilnehmer und ca. 0,40 € für
die Allgemeinheit erbringt und damit diese Ausgleichszahlungen deutlich überkompensiert.
9.2. Gesetzliche
Gesetzliche Grundlagen
In Brandenburg besagt § 2 Abs. 1 des ÖPNV-Gesetzes (in der Fassung vom 14.03.2014), dass die
Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im
öffentlichen Personennahverkehr eine Aufgabe der Daseinsvorsorge ist. Diese Aufgabe wird
durch die kommunalen Aufgabenträger, also i.d.R. durch die Landkreise und kreisfreien Städte
wahrgenommen.
Bei der Bestellung hat der Aufgabenträger die Lösung zu wählen, die die geringsten Kosten für
die Allgemeinheit hervorruft. Dies soll i.d.R. durch ein wettbewerbliches Vergabeverfahren zur
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erreicht werden, was aber lange Zeit wegen der
© 2014 | teamred| Seite 71
Gutachten vom 11.08.2014
fingierten Eigenwirtschaftlichkeit des (kommunalen) ÖPNV nicht erfolgte. Bei strenger
Abgrenzung dürften bei eigenwirtschaftlichen Verkehren keine Finanzhilfen der öffentlichen
Hand und auch keine Zuschüsse kommunaler Unternehmen geleistet werden. Liegen derartige
Finanzhilfen vor, handelt es sich um einen gemeinwirtschaftlichen Verkehr, der nach den
gesetzlichen Vorgaben zu bestellen ist, was aber bis 2007 kaum befolgt wurde. Erst durch die
EU-Verordnung 1370/2007 wurde die Öffnung des Marktes beschleunigt und insbesondere im
ländlichen Bereich die Zahl der öffentlichen Ausschreibungen von ÖPNV-Dienstleistungen
deutlich erhöht.
Aus den europarechtlichen Vorgaben für die Vergabe von ÖPNV-Dienstleistungen ergibt sich:
•
Konzentration der Verantwortlichkeit für die Bestellung bei einem öffentlichen
Aufgabenträger
•
Ausschreibung nach dem Bestbieterverfahren
•
freier Marktzugang für alle
•
Verbot jeder Beihilfe, die nicht allen Anbietern in gleicher Weise zur Verfügung steht
(gem. Art. 92ff EG-Vertrag)
9.3. Finanzierungsquellen des ÖPNV in Deutschland
Im SPNV sichern die Mittel des Regionalisierungsgesetzes die Grundfinanzierung. Allerdings
sind von diesen Mitteln mittlerweile mehr als die Hälfte für Infrastrukturentgelte
aufzuwenden.
In verschiedenen Veröffentlichungen wurde eine verstärkte Nutzerfinanzierung des ÖPNV
gefordert (z.B. Daehre-Kommission 2012), gleichzeitig aber auch eine Erhöhung der
Bundesmittel für SPNV und ÖPNV angemahnt. Auch neuartige Finanzierungsinstrumente, z.B.
die allgemeine Nahverkehrsabgabe, das Road Pricing, die City-Maut oder die Objekt-Maut,
wurden in die Diskussion eingebracht.
9.4. ÖPNVÖPNV-Finanzierung in Brandenburg
In Brandenburg ergaben sich bis 2005 folgende Problemfelder:
•
Ein Großteil der Fördermittel des Landes kam nicht direkt den Aufgabenträgern zugute.
•
Das Land Brandenburg konzentrierte seine Landesförderung auf die
Investitionsförderung.
•
Es existierte eine Vielzahl paralleler Förderinstrumente.
Die Förderung war eine reine Aufwandsförderung ohne Erfolgskomponenten in der
Förderpraxis. Mit Wirkung zum 1.1.2005 wurde das ÖPNV-Gesetz des Landes in einem ersten
Schritt grundlegend reformiert. Soweit möglich wurden alle ÖPNV-Fördermittel gebündelt und
fließen seitdem als zweckgebundene Pauschalzuweisung an die kommunalen Aufgabenträger.
Damit haben Kreise und kreisfreie Städte die Möglichkeit, aber auch die Verantwortung, in
Abstimmung auf ihre lokalen Bedürfnisse den ÖPNV eigenverantwortlich zu gestalten. Eng
damit verbunden ist eine Neuordnung der Zuständigkeiten und Kompetenzverteilung
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Gutachten vom 11.08.2014
zwischen den Genehmigungsbehörden, den Aufgabenträgern, dem Land (Ministerium) und
den Verkehrsunternehmen.
In 2011 erfolgte eine umfassende Evaluierung des ÖPNV-Gesetzes. Die Diskussion über die
Ausgestaltung des üÖPNV wurde auf die kommunale Ebene übertragen und wird somit vor
Ort geführt. Neue ÖV-Angebote werden auf Basis des Besteller-Ersteller-Prinzips und damit bei
Schaffung hinreichender Transparenz durch die öffentlichen Dienstleistungsauftraggeber
umgesetzt (VO 1370/2007), wobei insbesondere verkehrliche Kooperationen zunahmen und
alternative Bedienformen für Räume und Zeiten schwacher Nachfrage einen Schub erhielten.
Trotz aller Erfolge durch Effizienz und Anreize, durch flexiblen Einsatz für Investitionen oder
Betrieb bleibt die Problematik, dass dem öffentlichen Verkehr auf Landesebene grundsätzlich
zu wenig Finanzmittel zur Verfügung stehen, wenn er zu einer von allen Bevölkerungskreisen
akzeptierten Alternative zum motorisierten Individualverkehr weiterentwickelt werden soll.
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Gutachten vom 11.08.2014
10. Vermarktung und Tarife
Bei den Tarifen steht mit dem VBB-Tarif ein landesweiter Tarif mit der Einbeziehung Berlins zur
Verfügung. Handlungsbedarf besteht im Hinblick
•
auf nicht überall erhältliche Teile des Fahrscheinsortiments,
•
durchgehende Tickets für Fahrten über das Verbundgebiet hinaus,
•
die Entwicklung und Einführung eines „Mobilitätstickets „analog „Hannover mobil“ für
die Nutzung nicht nur von Bahnen und Bussen, sondern auch anderer
Mobilitätsdienstleistungen (Fahrradmietung, CarSharing) und ggf. Zusatznutzen im
Dienstleistungsbereich (z.B. Bringe-Service für den täglichen Einkauf o.ä.,
•
ggf. kostenlose Fahrradmitnahmen beim SPNV auf schwach frequentierten Abschnitten.
Da zum Beispiel Fahrpersonal der Busse aus betrieblichen Gründen nicht das komplette
Ticketsortiment vorhalten kann, sind folgende Lösungsansätze zu prüfen:
•
Tickets zum Selbstausdrucken (Beispiel TagesTickets beim Verkehrsverbund Stuttgart)
•
Guthabenchipkarte Startetappe für die Fahrt zu einer Station mit Fahrausweisautomat
bzw. zu einer personalbedienten Verkaufsstelle im Tarifgebiet (z.B. Tarifgebiete AB)
•
Zuschlagfreie Fahrpreisnachforderung, wenn nach dem Zustieg an SPNV-Stationen
ohne Fahrausweisautomat kein bargeldloses Zahlen möglich war
Bei Veränderungen bei den Vertriebswegen sind die Belange von Kindern und älteren
Menschen zu beachten.
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Gutachten vom 11.08.2014
11. Beeinflussung der BahnBahn- und ÖPNVÖPNV-Politik des Bundes
Das Land Brandenburg ist gemäß §3 Abs. 1 des ÖPNV-Gesetzes des Landes Brandenburg
Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr. Beim Schienenverkehr werden jedoch
wesentliche Rahmenbedingungen auf Bundesebene geregelt und können daher vom Land
Brandenburg nicht unmittelbar beeinflusst werden.
In wesentlichen Punkten stehen alle Bundesländer bei der Wahrnehmung ihrer Zuständigkeit
für den Schienenpersonennahverkehr gegenüber den von ihnen bestimmten Aufgabenträgern
vor den gleichen Problemen. Daher ist die Beeinflussung der Bundespolitik in Zusammenarbeit
mit den anderen Bundesländern unter anderem über den Bundesrat ein wichtiger Bestandteil
für das politische Handeln im Land Brandenburg. Die wichtigsten Handlungsfelder sind dabei
•
die Kompensation der sinkenden Kaufkraft der Regionalisierungsmittel einschließlich
der Auswirkungen durch den Rückzug des Fernverkehrs,
•
Möglichkeiten der Reduzierung der Infrastrukturkosten, da die Infrastrukturentgelte für
die Leistungen im Schienenpersonennahverkehr, die fast vollständig an die
Eisenbahninfrastrukturunternehmen der DB AG fließen, zwischenzeitlich etwa die
Hälfte der verfügbaren Regionalisierungsmittel binden, wobei eine weitere
Verschärfung dieser Situation zu erwarten ist,
•
ein für die Belange des SPNV optimaler Einsatz der Bundesmittel für die
Eisenbahninfrastruktur (Bundesschienenwegeausbaugesetz BSchWAG, weitere
Bestandsnetzinvestitionen) im Rahmen der Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarungen LuFV und Mittelverteilung zwischen diesen
Instrumenten,
•
Schaffung einer stabilen Nachfolgeregelung für das
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) unabhängig von den
Regionalisierungsmitteln und den anderen Finanzierungsinstrumenten für die
Eisenbahninfrastruktur,
•
die Einbindung des Nachholbedarfs im Hinblick auf den Rückstand bei den
Ersatzinvestitionen bei der Infrastruktur des ÖPNV außerhalb des SPNV (insbesondere
U-Bahnen sowie Stadt- und Straßenbahnen,
•
die Schaffung einer sinnvollen finanziellen Basis für die Sicherstellung der
Barrierefreiheit im gesamten ÖPNV,
•
die Optimierung der Möglichkeiten zur Erschließung neuer Finanzierungsquellen, zum
Beispiel Finanzierung der SPNV-Anbindung des BER (insbesondere Flughafenexpress FE)
über die Landegebühren des BER,
•
Unterstützung der Schaffung unternehmensübergreifender Strukturen beim Tarif sowie
beim Vertrieb von Fahrkarten und bei der Fahrgastinformation (in Brandenburg
insbesondere für Fahrten über die Grenzen des VBB-Gebietes hinweg).
In den Berichten der Bodewig-Kommission und der Dähre-Kommission wurde ein erheblicher
Finanzbedarf für die Bestandserhaltung und die Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur
ermittelt. Gleichzeitig wurden Empfehlungen zum Vorgehen erarbeitet. Beim Einsatz der
Nutzerfinanzierung ist es wichtig, dass diese konsequent an der Umsetzung der
verkehrspolitischen Ziele ausgerichtet wird. Daher setzt gerade beim ÖPNV die Umsetzbarkeit
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Gutachten vom 11.08.2014
der Nachhaltigkeitsziele dem Einsatz der Nutzerfinanzierung ebenso enge Grenzen wie die sozialpolitischen Anforderungen. Diese Anforderungen betreffen auch die Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur, da sie sich beim Schienenverkehr als interner Kostenfaktor in erheblichem Umfang direkt auf die Kosten für die Bereitstellung von Verkehrsleistungen auswirken.
11.1. Wahrnehmung der Belange des Gemeinwohls in der Bahnpolitik
Bei der Eisenbahninfrastruktur werden die Handlungsbedingungen maßgeblich von der DB AG
und den Bedingungen beeinflusst, die sie anstrebt bzw. denen sie gegenübersteht. Die
Ausrichtung der Eisenbahnverkehrsunternehmen als Unternehmen ist zusammen mit fairen
Wettbewerbsbedingungen zwischen den Verkehrsträgern erforderlich, damit der
Schienenverkehr beim Wettbewerb im intermodalen Verkehrsmarkt bestehen kann. Dies
betrifft auch die DB AG. Gleichzeitig ist die Entwicklung des Eisenbahnsystems nach den
Erfordernissen des Gemeinwohls sicherzustellen. Dem steht jedoch gegenüber, dass
•
die unternehmerischen Ziele der DB AG bei der Führung des DB-Konzerns maßgeblich
sind (Gebot des Aktiengesetzes),
•
diese aber nicht immer mit den Belangen des Gemeinwohls kompatibel sind.
Beim Fernverkehr zeigt sich dies darin, dass er nach dem Ziel des maximalen Gewinns und
nicht nach der Maximierung des kostendeckend zu betreibenden Angebotes entwickelt wird.
Die bei der Bahnreform zugrunde gelegte Annahme, dass der Fernverkehr wegen der
Eigenwirtschaftlichkeit in der alleinigen Verantwortung der Eisenbahnverkehrsunternehmen
bleiben kann, hat sich daher als falsch erwiesen.
Die Entwicklung und Bewirtschaftung der Infrastruktur durch die DB AG wird immer wieder
als Anlass zur Kritik gesehen. Es kann aber nicht darum gehen, der DB AG hier unzureichendes
Engagement oder gar eine Vernachlässigung der Sicherheit vorzuwerfen. Vielmehr geben
zahlreiche Eisenbahnerinnen und Eisenbahner mit hervorragender Kompetenz alles, um das
Beste für den Schienenverkehr herauszuholen. Dies zeigt die gute Zusammenarbeit auch mit
konzernexternen Bahnunternehmen im Alltagsgeschäft.
Dennoch bereitet der Bilanzdruck Probleme, dem auch die im DB-Konzern integrierte
Infrastruktur unterliegt. Sie hängen teilweise auch mit den Interessen der im DB-Konzern
integrierten Transportsparten zusammen und stehen den Gründen gegenüber, die für eine
Beibehaltung der Integration der Infrastruktur im DB-Konzern geltend gemacht werden.
Neben dem Umfang des Netzes betrifft dies unter anderem
•
die dargestellten Probleme bei Höhe und Entwicklung der Infrastrukturentgelte,
•
die Diskussion über Kapazitätsrückbauten an bestehenden Strecken, die auch die
Begrenzung bzw. den Abbau von Verspätungen erschweren; dies betrifft den Abbau
zum Beispiel von Überholgleisen, Kreuzungsgleisen (Begegnungsmöglichkeit für Züge
bei eingleisigen Strecken), Blockstellen, Überleitgleisen (Verbindung zwischen
Streckengleisen unter anderem für eine vorübergehend erforderliche eingleisige
Betriebsführung) und Verbindungskurven,
•
die Diskussion über Instandhaltungsmängel, (zum Beispiel Aussagen des jährlichen
Netzzustandsberichts des VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg, drohende
Einschränkungen durch Brückenmängel, gerade auch im Land Brandenburg),
© 2014 | teamred| Seite 76
Gutachten vom 11.08.2014
•
den Anreiz, Entwicklung und Bewirtschaftung des Netzes auf das betriebswirtschaftliche Optimum für den Gesamtkonzern einschließlich der Transportsparten auszurichten sowie Unsicherheiten bei der Einbindung konzernexterner Anforderungen an die
Infrastruktur, die zu Konflikten führen bei dem Ziel, ein
Eisenbahninfrastrukturunternehmen für alle Infrastrukturnutzer zu sein16,
•
die bisher vorgenommenen Änderungen des §11 AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz)
wegen der Preisvorstellungen der DB AG bei Übernahmeangeboten, den Problemen bei
der Kostenregelung beim Anschluss übernommener Strecken an das übrige Netz der DB
AG17 und bei der Veräußerung von Stationsgebäuden.
Dabei wird der DB-Holding auch vorgehalten, dass Gewinnabführungen der
Infrastrukturtöchter für Auslandsinvestitionen wie z.B. Unternehmensaufkäufe verwendet
werden. Dies alles steht unter dem Zeichen der Dividendenforderungen des Bundes und der
Unterfinanzierung der Infrastruktur.
Unternehmen, die Eisenbahninfrastruktur betreiben, sind darauf angewiesen, dass sie mit der
von ihnen betriebenen Eisenbahninfrastruktur zumindest kostendeckende Erträge
erwirtschaften. Da die Eisenbahninfrastrukturunternehmen betriebswirtschaftlichen
Grundsätzen unterworfen sind, sind sie gerade bei Strecken ohne gesicherte SPNV-Leistungen
einem erheblichen Auslastungsrisiko ausgesetzt. Unter dieser Prämisse steht gerade auch die
regionale Eisenbahninfrastruktur, so dass Investitionen oft davon abhängig gemacht werden,
dass die betreffenden Aufgabenträger langjährige Garantien für die Bestellung von SPNVLeistungen abgeben. Dagegen werden Straßen von öffentlichen Straßenbaulastträgern aus
infrastrukturpolitischen Gründen unabhängig von ihrer Nutzung betrieben.
Bei der DB AG passt auch der Rückzug des Fernverkehrs zu dem Anreiz, bei der ihr zugeordneten
Infrastruktur die Infrastruktureinnahmen, die sie über die Eisenbahnverkehrsunternehmen aus
den Regionalisierungsmitteln erschließen kann, auf ein möglichst kleines Netz zu konzentrieren.
Der Rückzug des Fernverkehrs erhöht den Druck auf die Aufgabenträger, Leistungsbestellungen
von den Nebenstrecken auf die Hauptstrecken zu verlagern. Damit verlagern sich auch die durch
die Aufgabenträger des SPNV finanzierten Infrastrukturentgelte auf die Hauptstrecken, so dass
die DB AG diese Einnahmen für die Hauptstrecken nicht mehr über den Fernverkehr selbst
erwirtschaften muss. Durch die Verlagerung von SPNV-Bestellungen auf die Hauptstrecken
können weitere Kosteneinsparungen durch eine Verkleinerung des Netzes erzielt werden, wenn
sich nach einem Wegfall der SPNV-Leistungen die rechtlichen Voraussetzungen für die
Stilllegung der betroffenen Nebenstrecken einstellen.
Hinzu kommen die dann möglichen Verwertungserlöse.
16
So müssen Infrastrukturaufwendungen für den Gesamtkonzern auch dann zumindest einen Mehrertrag bringen, wenn die so
ermöglichten Verkehrsleistungen an Wettbewerber fallen. Daneben besteht die latente Gefahr, dass bei der Abstimmung zwischen
Infrastruktur und Transport nur die konzerninternen Anforderungen gesehen werden und daher gerade bei der Entwicklung der
Infrastruktur suboptimale Entscheidungen getroffen werden, zumal es bei Wettbewerbern der DB AG die Befürchtung gibt, dass ihre
Planungen nicht immer von den EVU der DB AG ferngehalten werden können.
17
Nach § 13 Abs. 1 AEG hat jede Eisenbahn angrenzenden Eisenbahnen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland den Anschluss an
ihre Eisenbahninfrastruktur unter billiger Regelung der Bedingungen und der Kosten zu gestatten. Daran scheiterte jedoch vor etwa 12
Jahren der Weiterbetrieb der für Teltomat wichtigen Bahnanbindung über die Teltower Industriebahn. Aufgrund dieser
Problemstellung können mehrere Strecken nicht mehr von den Vorteilen einer Anbindung an das großräumige Netz profitieren.
© 2014 | teamred| Seite 77
Gutachten vom 11.08.2014
Fazit
Diese Probleme zeigen die weiterhin bestehenden Konflikte zwischen den Anforderungen des
Verkehrsmarktes und den Gemeinwohlinteressen. Daraus ergibt sich, dass:
•
aktuelle Tendenzen, die vom Unternehmen DB AG mehr Gemeinwohlorientierung
fordern, nicht zum Ziel führen,
•
die Trennung zwischen Gemeinwohlverantwortung und unternehmerischer
Verantwortung als Kerngedanke der Bahnreform politische Leitlinie bleiben muss,
•
eine deutlich aktivere Wahrnehmung der Verantwortung für das Gemeinwohl durch die
Politik zwingend erforderlich ist, (Verkehrsangebot, sinnvoller Mitteleinsatz),
•
dies nach der erfolgreichen Umsetzung der Trennung zwischen der Verantwortung für
das Gemeinwohl und unternehmerischer Verantwortung beim
Schienenpersonennahverkehr gerade auch die bestehende Infrastruktur und den
Fernverkehr betrifft.
Die Trennung zwischen Gemeinwohlverantwortung und unternehmerischer Verantwortung
war ein wesentliches Merkmal der Bahnreform, nach dem sich die damit verbundenen Ziele als
unvereinbar erwiesen. So war die Deutsche Bundesbahn vor der Bahnreform nach
kaufmännischen Grundsätzen zu führen (§ 28 Abs. 1 Bundesbahngesetz). Dass dies mit den
Anforderungen des Gemeinwohls nicht vereinbar war, zeigte sich nicht nur beim Angebot, das
trotz aller Bemühungen (beim Personenverkehr IC-Netz mit 1-Stunden-Takt ab 1979, S-BahnVerkehre in Ballungsräumen, InterRegio-Netz nach 1985) beim Preis-/Leistungsverhältnis
unbefriedigend war, sondern insbesondere an den umfangreichen Streckenstilllegungen in
den alten Bundesländern. So wurde bei der Deutschen Bundesbahn zwischen 1950 und 1985
der Personenverkehr auf 517 Strecken mit einer Gesamtlänge von 8.523 km eingestellt (die
Streckenlänge der Deutschen Bundesbahn lag 1950 bei 31.000 km, davon 30.000 km mit
Personenverkehr, dazu kamen 6.300 km Gesamtstreckenlänge bei den Nichtbundeseigenen
Eisenbahnen)18. Nachdem es Mitte der 1970er Jahre Überlegungen gab, den Personenverkehr
bei der Deutschen Bundesbahn auf ein Netz von nur noch 16.000 km zu begrenzen
(Betriebswirtschaftlich optimales Netz BoN)19, wurde ab Mitte der 1980er Jahre bei einem Teil
der damals in Frage stehenden Strecken die Einstellung des Personenverkehrs durch
Ländervereinbarungen mit der Deutschen Bundesbahn abgewendet.
Auch auf dem Gebiet der früheren DDR gab es zahlreiche Streckenstilllegungen, obwohl die
Motorisierung deutlich geringer war als im Altbundesgebiet. Dabei gibt es gerade auf dem
Gebiet der früheren DDR Strecken (teilweise netzverknüpfend), die von Kriegsschäden oder
nach 1945 von Komplettdemontagen (in diesem Fall durch die Sowjetunion) betroffen waren
und später nicht wieder aufgebaut wurden.
Der Umfang der von der Deutschen Reichsbahn auf dem Gebiet der früheren DDR
vorgenommenen Streckenstilllegungen war allerdings auch bezogen auf die Gesamtlänge des
18
Diverse Ausgaben von „Verkehr in Zahlen“, für 1950 auch Bethke, R.-D.: „Die Stilllegung der Nebenbahnen der Deutschen Bundesbahn
– Ein Beitrag zum Verständnis verkehrspolitischer Entscheidungsprobleme“ Dissertation Mannheim 1971, nach BAHN – Der letzte Zug
ist noch nicht abgefahren, eine Kurzinformation herausgegeben vom Arbeitskreis Verkehr und Umwelt e.V., Berlin im Dezember 1985,
ISBN 3-322504-20-5
19
Ergebnisbericht des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn an den Bundesminister für Verkehr vom 22.01.1976 in: „Rückzug der
Schiene aus der Fläche“, Informationen zur Raumentwicklung, Heft 4/5, Bonn, 1976, ebenfalls nach BAHN – Der letzte Zug ist noch nicht
abgefahren…, siehe Fußnote 18
© 2014 | teamred| Seite 78
Gutachten vom 11.08.2014
Netzes deutlich geringer als in den Altbundesländern. Dies zeigt der Vergleich zwischen 1960
und 1989. In dieser Zeit20
•
verringerte sich die Streckenlänge der früheren Deutschen Bundesbahn von 30.692 km
(1960) auf 27.043 km (1989); einschließlich der Strecken der nichtbundeseigenen
Eisenbahnen (NE) gab es damit auf dem Gebiet der Altbundesländer einen Rückgang
von ca. 36.000 km (1960) auf fast 30.000 km (1989), nach dem das Netz der NE von 1950
bis 1960 um ca. 1.000 km reduziert wurde21,
•
gab es beim Netz der früheren Deutschen Reichsbahn einen Rückgang von 16.134 km
(1960) auf 14.035 km (1989), wobei die S-Bahn Strecken, die bis 1989 im früheren
Westteil Berlins betrieben wurden, in der Statistik des Altbundesgebietes einschließlich
Berlin (West) den NE zugerechnet wurden.
11.2. Politische Rahmenbedingungen bei der Eisenbahninfrastruktur
Primäres Ziel ist die Sicherstellung einer am Gemeinwohl orientierten Bewirtschaftung der
Infrastruktur (angebotsplanerische Bedingungen und Nutzerfreundlichkeit) bei minimaler
Belastung der Nutzer. Dies erfordert
•
die Sicherstellung einer am Gemeinwohl orientierten Entwicklung und Bewirtschaftung
der Infrastruktur bei der Netzgröße, der Art und dem Umfang der Anlagen bei den
einzelnen Netzelementen, der Nutzerfreundlichkeit der Stationen und beim Instandhaltungsmanagement einschließlich anforderungsrechter Einflussmöglichkeiten des
Netzbeirates bei der DB AG,
•
die Gewährleistung der ausschließlichen Nutzung der Einnahmen aus den Infrastrukturentgelten (insbesondere Trassen- und Stationspreise) für die Bewirtschaftung der
bestehenden Infrastruktur (Bundesdividende, Verwendung von Gewinnen bei der
Infrastruktur, als 1. Schritt Transparenz bei der Nutzung der Infrastrukturentgelte,
Sicherstellung entsprechender Entscheidungen bei der dem Bund als alleinigem Aktionär
der DB AG zustehenden Entscheidung über die Verwendung von Bilanzgewinnen)22,
•
die wirksame Verankerung der Anforderungen der Bundesländer und der durch sie
eingesetzten Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs in Vereinbarungen
zwischen dem Bund und der DB AG, wie die zukünftige Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung LuFV für das Bestandsnetz. Dies umfasst sowohl die
Umsetzung der angebotsplanerischen Anforderungen beim Schienenpersonennahverkehr
unter Beachtung des Fern- und Güterverkehrs als auch die Nutzerfreundlichkeit der
Stationen (Zugänge und durchgängige Barrierefreiheit einschließlich Bahnsteig, sinnvolle
20
Statistische Jahrbücher der Deutschen Demokratischen Republik, der Bundesrepublik Deutschland und des vereinigten Deutschland,
nach Ralph Kaschka, Infrastrukturpolitik und -entwicklung der DDR am Beispiel der Deutschen Reichsbahn, 1949-1989, (Deutsches
Museum. Beiträge zur Historischen Verkehrsforschung; Bd. 13), Frankfurt/M.: Campus, 2011, ISBN 978-3-593-39488-6, Seite 41
21
Quelle siehe Fußnote 18
22
Nach § 9 Abs. 1d Satz 2 dürfen öffentliche Gelder für gemeinwirtschaftliche Personenverkehrsleistungen nicht auf Tätigkeitsbereiche
übertragen werden, die andere Verkehrsleistungen oder sonstige Geschäfte betreffen. Es ist zu prüfen, ob es einer entsprechenden
Erweiterung dieser Bestimmung bedarf, um sicherzustellen, dass Einnahmen aus Infrastrukturentgelten vor diesem Hintergrund nicht
der Gefahr ausgesetzt sind, als freie Mittel der Infrastruktur entzogen zu werden, sondern vollständig in die Instandsetzung und den
Unterhalt der Eisenbahninfrastruktur zu fließen.
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Gutachten vom 11.08.2014
Bahnsteigauslegung auch bei Kantenhöhe und Kantenlänge, Ausstattung,
Witterungsschutz, Erscheinungsbild, subjektivem Sicherheitsempfinden etc.),
•
eine wirksame Regulierung der Infrastrukturentgelte (Stichwort Regulierungsgesetz des
Bundes) auch in ihrer Höhe und Sicherstellung anforderungsgerechter
Einflussmöglichkeiten des Eisenbahninfrastrukturbeirats bei der Bundesnetzagentur,
•
das Fernhalten von Risiken durch Großprojekte von der laufenden Bewirtschaftung
einschließlich der Preisbildung bei den Infrastrukturentgelten (keine oder geringere
entlastende Wirkung durch Aufstockung der Bundesmittel für das Bestandsnetz, mögliche
Belastungswirkung durch eine finanzielle Beteiligung der DB AG an Großprojekten),
•
einen am Erhalt und an der Weiternutzung orientierten Umgang mit bedrohter oder still
liegender Infrastruktur anstelle einer an einem maximalen Ertrag orientierten Verwertung;
dies betrifft insbesondere die Bedingungen bei der Weiternutzung von Strecken, Stationen,
sonstigen Anlagen und Empfangsgebäuden sowie die Bedingungen für den Anschluss von
Strecken an das übrige Netz.
Der am Erhalt und an der Weiternutzung orientierte Umgang mit der Eisenbahninfrastruktur
erfordert auch wirksame Instrumente zur Sicherung bedrohter oder still liegender
Eisenbahninfrastruktur. Dazu sind auch geeignete Regelungen im Bundesverkehrswegeplan bzw.
bei der Bundesschienenwegebedarfsplanung vorzusehen. Dabei ist darauf zu verweisen, dass
auch Strecken mit potenzieller Bedeutung für den großräumigen Güterverkehr von Stilllegungen
betroffen sind (sog. Wetzlarer Bahn über Güterglück in Sachsen-Anhalt westlich des Abzweigs der
durch die RE7 von/nach Dessau genutzten Strecke Wiesenburg – Roßlau)23.
11.2.1. Position von Aufgabenträgern bei der Bereitstellung von Eisenbahninfrastruktur
Eisenbahninfrastruktur
Eine anforderungsgerechte Eisenbahninfrastruktur ist die zentrale Voraussetzung für die
Bereitstellung eines attraktiven SPNV-Angebotes. Ein entsprechender Ausbau- und
Instandhaltungszustand ist daher ebenso wichtig wie die Kosten für die Nutzung der
Infrastruktur. Dies betrifft Strecken und Anlagen ebenso wie die Stationen.
Problematisch ist allerdings, dass die Aufgabenträger des SPNV keinen direkten Einfluss auf
die Auslegung und den Instandhaltungszustand der Infrastruktur haben, da bei der Nutzung
der Eisenbahninfrastruktur nicht sie, sondern die Eisenbahnverkehrsunternehmen
Vertragspartner der Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind. Beim Netz der DB AG bedeutet
dies, dass im täglichen Betrieb lediglich über Wettbewerber der DB AG ein konzernexterner
Blick auf die Infrastruktur besteht, zumal das Bundesverkehrsministerium erst kürzlich eigene
Kontrollen aufgenommen hat.
Besondere Schwierigkeiten bestehen bei der Überwachung der Ausstattung und des
Zustandes der Stationen und der dortigen Serviceleistungen. Aus diesem Grunde wurden auf
Aufgabenträgerseite Stationskataster erstellt. Diese ermöglichen zwar einen Überblick über
die Situation zu den Begehungszeitpunkten, können es aber nicht mit Sicherheit verhindern,
dass die Ausstattung von Stationen reduziert wird, da zum Beispiel reparaturbedürftige Uhren
abgebaut werden, weil sie nicht zu den Ausstattungsstandards zählen, die die DB
Station&Service AG für die einzelnen Stationskategorien festgelegt hat.
23
Siehe auch Kapitel 1
© 2014 | teamred| Seite 80
Gutachten vom 11.08.2014
Da die Aufgabenträger des SPNV letztlich einen Großteil der Infrastrukturentgelte finanzieren,
müssen sie auch einen entsprechenden Einfluss auf die Entwicklung und die Bewirtschaftung
der Infrastruktur haben. Dazu ist unter Beachtung des Fern- und Güterverkehrs den
Aufgabenträgern für den Schienenpersonennahverkehr mit der Bundesarbeitsgemeinschaft
der Aufgabenträger des SPNV (BAG-SPNV) als Dachorganisation ein entscheidendes
Mitspracherecht bei der Entwicklung der Infrastruktur einschließlich der Auslegung und
Ausstattung der Stationen einzuräumen. Dies umfasst
•
die Festlegung der Höhe der dem Schienenpersonennahverkehr dienenden Mittel nach § 8
Abs. 2 BschWAG für sinnvolle Zeitintervalle,
•
die Aufwertung der vorhandenen Mitwirkung der Aufgabenträger des
Schienenpersonennahverkehrs bzw. der Bundesländer bei der Entwicklung der
Infrastruktur, damit bei Investitionen und bei der Instandhaltung die Anforderungen des
Schienenpersonennahverkehrs wirksam durchgesetzt werden können,
•
die Schaffung optimaler Rahmenbedingungen für direkte Vertragsbeziehungen zwischen
Aufgabenträgern des Schienenpersonennahverkehrs und den
Eisenbahninfrastrukturunternehmen, um für die Aufgabenträger des SPNV einen
maximalen Einfluss auf die Infrastruktur und möglichst günstige Rabatte bei den
Infrastrukturentgelten zu erreichen.
Dies betrifft auch den Einsatz der Bundesmittel (insbesondere BSchWAG und LuFV) für die
Eisenbahninfrastruktur. Vor dem Hintergrund der faktischen Monopolstellung der DB AG zeigt
sich gerade im Infrastrukturbereich die Bedeutung wirksamer Einflussmöglichkeiten der
Aufgabenträger des SPNV auch darin, dass sie sich bei Infrastrukturmaßnahmen immer wieder
zu finanziellem Engagement gezwungen sehen, wenn die DB AG bestimmte Maßnahmen
nicht oder nicht im erforderlichen Zeitraum umsetzt. Beispiele sind die Finanzierung des
zweigleisig auszubauenden Abschnittes zwischen Strausberg und Strausberg Nord, die
Vorfinanzierung der Planungskosten beim Ausbau der Strecke Berlin – Cottbus durch das Land
Brandenburg und der Anspruch der DB AG auf eine 100%-Förderung bei
Stationsmaßnahmen24.
Zur Dokumentation des Infrastrukturzustandes und der Verwendung der Bestandsnetzmittel
ist die DB AG verpflichtet, jährlich einen Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht (IZB)
zu erstellen. Dieser Netzzustandsbericht wird aber nur als bedingt aussagekräftig angesehen,
da er mit Qualitäts- und Beurteilungskennzahlen zu bestimmten Kriterien arbeitet. Ein Beispiel
sind die theoretischen Fahrzeitverluste, die – anders als der Netzzustandsbericht des VBB –
keine Zeitverluste durch Verzögerungs- und Beschleunigungsvorgänge berücksichtigen, die
infolge von Geschwindigkeitseinbrüchen unter anderem wegen Instandhaltungsmängeln
entstehen.
Benötigt werden aber klare Angaben über Art, Umfang und Dringlichkeit des
Handlungsbedarfs bei den einzelnen Netzelementen und Stationen. Genauso wichtig sind
Angaben darüber, wie diesem Handlungsbedarf bei den betroffenen Netzelementen zum
Beispiel innerhalb eines Jahres im Rahmen eines Maßnahmenprogramms Rechnung getragen
wurde, das unter Einbeziehung der jeweils betroffenen Aufgabenträger aufgestellt wurde.
Daher müssen die Netzzustandsberichte von Aufgabenträgern des SPNV eine entscheidende
24
Dazu wird auf die Ausführungen unter „Entwicklung der Stationen“ im LNVP des Landes Brandenburg für den Zeitraum 2008-2012
verwiesen.
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Gutachten vom 11.08.2014
Rolle bei möglichen Sanktionen gegenüber Infrastrukturbetreibern wegen des Nichteinhaltens
von Vereinbarungen erhalten. Ein Beispiel hierfür ist die Entwicklung und die Umsetzung von
Strategien wegen der drohenden Beeinträchtigungen des SPNV-Angebotes durch den Zustand
vieler Eisenbahnbrücken im Land Brandenburg.
Soweit noch nicht umgesetzt, sind für Netzzustands- bzw. Infrastrukturentwicklungsberichte
von Aufgabenträgern des SPNV alle Angaben verfügbar zu machen, die die Umsetzbarkeit des
von ihnen diskutierten oder angestrebten SPNV-Angebotes beeinflussen oder beeinflussen
könnten. Neben dem Instandhaltungszustand und Leitgeschwindigkeiten betrifft dies alle
Merkmale zum Ausbaustandard der Infrastruktur. Dazu gehören auch Kreuzungsgleise,
Überholmöglichkeiten und Beschaffenheit sowie weitere Einflussfaktoren auf die erreichbaren
Fahrzeiten bzw. Geschwindigkeiten wie Bahnübergänge oder die Art der Ausführung
höhengleicher Bahnsteigzugänge. Bei der Dokumentation erreichter Verbesserungen muss
eindeutig nachvollziehbar sein, in welchem Rahmen sie erreicht wurden. Dies betrifft erreichte
Verbesserungen im Rahmen von
1. Neu- und Ausbaumaßnahmen
2. Ersatzinvestitionen mit Zusammenhängen zur LuFV
3. Instandhaltungsmaßnahmen
11.2.2. Weitere Massnahmen
Massnahmen zur Verringerung des Kostenaufwandes
Weitere Maßnahmen sind zur Verringerung des Aufwandes beim Bau und beim Betrieb von
Eisenbahninfrastruktur erforderlich. Dazu müssen auch zum Abbau der faktischen
Monopolstellung der DB AG bei Bau und Betrieb von Eisenbahninfrastruktur
•
die Vorschriften für nichtbundeseigene Eisenbahnen Kosteneinsparungen ermöglichen
und vergleichbare verkehrliche und betriebliche Bedingungen auch wie für die
bundeseigenen Eisenbahnen zulassen,
•
die Bundesmittel (insbesondere BSchWAG und LuFV)l unter den gleichen Bedingungen
auch für die nichtbundeseigene Infrastruktur verfügbar sein,
•
den Bundesländern die Belastungen ausgeglichen werden, die sich aus dem Übergang
von Eisenbahninfrastruktur an nichtbundeseigene Eisenbahnen ergeben (bei
Maßnahmen nach den §§ 3 und 13 EkrG muss bei nichtbundeseigenen Eisenbahnen das
jeweilige Land ein Drittel der Kosten tragen, bei bundeseigenen Eisenbahnen hingegen
der Bund).
Darüber hinaus ist darauf hinzuarbeiten, dass die Leit- und Sicherungstechnik mit geringem
Aufwand an infrastrukturelle Änderungen angepasst werden kann. Dies ist bei der
gegenwärtig eingesetzten elektronischen Stellwerkstechnik sehr kostenaufwändig.
© 2014 | teamred| Seite 82
Gutachten vom 11.08.2014
11.2.3. Grundlegender Handlungsbedarf bei der Betrachtung der Eisenbahninfrastruktur
Anders als insbesondere das Straßennetz wird die Eisenbahninfrastruktur als Wirtschaftsgut
betrachtet, obwohl sie den öffentlichen Interessen dient und mit einem erheblichen Einsatz
von Steuermitteln finanziert wird. Um die damit einhergehenden Hemmnisse
(Auslastungsrisiko) bei Bau und Betrieb der für den Schienenverkehr bestimmten Infrastruktur
abzubauen, ist es wichtig, dass
•
die Übernahme von Infrastruktur zum Weiterbetrieb durch einen anderen Betreiber
ebenso wie bei der Umstufung von Straßen generell kostenfrei möglich ist,
•
ebenso wie beim Straßennetz anhand infrastrukturpolitischer Kriterien unter
Einbeziehung des Güterverkehrs und touristischer Angebote entschieden wird, wo
Eisenbahninfrastruktur mit welchen Standards weiter gesichert, vorgehalten oder
entwickelt werden soll, wobei die Umsetzung dieser Entscheidungen durch eine
entsprechende Gestaltung der Infrastrukturfinanzierung von der Finanzierung des
öffentlichen Personennahverkehrs entkoppelt wird,
•
in diesem Zusammenhang die gesamte Finanzierung der Infrastruktur analog zum
Straßennetz über die öffentliche Hand erfolgt (unter den gegenwärtigen Bedingungen
Bundesfinanzierung), wobei (dann deutlich niedrigere) Infrastrukturnutzungsentgelte
auf der Grundlage des EU-Rechts nach verkehrspolitischen Kriterien und unter
Beachtung von Nachhaltigkeitszielen festgelegt werden (Lärmschutz etc.).
Die Übernahme der Infrastrukturfinanzierung durch die öffentliche Hand kann zur
Erschließung weiterer Effizienzpotenziale (kurze Entscheidungswege, optimale Ausrichtung
auf regionale Erfordernisse) mit einer Regionalisierung von Eisenbahninfrastruktur mit
regionaler Verkehrsbedeutung verbunden werden. Dies erfordert aber – ähnlich wie bei der
Regionalisierung des Schienenpersonennahverkehrs – geeignete Finanzierungsregelungen.
Weitere Effizienzpotenziale können durch die Schaffung eines fairen und nachhaltigen
Wettbewerbs auch bei der Umsetzung der infrastrukturpolitischen Ziele erreicht werden.
Im Land Brandenburg profitieren mehrere Stationen von kommunalem Engagement. Ein
Beispiele hierfür sind der Bahnhof Neuruppin Rheinsberger Tor (Bürgerbahnhof Neuruppin)
oder der Bahnhof Belzig oder der Bahnhof Chorin. Bei diesen Stationen zeigt sich am Beispiel
der Stationsgebäude, welche Chancen mit der Möglichkeit zur kostenlosen Übertragung von
Eisenbahninfrastruktur zu einer mit dem Schienenverkehr verträglichen Weiternutzung
verbunden sind. Daneben besteht bei Hochbauten auch die Möglichkeit einer am Erhalt der
Bausubstanz orientierten privaten Nutzung zu günstigen Konditionen.
Vor diesem Hintergrund sollte darüber nachgedacht werden, wie unter Beachtung
erforderlicher eisenbahnfachlicher Qualifikationen auch bei den Stationen durch eine
Einbindung kommunaler Ressourcen Kostensenkungspotenziale und eine weitere
Optimierung der Ausrichtung auf die regionalen Anforderungen erreicht werden können. Dies
betrifft auch die Sicherung still liegender Eisenbahninfrastruktur. Auch bei diesen Ansätzen zur
Regionalisierung von Eisenbahninfrastruktur sind sinnvolle Finanzierungsregelungen
erforderlich.
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Gutachten vom 11.08.2014
11.3. Fernverkehr
Die Sicherung und die weitere Entwicklung des Schienenpersonennahverkehrs sind
entscheidend von einer entsprechend zu entwickelnden Finanzierungsbasis abhängig. Daher
ist es kritisch zu bewerten, dass die finanzielle Basis für die Anbindung der Fläche durch den
SPNV durch eine zunehmende Beanspruchung der Regionalisierungsmittel zur Bestellung von
SPNV-Leistungen als Ersatz für weggefallene Fernverkehre immer weiter geschwächt wird.
Für die daher notwendige Rückbesinnung auf die ursprünglichen Ziele der Regionalisierung
des SPNV ist es erforderlich, dass beim Bund eine weitaus aktivere Wahrnehmung seiner
Verantwortung für den Fernverkehr eingefordert wird. Auf der Grundlage der Überlegungen
für einen Deutschland-Takt bietet es sich dazu an
•
bundesbedeutsame Verkehrsleistungen zu definieren, auf deren Basis der Bund zur
Bereitstellung bzw. Wiederherstellung von Fernverkehrsleistungen aufgefordert wird,
•
dabei als Grundlage die InterRegio-Leistungen bis 1996 (Beginn der Regionalisierung des
SPNV) heranzuziehen, die durch zurückliegende Planungen für den Ausbau des InterRegioNetzes sowie weitere Erfordernisse z.B. aufgrund der Europäischen Integration ergänzt
werden,
•
mit Hilfe wettbewerbsgemäßer Strukturen (ggf. analog zu Genehmigungswettbewerben
beim Busverkehr) für den Fernverkehr ein möglichst großes kostendeckend zu betreibendes
Grundnetz zu schaffen, das z.B. durch die Nutzung von Kostensenkungen infolge einer
veränderten Finanzierung der Infrastruktur oder im Rahmen einer vernetzten Bestellpolitik
mit den Ländern erweitert werden kann.
Bei der Bahnreform wurde darauf verzichtet, dass vom Steuerzahler finanzierte Fahrzeuge
nach pfleglicher Behandlung dem Bundeseisenbahnvermögen zuzuführen sind, wenn sie nicht
mehr benötigt werden. Dies wurde unter anderem im Jahr 2006 in einer Anhörung des
Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages zur Kapitalprivatisierung der DB AG als eine
wesentliche Markteintrittsbarriere für Wettbewerber der DB AG angesehen. Für einen
funktionierenden Wettbewerb im Fernverkehr werden daher – ähnlich wie beim SPNV –
Instrumente zur Fahrzeugfinanzierung erforderlich sein.
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Gutachten vom 11.08.2014
12. Revision der Regionalisierungsmittel
Die bedarfsgerechte und stetige Bereitstellung der Regionalisierungsmittel ist eine
entscheidende Voraussetzung für die Aufrechterhaltung und für die auf eine nachhaltige
Mobilität ausgerichtete Weiterentwicklung des SPNV und üÖPNV. Unabhängig davon sind die
weiteren Instrumente der ÖPNV-Finanzierung auf eine anforderungsgerechte und verlässliche
Grundlage zu stellen (insbesondere GVFG-Nachfolgeregelungen).
Hinsichtlich der anstehenden Revision der Regionalisierungsmittel ist es unerlässlich, ein
gemeinsames Vorgehen aller Bundesländer gegenüber dem Bund einer Diskussion zwischen den
Ländern um den zukünftigen Verteilungsschlüssel vorzuziehen. Ansatzpunkte hierzu sind
•
der passive Umgang des Bundes mit dem starken Anstieg der Infrastrukturentgelte, der
eine Anpassung und zusätzliche Dynamisierung zur Kompensation der bisherigen und
zukünftigen Kostenentwicklung erfordert,
•
die erhebliche finanzielle Beanspruchung der Länder bzw. der Aufgabenträger des SPNV
aufgrund des Investitionsverhaltens der DB AG (fehlende oder verzögerte Umsetzung von
für den SPNV wichtigen Infrastrukturmaßnahmen insbesondere im Zusammenhang mit
der Beanspruchung einer 100%-Förderung bei Stationsmaßnahmen),
•
der Mehrbedarf infolge der Reform des EEG (Erneuerbare Energien-Gesetz) in Höhe der
dadurch verursachten Mehrkosten bei allen betroffenen Systemen des ÖPNV,
(Mehrbelastung des Schienenverkehrs und des ÖPNV bei der EEG-Umlage),
•
der zusätzliche Bestellaufwand für den Ersatz weggefallener Fernverkehrsleistungen
wegen der unzureichenden Wahrnehmung der Verantwortung für den Fernverkehr durch
den Bund; dies umfasst auch den zukünftigen Abbau von Fernverkehrsleistungen z.B.
infolge der EEG-Reform, der Infrastrukturkosten oder anderer bundespolitisch bedingter
Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Verkehrssystemen (Fernbus),
•
das nahezu vollständige Fehlen von Aktivitäten des Bundes zur Reduzierung des
Aufwandes beim Bau und beim Betrieb der regionalen Eisenbahninfrastruktur
(Bundesmittel nur für die Eisenbahnen des Bundes, die aber aufgrund der für sie
nutzbaren Vorschriften eine unnötig teure Infrastruktur bereitstellen müssen),
•
der erhöhte Mittelbedarf bestimmter Bundesländer und mögliche Auswirkungen auf die
Infrastrukturentgelte wegen der Folgen von Großprojekten, die sogar bei Bedenken der
betroffenen Bundesländer aufgrund von Entscheidungen auf Bundesebene
weitergeführt werden. So zum Beispiel steht die DB AG bei ihrem eigenwirtschaftlichen
Projekt Stuttgart21 mit einem Gesamtkostenvolumen von derzeit 6,5 Mrd. € derzeit vor
einem Belastungsrisiko bei den Eigenmitteln von fast 3,8 Mrd. €25. Aus den Aussagen der
DB AG vom März 2013 geht dagegen hervor, dass bei einer Rückabwicklung von
Grundstücksverkäufen, im Falle eines Projektausstiegs, Kosten in Höhe von 795 Mio.
Euro, einschließlich des seit 2001 angefallenen Zinsanspruchs der Stadt Stuttgart (5,5%
pro Jahr), anfallen würden. Die Stadt Stuttgart zahlte 2001 für diesen Grunderwerb 459
Mio. Euro,
•
Mehrbedarf im Zusammenhang mit den Angeboten von S-Bahn und Regionalverkehr
bei den im Fahrplan 1993/94 nicht betriebenen grenzüberschreitenden Strecken bzw.
25
Summe aus dem EIU-Anteil laut Finanzierungsvertrag für Stuttgart 21 in Höhe von 1,747 Mrd. € und der Budgeterweiterung um 2 Mrd.
€ durch den Beschluss des Aufsichtsrates der DB AG vom 05.03.2013, bei der offen ist, ob und wenn ja in welchem Umfang die DB AG
zusätzliche Kostenbeteiligungen der übrigen Projektpartner durchsetzen kann.
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Gutachten vom 11.08.2014
Streckengleisen in den früheren Westteil Berlins einschließlich der Weiterführung dieser
SPNV-Leistungen innerhalb Berlins26, da die Einflussfaktoren bei der Entwicklung von
Verflechtungsbeziehungen hinsichtlich vorhandener Grenzziehungen den
Rahmenbedingungen vor dem 2 Weltkrieg entsprechen, so dass bei diesen Strecken die
Zugkilometer des SPNV im Sommerfahrplan 1939 als Bezugsbasis heranzuziehen sind,
•
sich entwickelnder Mehrbedarf beim grenzüberschreitenden Verkehr mit Polen, da sich
die Verflechtungsbedingungen durch die europäische Integration mehr oder weniger
stark den Bedingungen des Sommerfahrplans 1939 annähern, so dass dementsprechend
das damalige Angebot an Zugkilometern zu Grunde zu legen ist,
•
Forderung nach Ausgleich von Mehraufwendungen zur Sicherung der
Angebotsattraktivität im SPNV, die sich aus der unzureichenden Berücksichtigung der
Anforderungen eines Deutschland-Taktes und/oder der Belange des regionalen
Schienenverkehrs bei Infrastrukturmaßnahmen des Bundes ergeben (negative
Auswirkungen der ICE-Schnellfahrstrecke Nürnberg – Erfurt – Halle/Leipzig auf die bei
gegebenem Aufwand erreichbare Angebotsqualität im SPNV bei Taktknoten sowie bei
Lage und Qualität der verfügbaren Fahrplantrassen),
•
Verweis auf die Verantwortung des Bundes beim erhöhten Reaktivierungsbedarf in den
alten Bundesländern aufgrund von Entscheidungen der früheren Deutschen
Bundesbahn und des Bundesverkehrsministeriums über die Stilllegung von Strecken
bzw. die dauernde Einstellung des Personenverkehrs vor 1990.
Zum erhöhten Reaktivierungsbedarf in den alten Bundesländern wird auf die Ausführungen in
Abschnitt 11.1 zum Umfang der Streckenstilllegungen vor der Bahnreform verwiesen, der auch
beim Anteil am Gesamtnetz im Altbundesgebiet deutlich höher war als in der früheren DDR.
Dabei ist hinzufügen dass, in den Altbundesländern bei der Deutschen Bundesbahn Mitte der
1980er Jahre auf mehr als 20% des noch vorhandenen Streckennetzes der Personenverkehr
eingestellt war (1984 gab es nur auf ca. 21.600 km von damals ca. 27.800 km DB-Strecke
Personenverkehr)27. Dies wirkte sich auf den Umfang der vorhandenen Zugkilometer im
Fahrplan 1993/94 aus, der zu Beginn der Regionalisierung Grundlage für die Aufteilung der
Regionalisierungsmittel war. Vor der Bahnreform entschied im Altbundesgebiet der
Bundesminister für Verkehr über Stilllegungen zum Beispiel beim Personenverkehr, nachdem
der Verwaltungsrat der damaligen Deutschen Bundesbahn eine entsprechende
betriebswirtschaftlich orientierte Entscheidung getroffen hatte. Die Bundesländer wurden nur
im Rahmen eines davor liegenden Anhörungsverfahrens beteiligt. Die verkehrspolitischen
Entscheidungen im Altbundesgebiet, die damals mit den umfangreichen Streckenstilllegungen
verbunden waren, können nicht das Problem der neuen Bundesländer sein. Vielmehr muss der
Bund auch an dieser Stelle die Verantwortung für die Folgen seiner bis zur Bahnreform
getroffenen Entscheidungen übernehmen.
26
Die S-Bahn-Verkehre innerhalb von Berlin, die im Zusammenhang mit den im Fahrplan 1993/94 nicht betriebenen Strecken stehen,
sind hiervon unberührt.
27
Verkehr in Zahlen nach BAHN, der letzte Zug ist noch nicht abgefahren…(vgl. Fußnote 18 auf S. 7172)
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Gutachten vom 11.08.2014
13. Prioritäten
13.1. Handlungsfelder (politisch, nichtmonetär, organisatorisch)
Fortsetzung und bedarfsweise Intensivierung der konstruktiven regelmäßigen Arbeitskontakte
zwischen der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und den Grundsatzreferaten bzw.
Mobilitätsreferaten der Landesministerien über die strategische und konzeptionelle
Entwicklung des ÖPNV. Der SPNV & üÖPNV muss ein anerkanntes öffentliches Politikfeld der
Daseinsvorsorge und Landespolitik werden und als solches zeitnah flächendeckend mit VBBStandards finanziert und umgesetzt werden.
Einrichtung von konstruktiven regelmäßigen Arbeitskontakten zwischen der Landtagsfraktion
Bündnis 90/Die Grünen und der Geschäftsführung des VBB28 Verkehrsverbund BerlinBrandenburg sowie zur BAG-SPNV (via VBB) und BAG-ÖPNV (via VBB).
13.2. Handlungsfelder (politisch, nichtmonetär, organisatorisch)
13.2.1. VBB Strukturreform ‚Aufgabenträgerschaft’ in
in Brandenburg
Stufe 1 – Durchsetzung/Umsetzung der Regeln, Beschlüsse, Konventionen, Handlungsfelder im
VBB bei allen ‚Partnerunternehmen im Verkehrsverbund’
Stufe 2 – Evaluierung/Bewertung jährlich der Qualität der Partnerschaft der ‚Partner im VBB’
Stufe 3 – Entwicklung/Beauftragung des VBB vom ‚’Verkehrsverbund der
Verkehrsunternehmen’ zum ‚Verkehrsverbund der Aufgabenträger’ (VBB für SPNV, Städte und
Landkreise für üÖPNV)
Stufe 4 – Entwicklung/Beauftragung des VBB ‚Verkehrsverbund der Aufgabenträger’ vom
Aufgabenträger SPNV zum Aufgabenträger für landesbedeutsamen ÖPNV RE/RB & RX
(landesbedeutsame Buslinien)
Stufe 5 – Entwicklung/Beauftragung des VBB ‚Verkehrsverbund der Aufgabenträger’ vom
Aufgabenträger landesbedeutsamen ÖPNV RE/RB/RX zum Steuerer der Aufgabenträger
üÖPNV in Brandenburg
13.2.2. VBB Strukturreform ‚Einnahmeaufteilung’ in Brandenburg
Messungen & Evaluierungen jährlich/zweijährlich (statt dreijährlich)
Anpassung ABC Gebiete an Siedlungs-/Verflechtungsentwicklung
13.2.3. VBB Strukturreform ‚Mobilitätsverbund’ in Brandenburg
Entwicklung vom Verkehrsverbund zum Mobilitätsverbund
28
Die Geschäftsführerin des VBB, Frau Susanne Henckel, war bis Jahresbeginn 2014 Hauptgeschäftsführerin der BAG-SPNV und davor
Leiterin Marketing des Nordhessischen Verkehrsverbundes (NVV), so dass beste fachliche, personelle und atmosphärische
Voraussetzungen gegeben sind.
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Gutachten vom 11.08.2014
13.3. Handlungsfelder konzeptionell und Infrastruktur
Ausgangspunkt ist eine Mehrfachstrategie, mit der
•
im Raum Berlin der ÖPNV durch Maßnahmen bei Angebot und Infrastruktur für die
wachsenden Anforderungen bei Nachfrage und Nachhaltigkeit ausgebaut wird,
•
in den Berlin-ferneren Räumen Strategien entwickelt bzw. weiterentwickelt werden, mit
denen der ÖPNV vor dem Hintergrund der knappen finanziellen Mittel auf die sich
wandelnden Anforderungen ausgerichtet wird,
•
gerade in den schwächeren Landesteilen die infrastrukturellen Voraussetzungen für die
Wiederherstellung der wirtschaftlichen Eigenständigkeit gesichert werden und dabei
Möglichkeiten zu ihrer Aufwertung für den nachhaltigen Tourismus genutzt werden.
Vor dem Hintergrund der bis 2022 umzusetzenden vollständigen Barrierefreiheit ist dies in
Zusammenarbeit mit den Behindertenverbänden durch ein prioritär zu finanzierendes
Handlungskonzept zu untersetzen, bei dem in möglichst kurzer Zeit und mit einem effizienten
Mitteleinsatz
•
die Modernisierung der SPNV-Stationen und ihres Umfeldes vorangetrieben wird,
•
durch eine sinnvolle Kombination von infrastrukturell und fahrzeugseitigen
Maßnahmen die Barrierefreiheit im ÖPNV-Gesamtsystem umgesetzt wird.
Für den Verkehr, der die Grenzen des VBB-Gebietes überschreitet, sind unter Einbeziehung des
VBB Maßnahmenstrategien für entsprechende Zielstellungen mit den Beteiligten zu
erarbeiten. Dies umfasst
•
beim Verkehr mit Polen die Erarbeitung eine Langfriststrategie mit dem Bund und der
Republik Polen sowie mit den betroffenen Bundesländern und Woiwodschaften, in die
die Überlegungen im LNVP eingebettet werden, die auch die Sicherung zukünftiger
Handlungsmöglichkeiten zum Beispiel bei derzeit ungenutzten Bahntrassen umfassen,
•
die Definition bundesbedeutsamer Relationen, bei der in Verbindung mit den
Überlegungen zum Deutschland-Takt beim Bund die Wahrnehmung seiner
Verantwortung für den Fernverkehr eingefordert wird.
13.3.1. Berlin naher Raum
•
Weiterentwicklung des Verkehrsangebotes zwischen Berlin und dem Umland unter der
Koordination des VBB,
•
Umsetzung prioritärer kleiner Infrastrukturmaßnahmen wie des 2. Regionalbahnsteigs
in Potsdam-Griebnitzsee, der Beseitigung der Eingleisigkeit in Königs Wusterhausen,
des zweigleisigen Abschnitts Strausberg – Strausberg Nord, nach Möglichkeit auch
Berlin-Wannsee – Potsdam-Griebnitzsee (vorerst Teilabschnitt nördlich der
Teltowkanalbrücke),
•
Weiterentwicklung des Korridors Potsdam – Berlin mit den Strecken über Potsdam Hbf
und Potsdam-Rehbrücke unter Einbeziehung einer Neubewertung der Potsdamer
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Gutachten vom 11.08.2014
Stammbahn in Verbindung mit einem durchgehenden Verdichterangebot zur RE7
Beelitz Stadt – Michendorf – Berlin-Wannsee – Berlin Stadtbahn,
•
Erarbeitung verkehrsträgerübergreifender Maßnahmenkonzepte zur Aufwertung des
Raumes Teltow/ Kleinmachnow/ Stahnsdorf und des Berliner Außenrings (Anbindung
BER und Potsdam, Prüfung Verknüpfung RB22/ S2 Glasower Damm),
•
Weiterführung noch ausstehender Lückenschlüsse beim Regionalverkehr (Hennigsdorf –
Berlin-Tegel – Berlin Nordkreuz, Südabschnitt der Niederbarnimer Eisenbahn),
•
Umsetzung der erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen zur Sicherstellung einer
zuverlässigen und verzögerungsfreien Durchführbarkeit des vorhandenen
Regionalverkehrs (RE/RB) zwischen Nauen und Berlin als unerlässlichem Grundangebot
einschließlich sinnvoller Erweiterungsmöglichkeiten unter Beachtung möglicher SBahn-Maßnahmen in Berlin, Erörterung der dann noch vorhandenen Möglichkeiten für
eine zusätzliche Weiterführungsoption der S-Bahn nach Falkensee.
13.3.2. Weitere Mass
Massnahmen
ssnahmen
Neben der umgehenden Beseitigung von Zustandsmängeln bei der Eisenbahninfrastruktur
•
Sicherung vorhandener Straßenbahnangebote,
•
Weiterentwicklung alternativer Bedienformen für die Erschließung der Fläche,
•
Prüfung der Realisierungsmöglichkeiten einer Straßenbahnverbindung Frankfurt (Oder)
– Slubice,
•
Sicherungsstrategie für bedrohte/ungenutzte Eisenbahninfrastruktur,
•
Maßnahmen zur Beseitigung von Beeinträchtigungen durch die anstehende Eröffnung
der Schnellfahrstrecke Nürnberg – Erfurt – Halle/Leipzig, dabei Einfordern einer
schnellen Finanzierung durch den Bund,
•
Inangriffnahme des Ausbaus der Strecke Berlin – Stettin (Szczecin), vorrangig Bernau –
Eberswalde wegen des Zustandes der Eisenbahnbrücken,
•
Fertigstellung Berlin – Cottbus – Forst – Polen.
13.4. Beeinflussung der Bundespolitik
•
Wirksame Strategien zur Senkung der Infrastrukturentgelte beim SPNV,
•
Aktivierung von Effizienzpotenzialen bei Bau und Betrieb von Eisenbahninfrastruktur
(Anwendbarkeit kostengünstiger Standards bei Bau und Betrieb, uneingeschränkter
Zugriff nichtbundeseigener Eisenbahnen auf Bundesmittel auch für einen fairen
Wettbewerb bei der Bereitstellung von Eisenbahninfrastruktur),
•
Abbau von Hemmnissen bei der Übernahme von Eisenbahninfrastruktur unter anderem
beim Eisenbahnkreuzungsgesetz,
•
Schaffung wirksamer Instrumente zur Durchsetzung der Belange des SPNV bei der
Infrastrukturentwicklung (Strecken und Stationen),
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Gutachten vom 11.08.2014
•
Betrachtung der Eisenbahninfrastruktur als Gemeingut anstatt als Wirtschaftsgut
(Entwicklung anhand infrastrukturpolitischer Ziele, Finanzierung/Übernahme der
Auslastungsrisiken, generell kostenfreie Übertragung bei Weiterbetrieb bzw. zur
Einbeziehung in eine Sicherungsstrategie),
•
Sicherung von Eisenbahninfrastruktur als Teil der Bundesverkehrswegeplanung.
Revision der Regionalisierungsmittel, unter anderem
•
Einfordern einer Kompensation der Folgen bundespolitischer Entscheidungen bei der
Revision der Regionalisierungsmittel (Entwicklung der Infrastrukturentgelte
einschließlich der Einflüsse durch bestimmte Großprojekte, Folgen des restriktiven
Investitionsverhaltens der DB AG bei bestimmten Infrastrukturmaßnahmen wie
Stationsmaßnahmen, EEG-Reform, wegfallender Fernverkehr, Mehraufwand wegen der
Folgen der Hochgeschwindigkeitsstrecke Nürnberg – Erfurt – Halle/Leipzig),
•
Orientierung des Bedarfs bei den SPNV-Leistungen bei den im Jahresfahrplan 1993/94
nicht betriebenen Strecken in den früheren Westteil Berlins am Sommerfahrplan 1939,
•
Sonderdynamisierung der Regionalisierungsmittel beim Verkehr mit Polen in
Ausrichtung auf die Annäherung der Bedingungen für Verflechtungsbeziehungen durch
die europäische Integration.
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Gutachten vom 11.08.2014
14. Zusammenfassung
Die Mobilisierungsstrategie für den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) unter dem
Motto „Brandenburg bewegt sich“ zeigt strategische Ansätze auf verschiedenen Ebenen auf,
wie die Fahrgastzahlen im Brandenburger ÖPNV bis zum Jahr 2030 verdoppelt werden können.
Die geplante Weiterentwicklung des integrierten Brandenburg-Berlin-Taktgefüges galt
diesbezüglich als vorausgesetzt.
Als Ergebnis der Schwachpunktanalyse stellte sich heraus, dass im
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) die Stundentakte der Regionalexpresslinien zu den
Berufsverkehrszeiten nicht ausreichen und der Zwei-Stunden-Takt einiger Regionalbahnlinien
als unzureichend angesehen werden muss. Aufgrund der Ausrichtung des übrigen öffentlichen
Verkehrs (üÖPNV) an der wirtschaftlichen Situation der Aufgabenträger trifft dies gleichfalls
vor allem für die ländlichen Regionen außerhalb der kreisfreien Städte zu. Hier dominieren
unübersichtliche Takte und indirekte Linienführungen, die überwiegend auf die Belange des
Schüler- und Ausbildungsverkehr zugeschnitten und an Knoten nur selten effektiv verknüpft
sind. Wo die Landkreise den üÖPNV fast vollständig aus Mitteln der Schülerverkehrs (§ 45a
PBefG) finanzieren müssen, bleibt nur wenig Raum für kundenorientierte
Nahverkehrsangebote. ÖPNV aus einem Guss bildet in Brandenburg daher eher die Ausnahme.
In naher Zukunft besteht die Gefahr weiterer Konzentration auf aufkommensstarke Bahnhöfe
und Haltepunkte entlang der radialen Schienenverbindungen Richtung Berlin. Diesem muss
nach Meinung der Gutachter entschieden entgegengewirkt werden.
Eine grüne Strategie für den ÖPNV könnte in der Festlegung von Bedienungsstandards liegen,
die als politische Rahmenvorgabe beschlossen werden. Dazu zählt insbesondere, dass aus allen
Regionen des Landes die Landeshauptstadt Potsdam und Berlin mit Öffentlichen
Verkehrsmitteln umsteigearm und in mit dem MIV konkurrierender Reisezeit erreichbar sind.
Alle Orte im Land sollten mit kombinierten Angeboten des Umweltverbunds über das gesamte
Jahr mindestens 3x täglich erreichbar sein (früh, mittags und abends). In dicht bebauten
Gebieten sollten alle wichtigen infrastrukturellen und touristischen Ziele von Haltestellen
öffentlicher Verkehrsmittel fußläufig erreichbar sein.
Als Grundtakt für den Schienennahverkehr sollte der 1-h-Takt festgeschrieben werden, der nur
ausnahmsweise zu bestimmten Zeiten und auf bestimmten Relationen in einen 2-h-Takt
verändert werden kann. Im übrigen öffentlichen Verkehr sollte Wert auf die erkennbare
Hierarchie von (Haupt-) Linien und Linienergänzungen gelegt werden. Zuvor definierte
Knoten- und Verknüpfungspunkte sind hinsichtlich ihrer Anschlusssicherheit und direkten
Bus-Bahn-Verknüpfung „Kante an Kante“ zu optimieren.
Hauptbuslinien verkehren im 1 bzw. 2-h-Takt zwischen Städten ohne Schienenverbindung und
werden ergänzt durch Nebenlinien, während die Feinerschließung durch alternative
Bedienungsformen wie Rufbus oder Anruf-Sammeltaxi erfolgt. Ein derartiges Angebot wird
beispielsweise im Landkreis Uckermark unter dem Markennamen „UckerTakt“ kommuniziert.
Grundsätzliches Ziel sollte eine durchgängige Barrierefreiheit vor 2022 sein.
Aus Sicht der Gutachter ergeben sich aus der Schwachpunktanalyse und der (grünen) Strategie
folgende Handlungsfelder für die politische Arbeit der Grünen Landtagsfraktion in
Brandenburg
•
Fortsetzung und Intensivierung der regelmäßigen Arbeitskontakte zwischen der
Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und den Grundsatzreferaten bzw.
Mobilitätsreferaten der Landesministerien
© 2014 | teamred| Seite 91
Gutachten vom 11.08.2014
•
Einrichtung von regelmäßigen Arbeitskontakten zwischen der Landtagsfraktion Bündnis
90/Die Grünen und der Geschäftsführung des VBB Verkehrsverbund BerlinBrandenburg sowie zur BAG-SPNV und BAG-ÖPNV
•
Weichenstellung für die Entwicklung des Verkehrsverbunds zu einem
Mobilitätsverbund unter Einbeziehung aller Verkehrsmittel und
Mobilitätsmöglichkeiten abseits des privaten Pkw
•
Umsetzung einer Strukturreform für die Bestellung der ÖV-Leistungen durch die
Aufgabenträger in Brandenburg
•
Einführung eines stringenten Aufgabenträger-Steuerungsinstruments
•
Häufigere Messungen & Evaluierungen zur exakteren Ermittlung der Einnahmeaufteilung
•
Schnellere Anpassung von ABC-Gebieten des VBB-Tarifs an die Siedlungsentwicklung
•
Verstärkte Berücksichtigung des Freizeitverkehrs zur Sicherung der Infrastruktur und als
Garant für den Erhalt der regionalen ökonomischen Eigenständigkeit
•
Sicherung von derzeit (vom Personennahverkehr) ungenutzten Bahntrassen sowohl
innerhalb Brandenburgs als auch Landesgrenzen überschreitend (einschließlich Polen)
•
Über die Länderkammer bzw. Bundesrat Forderung nach Kompensation der Folgen
bundespolitischer Entscheidungen bei der Revision der Mittel für den öffentlichen
Verkehr, z.B. der Regionalisierungsmittel
Trotz aller Schwierigkeiten bietet Brandenburg ausreichend Möglichkeiten, seinen Bewohnern
ein akzeptables wie finanzierbares Angebot im öffentlichen Verkehr als Bestandteil des
Umweltverbunds zu sichern und auszubauen. Voraussetzung dafür ist, dass sich alle Kräfte auf
allen Ebenen für die Belange des ÖPNV einsetzen und diesen sowohl kurzfristig als auch
strategisch offensiv weiterentwickeln.
© 2014 | teamred| Seite 92
Gutachten vom 11.08.2014
Eckpunkte Gutachten ÖPNV
zur Entwicklung im Land Brandenburg
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Brandenburger Landtag
team red Deutschland GmbH, 07/2014
Anlage 1
SPNV-Ausschreibungen in Berlin-Brandenburg 2014 - 2017
Quelle: www.vbbonline.de, 08.2014
lfd. Nr.
Name der Ausschreibung
Linien
Vertrags-Laufzeit
Verkehrsleistung pro Jahr
Gewinner
1.
Netz Ostbrandenburg
RB 25 Berlin-Lichtenberg – Tiefensee
RB 36 Berlin-Schöneweide – Beeskow – Frankfurt (Oder)
RB 60 Berlin-Lichtenberg – Eberswalde – Frankfurt (Oder)
RB 63 Eberswalde – Templin
(nach Kürzung der Regionalisierungsmittel wurden die Linien ab 12/2006
verkürzt: RB 25 bis Werneuchen, RB 63 bis Joachimsthal)
12/2004 − 12/2014
3.200.000 Zugkilometer
Ostdeutsche Eisenbahn GmbH [BeNEX/Arriva]
2.
Heidekrautbahn
RB 27 Berlin-Karow – Basdorf – Wensickendorf/Groß Schönebeck
12/2005 − 12/2020
500.000 Zugkilometer
NEB Betriebsgesellschaft mbH [Captrain/BEHALA]
3.
Ostbahn
RB 26 Berlin-Lichtenberg – Müncheberg (Mark) – Kostrzyn
12/2006 − 12/2014
980.000 Zugkilometer
NEB Betriebsgesellschaft mbH [Captrain/BEHALA]
4.
Netz Spree-Neiße
RB 46 Cottbus – Forst (Lausitz)
RB 60V Görlitz –Bischofswerda (– Arnsdorf bei Dresden)
RB 64 Görlitz – Hoyerswerda
OE 65 Cottbus – Görlitz–Zittau
12/2008 − 12/2018
2.664.000 Zugkilometer
Ostdeutsche Eisenbahn GmbH [BeNEX/Arriva]
Los 1:
12/2011 − 12/2022
(RE1 und RE11 ab 12/2012)
8.628.000 Zugkilometer
(+ Option : 299.000 Zug-km)
DB Regio AG
12/2011 − 12/2022
(RE2 und RE4 ab 12/2012)
7.004.000 Zugkilometer
Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (ODEG) [BeNEX/Arriva]
12/2011 − 12/2022
(RE7 ab 12/2012, RB24 ab 12/2014,
RE9 nur 11/2011 − 12/2015)
6.702.000 Zugkilometer
DB Regio AG
5.
5.1.
Netz Stadtbahn
RE 1 Magdeburg – Brandenburg – Berlin – Frankfurt/Oder
– Eisenhüttenstadt – Cottbus
RE 11 Cottbus – Frankfurt/Oder
RB 13 Berlin-Spandau – Wustermark
RB 20 Oranienburg – Potsdam Hbf
RB 21 Wustermark – Potsdam Hbf
RB 22 Flughafen BER – Potsdam Hbf
RB 23 Michendorf – Potsdam Hbf
5.2.
Los 2:
RE 2 Wismar/Wittenberge – Berlin – Cottbus
RE 4 Jüterbog – Berlin – Rathenow (–Stendal)
RB 33 Berlin-Wannsee – Jüterbog
RB 51 Brandenburg (Havel) – Rathenow
5.3.
Los 3:
RE 7 Dessau – Belzig – Berlin – Wünsdorf-Waldstadt
RE 9 Berlin Hbf – Flughafen BER
RB 14 Nauen – Senftenberg
RB 24 Wünsdorf-Waldstadt – Berlin-Lichtenberg – Eberswalde
(+ Option : 96.000 Zug-km)
5.4.
Los 4:
12/2011 − 12/2014
173.000 Zugkilometer
Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (ODEG) [BeNEX/Arriva]
RE 15 Dresden – Hoyerswerda
RE 18 Dresden – Cottbus
RB 31 Dresden – Elsterwerda-Biehla
RB 49 Cottbus – Falkenberg (Elster)
06/2013 − 12/2022
2.500.000 Zugkilometer
DB Regio AG
Los 1:
12/2014 − 12/2026
ca. 4.100.000 Zugkilometer
(+ Option : 800.000 Zug-km)
DB Regio AG
12/2014 − 12/2026
5.200.000 Zugkilometer
(+ Option : 400.000 Zug-km)
DB Regio AG
12/2014 − 12/2024
2.162.000 Zugkilometer
NEB Betriebsgesellschaft mbH [Captrain/BEHALA]
12/2015 − 12/2024
2.700.000 Zugkilometer
NEB Betriebsgesellschaft mbH [Captrain/BEHALA]
RB 35 Fürstenwalde (Spree) – Bad Saarow Klinikum
6.
Netz Elbe-Elster
7.
7.1.
Netz Nord-Süd
RE 3 Stralsund/Schwedt – Berlin – Elsterwerda
(späterer Linientausch im Süden vorgesehen)
7.2.
Los 2:
RE 5 Stralsund/Rostock – Neustrelitz – Berlin – Lutherstadt Wittenberg/Falkenberg (Elster)
(späterer Linientausch im Süden vorgesehen)
8.
8.1.
Netz Ostbrandenburg
Los 1:
RB 35 Fürstenwalde (Spree) – Bad Saarow Klinikum
RB 36 Königs Wusterhausen – Beeskow – Frankfurt (Oder)
RB 60 Eberswalde – Frankfurt (Oder)
RB 61 Prenzlau – Angermünde – Schwedt (Oder)
RB 63 Eberswalde – Joachimsthal
8.2.
Los 2:
RB 12 Berlin-Lichtenberg – Löwenberg (Mark) – Templin
RB 25 Berlin-Lichtenberg – Werneuchen
RB 26 Berlin-Lichtenberg – Müncheberg (Mark) – Kostrzyn
RB 54 Berlin – Löwenberg (Mark) – Rheinsberg (Mark)
9.
SPNV-Netz Prignitz
RB 73 Neustadt (Dosse) – Pritzwalk
·
RB 74 Meyenburg – Pritzwalk
12/2012 − 12/2014
205.000 Zugkilometer
Eisenbahngesellschaft Potsdam mbH
10.
Nordwestbrandenburg
RE 6 Wittenberge – Pritzwalk – Neuruppin – Berlin-Spandau
RB 55 Hennigsdorf – Kremmen
12/2015 − 12/2027
2.410.000 Zugkilometer
DB Regio AG
Liniennetz des Regionalverkehrs
Brandenburg und Berlin
gültig vom 15.12.2013 bis 13.12.2014
Wismar
RE2
Stralsund
Nechlin
Putlitz RB70
RB74 Meyenburg
Laaske
Brügge (Prignitz)
Groß Langerwisch
Wittstock
(Dosse)
4: Wittenberge
Bad Wilsnack
Lindow (Mark)
Breddin
Glöwen
Linie des Bahn-Regionalverkehrs mit
Bahnhof und Umsteigebahnhof
Line of regional railways, changing
train optional
Linie bzw. Bahnhof wird nur saisonal
oder am Wochenende bedient
Line/station served seasonal or at
weekends only
S-Bahn-Linie
(keine Zwischenhalte dargestellt)
Suburban train line
U-Bahn-Linie
(keine Zwischenhalte dargestellt)
Underground line
Saison bzw. Wochenendverkehr
VBB Tarif gilt nicht auf diesen Linien
Line served seasonal or at weekends
only. Special fares.
MD
Magdeburg Hbf
4: RE1
Fernbahnhof
Long-distance railway station
Barrierefreier Zugang/Aufzug
Entrance barrier-free/Lift
HVL
Barrierefreier Zugang/Aufzug nur
zu den angegebenen Verkehrsmitteln
Entrance barrier-free/Lift to the
stated means of transportation only
Zugang zum Bahnhof über Rampe
Entrance via ramp to the station
Nassenheide
RE4 RB13 RB51
Stendal RE4
Stendal RB13
Großwudicke
Buschow
Premnitz Nord
Charlottenburg 4:
Döberitz
Marquardt
Pritzerbe
Görden
4:
Genthin
Güsen
(b Genthin)
Brandenburg
Altstadt
Kirchmöser
Wusterwitz
Groß
Götz Kreutz
4: Park CharlottenSanssouci 4: hof
Werder
(Havel)4:
RE1 Brandenburg
RB51 Hbf 4:
Griebnitzsee 4:
Ferch-Lienewitz
RB33
RB20 RB21 Potsdam
RB22 RB23 Hbf 4:
Pirschheide
Medienstadt
Babelsberg
Rehbrücke
4: Brück (Mark)
Sachsen-Anhalt
Tarifbereich Kreisfreie Städte
Brandenburg/Havel, Cottbus,
Frankfurt (Oder), Potsdam
Mitteldeutscher Verkehrsverbund
Verkehrsverbund Oberelbe
Weitere Informationen und Tarifhinweise unter:
www.VBB.de in Berlin und Brandenburg
www.marego-verbund.de rund um Magdeburg
www.mdv.de rund um Leipzig
www.vvo-online.de rund um Dresden
Müncheberg
(Mark)
Alt
Rosenthal
Trebnitz
(Mark)
KüstrinGolzow
Werbig (Oderbruch) Kietz
SeelowGusow
Lichtenberg
Schönfließ Dorf
Karlshorst
Wilhelmshorst
Seddin
RE1
RB11
RB36
Frankfurt
(Oder) 4: RB60
RB91
RE7
Information
Mein Takt
Bahn-Bus-Landesnetz
in Sachsen-Anhalt
DB Regio AG, Regio Nordost
Telefon 0331 235 68 81/-82
Klebitz
Zahna
Bülzig
Zörnigall
Roßlau (Elbe)
DE
RE7
RE4 RB33
Holzdorf
(Elster)
WB
Dessau Hbf RB51
Eisenbahngesellschaft
Potsdam mbH
Telefon 0331 27 97 83 91
Herausgeber:
NEB Betriebsgesellschaft mbH
Telefon 030 39 60 11 344
DB Regio AG, Regio Nordost
Grunthalplatz 4, 19053 Schwerin
Telefon 0385 750 24 05
Internet unter www.bahn.de
Ostdeutsche Eisenbahn GmbH
Telefon 030 5 14 88 88 88
Jüterbog 4:
Redaktionsschluss: 25.11.2013
Leipzig RE10
Geithain Leipzig S4
LDS
TF
Luckau-Uckro
Fermerswalde
Beutersitz Schönborn
(b. Doberl)
ElsterwerdaBad Liebenwerda
Biehla RB31
Uebigau
Rehfeld
(Falkenberg)
Riesa RB45
OSL
Rückersdorf
Hohenleipisch
Plessa
Elsterwerda
Prösen Ost
RB31
Ziltendorf
Schneeberg (Mark)
RE1
Eisenhüttenstadt
Neuzelle
Wellmitz
Guben
Ruhland
Lauchhammer
Ortrand
Dresden
RE18
RE15
Jänschwalde Ost
Lübbenau (Spreew) 4:
Raddusch
Kunersdorf
Kolkwitz
Calau (NL)
Finsterwalde
(Niederlausitz)
RE3 RB45
Prösen
Prösen West
Wiesenau
Grunow (NL)
Vetschau
4:
DoberlugKirchhain
EE
Falkenberg
(Elster) 4:
Mixdorf
Kerkwitz
Walddrehna
RE5 RB43
RB49 RB51
LOS
Coschen
4: Lübben (Spreewald)
Drahnsdorf
Herzberg
(Elster)
Kraftwerk
Finkenheerd
Finkenheerd
Müllrose
Oderin
Brand
(Niederlausitz)
Schönwalde (Spreewald)
Lubolz
Golßen(Niederlausitz)
Rzepin
Helenesee
RB35 Bad Saarow Klinikum
Wendisch- Lindenberg Buckow
Beeskow
Rietz
(Mark) (b Beeskow)
Halbe
Klasdorf-Glashütte
Linda
(Elster)
RE5
Lutherstadt
Wittenberg
Luckenwalde 4:
Neuhof (b Zossen)
Baruth (Mark)
Oehna
Zellendorf
Blönsdorf
Jeber-Bergfrieden
Dessau Hbf 4:
Woltersdorf (NutheUrstromtal)
RB91
Frankfurt (O)Neuberesinchen
Oegeln
Groß Köris
Wünsdorf-Waldstadt
RE7
Jacobsdorf Pillgram Frankfurt (O)(Mark)
Rosengarten
Kummersdorf (b Storkow)
Storkow (Mark)
Hubertushöhe
Bestensee
Zossen
Trebbin
Niedergörsdorf
Medewitz (Mark)
NASA - Nahverkehrsservice
Sachsen-Anhalt GmbH
Telefon 0391 53 631 80
Zeesen
Rangsdorf
Thyrow
Königs Wusterhausen
Niederlehme
Zernsdorf
Kablow
Friedersdorf (b Königs W)
Dabendorf
Wiesenburg (Mark)
Verkehrsverbund
Berlin-Brandenburg GmbH
Hardenbergplatz 2, 10623 Berlin
Telefon 030 25 41 41 41
Flughafen
Berlin-Schönefeld
Dahlewitz
RE4 Ludwigsfelde 4:
RB23
Berkenbrück Briesen
(Mark)
Fürstenwalde
(Spree) Süd
RB22
Berlin-Schönefeld Flughafen
Blankenfelde
(Kr. Teltow-Fläming)
Fürstenwalde
RB35 (Spree) 4:
Bad Saarow
RB14 RB22
Birkengrund
Michendorf 4:
Buchholz (Zauche)
Treuenbrietzen
Treuenbrietzen Süd
Altes Lager
Baitz
Fang- Hangelsschleuse
berg
Großbeeren
LudwigsfeldeSaarmund 4: Struveshof
RB26 Kostrzyn
Gorgast
Seelow (Mark)
Potsdamer Platz 4:
Lichterfelde
Ost 4:
Teltow
Beelitz Stadt
Elsholz
4: Bad Belzig
Tarifgrenze Teilbereich Berlin C
Ostbahnhof 4:
Erkner
Wannsee 4:
Borkheide
Tarifbereich Berlin
Alexanderplatz 4:
Friedrichstr.4:
Herrensee
Neutrebbin
Letschin
Buckow
Waldsieversdorf
Obersdorf
Rehfelde
RB12
RB25
RB26
RB36
RB60
4:
Südkreuz
Golm
Beelitz-Heilstätten
Sachsen
MOL
Fohrde
PM
marego – Magdeburger
Regionalverkehrsverbund
Wriezen
Werneuchen
Seefeld
Blumberg
Blumberg-Rehhahn
Ahrensfelde Nord
Ahrensfelde Friedhof
Ahrensfelde
Strausberg
RB21 RB22
Zoologischer
Garten 4:
Caputh Schwielowsee
Tarifgebiet VBB
4: RB19
Gesund- RB27
brunnen RB66
RB10 4:
Berlin Hbf
RE6 RB13
Priort
Caputh-Geltow
Brandenburg und Berlin
Altranft
Bernau (b Bln) 4:
RB25
RE6
4: Spandau
Mögelin
4: Burg
(Magdeburg)
Möser
Bad Freienwalde (Oder)
Rüdnitz
Basdorf
Schönwalde
(Barnim)
Schönerlinde
RB27
Jungfernheide 4:
Falkenberg (Mark)
Niederfinow
RB63
Hohenschönhausen
4: Dallgow- 4:
Elstal Döberitz Staaken
4: RB13 RB21
Wustermark
Rathenow 4:
Nennhausen
Wandlitz
Eberswalde Hbf 4:
Biesenthal
Wandlitzsee
Birkenwerder
(b Bln) 4:
Hohen
Neuendorf
West
Melchow
Klosterfelde
Flughafen
Berlin-Tegel
Falkensee
BAR
Golzow (b Eberswalde)
Britz
Lottschesee
RB27
4: Oranienburg
Chorin
Ruhlsdorf-Zerpenschleuse
Schmachtenhagen
Wensickendorf RB27
Zühlsdorf
Sachsenhausen
(Nordb)
RB20
Klandorf
Finkenkrug
Premnitz Zentrum
Biederitz
OHV
Albrechtshof 4:
Zugang über Rampe nur zu den
angegebenen Verkehrsmitteln
Entrance via ramp to the stated
means of transportation only
Gerwisch
RB27
RE3
Schwedt (Oder)
RB66
Joachimsthal
Kaiserbahnhof
Althüttendorf
4: Karow
Seegefeld 4:
Zugang über Rampe nur zu Zügen
in Pfeilrichtung
Entrance via ramp to the train in
direction of arrow only
JL
Groß Schönebeck
(Schorfheide)
Schwedt
(Oder) Mitte
Angermünde 4:
Joachimsthal
Löwenberg (Mark)
Grüneberg
4: RB55
Hennigsdorf (b Bln)
Brieselang
4: Nauen
RB10 RB14
MagdeburgHerrenkrug
MagdeburgNeustadt 4:
Paulinenaue
RB63
Zehdenick (Mark)
Bergsdorf
RB54
Velten (Mark)
Friesack (Mark)
Passow (Uckermark)
Pinnow
(Uckermark)
Zehdenick-Neuhof
Saisonaler Verkehr
18.4. bis 2.11.2014
Vehlefanz
SchönebeckBad Salzelmen
Schönow (Uckermark)
Wilmersdorf
(b Angermünde)
Templin Stadt
Gransee
Bärenklau
RB30
Casekow
Warnitz (Uckermark)
RB12
Szczecin Glówny
Petershagen (Uckermark)
Seehausen (Uckermark)
Vogelsang
OPR
Wutike
Templin
Hammelspring
Dannenwalde
Rheinsberg (Mark) RB54
Dossow (Prignitz)
Fretzdorf
Herzberg (Mark)
Netzeband
Blumenthal (Mark)
Walsleben (b Neuruppin)
Rosenwinkel
Neuruppin West
Neuruppin Rheinsberger Tor
RB73
Kyritz
Wustrau-Radensleben
Beetz-Sommerfeld
Wusterhausen (Dosse)
Kremmen RB55
RB73
Schwante
Neustadt (Dosse) 4:
Weisen
UM
Rostock/Stralsund
Fürstenberg (Havel)
Heiligengrabe
Bölzke
RE2 RE6 RB30
Liebenthal
(Prignitz)
RB70 RB73 RB74
Pritzwalk
Sarnow
Perleberg
Legende
Neustrelitz
RE5
Pritzwalk-Hainholz
Kuhbier
Pritzwalk West RB74
PR
4: Prenzlau
Falkenhagen Gewerbepark Prignitz
Groß Pankow
RB66
Tantow
Jakobsdorf (Prignitz)
Karstädt
RE3
Gollmitz
(NL)
Cottbus 4:
Leuthen
Drebkau
Neupetershain
Bagenz
Spremberg
OE65
S4
RE15
Klinge
Neuhausen (b Cottbus)
Senftenberg 4:
RB19
Cottbus-Merzdorf
CottbusSandow
Bahnsdorf
Sedlitz Ost
Schwarzheide
Ost
Hosena
Peitz Ost
Teichland
Cottbus-Willmersdorf Nord
RE1 RE2 RE10
RE18 RB11 RB43
RB46 RB49 OE65
Kolkwitz Süd
Luckaitztal
Altdöbern
Großräschen
Jänschwalde
Hoyerswerda
Zittau
SPN
RB46 Forst
RB93 (Lausitz)
RB93
Zagan
Bericht
„Brandenburg bewegt sich – Mobilisierungsstrategie für den ÖPNV“
Anlage 3
Linienübersicht SPNV in Brandenburg und Berlin
RegionalExpress- und RegionalBahn- Linien
team red Deutschland GmbH, Stand 07/2014
1
Bericht
„Brandenburg bewegt sich – Mobilisierungsstrategie für den ÖPNV“
Anlage 3
Linienübersicht SPNV in Brandenburg und Berlin
RegionalExpress- und RegionalBahn- Linien
team red Deutschland GmbH, Stand 07/2014
2
Bericht „Brandenburg bewegt sich – Mobilitätsstrategie für den ÖPNV“
team red Deutschland GmbH 07/2014
Anlage 4
Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg VBB
/Quelle: www.vbb.de 2014/
Eisenbahnverkehrsunternehmen:
DB Regio AG - Regio Nordost, Potsdam (DB AG)
Eisenbahngesellschaft Potsdam mbH (EGP)
NEB Betriebsgesellschaft mbH, Berlin (NEB)
ODEG Ostdeutsche Eisenbahn GmbH, Berlin (ODEG)
S-Bahn Berlin GmbH, Berlin (S-Bahn)
Bus-, U-Bahn- und Straßenbahnverkehrsunternehmen
Arno Reich GmbH, Jüterbog (Reich)
Barnimer Busgesellschaft mbH, Eberswalde (BBG)
Berliner Verkehrsbetriebe A.ö.R., Berlin (BVG) *
Busverkehr Märkisch-Oderland GmbH, Strausberg (BMO)
Busverkehr Oder-Spree GmbH, Fürstenwalde (BOS)
Busverkehr Gerd Schmidt, Ortrand (Schmidt)
Cottbusverkehr GmbH, Cottbus (CV)
Fritz Behrendt OHG, Lehnin (Behrendt)
Günter Anger Güterverkehrs GmbH & Co. Omnibusvermietung KG, Potsdam (Anger)
Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH, Potsdam (HVG)
Herz-Reisen GmbH, Zossen (Herz)
Lehmann Reisen GmbH, Falkenberg (Lehmann)
Neißeverkehr GmbH, Guben (NV)
Oberhavel Verkehrsgesellschaft mbH, Oranienburg (OVG)
Omnibusbetrieb Obst, Bad Liebenwerda (Obst)
Omnibusbetrieb Gustav Wetzel, Planebruch OT Cammer (Wetzel)
Omnibuscenter LEO REISEN, Gallinchen (LEO)
Omnibusunternehmen Hans-Hermann Lange, Görzke (Lange)
Omnibusverkehr Armin Glaser, Wiesenburg/Mark (Glaser)
Ostprignitz-Ruppiner Personennahverkehrsgesellschaft mbH, Kyritz (ORP)
Regionale Verkehrsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH, Luckau (RVS)
Sabinchen Touristik GmbH, Treuenbrietzen (SAT)
Schöneicher-Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH, Schöneiche b. Berlin (SRS)
Stadtverkehrsgesellschaft mbH Frankfurt (Oder), Frankfurt (Oder) (SVF)
Strausberger Eisenbahn GmbH, Strausberg (STE)
Südbrandenburger Nahverkehrs GmbH, Senftenberg (SBN)
Uckermärkische Verkehrsgesellschaft mbH, Schwedt (Oder) (UVG)
Verkehrsbetriebe Brandenburg an der Havel GmbH, Brandenburg a.d.Havel (VBBr)
Verkehrsgesellschaft Belzig mbH, Bad Belzig (VGB)
Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz mbH, Senftenberg (VGOSL)
Verkehrsgesellschaft Prignitz mbH, Perleberg (VGP)
Verkehrsgesellschaft Teltow-Fläming mbH, Luckenwalde (VTF)
VerkehrsManagement Elbe-Elster GmbH, Finsterwalde
ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH, Potsdam (ViP) *
Woltersdorfer Straßenbahn GmbH, Woltersdorf (WS)
* Unternehmen, die auch Fähren im Linienverkehr betreiben
team red | Almstadtstraße 7 | 10119 Berlin | Fon (030) 138986 – 35 | Fax – 36 | info@team-red.net | www.team-red.net
Gutachten
Brandenburg bewegt sich –
Mobilisierungsstrategie für den ÖPNV
Eckpunktegutachten zur Entwicklung im Land Brandenburg
Anlage 5
Vertiefende Betrachtungen zu Fragen der
Finanzierung des öffentlichen Verkehrs
Auftraggeber
Landtagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen
im Land Brandenburg
Autoren
Dr.-Ing. Jürgen Brunsing (Projektleitung)
Dr. Johannes Theissen
Berlin, den 12.08.2014
team red Deutschland GmbH – Almstadtstraße 7 – 10119 Berlin
Geschäftsführer Dr. Bodo Schwieger – Handelsregister Berlin HRB 121492 B
Inhaltsverzeichnis
1. Vorbemerkung ................................................................
................................................................................................
................................................................................................
...........................................................................................
........................................................... 3
2. Rahmenbedingungen der ÖVÖV-Finanzierung ................................................................
................................................................................................
...................................................................
................................... 4
3. Gesetzliche Grundlagen ................................................................
................................................................................................
................................................................................................
........................................................................
........................................ 5
3.1. Europa
.......................................................................................................................................................................... 6
3.2. Gesetze mit Auswirkungen auf Fördertatbestände ........................................................................................ 6
3.2.1.
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
7
3.2.2.
Entflechtungsgesetz (EntflechtG)
7
3.2.3.
Regionalisierungsgesetz (RegG)
7
3.2.4.
Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
8
3.2.5.
Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSchwAG)
8
3.2.6.
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV)
8
4. Finanzierungsquellen des öffentlichen Verkehrs in Deutschland .....................................................
..................................................... 9
5. Überlegungen zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur auf Bundesebene ........................... 10
6. ÖPNVÖPNV- Finanzierung
Finanzierung des Landes Brandenburg ................................................................
............................................................................................
............................................................ 12
7. Aufgabenträgerverbund Verkehrsverbund BerlinBerlin- Brandenburg GmbH ..........................................
.......................................... 18
8. Ansätze zur Finanzierung des ÖPNV und erste Einschätzung .............................................................
............................................................. 19
8.1. Direkte Finanzierung / Mischformen ................................................................................................................... 20
8.1.1.
Kopfsteuer / Ökoverkehrssteuer
20
8.1.2.
Bürgerticket
20
8.1.3.
Nahverkehrsticketgekoppelte Einfahrgebühren
20
8.2. Indirekte Finanzierung ................................................................................................................................................. 21
8.2.1.
Allgemeine Nahverkehrsabgabe von Unternehmen (Arbeitgeberabgabe)
und besucherintensiven Einrichtungen (Hotel- und Gaststättengewerbe)
21
8.2.2.
Grundsteuererhöhung (laufende Grundbesitzabgaben)
21
8.2.3.
Erweiterung des Erschliessungsbegriffs im BauGB auf den öffentlichen
Verkehr als einmalige zweckgebundene Abgabe an den Aufgabenträger
zur Herstellung der entsprechenden Infrastruktur
22
8.2.4.
Road Pricing
22
8.2.5.
City-Maut
22
8.2.6.
Objektmaut
22
8.2.7.
Stellplatzverordnung / Stellplatz(ablöse)satzung
23
8.2.8.
Parkplatzeinschränkungssatzungen mit Ablöseverpflichtungen zur
ÖPNV-Finanzierung
23
8.2.9.
Flächendeckende Parkraumbewirtschaftung im Strassenraum (und damit
Bewirtschaftung aller oder ausgewählter Strassenränder)
23
8.3. Investitionskostenausgleichsfinanzierung ..................................................................................................... 23
8.4. Diversifizierung des ÖV-Angebotsportfolios ................................................................................................... 24
8.5. Sonstige Ansätze: Forschungs- und Innovationsförderung.................................................................... 24
9. Fazit und Schlussfolgerungen ................................................................
................................................................................................
........................................................................................
........................................................ 24
10. Quellen und Literaturangaben................................
Literaturangaben ................................................................
................................................................................................
.........................................................................................
......................................................... 25
Exkulpation
team red ist bestrebt, auch auf eine sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu achten. Im Merkblatt M 19 des Bundesverwaltungsamtes (Bundesstelle für Büroorganisation und Bürotechnik) findet sich der Grundsatz, dass eine sprachliche Gleichstellung nicht zu Lasten der Verständlichkeit und Lesbarkeit von Texten gehen darf. Auf dieser Grundlage greift team red i.d.R. auf die Form
des maskulinen Substantivs zur verallgemeinernden Bezeichnung von Frauen und Männern zurück,
sofern sich keine geschlechtsneutralen Personenbezeichnungen finden lassen.
© 2014 | team red | Seite 2
Brandenburg bewegt sich – Gutachten - Anlage 5
1. Vorbemerkung
Der öffentliche Verkehr in Deutschland steht seit Jahrzehnten im Spannungsfeld volkswirtschaftlicher Notwendigkeit versus mangelnde betriebswirtschaftliche Kostendeckung. Daraus
folgt ein ständiger Legitimierungsdruck staatlicher Zuwendungen zur Sicherung des Angebots
im öffentlichen Verkehr, auch in haushälterisch schwierigen Zeiten. Insbesondere die Modernisierung der baulichen wie technischen Infrastruktur erfordert hohe finanzielle Anstrengungen der Eigentümer. In Regionen demografischer Veränderungen oder im Hinblick auf die Umsetzung der vollständigen Barrierefreiheit bis 2022 prallen Forderungen nach Erhöhung der finanziellen Ausstattung einerseits, nach Absenkung der Zuwendungen andererseits und Forderung nach flexiblerem und effizienterem Einsatz von Fördermitteln besonders heftig aufeinander. Erschwerend kommen in verschiedenen Bundesländern wie z.B. in Brandenburg Umverteilungen investiver Mittel zur Deckung von Betriebskosten und die Nichtweitergabe von
Bundes-Regionalisierungsmitteln an die kommunalen Aufgabenträgern hinzu (vgl. Jungclaus,
Michael: Rede zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Viertes Gesetz zur Änderung des
ÖPNV-Gesetzes“ 2. Lesung, Drucksache 5/8126, 89. Plenarsitzung 26.02.2014).
Auch wenn das Land Brandenburg seit 2005 als Trendsetter bei Reformen der ÖV-Finanzierung
gilt, müssen u.a. auf Basis weiterer Evaluationen sowie durch Übertragung und Anpassung erfolgreicher Beispiele aus anderen Bundesländern weitere Anstrengungen unternommen werden, den öffentlichen Verkehr in Brandenburg finanziell zukunftsfähig auszugestalten.
Abbildung 1: Zukunft der ÖPNV-Finanzierung (Werner 2011, Folie 20)
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Die grundsätzliche Frage, welche Leistungen der öffentliche Verkehr Brandenburgs in welchen
Räumen, zu welchen Zeiten und für welches Beförderungspotenzial in welcher Qualität erbringen soll, kann an dieser Stelle nicht beantwortet werden, da dies den politisch zuständigen
Gremien obliegt.
Wir gehen in diesem Gutachten davon aus, dass die gegenwärtigen Verkehrsleistungen stabilisiert werden bzw. dass zukünftig eine behutsame Angebotsverbesserung des öffentlichen
Verkehrs im Bundesland Brandenburg erfolgt.
2. Rahmenbedingungen der ÖVÖV-Finanzierung
Unter öffentlichem Personen-Nahverkehr (i. f. ÖPNV) werden alle öffentlichen Verkehrsmittel
subsumiert, die Linien und Haltestellen bedienen und der Beförderungspflicht unterliegen. In
§ 2 des (Bundes-) Regionalisierungsgesetzes wurde der Begriff gesetzlich definiert: ÖPNV ist
die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln im Linienverkehr,
die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen. „Nah“ bedeutet, dass die Mehrzahl der Fahrten die Reiseweite 50 km
oder die Gesamtreisezeit eine Stunde nicht übersteigt.
Das Beförderungssystem des ÖPNV besteht neben der Beförderungsorganisation (Abstimmungen von Netz, Fahrplan und Tarif- und Informationssystemen) aus
- festen Anlagen mit hohem Fixkostenanteil (Haltestellen etc.)
- Leistungsangebot mit hohem variablen Kostenanteil (Fahrtenhäufigkeit, Fahrzeugeinsatz)
- beweglichen Anlagen (Beförderungsmittel wie Busse, S-Bahnen etc.), bei denen sich Fixkosten und variable Kosten etwa die Waage halten.
Diese Kostenpositionen sollen Verkehrsunternehmen als Erbringer der Leistungen durch die
Erhebung von Beförderungsentgelten (Fahrgeldeinnahmen) decken. Dies ist allerdings äußerst
selten der Fall; in der Regel fahren Verkehrsunternehmen nicht kostendeckend. Durch eine Mischung aus Beförderungserträgen, Ausgleichszahlungen des Bundes und der Bundesländer
u.a. für ermäßigte Fahrpreise für bestimmte Bevölkerungsgruppen oder die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter („Tarifsurrogate“) sowie Ausgleichszahlungen der Eigentümer
nach EWG-VO 1191 wird Aufwandsdeckung erreicht. Für bestimmte Maßnahmen werden darüber hinaus Investitionshilfen durch den Bund gewährt (vgl. Kap. 3). Diesem staatlichen Anteil
von bis zu 50% der Kostendeckung (ohne Tarifsurrogate) sollte der volkswirtschaftliche Nutzen
des öffentlichen Verkehrs gegenübergestellt werden. Im Auftrag des Bundesministeriums für
Verkehr haben Intraplan Consult GmbH, München und das Verkehrswissenschaftliche Institut
an der Universität Stuttgart den „Kommunalen Nutzen des ÖPNV“ ermittelt. Die 2001 veröffentlichte Studie stellte dem Schaden einer ÖPNV-Reduktion im Umkehrschluss den Nutzen
der Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs gegenüber. So gesehen erbringt jede im Defizitausgleich der Verkehrsbetriebe ausgegebene DM einen Nutzen von durchschnittlich 0,60
DM für die Kommune, 0,60 DM für die Verkehrsteilnehmer und ca. 0,80 DM für die Allgemeinheit und überkompensiert diese Ausgleichszahlungen deutlich.
Für den Konkurrenten Pkw gelten seit langem andere Bedingungen, vor allem in der öffentlichen Wahrnehmung. Während der ÖPNV (einschließlich der Investitionszuschüsse von Bund
und Ländern, die jedoch nur einen Teil der Neubaukosten decken) seine Infrastrukturkosten
(insbesondere für Erhalt und Neubau / Modernisierung) selbst erwirtschaften muss, werden
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die Straßen aus dem allgemeinen Haushalt finanziert und nur zum Teil über Mineralölsteuer
und Straßenbenutzungsgebühren gegenfinanziert. Auch findet kein echter Kostenvergleich
zwischen ÖPNV und Kfz statt, da beim Pkw stets nur die laufenden Kosten (vor allem Benzin)
in die Betrachtung einfließen, die fixen Kosten (Anschaffung, Versicherung, Steuer etc.) nur allzu gerne in der Betrachtung der Vergleichsrechnung weggelassen werden.
Der Anteil des Verkehrs an den privaten Konsumausgaben stieg von 1998 bis 2010 von 13,7 um
über 0,5% auf 14,2% an; mit spezifischen Versicherungsbeträgen wären es 15,8%. Von Ø 346 €
monatlichen Verkehrsausgaben entfielen mehr als die Hälfte auf Ausgaben für den Kfz-Verkehr und lediglich 34 € auf den öffentlichen Verkehr. Der stärkeren Finanzierung des öffentlichen Verkehrs durch Fahrgeldeinnahmen sind dennoch Akzeptanzgrenzen gesetzt, die mit den
Kostenstrukturen des größten Konkurrenten Kraftfahrzeug zusammenhängen: Wenn die variablen Kosten des öffentlichen Verkehrs steigen, sinkt dessen Nachfrage bzw. steigt die Nachfrage / Nutzung bei Konkurrenzverkehrsmitteln wie dem Kfz-Verkehr. Die aus dieser Kreuzpreiselastizität der Nachfrage resultierenden Akzeptanzgrenzen von Fahrpreiserhöhungen ließen sich dann verändern, wenn Mobilität generell teurer würde und bspw. beim Kfz-Verkehr
die externen Kosten internalisiert würden. Am Beispiel der Straßenbenutzungsgebühren auf
Bundesschnellstraßen oder einer City-Maut nach dem Vorbild Londons oder Oslos zeigte sich
aktuell, dass dies auf unterschiedlichen Ebenen verhindert wird: Diskussionen über derartige
Ideen kamen im bundespolitischen Umfeld nie über erste Überlegungen hinaus. Eine andere
Variante wäre, die Fixkostenanteile des Pkw-Verkehrs deutlich zu verringern und in Relation
hierzu die variablen Kosten zu erhöhen. Damit würde der Nutzer beim angeführten mentalen
Mobilitätsvergleich nicht nur die Treibstoffkosten je km berücksichtigen, sondern die KmKosten. Damit würde der Anreiz zum Umsteigen steigen. Als Nachteil dieses Modells wird stets
angeführt, VielfahrerInnen würden finanziell benachteiligt und WenigfahrerInnen belohnt.
3. Gesetzliche Grundlagen
Der ÖPNV wird in den meisten Landesnahverkehrsgesetzen als freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe der Daseinsvorsorge definiert. Anders in Brandenburg: § 2 Abs. 1 des ÖPNV-Gesetzes
(in der Fassung vom 14.03.2014) besagt seit fast 20 Jahren, dass die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr eine Aufgabe der Daseinsvorsorge sei. Diese Aufgabe wird durch die kommunalen Aufgabenträger, also i.d.R. die Landkreise und kreisfreien Städte, wahrgenommen. Freiwilligkeit der
Aufgabe bedeutet, dass der Aufgabenträger über das Ob und Wie der Aufgabenerfüllung nach
seinem Ermessen entscheidet. Die weite Auslegung dieses Begriffs hat dazu geführt, dass die
1996 in das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) eingeführte Bestellung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen nur selten durchgeführt wurde. Sie richtet sich nach § 13a PBefG in
Verbindung mit der EG-Verordnung (EWG) Nr. 1191/69. Bei der Bestellung hat der Aufgabenträger die Lösung zu wählen, die die geringsten Kosten für die Allgemeinheit hervorruft. Dies
soll i.d.R. durch die Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots im Wettbewerb erreicht werden. Wegen der lange Zeit fingierten Eigenwirtschaftlichkeit kommunaler Verkehrsunternehmen werden solche Ausschreibungen nur selten
durchgeführt und damit die Öffnung des ÖPNV-Marktes für neue Bewerber verhindert. Erst
mit der EU-Verordnung 1370/2007 wurde die Öffnung des Marktes beschleunigt und insbesondere im ländlichen Bereich die Zahl der öffentlichen Ausschreibungen generell deutlich erhöht, wenn marktwirtschaftliche Rahmenbedingungen wie mehrere konkurrierende Anbieter
gegeben sind.
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Bei strenger Abgrenzung dürften bei eigenwirtschaftlichen Verkehren keine Finanzhilfen der
öffentlichen Hand und auch keine Zuschüsse kommunaler Unternehmen geleistet werden.
Liegen derartige Finanzhilfen vor, handelt es sich um einen gemeinwirtschaftlichen Verkehr,
der nach den gesetzlichen Vorgaben zu bestellen ist. Wurden dagegen tatsächlich gemeinwirtschaftliche Verkehre wie eigenwirtschaftliche behandelt, besteht die Gefahr, dass es sich
bei den geleisteten Zahlungen der öffentlichen Hand um wettbewerbsverfälschende Beihilfen
im Sinne des Artikels 87 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften (EGV)
handelt. Neuere Urteile wie der Beschluss des OLG Düsseldorf vom 02.03.2011 (VII Verg 48/10)
und des OLG München (Direktvergabe im ÖPNV nach VO (EG) 1370/2007; Beschluss v.
22.06.2011, Verg 6/11) bestätigen, dass nur noch nach den in der EU Verordnung festgelegten
Kriterien eine Direktvergabe erfolgen kann: Nach Art. 5 Abs. 2 VO kann unter den genannten
Voraussetzungen jede zuständige örtliche Behörde beschließen, selbst öffentliche Personenverkehrsdienste zu erbringen oder öffentliche Dienstleistungsaufträge direkt an eine rechtlich
getrennte Einheit zu vergeben, über die die zuständige örtliche Behörde eine Kontrolle ausübt,
die der Kontrolle über ihre eigenen Dienststellen entspricht. Nur wenn diese direkte Kontrolle
durch den Kreis oder die Stadt gewährleistet ist, d.h. einschließlich Weisungsrecht, kann nach
vorherrschender Meinung ein kommunales Unternehmen ohne Ausschreibung direkt mit Verkehrsleistungen betraut werden.
3.1.
Europa
In allen spezifischen Veröffentlichungen der EU seit 1995 sind folgende Tendenzen enthalten
• Konzentration der Verantwortlichkeit für die Bestellung bei einem öffentlichen Aufgabenträger
• Ausschreibung nach dem Bestbieterverfahren
• freier Marktzugang für alle
• Verbot jeder Beihilfe, die nicht allen Anbietern in gleicher Weise zur Verfügung steht (gem.
Art. 92ff EG-Vertrag)
Sie sollen zu einem stärkeren Wettbewerb im öffentlichen Verkehr führen.
3.2. Gesetze mit Auswirkungen auf Fördertatbestände
Der Bund darf nach Artikel 104a Abs.4 GG Finanzhilfe für besonders bedeutsame Investitionen
der Länder und Gemeinden dann gewähren, wenn dies
•
zur Abwehr von Störungen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts (zwischen Bund,
Ländern und Gemeinden) dient
•
zum Ausgleich der unterschiedlichen Wirtschaftskraft im Bundesgebiet notwendig erscheint
•
zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums beiträgt
Finanzhilfe bedeutet, dass eigene Mittel durch die Länder und/oder Baulastträger eingesetzt
werden müssen. Wobei auf Landesebene zu klären sein wird, ob das Land, die Kommune oder
Dritte die ergänzende Finanzierung übernehmen würden.
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3.2.1. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
GVFG)
Von 1971 bis 2006 regelte das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) die finanzielle
Unterstützung des Bundes und der Länder bei kommunalen Investitionsvorhaben im Verkehr.
Es wurde 2006 ersetzt durch das Entflechtungsgesetz (EntflechtG). Teile des GVFG, nämlich
des so genannten Bundesprogramms, mit dem Großvorhaben des schienengebundenen ÖPNV
finanziert werden, laufen dennoch bis maximal 2019 weiter (Bundes-GVFG).
3.2.2. Entflechtungsgesetz (EntflechtG)
EntflechtG)
Das Entflechtungsgesetz als Ausfluss der Föderalismusreform und der damit verbundenen Änderungen im Grundgesetz erfordert vom Bund übergangsweise eine Mitfinanzierung von
kommunalen Investitionen. Es tritt insoweit an die Stelle des abgeschafften GVFG. Brandenburg erhielt auf dieser Grundlage 10 Mio. € jährlich. Die darin verankerte Zweckbindung für
Verkehrsinvestitionen in Gemeinden endet 2014, erhalten bleibt lediglich die Zweckbindung
für investive Zwecke.
Ende 2019 laufen die Kompensationszahlungen nach gegenwärtigem Stand gänzlich aus. Ab
2020 würde auf die jeweiligen Bundesländer somit eine zusätzliche Verantwortung hinsichtlich der Förderung von Investitionen im kommunalen Verkehr zukommen. Offen ist noch, ob
zu diesem Zweck die Finanzmittelausstattung der Länder adäquat erhöht wird. Diskutiert wird
seit längerem zudem eine Nachfolgeregelung für das GVFG, um auch in Zukunft den Bund in
die ÖPNV-Investitionsfinanzierung einzubeziehen. So forderten die Verkehrspolitiker der Grünen aus den Ländern der Südwestschiene wiederholt eine schnelle Nachfolgeregelung für das
GVFG: „Die grünen Verkehrspolitiker aus den Landesparlamenten von Nordrhein-Westfalen,
Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Baden-Württemberg sind sich einig, dass sich der Bund
bei der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur nicht aus der Verantwortung zurückziehen
kann“ (Bündnis 90 / Die Grünen im Landtag Baden-Württemberg, 2013) Im April 2013 legten
die Länder Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen einen Gesetzesentwurf zur
Fortführung des GVFG-Bundesprogramms vor. Der Entwurf sieht vor, die jährlichen Mittel von
332,56 Mio. € auch ab dem Jahr 2020 zur Verfügung zu stellen (Bundesratsdrucksache 312/13,
Beschluss vom 03.05.2013).
3.2.3. Regionalisierungsgesetz (RegG)
RegG)
Im Zuge der Bahnreform der Jahre 1993/1996 ist das Regionalisierungsgesetz entstanden. In § 1
Abs. 1 des RegG wird die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit
Verkehrsleistungen im öffentlichen Personenverkehr als eine Aufgabe der Daseinsvorsorge
angesehen. Für die Finanzierung des ÖPNV steht den Ländern seit 1996 ein Betrag aus dem
Mineralölsteueraufkommen des Bundes zu. Der Finanzmittelumfang wurde im Wesentlichen
am Bedarf zur Finanzierung der Verkehrsverträge des Schienenpersonennahverkehrs bemessen, da er die Gemeinwohlverantwortung des Bundes im Bereich der Deutschen Bundesbahn
und der Deutschen Reichsbahn ablöste. Ergänzt wurden diese Mittel um umgewandelte
GVFG-Mittel sowie um einen weiteren Aufschlag, den die Länder zur Finanzierung des ÖPNV
erstritten hatten. Heute stellen die Regionalisierungsmittel für die Länder die Basis zur Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs wie des Öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs
dar. Infolge des Koch-Steinbrück-Papiers wurden die Mittel ab 2006 gekürzt. Seit 2009 steigen
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sie mit jährlich 1,5% an. Nach § 5 Abs. 5 RegG steht im Jahr 2014 eine Überprüfung der Höhe
und der Verteilung der Mittel für den Zeitraum 2015 – 2019 an.
3.2.4. Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
PBefG)
Das Personenbeförderungsgesetz ist Kern des Verkehrsgewerberechts. Für die Finanzierung
des ÖPNV ist nur § 45a von Belang. Dieser sieht vor, dass den Linienverkehrsunternehmen ein
bestimmter Ausgleichsanspruch zusteht, wenn sie Fahrkarten des Schüler- und Ausbildungsverkehrs vergünstigt anbieten. Seit dem 01.01.2007 können die Länder die Vorschrift des § 45a
durch Landesrecht ersetzen. Dieses ist von Ländern wie bspw. Brandenburg umgesetzt worden.
3.2.5. Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSchwAG
(BSchwAG)
BSchwAG)
Nach Maßgabe des Bundesschienenwegeausbaugesetzes finanziert der Bund Investitionen in
die Schienenwege der Deutschen Bahn AG. Die Investitionen umfassen Bau, Ausbau sowie Ersatzinvestitionen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Nach § 8 Abs. 2
sind 20% der Mittel für Investitionen in Schienenwege, die dem SPNV dienen, zu verwenden.
Der Begriff der Schienenwege, die dem „Schienenpersonennahverkehr dienen“ ist allerdings
nach Ansicht der Deutschen Bahn AG recht weit zu fassen. Der Anteil der Investitionen in
Schienenwege, die praktisch ausschließlich dem Schienenpersonennahverkehr dienen, lag in
den vergangenen Jahren bei unter 5 Prozent.
3.2.6. LeistungsLeistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV)
LuFV)
In der Vergangenheit wurden Ersatzinvestitionen in die Eisenbahninfrastruktur der Deutschen
Bahn AG auf der Grundlage von Rahmen- und Sammelvereinbarungen seitens des Bundes gefördert. Die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung stellt diese auf eine pauschale Mittelzuweisung in Höhe von 2,5 Mrd. € / Jahr in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses um. Im
Gegenzug verpflichtete sich die Deutsche Bahn AG zu einem Mindestinstandhaltungsbeitrag
sowie zu einem Eigenbeitrag bei den Investitionen und sicherte zudem eine bestimmte
Netzqualität zu. Über die Ausführung und dessen Controlling wird derzeit kontrovers diskutiert, sodass die eigentlich 2013 ausgelaufene Vereinbarung übergangsweise bis Ende 2015 verlängert wurde.
Vor allem die rechtlichen Rahmenbedingungen werden dem ÖPNV als Aufgabe der Daseinsvorsorge auch in der Verantwortung der kommunalen Gebietskörperschaften nicht gerecht, da
die ordnungsrechtliche Zuständigkeit und Kompetenz beim Land als letzte Genehmigungsbehörde liegt.
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4. Finanzierungsquellen
Finanzierungsquellen des öffentlichen Verkehrs in Deutschland
Welche unterschiedlichen öffentlichen Finanzierungsquellen den öffentlichen Verkehr stützen
verdeutlicht nachfolgende Grafik in schematischer Form.
Abbildung 2: Unterschiedliche Finanzierungsinstrumente des ÖPNV 2010 im Überblick (Hickmann 2010, in Friedrich-EbertStiftung 2010, S.7)
Wie anhand der Pfeilstärke erkennbar bilden die Mittel des Regionalisierungsgesetzes einen
maßgeblichen Schwerpunkt. Mit Einführung des Besteller-Ersteller-Prinzips im Zuge der Bahnreform 1994 stattete das Regionalisierungsgesetz die Länder mit Finanzmitteln auf der Basis
des Fahrplans 1993/94 aus, damit sie die ihnen übertragene Verantwortung für den SPNV
wahrnehmen können. Aufgrund der Kostenentwicklung des SPNV ist hier eine erhebliche
Schieflage entstanden: Während die Regionalisierungsmittel bundesweit zwischen 2000 und
2011 nur um gut fünf Prozent gestiegen sind, haben sich allein die Trassenpreise um mehr als
33% und die Stationspreise um fast 40% verteuert, ohne dass die daraus entstehenden Gewinne bei DB Netz angemessen in Netzerhalt und Netzausbau reinvestiert worden wären. Ab 1.
Januar 2013 hat DB Station & Service auf Basis des neuen Stationspreissystems die Preise um
ca. 5% erhöht. Insgesamt machen die Infrastrukturentgelte mittlerweile mehr als die Hälfte
der Gesamtkosten des SPNV aus.
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5. Überlegungen zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur auf
Bundesebene
Seit der Wiedervereinigung gab es verschiedene Kommissionen, die sich mit Fragen der Finanzierung der deutschen Verkehrsinfrastruktur beschäftigten.
So wurde die sogenannte „Pällmann-Kommission“ im September 1999 von der Bundesregierung als eine Expertenkommission unter Vorsitz des gleichnamigen ehemaligen Vorstands der
Bundesbahn einberufen. Ihre Aufgabe war es, Möglichkeiten zur Finanzierung der Bundesverkehrswege außerhalb des Bundeshaushalts zu prüfen und konkrete Schritte vorzuschlagen. In
ihrem Schlussbericht schlugen die Experten eine Umstellung der Haushalts-/ Steuerfinanzierung hin zu einer stärkeren Nutzerfinanzierung des Verkehrs vor. Die DB AG sollte sich auf ein
Hauptstreckennetz von ca. 20.000 km konzentrieren und ca. 18.000 km Nebennetz an Länder,
Kommunen, Verkehrsverbünde oder Private abgeben. Ein Ergebnis der Kommissionsarbeit war
sicherlich die rasche Einführung einer Lkw-Maut, während eine Pkw-Vignette bei gleichzeitiger
Reduzierung der Mineralölsteuer nicht zum Tragen kam. Auch die Privatfinanzierung von Straßenbaumaßnahmen über ein Betreibermodell wurde nach intensiver Diskussion und weniger
Modellvorhaben nicht weiter verfolgt.
Dieser Weg der Nutzerfinanzierung wird seit Jahren von verschiedenen Verkehrsverbünden,
z.B. dem Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), propagiert und in jährlichen Tarifsteigerungen
umgesetzt. Unter dem Motto „Verkehr finanziert Verkehr“ hat Wilhelm Pällmann diesen Weg
der Finanzierung 2009 noch einmal nachhaltig vertreten.
Die von der (Landes-)Verkehrsministerkonferenz eingesetzte, nach ihrem Vorsitzenden benannte „Daehre-Kommission“ hat in ihrem Ende 2012 veröffentlichten Abschlussbericht zur
Zukunft der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung festgestellt, dass verkehrsträgerübergreifend
zwischen 10 und 11 Mrd. € jährlich in die Fernverkehrsinfrastruktur von Schiene, Straße und
Wasserstraße investiert wird. Von den Regionalisierungsmitteln in Höhe von 3 Mrd. € jährlich
fließen die Hälfte in die Infrastruktur. Nach Einschätzung der Kommission müssen in den
nächsten Jahren zusätzlich 4,55 Mrd. € jährlich (davon Schiene 1,2 Mrd. €, ÖSPV 0,35 Mrd. €) für
Erhalt und Betrieb der Bestandsnetze bereitgestellt werden. Hinzu kommen 2,65 Mrd. € über 15
Jahre für nachzuholende Ersatzinvestitionen. Klassische Lösungen wie die Umstrukturierung
der Staatsausgaben zugunsten des Verkehrsetats oder eine Erhöhung der allgemeinen Verkehrssteuern wurden aus verschiedenen Gründen verworfen (u.a. Non-Affektationsprinzip).
Als Forderung formulierte die Kommission eine dauerhafte Zweckbindung von zunächst zusätzlich 7,2 Mrd. € jährlich für den Verkehrsbereich etwa durch eine haushaltsunabhängige
Fonds-Lösung („Sondervermögen“). Eine derartige Lösung könnte sich zudem an den von der
EU favorisierten Ansatz einer Verkehrsinfrastrukturfinanzierung unter Beteiligung der Nutzer
anlehnen.
Dieses Bundesfondsmodell wurde auf ein Länderfondsmodell übertragen: Dort sollen die aus
dem Bundeshaushalt zufließenden Mittel mit den Eigenmitteln des Landes und den aus der
Ausweitung der Nutzerfinanzierung generierten Einnahmen gebündelt werden (vgl. DaehreKommission 2012, S.58).
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Abbildung 3: Mögliche Struktur eines regionalen Verkehrsfonds (Daehre-Kommission 2012, S.58)
Neben den generellen Vorteilen eines Fondsmodells bleibt die Frage offen, in welcher Höhe
und nach welchem Schlüssel die erst einmal im Fond zu vereinnahmenden Zusatzmittel an die
Länder weitergegeben werden.
Als Abschluss formulierte die Kommission eine Beschlussempfehlung, in der angeregt wurde,
die gesellschaftliche Diskussion zum Bericht und der Instrumente im Rahmen einer weiteren
Verkehrs-ministerkonferenz fortzusetzen. Dies wurde im April 2013 so beschlossen; gleichzeitig
wurde eine neue Bund-Länder-Kommission unter Vorsitz von Kurt Bodewig eingesetzt, die
konkrete Fragestellungen resultierend aus dem Daehre-Bericht beantworten sollte. Die Bodewig-Kommission berichtete im September mündlich und am 2. Oktober 2013 beschloss die
Verkehrsministerkonferenz ein Papier zur nachhaltigen Verkehrsinfrastrukturfinanzierung.
Neben effizienzsteigernden Ansätzen forderte die Verkehrsministerkonferenz den Bund auf,
umgehend zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 40 Mrd. € in den kommenden 15 Jahren in
einem Sondervermögen zu sichern. Mit 2,67 Mrd. € jährlich wurden somit etwa 1/3 der von der
Daehre-Kommission ermittelten 7,2 Mrd. € gefordert. Finanziert werden soll das Sondervermögen von den Nutzern der Infrastruktur, insbesondere ab 2017 die Ausweitung der Lkw-Maut
auf Bundes- und Landesstraßen sowie auf Lkw ab 7,5t.
Demgegenüber wurde im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD (vorgestellt am 27. November 2013) eine Erhöhung des Verkehrsetats der Bundesregierung um 5 Mrd. € über 4 Jahre festgelegt, d.h. 1,25 Mrd. € pro Jahr. Davon sollen bereits 1,5 Mrd. € für über 100 Baumaßnahmen
bereits verplant sein (die Hälfte angeblich in Bayern); weitere 2,1 Mrd. € müssen angeblich wegen sinkender LKW-Mauteinnahmen abgezogen werden. Somit bleiben etwa 1,4 Mrd. € als zusätzliche offene Mittel.
Die zukünftige Höhe der Regionalisierungsmittel müsste die Kostensteigerungen der letzten
Jahre sowie künftig notwendige bzw. bereits in Umsetzung befindliche Infrastrukturvorhaben
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und Leistungserweiterungen angemessen berücksichtigen, lautet eine aus den aktuellen Diskussionen resultierende Forderung. Wegen der erwarteten künftigen Kostensteigerungen,
insbesondere bei den Infrastrukturentgelten, müsste bei den Regionalisierungsmitteln die Dynamisierungsrate von 1,5% auf 2,5% angehoben werden. Zudem wird seit längerem diskutiert,
die Verteilungsschlüssel der Regionalisierungsmittelaufteilung zu verändern. Nicht Fläche
oder Einwohnerzahl sollten in Zukunft maßgeblich sein, sondern Menge des Streckennetzes,
Zustand, Anzahl der Bauwerke etc., um einen angemessenen Unterhalt der Schieneninfrastruktur zu sichern. Bei beiden Themen zeichnet sich bislang keine Anpassung ab.
Resümierend kann festgehalten werden, dass kurzfristige Lösungen zur Verbesserung der Finanzsituation des öffentlichen Verkehrs sowohl bei der Infrastruktur- als auch bei der Betriebskostenfinanzierung auf Bundesebene nicht absehbar sind.
6. ÖPNVÖPNV-Finanzierung des Landes Brandenburg
Vor ca. 20 Jahren versäumte es der Bund, zeitgleich mit der Bahnreform 1994 eine Neuordnung
der Finanzierungssystematik durch Schaffung eines Rechtsrahmens für den straßengebundenen ÖPNV einzuführen. Daraufhin hat u.a. das Bundesland Brandenburg eine grundlegende
Reform der ÖPNV-Finanzierung auf Landesebene schrittweise umgesetzt.
In einer ersten Organisationsreform der ÖPNV-Finanzierung 1995 wurde die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung im SPNV Aufgabe des Landes; demzufolge wurde zwischen
SPNV-Finanzhilfen und solchen für den übrigen ÖPNV unterschieden. Ab 1997 konnte ein Anteil von 25% der investiven SPNV-Bundesfinanzmittel auch für den übrigen ÖPNV genutzt werden.
Abbildung 4: Finanzierung des ÖPNV im Land Brandenburg bis 2004 (Friedrich-Ebert-Stiftung 2010, S.46)
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Anfang des 21. Jahrhunderts ergaben sich folgende Problemfelder:
• Ein Großteil der Fördermittel des Landes kam nicht direkt den Aufgabenträgern zugute
• Das Land konzentrierte seine Landesförderung auf die Investitionsförderung
• Es existierte eine Vielzahl paralleler Förderinstrumente
• Die Förderung war eine reine Aufwandsförderung ohne Erfolgskomponenten in der Fördersystematik
Dies hatte zur Folge, dass neben einem hohen Verwaltungsaufwand für Beratung und Abwicklung der Förderung eine Erfolgskontrolle der Fördermaßnahmen nicht möglich war. Zudem
wollte das Land die Zuschüsse zum ÖPNV in Höhe von 87 Mio. € reduzieren.
Am 16.06.2004 ist mit Wirkung zum 01.01.2005 das ÖPNV-Gesetz des Landes in einem ersten
Schritt grundlegend reformiert worden. Soweit bundesrechtlich möglich wurden alle ÖPNVFördermittel gebündelt und fließen seitdem als zweckgebundene Pauschalzuweisung an die
kommunalen Aufgabenträger.
Abbildung 5: Finanzierung des ÖPNV im Land Brandenburg 2005 – 2007 (Mühle o. J.,, Folie 10)
Eine Aktivierung der hoheitlichen Gestaltungsverantwortung auf Ebene der Aufgabenträger
des ÖPNV in den Kreisen und Kommunen war Voraussetzung, um hier eine Zusammenführung der Aufgaben- und Ausgabenverantwortung zu realisieren. Damit haben Kreise und
kreisfreie Städte die Möglichkeit, aber auch die Verantwortung, in enger Abstimmung auf ihre
lokalen Bedürfnisse den ÖPNV eigenverantwortlich zu gestalten. Eng damit verbunden ist eine
Neuordnung der Zuständigkeiten und Kompetenzverteilung zwischen den Genehmigungsbehörden, den Aufgabenträgern, dem Land (Ministerium) und den Verkehrsunternehmen. Andererseits standen ab sofort mit 46 Mio. € Landesmittel für den allgemeinen Tarifschlüssel und
37 Mio. € Landesmittel für den Ausbildungsverkehr (Summe 83 Mio. €) 4 Mio. € weniger für die
Ausgestaltung des öffentlichen Verkehrs zur Verfügung. Diese Kürzung wurde kompensiert
durch eine bundesweit beachtete Anreizfinanzierung über Erfolgskomponenten bei der Mittelverteilung. Durch neue Strukturen wollte man einen Markt schaffen, Anreize setzen und
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sich dem Wettbewerb öffnen. Kernelement der Neukonzeption bildete ein dynamischer Verteilungsschlüssel, der durch weitere Maßnahmen und Anreiz setzende Elemente ergänzt wurde.
Dieser Schlüssel setzte sich zusammen aus einer Strukturkomponente (Fläche der AT, 30 v.H.;
14 Mio. €), einer Angebotsumfangskomponente (Fahrplan-km/a, 20 v.H.; 9 Mio. €), einer Aufwandskomponente (Eigenmittel Kommune / Kreis, 20 v.H.; 9 Mio. €), sowie einer Erfolgskomponente (Fahrgastzahlen ohne Ausbildungsverkehre, 30 v.H.; 14 Mio. €). Zudem ist es den
Kommunen als Aufgabenträger freigestellt, die Fördermittel konsumtiv oder investiv zu verwendet. Wichtiger war es dem Land, einen Anreiz dergestalt zu setzen, dass die (kommunalen)
Eigenmittel in gleicher Höhe beibehalten werden.
Nachdem der erste Reformschritt, eine Stärkung der Gestaltungsmöglichkeiten der kommunalen Aufgabenträger nach allgemeiner Auffassung erreicht wurde, ging das Land 2008 nach Inkrafttreten des § 10a ÖPNVG bzw. § 64a PBefG („Öffnungsklausel“) die Neuverteilung der Ausgleichsmittel für den Ausbildungsverkehr an.
In diesem 2. Schritt wurden die früheren Ausgleichszahlungen für die Schülerbeförderung
nach § 45a PBefG an nach einem objektiven, die Belange des Ausbildungsverkehrs besonders
berücksichtigenden Schlüssel gekoppelt und ebenfalls pauschaliert den Aufgabenträgern zugewiesen.
Abbildung 6: Finanzierung des ÖPNV im Land Brandenburg ab 2008 (Friedrich-Ebert-Stiftung 2010, S.47)
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Neben einer Flächenkomponente (30 v.H.) gehen die Anzahl der Schüler und Studenten des
jeweiligen Kreises im Verhältnis zur Gesamtzahl im Land Brandenburg (30 v.H.) und zuletzt das
Fahrplanangebot als weitere Komponenten (40 v.H.) in die Berechnung ein. Mit dieser vollständigen Zuordnung der Ausgleichszahlungen für den Ausbildungsverkehr an die kommunalen Aufgabenträger in der zweiten Stufe der Reform ab dem Jahr 2008 zählte Brandenburg in
Deutschland erneut zu den Vorreitern.
Ab 2009 stellte der europäische Rechtsrahmen neue Anforderungen an die Aufgabenwahrnehmung der Landkreise und kreisfreien Städte für den übrigen ÖPNV. Die EU-Verordnung
1370/2007 regelt ab Dezember die Vergabe und Finanzierung von Verkehrsleistungen. Neu ist,
dass die Aufgabenträger einen Verkehrsvertrag mit den Verkehrsunternehmen abschließen
müssen. Damit sollen Transparenz und Wettbewerb sichergestellt werden. Das Land Brandenburg hatte hierzu Handlungsempfehlungen erarbeitet und ergänzte damit den Leitfaden für
die kommunalen ÖPNV-Aufgabenträger vom Dezember 2007. In diesem Zusammenhang
wurden die pauschalierten Fördermittelzuweisungen an die kommunalen Aufgabenträger seit
2005 erstmalig um 2 Mio. € auf 85 Mio. € jährlich angehoben.
Weitere Veränderungen:
a.
Etwa 300.000 bis 400.000 € sollen jährlich in die Förderung alternativer Bedienungsformen wie Rufbusse und Anrufsammeltaxis fließen.
b.
Die Integration der bisherigen Einzelfallförderung für die Infrastruktur von Straßenbahnen und Oberleitungsbussen in Höhe von ca. 5 Mio. € in das Pauschalen-System.
c.
Bei Verkehren über den Einflussbereich eines einzelnen Aufgabenträgers hinaus soll die
Zusammenarbeit der Betroffenen gestärkt werden, da das Gesetz zukünftig vorschreibt, bereits bei der Planung von Angeboten die Abstimmung mit dem Nachbarlandkreis oder der
kreisfreien Nachbarstadt zu suchen.
In die neue Förderungsstruktur erfolgt weiterhin eine Integration von Zielen der Landespolitik,
um Themen wie Angebotsintegration oder eine enge Abstimmung der einzelnen Aufgabenträger bei Fragen zu Tarif, Information und Fahrplan zu erreichen.
Abbildung 7: Finanzierung des ÖPNV im Land Brandenburg ab 2008 (Schulze 2013, S.4)
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Brandenburg bewegt sich – Gutachten - Anlage 5
In 2011 erfolgte eine umfassende Evaluierung des ÖPNV-Gesetzes mit folgenden Ergebnissen:
Die Erfahrungen mit der Reform sind überwiegend positiv, sie hat sich grundsätzlich bewährt.
Sie gilt als transparent, gerecht und ist gesetzeskonform. Die Diskussion über die Ausgestaltung des ÖSPV wurde auf die kommunale Ebene übertragen und somit vor Ort geführt. Neue
ÖV-Angebote wurden auf Basis des Besteller-Ersteller-Prinzips und damit bei Schaffung hinreichender Transparenz über den öffentlichen Dienstleistungsauftrag gem. VO 1370/07 umgesetzt, wobei insbesondere verkehrliche Kooperationen zunahmen und alternative Bedienungsformen für Räume und Zeiten schwacher Nachfrage einen Schub erhielten. Die Aufgabenträger bekamen Planungssicherheit durch gesetzlich abgesicherte Budgets und einen Anreize
zum Ausbau des Angebotes und vor allem zur Gewinnung zusätzlicher Fahrgäste. Die Bündelung der Finanzmittel beim Aufgabenträger und die Kopplung der Zuweisungshöhe an Struktur-, Aufwands- und Erfolgskomponenten haben maßgeblich zur Effizienzverbesserung beigetragen. Das ÖV-Angebot konnte stabil gehalten und die Nutzung trotz rückläufiger Gesamtbevölkerung sogar leicht verbessert werden.
Einen ähnlichen Weg hat die Schweiz eingeschlagen. Der Bund kofinanziert das regionale
Nahverkehrsangebot dann, wenn in Abhängigkeit von der Nachfrage ein bestimmtes Angebot
bereitgestellt wird. Die Steuerung des Angebots erfolgt seitens des Bundes über die Abgeltungsverordnung. Art. 5 Satz 2 legt fest, dass die Nachfrage die Hauptdeterminante des Angebots im regionalen Verkehr ist. Die Verordnung selbst regelt nur zwei Kennziffern. Eine durchschnittliche Mindestauslastung des schwächsten Querschnitts von „32 Personen pro Tag“
(werktags außer samstags, Summe aus beiden Richtungen) berechtigt zu einer Erschließung
mit vier Kurspaaren. Weiter ist geregelt, dass bei einer Belastung des stärksten Abschnitts mit
mehr als 500 Personen pro Tag ein Stundentakt angeboten wird.
Darüber hinaus ist vom Bundesamt für Verkehr geregelt, wie viele Kurspaare in Abhängigkeit
von der Nachfrage durch den Bund mitfinanziert werden: Die nachfolgende Tabelle zeigt auszugsweise den Zusammenhang zwischen Nachfrage und Förderung des Angebots durch den
Bund (Friedrich-Ebert-Stiftung
Abbildung 8: Mitfinanzierung des Angebots im regionalen Verkehr der Schweiz (Friedrich-Ebert-Stiftung 2010, S.40)
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Das Finanzierungsmodell in Brandenburg wird stetig weiterentwickelt. So sollen Aspekte wie
eine nicht näher ausgeführte ökologische Komponente oder grenzüberschreitende Verkehre
berücksichtigen werden können. Zusätzlich soll der interkommunale Wettbewerb um sogenannte Best Practice-Lösungen gefördert werden, die die Zusammenarbeit der Aufgabenträger
optimieren könnten. Eine stärkere Gewichtung alternativer Bedienungsformen und die Neuregelung der bisherigen Finanzierung von Busersatzverkehren bilden weitere Themen.
Gemäß § 10 (2) des ÖPNV-Gesetzes Brandenburg erhalten die kommunalen Aufgabenträger 85
Mio. € jährlich und die innerhalb der Grenzen des VBB operierenden Aufgabenträger zusätzlich
5 Mio. €. Damit stellt das Land gegenwärtig 90 Mio. € für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung.
Trotz aller Erfolge durch Effizienz und Anreize, durch flexiblen Einsatz für Investitionen oder
Betrieb bleibt die Problematik, dass dem öffentlichen Verkehr auf Landesebene grundsätzlich
zu wenig Finanzmittel zur Verfügung stehen, wenn er zu einer von allen Bevölkerungskreisen
akzeptierten Alternative zum motorisierten Individualverkehr weiterentwickelt werden soll.
Einen Anhalt liefert Abbildung 9, aus der ersichtlich wird, dass Deutschland zwar 3 € mehr pro
Kopf in die Schieneninfrastruktur investiert als 2012, mit 54 € aber immer noch deutlich hinter
flachen Staaten wie den Niederlanden, Schweden oder Großbritannien rangiert.
Abbildung 9: Pro-Kopf-Investitionen ausgewählter Staaten in die Schieneninfrastruktur 2013 (Allianz pro Schiene / SCI
Verkehr 2014)
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7. Aufgabenträgerverbund Verkehrsverbund BerlinBerlin-Brandenburg
GmbH
Seit dem 1. April 1999, also seit 15 Jahren, besteht der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg
GmbH (VBB) als Aufgabenträgerverbund. Gesellschafter sind die 14 Landkreise Barnim, DahmeSpreewald, Elbe-Elster, Havelland, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Oberspreewald-Lausitz,
Oder-Spree, Ostprignitz-Ruppin, Potsdam-Mittelmark, Prignitz, Spree-Neiße, Teltow-Fläming
und Uckermark, die kreisfreien Städte Brandenburg, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam
sowie die Bundesländer Brandenburg und Berlin. Die Gesellschafter sind zuständig für die Bestellung von Verkehrsleistungen, der Verbund managt den öffentlichen Verkehr. 2013 betrugen
die Einnahmen 1,2 Mrd. € und deckten damit 47% der Gesamtkosten. Die Länder Berlin und
Brandenburg wenden jährlich etwa 355 Mio. € für den Schienenregionalverkehr auf, davon 222
Mio. € für Infrastrukturgebühren.
Der VBB koordiniert die unterschiedlichen Interessen der Partner. Formell sind die Aufgaben im
VBB-Gesellschaftsvertrag niedergeschrieben, der seine Grundsätze bereits aus dem Einigungsvertrag 1990 und den Vereinbarungen der Länder Berlin und Brandenburg aus dem Jahre 1993
ableitet: „Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung der nachfrage- und bedarfsgerechten
Sicherung und Entwicklung der Leistungsfähigkeit und Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne der ÖPNV-Gesetze der Länder Berlin und Brandenburg - zur Verwirklichung dieses Zwecks hat die Gesellschaft zahlreiche festgeschriebene Aufgaben, von denen
hier nur die mit finanziellen Auswirkungen angeführt werden:
b) Konzipierung, Einführung und Fortentwicklung eines einheitlichen Beförderungstarifs für
den Verbundverkehr, einheitlicher Tarif- und Beförderungsbedingungen, Fahrgastinformationen, Marketingmaßnahmen und Abfertigungs- und Zahlungssysteme;
c) Erarbeitung und Anwendung eines Einnahmeaufteilungsverfahrens für das Verbundgebiet
sowie Durchführung und Kontrolle der Einnahmeaufteilungsrechnungen;
d) Vergabe der SPNV-Leistungen im Rahmen der für diese Aufgaben vorgesehenen Budgets im
Namen und für Rechnung der betroffenen Aufgabenträger.
e) Dies gilt grundsätzlich auch für Leistungen des regionalen übrigen ÖPNV, es sei denn, dass
die betroffenen Aufgabenträger diese Aufgaben im Einvernehmen mit dem Verkehrsverbund
selbst wahrnehmen.
i) Mitwirkung bei der Aufstellung und Umsetzung der Investitions- und Finanzierungspläne
der Aufgabenträger für den Verbundverkehr, Ermittlung des Zuschussbedarfs für den Verbundverkehr;
m) Bewirtschaftung der der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Fördermittel;
o) Abschluss von Kooperations-, Verkehrs- und anderen Verträgen mit Leistungserstellern (öffentlichen und privaten Unternehmen).
Unbeschadet der öffentlich-rechtlichen Zuständigkeiten der kommunalen Aufgabenträger
nimmt die Gesellschaft als Dienstleister teilweise deren Aufgaben wahr, koordiniert deren
Aufgaben und wirkt dadurch bei der Schaffung eines einheitlichen ÖPNV-Angebotes im Verbundgebiet mit. Die Gesellschaft führt die ihr von den Aufgabenträgern übertragenen Aufgaben in engster Abstimmung und Zusammenarbeit mit diesen sowie nach deren Finanzierungsvorhaben und -möglichkeiten durch. Somit ist ein nach 15 Jahren ausgereifter organisatorischer Rahmen für eine optimierte ÖPNV-Struktur gegeben. Doch das Bessere ist bekanntlich der Feind des Guten.
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8. Ansätze zur Finanzierung des ÖPNV und erste Einschätzung
Abbildung 10: Maßnahmen zur Drittnutzerfinanzierung des ÖPNV (Boltze, Groer 2012, S.18)
Einen umfassenden Überblick über unterschiedliche Ansätze biete die obige Darstellung. Der
finanzielle Handlungsspielraum der öffentlichen Haushalte auf allen politischen Ebenen ist
äußerst begrenzt, sodass mit zusätzlichen Zuwendungen oder Steuerentlastungen kaum zu
rechnen ist. Die politischen Gremien können lediglich die jeweiligen Verwaltungen beim effizienten und sinnvollen Mitteleinsatz überwachen und Ausnahmen auf ein Minimum beschränken. Zudem können Subventionen, insbesondere pauschale Defizitabdeckungen, die
Steigerung der produktiven Effizienz von ÖPNV-Unternehmen schmälern. Alle Ansätze, die
sich mit Fragen der ÖV-Organisation oder der politischen Abstimmungen gleicher Ebenen
(Stichwort Aufteilungsschlüssel) wie unterschiedlicher Ebenen (Stichwort Subsidiarität) auseinandersetzen, sind intern zu klären und nicht Schwerpunkt der Ausarbeitung. Auch Maßnahmen zur Kostenreduzierung wie bspw. ehrenamtlicher ÖV (Bürgerbusvereine) werden nicht
näher betrachtet.
Im Folgenden werden Umverteilungsinstrumente und -ideen, die etwa die gegenwärtige
ÖPNV-Finanzierungsstruktur nach Auslaufen des sog. Entflechtungsgesetzes Ende 2019 sichern sollen, nicht näher behandelt. Hierzu zählen bspw. die Veränderung von Verkehrsgebührenaufteilungen einschließlich deren Zweckbindung oder eine Umwandlung des Solidaritätszuschlags in einen Infrastrukturzuschlag. Auch Vorschläge aus der Daehre-Kommission wie die
allgemeine Erhöhung der Haushaltsmittel bleiben unberücksichtigt.
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Somit verbleiben als wesentliche Bereiche
• direkte Finanzierung / Mischformen: Neue Finanzierungsinstrumente und -quellen für den
öffentlichen Verkehr
• indirekte Finanzierung: Beteiligung der indirekten Nutznießer („Drittnutzer“) an der Finanzierung des öffentlichen Verkehrs
• Investitionskostenausgleichsfinanzierung
• Diversifizierung des ÖV-Angebotsportfolios
• Sonstige Ansätze
Alle Modelle und Instrumente haben neben ihren Finanzierungseffekten auch mehr oder weniger starke Lenkungseffekte. Aufgrund des inhaltlichen Schwerpunkts werden letztgenannte
Effekte nur am Rande erwähnt.
8.1.
Direkte Finanzierung / Mischformen
8.1.1. Kopfsteuer / Ökoverkehrssteuer
Diskutierte Steuervarianten, die eine quasi allgemeine Steuererhöhung bedeuten. Da ein Zusatznutzen für die Bevölkerung nicht impliziert ist und sich Differenzierungen in Abhängigkeit
vom ÖV-Angebot schwer umsetzen lassen, bleiben diese Ansätze theoretische Modelle.
8.1.2. Bürgerticket
Ein Ticket, das alle Bürger einer Kommune in Analogie zum Studententicket erwerben müssen
und das freie Fahrt im jeweiligen Geltungsbereich ermöglichen soll. Finanziert werden soll es
über eine Umlagezahlung. Nicht-Nutzer des ÖPNV sollen mit diesem Ticket zu einer Nutzung
bewegt und dem ÖPNV eine bessere Angebotsqualität ermöglicht werden. Dies kommt einer
Grundgebühr gleich, die alle EinwohnerInnen mit Hauptwohnsitz in einer Region zahlen müssten und sich nach Berechnungen etwa im Bereich von Studierendentickets . Aufgrund des
deutschen Steuersystems müsste ein Bürgerticket als Beitrag ausgelegt werden. Dieser Beitrag
dürfte jedoch nur eine Lenkungswirkung verfolgen und somit keine Anteile zur Finanzierung
der Infrastruktur beinhalten.
8.1.3. Nahverkehrsticketgekoppelte Einfahrgebühren
Die Grünen im Landtag Baden-Württemberg hatten 1989 ein auf einem schwedischen Modell
basierenden Ansatz als Gesetzesantrag in den Landtag gebracht. Unter dem Titel „Sonderabgabe zur Verminderung des motorisierten Individualverkehrs in Großstädten - MIV-Abgabe“
sollten Städte über 100.000 Einwohner die Möglichkeit erhalten, per Gemeinderatsbeschluss
für das Fahren eines Kfz im Stadtgebiet eine Sonderabgabe zu erheben. Art und Höhe der Abgabe sollten sich nach den örtlichen Nahverkehrstarifen richten. Im Kfz befestigt sollte das Ticket die Einfahrt erlauben und innerhalb des Stadtgebiets sowohl zur Nutzung des Kfz als auch
des ÖVs berechtigen. Einfahren ohne Ticket würde analog der Kosten von „Schwarzfahren“ geahndet. Die Einnahmen sollten vollumfänglich dem öffentlichen Verkehr zugutekommen. Das
Modell war angeblich verfassungsrechtlich geprüft worden und wäre umsetzbar gewesen.
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8.2. Indirekte Finanzierung
8.2.1. Allgemeine Nahverkehrsabgabe von Unternehmen (Arbeitgeberabgabe) und
besucherintensiven Einrichtungen (Hotel(Hotel- und Gaststättengewerbe)
Bei der Nahverkehrsabgabe wird als Vorbild oft die französische Versement Transport (Einführung 1971) herangezogen. Dort ist in Städten ab 20.000 Einwohnern von allen Unternehmen
mit zehn und mehr Mitarbeitern eine Transportabgabe zwischen 0,55 und 1,75 Prozent der
Lohnsumme zur Förderung des ÖPNV zu entrichten. Von Gegnern dieses Ansatzes wird die
Bindung an die Lohnsumme als problematisch angeführt, die die Arbeit und nicht den Kapitaleinsatz verteuere, anstatt über passendere Bemessungsgrundlagen nachzudenken. Außerdem
muss die Abgabe eine Lenkungswirkung vom MIV zum ÖV bewirken.
Studien belegen, dass der Wert von Grundstücken und Immobilien sowohl im privaten als
auch im gewerblichen Bereich durch eine gute ÖPNV-Erschließung steigt. Gerade in den Zentren der Ballungsräume wären heutige Standortqualitäten ohne ÖPNV nicht denkbar. Grundsätzlich ist hierbei jedoch die Neuerschließung (baulich und verkehrlich) sowie der Ausbau des
ÖPNV in bereits bebauten Gebieten zu unterscheiden. So profitieren Grundstückseigentümer
sowie Arbeitgeber bzw. Geschäfte und Betriebe mehr oder minder stark durch eine gute
ÖPNV-Erschließung, sei es durch die günstige Erreichbarkeit für Kunden und Mitarbeiter, sei es
durch Kosteneinsparungen aufgrund geringerer Aufwendungen für Parkraum. Allerdings orientiert sich ihre Finanzierungsbereitschaft vor allem daran, in welchem Maße durch die verbesserte ÖPNV-Erschließung für sie ein messbarer Vorteil, sozusagen im Bestand, erkennbar
wird. Hier könnte sich ein laufend abzuschöpfender Vorteil ergeben, der einen Beitrag zur
ÖPNV-Finanzierung liefert. Ein analoges Konzept existiert mit der sogenannten „Dienstgeberabgabe” in Wien. Sie zwingt Unternehmen zur Mitfinanzierung der U-Bahn, einem entscheidenden Standortfaktor für die österreichische Landeshauptstadt. Wiener Unternehmen müssen für alle MitarbeiterInnen unter 55 und einer wöchentlichen Arbeitsstundenzahl über 10 einen Pauschalbetrag von 2 € pro MitarbeiterIn und Kalenderwoche entrichten.
Im ländlichen Raum ist nur eine Nahverkehrsabgabenstruktur denkbar, die Betriebe aus Kleinund Mittelstädten einbezieht.
8.2.2. Grundsteuererhöhung (laufende Grundbesitzabgaben)
Eine Art kommunale ÖPNV-Gebühr würde die Eigentümer besonders belasten, deren Grundstücke an den öffentlichen Verkehr angebunden sind. Generell wird die Grundsteuer ermittelt
über den Einheitswert, der stichtagsbezogen den aktuellen Marktwert des Grundstücks bemisst. Die Grundsteuer verbleibt nach Art. 106 Abs. 6 GG in den Kommunen und fließt in den
allgemeinen Haushalt. Da eine derartige Steuer auf die Miete umgelegt und damit lediglich
ein Teil der Wohnbevölkerung besonders belastet würde, hat noch keine Stadt in Deutschland
versucht, eine derartige Kommunalsteuer einzuführen.
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8.2.3. Erweiterung des Erschliessungsbegriffs
Erschliessungsbegriffs im BauGB auf den öffentlichen Verkehr als
einmalige zweckgebundene Abgabe an den Aufgabenträger zur Herstellung der ententsprechenden Infrastruktur
In Deutschland werden für die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage Erschließungsbeiträge und für die Erneuerung, Verbesserung und Umgestaltung von Straßen Straßenbaubeiträge erhoben. In Analogie könnten für die Herstellung eines ÖPNV-Anschlusses
bzw. die Verbesserung der Infrastruktur einmalige oder turnusmäßige ÖPNV-Beiträge erhoben
werden.
8.2.4. Road Pricing
Als ideale Lösung wird häufig die entfernungsscharfe Zuordnung der Wegekosten zu den jeweiligen Verursachern angeführt. Zusatzaspekte wie soziale, technische oder ökologische Kriterien könnten ebenso Berücksichtigung finden wie progressive oder degressive Kilometerkosten. Seit einigen Jahren sind auch die technischen Voraussetzungen gegeben. Andererseits bilden Datenschutz („gläserner Bürger“) und die Angst vor Manipulationen des Datenerfassungsund Gebührensystems gewichtige Gegenargumente. (Selbstverständlich treffen diese Gegen-
argumente auch auf Nutzer öffentlicher Verkehrssysteme zu, etwa bei der Nutzung von
SmartCards; dies soll an dieser Stelle allerdings nicht weiter erörtert werden.)
8.2.5. CityCity-Maut
Zufahrtgebühren bestimmter Zonen setzen an der Internalisierung externer Kosten für Flächennutzung, Auswirkungen der Luftverschmutzung und Kosten für Immissionsschutz an.
Gebührenkonzepte müssen Fragen der sozialen Gerechtigkeit und Umverteilungswirkungen
wie Verkehrs- und Aktivitätsverlagerungen berücksichtigen. Außerdem muss festgeschrieben
werden, dass die Einnahmen vollständig der Verbesserung des öffentlichen Verkehrs zugutekommen, wobei die Gefahr besteht, dass die sinkende Kfz-Nutzung die finanzielle Ertragskraft
derartiger Gebührensysteme gleichfalls sinken lässt. Eine Straßennutzungsgebühr kann auch
von Bundesländern erlassen werden, sofern Bundesstraßen ausgenommen würden. Aktuell
lässt Tübingen die Einführung einer derartigen Maut durch das Landesverkehrsministerium
prüfen, das zudem eine gesetzliche Grundlage bereitstellen müsste. Erfahrungen aus London
und Stockholm, wo seit 2003 bzw. 2006 Gebühren für die Einfahrt in die Innenstadt erhoben
werden, zeigen, dass nach einer ersten Welle des Verkehrsrückgangs die Fahrtenzahlen wieder
steigen, ohne jedoch die Größenordnung vor Einführung der Maut zu erreichen.
8.2.6. Objektmaut
Anstelle einer Flächenmaut tritt eine streckenbezogene Mautregelung, etwa vor Brücken. Da
Verkehrs- und Aktivitätsverlagerungen im Vergleich zur City-Maut-Regelung deutlich einfacher möglich sind kommt dieser Ansatz vor allem zur Finanzierung aufwändiger, häufig privatwirtschaftlich finanzierter Infrastruktur zum Tragen.
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8.2.7. Stellplatzverordnung / Stellplatz(ablöse)satzung
Bauherren eines Wohn- oder Geschäftsgebäudes verzichten auf den Stellplatznachweis und
zahlen stattdessen eine individuell festlegbare Ablösesumme für den Bau von Parkhäusern
oder für Nahverkehrsdauerkarten ihrer Mitarbeiter. Dieses Instrument erscheint vorwiegend in
Großstädten anwendbar, da in Mittel- und Kleinstädten, unabhängig vom notwendigen hochwertigen ÖV-Angebot, genügend Alternativflächen zum Abstellen von Fahrzeugen vorhanden
sind und damit eine Lenkungswirkung nicht erreicht wird. Außerdem sind die jeweils einmaligen Einnahmen nicht ausreichend für die dauerhafte Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur.
8.2.8. Parkplatzeinschränkungssatzungen mit Ablöseverpflichtungen zur ÖPNVÖPNVFinanzierung
In Hessen gab es bis Anfang des 21. Jahrhunderts die Möglichkeit, die Zahl der zu bauenden
Parkplätze in stark verdichteten Zonen mit guter ÖPNV-Anbindung einzuschränken (im Innenstadtbereich auf bis zu 10%) und für die nicht errichteten Stellplätze Ablösezahlungen zu verlangen, die u.a. dem ÖPNV und dem Radwegebau zugutekamen. Diese Ablöseregelung wurde
2002 durch eine neue hessische Landesregierung gegen den Willen der Stadt Frankfurt am
Main abgeschafft. Eine derartige Lösung wird aktuell in Nordrhein-Westfalen für Großstädte
wie Dortmund angewendet. Rechtliche Auseinandersetzungen sind in den vergangenen Jahren nicht mehr bekannt geworden.
8.2.9. Flächendeckende Parkraumbewirtschaftung im Strassenraum
Strassenraum (und damit
Bewirtschaftung
Bewirtschaftung aller oder ausgewählter Strassenränder)
Strassenränder)
Aus der Perspektive des Öffentlichen Personennahverkehrs können solche Ansätze zwei Effekte haben: Höhere Kosten im MIV haben eine Lenkungswirkung und ermöglichen den Transfer
von Finanzmitteln zum ÖPNV. Da diese Maßnahme in die Aufgabenverantwortung jeder
Kommune fällt wäre sie einfach und schnell realisierbar, wenn sich gesellschaftspolitische
Mehrheiten finden.
Als Fazit kann festgehalten werden, dass alle Ansätze folgende grundsätzlichen Probleme
aufwerfen:
• Differenzierung je nach Grad der ÖV-Erschließung vonnöten
• Vermeidung unerwünschter verkehrlicher Verlagerungseffekte
• Verhinderung sozial ungerechter Auswirkungen
• Gefahr von Verlagerungseffekten (Fehlallokationen) etwa zu autofreundlicheren Nachbarstädten
8.3. Investitionskostenausgleichs
Investitionskostenausgleichsfinanzierung
ausgleichsfinanzierung
Demgegenüber sind Maßnahmen im Rahmen von Ausbau- oder Neubauvorhaben zu sehen.
Hier ist das ÖPNV-System eventuell bereits Teil einer Erschließungsmaßnahme und kann
durch geschickte vertragliche Rahmenbedingungen festgeschrieben und finanziert werden. Im
Rahmen von Ausbaumaßnahmen erfahren die anliegenden Immobilien eine Aufwertung, die
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ebenfalls (teilweise) abgeschöpft werden könnte. Bisher fehlen jedoch Untersuchungen, die
diesen abschöpfbaren Mehrwert in den unterschiedlichen Fällen beziffern und ein entsprechendes Instrumentarium dazu bereitstellen.
8.4. Diversifizierung des ÖVÖV-Angebotsportfolios
In diesem Segment hat sich in den vergangenen Jahren einiges verändert, da viele Verkehrsunternehmen bzw. deren Verbundzusammenschlüsse sich mittlerweile als Mobilitätsdienstleister verstehen, die mit Zusatzleistungen neue Kundengruppen gewinnen wollen. Am Beispiel
von Fahrradverleihsystemen, die wie bei der Mainzer Verkehrsgemeinschaft (MVG) in das Portfolio des Verkehrsunternehmens integriert werden können, zeigt sich, dass damit nicht automatisch Gewinne generiert werden. Bessere Leistungen zu höheren Preisen wie eine 1. Klasse
im Öffentlichen Strassenpersonenverkehr oder multimodale Haus-zu-Haus-Angebote scheitern zumeist an der schwachen Nachfrage.
8.5. Sonstige Ansätze:
Ansätze: ForschungsForschungs- und Innovationsförderung
Insbesondere die variablen Kosten des ÖPNV wie Material- und Kraftstoffkosten sollten durch
entsprechende Förderungen weiter gesenkt werden.
9. Fazit und Schlussfolgerungen
In diesem Teilgutachten wurde der Versuch unternommen, Möglichkeiten und Ansätze zur direkten wie indirekten ÖPNV-Finanzierung in der gebotenen Kompaktheit zu subsummieren.
Andere, nicht aufgeführte Berichte und Veröffentlichungen (etwa Dr. Jürgen Gies: Unsichere
Zukunft der ÖPNV-Finanzierung, difu 2/2010) konnten nicht mit weitergehenden Lösungsvorschlägen aus dem In- oder Ausland aufwarten - und schon gar nicht bezogen auf die Ebene eines Flächenbundeslandes.
Es bringt für die konkrete Diskussion kaum etwas, wenn nach ausgiebiger Analyse die Schlussfolgerung (wie so häufig) lautet, dass die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs
dringend reformbedürftig, die Finanzierungslandschaft unübersichtlich und intransparent ist.
Die regelmäßig gut geheißenen Ansätze…
„Neben Anteilen an der Mineralölsteuer sowie am Mautaufkommen und aus der Parkraumbewirtschaftung benötigen die Kommunen Instrumente, die neben fiskalischen auch verkehrslenkende Aufgaben der Steuerung einer nachhaltigen Stadt- und Verkehrsentwicklung durch
die Stärkung des ÖPNV erfüllen können. Vor diesem Hintergrund sollte auch über die Einführung von Nahverkehrsabgaben im ÖPNV als Finanzierungsmodell nachgedacht werden.“ (vgl.
Kiepe / Mietsch 2009, S.540f).
… werden in den Mitgliedskommunen des Städtetages nicht umgesetzt.
Insofern kann die Schlussfolgerung nur lauten, ein Modellvorhaben wie von den Grünen in Baden-Württemberg angedacht (vgl. Kap. 8.1.3), juristisch wasserdicht erarbeiten zu lassen und
anschließend in allen Städten Brandenburgs umzusetzen.
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10. Quellen und Literaturangaben
Literaturangaben
• Allianz pro Schiene: Deutschland hinkt beim Netzausbau hinterher; Pressemitteilung vom
3. Juli 2014, Berlin
• Apel, Dieter; Holzapfel, Helmut; Kiepe, Folkert; Lehmbrock, Michael; Müller, Peter: Handbuch der kommunalen Verkehrsplanung; Loseblattsammlung, Bonn
• Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.): Urbane Mobilität - Verkehrsforschung des Bundes für die kommunale Praxis, Bonn 2009
• Boltze, Manfred; Groer, Stefan: Drittnutzerfinanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs – Ein Leitfaden für Aufgabenträger, Darmstadt 2012
• Daehre-Kommission (Hrsg.): Zukunft der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung, Bericht der
Kommission, Berlin 2012
• Fridrich-Ebert-Stiftung, Arbeitskreis innovative Verkehrspolitik: Neuordnung der Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs - Bündelung, Subsidiarität und Anreize für ein
zukunftsfähiges Angebot, Bonn 2010
• Hickmann, Gerd; Berschin, Felix; Schaafkamp, Christoph; Karwiese, Eckhard: Bundesland
Brandenburg setzt die Reform der ÖPNV-Finanzierung fort, Anreizorientierte Bündelung
der Fördermittel bei den kommunalen ÖPNV-Aufgabenträgern und Integration von § 45a
PBefG, in: Der Nahverkehr, 3/2008, S. 36 -41
• Kiepe, Volker; Motzkus, Arnd: Ausblick aus kommunaler Sicht. Urbane Mobilität von Morgen, in: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 2009, S.535-541
• Klein, Angelika: Die ÖPNV-Grundgebühr - ein Instrument zur zukunftsorientierten Gestaltung und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs, Kassel 1998
• Lieb, Stefan: Fahrscheinfrei, umlagefinanziert, Bürgerticket oder?, in mobilogisch 2/14, S.610; Berlin 2014
• ÖPNV-Zukunftskommission NRW: Zukunft des ÖPNV in NRW – Weichenstellung für
2020/2050, Abschlussbericht, Düsseldorf/Berlin 2013
• Randelhoff, Martin: Die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs in Deutschland: Struktur,
Probleme und Alternativen, in Zukunft Mobilität; veröffentlicht am 20.8.2013, (Internetzeitschrift)
• Schulze, Evelin: Reform der ÖPNV-Finanzierung im Land Brandenburg, Manuskript, Werkstattgespräch in Mecklenburg-Vorpommern am 3.6.2013, Schwerin / Potsdam 2013
• Schöller, Oliver; Canzler, Weert; Knie, Andreas (Hrsg.): Handbuch Verkehrspolitik; Berlin
2007
• Teufel, Dieter: Verkehrspolitische Steuerungsmöglichkeiten über den Preis, in: Apel, Dieter
u.a. 4.6.1, S.1-26
• Werner, Jan: Zukunft der ÖPNV-Finanzierung in Deutschland, Vortrag, Berlin 2011
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Die 100 wichtigsten Kennzahlen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg
Nr.
GB
Kennzahl
4
5
6
VBB GmbH
VBB
VBB
VBB GmbH
VBB GmbH
VBB
GF
GF
PF
GF
GF
GF
Gründung der Vorbereitungsgesellschaft
Einführung des Verbundtarifes
Fläche VBB-Gebiet
Gesellschafter
Gesellschafteranteil der großen Gesellschaftergruppen
Verkehrsunternehmen
7
VBB
GF VBB-Verkehrserhebungen
8
VBB
PF Beschäftigte bei Verkehrsunternehmen des VBB
9
10
11
Demographie
Demographie
Demographie
Demographie
Demographie
Demographie
Demographie
Demographie
Demographie
Demographie
Demographie
Pendler
Pendler
PF
PF
PF
PF
PF
PF
PF
PF
PF
PF
PF
PF
PF
1
2
3
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
Thema
Linien
PF Linien nach Verkehrsmittel im Verbund
23
24
25
Linien
Linien
Linien
PF Stadt-Umlandlinien
PF Rufbuslinien im Verbund
PF Orte mit Stadtlinienverkehr
26
Zugangsstellen
PF Haltestellen im Verbund
27
28
29
30
31
32
33
34
35
Zugangsstellen
Zugangsstellen
Zugangsstellen
Zugangsstellen
Zugangsstellen
Zugangsstellen
Zugangsstellen
Infrastruktur
Infrastruktur
PF
PF
PF
PF
PF
PF
PF
NQ
PF
37
Fahrzeuge
Fahrzeuge
Quelle: VBB GmbH
Wert
Stand
08.12.1994
01.04.1999
30.376
20
33,33%
40
Einwohner im Verbundgebiet
Einwohner im Land Berlin
Einwohner im Land Brandenburg
Einwohnerdichte Berlin
Einwohnerdichte Brandenburg
Schüler an allgemeinbild.Schulen und Berufsschulen in Berlin
Schüler an allgemeinbild.Schulen und Berufsschulen im Land Brbg.
Anteil der Senioren in Berlin
Anteil der Senioren in Brandenburg
Anteil Schüler an allgemeinbild.Schulen und Berufsschulen in Berlin
Anteil Schüler an allgemeinbild.Schulen und Berufsschulen im Land Brbg.
Einpendler nach Berlin aus Brandenburg
Auspendler aus Berlin nach Brandenburg
22
36
Kategorie
Bus
Tram
RV
S-Bahn
U-Bahn
O-Bus
Fähre
Insgesamt
Bus
Tram
RV-Fernbhf
S-Bahn
U-Bahn
Fähre
Barrierefreie RV-Bahnhöfe
Anteil barrierefreier Bahnhöfe
Anteil stufenfreier Bahnhöfe
Barrierefreie S-Bahnhöfe
Anteil barrierefreier Bahnhöfe
Barrierefreie U-Bahnhöfe
Anteil barrierefreier Bahnhöfe
Geschwindigkeitseinbrüche im Schienennetz
Verknüpfungspunkte Berlin-Brandenburg
31.05.2013
31.05.2013
31.05.2013
31.05.2013
31.05.2013
31.05.2013
Einheit
Erläuterung
6
31.05.2013 Anzahl
22.299
31.12.2012 Anzahl
Gründungstag der Vorbereitungsgesellschaft (Gründung des VBB: 30.12.1996)
Datum für den Start des Verbundtarifes
Größe/Ausdehnung Verbundgebiet
Anzahl am Verbund beteiligter Gesellschafter
Länder und die Summe aller 14 Landkreise und 4 kreisfreien Städte
Anzahl mit dem VBB kooperierender Verkehrsunternehmen
Anzahl derzeit noch laufender bzw. umgesetzter Verkehrserhebungen im VBB
(inkl. Teilerhebung Südbrandenburg)
Kopfzahl der Beschäftigten von dem Verbund angehörigen Verkehrsunternehmen
30.11.2012
30.11.2012
30.11.2012
30.11.2012
30.11.2012
2012/2013
2012/2014
31.12.2011
31.12.2011
30.11.2012
30.11.2012
30.06.2012
30.06.2012
Berlin 3,5 Mio. Brandenburg 2,5 Mio.
2007:3,416 Mio. 2008:3,432 Mio. 2009:3,443 Mio. 2010:3,461 Mio. 2011:3,502 Mio.
2007:2,542 Mio. 2008:2,522 Mio. 2009:2,512 Mio. 2010:2,503 Mio. 2011:2,496 Mio.
Der "Speckgürtel" gehört größtenteils zu Brandenburg.
Vom "Speckgürtel" in die Peripherie abnehmend
Gesamtzahl der Schüler im Land Berlin (Vorjahr: 416.954)
Gesamtzahl der Schüler im Land Brandenburg (Vorjahr: 270.106)
Anteil der Personen über 65 Jahre an der Gesamtbevölkerung in Berlin
Anteil der Personen über 65 Jahre an der Gesamtbevölkerung in Brandenburg
Anteil der schulpflichtigen Personen an der Gesamtbevölkerung in Berlin (Vorjahr: 11,9 %)
Anteil der schulpflichtigen Personen an der Gesamtbevölkerung in Brandenburg (Vorjahr: 10,8 %)
Einpendler nach Berlin (∆ 2011/12: +1,8 %)
Auspendler von Berlin (∆ 2011/12: +3,8 %)
6,0358
3,5437
2,4921
3.974
85
412.952
266.880
18,9%
22,4%
11,7%
10,7%
186.205
76.226
Datum
Datum
km2
Anzahl
Prozent
Anzahl
Anzahl in Mio.
Anzahl in Mio.
Anzahl in Mio.
EW/km2
EW/km2
Anzahl
Anzahl
Prozent
Prozent
Prozent
Prozent
Anzahl/ Werktag
Anzahl/ Werktag
845
45
42
15
10
2
8
17.04.2013 Anzahl
Anzahl der Linien nach Verkehrsmittel im Verbund
68
123
34
31.05.2013 Anzahl
31.12.2012 Anzahl
31.05.2013 Anzahl
Anzahl der Stadt-Umlandlinien (plus Nachtlinien)
Anzahl Rufbuslinien im Verbund (ohne Bürgerbus sowie räumlich oder voll flexible Rufbusse)
Anzahl Orte mit Stadtlinienverkehr
12.544
11206
701
360
166
173
17
17.04.2013 Anzahl
Anzahl der Haltestellen im Verbund
162
48,4%
89,0%
147
88,6%
94
54,3%
515
175
31.05.2013
31.05.2013
31.05.2013
31.05.2013
31.05.2013
30.11.2012
30.11.2012
31.05.2013
31.05.2013
Anzahl der barrierefreien RV-Zugstationen in Brandenburg
Anteil barrierefreier Bahnhöfe in Brandenburg in Prozent zu den Sonstigen (162 / 335)
Anteil stufenfreier Bahnhöfe in Brandenburg in Prozent zu den Sonstigen (298 / 335)
Anzahl der barrierefreien S-Bahn-Zugstationen in Berlin und Brandenburg
Anteil barrierefreier Bahnhöfe in Prozent zu den Sonstigen (147 / 166)
Anzahl der barrierefreien U-Bahn-Zugstationen
Anteil barrierefreier Bahnhöfe in Prozent zu den Sonstigen (94 / 173)
Gemäß Infrastrukturzustandsbericht (mit Trassierung)
Gemäß Landesnahverkehrsplan Berlin und Brandenburg
Anzahl
Prozent
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Anzahl
Anzahl
PF Bestand an Fahrzeugen nach Verkehrsmittel
Bus
Tram
U-Bahn
RV+S-Bahn
3.051
502
1.242
1.206
31.12.2012 Anzahl
Anzahl Fahrzeuge nach Verkehrsmitteln
PF Bestand an barrierefreien Fahrzeugen
Bus
Tram
U-Bahn
RV+S-Bahn
2.109
266
372
1.084
31.12.2012 Anzahl
Bestand an barrierefreien Fahrzeugen (Bus:69%, Tram:53%, U-Bahn:30 %, SPNV:90%)
Stand 31.05.2013
Seite 1/3
Die 100 wichtigsten Kennzahlen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg
Nr.
Thema
GB
Kennzahl
38
Fahrzeuge
PF Fahrzeugalter im VBB
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
Motorisierung
Motorisierung
Motorisierung
Fahrgäste
Fahrgäste
Fahrgäste
Reiseweite
Reiseweite
Reiseweite
Reiseweite
Reiseweite
Reiseweite
Reiseweite
Statistik
PF
PF
PF
PF
PF
NQ
NQ
NQ
NQ
NQ
NQ
NQ
NQ
NQ
2,41
0,67
2,35
4,10
2,16
PF Fahrplankilometer nach Verkehrsmittel
Bus
Tram
U-Bahn
S-Bahn
Eisenbahn
53,28
171,64
29,65
121,50
32,59
38,78
PF Linienlänge nach Verkehrsmittel
Bus
Tram
U-Bahn
S-Bahn
Eisenbahn
U-Bahn
Tram
S-Bahn
Eisenbahn (RV)
PF Personenkilometer nach Verkehrsmittel
54
Statistik
PF Platzkilometer im Verbund
56
Netz
68%
10%
6%
12%
Bus
Tram
U-Bahn
S-Bahn
Eisenbahn
Statistik
Statistik
Wert
328
536
412
3,54
1.293
54,5
40,0
143
63
86
263
329
125
6,0
Pkw-Dichte in Berlin
Pkw-Dichte in Brandenburg
Pkw-Dichte im Verbundgebiet
Verbundfahrgäste täglich
Verbundfahrgäste/ Jahr
Einsteiger Bahn-Regionalverkehr / Jahr
Reiseweite/Fahrt (durchschnittlich)
Berlin Hbf. - Stettin Hbf.
Berlin Hbf. - Brandenburg a.d.H. Hbf.
Berlin Hbf. - Frankfurt(O.) Hbf.
Berlin Hbf. - Posen Hbf.
Berlin Hbf. - Breslau Hbf.
Berlin Hbf. - Cottbus Hbf.
Personenkilometer/ Tag
53
55
Kategorie
Bus
Tram
U-Bahn
RV+S-Bahn
Stand
Einheit
31.12.2012 Prozent
Anteil der Fahrzeuge mit Alter bis zu 8 Jahren (Basis Gesamtfahrzeugbestand)
01.01.2013
01.01.2013
01.01.2013
2012
2012
2012
2012
2013
2013
2013
2013
2013
2013
2012
Motorisierungsgrad (nur Pkw) der Bevölkerung in Berlin
Motorisierungsgrad (nur Pkw) der Bevölkerung in Brandenburg
Motorisierungsgrad (nur Pkw) der Bevölkerung in Berlin-Brandenburg
2006:3,44 Mio.; 2007:3,39 Mio.; 2008:3,40 Mio.; 2009:3,45 Mio.; 2010:3,47 Mio.; 2011:3,51 Mio.
Anzahl der Fahrgäste im Verbund im Kalenderjahr (2011: 1.282 Mio.→+0,8 %)
Einsteiger verbundweit (SPNV ohne S-Bahn) (2010: 57,2 Mio.; 2011: 59,4 Mio.)
Durchschnittliche Reiseweite (SPNV ohne S-Bahn)
Berlin Hbf.(tief)-Angermünde-Stettin (RE3, RB66) (Kürzeste Strecke)
Berlin Hbf.(Stadtbahn)-Potsdam Hbf.-Brandenburg a.d.H. (RE1) (Kürzeste Strecke)
Berlin Hbf.(Stadtbahn)-Fürstenwalde-Frankfurt(O.) (RE1) (Kürzeste Strecke)
Berlin Hbf.(Stadtbahn)-Fürstenwalde-Frankfurt(O.)-Rzepin-Posen Hbf. (Kürzeste Strecke)
Berlin Hbf.-Cottbus-Forst-Zagan-Legnica-Breslau Hbf. (Kürzeste Strecke)
Berlin Hbf.(Stadtbahn)-Königs Wusterhausen-Cottbus (RE2) (Kürzeste Strecke)
Personenkilometer verbundweit (SPNV ohne S-Bahn)
Pkw/1000 EW
Pkw/1000 EW
Pkw/1000 EW
Anzahl in Mio.
Anzahl in Mio.
Mio.
km
Kilometer
Kilometer
Kilometer
Kilometer
Kilometer
Kilometer
Mio. Pkm
31.12.2012 Mrd. Pkm
Personenkilometer nach Verkehrsmittel
31.12.2012 Mrd. Platz-km
Platzangebot*Nwkm (2008:50,94 Mrd.; 2009:50,99 Mrd.; 2010:51,35 Mrd., 2011:52,17 Mrd.)
31.12.2012 Mio. Nwkm
Nutzwagenkilometer bzw. Zugkilometer nach Verkehrsmittel
27.532
504
146
556
3.251
31.12.2012 Kilometer
Linienlänge nach Verkehrsmittel (RV ohne Ausflugslinien)
146
310
330
2.377
31.12.2012 Kilometer
Streckenlänge nach Verkehrsmittel
57
Netz
PF Streckenlänge nach Verkehrsmittel
58
Soll-Leistung
NQ Soll-Leistung Regionalverkehr
38,69
2012 Mio. Zkm
59
Soll-Leistung
NQ Soll-Leistung S-Bahn
33,18
2012 Mio. Zkm
60
Tarifeinheiten
TM
61
62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
Tarifeinheiten
Tarifeinheiten
Tarifeinheiten
Tarifeinheiten
Tarifeinheiten
Tarifeinheiten
Tarifierung
Tarifierung
Vertriebstechnik
Vertriebstechnik
Vertriebstechnik
Vertriebstechnik
TM
TM
TM
TM
TM
EA
TM
TM
TM
TM
TM
TM
Quelle: VBB GmbH
Tarifprodukte/ Tarifstufen
Semestertickets/
Haustarife gesamt
Anschlusstarifprodukte / Tarifstufen
Anzahl der Tarifeinheiten im Verbundgebiet (Waben)
Größe der Tarifeinheiten im Verbundgebiet (km)
Lokale Tarifstufen
Regionale Tarifstufen
Stadttarifstufen
Semesterticketnutzer
Tarifanpassungsrate (bei letztem Tarifwechsel)
Aktueller Preisindex / letzte Tarifanpassungsrate
personalbediente Vorverkaufsstellen (PVS)
Stationäre Automaten
Mobile Automaten
Fahrausweisdrucker
Erläuterung
40 / ~1200
46
~70
10 / ~100
~1300
5
5
11
18
180.000
2,8%
1
637
1.482
960
4.049
Bestellte Zugkilometer für das Kalenderjahr gem. VV Anlage V
(SPNV ohne S-Bahn - 2011: 36,61 Mio. Zkm)
Bestellte Zugkilometer je Kalenderjahr (S-Bahn) nach Verkehrsvertrag und Verkehrsvertrag
Mehrleistungspaket beider Länder
01.06.2013 Anzahl
Gesamtanzahl von Tarifprodukten
01.06.2013
01.06.2013
01.06.2013
01.06.2013
01.06.2013
01.06.2013
01.08.2012
2011/2012
31.12.2012
31.12.2012
31.12.2012
31.12.2012
Anzahl Tarifeinheiten im Verbundgebiet
Größe Tarifeinheiten im Verbundgebiet (keine Stadtverkehrstarife z.B. Berlin A)
Anzahl lokale Tarifstufen im VBB-Tarif
Anzahl regionale Tarifstufen im Verbundgebiet
Anzahl Stadttarifstufen
Gesamtanzahl der Semesterticket(nutzer)
Tarifanpassungsrate / Tarifwechsel
Verhältnis aktueller Tarifanpassungsrate / letzten Tarifanpassungsrate (2,80% zu 2,80%)
Anzahl personalbedienter Vorverkaufsstellen im VBB-Gebiet (Berlin: 71%, BB: 29%)
Anzahl stationärer Automaten im VBB-Gebiet (Berlin: 80%, BB: 20%)
Anzahl mobiler Automaten im VBB-Gebiet (Berlin: 44%, BB: 56%)
Anzahl der Fahrausweisdrucker im VBB-Gebiet (Berlin: 40%, BB: 60%)
Anzahl (Waben)
Größe (km)
Anzahl
Anzahl
Anzahl
Anzahl
Prozent
Verhältnis
Anzahl
Anzahl
Anzahl
Anzahl
Stand 31.05.2013
Seite 2/3
Die 100 wichtigsten Kennzahlen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg
Nr.
Thema
GB
Kennzahl
Kategorie
Wert
Stand
Einheit
73
Vertriebstechnik
TM Entwerter
8.041
31.12.2012 Anzahl
74
75
76
77
78
79
80
81
82
Einnahmen
Einnahmen
Einnahmen
Einnahmen
Einnahmen
Einnahmen
Einnahmen
Einnahmen
Einnahmen
EA
EA
EA
EA
TM
TM
TM
TM
TM
5
4
23,0
785
1.133
922
211
64%
75%
2012
2012
2009
2009
2012
2012
2012
2012
2012
Anzahl der Einnahmenaufteilungspools 2012
Anzahl der Unterpools (kreisfreie Städte)
Einnahmen aus den Unterpools 2008 (mit EA)
Einnahmen Gesamtvolumen VBB 2009 (mit EA)
Einnahmen (verbundweit)
Einnahmen nach Ländern (Berlin)
Einnahmen nach Ländern (Brandenburg)
Einnahmen Berlin AB
Einnahmen Berlin ABC
Bartarif
Zeitkarte Regeltarif
Zeitkarte erm.
Sonstige
Semesterticket
VBB-Abo 65plus
34%
40%
10%
9%
4%
3%
83
Einnahmen
TM Einnahmen (verbundweit) nach Fahrausweisgruppe
84
85
86
87
88
89
Einnahmen
Einnahmen
Semestertickets
Semestertickets
Einnahmen
Einnahmen
EA
EA
EA
EA
TM
TM
Einnahmen Semestertickets Berlin (Volumen)
Einnahmen Semestertickets Brandenburg (Volumen)
Anzahl Semesterticketverträge Berlin
Anzahl Semesterticketverträge Brandenburg
Verkaufte Schülerferientickets
Einnahmensteigerung
21.922
5.320
28
11
12.508
3,7%
SS 2012
SS 2012
SS 2012
SS 2012
31.12.2012
31.05.2013
90
91
92
93
94
95
96
97
98
Qualität
Qualität
Qualität
Qualität
Qualität
Qualität
Qualität
Qualität
Qualität
NQ
NQ
NQ
NQ
NQ
NQ
NQ
NQ
NQ
Kundenzufriedenheit Regionalverkehr (stationsbezogen)
Kundenzufriedenheit Regionalverkehr (zugbezogen)
Pünktlichkeit Regionalverkehr
Pünktlichkeit S-Bahn
Sauberkeit Regionalverkehr
Schadensfreiheit Regionalverkehr
Ausgefallene Leistung Regionalverkehr
Ausgefallene Leistung RV (von EVU verursacht)
Meldungen Q-Scouts
1,95
1,77
87,9%
87,0%
88,0%
93,0%
1,69%
0,27%
3.412
2012
2012
2012
2012
2012
2012
2012
2012
2012
2012 Anteil
EA-Pools, für die der VBB die Abrechnung vornimmt (ohne Semester- und Sondertickets)
EA-Pools, für die die beteiligten VU die Abrechnung vornehmen (ohne bilaterale Aufteilungen)
Einnahmen die von den VU aufgeteilt werden (ohne bilaterale Aufteilungen)
Einnahmen die vom VBB aufgeteilt werden (ohne Semester- und Sondertickets)
Verbundweite Einnahmen (gemeldete Gesamtsumme, 2010:1.071 Mio. €, 2011:1.092 Mio. €)
Einnahmen nach Ländern (Berlin Brandenburg)
Einnahmen nach Ländern (Berlin Brandenburg)
Anteil der Tarifeinnahmen Berlin AB im Verhältnis zu den verbundweiten Einnahmen
Anteil der Tarifeinnahmen Berlin ABC im Verhältnis zu den verbundweiten Einnahmen
Verhältnis Fahrausweisgruppe/Einnahmen
T Euro/Semester
T Euro/Semester
Anzahl
Anzahl
Anzahl
Prozent
Einnahmen aus Berliner Semestertickets je Semester (ohne HS-Ticket Berlin)
Einnahmen aus Brandenburger Semestertickets je Semester
Anzahl Berliner Hochschulen, für die es ein Semesterticket gibt
Anzahl Brandenburger Hochschulen, für die es ein Semesterticket gibt
Entspricht Einnahmen von rd. 364 TEUR
Mehreinnahmen 2012/2011 (Prozent)
Schulnote
Schulnote
Prozent
Prozent
Prozent
Prozent
Prozent
Prozent
Anzahl
Bewertung subjektive Qualitätskriterien (SPNV ohne S-Bahn) (2011:2,19)
Bewertung subjektive Qualitätskriterien (SPNV ohne S-Bahn) (2011:1,91)
im SPNV (ohne S-Bahn) (2010:88,1%)
S-Bahn (vorläufig!) (2010:77,09%, 2011: 82,47%, 2012: 87,02%)
Im SPNV (ohne S-Bahn) (2011:87%)
Im SPNV (ohne S-Bahn) (2011:92%)
Anteil ausgefallene Leistung (SPNV ohne S-Bahn) (2010:2,97%)
Anteil ausgefallene Leistung (von EVU verursacht SPNV ohne S-Bahn) (2010:0,40%)
Anzahl im Kalenderjahr (2010:3.311)
99 Vergabe
100 Vergabe
101 Vergabe
NQ Verkehrsverträge Gesamt
NQ Verkehrsverträge aktuell
NQ Vergabeverfahren
102 Vergabe
NQ Anteil Wettbewerb im Regionalverkehr [zukünftig]
92,0%
31.05.2013 Prozent
103 Vergabe
NQ Anteil Zugkm von Privatbahnen in Prozent [zukünftig]
37,8%
31.05.2013 Prozent
104 Vergabe
NQ Anteil Wettbewerb im Regionalverkehr [Fpl.periode]
73,6%
31.05.2013 Prozent
105 Vergabe
NQ Anteil Zugkm von Privatbahnen in Prozent [Fpl.periode]
33,2%
31.05.2013 Prozent
Gesamtzahl der Verkehrsverträge mit Controlling im VBB (Regionalverkehr ohne S-Bahn)
Anzahl der aktuell laufenden Verkehrsverträge mit EVU (Regionalverkehr ohne S-Bahn)
Anzahl der durch VBB abgeschlossenen, insgesamt durchgeführten Vergabeverfahren
Anteil der im Wettbewerb vergebenen Leistungen an der Gesamtleistung
in der Zukunft (abgeschlossene Vergaben)
Anteil der NE-Bahnen (SPNV ohne S-Bahn und DB) zukünftig (abgeschlossene Vergaben)
Anteil der im Wettbewerb vergebenen Leistungen an der Gesamtleistung
(Wirksamkeit in Fahrplanperiode)
Anteil der NE-Bahnen (SPNV ohne S-Bahn und DB) mit Wirksamkeit in Fahrplanperiode
Jan. 13
Jan. 13
31.05.2013
31.05.2013
30.04.2013
31.05.2013
Gezählte "visits" (01/2012: 345.759 → +13 %)
Gezählte "visits" (01/2012: 1.339.864 → +45 %)
Anrufe pro Tag (11/2012: 180)
Durchschnittliche Anzahl der Anrufe/Monat im VBB-Infocenter (11/2012: 5.500)
Anzahl der Downloads der mobilen Fahrinfo-Apps (11/2012: 327.877 → +48 %)
Durchschnittliche Anzahl der schriftl. Kundenanfragen/Monat im VBB-Infocenter (11/2012: 420)
106
107
108
109
110
111
Kommunikation
Kommunikation
Kommunikation
Kommunikation
Kommunikation
Kommunikation
112 Kommunikation
113
114
115
116
Presse
Presse
BB Panorama
Infopunkte
Quelle: VBB GmbH
PF
PF
PF
PF
PF
PF
Besuche auf Homepage
Besuche Fahrinfo
Anrufe VBB-Hotline am Tag
Anrufe VBB-Hotline im Monat
mobile Fahrinfo-Angebote
Kundenanfragen im Monat
PF darunter Anteil Beschwerden (tel. & schriftl.)
GF
GF
TM
PF
14
9
12
Anzahl
Anzahl
Mio. Euro
Mio. Euro
Mio. Euro
Mio. Euro
Mio. Euro
Prozent
Prozent
Erläuterung
Anzahl der Entwerter im VBB-Gebiet (Berlin: 68%, BB: 32%)
Pressemitteilungen der VBB GmbH
VBB GmbH Erwähnungen in der Presse (Print) im Jahr
Auflage BB Panorama (vierteljährlich)
Anzahl Infopunkte
telefonisch
schriftlich
390.736
1.943.664
162
4.883
486.392
590
1%
9%
73
810
65.000
70
31.05.2013 Anzahl
31.05.2013 Anzahl
31.05.2013 Anzahl
Anzahl/Monat
Anzahl/Monat
Anzahl
Anzahl
Anzahl
Anzahl
31.05.2013 Prozent
Anteil Beschwerden (tel. & schriftl.) im VBB-Infocenter
2012
2012
31.05.2013
31.05.2013
Anzahl Pressemitteilungen im Kalenderjahr (Vorjahr: 95)
Anzahl der Erwähnungen des VBB in der Presse im Kalenderjahr (Vorjahr: 688)
Vollständig verteilte Auflage über Verkehrsunternehmen,Wirtschaft,Koop.partner & priv. Abo
Infopunkte an Verknüpfungspunkten in Brandenburg
Anzahl
Anzahl
Anzahl
Anzahl
Stand 31.05.2013
Seite 3/3
Bericht "Brandenburg bewegt sich - Mobilisierungstrategie für den ÖPNV"
team red Deutschland GmbH für Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag, 07/2014
Anlage 7
Reisezeitvergleich Öffentlicher Verkehr <> MIV
für 30 ausgewählte Städte im Land Brandenburg
lfd. Nr.
Stadt
Landkreis
EW-Zahl
FV-Halt?
Verkehrsmittel
Öffentlicher Verkehr
Reisezeit
/ h : min/
Details
Landeshauptstadt
Potsdam
159.456
nein
Kreisfreie Städte
1
Brandenburg a.d.H.
2
Cottbus
3
Frankfurt (Oder)
71.149
99.913
58.537
ja
ja
ja
RE1
RE1 + RE2
RE1
00:19
02:04
01:31
Ustg. Bln Hbf 0:14
36.020
38.960
27.410
40.905
41.621
31.042
ja
ja
nein
nein
nein
nein
RE1 + RE3
RE1 + RE3
RE1 + RB11
RE1 + RE2
RB20
RE1 + RE3
00:57
01:11
01:58
00:50
00:59
02:01
Ustg. Bln Hbf 0:14
Ustg. Bln Hbf 0:14
Ustg. FFO Hbf 0:08
Ustg. Bln Zoo 0:17
2-h-Takt
Ustg. Bln Hbf 0:14
30.885
17.971
25.904
12.142
23.852
nein
nein
nein
ja
ja
nein
16.491
nein
RE1
RE1 + RB11
RB20
V1: Tram91 + RB33
V2: RE1 + RE4
RE1 + RE4
RB22
V1: BUS650
V2: RE1 + RE2
RB20 + RE6
RB21 + RE4
RE1 + RB19
01:10
02:19
00:35
01:20
01:32
01:07
00:38
00:56
00:59
01:24
01:05
02:44:00
Große kreisangehörige Städte
4
Bernau b. Bln.
5
Eberswalde
6
Eisenhüttenstadt
7
Falkensee
8
Oranienburg
9
Schwedt/Oder
BAR
OHV
Mittlere kreisangehörige Städte
10 Fürstenwalde (Spree)
11 Guben
12 Hennigsdorf
13 Jüterbog
14
15
Ludwigsfelde
Ludwigsfelde Struveshof
Nauen
16
17
Neuruppin
Rathenow
OPR
HVL
30.162
24.253
nein
nein
18
19
Senftenberg
Spremberg
OSL
25.061
22618
nein
nein
RE1 + RE2 + OE65
02:26:00
20
21
Strausberg
Wittenberge
25.594
17.476
nein
ja
RE1 + S5
RE1 + RE2
01:23
01:54
PM
LOS
11.119
7.996
nein
nein
Tram93 + RE7
RE1 + RB36
00:57
02:29
SPN
EE
19.312
9.345
nein
nein
RE1 + RE2 + RB46
BUS750 + RE5
02:27
02:01
Weitere Kreisstädte
22 Bad Belzig
23 Beeskow
24
25
Forst (Lausitz)
Herzberg
Ustg. FFO Hbf 0:08
Ustg. Pdm Rehbr. 0:12
Ustg. Bln Hbf 0:15
Ustg. Bln Hbf 0:15
Ustg. Bln Zoolog. Gart. 0:17
Ustg. Hennigsdorf 0:15
Ustg. Wustermark 0:19
Ustg. Bln Hbf 0:11
davon FZ RB19 = 1:51!
Ustg. Bln Hbf 0:14
Ustg. Cottbus Hbf 0:05
Ustg. Bln Zoo 0:05
Ustg. Bln Zoo 0:17
Ustg. Pdm Rehbr. 0:13
Ustg. FFO Hbf 0:18
Ustg. Bln Hbf 0:14
Ustg. Cottbus 0:05
Ustg. Ludwigsfelde 0:30
MIV
Reisezeit
/ h : min/
Diff.-Faktor RZ
ÖV : MIW*
00:46
01:31
01:23
242
73
91
01:17
01:35
01:45
00:39
01:00
02:02
135
134
91
78
102
101
01:04
02:06
00:53
01:00
01:16
01:22
91
91
154
75
65
37
45
73
69
90
110
01:39
01:50
60
75
01:00
02:15
72
118
00:43
01:18
75
52
01:43
01:38
70
81
00:25
00:17
00:41
Bemerkung
RE1 Vr 96,3 km/h
RE1 Vr 70,9 km/h
00:49
01:05
62
68
V1: 2:13
Ustg. Ludwigsfelde 0:27
Ustg. Bln Hbf 0:14
V1: Ustg. Bln Zoo 0:17
Ustg. Wittenberge 0:09
02:03
V1: 92
V2: 2:38
02:05
02:10
V2: Ustg. Hennigsdorf 0:15
Ustg. Bln Hbf 0:14
Ustg. FFO Hbf 0:17
02:03
02:02
01:36
V2: 78
98
74
02:01
Ustg. Ludwigsfelde 0:30
01:38
81
26
27
Luckenwalde
Lübben (Spreewald)
TF
LDS
20.154
13.815
(ja)
ja
BUS618 + RE5
RE1 + RE2
01:19
01:36
28
Perleberg
PR
12.059
nein
V1: RE1 + RE2 + RE6
ja
nein
V2: RB20 + RE6
RE1 + RE3
RE1 + RB60
29
30
Prenzlau
Seelow
UM
MOL
19.045
5.464
Zum Vergleich: Ziele in Brandenburg < > Ziele in Sachsen
25
Anbindung nach Potsdam
Herzberg
EE
Anbindung nach Leipzig Hbf
Herzberg
EE
Anbindung nach Dresden (Bhf. DD-Neustadt)
Herzberg
EE
9.345
nein
BUS750 + RE5
9.345
nein
nicht sinnvoll möglich!
01:25
74 Straßen-km
9.345
nein
nicht sinnvoll möglich!
01:40
100 Straßen-km
25.061
nein
25.061
nein
RE18 + 17075
19
Spremberg
22.618
Anbindung nach Dresden (Bhf. DD-Neustadt)
nein
19a
Spremberg
nein
25a
25b
99 Straßen-km
Anbindung nach Potsdam
RE1 + RB19
18
18a
Senftenberg
OSL
Anbindung nach Dresden (Bhf. DD-Neustadt)
Senftenberg
OSL
02:44
Ustg. Bln Hbf 0:11
davon FZ RB19 = 1:51!
01:39
60
148 Straßen-km
01:43
Ustg. Coswig 0:25
00:54
52
69 Straßen-km
RE1 + RE2 + OE65
02:26
Ustg. Bln Hbf 0:14
Ustg. Cottbus Hbf 0:05
01:50
75
170 Straßen-km
OE65 + RE18 + 17079
02:49
Ustg. Cottbus Hbf 0:20
Ustg. Coswig 0:25
01:34
56
112 Straßen-km
Anbindung nach Potsdam
22.618
Kreisstädte
* Differez-Faktor Reisezeit ÖV : MIV
ÖV-Reisezeit um 10% oder mehr kürzer als MIV
ÖV- und MIV - Reisezeit in etwa vergleichbar
ÖV-Reisezeit um 10% oder mehr länger als MIV
Ermittlung Reisezeit ÖV m.H. www.fahrinfo.vbb.de
Ermittlung Reisezeit MIV m.H. www.here.com
Zu Vergleichszwecken ist immer die Route von Bahnhof zu Bahnhof ausgewählt worden.
Datenbasis auf Stand 04/2014
„Brandenburg bewegt sich – Mobilitätsstrategie für den ÖPNV“
für
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag
Anlage 8
Vertiefende Betrachtungen zur Thematik „ÖPNV & Tourismus“
Volkmar Wagner, team red Deutschland GmbH. 07/2014
Öffentlicher Verkehr und Tourismus - Zuordnung
•
Quelle: ADAC-Fachinformation „Freizeitverkehr“, 02/2012
Folie 2 - 13.08.2014
Öffentlicher Verkehr und Tourismus
Unterschiedliche Nutzung der Mobilitätsangebote - aber durchaus interessantes
Potenzial
Folie 3 - 13.08.2014
Fakten zum nicht-alltäglichen Freizeitverkehr
Nicht-alltäglicher Freizeitverkehr
• Aktivitäten, die eher gelegentlich und außerhalb des näheren Wohnumfeldes
stattfinden
– Urlaubsverkehr
– Kurzreisen (1-3 Übernachtungen)
– Tagesausflugsverkehr
• 77% aller Reisen sind Kurz- und Langurlaube innerhalb von Deutschland
= 236,3 Mio. Reisen p.a.*
• „top 5“ der innerdeutsche Reiseziele:
– Bayern
– Niedersachsen
– Baden-Württemberg
– Nordrhein-Westfalen
– Mecklenburg
•
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Studie „Das Reiseverhalten der Deutschen im Inland“ , 02/2013
Folie 4 - 13.08.2014
Womit ist man unterwegs?
Quelle: ADAC-Fachinformation „Freizeitverkehr“, 02/2012
Folie 5 - 13.08.2014
Tourismus & Nahverkehr – Die Ausgangssituation
Goldene Zeiten - Schwierige Zeiten?
Nahverkehr und Tourismus mit unterschiedlichen Ausgangsbedingungen
Tourismus in Deutschland boomt
Öffentlicher Verkehr – vor allem in der Fläche – vor dem Scheideweg
Folie 6 - 13.08.2014
Trends der Tourismusentwicklung
Die drei bekannten Megatrends beeinflussen auch die Tourismusentwicklung
Demographischer Wandel
Flexibilisierung
Globalisierung
Spezifische Trends für Urlaubsreisen
Urlaubsreise-Intensität steigt kontinuierlich
Anzahl der Urlaubsreisen wächst deutlich, die Anzahl der Urlaubsreisenden dagegen weniger
→ Trend zur Zweit- und Drittreise
Kontinuierlicher Rückgang der durchschnittlichen Reisedauer
→ verstärkter Trend zu Kurzurlauben (2 – 4 Tage) als Ergänzung zum Haupturlaub
Zunahme von Veranstalterreisen, Zahl der Individualreisen nimmt ab
Kontinuierlicher Anstieg von Auslands- und Fernreisen
Folie 7 - 13.08.2014
Reiseregionen im Land Brandenburg
„Alles ist erreichbar“ *
•
Alle brandenburgischen
Reiseregionen sind mit
dem SPNV prinzipiell gut
bis sehr gut erreichbar –
oft auch im Vergleich zum
MIV!
aber
•
Regionale Ziele, die nicht
an einer Bahnstation
liegen, erfordern „zum
Überwinden der letzten
Meile“ die Nutzung
weiterer Verkehrsmittel des
Umweltverbundes
→ hier bestehen noch große
Defizite
Quelle: terra press GmbH, Berlin. 2013
* Slogan des VBB
Folie 8 - 13.08.2014
Touristisch relevante Bahn- und Busangebote im VBB-Gebiet
•
In vielen touristisch relevanten
Regionen sind Bahn- und BusAngebote vorhanden, die auch
touristisch genutzt werden
können
aber
•
Vorhandene Angebote werden
vielerorts nur unzureichend
kommuniziert.
Defizite vor allem bei:
– Verkehrsunternehmen selbst
– Touristischen Leistungsträgern
– Verwaltungen
Aber auch gebietsübergreifend
– VBB
•
Quelle: terra press GmbH, Berlin; für VBB´, 01/2014
Folie 9 - 13.08.2014
Tourismus im Land Brandenburg (1)
…zuerst ein paar Fakten zur Tourismusdestination Reiseland Brandenburg
Besonders positive Entwicklung in den letzten Jahren
– Entwicklung zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor
– weist gegenüber anderen Wirtschaftszweigen größte Steigerungsraten auf
– forcierte Bemühungen bei der Entwicklung und Vermarktung der Angebot.
Große Auswahl an attraktiven Zielen: Breite Palette von Natur- und Kulturräumen,
historischen Stadtkernen und Angeboten für Aktivurlauber
Brandenburgische Reisegebiete besonders für Tages- und Kurzzeitgäste aus Berlin
und den größeren Städten in Brandenburg attraktiv
Regionen des Landes immer häufiger Ziel von Gästen aus den angrenzenden
Bundesländern und aus Polen sowie Besuchern der deutschen Hauptstadt
Gäste kommen nicht nur als Tagestouristen, sondern zunehmend auch als
Langzeittouristen.
→ Brandenburg ist im touristischen Wettbewerb bestens positioniert.
Folie 10 - 13.08.2014
Tourismus im Land Brandenburg (2)
…dann die Tourismusdestination Reiseland Brandenburg in Zahlen*
4,1 Mio. Gästeankünfte
11,1 Mio. Übernachtungen inkl. Camping
über 17 % Übernachtungswachstum im Zeitraum 2006 – 2011
115 Mio. Tagesreisen
Woher kommen die Gäste im Land Brandenburg?
Berlin (16%)
Sachsen (12%)
Nordrhein-Westfalen (11%)
aus dem Land selbst (10%)
Eine Zahl zur wirtschaftlichen Bedeutung
Bruttoumsatz des Tourismusgewerbes im Land Brandenburg 4,3 Mrd. € (2009)
58% des Umsatzes durch Tagestouristen, 42% durch Übernachtungsgäste
→ ein großes Potenzial… Kann der Öffentliche Verkehr davon profitieren?
* Amt für Statistik Berlin-Brandenburg in: Tourismus-Marketing Brandenburg, Brandenburgs Tourismus in Zahlen 2011
Folie 11 - 13.08.2014
Strategieüberlegungen
Einige Grundsatzfragen…
Wieviel Öffentlichen Verkehr kann / will sich die Gesellschaft leisten?
Wer finanziert was und in welcher Größenordnung?
Gehört Mobilität als Bestandteil zur Daseinsvorsorge – auch auf dem flachen Land?
Wer profitiert von der guten Erreichbarkeit infrastruktureller und touristischer Ziele?
Viele Fragen, viele Antworten
– manche aus Sicht der VU zufriedenstellend beantwortet, viele derzeit noch nicht…
Aber immer aktuell:
Die ÖV- Unternehmen sind gezwungen dauerhaft und nachhaltig ihre
Wirtschaftlichkeit zu verbessern.
Wege zum Ziel:
Rationalisierung im Unternehmen
Optimierung bestehender Verkehre
Erschließung neuer Märkte
Entwicklung strategischer Partnerschaften (PPP)
Folie 12 - 13.08.2014
Besonders schwierige Ausgangsbedingungen auf dem Land
Ist der ländliche Raum mit dem ÖV überhaupt (noch) erreichbar?
- vor allem in den peripheren und ländlich geprägten Räumen,
die vom naturnahen Tourismus besonders profitieren
o Geringe Bevölkerungsdichte (teilweise < 20 EW/km²)
o konventionelles ÖPNV-Angebot aus Bahn und Bus unter
wirtschaftlichen Gesichtspunkten immer seltener aufrecht
zu erhalten
o Mehrheit der Gäste kommt aus Berlin
+
ÖPNV in der Hauptstadt ist sehr gut ausgebaut
+
ÖPNV-Nutzung ist „normal“ und „gelernt“
Photo:ww.thschuetz.de
aber
-
2/3 der Berliner besitzen keinen eigenen Pkw oder ein Motorrad
-
sind daher auch im Umland auf den Nahverkehr angewiesen
-
haben bzgl. Angebotsstandard u. –qualität hohe Ansprüche
Folie 13 - 13.08.2014
Auf dem Weg zur Beantwortung der Fragen…
Der „Brandenburger Weg“
Unterstützung für VBB und Verkehrsunternehmen durch MIL* und IHK** bei der
• Konzeption von
– maßgeschneiderten und finanzierbaren Mobilitätslösungen für urbane Räume
– maßgeschneiderten und finanzierbaren Mobilitätslösungen für ländliche Räume
• Ziele dieser Lösungen:
– Weitere Unterstützung des Wirtschaftsfaktors Tourismus
– Umweltgedanken weiter zu tragen
– Sicherung der Daseinsvorsorge im ÖPNV
Für den ländlichen Raum ist formuliert:
„Die Erreichbarkeit touristischer Ziele muss langfristig gesichert sein,
und zwar sowohl bei der An- und Abreise als auch beim Reisen innerhalb der Region.“
* Brandenburgische Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
** Landesarbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern (IHKs) im Land Brandenburg
Folie 14 - 13.08.2014
Die Fragestellung
ÖPNV-Linienverkehr als Mobilitätsangebot des Freizeitverkehrs?!
Besondere Busangebote – z.B. „Ausflugslinien“
• Im ursprünglichen Sinn:
(Regionale) Buslinien, die i.d.R. saisonal, ganztägig oder auch nur am Wochenende,
in Ausflugsregionen verkehren. Besonders vermarktet, zum Teil mit FahrradBeförderung, i.d.R. Sondertarif = „traditioneller“ Ansatz
Ja, ein vielerorts seit Jahren erfolgreich praktiziertes Angebot.
Aber: Wer kann/will das Angebot dauerhaft finanzieren?
• Im erweiterten Sinn:
„Normale“ Buslinien, die – ein geeignetes Angebot vorausgesetzt – mit Maßnahmen
des Marketing-Mix für die Nutzung im Freizeit- und Ausflugsverkehr aufgewertet
werden = team red – Ansatz
Nutzbar im Jedermann-Verkehr und im Freizeit- und Ausflugsverkehr.
Finanzierung unter Einbeziehung externer Partner?!
Folie 15 - 13.08.2014
Nahverkehr & Tourismus – die neue Allianz
„Philosophie“
• Gemeinsames Handeln von Verkehrsunternehmen und Tourismuswirtschaft
• Ganzheitlicher Ansatz – ökonomisch und ökologisch – zur Verbesserung der
Verkehrssituation in der Region durch Stärkung des Öffentlichen Verkehrs
Akteure
• Verkehrsunternehmen (Busunternehmen, Bahnen, andere Mobilitätsanbieter
- zum Beispiel Fahrgastschifffahrt, Fahrrad-Verleih´-Systeme)
• Tourismuswirtschaft + Tourismusstrukturen (einzelne Akteure, Tourismusvereine)
• Verwaltungen
Wirkungsgebiet
In einer 1. Stufe Konzentration auf „überschaubares“ Gebiet
• Stadt
• Region mit innerer und/oder organisatorischer Bindung
• Landkreis,
• Tourismusregion
• beim potenziellen Nutzer bekanntes Reisegebiet
Folie 16 - 13.08.2014
Sicherung der Erreichbarkeit der ländlichen Regionen
„Bahn & Bus aus einem Guss“,
gepaart mit einer gemeinsamen Vermarktung von ÖPNV + Tourismus
Beispiel „Rheinsberger Seenbus“
Ausgangslage
• Bahnanbindung von Rheinsberg (überregional bekannter Kurort, 80 km nördlich von Berlin)
aufgrund zu geringer Fahrgastzahlen 2009ff. von der Einstellung bedroht.
Lösung
„Rheinsberg mobil“ = Ganzheitlicher Ansatz – ökonomisch und ökologisch – zur Verbesserung der
Verkehrssituation in und um Rheinsberg durch Stärkung des ÖV
Ziele
– Erschließungsqualität + Angebot für Gäste u. Einheimische verbessern
– Deutliche Steigerung der Fahrgastzahlen
– Aufwand reduzieren
– Stärkung der Bahnverbindung durch strikte Ausrichtung der Zu- und Abbringer- Verkehre auf
den SPNV
>>> Dauerhafte Sicherung der Bahnanbindung Rheinsbergs
– Beschreiten neuer Wege im Marketing: Herstellung von Public Privat Partnerschaften (PPP)
um Realisierung zu unterstützen → „Miteinander für Rheinsberg!“
Folie 17 - 13.08.2014
Kontakt
Volkmar Wagner, Büro.03307.3020.47, Mobil.0171.5648.721, volkmar.wagner@team-red.net
www.team-red.net
team red Deutschland GmbH
Geschäftsführer: Dr.-Ing. Bodo Schwieger
Almstadtstr. 7, 10119 Berlin
Tel: 030.138 986-35, Fax: 030.138 986-36
Folie 18 - 13.08.2014
Stationen im Land Brandenburg *)
Frequentierung
lfd. Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
Summe
mehr als 1.000 (E+A) / d
Angermünde
Baruth (Mark)
Beetz-Sommerfeld
Berlin-Schönefeld Flughafen (alt)
Bernau (b Bln)
Blankenfelde (Kr. Teltow/Fläming)
Brandenburg Hbf
Brieselang
Cottbus
Dallgow-Döberitz
Eberswalde Hbf
Eisenhüttenstadt
Elsterwerda
Erkner
Falkenberg (Elster)
Falkensee
Finkenkrug
Frankfurt (Oder)
Fürstenwalde (Spree)
Golm
Griebnitzsee
Hennigsdorf (b Bln)
Jüterbog
Königs Wusterhausen
Lübben
Lübbenau
Luckenwalde
Ludwigsfelde
Michendorf
Nauen
Neuruppin Rheinsberger Tor
Neustadt (Dosse)
Oranienburg
Potsdam Charlottenhof
Potsdam Hbf
Potsdam Medienstadt Babelsberg
Potsdam Park Sansoucci
Potsdam-Rehbrücke
Rangsdorf
Rathenow
Ruhland
Senftenberg
Strausberg
Velten (Mark)
Werder (Havel)
Wittenberge
Wustermark
lfd. Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
47 Summe
501 ... 1.000 (E+A) / d
Bad Belzig
Beelitz Stadt
Beelitz-Heilstätten
Bestensee
Biesenthal
Brand
Brück (Mark)
Calau
Dabendorf
Dahlewitz
Doberlug-Kirchhain
Fangschleuse
Finsterwalde (NL)
Forst (Lausitz)
Fürstenberg (Havel)
Götz
Gransee
Guben
Kirchmöser
Kremmen
Löwenberg (Mark)
Müncheberg (Mark)
Neuruppin West
Prenzlau
Pritzwalk
Rehfelde
Schönwalde (Barnim)
Schwedt (Oder)
Schwedt (Oder) Mitte
Seddin
Seegefeld
Spremberg
Trebbin
Wandlitz
Wandlitzsee
Werneuchen
Wilhelmshorst
Wittstock (Dosse)
Wünsdorf-Waldstadt
Wusterwitz
Zehdenick (Mark)
Zossen
lfd. Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
56
57
58
59
60
61
62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77
78
79
80
81
82
83
84
85
86
87
88
89
90
91
92
93
94
95
96
97
98
99
100
101
102
103
104
105
42 Summe
101 … 500 (E+A) / d
Ahrensfelde Friedhof
Ahrensfelde Nord
Bad Freienwalde (Oder)
Bad Liebenwerda
Bad Saarow Klinikum
Bad Saarow-Pieskow
Bahnsdorf
Baitz
Bärenklau
Basdorf
Beeskow
Berkenbrück
Birkengrund
Birkenwerder (b Bln)
Blumberg
Borkheide
Brandenburg Altstadt
Breddin
Briesen
Britz
Chorin
Cottbus-Sandow
Drebkau
Elstal
Elsterwerda-Biehla
Falkenberg (Mark)
Finkenheerd
Fohrde
Frankfurt (Oder)-Neuberesinchen
Frankfurt (Oder)-Rosengarten
Friedersdorf
Friesack (Mark)
Fürstenwalde (Spree) Süd
Ludwigsfelde-Struveshof
Glöwen
Görden
Groß Köris
Groß Kreutz
Groß Schönebeck
Großbeeren
Großräschen
Grüneberg
Halbe
Hangelsberg
Herrensee
Herzberg (Elster)
Hosena
Jacobsdorf (Mark)
Joachimsthal
Altes Lager
Kablow
Karstädt
Klosterfelde
Küstrin-Kietz
Kyritz
Lauchhammer
Luckau-Uckro
Marquardt
Melchow
Meyenburg
Müllrose
Nassenheide
Nennhausen
Neupetershain
Neuzelle
Niederlehme
Ortrand
Paulinenaue
Perleberg
Pillgram
Pinnow (Uckermark)
Potsdam-Pirschheide
Premnitz Nord
Premnitz Zentrum
Priort
Pritzerbe
Raddusch
Rheinsberg (Mark)
Rüdnitz
Saarmund
Sachsenhausen (Nordb)
Schmachtenhagen
Schönerlinde
Schwante
Caputh Schwielowsee
Sedlitz Ost
Seefeld (Mark)
Seelow (Mark)
Seelow-Gusow
Storkow (Mark)
Teltow
Templin
Templin Stadt
Thyrow
Treuenbrietzen
Vehlefanz
Vetschau
Wendisch-Rietz
Wensickendorf
Wiesenburg (Mark)
Wriezen
Wusterhausen (Dosse)
Zeesen
Zernsdorf
Zühlsdorf
lfd. Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
51 … 100 (E+A) / d
Altdöbern
Altranft
Blönsdorf
Buckow (Beeskow)
Buschow
Coschen
Döberitz
Dossow (Prignitz)
Gorgast
Groß Pankow
Hammelspring
Heiligengrabe
Hohen Neuendorf West
Jänschwalde
Kerkwitz
Kraftwerk Finkenheerd
Kummersdorf (Storkow)
Letschin
Lindenberg (Mark)
Mixdorf
Mögelin
Neuhausen (Cottbus)
Neutrebbin
Niederfinow
Niedergörsdorf
Oehna
Peitz Ost
Prösen Ost
Ruhlsdorf - Zerpenschleuse
Schönwalde (Spreewald)
Seehausen (Uckermark)
Tantow
Trebnitz (Mark)
Treuenbrietzen Süd
Vogelsang (Gransee)
Warnitz (Uckermark)
Wellmitz
Werbig
Wiesenau
Wilmersdorf (Angermünde)
Woltersdorf (b Luckenwalde)
Wustrau-Radensleben
Zehdenick-Neuhof
Ziltendorf
105 Summe
44 Summe
gesamt:
*): Berücksichtigt alle Stationen im Zeitraum 2006 -2012
lfd. Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
56
57
58
59
60
61
62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
bis 50 (E+A) / d
Alt Rosenthal
Bad Wilsnack
Bagenz
Bergsdorf
Beutersitz
Blumberg-Rehhahn
Blumenthal (Mark)
Bölzke
Brügge (Prignitz)
Buchholz (Zauche)
Caputh-Geltow
Casekow
Cottbus-Merzdorf
Cottbus-Willmersdorf Nord
Drahnsdorf
Elsholz
Falkenhagen (Prignitz)
Ferch-Lienewitz
Fermerswalde
Fretzdorf
Gollmitz (Niederlausitz)
Golßen (Niederlausitz)
Golzow (Eberswalde)
Golzow (Oderbruch)
Großwudicke
Grunow (NL)
Helenesee
Herzberg (Mark)
Hohenleipisch
Hubertushöhe
Jänschwalde Ost
Joachimsthal Kaiserbahnhof
Klandorf
Klasdorf
Klinge
Kolkwitz
Kolkwitz Süd
Kunersdorf
Leuthen (b Cottbus)
Liebenthal (Prignitz)
Lindow (Mark)
Lottschesee
Lubolz
Medewitz (Mark)
Nechlin
Netzeband
Neuhof (b Zossen)
Obersdorf
Oderin
Oegeln
Passow (Uckermark)
Petershagen (Uckermark)
Pritzwalk Hainholz
Prösen
Prösen West
Rehfeld (Falkenberg)
Rosenwinkel
Rückersdorf
Sarnow
Schneeberg (Mark)
Luckaitztal
Schönborn
Schönfließ Dorf
Schönow
Schwarzheide Ost
Teichland
Uebigau
Walddrehna
Walsleben
Weisen
Wutike
Zehlendorf
72
310
Querschnittsnachfrage
im SPNV der Länder Berlin und Brandenburg
Fahrplanjahr 2013, Montag - Freitag
1.320
Prenzlau
Meyenburg
90
PR
UM
2.930
Pritzwalk
550
1.250
580
Wittstock (Dosse)
Fürstenberg
(Havel)
680
Templin Stadt
Rheinsber g (Mark)
Perleberg
680
2.450
500
OPR
110
1.030
3.680
Wittenberge
Angermünde
Zehdenick (Mark)
170
370
970
Kyritz
Groß Schönebeck
4.620
Löwenberg (Mark)
370
Neuruppin
Rheinsberger Tor
Neustadt
(Dosse)
BAR
240
Schmachtenhagen
2.260
5.200
OHV
Kremmen
Britz
5.470
*)
Klosterfelde
Wensickendorf
790
Eberswalde Hbf
Bad Freienwalde
(Oder)
2.980
Oranienburg
1.310
Falkensee
17.400
11.000
5.540
16.200
Golm
Brandenburg
Hbf
5.620
11.500
Strausberg
9.700
Berlin Hbf
13.100
41.900
2.840
4.130
1.170
MOL
15.300
7.130
6.090
Flughafen
Schönefeld
3.110
1.080
2.030
300
Ludwigsfelde
Fürstenwalde(Spree)
RE2: 8.400
RB36: 1.130
8.400
610
Blankenfelde
4.310
6.580
560
Frankfurt
(Oder)
Bad Saarow Klinikum
Königs
Wusterhausen
940
610
450
Storkow
(Mark)
Beelitz Stadt
4.870
WünsdorfWaldstadt
Beeskow
7.600
Bad Belzig
Luckenwalde
2.380
Jüterbog
Eisenhüttenstadt
LOS
1.130
220
2.100
330
2.180
450
1.030
Werbig
1.630
Müncheberg
(Mark)
12.600
Michendorf
Borkheide
3.210
240
Potsdam Hbf
500
PM
890
Erkner
15.300
1020
Blumberg
1.400
35.000
32.500
1.520
2.410
Werneuchen
5.880
8.080
910
Bernau (b Bln)
1.670
Wustermark
570
Wriezen
3.490
Hennigsdorf
600
3.100
Pritzerbe
3.800
440
Basdorf
620
9.700
HVL
750
1.330
4.040
Nauen
Rathenow
180
9.770
3.640
450
Schwedt
(Oder)
Joachimsthal
*)
2.170
950
Brand
TF
1.110
6.600
Baruth (Mark)
610
930
LDS
Lübben
(Spreewald)
Guben
Lübbenau
(Spreewald)
1.140
620
500
5.200
Calau
(Niederl)
800
Forst
940
1.400
DoberlugKirchhain
90
Cottbus
1.500
1.040
480
OSL
1.260
SPN
1.100
1.300
Falkenberg
(Elster)
Spremberg
650
EE
Senftenberg
790
510
ElsterwerdaBiehla
550
Ruhland
570
190
Elsterwerda
540
Legende
350
über 5000
3000 - 5000
1000 - 3000
500 - 1000
Fahrgäste im
Querschnitt
pro Tag (Mo-Fr)
300 - 500
unter 300
Zugangsstelle
Außerhalb des Landes Brandenburg sind nur ausgewählte Zugangsstellen dargestellt
Regelfahrplan ohne Bauarbeiten
1.040
920
Bericht "Brandenburg bewegt sich - Mobilisierungstrategie für den ÖPNV"
team red Deutschland GmbH für Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag, 07/2014
Anlage 11
Stationspreise DB Station & Service
Bundesländer-Vergleich
Basis: Stationspreisliste 2014 (gültig ab 01.01.2014)
lfd. Nr.
1
Bundesland
Baden-Württemberg
Stationspreis / € / nach Kategorie
1
2
3
4
5
21,69
2
3
19,99
Bayern
Berlin
18,01
Bln (Fern-, Regional- u. S Bahn)
4
5
6
7
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
8
9
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
15,49
13,31
3,49
2,39
4,59
3,82
1,64
3,07
1,89
2,89
3,34
2,53
12,62
6,28
4,10
4,88
3,06 vbb
2,38
3,53
3,13
hvv
2,83
3,62
2,79
4,12
23,64
3,58
5,48
11,00
19,05
Nordrhein-Westfalen
14,79
11
11a
11b
11c
12
13
13a
13b
13c
14
15
16
vrstutt
1,97 nvbw
2,24 beg
18,93
3,57
2,66
3,67
5,35
5,47
3,56
2,85
4,28
5,47
4,51
2,85
5,17
Saarland
Sachsen
2,21
29,44
28,65
7,30
16,05
4,40
4,29
5,13
6,95
19,95
4,45
6,32
Mannheim Hbf
München Hbf /Hürnberg Hbf
Hbf/Ostbahnhof/Südkreuz/Gesundbrunnen
Potsdamer Platz/Zool. Garten/Lichtenberg/Spandau/Wannsee
Potsdam Hbf/Cottbus Hbf
rmv
6,06
3,61
Rheinland-Pfalz
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
1,26
vbb
8,65
46,41
Bemerkung
7
7,95
2,64
7,96
5,19
3,39
5,53
8,86
10
10a
Verbund
6
3,91
3,85
4,55
4,82
3,38
4,11
4,66
2,10
3,68
3,20
rh
lnvg
3,35 zgb
vrr
nwl
nvr
Mönchen-Gladbach Hbf / Mühlheim Hbf
Münster hbf
Köln-Bonn flughafen
1,67
2,45
2,10
1,73 zvrp nord
1,67 zpnv süd
2,46
2,64
3,88
1,83
3,99
4,26
3,92
2,77
2,26
3,05
vvo
vms
Magdeburg Hbf
Bericht „Brandenburg bewegt sich – Mobilisierungsstrategie für
den ÖPNV“
Anlage 12
Übersicht über Eisenbahninfrastruktur
der RIN RegioInfra Gesellschaft mbH & Co. KG
team red Deutschland GmbH, Stand 07/2014
Bahnstrecken und Stationen
Rathenow – Rathenow Nord (seit 09/2011, 3 km)
Neustadt (Dosse) – Herzberg (Mark) (außer Neuruppin West – Neuruppin
Rheinsberger Tor, seit April 2011, 41 km)
Löwenberg – Herzberg (Mark) – Rheinsberg (seit April 2012, 38 km)
– 3 Stationen
Meyenburg – Neustadt (Dosse) (seit Januar 2012, 64 km) – 10 Stationen
Wittstock (Dosse) – Starsow (seit Ende 2010, stillgelegt, 25 km)
Mirow – Neustrelitz (seit Dezember 2012, 22 km)[7]
Bahnstrecke Ganzlin–Röbel mit dem noch betriebenen Abschnitt Ganzlin – Stuer
(7 km) und dem in Stilllegung befindlichen Abschnitt Stuer – Röbel (20 km)[10]
Priemerburg – Meyenburg (seit Januar 2012, 56 km)
Karow (Meckl) – Waren (Müritz) (seit Januar 2012, 35 km)
Pritzwalk – Putlitz (seit Januar 2012, 17 km) – 5 Stationen
Wismar-Karower Eisenbahn mit den Streckenabschnitten Blankenberg (Meckl) –
Dabel (seit Januar 2012, 19 km) und Damerower Forst – Karow (Meckl) (4 km)
www.gruene-fraktion-brandenburg.de
ISBN 978-3-9815807-3-0