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Full text: Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand - Stand und Herausforderungen / Jaich, Roman (Rights reserved)

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen Schlussbericht von Dr. Roman Jaich www.gew.de Mit Unterstützung der Max-Traeger-Stiftung Impressum Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hauptvorstand Verantwortlich: Ansgar Klinger (V.i.S.d.P.) Reifenberger Str. 21 60489 Frankfurt am Main Telefon: 069/78973-0 Fax: 069/78973-202 E-Mail: info@gew.de www.gew.de Autor: Dr. Roman Jaich Redaktion: Dr. Kai Eicker-Wolf, Ansgar Klinger Gestaltung: Karsten Sporleder, Wiesbaden Illustrationen: pablofdezr / Thinkstock.de Druck: Druckerei Zarbock ISBN: 978-3-944763-30-9 Artikel-Nr.: 1641 Bestellungen bis 9 Stück richten Sie bitte an: broschueren@gew.de Fax: 069/78973-70161 Bestellungen ab 10 Stück erhalten Sie im GEW-Shop: www.gew-shop.de gew-shop@callagift.de Fax: 06103-30332-20 Einzelpreis 2,50 Euro zzgl. Versandkosten. Februar 2016 INHALT Inhalt TABELLENVERZEICHNIS 5 VORWORT 9 1. EINLEITUNG 11 2. KINDERTAGESSTÄTTEN/ELEMENTARBEREICH 13 2.1. Einführung 2.2. Ausbau der Betreuung für unter dreijährige Kinder 2.3. Ausbau der Ganztagsbetreuung 2.4. Verbesserung der Betreuungsquote 2.5. Ressourcen für zusätzliches Leitungspersonal 2.6. Abschaffung der Elternbeiträge 2.7. Aufbau von Personalreserven 2.8. Zwischenfazit 3. ALLGEMEINBILDENDE SCHULEN 29 3.1. Einführung 3.2. Ausbau des Angebots an Ganztagsschulen 3.3. Reduzierung der Pflichtstunden für Lehrerinnen und Lehrer 3.4. Ausweitung von Schulsozialpädagogen und Schulpsychologen 3.5. Verbesserung des Lehrer-Schüler-Verhältnisses 3.6. Personalpuffer für Vertretung bei Krankheit, Fortbildung, Urlaub usw. 3.7. Verbesserte Ausstattung der Schulen mit Sachmitteln 3.8. Inklusion 3.9. Zwischenfazit 4. BERUFLICHE BILDUNG 4.1. 4.2. 4.3. 4.4. 29 30 36 37 39 41 42 42 49 51 Sicherung des Angebots an Ausbildungsplätzen Verbesserung der Rahmenbedingungen an den beruflichen Schulen Inklusion an berufsbildenden Schulen Zwischenfazit 5. HOCHSCHULEN 5.1. 5.2. 5.3. 13 14 15 16 20 21 25 26 51 53 59 59 61 Personelle Ausstattung der Hochschulen Erhöhung der Sachmittel Zwischenfazit 61 64 65 Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen 3 4 INHALT 6. WEITERBILDUNG 7. 66 6.1. Berufliche Weiterbildung 6.2. Persönliche Weiterbildung, Erwachsenenbildung 6.3. Aufbau von Beratungsstrukturen 6.4. Zwischenfazit 66 67 68 69 FINANZIERUNG DURCH DEN BUND 70 7.1. Bafög 7.2. Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) 7.3. Bundesagentur für Arbeit 7.4. Zwischenfazit 70 70 71 71 8. EXKURS: ZUSÄTZLICHER BEDARF ZUR INTEGRATION VON GEFLÜCHTETEN IN DEN BILDUNGSBEREICH 72 9. ZUSAMMENSCHAU UND ERGEBNIS 73 10. LITERATURVERZEICHNIS 75 Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen INHALT TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1: Ausgaben Kindertagestätten und Kindertagesbetreuung pro Platz,* bereinigt um Investitionen** Tabelle 2: Kosten des Ausbaus der Betreuung für die unter 3-jährigen Kinder (Quote 41,5%) Tabelle 3: Kinder in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sowie in Kindertagespflege im Alter von 3 bis unter 6 Jahren (Stand 01.03.2014) Ausbau Ganztagsbetreuung Quote 60 % Tabelle 4: Kinder von 0 bis 3 in Kindertageseinrichtungen 2014 (ohne Kindertagespflege), Zusätzlicher Finanzierungsbedarf für eine Betreuungsquote von 4,0 Tabelle 5: Kosten des Ausbaus der Betreuung für die unter einjährigen Kinder (Quote 5 %) Tabelle 6: Kinder von 2 bis 8 (ohne Schulkinder) in Kindertageseinrichtungen 2014 (ohne Kinder­ tagespflege), Zusätzlicher Finanzierungsbedarf für eine Betreuungsquote von 8,0 Tabelle 7: Kinder von 2 bis 8, zusätzlicher Finanzierungsbedarf von Kindern mit Behinderungen Tabelle 8: Kinder von 2 bis 8, zusätzlicher Förder- und Finanzierungsbedarf von Kindern nichtdeutscher Muttersprache Tabelle 9: Freigestellte Leitungskräfte in Kindertagesstätten in 2014 Tabelle 10: Übersicht Kita-Gebührenbefreiung in den Bundesländern Tabelle 11: Kalkulatorische Elternbeiträge pro Platz und Art der Betreuung Tabelle 12: Finanzierungsbedarf bei Abschaffung der Elternbeiträge (Status quo Rechnung) Tabelle 13: Finanzierungsbedarf bei Abschaffung der Elternbeiträge (dynamisch - Berücksichtigung des Ausbaus für unter 3-jährige Kinder und Ganztagsbetreuung)* Tabelle 14: Finanzierungsbedarf Ausbau pädagogisches Personal um 10 % Tabelle 14: (Fortsetzung) Finanzierungsbedarf Ausbau pädagogisches Personal um 10 % Tabelle 15: Zusätzlicher laufender Finanzierungsbedarf für den Bereich Kindertagesstätten Tabelle 15: (Fortsetzung) Zusätzlicher laufender Finanzierungsbedarf für den Bereich Kindertagesstätten Tabelle 16: Ausgaben für öffentliche Schulen je Schülerin und Schüler im Haushaltsjahr 2012, ausgewählte allgemeinbildende Schulen nach Ländern Tabelle 17: Schülerinnen und Schüler an Grundschulen in Ganztagsbetreuung in öffentlicher Trägerschaft nach Schulart in 2013 Tabelle 18: Schülerinnen und Schüler an Hauptschulen in Ganztagsbetreuung in öffentlicher Trägerschaft nach Schulart in 2013 Tabelle 19: Schülerinnen und Schüler an Schulen mit mehreren Bildungsgängen in Ganztags­­betreuung in öffentlicher Trägerschaft nach Schulart in 2013 Tabelle 20: Schülerinnen und Schüler an Realschulen in Ganztagsbetreuung in öffentlicher Trägerschaft nach Schulart in 2013 Tabelle 21: Schülerinnen und Schüler an Gymnasien in Ganztagsbetreuung in öffentlicher Trägerschaft nach Schulart in 2013 Tabelle 22: Schülerinnen und Schüler an integrierten Gesamtschulen in Ganztagsbetreuung in öffentlicher Trägerschaft nach Schulart in 2013 Tabelle 23: Übersicht Kosten Ausbau der Ganztagsbetreuung auf mindestens 60 % je Schultyp Tabelle 24: Zusätzliche Ausgaben für eine Ganztagsbetreuungsquote von 60 % in jedem Schultyp, bereinigt um Ausgaben für den Hort Tabelle 25: Zusätzliche Aufwendungen bei einer Reduzierung der Unterrichtsstunden auf maximal 25 je Lehrerin und Lehrer Tabelle 26: Versorgung mit Schulsozialpädagogen 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 32 33 33 34 35 36 37 Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen 5 6 Inhalt Tabelle 27: Versorgung mit Schulpsychologen 38 Tabelle 28: Lehrer-Schüler Relation (Primarbereich) 39 Tabelle 29: Lehrer-Schüler Relation (Sekundarbereich) 40 Tabelle 30: Personalpuffer, Erhöhung des Personalstandes um 5 % 41 Tabelle 31: Verbesserung der Ausstattung der Schulen 42 Tabelle 32a: Integration von allen Schülerinnen und Schüler an Förderschulen in Regelschulen 43 Tabelle 32b: Integration von allen Schülerinnen und Schüler an Förderschulen in Regelschulen zweiter Teil 44 Tabelle 33a: Integration von 90 Prozent der Schülerinnen und Schüler an Förderschulen in Regelschulen 45 Tabelle 33b: Integration von 90 Prozent der Schülerinnen und Schüler an Förderschulen in Regelschulen zweiter Teil 46 Tabelle 34a: Integration von 80 Prozent der Schülerinnen und Schüler an Förderschulen in Regelschulen47 Tabelle 34b: Integration von 80 Prozent der Schülerinnen und Schüler an Förderschulen in Regelschulen zweiter Teil 48 Tabelle 35: Übersicht Finanzierungsbedarf allgemeinbildende Schulen 50 Tabelle 36: Kosten für zusätzliche Ausbildungsplätze an Vollzeitschulen 52 Tabelle 37: Schülerinnen und Schüler an beruflichen Schulen, Verringerung der Klassenstärke auf max. 18 53 Tabelle 38: Reduzierung der Pflichtstunden von Lehrerinnen und Lehrern an beruflichen Schulen auf 25 Stunden maximal 54 Tabelle 39: Personalpuffer an Beruflichen Schulen 55 Tabelle 40: Versorgung mit Sozialpädagogen an beruflichen Schulen 56 Tabelle 41: Versorgung mit Schulpsychologen an beruflichen Schulen 57 Tabelle 42: Verbesserung der Ausstattung von beruflichen Schulen 58 Tabelle 43: Umsetzung von Inklusion an beruflichen Schulen 59 Tabelle 44: Übersicht Finanzierungsbedarf in der beruflichen Bildung 60 Tabelle 45: Absenkung der Betreuungsquote wiss./künstlerisches Personal zu Studierenden auf 1 zu 13 bezogen auf Studierende 2013 62 Tabelle 46: Absenkung der Betreuungsquote wiss./künstlerisches Personal zu Studierenden auf 1 zu 13 bezogen auf Studierende WS 2015/2016 (Mehrbedarf im Vergleich zu Tab. 39) 63 Tabelle 47: Erhöhung der Sachmittel 64 Tabelle 48: Übersicht Finanzierungsbedarf für den Hochschulbereich 65 Tabelle 49: Erhöhung der Mehrausgaben für die Erwachsenenbildung 67 Tabelle 50: Finanzierungsbedarf durch den Aufbau von Beratungsstrukturen 68 Tabelle 51: Übersicht zusätzlicher Finanzierungsbedarf in der Weiterbildung 69 Tabelle 52: Übersicht zusätzlicher Finanzierungsbedarf Bund 71 Tabelle 53: Integration von Geflüchteten in den Bildungsbereich 72 Tabelle 54: Zusammenfassung zusätzlicher Finanzierungsbedarf durch die Länder und Kommunen 73 Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen Vorwort Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das vorliegende Gutachten „Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen“ des Bildungsforschers Dr. Roman Jaich erlaubt es, genau zu beziffern, was die notwendigen Verbesserungen für ein zukunftsfähiges Bildungswesen von der Kindertagesstätte bis zur Weiterbildung tatsächlich kosten. Die Studie wurde von der Max-Traeger-Stiftung gefördert und knüpft inhaltlich an die vorausgehende Arbeit „Bildungsfinanzierung für das 21. Jahrhundert“ von Henrik Piltz aus dem Jahr 2011 an. In einem Exkurs begutachtet Dr. Roman Jaich darüber hinaus den zusätzlichen Bedarf zur Integration der Geflüchteten im Bildungsbereich. Wenn auch die vorliegende Studie nicht sechzehn detaillierte Einzelgutachten zum Stand und den Herausforderungen der Bildungsfinanzierung in den Bundesländern ersetzen kann, so hat der Autor die jeweiligen Besonderheiten der Bundesländer in unserem föderalistischen Bildungswesen so weit wie möglich, aber auch um der gebotenen Übersichtlichkeit willen so wenig wie nötig betrachtet, um die kalkulierten Verbesserungen bis auf die Ebene der Bundesländer jeweils konkret und nachvollziehbar einzuordnen. Für die Zwischenzeit des vor fünf Jahren erschienen Vorgängergutachtens konstatiert der Autor durchaus auch Verbesserungen auf einzelnen Feldern der Bildungsfinanzierung, zu nennen sind die Abschaffung der Studiengebühren, die teilweise Abschaffung der Elternbeiträge für Kindertagesstätten sowie der Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter dreijährige Kinder. Zur Realisierung der gebotenen und in der Studie abgebildeten Verbesserungen ist auf Ebene der Kommunen und Länder ein zusätzlicher Finanzbedarf von 45,7 bis 46,4 Milliarden Euro – je nach Grad der Inklusion im Schulbereich – erforderlich. Die notwendigen zusätzlichen Mittel des Bundes einschließlich der Verbesserung der Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit betragen 5,6 Milliarden Euro, die Mittel zur Integration der Geflüchteten im Bildungsbereich aktuell 4,2 Milliarden Euro. Der summierte Betrag von 55,5 bzw. 56,2 Milliarden Euro spiegelt die Unterfinanzierung des Bildungswesens in Deutschland wider, auf die der OECD-Bildungsbericht „Bildung auf einen Blick“ jährlich hinweist. Marlis Tepe Ansgar Klinger Dass eine bessere öffentliche Infrastruktur, zu der auch ein zukunftsfähiges Bildungswesen gehört, finanzierbar ist, weist die GEW im Übrigen mit ihrem Steuerkonzept und dessen aktueller Neuberechnung nach. Marlis Tepe Vorsitzende der GEW Ansgar Klinger Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands der GEW Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen 9 Einleitung 1 Einleitung Fast alle nationalen und internationalen Vergleichsstudien stellen dem deutschen Bildungswesen ein miserables Zeugnis aus: Die Zahl der Jugendlichen ohne Schul- und Berufsabschluss ist erschreckend hoch. Hauptschüler haben nach wie vor kaum Chancen auf einen Ausbildungsplatz. Migrantinnen und Migranten sind die Verlierer unseres Bildungswesens. Sie verlassen die Schule doppelt so häufig wie ihre deutschen Mitschülerinnen und -schüler ohne Abschluss. Rund eine halbe Million Jugendliche „verschwindet“ im Übergangssystem zwischen Schule und Beruf – die meisten von ihnen in „Warteschleifen“ ohne Chance auf eine qualifizierende Ausbildung. Gleichzeitig gelingt es nicht, signifikant mehr Jugendliche mit Migrationshintergrund und Kinder aus sozial schwachen Familien für ein Studium zu qualifizieren. Hier liegt das Potenzial für hochqualifizierte Fachkräfte, die die Gesellschaft unbedingt braucht, um zukunftsfähig zu bleiben – dies vor allem vor dem Hintergrund der Auswirkungen des demografischen Wandels. Menschen ohne Abitur, die sich im Berufsleben bewährt haben, bleibt die Tür zu den Hochschulen fast durchweg verschlossen. Trotz Nachholbedarfs sind die Budgets in der Weiterbildung in den vergangenen Jahren drastisch gekürzt worden. Der Abstand zu internationalen Anforderungen wächst.1 In Sonntagsreden wird gebetsmühlenartig die besondere Bedeutung eines qualitativ hochwertigen Bildungswesens für die Gesellschaft, für die wirtschaftliche Entwicklung sowie für den einzelnen Menschen betont. Zwischen den Sonntagsreden und der gesellschaftlichen Wirklichkeit klafft jedoch eine große Lücke. So hat sich beispielsweise der Rückstand, den Deutschland in zahlreiche Bildungsindikatoren gegenüber anderen OECD-Staaten hat, in den vergangenen Jahren zum Teil sogar noch erhöht. Nicht zuletzt deshalb haben sich Bund und Länder auf ihrem gemeinsamen Bildungsgipfel am 22. Oktober 2008 in Dresden auf das Ziel verständigt, bis zum Jahre 2015 zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Bildung und Forschung auszugeben. Immerhin ist hier aus etwas in Bewegung gekommen. So sind die öffentlichen Bildungsausgaben jährlich gestiegen, von ca. 75,9 Milliarden Euro in 1995 auf 120,6 Milliarden Euro in 2014. Allerdings haben sie lange nicht Schritt halten können mit dem Wachstum der Wirtschaft in Deutschland. Im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) sind die öffentlichen Bildungsausgaben über einen langen Zeitraum nur unterproportional gestie- gen. In Relation zum BIP betrugen die öffentlichen Bildungsausgaben 1995 ca. 4 Prozent. Bis 2008 ist dieser Wert fast kontinuierlich gesunken auf 3,9 Prozent. Im Jahr 2009 ist dieser Wert wieder auf 4,1 Prozent gestiegen, um in den Folgejahren in etwa auf diesem Wert zu verharren. Ziel dieses Gutachtens ist es, anknüpfend an die vorliegenden Gutachten von „Gesellschaftliche Kosten eines zukunftsfähigen Bildungssystems“ (Jaich 2008), „Reicht das Zehn-Prozent-Ziel des Dresdener Bildungsgipfels für eine nachhaltige Reform des Bildungssystems?“ (Jaich 2009) und „Bildungsfinanzierung für das 21. Jahrhundert“ (Piltz 2011) eine Aktualisierung der Daten und Neubewertung der notwenigen Aktivitäten vorzunehmen. Die Ermittlung des Finanzierungsbedarfs für das Bildungssystem Deutschlands erweist sich aus zwei Gründen als problematisch. Einerseits erfordert die Ermittlung des Finanzierungsbedarfs die Festlegung von Zielen oder Standards, die erreicht werden sollen. Oder anders formuliert: Wenn nach den Kosten gefragt wird, ist zuerst zu klären, wofür die Ausgaben getätigt werden sollen. Hierfür ist es erforderlich, das zu erreichende Ziel möglichst klar zu formulieren. Um es noch konkreter zu formulieren, sei ein Beispiel aufgeführt. Es besteht in allen DGB-Gewerkschaften Einigkeit, dass ein eingliedriges Schulsystem dem derzeitigen (noch) dreigliedrigen Schulsystem überlegen ist. Allerdings bestehen kaum konkrete Vorschläge, wie ein solches eingliedriges Schulsystem ausgestaltet sein sollte, und die vereinzelten Vorschläge weichen voneinander ab. Unter diesen Bedingungen ist eine Ermittlung der Kosten nicht möglich, denn Voraussetzung ist, dass quantitative Zieldaten benannt werden. Andererseits ist auf die Datenlage hinzuweisen. Es besteht zum Teil widersprüchliches Datenmaterial, auf das bereits in der Studie „Gesellschaftliche Kosten eines zukunftsfähigen Bildungssystems“ – im Auftrag der Hans-BöcklerStiftung im Jahre 2008 erstellt und veröffentlicht - hingewiesen wurde.2 Aus diesem Grunde wird mit dieser Studie nicht der Anspruch verfolgt, das deutsche Bildungssystem vollständig hinsichtlich seines Reformbedarfs zu beschreiben, sondern die Kernpunkte einer aus gewerkschaftlicher Sicht notwendigen Bildungsreform in den Blick zu nehmen. 1 Zu ähnlichen Ergebnissen kommt auch Klaus Klemm für den DGB (vgl. Klemm 2015). 2 Jaich (2008). Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen 11 12 Einleitung Dies sind: • Frühkindliche Bildung: Verbesserung der Betreuungssituation hinsichtlich verfügbarer Plätze und Gruppengröße • Schule: Verbesserung des Lehrer-Schüler-Verhältnisses und Sozialarbeiter an die Schule. • Berufsausbildung: Ausbildungsmöglichkeiten für alle jungen Erwachsenen • Verbesserung der Hochschulsituation, Studiengebühren, sowie ein bedarfsgerechter Ausbau dieses Bereichs. Ein zweites wichtiges Handlungsfeld, das trotz des dringendem Handlungsbedarf nicht angemessen berücksichtigt werden kann, ist der aus dem erheblichen Zustrom von Flüchtlingen nach Deutschland resultierende Finanzierungsbedarf für das Bildungssystem. Wenn über eine Million Menschen unterschiedlichsten Alters innerhalb kurzer Zeit in Deutschland einreisen, dann stellt dies eine Herausforderung für das Bildungssystems dar, die es vergleichbaren Ausmaßes noch nicht gegeben hat. Das betrifft nicht nur die Sprachförderung oder die Qualifizierung für den Arbeitsmarkt, sondern vor allem auch den Zuwachs an Lernenden in Kita, Schule und Hochschule. Aufgrund der Dringlichkeit wird hierauf trotz der unzureichenden Datenlage in einem Exkurs am Ende des Gutachtens eingegangen. • Weiterbildung: Bildungsberatung sowie Ausbau der Weiterbildungsbeteiligung • Quer zu den Bildungsbereichen sind die Ausgaben des Bundes für die Bildung in den Blick zu nehmen: Zu nennen sind hier vor allem das Bafög, das AFBG sowie die Aufwendungen der BA für Weiterbildung. Investitionsausgaben in die Infrastruktur der Bildung werden nicht berücksichtigt. So wichtig es ist, diese Ausgaben zu thematisieren – verschiedene Untersuchungen weisen hier einen Ressourcenbedarf in dreistelligen Milliardenbeträgen aus – wird hiervon Abstand genommen, da die Datenlage es nicht erlaubt ein plausibles Bedarfskonzept vorzulegen. Hier besteht ein beträchtlicher Forschungsbedarf, um genaueres über den Zustand des Bestandes sowie notweniger Maßnahmen zu erhalten. Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen Kindertagesstätten/Elementarbereich 2. Kindertagesstätten/Elementar­ bereich 2.1. Einführung Die positiven Wirkungen, die von einer guten frühkindlichen Bildung ausgehen, sind bereits vielfach beschrieben worden. In den Bereich Kitas sind in den letzten Jahren erhebliche Ressourcen geflossen, insbesondere für den Ausbau der Betreuung unter drei Jahren. Von 2008 bis 2013 sind die jährlichen Ausgaben um 13 Milliarden Euro angestiegen. Aber auch diese deutliche Aufwertung des Bereiches reicht noch nicht aus, die Kindertagesstätten in Deutschland zumindest auf internationales Durchschnittsniveau anzuheben, geschweige denn auf das Niveau der Länder Nordeuropas. Tabelle 1: Ausgaben Kindertagestätten und Kindertagesbetreuung pro Platz,* bereinigt um Investitionen** Kindertagesstätten Kindertagesstätten und Kindertagespflege, und Kindertages­ Kinder 3 Jahre und älter pflege Kinder 0 bis 3 Ganztags Ganztags ohne Halbtags (Gewicht 2,0) (Gewicht 1,5) Mittag (1,3) (1,0) Baden-Württemberg 9.134 6.767 5.905 4.566 Bayern 9.319 6.996 6.420 4669 Berlin 9.602 7.845 0 4.816 Brandenburg 5.995 4.495 0 2.977 Bremen 10.078 7.573 5.891 5.044 Hamburg 8.414 6.300 5.290 4.205 Hessen 9.032 6.776 5.840 4.514 Mecklenburg-Vorpommern 4.954 3.714 2.556 2.480 Niedersachsen 7.938 5.973 4.922 3.980 Nordrhein-Westfalen 9.351 7.006 6.058 4.665 Rheinland-Pfalz 8.584 6.217 5.469 4.380 Saarland 10.176 7.647 6.630 5.098 Sachsen 5.832 4.381 0 2.923 Sachsen-Anhalt 5.399 4.055 0 2.699 Schleswig-Holstein 7.613 5.719 5.038 3.806 Thüringen 6.998 5.258 3.571 3.535 * Bei den Pro-Platz-Kosten der Länder Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wurden die Anteile der Elternbeiträge, die vom Land übernommen werden, kalkulatorisch herausgerechnet. ** Investitionen werden vom statistischen Bundesamt für die Bundesländer nicht getrennt ausgewiesen, wohl aber bundesweit. Bundesweit betrugen die reinen Ausgaben im Jahr 2013 21,41 Mrd. €. Darin enthalten sind Ausgaben für Investitionen in Höhe von 2,21 Mrd. € (Statistisches Bundesamt 2013, Statistiken der Kinder und Jugendhilfe: Ausgaben und Einnahmen 2013, S. 9f). Der Anteil der laufenden Ausgaben an den gesamten Ausgaben beträgt damit bundesweit 89,68 %. Diese Prozentzahl wird für die Bundesländer übernommen, auch wenn es hier wahrscheinlich doch größere Unterschiede gibt Quelle: Statistisches Bundesamt (2013, S. 66 und 69); Statistisches Bundesamt (2015a, S. 11 und 21f.); Statistische Ämter des Bundes und der Länder (2013, S. 18ff.). Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen 13 14 Kindertagesstätten/Elementarbereich 2.2. Ausbau der Betreuung für unter dreijährige Kinder Im Beschluss der Bundesregierung und der Regierungschefs der Länder in Dresden 2008 haben diese vereinbart, bis zum Jahre 2013 schrittweise ein bedarfsgerechtes und qualitätsorientiertes Betreuungsangebot für bundesweit durchschnittlich 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren aufzubauen. Nach Klemm ist dieses Ziel bisher nicht erreicht.3 Unabhängig davon zeigt sich, dass eine Betreuungsquote von 35 Prozent nicht den Wünschen der Bevölkerung entspricht. Gemäß DJI-Länderstudie 2014 äußerten 41,5 Prozent der befragten Eltern einen Betreuungsbedarf für Kinder unter drei Jahren.4 Für die Ermittlung der laufenden zusätzlichen Kosten für den Ausbau der Betreuung für unter dreijährige Kinder ist daher eine Betreuungsquote von 41,5 Prozent als Messlatte anzusetzen. Es ergeben sich dann zusätzliche Ausgaben in folgender Höhe. Tabelle 2: Kosten des Ausbaus der Betreuung für die unter 3-jährigen Kinder (Quote 41,5%) Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und öffentlich geförderter Kindertagespflege Kinder Plätze bei einer Betreu­ ungsquote von 41,5 % Zusätzlicher Platzbedarf Kosten pro Platz* Kosten für den Ausbau Betreuungsquote in % Baden-Württemberg 76.295 27,8 113.894 36.951 9.134 337.510.434 Bayern 88.700 27,1 135.832 44.692 9.319 416.484.748 Berlin 46.984 46 0 0 9.602 0 Brandenburg 33.164 57,8 0 0 5.995 0 Bremen 4.447 26,9 6.861 2.307 10.078 23.249.946 Hamburg 21.939 43 0 0 8.414 0 Hessen 45.078 28,8 64.956 19.729 9.032 178.192.328 Mecklenburg-Vorpommern 21.562 56,1 0 0 4.954 0 Niedersachsen 52.830 27,9 78.582 25.635 7.938 203.490.630 104.781 23,8 182.706 77.036 9.351 720.363.636 29.617 30,6 40.167 10.174 8.584 87.333.616 Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland 5.646 27 8.678 3.094 10.176 31.484.544 Sachsen 52.297 49,9 0 0 5.832 0 Sachsen-Anhalt 29.677 58,3 0 0 5.399 0 Schleswig-Holstein 20.290 30,3 27.790 7.639 7.613 58.155.707 Thüringen 27.443 52,4 0 0 6.998 0 660.750 32,3 Summe 227.257 2.056.265.589 * reine laufende Ausgaben, bereinigt um die Investitionen. Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (2015, S. 18ff.); eigene Berechnungen. 3 4 Klemm 2014, S. 10f. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2015, S. 9). Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen Kindertagesstätten/Elementarbereich 2.3. Ausbau der Ganztagsbetreuung Ein weiterer wichtiger Reformbedarf betrifft die Tageseinrichtungen für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt. Während die Versorgungsquote insgesamt mittlerweile als befriedigend angesehen werden kann – sie liegt in allen Bundesländern bei über 90 Prozent – besteht das Problem vor allem in der Bereitstellung von ausreichend Ganztagsplätzen. Ziel muss sein, eine Betreuungsquote von 60 Prozent in allen Bundesländern zu realisieren. Die 15 Erreichung dieses Ziels darf aber nicht zu Lasten der Qualität gehen. Notwendig ist es vielmehr, den Ausbau durch die Einstellung von Personen mit einer adäquaten pädagogischen Ausbildung vorzunehmen und diese entsprechend zu vergüten. Tabelle 3: Kinder in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sowie in Kindertagespflege im Alter von 3 bis unter 6 Jahren (Stand 01.03.2014) Ausbau Ganztagsbetreuung Quote 60 % Kinder in Kindertagesein­ richtungen und Kindertages­ betreuung Durchgehende Betreuungszeit von mehr als 7 Stunden Ganztagsbe­ treuungsquote bezogen auf Kinder in Kinder­ betreuung Fehlende Betreuungs­ plätze für eine Betreuungs­ quote von 60 % Mehrkosten für Zusätzliche den Ausbau finanzielle Ganztagsbe­ Ressourcen treuung pro Platz* Baden-Württemberg 266.968 55.750 20,9 104.431 1.532 159.987.986 Bayern 299.123 103.506 34,6 75.968 1.461 110.988.956 Berlin 91.388 59.154 64,7 0 3.029 0 Brandenburg 58.926 37.738 64,0 0 1.518 0 Bremen 14.610 5.293 36,2 3.473 2.106 7.314.138 Hamburg 43.321 20.572 47,5 5.421 1.553 8.418.192 147.916 74.205 50,2 14.545 1.599 23.256.815 38.294 26.513 69,2 0 1.196 0 Niedersachsen 185.233 48.219 26,0 62.921 1.522 95.765.458 Nordrhein-Westfalen Hessen Mecklenburg-Vorpommern 418.459 188.561 45,1 62.514 1.645 102.836.188 Rheinland-Pfalz 95.624 47.088 49,2 10.286 1.293 13.300.315 Saarland 20.644 9.154 44,3 3.232 1.783 5.763.369 Sachsen 100.510 83.289 82,9 0 1.458 0 Sachsen-Anhalt 49.891 42.195 84,6 0 1.356 0 Schleswig-Holstein 64.867 18.645 28,7 20.275 1.297 26.296.934 Thüringen 50.898 47.864 94,0 0 1.705 0 1.946.672 867.746 44,6 Summe 553.928.351 * Kosten einen Ganztagsplatze abzüglich des Mittelwertes aus Halbtags und Mittags-/Nachmittags mit Unterbrechung. Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (2015, S. 34ff.), eigene Berechnungen. Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen 16 Kindertagesstätten/Elementarbereich 2.4. Verbesserung der Betreuungsquote In Deutschland bestehen – wie auf den anderen Feldern des Bildungssektors auch – beim Personalschlüssel in Kindertageseinrichtungen erhebliche Differenzen zum internationalen europäischen Standard. Zudem gibt es regionale Unterschiede. Eine sinnvolle Bezugsgröße stellen die Empfehlungen der EU für den Personalschlüssel in Kindertageseinrichtungen dar. Diese sehen ein Verhältnis von 1 zu 3 bzw. 1 zu 5 für Kinder bis zum 3. Lebensjahr vor, und für Kinder im Kindergartenalter von 1 zu 5 bzw. 1 zu 8. Für die unter Dreijährigen ergibt sich somit ein erhöhter Finanzierungsbedarf in folgender Höhe. Tabelle 4: Kinder in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sowie in Kindertagespflege im Alter von 3 bis unter 6 Jahren (Stand 01.03.2014) Ausbau Ganztagsbetreuung Quote 60 % 0 bis unter 3 jährige Kinder Betreuungsquote Rechnerische Ermittlung Vollzeitstellen Rechnerische Ermittlung Vollzeitstellen bei einer Betreuungs­ quote von 4,0 Differenz: Zusätzlicher Fehlende laufender Vollzeitstellen Finanzierungs­ bedarf* Baden-Württemberg 66.465 3,1 0 Bayern 81.693 3,8 0 Berlin 42.632 6,6 6.459 10658 4.199 125.958.182 Brandenburg 29.078 6,3 4.616 7269,5 2.654 79.618.333 3.620 3,4 Hamburg** 19.857 5,1 Hessen 37.719 3,8 Bremen 0 3.894 4964,25 1.071 35.151.618 0 Mecklenburg-Vorpommern 16.962 6,0 2.827 4240,5 1.414 42.405.000 Niedersachsen*** 41.286 4,1 10.070 10321,5 252 19.072.317 Nordrhein-Westfalen 73.999 3,6 0 Rheinland-Pfalz 27.483 3,5 0 Saarland 5.152 3,6 0 Sachsen 45.207 6,5 6.955 11301,75 4.347 130.404.808 Sachsen-Anhalt 29.115 6,4 4.549 7278,75 2.730 81.885.938 4.541 6585 2.044 61.308.621 Schleswig-Holstein 14.961 3,7 Thüringen 26.340 5,8 561.569 4,4 Summe 0 575.804.816,03 * Annahme: Entgeltgruppe E 8 (30.000 € jährlich). ** Enthalten sind 1.561 zu schaffenden Betreuungsplätze um eine Betreuungsquote von 41,5 zu realisieren, d.h. 101 zusätzliche Vollzeitstellen. *** Enthalten sind 32.331 zu schaffenden Betreuungsplätze um eine Betreuungsquote von 41,5 zu realisieren, d.h. 384 zusätzliche Quelle: Statistisches Bundesamt (2014a, S. 9 und 2014e, S. 95f.). Vollzeitstellen. Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen Kindertagesstätten/Elementarbereich Zu beachten ist jedoch, dass die Kosten für die Betreuung von unter Einjährigen höher ausfallen, da hier ein Betreuungsverhältnis von 1 zu 2 auszustreben ist.5 Entsprechend ist der höhere Personalbedarf zu ermitteln. Wie die folgende Tabelle zeigt, variiert die Betreuungsquote für unter Einjährige je nach Bundesland zwischen 1,9 Prozent in Nordrhein-Westfalen und 7,9 Prozent in Sachsen-Anhalt. Als Ziel wird formuliert, dass für einjährige Kinder eine Betreuungsquote von mindestens fünf Prozent vorzuhalten ist. Entsprechend ist hier eine Betreuungsverhältnis von eins zu zwei anzusetzen. Es ergibt sich der folgende Platz- und Finanzierungsbedarf.6 Tabelle 5: Kosten des Ausbaus der Betreuung für die unter einjährigen Kinder (Quote 5 %) Kinder unter einem Jahren in Kinder­ tageseinrichtungen und öffentlich geförderter Kindertagespflege 2014 Kinder Plätze bei einer Betreuungs­ quote von 5 % Zusätzlicher Finanzierungs­ bedarf* Betreuungs­ quote in % Baden-Württemberg 2.590 2,8 4.625 69.375.000 Bayern 2.854 2,6 5.488 82.326.923 Berlin 1.174 3,4 1.726 25.897.059 Brandenburg 1.015 5,5 923 13.840.909 Bremen 111 2,0 278 4.162.500 Hamburg 688 3,9 882 13.230.769 1.569 3,0 2.615 39.225.000 Hessen Mecklenburg-Vorpommern 684 5,4 633 9.500.000 Niedersachsen 1.356 2,2 3.082 46.227.273 Nordrhein-Westfalen 2.807 1,9 7.387 110.802.632 628 2,0 1.570 23.550.000 Rheinland-Pfalz Saarland 233 3,4 343 5.139.706 Sachsen 1.159 3,3 1.756 26.340.909 Sachsen-Anhalt 1.327 7,9 840 12.598.101 599 2,7 1.109 16.638.889 Schleswig-Holstein Thüringen 483 2,8 863 12.937.500 19.277 2,8 34.423 516.348.214 * Durchschnittliche Betreuungsquote von 1 zu 4 wird auf 1 zu 2 verändert, Annahme Entgeltgruppe E 8: 30.000 € jährlich. Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (2015, S. 34ff.). 5 Vgl. Viernickel/Fuchs-Rechlin (2015). 6 Ein zusätzlicher finanzierungsbedarf entsteht in allen Bundesländern, auch in denen, in denen die Betreuungsquote über fünf Prozent liegt. Die Ursache dafür ist, dass bei der vorhergehenden Ermittlung ein statistisch einheitliches Verhältnis von eins zu vier ermittelt wurde und dies in diesem Schritt wieder korrigiert wird. Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen 17 18 Kindertagesstätten/Elementarbereich Tabelle 6: Kinder von 2 bis 8 (ohne Schulkinder) in Kindertageseinrichtungen 2014 (ohne Kindertagespflege), Zusätzlicher Finanzierungsbedarf für eine Betreuungsquote von 8,0 2 bis unter 8 jährige Kinder (ohne Schulkinder) Betreuungsquote Rechnerische Ermittlung Vollzeitstellen Rechnerische Ermittlung Vollzeitstellen bei einer Betreuungs­ quote von 8,0 Differenz: Zusätzlicher Fehlende laufender Vollzeitstellen Finanzierungs­ bedarf* Baden-Württemberg 308.876 7,4 41.740 38.610 0 0 Bayern 350.239 8,8 39.800 43.780 3.980 119.399.659 Berlin 98.715 9,5 10.391 12.339 1.948 58.449.671 Brandenburg 69.080 11,0 6.280 8.635 2.355 70.650.000 Bremen 17.301 7,6 2.276 2.163 0 0 Hamburg 46.976 8,5 5.527 5.872 345 10.362.353 179.100 9,5 18.853 22.388 3.535 106.046.053 Hessen Mecklenburg-Vorpommern 46.789 13,8 3.391 5.849 2.458 73.743.533 Niedersachsen 212.458 8,4 25.293 26.557 1.265 37.938.929 Nordrhein-Westfalen 476.726 8,6 55.433 59.591 4.157 124.724.826 Rheinland-Pfalz 111.886 8,2 13.645 13.986 341 10.233.476 Saarland 25.000 9,6 2.604 3.125 521 15.625.000 Sachsen 124.505 12,9 9.652 15.563 5.912 177.347.238 61.311 11,3 5.426 7.664 2.238 67.143.684 Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein 79.102 8,6 9.198 9.888 690 20.695.291 Thüringen 61.520 10,6 5.804 7.690 1.886 56.586.792 269.584 9,0 41.740 38.610 0 948.946.505 Summe * Annahme: Entgeltgruppe E 8 (30.000 € jährlich).  Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass für Kinder mit Behinderungen ein erhöhter Förderbedarf besteht, der durch den Faktor 4,5 ausgedrückt werden kann,7 was ungefähr einem Betreuungsverhältnis von 1 zu 2 entspricht. Differenzierte Daten über Kinder mit Behinderungen in Kindertagesstätten stehen nicht zur Verfügung. Der Bildungsbericht 2014 der Autorengruppe Bildungsberichterstattung zeigt für das Jahr 2013, dass der Anteil der Kinder in Kindertageseinrichtungen, die eine einrichtungsgebundene Eingliederungshilfe erhalten, mit dem Alter der Kinder von 0,3 Prozent bei unter Einjährigen auf 5,4 Prozent der Sechsjährigen ansteigt.8 7 8 Quelle: Statistisches Bundesamt (2014e, S. 95f); Statistisches Bundesamt (2014a, S. 7). Um eine Einschätzung über das Ausgabevolumen für Kinder mit erhöhtem Finanzierungsbedarf aufgrund von Behinderungen zu erhalten, wird für die Berechnung angenommen, dass fünf Prozent der Kinder im Altern von zwei bis unter acht Jahren diesen erhöhen Bedarf aufweisen. Das bedeutet, dass für sie nicht ein Betreuungsverhältnis von 1 zu 8, sondern von 1 zu 2 zu unterstellen ist. Der daraus resultierende jährliche Finanzierungsbedarf ist in der folgenden Tabelle dargestellt. Viernicke/Fuchs-Rechlin, (2015). Autorengruppe Bildungsberichterstattung (2014, S. 176). Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen Kindertagesstätten/Elementarbereich 19 Tabelle 7: Kinder von 2 bis 8, zusätzlicher Finanzierungsbedarf von Kindern mit Behinderungen 2 bis unter 8 jährige Kinder (ohne Schulkinder) Annahme, 5 % Kinder mit erhöhtem Förderbedarf Personal bei einer Betreuungs­ quote von 1 zu 8 Personal bei einer Betreuungs­ quote von 1 zu 2 Differenz Personal Zusätzlicher laufender Finanzierungs­ bedarf* Baden-Württemberg 308.876 15.444 1.930 7.722 5.791 173.742.750 Bayern 350.239 17.512 2.189 8.756 6.567 197.009.438 Berlin 98.715 4.936 617 2.468 1.851 55.527.188 Brandenburg 69.080 3.454 432 1.727 1.295 38.857.500 Bremen 17.301 865 108 433 324 9.731.813 Hamburg 46.976 2.349 294 1.174 881 26.424.000 179.100 8.955 1.119 4.478 3.358 100.743.750 Hessen 46.789 2.339 292 1.170 877 26.318.813 Niedersachsen Mecklenburg-Vorpommern 212.458 10.623 1.328 5.311 3.984 119.507.625 Nordrhein-Westfalen 476.726 23.836 2.980 11.918 8.939 268.158.375 Rheinland-Pfalz 111.886 5.594 699 2.797 2.098 62.935.875 Saarland 25.000 1.250 156 625 469 14.062.500 Sachsen 124.505 6.225 778 3.113 2.334 70.034.063 61.311 3.066 383 1.533 1.150 34.487.438 Schleswig-Holstein 79.102 3.955 494 1.978 1.483 44.494.875 Thüringen 61.520 3.076 385 1.538 1.154 34.605.000 Sachsen-Anhalt Summe 1.276.641.000 Quelle: Statistisches Bundesamt (2014e, S. 95f); eigene Berechnungen. Schließlich ist bei der Ermittlung des Betreuungsverhältnisses und der dafür notwenigen Ressourcen zu berücksichtigen, dass Kinder mit nicht-deutscher Familiensprache einen erhöhten Förderungsbedarf haben, der durch den Faktor 1,4 ausgedrückt werden kann.9 Dies entspricht ungefähr einem Betreuungsverhältnis von 1 zu 6. Differenzierte Daten über Kinder mit nicht-deutscher Familiensprache in Kindertagesstätten stehen nicht zur Verfügung. Das Statistische Bundesamt weist aus, dass 2013 von den 3,23 Mio. Kindern in Kindertagesstätten oder -betreuung 507.668 Kinder betreut wurden, in deren Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird,10 dies entspricht einem Anteil von fast 16 Prozent. Wird dieser Wert als Grundlage für die Ermittlung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs genommen, so ergeben sich für die Bundesländer die nachfolgenden Werte. 9 10 Viernicke/Fuchs-Rechlin (2015). Statistisches Bundesamt (2013, S. 37). Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen 20 Kindertagesstätten/Elementarbereich Tabelle 8: Kinder von 2 bis 8, zusätzlicher Förder- und Finanzierungsbedarf von Kindern nichtdeutscher Muttersprache 2 bis unter 8 jährige Kinder (ohne Schulkinder) Annahme, Personal bei einer Personal bei einer Differenz 16 % Kinder Betreuungsquote Betreuungsquote Personal mit erhöhtem von 1 zu 8 von 1 zu 2 Förderbedarf Zusätzlicher laufender Finanzierungs­ bedarf* Baden-Württemberg 308.876 49.420 8.237 6.178 2.059 61.775.200 Bayern 350.239 56.038 9.340 7.005 2.335 70.047.800 Berlin 98.715 15.794 2.632 1.974 658 19.743.000 Brandenburg 69.080 11.053 1.842 1.382 461 13.816.000 Bremen 17.301 2.768 461 346 115 3.460.200 Hamburg 46.976 7.516 1.253 940 313 9.395.200 179.100 28.656 4.776 3.582 1.194 35.820.000 Hessen Mecklenburg-Vorpommern 46.789 7.486 1.248 936 312 9.357.800 Niedersachsen 212.458 33.993 5.666 4.249 1.416 42.491.600 Nordrhein-Westfalen 476.726 76.276 12.713 9.535 3.178 95.345.200 Rheinland-Pfalz 111.886 17.902 2.984 2.238 746 22.377.200 Saarland 25.000 4.000 667 500 167 5.000.000 Sachsen 124.505 19.921 3.320 2.490 830 24.901.000 61.311 9.810 1.635 1.226 409 12.262.200 Schleswig-Holstein 79.102 12.656 2.109 1.582 527 15.820.400 Thüringen 61.520 9.843 1.641 1.230 410 12.304.000 Sachsen-Anhalt Summe 453.916.800 Quelle: Statistisches Bundesamt (2014e, S. 95f); eigene Berechnungen. 2.5. Ressourcen für zusätzliches Leitungspersonal Ein zweiter Aspekt hinsichtlich der Qualität und des Personals betrifft den gravierenden Rückgang der freigestellten Leitungskräfte. „Als Leitungskräfte werden in der Statistik jene Mitarbeiter/-innen gezählt, die für ihre Leitungstätigkeit zur Gänze vom Gruppendienst freigestellt sind. Anteilig freigestellte Einrichtungsleitungen sind demnach in dieser Zahl nicht erfasst. Die Leitungskräfte stellen für die Kindertageseinrichtungen eine wichtige Ressource dar. Ohne sie gibt es oft nicht den nötigen Spielraum, um die vielfältigen Aufgaben wahrzunehmen, mit denen Kindertageseinrichtungen zunehmend konfrontiert werden. Umso kritischer ist daher auch dieser Rückgang zu sehen. Zwischen 2002 und 2006 ist die Zahl der freigestellten Leitungskräfte mit einem Rückgang von über 30 Prozent regelrecht eingebrochen: In 2002 gab es 19.600 freigestellte Leitungskräfte. Bei damals 48.201 Einrichtungen verfügen gut 40 Prozent über freigestellte Leitungskräfte. Diese Maßzahl sowie ein Faktor für die Qualitätsverbesserung wird für die folgende Berechnung zugrunde gelegt, d.h. eine Quote von 50 Prozent. Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen Kindertagesstätten/Elementarbereich Tabelle 9: Freigestellte Leitungskräfte in Kindertagesstätten in 2014 Vollständig Anteil freigestellte Einrichtungen Leitungskräfte mit freigestellter Leitung Vollständig freigestellte Leitungskräfte für eine Quote von 50 % Fehlende vollstän­ dig freigestellte Leitungskräfte für eine Quote von 50 %* Zusätzlicher Finanzierungs­ bedarf** Baden-Württemberg 1.419 22,2 3.196 1.777 40.869.757 Bayern 1.029 15,2 3.385 2.356 54.184.974 Berlin 698 41,0 851 153 3.524.049 Brandenburg 558 34,4 811 253 5.820.070 Bremen 153 53,1 144 0 0 Hamburg 421 49,4 426 5 117.607 1.592 47,6 1.672 80 1.846.185 272 27,0 504 232 5.329.185 Niedersachsen 1.553 38,6 2.012 459 10.549.135 Nordrhein-Westfalen 5.149 59,7 4.312 0 0 884 38,7 1.142 258 5.936.734 Hessen Mecklenburg-Vorpommern Rheinland-Pfalz Saarland 250 55,6 225 0 0 Sachsen 1.163 43,3 1.343 180 4.138.991 Sachsen-Anhalt 218 12,7 858 640 14.726.157 Schleswig-Holstein 638 51,4 621 0 0 322 24,6 654 Thüringen Summe 16.319 332 7.646.846 6.726 154.689.689 * Es wird davon ausgegangen, dass für die zusätzlich zu schaffenden Kita-Plätze für die unter 3-jährigen Kinder keine Einrichtungen neu geschaffen werden, ebenso wie für den Ganztagsausbau, daher hat der Ausbau hier keine Auswirkungen. ** Es gibt einen sehr großen Anteil anteilig freigestellter Leitungskräfte für Leitungsaufgaben. Daher wird davon ausgegangen, dass für jede neu zu schaffende vollständig für Leitungsaufgaben freigestellte Leitungskräfte eine 0,5 Stelle neu zu schaffen ist. Ansatz 46.000 € Vollzeit, entsprechend 23.000 €. Quelle: http://www.laendermonitor.de/uebersicht-grafiken/indikator-21-kitas-mit-leitungsfreistellung-art-der-leitungsfreistellung/index.nc.html; eigene Berechnungen. 2.6. Abschaffung der Elternbeiträge Um die Bedeutung von Kindertageseinrichtungen als Bildungseinrichtungen deutlich hervorzuheben, ist es erforderlich, ihnen den Status öffentlicher Bildungseinrichtungen zuzuerkennen. Als Bildungseinrichtungen sind sie dann für die Nutzer bzw. deren Eltern gebührenfrei auszugestalten. Hinsichtlich der Abschaffung der Elternbeiträge ist in den letzten Jahren einiges in Bewegung gekommen, wie die folgende Tabelle zeigt: Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen 21 22 Kindertagesstätten/Elementarbereich Tabelle 10: Übersicht Kita-Gebührenbefreiung in den Bundesländern Bundesland Regelung zur Abschaffung der Elternbeiträge Bayern Beitragszuschuss im dritten Kita-Jahr 100 €; Ab 09/2014 für das zweite Kita-Jahr 50 € Berlin Drei Jahre vor Einschulung Kostenfreiheit, 23 € im Monat Verpflegungsanteil Hamburg Beitragsfreies Vorschuljahr Hessen Beitragsfreies Vorschuljahr Mecklenburg-Vorpommern Anteilige Entlastung der Eltern Vorschuljahr Niedersachsen Beitragsfreies Vorschuljahr Nordrhein-Westfalen Beitragsfreies Vorschuljahr Rheinland-Pfalz Beitragsfreiheit für einen Platz im Kindergarten ab dem vollendeten 2. Lebensjahr Quelle: Eigene Recherche. Die Ausgestaltung von Elternbeiträgen sieht in den Bundesländern sehr unterschiedlich aus. Eine vollständige Erhebung findet nicht statt. In der Statistik der Ausgaben und Einnahmen für Kindertagesstätten werden allenfalls – und auch nicht vollständig – die Elternbeiträge für öffentliche Kindertagesstätten erhoben. Es wird daher ein Schätzverfahren zugrunde gelegt (vgl. Schilling 2008, S. 221 ff.). Danach betragen die reinen Ausgaben der öffentlichen Hand 78,9 Prozent und die Elternbeiträge 14 Prozent. Die Finanzierung des verbleibenden Teils erfolgt durch die Träger und Sonstige. Damit ergeben sich – auf der Grundlage der reinen Ausgaben je Platz bereinigt um die Investitionen (78,9 Prozent) – die folgenden kalkulatorischen Elternbeiträge: Tabelle 11: Kalkulatorische Elternbeiträge pro Platz und Art der Betreuung Kindertagesstätten Kindertagesstätten und Kindertagespflege, und Kindertages­ Kinder 3 Jahre und älter pflege Kinder 0 bis 3 Ganztags Ganztags ohne Halbtags Mittag Baden-Württemberg 1.620 1.200 1.048 810 Bayern 1.653 1.241 1.139 828 Berlin 1.704 0 0 0 Brandenburg 1.063 797 0 528 Bremen 1.787 1.343 1.045 895 Hamburg 1.493 1.118 939 746 Hessen 1.603 1.202 1.036 801 879 659 453 440 Niedersachsen 1.408 1.060 873 706 Nordrhein-Westfalen 1.659 1.243 1.075 828 Rheinland-Pfalz 1.523 0 0 0 Saarland 1.805 1.357 1.176 904 Sachsen 1.034 777 0 519 957 719 0 479 Schleswig-Holstein 1.350 1.015 894 675 Thüringen 1.241 933 633 627 Mecklenburg-Vorpommern Sachsen-Anhalt Quelle: Eigene Berechnungen. Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen Kindertagesstätten/Elementarbereich Wird ermittelt, welchen Finanzierungsanteil nach derzeitigem Ausbaustand der Kindertagesbetreuung aufwen- den, so ergeben sich die Zahlen gemäß der folgenden Tabelle. Tabelle 12: Finanzierungsbedarf bei Abschaffung der Elternbeiträge (Status quo Rechnung) Kinder 0 bis 3 Kinder 3 und älter Ganztags Kinder Kinder Elternbeitrag Summe Eltern­betrag Summe Baden-Württemberg 68.367 1.620 110.754.540 62.745 1.200 75.294.000 113.629 1.241 141.013.589 Bayern 79.854 1.653 131.998.662 Berlin 43.928 1.704 74.853.312 Brandenburg 30.966 1.063 32.916.858 0 0 43.319 797 34.525.243 Bremen 3.788 1.787 6.769.156 5.832 1.343 7.832.376 Hamburg 19.383 1.493 28.938.819 15.907 1.118 17.784.026 Hessen 40.243 1.603 64.509.529 64.317 1.202 77.309.034 Mecklenburg-Vorpommern 21.251 879 18.679.629 31.194 659 20.556.846 Niedersachsen 46.745 1.408 65.816.960 34.254 1.060 36.309.240 174.159.216 Nordrhein-Westfalen 87.610 1.659 145.344.990 140.112 1.243 Rheinland-Pfalz 27.233 1.523 41.475.859 0 0 0 5.199 1.805 9.384.195 10.646 1.357 14.446.622 Sachsen 49.529 1.034 51.212.986 99.555 777 77.354.235 Sachsen-Anhalt 29.582 957 28.309.974 41.764 719 30.028.316 Schleswig-Holstein 17.801 1.350 24.031.350 21.883 1.015 22.211.245 Thüringen 26.943 1.241 33.436.263 54.693 933 51.028.569 Saarland B-W Bayern* Kinder 3 und älter Ganztags ohne Mittag Kinder 3 und älter Halbtags Kinder Kinder Eltern­betrag Summe Summe aus Krippe, Ganz­ tags, Ganztags ohne Mittag sowie Halbtags Eltern­beitrag Summe 105.738 1.048 144.866.880 178.848 810 144.866.880 330.915.420 506.249.873 2.793 1.139 254.422.872 307.274 828 254.422.872 Berlin 0 0 0 - 0 0 74.853.312 Brandenbg. 0 0 47.192.112 89.379 528 47.192.112 114.634.213 Bremen 8 1.045 13.368.615 14.937 895 13.368.615 27.970.147 1.353 939 20.408.322 27.357 746 20.408.322 67.131.167 10.190 1.036 52.222.797 65.197 801 52.222.797 194.041.360 4 453 21.164.880 48.102 440 21.164.880 60.401.355 2.482 873 91.292.154 129.309 706 91.292.154 193.418.354 61.240 1.075 104.246.028 125.901 828 104.246.028 423.750.234 0 0 0 - 0 0 41.475.859 Saarland 4.781 1.176 10.998.968 12.167 904 10.998.968 34.829.785 Sachsen 0 0 67.798.008 130.632 519 67.798.008 196.365.229 Sachsen-Anh. 0 0 31.586.697 65.943 479 31.586.697 89.924.987 1.752 894 44.390.025 65.763 675 44.390.025 90.632.620 14 633 4.257.330 6.790 627 4.257.330 Hamburg Hessen M-V Nieders. NRW R-P S-H Thüringen 88.722.162 2.535.316.07 * Bayern: Summe abzüglich der vom Land übernommenen Anteile der Elternbeiträge.  Quelle: Eigene Berechnungen. Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen 23 24 Kindertagesstätten/Elementarbereich Von Bedeutung ist jedoch, welcher Elternanteil kalkulatorisch durch die im Vorhergehenden beschriebenen Ausbaumaßnahmen entstehen würde – da in den zugrunde gelegten Ausgaben pro Platz nicht die vollen Kosten der Kindertagesbetreuung enthalten sind, sondern lediglich die Kosten ohne Elternanteile. Diese werden im Folgenden ermittelt, um eine Aussage über die tatsächlichen Ausbaukosten zu erhalten. Tabelle 13: Finanzierungsbedarf bei Abschaffung der Elternbeiträge (dynamisch - Berücksichtigung des Ausbaus für unter 3-jährige Kinder und Ganztagsbetreuung)* Land Ausbau Betreuung für unter 3-Jährige Ausbau Ganztagsbetreuung Kinder Zusätzl. finanzielle Anteiliger Summe Eltern­ Ressourcen Elternbeitrag beiträge Status (Tab. 6) Quo Eltern­ beiträge Finanzierungs­ bedarf Summe Ausbau Baden-Württemberg 36.951 1.620 59.860.620 159.987.986 28.366.664 330.915.420 419.142.704 Bayern** 44.692 1.653 73.875.876 110.988.956 19.678.893 506.249.873 599.804.642 Berlin 0 1.704 0 0 0 74.853.312 74.853.312 Brandenburg 0 1.063 0 0 0 114.634.213 114.634.213 2.307 1.787 4.122.609 7.314.138 1.296.833 27.970.147 33.389.589 0 1.493 0 8.418.192 1.492.587 67.131.167 68.623.754 19.729 1.603 31.625.587 23.256.815 4.123.549 194.041.360 229.790.496 0 879 0 0 0 60.401.355 60.401.355 Niedersachsen 25.635 1.408 36.094.080 95.765.458 16.979.691 193.418.354 246.492.125 Nordrhein-Westfalen 77.036 1.659 127.802.724 102.836.188 18.233.367 423.750.234 569.786.325 Rheinland-Pfalz Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorp. 10.174 1.523 15.495.002 13.300.315 2.358.212 41.475.859 59.329.073 Saarland 3.094 1.805 5.584.670 5.763.369 1.021.874 34.829.785 41.436.329 Sachsen 0 1.034 0 0 0 196.365.229 196.365.229 Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen 0 957 0 0 0 89.924.987 89.924.987 7.639 1.350 10.312.650 26.296.934 4.662.577 90.632.620 105.607.847 0 1.241 0 0 0 88.722.162 88.722.162 2.535.316.077 2.998.304.142 Summe * Verbesserung der Betreuungsquote, Zusätzliche Leitungskräfte sowie Personalpuffer sind nicht berücksichtigt, da es sich bei diesen Werten um Vollkosten handelt. Quelle: Eigene Berechnungen. ** Bayern: Summe abzüglich der vom Land übernommenen Anteile der Elternbeiträge.  Werden die Elternbeiträge abgeschafft, so muss die öffentliche Hand die Finanzierungsausfälle übernehmen, da ansonsten Ressourceneinsparungen in den Einrichtungen notwendig wären. Bezogen auf den aktuellen Stand der Kindertagesstätten wären dies jährlich ca. 2,5 Milliarden Euro. Zudem muss jedoch berücksichtigt werden, dass kalkulatorische Elternbeiträge auch im bereits be- schriebenen Ausbau des Bereiches Kindertagesbetreuung enthalten sind. Da diese Ressourcen ebenfalls von der öffentlichen Hand zu tragen sind, entstehen insgesamt für die Übernahme der Elternbeiträge jährliche zusätzliche Aufwendungen in Höhe von ca. 3 Milliarden Euro. Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen Kindertagesstätten/Elementarbereich 2.7. Aufbau von Personalreserven Verschiedene Gründe führen dazu, dass ein Personalpuffer notwendig ist. Die Gründe hierfür sind vielschichtig, z.B. Krankheit, betriebsbedingte Abwesenheit oder private Gründe. Es sollte also ein Personalpuffer bestehen, um diese Ausfallzeiten abzufedern. Die folgende Tabelle gibt den notwenigen laufenden zusätzlichen Aufwand für einen zehnprozentigen Puffer an. Die Berechnung der dafür notwendigen Ressourcen erfolgt dabei wie im vorhergehenden Abschnitt auch in zwei Schritten. Im ersten Schritt werden ein Personalpuffer und die dafür notwenigen Ressourcen auf der Grundlage des bestehenden Ausbaustandes im Bereich Kindertagesstätten auf Basis des Status Quo ermittelt. Im zweiten Schritt werden die in den vorhergehenden Abschnitten berechneten Ausbaumaßnahmen mit berücksichtigt. Tabelle 14: Finanzierungsbedarf Ausbau pädagogisches Personal um 10 Prozent Status Quo Erhöhung Ausbau für Kinder bis zu drei Jahren Pädagogisches Zusätzlicher Personal Finanzierungs­ bedarf* Zusätzlicher Platzbedarf Personal bei einer Quote von 1 zu 4 Finanzierungs­ bedarf bei 10 % mehr Personal Baden-Württemberg 67.459 202.380.000 45.298 11.324 33.972.000 Bayern** 71.570 214.710.000 53.678 13.419 40.257.000 Berlin 22.606 67.830.000 0 0 0 Brandenburg 16.478 49.440.000 0 0 0 Bremen 4.086 12.270.000 2.978 744 2.232.000 Hamburg 11.500 34.500.000 1.561 390 1.170.000 Hessen 39.751 119.250.000 24.673 6.186 18.558.000 Mecklenburg-Vorpommern 10.105 30.300.000 0 0 0 Niedersachsen 40.559 121.680.000 32.331 8.082 24.246.000 Nordrhein-Westfalen 87.783 263.340.000 94.632 23.658 70.974.000 Rheinland-Pfalz 25.162 75.480.000 12.752 3.188 9.564.000 Saarland 5.227 15.690.000 3.559 890 2.670.000 Sachsen 27.223 81.660.000 0 0 0 Sachsen-Anhalt 14.797 44.400.000 0 0 0 Schleswig-Holstein 14.738 44.220.000 10.229 2.557 7.671.000 Thüringen 13.309 39.930.000 0 0 0 Summe 1.417.080.00 * Annahme Jahreseinkommen 30.000. ** Bayern: Summe abzüglich der vom Land übernommenen Anteile der Elternbeiträge.  Quelle: Eigene Berechnungen. Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen 25 26 Kindertagesstätten/Elementarbereich Tabelle 14 (Fortsetzung): Finanzierungsbedarf Ausbau pädagogisches Personal um 10 Prozent Ganztagsausbau Fehlende Betreuungs­ Personal bei einer plätze für eine Quote von 1 zu 8 Betreuungsquote von 60 % Baden-Württemberg Bayern* Finanzierungs­ bedarf bei 10 % mehr Personal Summe (Status quo, Ausbau unter drei und Ganztags) 110.790 13.848 41.400.000 277.752.000 83.367 10.420 31.200.000 286.167.000 Berlin --- 0 67.830.000 Brandenburg --- 0 49.440.000 Bremen 3.865 483 1.200.000 15.702.000 Hamburg 5.586 698 1.800.000 37.470.000 18.223 2.277 6.600.000 144.408.000 0 30.300.000 Hessen Mecklenburg-Vorpommern --- Niedersachsen 68.434 8.554 25.500.000 171.426.000 Nordrhein-Westfalen 71.836 8.979 26.700.000 361.014.000 Rheinland-Pfalz 11.786 1.473 4.200.000 89.244.000 Saarland 3.959 494 1.200.000 19.560.000 Sachsen --- 0 81.660.000 Sachsen-Anhalt --- 0 44.400.000 7.800.000 59.691.000 0 39.930.000 Schleswig-Holstein Thüringen 21.532 2.691 -- Summe 1.775.994.000 ** Bayern: Summe abzüglich der vom Land übernommenen Anteile der Elternbeiträge.  2.8. Zwischenfazit Für die bessere Ausstattung des Bereiches Kindertagesstätten fallen jährlich laufende Mehraufwendungen in Höhe von 11,7 Milliarden Euro bundesweit an. Der Unterschied zu den Untersuchungen von Piltz (2011) und Jaich (2008 und 2009) ist relativ gering. Hierfür sind verschiedene Ursachen auszumachen, die zum Teil gegenläufig sind. Einerseits sind in den letzten Jahren erhebliche Ressourcen in diesen Bildungsbereich geflossen – insbesondere in den Ausbau der Betreuung für unter dreijährige Kinder. Deshalb würde man eigentlich erwarten, dass Quelle: Eigene Berechnungen. der Finanzierungsbedarf geringer ausfällt als in früheren Untersuchungen. Andererseits wurden in einzelnen Ländern Kita-Gebühren zumindest zum Teil abgeschafft. Der trotzdem feststellbare höhere Finanzierungsbedarf liegt vor allem darin begründet, dass zum Teil zusätzliche Finanzierungsbedarfe auszumachen sind – für Kinder unter einem Jahr, für Kinder mit Behinderungen oder für Kinder nichtdeutscher Muttersprache. Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen 0 0 Berlin Brandenburg 0 0 Sachsen Sachsen-Anhalt Summe Thüringen 2.056.265.589 0 58.155.707 31.484.544 Saarland Schleswig-Holstein 87.333.616 720.363.636 Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz 203.490.630 0 178.192.328 0 Niedersachsen Mecklenburg-Vorpommern Hessen Hamburg 23.249.946 416.484.748 Bayern Bremen 337.510.434 Baden-Württemberg Betreuung für unter 3-Jährigen (Quote 41,5%) 553.928.351 0 26.296.934 0 0 5.763.369 13.300.315 102.836.188 95.765.458 0 23.256.815 8.418.192 7.314.138 0 0 110.988.956 159.987.986 Ausbau Ganz­ tagsbetreuung (Quote 60 %) 575.804.816,03 61.308.621 0 81.885.938 130.404.808 0 0 0 19.072.317 42.405.000 0 35.151.618 0 79.618.333 125.958.182 0 0 Betreuungsquote von 4,0; Kinder von 0 bis 3 516.348.214 12.937.500 16.638.889 12.598.101 26.340.909 5.139.706 23.550.000 110.802.632 46.227.273 9.500.000 39.225.000 13.230.769 4.162.500 13.840.909 25.897.059 82.326.923 69.375.000 Betreuungsquote von 2,0; Kinder von 0 bis 1 Tabelle 15: Zusätzlicher laufender Finanzierungsbedarf für den Bereich Kindertagesstätten 948.946.505 56.586.792 20.695.291 67.143.684 177.347.238 15.625.000 10.233.476 124.724.826 37.938.929 73.743.533 106.046.053 10.362.353 0 70.650.000 58.449.671 119.399.659 0 Betreuungsquo­ te von 8,0: Kinder von 2 bis 8 (ohne Schul­ kinder) 1.276.641.000 34.605.000 44.494.875 34.487.438 70.034.063 14.062.500 62.935.875 268.158.375 119.507.625 26.318.813 100.743.750 26.424.000 9.731.813 38.857.500 55.527.188 197.009.438 173.742.750 Erhöhter Förderbedarf, Kinder mit Behinderungen Quelle: Eigene Berechnungen. 5.927.934.475 165.437.913 166.281.696 196.115.161 404.127.018 72.075.119 197.353.282 1.326.885.657 522.002.232 151.967.346 447.463.946 93.586.932 44.458.397 202.966.742 265.832.100 926.209.724 740.616.170 Zwischensumme Kindertagesstätten/Elementarbereich Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen 27 28 Kindertagesstätten/Elementarbereich Tabelle 15 (Fortsetzung): Zusätzlicher laufender Finanzierungsbedarf für den Bereich Kindertagesstätten Niedersachsen Mecklenburg-Vorpommern Hessen Hamburg Bremen Brandenburg Berlin Bayern Baden-Württemberg 197.353.282 1.326.885.657 522.002.232 151.967.346 447.463.946 93.586.932 44.458.397 202.966.742 265.832.100 926.209.724 740.616.170 5.000.000 22.377.200 95.345.200 42.491.600 9.357.800 35.820.000 9.395.200 3.460.200 13.816.000 19.743.000 70.047.800 61.775.200 4.138.991 0 5.936.734 0 10.549.135 5.329.185 1.846.185 117.607 0 5.820.070 3.524.049 54.184.974 40.869.757 89.924.987 196.365.229 41.436.329 59.329.073 569.786.325 246.492.125 60.401.355 229.790.496 68.623.754 33.389.589 114.634.213 74.853.312 599.804.642 419.142.704 59.691.000 44.400.000 81.660.000 19.560.000 89.244.000 361.014.000 171.426.000 30.300.000 144.408.000 37.470.000 15.702.000 49.440.000 67.830.000 286.167.000 277.752.000 314.040.921 347.400.943 357.428.505 711.192.238 138.071.448 374.240.289 2.353.031.182 992.961.092 257.355.686 859.328.627 209.193.493 97.010.186 386.677.025 431.782.461 1.936.414.140 1.540.155.831 10 % Personal­puffer Summe Rheinland-Pfalz 72.075.119 24.901.000 14.726.157 105.607.847 39.930.000 11.310.839.106 Übertrag Saarland 404.127.018 12.262.200 0 88.722.162 1.775.994.000 Abschaffung Kita-Gebühren (dynamische Sicht) Sachsen 196.115.161 15.820.400 7.646.846 2.998.304.142 Freigestellte Leitungskräfte Sachsen-Anhalt 166.281.696 12.304.000 154.689.689 Erhöhter Förderbedarf, Kinder nichtdeutscher Muttersprache Schleswig-Holstein 165.437.913 453.916.800 Nordrhein-Westfalen Thüringen 5.927.934.475 Summe Quelle: Eigene Berechnungen. Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen Allgemeinbildende Schulen 3. Allgemeinbildende Schulen 3.1. Einführung Internationale Schulleistungsvergleiche belegen für Deutschland einen sehr engen Zusammenhang zwischen dem schulischen Leistungsniveau und der sozialen Herkunft.11 Offensichtlich gelingt es dem deutschen Schulsystem nicht, allen jungen Menschen gleiche Chancen für einen erfolgreichen Bildungsverlauf zu vermitteln. Eine wesentliche Ursache hierfür liegt in der Auslese des Schulsystems in der Sekundarstufe. Das gegliederte Schulsystem nach der Primarstufe in Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen führt dazu, dass sich die bestehenden Bildungseliten weitgehend selbst reproduzieren. Im Schnitt hat ein Akademikerkind, bei gleichen Kompetenzen in Mathematik und Lesen, eine viermal so hohe Chance ein Gymnasium zu besuchen wie ein Facharbeiterkind. Besonders betroffen davon sind Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund. Während Schüler/innen ohne Migrationshintergrund sowie Schüler/innen aus der Herkunftsgruppe der sonstigen Staaten vor allem Realschulen und Gymnasien besuchen, sind Schüler/innen mit mindestens einem Elternteil aus der Türkei, sonstigen ehemaligen Anwerbestaaten (z.B. Griechenland, Portugal) und eingebürgerte Deutschstämmige aus der ehemaligen Sowjetunion vornehmlich an Haupt- und Realschulen anzutreffen. Innerhalb dieser Gruppe zeigen sich erhebliche Unterschiede. So ist fast jede/r zweite türkische Schüler/in an einer Hauptschule und nur jede/r achte an einem Gymnasium. Von den Schülern/innen aus den sonstigen Anwerbestaaten ist ein Drittel an der Hauptschule und ein Viertel an einem Gymnasium. Tabelle 16: Ausgaben für öffentliche Schulen je Schülerin und Schüler im Haushaltsjahr 2012, ausgewählte allgemeinbildende Schulen nach Ländern Grund­ schulen Haupt­ schulen Schulen mit mehreren Bildungsgängen Real­ schulen Gymnasien Integrierte Gesamtschulen Baden-Württemberg 5.000 7.900 - 5.600 7.200 - Bayern 6.100 8.600 - 6.900 8.500 - Berlin 6.400 - - - 8.200 9.200 Brandenburg 5.200 - 8.300 - 6.900 8.300 Bremen 6.500 - 7.100 - 7.000 8.000 Hamburg 8.000 - - - 7.700 8.600 Hessen 5.800 - - 6.400 7.300 7.000 Mecklenburg-Vorpommern 5.200 - 7.300 - 6.800 - Niedersachsen 5.200 8.100 - 5.600 7.000 6.700 Nordrhein-Westfalen 4.700 7.000 - 4.700 6.300 6.600 Rheinland-Pfalz 5.700 - 6.600 - 6.600 7.100 Saarland 5.600 - 6.300 - 6.800 7.500 Sachsen 5.400 - 7.600 - 7.800 - Sachsen-Anhalt 6.600 - 9.000 - 7.700 - Schleswig-Holstein 5.100 - 6.100 5.300 6.200 6.600 Thüringen 6.500 - 9.800 - 8.600 - Deutschland 5.400 7.900 7.700 5.700 7.200 7.200 Quelle: Statistisches Bundesamt (2015c, S. 8). 11 PISA 2006 belegt, dass trotz der Verbesserung der Leistungen der Schüler die Chancengleichheit das zentrale Problem des deutschen Schulsystems ist. So lässt sich in den Naturwissenschaften ein vergleichsweise großer Anteil der Leistungsunterschiede durch den sozioökonomischen Status der Eltern erklären (19 % gegenüber 14,4 % im OECD-Mittel). Innerhalb der OECD spielt nur in Luxemburg, Ungarn, Frankreich, Belgien und der Slowakei das Elternhaus beim Bildungserfolg eine ähnlich große Rolle. Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen 29 30 Allgemeinbildende Schulen Der Reputationsverfall der Hauptschule, vor allem in den Großstädten mit hohen Migrantenanteilen und starker räumlicher Segregation der Bevölkerung, ist mittlerweile so dramatisch, dass auch konservative Politiker wegen abnehmender Schülerzahlen die Abschaffung der Hauptschule erwägen bzw. in einzelnen Bundesländern (z.B. Hamburg, Berlin, Schleswig-Holstein) beschlossen haben. Deutlich wird hier jedoch auch, dass der Bildungsfinanzierung bei der Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen Grenzen gesetzt sind. Das gegliederte Schulsystem ist eine der Hauptursachen für die Schwächen des deutschen Bildungssystems, das heißt es handelt sich um ein strukturelles Problem und nicht um ein finanzielles. 3.2. Ausbau des Angebots an Ganztagsschulen Noch ist in Deutschland die Schule überwiegend als Halbtagsschule konzipiert. Selbst dieses Halbtagsangebot wird nicht in allen Bundesländern gewährleistet, wenn durch Unterrichtsausfall die tägliche Schulzeit zum Teil bis auf unter vier Stunden absinkt. Eine der großen Herausforderung aus Sicht der Bildungsfinanzierung im allgemeinbildenden Schulsystem ist die Umsetzung der Inklusion. Entsprechend erfährt diese Fragestellung auch größere Bedeutung. Grundlage für die folgenden Berechnungen sind die Ausgaben für öffentliche allgemeinbildende Schulen je Schülerin und Schüler, wie sie jährlich vom statistischen Bundesamt veröffentlich werden. Die Ausgaben je Schülerin bzw. Schüler sind in den letzten Jahren für alle Schultypen kontinuierlich angestiegen. Insbesondere aufgrund des schlechten Abschneidens bei internationalen Schulleistungsvergleichen wie PISA wurden von der damaligen Rot-Grünen-Bundesregierung 4 Milliarden Euro für den Ausbau des Ganztagsschul­ angebots bereitgestellt, und die Bereitstellung der Mittel Tabelle 17: Schülerinnen und Schüler an Grundschulen in Ganztagsbetreuung in öffentlicher Trägerschaft nach Schulart in 2013 Schüler Grundschulen, Ganztags­ betreuung Anteil an allen Schüler-/ innen Fehlende Ganztagsplätze für eine 60 % Quote Ausgabendifferenz Ganztagsbetreuung zu halbtags­ betreuung Zusätzlicher Finanzierungs­ bedarf Baden-Württemberg 37.578 11,1 165.522 1975 326.905.950 Bayern 34.012 8,5 206.048 2744 565.395.712 Berlin 80.987 81,8 0 2234 0 Brandenburg 27.739 38,9 15.041 1990 29.931.590 Bremen 6.970 36,3 4.550 2726 12.403.300 Hamburg 47.556 98,8 0 937 0 Hessen 51.574 25,9 67.886 2446 166.049.156 302 0,7 25.558 2237 57.173.246 Mecklenburg-Vorpommern 69.510 24,5 100.710 2108 212.296.680 Nordrhein-Westfalen Niedersachsen 237.745 38,5 132.755 1885 250.243.175 Rheinland-Pfalz 36.380 27,9 41.800 2288 95.638.400 Saarland 11.798 40,7 5.542 2127 11.787.834 Sachsen 94.954 80,9 0 1768 0 2.459 4,0 34.381 1708 58.722.748 Schleswig-Holstein 17.746 18,4 40.094 2238 89.730.372 Thüringen 52.112 85,7 0 1746 0 809.422 30,9 Sachsen-Anhalt Deutschland 1.876.278.163 Quelle: Kultusministerkonferenz (2015, S. 41); Eigene Berechnungen. Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen Allgemeinbildende Schulen bedeutet mittelfristig, Ganztagsangebote so auszubauen, dass sie mindestens 60 Prozent aller Schülerinnen und Schüler erreichen. durch die Große Koalition bis Ende 2009 verlängert. Dieser Reformprozess ist allerdings ins Stocken geraten. Daher bleibt der Ausbau der Ganztagsschulen weiterhin eine dringliche Forderung. Der Ausbau der Ganztagsangebote für jeden einzelnen Schultyp auf 60 Prozent, würde die folgenden Ressourcen erfordern. Ziel muss es sein, dass die gebundene Ganztagsschule die Regelform im allgemeinbildenden Schulbetrieb wird. Das Tabelle 18: Schülerinnen und Schüler an Hauptschulen in Ganztagsbetreuung in öffentlicher Trägerschaft nach Schulart in 2013 Schüler Hauptschulen, Ganztags­ betreuung Anteil an allen Schüler-/ innen Fehlende Ganztagsplätze für eine 60 % Quote Differenz Ganztagsbetreuung zu Halbtagsbetreuung Zusätzlicher Finanzierungs­ bedarf Baden-Württemberg 52.148 42,6 21.292 3.036 64.642.512 Bayern 48.862 25,5 66.098 3.394 224.336.612 Berlin - - 0 Brandenburg - - 0 Bremen - - 0 Hamburg - - 0 11.809 51,8 - - Hessen Mecklenburg-Vorpommern 1.811 2.626 4.755.686 0 Niedersachsen 30.555 55,0 2.745 2.929 8.040.105 Nordrhein-Westfalen 77.692 56,4 4.928 2.727 13.438.656 Rheinland-Pfalz - - 0 Saarland - - 0 Sachsen - - 0 Sachsen-Anhalt - - 0 230 25,2 - - 0 221.296 41,7 315.953.231 Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland 310 2.386 739.660 Quelle: Kultusministerkonferenz (2015, S. 43); Eigene Berechnungen. Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen 31 32 Allgemeinbildende Schulen Tabelle 19: Schülerinnen und Schüler an Schulen mit mehreren Bildungsgängen in Ganztagsbetreuung in öffentlicher Trägerschaft nach Schulart in 2013 Schülerinnen und Schüler Anteil an allen Fehlende Differenz GanztagsSchüler-/ Ganztagsplätze für betreuung zu innen eine 60 % Quote Halbtagsbetreuung Zusätzlicher Finanzierungs­ bedarf Baden-Württemberg - - 0 Bayern - - 0 Berlin - - 0 19.389 66,9 0 2.973 0 159 5,8 1.461 2.705 3.952.005 - - 0 1.814 52,2 7.618 2.713 20.667.634 24.032 63,8 0 2.559 0 0 Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern 0 Niedersachsen 29.473 84,4 0 2.321 Nordrhein-Westfalen 16.079 88,8 0 2.107 0 Rheinland-Pfalz 18.401 20,1 36.499 2.831 103.328.669 Saarland 1.522 13,2 5.378 2.615 14.063.470 Sachsen 59.517 67,4 0 2.628 0 Sachsen-Anhalt 17.762 39,6 9.118 3.518 32.077.124 18.596.959 Schleswig-Holstein 4.987 24,3 7.313 2.543 Thüringen 9.142 20,2 17.978 4.115 202.277 47,3 Deutschland 73.979.470 266.665.331 Quelle: Kultusministerkonferenz (2015, S. 44); Eigene Berechnungen. Tabelle 20: Schülerinnen und Schüler an Realschulen in Ganztagsbetreuung in öffentlicher Trägerschaft nach Schulart in 2013 Realschulen Anteil an allen Fehlende Differenz GanztagsSchüler-/ Ganztagsplätze für betreuung zu innen eine 60 % Quote Halbtagsbetreuung Zusätzlicher Finanzierungs­ bedarf Baden-Württemberg 17.383 7,7 2599 306.778.163 Bayern 2487 274.975.155 15.795 7,5 Berlin - - 0 Brandenburg - - 0 Bremen - - 0 Hamburg - - 0 35.764 49,7 - - Niedersachsen 54.007 Nordrhein-Westfalen Hessen Mecklenburg-Vorpommern 2371 17.488.496 40,0 2332 62.947.676 2126 237.748.454 0 43.151 16,7 Rheinland-Pfalz - - 0 Saarland - - 0 Sachsen - - 0 Sachsen-Anhalt - - 0 1.832 26,8 - - 0 167.932 18,5 904.816.104 Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland 2170 4.878.160 Quelle: Kultusministerkonferenz (2015, S. 41); Eigene Berechnungen. Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen Allgemeinbildende Schulen Tabelle 21: Schülerinnen und Schüler an Gymnasien in Ganztagsbetreuung in öffentlicher Trägerschaft nach Schulart in 2013 Gymnasien Anteil an allen Fehlende Schüler-/ Ganztagsplätze innen Gymnasien Differenz Ganztagsbetreuung zu Halbtagsbetreuung Zusätzlicher Finanzierungs­ bedarf 3.155 238.391.800 Baden-Württemberg 35.560 19,2 75.560 Bayern 20.982 10,5 98.898 3.164 312.913.272 Berlin 9.625 25,9 12.635 3.439 43.451.765 Brandenburg 8.399 32,7 6.961 2.877 20.026.797 877 12,6 3.263 2.707 8.832.941 Hamburg 31.054 98,9 0 2.114 0 Hessen 58.082 53,0 7.618 2.625 19.997.250 Mecklenburg-Vorpommern 12.038 75,4 0 2.325 0 Niedersachsen 65.423 46,6 18.757 2.635 49.424.695 Nordrhein-Westfalen 62.822 22,6 103.918 2.662 276.629.716 8.333 10,7 38.347 2.961 113.545.467 Saarland 2.014 14,2 6.446 2.620 16.888.520 Sachsen 45.346 82,7 0 2.323 0 7.811 24,4 11.389 3.168 36.080.352 10.322 20,8 19.438 2.704 52.560.352 2.134 6,6 17.246 3.336 380.822 29,5 Bremen Rheinland-Pfalz Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland 57.532.656 1.246.275.583 Quelle: Kultusministerkonferenz (2015, S. 46); Eigene Berechnungen. Tabelle 22: Schülerinnen und Schüler an integrierten Gesamtschulen in Ganztagsbetreuung in öffentlicher Trägerschaft nach Schulart in 2013 Schülerinnen und Schüler Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Anteil an allen Fehlende Schüler-/ Ganztagsplätze innen Gymnasien 17.050 52,7 2.330 Differenz Ganztagsbetreuung zu Halbtagsbetreuung Zusätzlicher Finanzierungs­ bedarf 2.662 6.202.460 812 41,8 328 3.217 1.055.176 61.083 95,7 0 2.840 0 7.301 72,9 0 2.944 0 Bremen 8.632 47,2 2.288 3.071 7.026.448 Hamburg 32.920 72,9 0 3.057 0 Hessen 46.360 67,8 0 2.608 0 3.581 93,8 0 2.208 0 43.502 94,9 0 1.430 0 Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen 195.038 99,8 0 - 0 Rheinland-Pfalz 9.918 29,4 10.302 2.930 30.184.860 Saarland 3.582 22,7 5.838 3.060 17.864.280 Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland - - 0 - 0 2.093 86,2 0 2.617 0 27.288 38,4 15.312 2.668 40.852.416 4.504 62,8 0 3.175 463.664 75,4 0 103.185.640 Quelle: Kultusministerkonferenz (2015, S. 47); Eigene Berechnungen. Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen 33 34 Allgemeinbildende Schulen Tabelle 23: Übersicht Kosten Ausbau der Ganztagsbetreuung auf mindestens 60 Prozent je Schultyp Brandenburg Berlin Bayern Baden-Württemberg 212.296.680 57.173.246 166.049.156 0 12.403.300 29.931.590 0 565.395.712 326.905.950 13.438.656 8.040.105 0 4.755.686 0 0 0 0 224.336.612 64.642.512 103.328.669 0 0 0 20.667.634 0 3.952.005 0 0 0 0 0 0 237.748.454 62.947.676 0 17.488.496 0 0 0 0 274.975.155 306.778.163 0 16.888.520 113.545.467 276.629.716 49.424.695 0 19.997.250 0 8.832.941 20.026.797 43.451.765 312.913.272 238.391.800 0 0 17.864.280 30.184.860 0 0 0 0 0 7.026.448 0 0 1.055.176 6.202.460 207.357.919 126.880.224 0 60.604.104 342.697.396 778.060.001 332.709.156 57.173.246 228.958.222 0 32.214.694 49.958.387 43.451.765 1.378.675.927 942.920.885 Summe Bremen 250.243.175 0 14.063.470 0 36.080.352 40.852.416 131.512.126 Integrierte Gesamtschulen Niedersachsen 95.638.400 0 0 0 52.560.352 0 4.713.174.052 Gymnasien Nordrhein-Westfalen 11.787.834 0 32.077.124 4.878.160 57.532.656 103.185.640 Realschulen Rheinland-Pfalz 0 0 18.596.959 0 1.246.275.583 Hauptschulen Saarland 58.722.748 739.660 73.979.470 904.816.104 Grundschulen Sachsen 89.730.372 0 266.665.331 Schulen mit mehreren Bildungsgängen Sachsen-Anhalt 0 315.953.231 Thüringen Mecklenburg-Vorpommern Hessen Hamburg Schleswig-Holstein 1.876.278.163 Deutschland Quelle: Eigene Berechnungen. Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen Allgemeinbildende Schulen Im Ergebnis ist festzustellen, dass für den Ausbau des Ganztagsschulangebots noch ein erheblicher Ressourcenbedarf auszumachen ist. Bundesweit sind jährlich ca. 4,7 Milliarden Euro aufzuwenden, um eine Ganztagsbetreuungsquote von mindestens 60 Prozent in allen Schularten gewährleisten zu können. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass in den Ländern die Ganztagsbetreuung von Schulkindern unterschiedlich geregelt ist – zu einem Teil in Ganztagsschulen, zu einem anderen Teil in Kindertagesstätten. Bei den Kosten eines Ausbaus der Ganztagsbetreuung müssten demnach die Ausgaben der Länder für die Hortbetreuung gegengerechnet werden. Tabelle 24: Zusätzliche Ausgaben für eine Ganztagsbetreuungsquote von 60 % in jedem Schultyp, bereinigt um Ausgaben für den Hort Zusätzliche Ausgabe für Ganztags­ betreuung Baden-Württemberg Bayern Reine Ausgaben für Hort­ betreuung 2013 Einzel- und Gruppenhilfen Hort Summe Ausgaben Hort Zusätzliche Ausgaben bereinigt um Hortausgaben 942.920.885 66.418.000 2.244.000 68.662.000 874.258.885 1.378.675.927 344.463.000 30.860.000 375.323.000 1.003.352.927 40.891.765 Berlin 43.451.765 - 2.560.000 2.560.000 Brandenburg 49.958.387 74.533.000 129.000 74.662.000 0 Bremen 32.214.694 4.975.000 2.408.000 7.383.000 24.831.694 Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern 0 - - 0 0 228.958.222 87.198.000 9.809.000 97.007.000 131.951.222 57.173.246 35.144.000 5.111.000 40.255.000 16.918.246 254.277.156 Niedersachsen 332.709.156 65.797.000 12.635.000 78.432.000 Nordrhein-Westfalen 778.060.001 24.932.000 2.411.000 27.343.000 750.717.001 Rheinland-Pfalz 342.697.396 12.814.000 101.000 12.915.000 329.782.396 Saarland 60.604.104 5.142.000 2.979.000 8.121.000 52.483.104 Sachsen 0 86.455.000 5.940.000 92.395.000 0 Sachsen-Anhalt 126.880.224 34.627.000 3.412.000 38.039.000 88.841.224 Schleswig-Holstein 207.357.919 5.973.000 9.916.000 15.889.000 191.468.919 Thüringen 131.512.126 - - 0 0 4.713.174.052 848.470.000 938.986.000 3.759.774.539 Deutschland Quelle: Eigene Berechnungen. Die zusätzlichen Netto-Ausgaben für den Ausbau von Ganztagsschulen betragen somit ca. 3,7 Milliarden Euro jährlich für die laufenden Kosten. Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen 35 36 Allgemeinbildende Schulen 3.3. Reduzierung der Pflichtstunden für Lehrerinnen und Lehrer Zu den Rahmenbedingungen, die die Qualität von Bildungsprozessen beeinflussen, gehört auch, dass den Unterrichtenden ausreichend Zeit für die Vorbereitung bleibt. Das heißt, dass die Anzahl der Pflichtunterrichtsstunden auf ein vernünftiges Maß zu begrenzen ist. In Anlehnung an das Gutachten von Piltz (2011, S. 45) wird ermittelt, welche jährlichen zusätzlichen Ressourcen aufgebracht werden müssen, wenn die Pflichtstunden in allen Schulformen und Klassenstufen auf höchstens 25 reduziert wird. Für diese Berechnung wird die regelmäßige Veröffentlichung der KMK zu den Unterrichtsstunden je Lehrerin und Lehrer zugrunde gelegt.12 Ermittelt werden für jedes Bundesland die zusätzlichen Lehrkräfte für jeden Schultyp bei einer Reduzierung der Unterrichtsstunden auf maximal 25 . Die Ergebnisse werden in der folgenden Tabelle dargestellt. Tabelle 25: Zusätzliche Aufwendungen bei einer Reduzierung der Unterrichtsstunden auf maximal 25 je Lehrerin und Lehrer Mehrbedarf Lehrer bei maximal Zusatzkosten bei 58.000 Jahres­ 25 Unterrichtsstunden gehalt Baden-Württemberg 6.618 383.844.000 Bayern 5.476 317.608.000 Berlin 1.647 95.526.000 Brandenburg 619 35.902.000 Bremen 248 14.384.000 Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz 529 30.682.000 3.024 175.392.000 751 43.558.000 3.657 212.106.000 10.003 580.174.000 1.819 105.502.000 Saarland 349 20.242.000 Sachsen 1.860 107.880.000 Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Summe 381 22.098.000 1.547 89.726.000 548 31.784.000 39.076 2.266.408.000 Quelle: Kultusministerkonferenz (2015a; S. 18 und 2015c); eigene Berechnungen. Im Ergebnis zeigt sich, dass ca. 2,3 Milliarden Euro zusätzlich jährlich aufzuwenden sind, um die Pflichtstunden auf ein angemessenes Maß zu reduzieren. 12 Kultusministerkonferenz (2015c). Zum Teil werden für die folgenden Berechnungen Mittelwerte verwandt. Zum Teil können Deputatstunden nicht oder nicht korrekt – z.B. bei der auf Faktorisierung beruhenden Hamburger Lehrerarbeitszeitverordnung – erfasst werden. So werden die in allen Bundesländern vorhandenen „Lehrkräfte für fachpraktischen Unterricht“, deren Deputatstunden pro Woche teilweise über 30 Stunden liegen, nicht berücksichtigt. Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen Allgemeinbildende Schulen 3.4. Ausweitung von Schulsozialpädagogen und Schulpsychologen Immer häufiger haben allgemeinbildende Schulen nicht nur die Aufgabe, Wissen zu vermitteln. Aufgrund unterschiedlicher gesellschaftlicher Trends müssen an Schulen zunehmend auch weitere Leistungen erbracht werden. Hierzu gehören z.B. Beratung und Begleitung einzelner Schülerinnen und Schüler, Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten oder offene Gesprächs-, Kontaktund Freizeitangebote. Hierfür benötigen die Schulen neben den Lehrkräften weiteres qualifiziertes Personal. Zu erwähnen ist hier auch, dass das deutsche Schulsystem immer noch durch einen hohen Anteil von Risikoschülern gekennzeichnet ist. Hier bedarf es einer gezielten individuellen Förderung. Um allen jungen Menschen eine bestmögliche Entwicklung zu eröffnen und ihre Potenziale zu entwickeln, muss von Anfang an eine Förderung entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten erfolgen, die gleichzeitig Defizitemöglichst weitgehend ausgleicht. Erforderlich ist daher eine bessere Ausstattung der Schulen mit Schulsozialpädagogen und Schulpsychologen. Diese müssen flächendeckend an den Schulen präsent sein. Für die Schulsozialpädagogen wird angenommen, dass je eine Stelle für 150 Schülerinnen und Schüler eingerichtet werden sollte.13 Die laufenden Ressourcen für die Umsetzung werden in der folgenden Tabelle dargestellt. Tabelle 26: Versorgung mit Schulsozialpädagogen Schülerinnen und Schüler 2014 Bedarf an Schul­ sozialpädagogen* Baden-Württemberg 1.141.493 7609 Bayern Zusätzlicher Bedarf** Zusätzlicher Finanzierungsbedarf*** 6.848 321.860.700 1.285.652 8571 7.714 362.553.300 Berlin 334.053 2227 2.004 94.202.100 Brandenburg 228.291 1521 1.369 64.338.300 Bremen 64.895 432 389 18.273.600 Hamburg 187.638 1250 1.125 52.875.000 Hessen 627.466 4183 3.765 176.940.900 Mecklenburg-Vorpommern 139.982 933 840 39.465.900 Niedersachsen 856.251 5708 5.137 241.448.400 1.971.582 13143 11.829 555.948.900 418.512 2790 2.511 118.017.000 Saarland 91.106 607 546 25.676.100 Sachsen 346.113 2307 2.076 97.586.100 Sachsen-Anhalt 185.351 1235 1.112 52.240.500 Schleswig-Holstein 303.714 2024 1.822 85.615.200 Thüringen 184.567 1230 1.107 52.029.000 8.366.666 55777 50.199 2.359.367.100 Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Deutschland * Annahme pro 150 Schülerinnen und Schüler ein Schulsozialpädagoge. ** Da Sozialpädagogen an Schulen nicht systematisch erfasst werden, wird davon ausgegangen, dass zehn Prozent der notwendigen Sozialarbeiter bereits vorhanden sind. *** Annahme Entgeltgruppe S12 (47.000 € jährlich).  Quelle: Statistisches Bundesamt (2015d, S. 26 ff.); eigene Berechnungen. 13 Vgl. Beschluss GEW Hauptvorstand 14./15. November 2003: Profil und Perspektiven der Schulsozialarbeit, S. 9. Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen 37 38 Allgemeinbildende Schulen Hinsichtlich des Ausbaus der Stellen für Schulpsychologen wird einem Vorschlag des Bundesverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen folgend14 angenommen, dass auf je 5000 Schülerinnen und Schüler eine Schulpsychologenstelle eingerichtet werden sollte. Der jährliche Mehraufwand wird in der folgenden Tabelle dargestellt: Tabelle 27: Versorgung mit Schulpsychologen Schülerinnen und Schüler 2013 Schulpsycho­ logInnen Stand 2013/2014* Bedarf an Schulpsycholo­ gInnen** Zusätzlicher Zusätzlicher Bedarf Finanzierungs­ bedarf*** Baden-Württemberg 1.141.493 194 228 34 1.999.200 Bayern 1.285.652 246 257 11 646.800 Berlin 334.053 81 66 0 0 Brandenburg 228.291 32 45 13 764.400 Bremen 64.895 17 12 0 0 Hamburg 187.638 34 37 3 176.400 Hessen 627.466 93 125 32 1.881.600 Mecklenburg-Vorpommern 139.982 21 27 6 352.800 Niedersachsen 856.251 71 171 100 5.880.000 1.971.582 302 394 92 5.409.600 1.646.400 Nordrhein-Westfalen 418.512 55 83 28 Saarland Rheinland-Pfalz 91.106 22 18 0 0 Sachsen 346.113 32 69 37 2.175.600 Sachsen-Anhalt 185.351 23 37 14 823.200 Schleswig-Holstein 303.714 22 60 38 2.234.400 Thüringen Deutschland 184.567 31 36 5 294.000 8.366.666 1276 1673 397 23.343.600 * Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen, Sektion Schulpsychologie http://www.bdp-schulpsychologie.de/backstage2/sps/documentpool/2014/versorgungszahlen_201314.pdf ** Annahme ein Schulpsychologe auf 5.000 Schüler. Quelle: Statistisches Bundesamt (2015d, S. 26 ff.). *** Annahme Jahreseinkommen 58.800 €. 14 Bundesverband Deutscher Schulpsychologinnen und Psychologen (2008): Schulpsychologie in Deutschland – Berufsprofil, S. 12) Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen EINFLUSSFAKTOREN FÜR DIE SCHULAUFNAHME 39 3.5. Verbesserung des Lehrer-Schüler-Verhältnisses Von Bedeutung für die Qualität des Bildungsprozesses ist das Lehrer-Schüler-Verhältnis. In Deutschland ist dieses Verhältnis deutlich ungünstiger als im OECD Durchschnitt. Im Jahr 2011 betrug das Lehrer-Schüler-Verhältnis in Deutschland im Primarbereich 17 und im Sekundarbereich I 13,8. Der OECD Durchschnitt liegt demgegenüber im Primarbereich bei 15 Kindern auf eine/n Lehrer/in und bei 13 Kindern auf eine/n Lehrer/in im Sekundarbereich. Werden die OECD-Durchschnittswerte als Referenzwerte angenommen, so ergibt sich der folgende jährliche zusätzliche Finanzierungsbedarf, unterschieden nach Primarund Sekundarbereich. Tabelle 28: Lehrer-Schüler Relation (Primarbereich) Schüler je Schüler und Schüle­ Lehrer und Lehrer Primar­ rinnen im Primarbe­ Lehrerinnen bereich reich (2011) – IST Lehrer und Lehrerinnen – SOLL* Differenz SOLL – IST Finanzierungs­ bedarf** Baden-Württemberg 18 376.405 21.386 25.093 3707 215.006.000 Bayern 17 422.673 25.616 28.178 2562 148.596.000 Berlin 16 118.273 7.256 7.884 628 36.424.000 Brandenburg 17 79.809 4.778 5.320 542 31.436.000 Bremen 15 21.643 1.414 1.442 28 1.624.000 Hamburg 13 59.824 4.532 3.988 0 0 Hessen 16 212.015 13.007 14.134 1127 65.366.000 Mecklenburg-Vorpommern 17 50.420 2.948 3.361 413 23.954.000 Niedersachsen 15 286.248 18.832 19.083 251 14.558.000 Nordrhein-Westfalen 17 630.431 36.231 42.028 5797 336.226.000 Rheinland-Pfalz 15 134.478 9.148 8.965 0 0 Saarland 14 30.295 2.103 2.019 0 0 Sachsen 17 129.655 7.810 8.643 833 48.314.000 Sachsen-Anhalt 14 67.935 4.784 4.529 0 0 Schleswig-Holstein 17 101.225 5.989 6.748 759 44.022.000 Thüringen 14 67.915 4.816 4.527 0 0 Deutschland 16 2.789.244 171.119 185.949 14830 860.140.000 * OECD-Durchschnitt Primarbereich 15, Sekundarbereich 13, verwendet wurde der höhere Wert und nicht der Wert Durchschnitt EU21; Quelle: OECD (2014, S. 15 **Annahme Jahreseinkommen 58.000 €.  Quelle: Kultusministerkonferenz 2015a, Zusammenfassende Übersichten S. 10, 30, eigene Berechnungen. Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen 40 EINFLUSSFAKTOREN FÜR DIE SCHULAUFNAHME Tabelle 29: Lehrer-Schüler Relation (Sekundarbereich) Sachsen Saarland Rheinland-Pfalz Nordrhein-Westfalen Niedersachsen Mecklenburg-Vorpommern Hessen Hamburg Bremen Brandenburg Berlin Bayern Baden-Württemberg 14,6 14,5 16,1 16,5 16,8 15,9 16,6 15,8 15,4 16,2 14,5 14,0 15,7 15,7 152.320 88.178 164.159 45.271 217.722 975.690 437.034 65.205 309.708 82.609 31.928 109.804 155.513 678.677 585.612 19.635 44.237 18.619 33.592 11.873 51.470 280.992 101.013 15.854 75.826 32.199 10.511 29.911 51.274 130.067 118.954 5.215.165 109.343 196.557 106.797 197.751 57.144 269.192 1.256.682 538.047 81.059 385.534 114.808 42.439 139.715 206.787 808.744 704.566 331.122 8.963 11.562 7.340 13.638 3.560 16.364 74.803 33.839 4.898 24.478 7.479 2.628 9.636 14.771 51.512 45.020 Lehrer und Lehrerinnen – IST 401.167 8.411 15.120 8.215 15.212 4.396 20.707 96.668 41.388 6.235 29.656 8.831 3.265 10.747 15.907 62.211 54.197 Lehrer und Lehrerinnen – SOLL* 70.045 0 3.558 875 1.574 835 4.343 21.865 7.549 1.337 5.178 1.352 637 1.112 1.136 10.699 9.177 4.062.607.167 0 206.340.380 50.758.923 91.269.692 48.448.472 251.883.653 1.268.190.077 437.830.215 77.574.009 300.330.515 78.418.093 36.930.723 64.483.846 65.899.154 620.525.774 532.277.189 Finanzierungs­ bedarf** Sachsen-Anhalt 17,0 89.708 1.026.027 Differenz SOLL – IST Schleswig-Holstein 12,2 4.189.138 Schüler je Lehrer Schüler und Schülerinnen im Sekundarbereich Sekundarbereich (2014) – ohne berufliche Schulen (Mittelwert ohne berufliche Schulen) Thüringen 15,8 Sekundarstufe 1 Sekundarstufe 2 Summe Summe * OECD (2014, S. 15): OECD-Durchschnitt Primarbereich 15, Sekundarbereich 13, verwendet wurde der höhere Wert und nicht der Wert Durchschnitt EU21. Quelle: Kultusministerkonferenz 2015a, Zusammenfassende Übersichten S. 10, 30, eigene Berechnungen. ** Annahme Jahreseinkommen 58.000 €.  Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen 4.789 14.705 46.977 Bremen Hamburg Hessen 15.497 20.536 16.025 Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen 620.724 26.264 Sachsen Deutschland 7.145 30.545 Rheinland-Pfalz Saarland 139.877 50,199 1,107 1,822 1,112 2,076 546 2,511 11,829 5,137 840 3,765 1,125 389 1,369 2,004 7,714 6,848 397 5 38 14 37 0 28 92 100 6 32 3 0 13 0 11 34 14830 0 759 0 833 0 0 5797 251 413 1127 0 28 542 628 2562 3707 Verbesserung Lehrer Schüler Relation Primarbereich 642.023 16.031 21.338 16.387 27.138 8.526 30.580 145.800 64.876 11.323 48.145 14.710 5.843 18.131 26.397 98.148 88.649 Summe 32.101 802 1.067 819 1.357 426 1.529 7.290 3.244 566 2.407 736 292 907 1.320 4.907 4.432 Anteil 5% 1.861.867.567 46.490.210 61.881.302 47.522.625 78.699.185 24.725.400 88.681.577 422.819.113 188.139.489 32.837.677 139.620.335 42.660.383 16.944.700 52.581.295 76.551.706 284.630.398 257.082.173 Zusätzlicher Finanzierungs­ bedarf Quelle: Kultusministerkonferenz (2015, S. 10 und 30); eigene Berechnungen. 70,045 0 3,558 875 1,574 835 4,343 21,865 7,549 1,337 5,178 1,352 637 1,112 1,136 10,699 9,177 Verbesserung Lehrer Schüler Relation Sekundar­ bereich Verschiedene Gründe führen dazu, dass die vorgesehene Pflichtstundenzahl einer vollzeitbeschäftigten Lehrkraft häufig nicht erreicht wird. Die Gründe hierfür sind vielschichtig, z.B. Krankheit, betriebsbedingte Abwesenheit oder sonstige Gründe. Es sollte also ein Personalpuffer bestehen, um diese Ausfallzeiten abzufedern. Die folgende Nordrhein-Westfalen 64.512 17.574 Brandenburg Niedersachsen 25.766 Berlin 10.063 95.557 Bayern Mecklenburg-Vorp. 84.892 Baden-Württemberg Lehrerinnen Zusätzliche Zusätzliche und Lehrer 2014, Schulsozial­ Schul­ allg. bildenden pädagogen psycholo­ Schulen gen Tabelle 30: Personalpuffer, Erhöhung des Personalstandes um 5 Prozent EINFLUSSFAKTOREN FÜR DIE SCHULAUFNAHME 3.6. Personalpuffer für Vertretung bei Krankheit, Fortbildung, Urlaub usw. Tabelle gibt den notwenigen laufenden zusätzlichen Aufwand für einen fünfprozentigen Puffer an. Berücksichtigt wird hierbei auch der im Vorhergehenden berechnete zusätzliche Personalbedarf für Schulsozialpädagogen sowie -psychologen und die Verbesserung des LehrerSchüler-Verhältnisses. Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen 41 42 EINFLUSSFAKTOREN FÜR DIE SCHULAUFNAHME 3.7. Verbesserte Ausstattung der Schulen mit Sachmitteln Stand von 2010 berechnet. Im Vergleich zu 2010 ist der laufende Sachaufwand in 2012 in den meisten Bundesländern um ca. 100 Euro angestiegen. Daher werden im Folgenden die zusätzlichen Ressourcen für einen Aufschlag von 20 Prozent auf den laufenden Sachaufwand ermittelt. Neben der Ausstattung mit ausreichenden personellen Ressourcen ist auch die Ausstattung mit ausreichend Sachmitteln für die Schulen wichtig, um dem Bildungsauftrag gerecht werden zu können. Im Gutachten 2011 von Hendrik Piltz wurde ein Aufschlag von 30 Prozent auf den Tabelle 31: Verbesserung der Ausstattung der Schulen Schülerinnen und Schüler an allg. bildenden Schulen Laufender Sachaufwand je Schüler* Zusätzlicher Finanzierungsbedarf Baden-Württemberg 1.141.493 700 140 159.809.020 Bayern 1.285.652 800 160 205.704.320 Berlin 334.053 1.200 240 80.172.720 Brandenburg 228.291 800 160 36.526.560 Bremen 64.895 1.100 220 14.276.900 Hamburg 187.637 1.600 320 60.043.840 Hessen 627.466 900 180 112.943.880 Mecklenburg-Vorpommern 139.982 900 180 25.196.760 Niedersachsen 856.251 700 140 119.875.140 1.971.095 700 140 275.953.300 50.221.440 Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz 418.512 600 120 Saarland 91.052 600 120 10.926.240 Sachsen 346.113 700 140 48.455.820 Sachsen-Anhalt 183.351 700 140 25.669.140 Schleswig-Holstein 303.714 700 140 42.519.960 184.567 800 160 29.530.720 8.364.124 800 160 1.338.259.840 Thüringen Deutschland * Statistisches Bundesamt (2015c, S. 24). 3.8. Inklusion Ein drängendes Thema nicht nur der letzten, sondern vermutlich auch der nächsten Jahre ist die Umsetzung der Inklusion. In Gang gekommen ist das Thema mit der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) aus dem Jahr 2006, die Deutschland 2009 ratifiziert hat und heute rechtsverbindlich ist. Entsprechend hat die Autorengruppe Bildungsberichterstattung in ihrem Bildungsbericht 2014 Inklusion auch zu einem Schwerpunktthema gemacht.15 In den Bundesländern werden unterschiedliche Modelle zur Umsetzung angewandt, zudem ist der Stand 15 16 17 20 % des laufenden Sach­ aufwandes Quelle: Kultusministerkonferenz 2015a, Zusammenfassende Übersichten S. 10. der Umsetzung unterschiedlich, die Inklusionsquoten reichen von 21,5 Prozent in Hessen bis zu 68,5 Prozent in Bremen. Es bestehen verschiedene Ansätze zur Ermittlung der Inklusionskosten in den allgemein bildenden Schulen, hinzuweisen ist auf die Studien von Klemm.16 Für die folgenden Berechnungen wird ein Vorschlag der GEW Bremen zur Umsetzung von Inklusion in ihrem Stadtstaat aufgegriffen – bei allen Problemen der Übertragbarkeit.17 Hierzu gehören die folgenden Elemente. Autorengruppe Bildungsberichterstattung (2014, S. 157ff.) Klemm (2012 und 2015b). Burger (2012). Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen EINFLUSSFAKTOREN FÜR DIE SCHULAUFNAHME • Die Integration von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen in Regelklassen erfolgt nach dem Prinzip (16+4), d.h. Inklusionsklassen mit maximal 20 Schülerinnen und Schülern und maximal 4 Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen. • Eine zusätzliche Lehrkraft in Klassen mit Integrationsschülern. • Eine zusätzliche Unterrichtsstunde je Woche in Klassen mit Integrationsschülern. Bei den folgenden Berechnungen wurde die Integration von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf von Förderschulen in Regelschulen ermittelt. Hierbei wurde der Finanzierungsbedarf für drei unterschiedliche Szenarien ermittelt. Erstens die Integration von 100 Prozent der Schülerinnen und Schüler von Förderschulen in Regel- 43 schulen, da dies letztlich die Zielsetzung von Inklusion darstellt. Zweitens welcher Finanzierungsbedarf besteht, wenn 90 Prozent der Schülerinnen und Schüler von Förderschulen in Regelschulen integriert werden und drittens eine Integrationsquote in Höhe von 80 Prozent. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass Integration als langwieriger Prozess anzusehen ist, und die Integration von allen Kindern mit Behinderungen nicht kurzfristig gelingt. Zu berücksichtigen ist zudem der bisher erreichte Stand der Inklusion in den Ländern. Die Umsetzung erfolgt hier nach unterschiedlichen Standards – in der Regel nicht den Standards, die den folgenden Berechnungen zugrunde liegen. Daher werden die zugrunde gelegten Standards für Inklusion zusätzlich für 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf an Regelschulen berechnet. Tabelle 32a: Integration von allen Schülerinnen und Schüler an Förderschulen in Regelschulen Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf Schuljahr 2013/14 Integration in Schüler je Regelbetrieb Klasse* Anzahl Klassen Baden-Württemberg 56.371 14.093 Überzählige Schüler für eine Quote von 16 + 4 22 6 Schüler mit denen neue Klassen gebil­ det werden müssen 84.557 Ausgaben je Schüler allgemein bildende Schulen Zusätzlicher Finanzierungs­ aufwand** 6.700 566.528.550 Bayern 58.228 14.557 22 6 87.342 7.600 663.799.200 Berlin 11.696 2.924 23 7 20.468 8.200 167.837.600 Brandenburg 10.505 2.626 22 6 15.758 7.000 110.302.500 Bremen 1.435 359 22 6 2.153 7.400 15.928.500 Hamburg 6.739 1.685 22 6 10.109 8.500 85.922.250 25.753 6.438 22 6 38.630 7.100 274.269.450 9.226 2.307 20 4 9.226 6.800 62.736.800 Hessen Mecklenburg-Vorp. Niedersachsen 33.201 8.300 22 6 49.802 6.500 323.709.750 Nordrhein-Westfalen 93.197 23.299 25 9 209.693 6.000 1.258.159.500 Rheinland-Pfalz 15.707 3.927 21 5 19.634 6.600 129.582.750 Saarland 4.163 1.041 22 6 6.245 6.700 41.838.150 Sachsen 20.014 5.004 22 6 30.021 7.200 216.151.200 Sachsen-Anhalt 11.895 2.974 20 4 11.895 8.200 97.539.000 Schleswig-Holstein 8.356 2.089 23 7 14.623 6.100 89.200.300 Thüringen 8.295 2.074 20 4 8.295 8.500 22 6 Deutschland 70.507.500 4.174.013.000 * Gewichteter Mittelwert aus Primar- und Sekundarstufe 1 ** Da die Schülerinnen und Schüler, mit denen neue Klassen gebildet werden müssen, wie neue Schüler anzusehen sind, können die durchschnittlichen Kosten je Schüler angesetzt werden. Quelle: Klemm (2012, S. 47 und 2015); Kultusministerkonferenz (2015, S. 10 und 14); Statistisches Bundesamt (2015c, S. 7), eigene Berechnungen. Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen 44 EINFLUSSFAKTOREN FÜR DIE SCHULAUFNAHME Tabelle 32b: Integration von allen Schülerinnen und Schüler an Förderschulen in Regelschulen zweiter Teil Niedersachsen Mecklenburg-Vorpommern Hessen Hamburg Bremen Brandenburg Berlin Bayern Baden-Württemberg 61.196.100 230.892.900 1.369.995.900 488.054.700 135.622.200 378.569.100 99.063.300 21.094.500 154.423.500 171.931.200 855.951.600 828.653.700 22 23 22 22 22 23 24 23 24 23 23 22 23 8.326.500 13.372.991 2.660.700 10.495.132 62.272.541 22.184.305 5.896.617 15.773.713 4.307.100 878.938 6.714.065 7.475.270 38.906.891 36.028.422 217.616.827 280.722.000 523.729.991 105.694.950 370.970.782 2.690.427.941 833.948.755 204.255.617 668.612.263 189.292.650 37.901.938 271.440.065 347.244.070 1.558.657.691 1.431.210.672 14.994 18.270 16.254 14.616 14.364 15.372 16.884 15.498 17.262 19.278 19.782 17.640 18.774 14.238 19.152 Unterrichts- Kosten einer Summe Ausgaben stunden je zusätzlichen zusätz­liche pro Schüler Lehrer* Unterrichts­ Finanzierung*** in Förder­ stunde je Klasse schulen**** mit Integrations­ schülern** 7.599 6.395 11.146 18.551 3.581 14.626 86.177 31.304 8.247 24.419 5.230 1.000 9.084 9.435 54.373 52.176 Förderschüler, die nicht mehr an Förder­ schulen unterrichtet werden sollen 135.003.834 95.886.630 203.637.420 301.527.954 52.339.896 210.087.864 1.324.712.844 528.536.736 127.812.006 421.520.778 100.823.940 19.782.000 160.241.760 177.132.690 774.162.774 999.274.752 63.246.666 121.730.197 77.084.580 222.202.037 53.355.054 160.882.918 1.365.715.097 305.412.019 76.443.611 247.091.485 88.468.710 18.119.938 111.198.305 170.111.380 784.494.917 431.935.920 Rheinland-Pfalz 5.632.483.878 4.297.492.832 Zusätzliche Ausgaben für die Umsetzung von Inklusion Saarland 294.205.800 21 5.583.327 17.766 343.343 Ausgaben für Förderschüler an Förder­ schulen Sachsen 174.856.500 22 198.250.500 Zusätzliche Lehrkraft je Klasse mit Integrations­ schüler Sachsen-Anhalt 122.833.200 5.806.500 Nordrhein-Westfalen Schleswig-Holstein 21 9.929.976.710 121.936.500 5.509.280.700 Thüringen Deutschland Quelle: Kultusministerkonferenz (2015, S. 18 und 22); eigene Berechnungen. *Gewichteter Mittelwert aus Primar- und Sekundarstufe 1, Daten 2011. **Berechnet wurde: Anzahl Klassen mit Integrationsbetrieb durch Stunden je Lehrer multipliziert mit 58.800 €. ***Summe aus: Die Integration von Schülerinnen und Schüler nach dem Prinzip (16+4), zusätzliche Lehrkraft in Klassen mit Integrationsschülern, zusätzliche Unterrichtsstunde je Woche in Klassen mit Integrationsschülern. ****Ausgaben pro Schüler an einer Förderschule wurden vom Statistischen Bundesamt zuletzt für das Jahr 2007 ausgewiesen. Vgl. Statistisches Bundesamt (2010): Bildungsausgaben. Ausgaben je Schülerin und Schüler 2007, Wiesbaden. Die Ausgaben pro Schüler haben sich seit 2007 im Durchschnitt um 26 % bis zum Jahr 2012 erhöht. Daher werden für die Berechnung die Ausgaben je Schüler 2012 an einer Förderschule die Ausgaben im Jahr 2007 mit 26 % Steigerung zugrunde gelegt. Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen 1.335 6.216 23.311 8.401 30.071 84.580 14.245 3.805 18.159 10.780 Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt 500.544 1.884 1.929 2.695 4.540 951 3.561 21.145 7.518 2.100 5.828 1.554 334 2.399 2.688 13.198 12.788 Schüler je Klasse* 22 20 23 20 22 22 21 25 22 20 22 22 22 22 23 22 22 6 4 7 4 5 6 5 9 6 4 6 6 6 6 7 6 6 7.535 13.505 10.780 22.699 5.708 17.806 190.305 45.107 8.401 34.967 9.324 2.003 14.394 18.818 79.187 76.730 8500 6100 8200 7200 6700 6600 6000 6500 6800 7100 8500 7400 7000 8200 7600 6700 Überzählige Schüler mit denen Ausgaben je Schüler für eine neue Klassen Schüler allgemein Quote von 16 + 4 gebildet werden bildende Schulen müssen 3.759.467.275 64.047.500 82.378.975 88.396.000 163.431.000 38.240.250 117.521.250 1.141.830.000 293.192.250 57.126.800 248.262.150 79.254.000 14.818.500 100.758.000 154.305.550 601.817.400 514.087.650 Zusätzlicher Finanzierungsauf­ wand** Quelle: Klemm (2012, S. 47 und 2015); Kultusministerkonferenz (2015, S. 10 und 14); Statistisches Bundesamt (2015c, S. 7), eigene Berechnungen. * Gewichteter Mittelwert aus Primar- und Sekundarstufe 1, ** Da die Schülerinnen und Schüler, mit denen neue Klassen gebildet werden müssen, wie neue Schüler anzusehen sind, können die durchschnittlichen Kosten je Schüler angesetzt werden. Deutschland 7.535 9.596 Brandenburg Thüringen 10.753 Berlin 7.717 52.791 Bayern Schleswig-Holstein 51.153 Baden-Württemberg Schülerinnen und Integration in Schüler mit Förder­ Regelbetrieb bedarf Schuljahr Anzahl Klassen 2013/14 Tabelle 33a: Integration von 90 Prozent der Schülerinnen und Schüler an Förderschulen in Regelschulen EINFLUSSFAKTOREN FÜR DIE SCHULAUFNAHME Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen 45 46 EINFLUSSFAKTOREN FÜR DIE SCHULAUFNAHME Tabelle 33b: Integration von 90 Prozent der Schülerinnen und Schüler an Förderschulen in Regelschulen, zweiter Teil Niedersachsen Mecklenburg-Vorpommern Hessen Hamburg Bremen Brandenburg Berlin Bayern Baden-Württemberg 55.933.500 209.401.500 1.243.326.000 442.043.700 123.494.700 342.671.700 91.375.200 19.624.500 141.061.200 158.069.100 776.027.700 751.949.100 22 23 22 22 22 23 24 23 24 23 23 22 23 7.546.000 12.133.514 2.431.891 9.518.250 56.514.818 20.092.895 5.369.335 14.277.988 3.972.835 817.688 6.133.096 6.872.570 35.273.986 32.693.439 200.975.234 254.408.000 442.501.814 96.605.641 336.441.000 2.441.670.818 755.328.845 185.990.835 605.211.838 174.602.035 35.260.688 247.952.296 319.247.220 1.413.119.086 1.298.730.189 17766 14994 18270 16254 14616 14364 15372 16884 15498 17262 19278 19782 17640 18774 14238 19152 Unterrichts- Kosten einer Summe Ausgaben stunden je zusätzlichen zusätz­liche pro Schüler Lehrer* Unterrichts­ Finanzierung*** in Förder­ stunde je Klasse schulen**** mit Integrations­ schülern** 6.839 5.756 10.031 16.696 3.223 13.163 77.559 28.174 7.422 21.977 4.707 900 8.176 8.492 48.936 46.958 Förderschüler, die nicht mehr an Förder­ schulen unterrichtet werden sollen 121.501.674 86.305.464 183.266.370 271.376.784 47.107.368 189.073.332 1.192.236.948 475.689.816 115.026.156 379.366.974 90.741.546 17.803.800 144.224.640 159.428.808 696.750.768 899.339.616 58.584.826 114.669.770 71.141.630 171.125.030 49.498.273 147.367.668 1.249.433.870 279.639.029 70.964.679 225.844.864 83.860.489 17.456.888 103.727.656 159.818.412 716.368.318 399.390.573 Rheinland-Pfalz 5.069.240.064 3.918.891.974 Zusätzliche Ausgaben für die Umsetzung von Inklusion Saarland 266.937.300 21 5.156.359 180.086.500 309.009 Ausgaben für Förderschüler an Förder­ schulen Sachsen 158.466.000 22 5.274.500 Zusätzliche Lehrkraft je Klasse mit Integrations­ schüler Sachsen-Anhalt 113.439.900 21 Nordrhein-Westfalen Schleswig-Holstein 110.764.500 8.988.132.038 Thüringen Deutschland Quelle: Kultusministerkonferenz (2015, S. 18 und 22); eigene Berechnungen. *Gewichteter Mittelwert aus Primar- und Sekundarstufe 1, Daten 2011. **Berechnet wurde: Anzahl Klassen mit Integrationsbetrieb durch Stunden je Lehrer multipliziert mit 58.800 €. ***Summe aus: Die Integration von Schülerinnen und Schüler nach dem Prinzip (16+4), zusätzliche Lehrkraft in Klassen mit Integrationsschülern, zusätzliche Unterrichtsstunde je Woche in Klassen mit Integrationsschülern. ****Ausgaben pro Schüler an einer Förderschule wurden vom Statistischen Bundesamt zuletzt für das Jahr 2007 ausgewiesen. Vgl. Statistisches Bundesamt (2010): Bildungsausgaben. Ausgaben je Schülerin und Schüler 2007, Wiesbaden. Die Ausgaben pro Schüler haben sich seit 2007 im Durchschnitt um 26 % bis zum Jahr 2012 erhöht. Daher werden für die Berechnung die Ausgaben je Schüler 2012 an einer Förderschule die Ausgaben im Jahr 2007 mit 26 % Steigerung zugrunde gelegt. Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen 9809 8688 1235 5693 20869 Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen 306113 1.694 1.769 2.417 4.076 862 3.196 18.991 6.735 1.894 5.217 1.423 309 2.172 2.452 11.838 11.484 Schüler je Klasse* 22 20 23 20 22 22 21 25 22 20 22 22 22 22 23 22 22 6 4 7 4 5 6 5 9 6 4 6 6 6 6 7 6 6 6.775 12.385 9.666 20.380 5.171 15.978 170.915 40.412 7.576 31.304 8.540 1.853 13.032 17.166 71.030 68.904 8500 6100 8200 7200 6700 6600 6000 6500 6800 7100 8500 7400 7000 8200 7600 6700 Überzählige Schüler mit denen Ausgaben je Schüler für eine neue Klassen Schüler allgemein Quote von 16 + 4 gebildet werden bildende Schulen müssen 3.380.917.325 57.587.500 75.546.975 79.261.200 146.736.000 34.642.350 105.451.500 1.025.487.000 262.674.750 51.516.800 222.254.850 72.585.750 13.708.500 91.224.000 140.759.150 539.824.200 461.656.800 Zusätzlicher Finanzierungsauf­ wand** Quelle: Klemm (2012, S. 47 und 2015); Kultusministerkonferenz (2015, S. 10 und 14); Statistisches Bundesamt (2015c, S. 7), eigene Berechnungen. * Gewichteter Mittelwert aus Primar- und Sekundarstufe 1, ** Da die Schülerinnen und Schüler, mit denen neue Klassen gebildet werden müssen, wie neue Schüler anzusehen sind, können die durchschnittlichen Kosten je Schüler angesetzt werden. Deutschland 6775 Thüringen 16304 Sachsen 7077 3447 Saarland Schleswig-Holstein 12782 Rheinland-Pfalz 9666 75962 Nordrhein-Westfalen Sachsen-Anhalt 26941 Niedersachsen 7576 47353 Bayern Mecklenburg-Vorpommern 45936 Baden-Württemberg Schülerinnen und Integration in Schüler mit Förder­ Regelbetrieb bedarf Schuljahr Anzahl Klassen 2013/14 Tabelle 34a: Integration von 80 Prozent der Schülerinnen und Schüler an Förderschulen in Regelschulen EINFLUSSFAKTOREN FÜR DIE SCHULAUFNAHME Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen 47 48 EINFLUSSFAKTOREN FÜR DIE SCHULAUFNAHME Tabelle 34b: Integration von 80 Prozent der Schülerinnen und Schüler an Förderschulen in Regelschulen, zweiter Teil Rheinland-Pfalz Niedersachsen Mecklenburg-Vorpommern Hessen Hamburg Bremen Brandenburg Berlin Bayern Baden-Württemberg 50.670.900 187.895.400 1.116.641.400 396.032.700 111.367.200 306.774.300 83.687.100 18.154.500 127.713.600 144.192.300 696.089.100 675.259.200 22 23 22 22 22 23 24 23 24 23 23 22 23 6.766.200 10.894.036 2.203.083 8.540.700 50.756.427 18.001.486 4.842.052 12.782.263 3.638.570 756.438 5.552.765 6.269.230 31.640.414 29.359.096 184.307.598 228.117.600 397.298.836 87.516.333 301.887.600 2.192.884.827 676.708.936 167.726.052 541.811.413 159.911.420 32.619.438 224.490.365 291.220.680 1.267.553.714 1.166.275.096 14994 18270 16254 14616 14364 15372 16884 15498 17262 19278 19782 17640 18774 14238 19152 Unterrichts- Kosten einer Summe Ausgaben stunden je zusätzlichen zusätz­liche pro Schüler Lehrer* Unterrichts­ Finanzierung*** in Förder­ stunde je Klasse schulen**** mit Integrations­ schülern** 6079 5116 8917 14841 2865 11701 68942 25043 6598 19535 4184 800 7267 7548 43498 41741 Förderschüler, die nicht mehr an Förder­ schulen unterrichtet werden sollen 107.999.514 76.709.304 162.913.590 241.225.614 41.874.840 168.073.164 1.059.776.424 422.826.012 102.255.804 337.213.170 80.659.152 15.825.600 128.189.880 141.706.152 619.324.524 799.423.632 53.922.986 107.598.294 65.204.010 156.073.222 45.641.493 133.814.436 1.133.108.403 253.882.924 65.470.248 204.598.243 79.252.268 16.793.838 96.300.485 149.514.528 648.229.190 366.851.464 3.576.256.031 Zusätzliche Ausgaben für die Umsetzung von Inklusion Saarland 239.668.800 21 4.728.723 17766 4.505.996.376 Ausgaben für Förderschüler an Förder­ schulen Sachsen 142.090.200 22 161.922.500 Zusätzliche Lehrkraft je Klasse mit Integrations­ schüler Sachsen-Anhalt 104.031.900 4.742.500 Nordrhein-Westfalen Schleswig-Holstein 21 8.082.252.407 99.592.500 Thüringen Deutschland Quelle: Kultusministerkonferenz (2015, S. 18 und 22); eigene Berechnungen. *Gewichteter Mittelwert aus Primar- und Sekundarstufe 1, Daten 2011. **Berechnet wurde: Anzahl Klassen mit Integrationsbetrieb durch Stunden je Lehrer multipliziert mit 58.800 €. ***Summe aus: Die Integration von Schülerinnen und Schüler nach dem Prinzip (16+4), zusätzliche Lehrkraft in Klassen mit Integrationsschülern, zusätzliche Unterrichtsstunde je Woche in Klassen mit Integrationsschülern. ****Ausgaben pro Schüler an einer Förderschule wurden vom Statistischen Bundesamt zuletzt für das Jahr 2007 ausgewiesen. Vgl. Statistisches Bundesamt (2010): Bildungsausgaben. Ausgaben je Schülerin und Schüler 2007, Wiesbaden. Die Ausgaben pro Schüler haben sich seit 2007 im Durchschnitt um 26 % bis zum Jahr 2012 erhöht. Daher werden für die Berechnung die Ausgaben je Schüler 2012 an einer Förderschule die Ausgaben im Jahr 2007 mit 26 % Steigerung zugrunde gelegt. Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen EINFLUSSFAKTOREN FÜR DIE SCHULAUFNAHME 3.9. Zwischenfazit Für die bessere Ausstattung der allgemeinbildenden Schulen fallen jährlich laufende Mehraufwendungen in Höhe von 16,6 Milliarden Euro bundesweit an. Hierbei sind die zusätzlichen Ausgaben für die Umsetzung von Inklusion nicht enthalten, da hier drei verschiedene Szenarien entwickelt wurden, die entsprechend unterschiedliche Mehraufwendungen zur Folge haben. Die bundesweiten Mehrausgaben erhöhen sich bei Berücksichtigung der Inklusion um eine Summe, die zwischen 3,58 Milliarden Euro und 4,3 Milliarden Euro liegt. Der Finanzierungsbedarf beläuft sich somit insgesamt auf einen Wert zwischen 20,2 Milliarden Euro und 20,9 Milliarden Euro. Der Unterschied zu den vorgelegten Untersuchungen in der Vergangenheit von Piltz für das Jahr 2011 und Jaich 2008/2009 hat verschiedene Ursachen. Einerseits ist Bewegung in die Bildungsfinanzierung der letzten Jahre gekommen. Dies berührt vor allem den Bereich Ganztagsschule: Hier hat es eine Entwicklung in die richtige Richtung gegeben, die allerdings wieder ins Stocken geraten ist. Außerdem wurden bestimmte Berechnungen für einzelne Fragestellungen nicht mehr durchgeführt, da diese mit einem zu großen Grad der Unsicherheit behaftet sind. Dies betrifft z.B. die Ermittlung der privaten Ausgaben für Lernmittel oder die Ausgaben für ein gebührenfreies Schulmittagsessen. Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen 49 50 EINFLUSSFAKTOREN FÜR DIE SCHULAUFNAHME Tabelle 35: Übersicht Finanzierungsbedarf allgemeinbildende Schulen Lehrerschüler-Relation 0 24.831.694 0 40.891.765 1.003.352.927 874.258.885 176.940.900 52.875.000 18.273.600 64.338.300 94.202.100 362.553.300 321.860.700 352,8 1.881.600 176,4 0 764,4 0 646,8 1.999.200 212.106.000 43.558.000 175.392.000 30.682.000 14.384.000 35.902.000 95.526.000 317.608.000 383.844.000 336.226.000 14.558.000 23.954.000 65.366.000 0 1.624.000 31.436.000 36.424.000 148.596.000 215.006.000 251.883.653 1.268.190.077 437.830.215 77.574.009 300.330.515 78.418.093 36.930.723 64.483.846 65.899.154 620.525.774 532.277.189 24.725.400 88.681.577 422.819.113 188.139.489 32.837.677 139.620.335 42.660.383 16.944.700 52.581.295 76.551.706 284.630.398 257.082.173 48.455.820 10.926.240 50.221.440 275.953.300 119.875.140 25.196.760 112.943.880 60.043.840 14.276.900 36.526.560 80.172.720 205.704.320 159.809.020 287.131.235 474.380.397 182.501.316 945.734.466 4.195.437.991 1.474.114.400 259.504.945 1.104.426.452 264.679.492 127.265.617 285.268.765 489.667.445 2.942.971.366 2.746.137.167 Summe (ohne Inklusion) 131.951.222 39.465.900 5.880.000 580.174.000 0 48.448.472 78.699.185 25.669.140 723.808.161 Ausstattung Schulen Bayern 16.918.246 241.448.400 5.409.600 105.502.000 0 91.269.692 47.522.625 42.519.960 159.834.224 Personalpuffer Berlin 254.277.156 555.948.900 1.646.400 20.242.000 48.314.000 50.758.923 61.881.302 29.530.720 16.662.863.440 Sekundar­ bereich Hessen 750.717.001 118.017.000 0 107.880.000 0 206.340.380 46.490.210 1.338.259.840 Primar­ bereich Mecklenburg-Vorp. 329.782.396 25.676.100 2.175.600 22.098.000 44.022.000 0 1.861.867.567 Zusätzliche Reduzierung Schulpsycho­ der Pflicht­ logen stunden auf 25 Niedersachsen 52.483.104 97.586.100 823,2 89.726.000 0 4.062.607.167 Zusätzliche Schulsozialpädagogen Nordrhein-Westfalen 0 52.240.500 2.234.400 31.784.000 860.140.000 Zusätzliche Ausgaben für Ganztags­ betreuung Rheinland-Pfalz 88.841.224 85.615.200 294 2.266.408.000 Baden-Württemberg Saarland 191.468.919 52.029.000 23.343.600 Thüringen Schleswig-Holstein Sachsen-Anhalt Hamburg Bremen Brandenburg Sachsen 0 2.359.367.100 Quelle: Eigene Berechnungen. 3.759.774.539 Deutschland Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen Berufliche Bildung 4. Berufliche Bildung Die zentrale Problemlage im Bereich der beruflichen Bildung wird seit Jahren darin gesehen, dass von Unternehmen zu wenig Ausbildungsplätze bereitgestellt werden. Die Hoffnung, dass sich dieses Problem durch den demografischen Wandel auflösen wird, hat sich nicht erfüllt. Bis Ende August 2015 haben insgesamt 531.550 junge Menschen die Bundesagentur für Arbeit bei ihrer Suche nach einem Ausbildungsplatz eingeschaltet. Diesen Ausbildungsplatzbewerberinnen standen bundesweit 500.786 gemeldete Ausbildungsplätze gegenüber. Die Lücke zwischen nachgefragten und angebotenen Ausbildungsplätzen ist damit zwar geringer geworden, aber nicht geschlossen. Ein weiteres Handlungsfeld betrifft die Situation an den beruflichen Schulen. Hier sind finanzielle Ressourcen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen – analog zu den Ausführungen über allgemeinbildenden Schulen – notwendig. Schließlich ist die Situation im Bereich der beruflichen Schulen hinsichtlich der Finanzierung des Lebensunterhalts und der Zahlung von Schulgeld extrem unterschiedlich. Für einzelne Ausbildungen im Bereich der Gesundheitsberufe werden in einigen Bundesländern Schulgelder erhoben, in anderen wiederum werden Ausbildungsvergütungen gezahlt. Dies macht eine realistische Kostenabschätzung kaum möglich und wird auch hier nicht versucht. Empfehlenswert wäre allerdings, die Finanzierung der vollzeitschulischen Berufsbildung in weiteren Gutachten detailliert zu erheben. 18 19 20 4.1. Sicherung des Angebots an Ausbildungs­ plätzen Zur Sicherstellung eines ausreichenden Angebots an Ausbildungsstellen wurden schon vor Jahren Ausbildungsfonds thematisiert. Bereits im Jahre 1974 wurde von der damaligen Edding-Kommission eine Reform der Finanzierung der Dualen Berufsausbildung empfohlen. Vorgeschlagen wurde, von der bestehenden individuellen Finanzierung, insbesondere der direkten Finanzierung der Ausbildungsvergütungen durch die Unternehmen, auf eine kollektive Finanzierung in Form von Fonds umzusteigen. Diese Diskussion ist seither nicht abgerissen, in konjukturschwachen Phasen keimt sie immer wieder auf. So begrüßenswert dieser Vorschlag ist, soll er an dieser Stelle nicht weiter verfolgt werden.18 Die Alternative zu betrieblichen Ausbildungsplätzen können vollzeitschulische Berufsausbildungen sein. In dem Maße, wie junge Menschen, die keinen Ausbildungsplatz erhalten haben, im sogenannten Übergangssystem untergebracht werden, entstehen durch den Ausbau vollzeitschulischer Ausbildungsgänge nur relativ geringe Kosten. Dies sind die sogenannten Transaktionskosten, die mit einem Wechseln von Strukturen verbunden sind, und an dieser Stelle vernachlässigt werden können. Entscheidend ist ein Blick auf die jungen Menschen, die eigentlich einen Ausbildungsplatz suchen, denen keiner angeboten wird und die dann aus dem Bildungssystem „rausfallen“. Über die Größe dieser Gruppe gibt der jährliche Berufsbildungsbericht Auskunft. Für das Jahr 2014 weist der Bericht 116.656 junge Menschen aus, deren Verbleib ungeklärt ist, und die die Grundlage für die folgenden Berechnungen darstellen.19 Die Ausgaben je Schüler/in können ebenfalls dem Berufsbildungsbericht entnommen werden. Die Länder investierten 2013 2,225 Milliarden Euro in Berufsfachschulen.20 Im gleichen Jahr gingen 431.200 Schülerinnen und Schüler auf eine Berufsfachschule, entsprechend ergeben sich 5.160 Euro je Schülerin und Schüler. Die Aufteilung der zusätzlichen Ausgaben auf die Länder erfolgt proportional zu den Schülerinnen und Schülern an beruflichen Schulen des jeweiligen Landes. Es ergeben sich somit zusätzliche Ausgaben in Höhe der folgenden Tabelle. Vgl. auch Jaich (2008, S. 54). Bundesinstitut für Berufsbildung (2014, S. 53). Bundesinstitut für Berufsbildung (2014, S. 271). Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen 51 52 Berufliche Bildung Tabelle 36: Kosten für zusätzliche Ausbildungsplätze an Vollzeitschulen Schüler/ innen Prozent an allen beruflichen Schülern Statistischer Anteil Zusätzlicher Aus­bildungsplatzbewerber, Finanzierungs­bedarf Verbleib unbekannt Baden-Württemberg 406.312 16 18.730 96.648.547 Bayern 373.596 15 17.222 88.866.464 Berlin 88.082 3 4.060 20.951.873 Brandenburg 44.048 2 2.031 10.477.601 Bremen 25.624 1 1.181 6.095.125 Hamburg 54.612 2 2.518 12.990.437 189.921 8 8.755 45.176.093 Hessen 33.738 1 1.555 8.025.184 Niedersachsen Mecklenburg-Vorpommern 275.113 11 12.682 65.440.528 Nordrhein-Westfalen 584.775 23 26.957 139.099.151 Rheinland-Pfalz 123.859 5 5.710 29.462.070 Saarland 34.902 1 1.609 8.302.062 Sachsen 23.909.759 100.517 4 4.634 Sachsen-Anhalt 48.578 2 2.239 11.555.143 Schleswig-Holstein 94.744 4 4.368 22.536.548 Thüringen Summe 52.165 2 2.405 12.408.375 2.530.586 100 116.656 601.944.960 Quelle: Eigene Berechnungen. Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen Berufliche Bildung 4.2. Verbesserung der Rahmenbedingungen an den beruflichen Schulen In einem ersten Schritt werden die zusätzlichen Aufwendungen für den Fall ermittelt, dass an den beruflichen Schulen die Zahl der Schülerinnen und Schüler je Klasse auf maximal 18 begrenzt wird. Hiermit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Formulierung eines Lehrer- Schüler-Verhältnisses für die beruflichen Schulen aufgrund des großen Anteils von Teilzeitberufsschülern schwierig ist, und eine Berechnung analog zu Abschnitt 3.5. daher nicht möglich ist. Tabelle 37: Schülerinnen und Schüler an beruflichen Schulen, Verringerung der Klassenstärke auf max. 18 Klassen Schüler/ innen Schüler/innen je Zusätzliche Klasse IST Lehrer/ innen Finanzierungsbedarf* Baden-Württemberg 16.757 406.312 24 7.427 436.687.078 Bayern 17.254 373.596 22 3.385 199.041.242 Berlin 4.224 88.082 21 703 41.338.955 Brandenburg 2.470 44.048 18 0 0 Bremen 1.249 25.624 21 152 8.949.040 Hamburg 2.615 54.612 21 385 22.630.422 Hessen 9.350 189.921 20 1.154 67.871.441 Mecklenburg-Vorpommern 1.720 33.738 20 133 7.829.653 Niedersachsen 13.117 275.113 21 1.991 117.067.391 Nordrhein-Westfalen 27.165 584.775 22 4.684 275.416.657 Rheinland-Pfalz 5.965 123.859 21 831 48.888.526 Saarland 1.694 34.902 21 203 11.931.298 Sachsen 5.282 100.517 19 330 19.429.514 Sachsen-Anhalt 2.758 48.578 18 0 0 Schleswig-Holstein 4.612 94.744 21 579 34.066.636 3.106 52.165 17 0 119.338 2.530.586 Thüringen Summe * Annahme Jahreseinkommen 58.800 €. 0 1.291.147.853 Quelle: Kultusministerkonferenz (2015, S 240 f.), eigene Berechnungen. Es ergeben sich somit zusätzliche jährliche Aufwendungen in Höhe von 1,29 Milliarden Euro. Zweitens erfolgt anlag zu den in Abschnitt 3.3. behandelten allgemeinbildenden Schulen die Ermittlung der zusätzlichen Aufwendungen, wenn die Pflichtstundenzahl für Lehrerinnen und Lehrer auch an beruflichen Schulen auf maximal 25 begrenzt wird. Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen 53 54 Berufliche Bildung Tabelle 38: Reduzierung der Pflichtstunden von Lehrerinnen und Lehrern an beruflichen Schulen auf 25 Stunden maximal Lehrerinnen und Pflicht­ Lehrer berufliche stunden Schulen 2013 2015* U-stunden bei Lehrer bei Differenz Lehrerstunden Pflichstunden IST – SOLL IST 25 max Zusätzlicher Finanzierungsbe­ darf Baden-Württemberg 21.398 26,6 569.187 22.767 1.369 79.429.376 Bayern 16.681 25,5 425.366 17.015 334 19.349.960 Berlin 4.436 25,5 113.118 4.525 89 5.145.760 Brandenburg 2.063 25,0 51.575 2.063 0 0 Bremen 1.089 25,0 27.225 1.089 0 0 Hamburg 2.402 24,0 57.648 2.306 -96 0 Hessen 8.985 24,5 220.133 8.805 -180 0 Mecklenburg-Vorpommern 1.484 28,5 42.294 1.692 208 12.050.080 Niedersachsen 12.051 25,0 301.275 12.051 0 0 Nordrhein-Westfalen 23.906 25,5 609.603 24.384 478 27.730.960 Rheinland-Pfalz 5.414 24,0 129.936 5.197 -217 0 Saarland 1.403 28,2 39.565 1.583 180 10.415.872 Sachsen 5.774 27,0 155.898 6.236 462 26.791.360 Sachsen-Anhalt 2.495 26,0 64.870 2.595 100 5.788.400 Schleswig-Holstein 4.101 26,8 109.907 4.396 295 17.125.776 Thüringen 3.596 25,5 91.698 3.668 72 4.171.360 3.009.296 120.372 Summe 117.278 207.998.904 * Zum Teil können Deputatstunden nicht oder nicht korrekt – z.B. bei der auf Faktorisierung beruhenden Hamburger Lehrerarbeitszeitverordnung – erfasst werden. So werden die in allen Bundesländern vorhandenen „Lehrkräfte für fachpraktischen Unterricht“, deren Deputatstunden pro Woche teilweise über 30 Stunden liegen, nicht berücksichtigt. Quelle: Kultusministerkonferenz (2015, S. 18); Kultusministerkonferenz (2015c); eigene Berechnungen. Die Aufwendungen für die Reduzierung der Unterrichtsstunden für Lehrerinnen und Lehrer auf maximal 25 Stunden an beruflichen Schulen betragen damit jährlich 208 Mio. Euro. In einem dritten Schritt ist zu berücksichtigen, dass bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen auch ein Personalpuffer für Krankheit, Urlaub, Weiterbildung und sonstiges vorgehalten wird. Angenommen sei ein Personalpuffer in Höhe von 5 Prozent des Personalbestandes. Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen Berufliche Bildung Tabelle 39: Personalpuffer an Beruflichen Schulen Lehrer Personalpuffer* Finanzierungsbedarf** Baden-Württemberg 21.398 1.070 62.910.120 Bayern 16.681 834 49.042.140 Berlin 4.436 222 13.041.840 Brandenburg 2.063 103 6.065.220 Bremen 1.089 54 3.201.660 Hamburg 2.402 120 7.061.880 Hessen 8.985 449 26.415.900 Mecklenburg-Vorpommern 1.484 74 4.362.960 Niedersachsen 12.051 603 35.429.940 Nordrhein-Westfalen 23.906 1.195 70.283.640 Rheinland-Pfalz 5.414 271 15.917.160 Saarland 1.403 70 4.124.820 Sachsen 5.774 289 16.975.560 Sachsen-Anhalt 2.495 125 7.335.300 12.056.940 Schleswig-Holstein 4.101 205 Thüringen 3.596 180 Summe 10.572.240 344.797.320 *Annahme 5%. ** Annahme Jahreseinkommen 58.000 €. Quelle: Quelle: Kultusministerkonferenz (2015, S 240), eigene Berechnungen. Analog zur Ermittlung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs für die bessere Ausstattung von Schulen mit Sozial- pädagogen erfolgt dies viertens für die beruflichen Schulen. Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen 55 56 Berufliche Bildung Tabelle 40: Versorgung mit Sozialpädagogen an beruflichen Schulen Schülerinnen und Bedarf an Schul­ Schüler 2014 sozialpädagogen* Zusätzlicher Bedarf** Zusätzlicher Finanzierungsbedarf*** Baden-Württemberg 406.312 2.709 2.438 114.579.984 Bayern 373.596 2.491 2.242 105.354.072 Berlin 88.082 587 528 24.839.124 Brandenburg 44.048 294 264 12.421.536 Bremen 25.624 171 154 7.225.968 Hamburg 54.612 364 328 15.400.584 189.921 1.266 1.140 53.557.722 33.738 225 202 9.514.116 Niedersachsen 275.113 1.834 1.651 77.581.866 Nordrhein-Westfalen 584.775 3.899 3.509 164.906.550 Rheinland-Pfalz 34.928.238 Hessen Mecklenburg-Vorpommern 123.859 826 743 Saarland 34.902 233 209 9.842.364 Sachsen 100.517 670 603 28.345.794 13.698.996 Sachsen-Anhalt 48.578 324 291 Schleswig-Holstein 94.744 632 568 26.717.808 184.567 1230 1.107 52.029.000 8.366.666 55777 50.199 2.359.367.100 Thüringen Deutschland * Annahme pro 150 Schülerinnen und Schüler ein Schulsozialpädagoge. ** Da Sozialpädagogen an Schulen nicht systematisch erfasst werden, wird davon ausgegangen, dass zehn Prozent der notwendigen Sozialarbeiter bereits vorhanden sind. Quelle: Eigene Berechnungen. *** Annahme Entgeltgruppe S12 (47.000 € jährlich).  Im Ergebnis sind für eine ausreichende Versorgung mit Schulsozialpädagogen an beruflichen Schulen jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 2,36 Milliarden Euro notwendig. Analog zur Ermittlung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs für die bessere Ausstattung von Schulen mit Schulpsychologen erfolgt dies fünftens für die beruflichen Schulen. Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen Berufliche Bildung Tabelle 41: Versorgung mit Schulpsychologen an beruflichen Schulen Schülerinnen und Schüler 2014 Bedarf an Schul­ psychologInnen* Zusätzlicher Finanzierungsbedarf*** Baden-Württemberg 406.312 81 4.778.229 Bayern 373.596 75 4.393.489 Berlin 88.082 18 1.035.844 Brandenburg 44.048 9 518.004 Bremen 25.624 5 301.338 Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern 54.612 11 642.237 189.921 38 2.233.471 33.738 7 396.759 Niedersachsen 275.113 55 3.235.329 Nordrhein-Westfalen 584.775 117 6.876.954 Rheinland-Pfalz 123.859 25 1.456.582 Saarland 34.902 7 410.448 Sachsen 100.517 20 1.182.080 48.578 10 571.277 Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland 94.744 19 1.114.189 184.567 37 2.170.508 8.366.666 1.673 98.391.992 * Annahme ein Schulpsychologe auf 5.000 Schüler. ** Annahme Jahreseinkommen 58.800 €. Quelle: Statistisches Bundesamt (2015d, S. 26 ff.). Im Ergebnis sind für eine ausreichende Versorgung mit Schulsozialpädagogen an beruflichen Schulen jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 98,4 Mio. Euro notwendig. Analog zur Ermittlung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs für eine Verbesserung der Ausstattung von allgemein bildenden Schulen erfolgt dies sechstens für die beruflichen Schulen. Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen 57 58 Berufliche Bildung Tabelle 42: Verbesserung der Ausstattung von beruflichen Schulen Schülerinnen und Laufender Sachauf­ 20 % des laufenden Schüler an wand je Schüler* Sachaufwandes beruflichen Schulen Baden-Württemberg 406.312 700 140 Zusätzlicher Finanzierungsbedarf 56.883.680 Bayern 373.596 800 160 59.775.360 Berlin 88.082 1,2 240 21.139.680 Brandenburg 44.048 800 160 7.047.680 Bremen 25.624 1,1 220 5.637.280 Hamburg 54.612 1,6 320 17.475.840 189.921 900 180 34.185.780 33.738 900 180 6.072.840 275.113 700 140 38.515.820 Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen 584.775 700 140 81.868.500 Rheinland-Pfalz 123.859 600 120 14.863.080 Saarland 34.902 600 120 4.188.240 Sachsen 100.517 700 140 14.072.380 48.578 700 140 6.800.920 13.264.160 Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland 94.744 700 140 184.567 800 160 29.530.720 8.366.666 800 160 1.338.666.560 * Statistisches Bundesamt (2015c, S. 24). Quelle: Kultusministerkonferenz 2015a, Zusammenfassende Übersichten S. 10. Im Ergebnis sind für eine Verbesserung der Ausstattung von beruflichen Schulen jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 1,33 Milliarden Euro notwendig. Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen Berufliche Bildung 4.3. Inklusion an berufsbildenden Schulen Inklusive Bildung bedeutet die diskriminierungsfreie Teilhabe an allen Bildungsbereichen, auch der beruflichen Bildung. Für die berufliche Bildung bedeutet dies, zum einen die Situation an den beruflichen Schulen zu verbessern um jungen Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit der Teilhabe zu bieten und zum anderen die Zugangsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen zu Betrieben zu verbessern. Der zweite Punkt, bessere Zugangsmöglichkeiten zur dualen Berufsausbildung betrifft vor allem Fragen der Akzeptanz und der Organisation und weniger der Finanzierung – auch wenn finanzielle Anreize oder Unterstützungsangebote durchaus wichtig sind.21 Die Frage der Bildungsfinanzierung stellt sich aber vor allem beim ersten Punkt, besseren Zugangsmöglichkeiten zu beruflichen Schulen. Schon heute lernen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an berufsbildenden Schulen. Um Inklusion in der Breite umzusetzen, ist eine bessere Stellenausstattung erforderlich. In der folgenden Tabelle werden die zusätzlichen Ressourcen ermittelt, wenn einem Beschluss des GEWHauptvorstandes22 gefolgt wird, und berufliche Schulen zur Umsetzung von Inklusion mit 10 Prozent mehr Personalstellen ausgestattet werden. Tabelle 43: Umsetzung von Inklusion an beruflichen Schulen Lehrer* Zusätzlich 10 % Lehrerstellen Finanzierungsbedarf** für die Förderung von Inklusion Baden-Württemberg 22.468 2.247 130.314.400 Bayern 17.515 1.752 101.587.000 Berlin 4.658 466 27.016.400 Brandenburg 2.166 217 12.562.800 Bremen 1.143 114 6.629.400 Hamburg 2.522 252 14.627.600 Hessen 9.434 943 54.717.200 Mecklenburg-Vorpommern 1.558 156 9.036.400 Niedersachsen 12.654 1.265 73.393.200 Nordrhein-Westfalen 25.101 2.510 145.585.800 5.685 569 32.973.000 Rheinland-Pfalz Saarland 1.473 147 8.543.400 Sachsen 6.063 606 35.165.400 Sachsen-Anhalt 2.620 262 15.196.000 Schleswig-Holstein 4.306 431 24.974.800 Thüringen 3.776 378 21.900.800 Summe 714.223.600 * Lehrerstellen an beruflichen Schulen 2014 plus Personalpuffer gemäß Tabelle 39. ** Annahme Jahresgehalt 58.000 € Quelle: Quelle: Kultusministerkonferenz (2015, S 240), eigene Berechnungen. Im Ergebnis sind zur Umsetzung von Inklusion an beruflichen Schulen jährliche Mehrausgaben in Höhe von 714 Mio. Euro notwendig. 4.4. Zwischenfazit Die jährlichen zusätzlichen Ausgaben für die Verbesserung der Situation in der Berufsbildung für die Länder werden in der folgenden Tabelle ausgewiesen. 21 Möglichkeiten, Inklusion in den Betrieben zu verbessern zeigt z.B. Heimann (2013) auf. 22 Berufsbildende Schulen auf dem Weg zur Inklusion - GEW Positionen zu einer inklusiven beruflichen Bildung, Beschluss des Hauptvorstands der GEW vom 26.06.2015. Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen 59 60 Berufliche Bildung Tabelle 44: Übersicht Finanzierungsbedarf in der beruflichen Bildung Zusätzliche Verringerung Vollzeitschulplätze Klassenstärke Reduzierung Pflichtstunden Personalpuffer Baden-Württemberg 96.648.547 436.687.078 79.429.376 Bayern 88.866.464 199.041.242 Berlin 20.951.873 41.338.955 Brandenburg Versorgung mit Sozial­pädagogen 62.910.120 114.579.984 19.349.960 49.042.140 105.354.072 5.145.760 13.041.840 24.839.124 10.477.601 0 0 6.065.220 12.421.536 Bremen 6.095.125 8.949.040 0 3.201.660 7.225.968 Hamburg 12.990.437 22.630.422 0 7.061.880 15.400.584 Hessen 45.176.093 67.871.441 0 26.415.900 53.557.722 8.025.184 7.829.653 12.050.080 4.362.960 9.514.116 Mecklenburg-Vorp. Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz 65.440.528 117.067.391 0 35.429.940 77.581.866 139.099.151 275.416.657 27.730.960 70.283.640 164.906.550 29.462.070 48.888.526 0 15.917.160 34.928.238 Saarland 8.302.062 11.931.298 10.415.872 4.124.820 9.842.364 Sachsen 23.909.759 19.429.514 26.791.360 16.975.560 28.345.794 Sachsen-Anhalt 11.555.143 0 5.788.400 7.335.300 13.698.996 Schleswig-Holstein 22.536.548 34.066.636 17.125.776 12.056.940 26.717.808 Thüringen 12.408.375 0 4.171.360 10.572.240 52.029.000 601.944.960 1.291.147.853 207.998.904 344.797.320 2.359.367.100 Summe Versorgung mit Schul­psychologen Baden-Württemberg Verbesserung der Ausstattung 4.778.229 Inklusion an beruf­ lichen Schulen 56.883.680 130.314.400 Zusätzlicher Finanzierungsbedarf 982.231.414 Bayern 4.393.489 59.775.360 101.587.000 627.409.727 Berlin 1.035.844 21.139.680 27.016.400 154.509.476 Brandenburg 518.004 7.047.680 12.562.800 49.092.841 Bremen 301.338 5.637.280 6.629.400 38.039.811 642.237 17.475.840 14.627.600 90.829.000 2.233.471 34.185.780 54.717.200 284.157.607 Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorp. 396.759 6.072.840 9.036.400 57.287.992 3.235.329 38.515.820 73.393.200 410.664.074 Nordrhein-Westfalen 6.876.954 81.868.500 145.585.800 911.768.212 Rheinland-Pfalz 1.456.582 14.863.080 32.973.000 178.488.656 Saarland 410.448 4.188.240 8.543.400 57.758.504 Sachsen 1.182.080 14.072.380 35.165.400 165.871.847 571.277 6.800.920 15.196.000 60.946.036 Schleswig-Holstein 1.114.189 13.264.160 24.974.800 151.856.857 Thüringen 2.170.508 29.530.720 21.900.800 132.783.003 98.391.992 1.338.666.560 714.223.600 Niedersachsen Sachsen-Anhalt Summe 6.956.538.289 Quelle: Eigene Berechnungen. Zu berücksichtigen ist, dass aus systematischen Gründen ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf durch die Reform des Bafög für diesen Bereich hier nicht behandelt wird. Da die Finanzierung des Bafög mittlerweile vollständig durch den Bund erfolgt, wird das Bafög weiter hinten thematisiert. Hochschulen 5. Hochschulen Lange Zeit galt die Studierendenquote in Deutschland im internationalen Vergleich als zu gering. Vermutet wurde unter anderem, dass Deutschland deswegen Innovationsvorteile langfristig verlieren würde. Nicht zuletzt deshalb wurde auf dem Dresdner Bildungsgipfel im Oktober 2008 das Ziel vereinbart, bis 2015 die Studienanfängerquote auf 40 Prozent eines Jahrgangs zu erhöhen. Dieses Ziel wurde aber bereits 2008 erreicht, bis zum Jahre 2013 stieg die Studierendenanfängerquote auf 57, 5 Prozent. Eine Erhöhung der Studierendenquote hat deshalb auch keine hohe Priorität. 5.1. Personelle Ausstattung der Hochschulen Das zentrale Problem im Hochschulbereich ist schon länger in dessen Überlastung zu sehen, dies hat sich mit der Ausweitung der Studierendenzahlen noch einmal verschärft. Die Hochschulpakte 1 bis 3, die geschlossen wurden, um die Finanzierungslücke zwischen Bund und Ländern aufgrund der gestiegenen Studierendenzahlen zu schließen, reichen bei weitem nicht aus. Ebenso führt die Entlastung der Länder bei der Bafög-Finanzierung nicht immer zu einer Verbesserung der Hochschulsituation. Besonderer Handlungsbedarf besteht daher, wie in der Vergangenheit auch, in der Verbesserung der Personalausstattung. Grundlage für die entsprechende Berechnung ist die Orientierung an den Studierenden je Stelle für wissenschaftliches Personal aus dem Jahr 1980.23 Diese betrug seinerzeit 13,0.24 Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass eine Erhöhung der Zahl der wissenschaftlichen Beschäftigten auch immer eine Erhöhung der Zahl der Verwaltungsangestellten nach sich zieht. Dazu wird angenommen, dass für die zusätzlichen wissenschaftlichen Beschäftigten zusätzliches Verwaltungspersonal im Verhältnis 1 zu 20 beschäftigt werden muss. 23 Klemm (2005, S. 33). Das Jahr 1980 wird als Basiswert gewählt, da dieser Zeitpunkt vor der sogenannten „Bildungsexpansion“ liegt, in der die Ausweitung der Bildungsbeteiligung durch Verschlechterung der Studienbedingungen erreicht wurde. 24 BMBF (2005, S. 233). Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen 61 62 Hochschulen Tabelle 45: Absenkung der Betreuungsquote wiss./künstlerisches Personal zu Studierenden auf 1 zu 13 bezogen auf Studierende 2013 18,63 Relation Studierende/ Personalstellen wiss./künstl. Personal 2013 27378 26707 Personalstellen bei einer Relation von 1 zu 13 1243 3732 8075 Zusätzliches wiss. bzw. künstlerisches Personal 120.225.000 93.225.000 279.900.000 605.625.000 53 71 80 62 187 404 15.345.600 2.546.400 3.391.200 3.847.200 2.983.200 8.956.800 19.380.000 Niedersachsen Mecklenburg-Vorp. Hessen Hamburg Bremen Brandenburg 31.260 7.129 2.500 11.114 6.155 1.298 122.646 695.297 177.571 39.274 227.608 93.814 11,42 19,71 21,09 24,9 15,71 20,48 8722 2204 9434 53484 13659 3021 40 1309 0 3212 22224 6530 0 3.000.000 98.175.000 0 240.900.000 2 65 96.000 3.141.600 Zusätzliches Verwaltungs­ personal** 347.199 15,05 12763 1603 105.975.000 320 1.250.400 Nordrhein-Westfalen 6.222 28.657 15,29 4304 -0 28.125.000 Studierende 2013 18.632 355.915 14,4 3867 1413 79.575.000 26 15.672.000 Rheinland-Pfalz 2.509 113.394 13,12 4316 375 4.329.900.000 Zusätzlicher Finanzierungs­ bedarf Verwaltungs­ personal*** Baden-Württemberg 23.646 165.923 22,2 2711 1061 479.550.000 327 53.337.600 Saarland 7.413 55.954 11,2 4000 56746 1.666.800.000 Sachsen 4.264 56.113 14,34 201298 Zusätzlicher Finanzierungs­ bedarf wiss./künstl. Personal* Bayern 11.520 50.272 27,15 7216 6394 39.075.000 1.111 7.708.800 Personalstellen und Stellen­ äquivalente für wiss./künstl. Personal Berlin 2.264 35.243 15,24 17508 521 489.750.000 161 Sachsen-Anhalt 5.001 52.001 18,1 138.556.800 900.000 0 0 Schleswig-Holstein 3.625 2.616.881 19 Thüringen 144.552 Summe Quelle: Statistisches Bundesamt (2014c, S. 17 ff.; 37); eigene Berechnungen. *Ermittlung des durchschnittlichen gewichteten Einkommens bundesweit 75.000 € für wiss. Und künstlerisches Personal (C4/Ärzte an Uni-Kliniken: 95.000 €, C3 82.000 €, sonstige wiss. Beschäftigtem 64.000 €, Gewichtung 25 %, 18 %, 57 %). **Annahme auf je zwanzig neu zu schaffende Stellen für wiss. Personal eine neu zu schaffende Verwaltungsstelle. ***Ermittlung des durchschnittlichen gewichteten Einkommens bundesweit 48.000 € für Verwaltungspersonal (Höherer Dienst 62.000 €, gehobener Dienst 48.000 €, mittlerer Dienst 33.000 €, Einfacher Dienst 32.000 €; Gewichtung 23 %, 55 %, 21 %, 1 %). Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen Hochschulen Aufgrund des starken Anstiegs der Studierendenzahlen werden zusätzlich die Studierendenzahlen in den Bundes- ländern im Wintersemester 2015/2016 berücksichtigt. Tabelle 46: Absenkung der Betreuungsquote wiss./künstlerisches Personal zu Studierenden auf 1 zu 13 bezogen auf Studierende WS 2015/2016 (Mehrbedarf im Vergleich zu Tabelle 39) Studierende WS 2015/16 Baden-Württemberg Mehrbedarf 2014/15 zusätzliches wiss./künstl. Personal gegen­ über 2013 Zusätzlicher Finanzierungs­ bedarf wiss. und künstlerisches Personal* Zusätzliches Verwaltungs­ personal** Zusätzlicher Finanzierungsbedarf Verwaltungs­ personal*** 360.165 301 22.605.779 15 723.385 Bayern 377.704 228 17.122.713 11 547.927 Berlin 175.651 73 5.456.410 4 174.605 Brandenburg 49.321 0 0 0 0 Bremen 36.231 40 2.970.718 2 95.063 Hamburg 98.953 58 4.357.723 3 139.447 244.041 462 34.626.326 23 1.108.042 38.418 0 0 0 0 Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen 201.513 880 66.012.465 44 2.112.399 Nordrhein-Westfalen 750.937 1.642 123.133.713 82 3.940.279 Rheinland-Pfalz 121.259 0 0 0 0 Saarland 30.637 0 0 0 0 Sachsen 111.766 0 0 0 0 54.635 0 0 0 0 Schleswig-Holstein 57.869 0 0 0 0 Thüringen 50.167 0 0 0 0 2.759.267 3.684 276.285.846 184 8.841.147 Sachsen-Anhalt Summe * Ermittlung des durchschnittlichen gewichteten Einkommens bundesweit 75.000 € für wiss. Und künstlerisches Personal (C4/Ärzte an Uni-Kliniken: 95.000 €, C3 82.000 €, sonstige wiss. Beschäftigtem 64.000 €, Gewichtung 25 %, 18 %, 57 %). ** Annahme auf je zwanzig neu zu schaffende Stellen für wiss. Personal eine neu zu schaffende Verwaltungsstelle. *** Ermittlung des durchschnittlichen gewichteten Einkommens bundesweit 48.000 € für Verwaltungspersonal (Höherer Dienst 62.000 €, gehobener Dienst 48.000 €, mittlerer Dienst 33.000 €, Einfacher Dienst 32.000 €; Gewichtung 23 %, 55 %, 21 %, 1 %). Quelle: Kultusministerkonferenz (2015, S 240 f.), eigene Berechnungen. Daraus folgt ein bundesweiter Mehrbedarf von 4,4 Milliarden Euro für wissenschaftliches und künstlerisches Personal sowie 143 Mio. Euro für zusätzliches Verwaltungspersonal. Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen 63 64 Hochschulen 5.2. Erhöhung der Sachmittel Ebenso wie im Schulbereich ist auch im Hochschulbereich einer Erhöhung der Sachmittel notwendig, um einen ordentlichen Studienbetrieb zu ermöglichen. In der folgenden Tabelle wird der zusätzliche Finanzierungsbedarf dargestellt, wenn die Ressourcen für Sachmittel an den Hochschulen um 20 Prozent erhöht werden. Tabelle 47: Erhöhung der Sachmittel Studierende WS 2015/16 Baden-Württemberg Laufender Erhöhung laufende Sachaufwand je Sachmittel um 20 % Studierender je Studierenden (Grundmittel) 2014* Zusätzlicher Finanzierungsbedarf 360.165 2.801 560 201.762.992 Bayern 377.704 2.832 566 213.913.416 Berlin 175.651 2.647 529 92.992.450 49.321 1.395 279 13.764.110 Brandenburg Bremen 36.231 2.370 474 17.173.929 Hamburg 98.953 2.986 597 59.088.003 123.690.717 Hessen 244.041 2.534 507 38.418 2.688 538 20.654.439 201.513 3.786 757 152.583.225 Nordrhein-Westfalen 750.937 2.873 575 431.458.363 Rheinland-Pfalz 121.259 3.119 624 75.642.334 Saarland 30.637 2.001 400 12.259.089 Sachsen 46.786.142 Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen 111.766 2.093 419 Sachsen-Anhalt 54.635 2.955 591 32.287.974 Schleswig-Holstein 57.869 3.109 622 35.980.398 50.167 2.442 488 Thüringen Summe 2.759.267 24.500.359 1.554.537.939 * Der laufende Sachaufwand wird seit der Ausgabe Monetäre Hochschulzahlen 2010 des Statistischen Bundesamtes nicht mehr ausgewiesen. Der Wert für 2014 wurde ermittelt, indem die Steigerung der Hochschulausgaben je Studierenden von 2010 bis 2014 ermittelt wurde und diese Steigerungsrate für die Entwicklung des laufenden Sachaufwandes je Studierenden Quelle: Statistisches Bundesamt (2012, S. 44 ff. und 2015b, S. 302); eigene Berechnungen. zugrunde gelegt wurde. Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen Hochschulen 5.3. Zwischenfazit Die jährlichen Mehrausgaben für den Bereich Hochschulen sind in der folgenden Tabelle enthalten. Zu berücksichtigen ist, dass ein Mehrbedarf für das Bafög hier nicht eingeflossen, da das Bafög mittlerweile vollständig durch den Bund finanziert wird und daher im Kapitel „Finanzierung durch den Bund“ Berücksichtigung findet. Tabelle 48: Übersicht Finanzierungsbedarf für den Hochschulbereich Zusätzlicher Finanzierungs­bedarf wiss./künstl. Personal bezogen auf 2015 Baden-Württemberg 621.908.971 Bayern Berlin Zusätzlicher Erhöhung der Finanzierungs­bedarf Sachmittel Verwaltungs­personal bezogen auf 2015 Zusätzlicher Finanzierungsbedarf Summe 19.901.087 201.762.992 843.573.050 289.599.649 9.267.189 213.913.416 512.780.254 96.220.192 3.079.046 92.992.450 192.291.688 137.836.310 Brandenburg 120.225.000 3.847.200 13.764.110 Bremen 107.129.611 3.428.148 17.173.929 127.731.688 Hamburg 81.671.184 2.613.478 59.088.003 143.372.665 501.912.879 16.061.212 123.690.717 641.664.808 39.075.000 1.250.400 20.654.439 60.979.839 Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz 527.368.999 16.875.808 152.583.225 696.828.032 1.734.492.559 55.503.762 431.458.363 2.221.454.684 240.958.922 7.710.685 75.642.334 324.311.941 Saarland 0 0 12.259.089 12.259.089 Sachsen 98.175.000 3.141.600 46.786.142 148.102.742 3.000.000 96.000 32.287.974 35.383.974 35.980.398 Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Summe 0 0 35.980.398 28.125.000 900.000 24.500.359 53.525.359 4.489.862.967 143.675.615 1.554.537.939 6.188.076.521  Quelle: Eigene Berechnungen. Im Vergleich zu den vorhergehenden Berechnungen von Piltz (2011) fällt der zusätzliche Finanzierungsbedarf für den Hochschulbereich in Höhe von 6,1 Milliarden Euro geringer aus. Dies ist vor allem dem Umstand geschuldet, dass einerseits das Bafög hier in die Berechnungen nicht einfließt und anderseits Studiengebühren für das Erststudium in keinem Bundesland mehr bestehen. Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen 65 66 Weiterbildung 6. Weiterbildung Der Bereich Weiterbildung ist durch ein hohes Maß an Heterogenität gekennzeichnet. Dies betrifft zum einen die Formen der Weiterbildung, bei denen zwischen beruflicher, betrieblicher, persönlicher sowie politischer und kultureller Weiterbildung zu unterscheiden ist. Entsprechend unübersichtlich ist die Finanzierung dieses Bildungsbereiches. Die Unternehmen tragen einen großen Teil der Kosten für die betriebliche Weiterbildung. Dies ist auch richtig, da sie auch am stärksten von gut qualifizierten Beschäftigten profitieren. 6.1. Berufliche Weiterbildung Betriebliche Weiterbildung ist die Weiterbildung, die vom Arbeitgeber initiiert wird, damit z.B. die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens erhalten bleibt oder die Innovationsfähigkeit erhöht wird. Hierzu gehören die Erhaltungs- und die Anpassungsqualifizierung, d.h. Qualifizierungen für das eigene Aufgabengebiet sowie Umqualifizierung für eine gleich- oder höherwertige Aufgabe im Betrieb, wenn bisherige Arbeitsaufgaben wegfallen. Betriebliche Weiterbildung steht demnach im unmittelbaren Interesse der Unternehmen. Es müsste eigentlich daher selbstverständlich sein, dass sie in ausreichendem Umfang durchgeführt wird. Zwar ist die Beteiligung in den letzten Jahren in Deutschland angestiegen, allerdings findet Weiterbildung noch im hohen Maße selektiv statt. Die Teilnahmechance ist abhängig von verschiedenen Faktoren, wie z.B. dem Bildungsniveau und der beruf­ lichen Stellung. Weiterbildungsfonds entkoppeln die Weiterbildungsteilnahme von den dabei entstehenden Kosten, da die Arbeitgeber sich an der Finanzierung beteiligen – und zwar unabhängig davon, ob sie „ihren“ Mitarbeitern/innen Weiterbildung ermöglichen oder nicht. Damit können auch die Teilhabechancen von Beschäftigten steigen, die bisher unterproportional an Weiterbildung teilgenommen haben. Entsprechend fordern die Gewerkschaften seit Jahren, Weiterbildungsfonds verpflichtend einzurichten. Für die öffentliche Hand entstehen hier nur in geringem Umfang zusätzliche Kosten für die Umsetzung einer solchen Regelung. In der Vergangenheit wurden die Ausgaben der öffentlichen Hand in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber in solche Fonds ermittelt und bei der Berech- nung eines zukünftigen Bildungsbudgets in Höhe von 1,2 bis 2 Milliarden Euro zu Grunde gelegt.25 In dieser Untersuchung sollen die Aufwendungen der öffentlichen Hand für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst nicht berücksichtigt werden, da es sich nicht originär um Ausgaben zur Verbesserung des Bildungssystems handelt.26 Die Finanzierung der betrieblichen Weiterbildung ist originäre Aufgabe der Unternehmen. Dem Staat kommt hier gemeinsam mit den Tarifparteien die Aufgabe zu, strukturierende Regelungen festzulegen die sicherstellen, dass alle Beschäftigten gleichermaßen an Weiterbildungsmaßnahmen partizipieren können. Im Kern ist daher Aufgabe des Staates, ein Bundesweiterbildungsgesetz zu schaffen, in dem die Rahmenbedingungen für die Teilnahme an Weiterbildung geregelt werden. Flankierende Maßnahmen zur Umsetzung eines solchen Gesetzes können ohne große Probleme aus den bisher auch vorgesehenen Programmen zur Förderung der betrieblichen Weiterbildung des Bundes und der Länder, in der Regel finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, durchgeführt werden. Ein weiterer Bereich der beruflichen Weiterbildung betrifft die individuelle berufliche Weiterbildung, das bestehende Förderinstrument ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Hierauf wird an dieser Stelle nicht weiter eingegangen, auch wenn es zum Teil durch die Länder finanziert wird, denn es gehört aus systematischen Gründen in das folgende Kapitel zur Finanzierung durch den Bund. Ebenso wird der große Bereich der beruflichen Weiterbildung und der Förderung der Weiterbildung von Erwerbslosen nicht in diesem sondern in dem folgenden Kapitel zur Finanzierung durch den Bund bearbeitet. 25 Vgl. Jaich (2009, S. 31), Piltz (2011, S. 97). 26 Zwar könnte man mit Blick auf die öffentlichen Beschäftigten im Bildungsbereich argumentieren, dass die Finanzierung von deren Weiterbildungsmaßnahmen der Verbesserung des Bildungssystems dient. Da hierdurch jedoch eine strukturelle Ungleichbehandlung von Weiterbildungsaktivitäten einzelner Bereiche des öffentlichen Dienstes erfolgen würde, werden die Ausgaben der öffentlichen Hand für die Weiterbildung ihrer Beschäftigten insgesamt nicht berücksichtigt. Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen Weiterbildung 6.2. Persönliche Weiterbildung, Erwachsenenbildung Die Erwachsenbildung fristet seit Jahren im Segment der Weiterbildung ein Schattendasein. Während die berufliche Weiterbildung im Rahmen der Diskussion über die Förderung des Lebenslangen Lernens oder der Diskussion über den Fachkräftemangel an Aufmerksamkeit gewonnen haben spielt die Erwachsenbildung, deren Förderung im Wesentlichen durch die Länder und Kommunen erfolgt, in diesen Diskussionen nur eine untergeordnete Rolle. Für die persönliche Weiterbildung und die Erwachsenenbildung gilt, dass die Finanzen für die öffentliche Förderung seit den 80er Jahren systematisch reduziert wurden. Diese Entwicklung verlief nicht kontinuierlich, sondern in Brüchen und nochmals unterschiedlich in den einzelnen Bundesländern. Vor diesem Hintergrund fordert die GEW seit Jahren, dass 1 Prozent des Bildungsbudges in die Erwachsenenbildung fließt. Für das Jahr 2014 wurde berechnet, wie viele zusätzliche Ressourcen die Bundesländer aufwenden müssen, um dieses Ziel zu erreichen.27 Das Ergebnis wird in der folgenden Tabelle dargestellt. Zudem werden in der Tabelle die Steigerungen der Bildungsbudgets der Länder aufgrund der in diesem Gutachten durchgeführten Berechnungen berücksichtigt. Tabelle 49: Erhöhung der Mehrausgaben für die Erwachsenenbildung Mehrbedarf für ein Prozent des Bildungs­ budgets für WB bezogen auf 2014 Baden-Württemberg Zusätzlicher Finanzierungs­ Summe Finanzierungs­ bedarf aufgrund des bedarf für die ermittelten gestiegenen Erwachsenenbildung Bildungsbudget* 98.900.000 39.870.510 138.770.510 Bayern 118.000.000 33.867.631 151.867.631 Berlin 33.400.000 6.949.072 40.349.072 Brandenburg 11.200.000 3.823.866 15.023.866 Bremen 1.200.000 2.520.032 3.720.032 Hamburg 17.800.000 3.804.605 21.604.605 Hessen 65.100.000 17.683.914 82.783.914 Mecklenburg-Vorpommern 6.500.000 2.828.174 9.328.174 36.300.000 21.889.951 58.189.951 Nordrhein-Westfalen 94.600.000 66.378.415 160.978.415 Rheinland-Pfalz 46.400.000 11.937.130 58.337.130 6.600.000 4.675.369 11.275.369 Sachsen 29.000.000 6.091.935 35.091.935 Sachsen-Anhalt 13.300.000 2.958.311 16.258.311 Schleswig-Holstein 23.200.000 8.459.160 31.659.160 Niedersachsen Saarland Thüringen Summe 11.100.000 2.406.308 13.506.308 612.500.000 236.504.963 849.004.963 * Berücksichtigt werden die Bereiche Schule, Hochschule und Weiterbildung da auch nur diese Bereiche beim Bildungs­ Quelle: Jaich (2014, S. 57), eigene Berechnungen. budget in der Berechnung von 2014 berücksichtigt wurden 27 Jaich, (2014.17ff.) Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen 67 68 Weiterbildung 6.3. Aufbau von Beratungsstrukturen In dem Maße, in dem Lebenslanges Lernen als notwendige Strategie erkannt wird, um einerseits die Beschäftigungsfähigkeit der Menschen und andererseits die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Deutschlands zu erhalten, gewinnt das Thema Bildungsberatung zunehmend an Bedeutung. Dies ist vor allem auch dem Umstand geschuldet, dass die Umsetzung Lebenslangen Lernens in Deutschland mit einer stärkeren Ausrichtung auf die Eigenverantwortung und Selbststeuerung der Menschen verbunden ist. Deutlich wird dies z.B. bei der geplanten Einführung des Bildungssparens für Weiterbildungszwecke. Gerade hierfür ist es notwendig, ein umfassendes Beratungsangebot zu schaffen und dieses institutionell abzusichern. Über den finanziellen Aufwand für ein solches Beratungssystem, das in weiten Bereichen nur wenig spezifiziert ist, können nur Schätzungen angestellt werden. Als Richtgröße wird aber für eine Weiterbildungsberatung vorgeschlagen, dass auf kommunaler Ebene pro. 100.000 erwachsenen Einwohnern/innen eine Bildungsberatungsstelle anzubieten ist. Es wird davon ausgegangen, dass eine Beratungsstelle im Durchschnitt mit fünf Beschäftigten zu besetzen ist. Der zusätzliche Finanzierungsbedarf ist in der folgenden Tabelle abgebildet. Tabelle 50: Finanzierungsbedarf durch den Aufbau von Beratungsstrukturen Bevölkerung 18 bis 65 und älter Baden-Württemberg Beratungsstellen pro 100.000 erwachsene Einwohner Notwendige Personal­stellen bei 5 Beschäftigten je Beratungsstelle Laufender Finanzierungsbedarf* 8.741.000 87,41 437 23.076.240 Bayern 10.431.000 104,31 522 27.537.840 Berlin 2.863.000 28,63 143 7.558.320 Brandenburg 2.101.000 21,01 105 5.546.640 Bremen 555.000 5,55 28 1.465.200 1.461.000 14,61 73 3.857.040 Hessen 5.016.000 50,16 251 13.242.240 Mecklenburg-Vorpommern 1.378.000 13,78 69 3.637.920 Niedersachsen 6.452.000 64,52 323 17.033.280 14.618.000 146,18 731 38.591.520 3.340.000 33,4 167 8.817.600 850.000 8,5 43 2.244.000 Hamburg Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen 3.485.000 34,85 174 9.200.400 Sachsen-Anhalt 1.964.000 19,64 98 5.184.960 Schleswig-Holstein 2.338.000 23,38 117 6.172.320 Thüringen Summe 1.874.000 18,74 94 4.947.360 67.468.000 674,68 3.373 178.115.520 * Annahme, Personalkosten in Höhe von 52.800 €. Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen Quelle: Statistisches Bundesamt (2014b, S. 32). Weiterbildung 6.4. Zwischenfazit Die jährlichen Mehrausgaben für den Bereich Weiterbildung werden in der folgenden Tabelle dargestellt. Zu berücksichtigen ist, dass ein Mehrbedarf für das AFBG sowie Maßnahmen der Agenturen für Arbeit hier nicht einfließen, sondern im Kapitel „Finanzierung durch den Bund“ Berücksichtigung finden. Tabelle 51: Übersicht zusätzlicher Finanzierungsbedarf in der Weiterbildung Finanzierungsbedarf für die Erwachsenenbildung Aufbau von Beratungs­ strukturen Summe Finanzierungs­ bedarf Weiterbildung Baden-Württemberg 138.770.510 23.076.240 161.846.750 Bayern 151.867.631 27.537.840 179.405.471 Berlin 40.349.072 7.558.320 47.907.392 Brandenburg 15.023.866 5.546.640 20.570.506 3.720.032 1.465.200 5.185.232 Hamburg 21.604.605 3.857.040 25.461.645 Hessen 82.783.914 13.242.240 96.026.154 9.328.174 3.637.920 12.966.094 Bremen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz 58.189.951 17.033.280 75.223.231 160.978.415 38.591.520 199.569.935 58.337.130 8.817.600 67.154.730 Saarland 11.275.369 2.244.000 13.519.369 Sachsen 35.091.935 9.200.400 44.292.335 Sachsen-Anhalt 16.258.311 5.184.960 21.443.271 Schleswig-Holstein 31.659.160 6.172.320 37.831.480 Thüringen 13.506.308 4.947.360 18.453.668 849.004.963 178.115.520 1.027.120.483 Summe  Quelle: Eigene Berechnungen. Im Vergleich zu den vorhergehenden Berechnungen von Piltz (2011) fällt der zusätzliche Finanzierungsbedarf für den Weiterbildungsbereich in Höhe von einer Milliarden Euro geringer aus. Dies ist vor allem dem Umstand geschuldet, dass einerseits die Weiterbildungsmaßnahmen für das Personal im öffentlichen Dienst nicht berücksichtigt wurden und anderseits das AFBG sowie die Maßnahmen der Agentur für Arbeit in die Berechnungen nicht enthalten sind. Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen 69 70 Finanzierung durch den Bund 7. Finanzierung durch den Bund Auch wenn Bildung und deren Finanzierung zu einem großen Teil Aufgabe der Bundesländer ist, so ist der Bund doch in einigen Bereichen an der Finanzierung beteiligt – zu nennen sind zum Beispiel die Ausbauprogramme für Kindertagesplätze, Ganztagsschulplätze oder der Hochschulpakt. Auf letztere wurde bereits verwiesen. Zudem werden einzelne Programme der beruflichen Ausund Weiterbildung durch den Bund organisiert und finanziert. Deutlich wird die Beteiligung des Bundes an den Förderprogrammen Bafög und AFBG, die im Folgenden näher in den Blick genommen werden sollen. Zudem spielt auf Bundesebene die Weiterbildung von Erwerbslosen eine große Rolle wenn auch nicht im Kern durch den Bund, sondern durch die Beitragszahler, finanziert. 7.1. Bafög Die mehr als 40-jährige Geschichte des Bafög ist durchaus wechselhaft verlaufen, vom Vollzuschuss über das Volldarlehen zum hälftigen Zuschuss/Darlehen-Modell. Die vorerst letzten Schritte dieser Entwicklung sind die vollständige Finanzierungsübernahme des Bafögs durch den Bund. Mit der Bafög-Novelle im August 2014 ist festgelegt worden, dass die Bafög Sätze ab Herbst 2016 um sieben Prozent steigen. Einige Veränderungen weisen in die richtige Richtung, reichen allerdings nicht weit genug. So ist die Altersgrenze bei Studienbeginn für eine Förderung des Master-Studiums auf 35 Jahre angehoben worden. Erstrebenswert ist aber im Sinne eines modernen Förderrechts die vollständig Abschaffung der Altersgrenze bzw. diese zumindest weit nach hinten zu schieben auf eine Altersgrenze von z.B. 50 Jahren. Die Entwicklung zeigt, dass das Bafög mit der aktuellen Entwicklung im Hochschulbereich – hier die Zunahme der Studierendenzahlen – nicht schritthalten kann. Trotz steigender Studierendenzahlen ist der finanzielle Aufwand für das Bafög in den letzten Jahren gesunken, von 28 29 30 31 2,365 Milliarden Euro im Jahr 2012, auf 2,349 Milliarden Euro in 2013 und 2,281 Milliarden Euro in 2014 für die Förderung von Studierenden.28 Entsprechend ist die Zahl der geförderten Studierenden von 671.000 im Jahr 2012 auf 647.000 in 2014 zurückgegangen. Ein Vorschlag zur Verbesserung der Bafög-Bedingungen besteht darin, den Darlehensanteil abzuschaffen. Im Jahre 2008 betrug die Summe der Darlehensrückzahlungen bei Bafög 395 Mio. Euro29. Wird dieser Wert hochgerechnet auf die Anzahl der Bafög Empfänger 2014 so müsste der Betrag ungefähr 500 Mio. Euro betragen. Dieser wäre dann zukünftig von der öffentlichen Hand zu übernehmen. 7.2. Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) Das vom Bund und den Ländern gemeinsam finanzierte AFBG sichert einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen.30 Hinsichtlich der finanziellen Ausgestaltung läuft das AFBG quasi hinter dem Bafög, eine Anpassung der Fördersätze erfolgt entsprechend im Anschluss an eine Bafög-Novelle. Seit der Novelle des AFBG im Jahre 2002 ist es zu einem kontinuierlichen Anstieg der Inanspruchnahme gekommen, so stieg die Zahl der Geförderten von 121.817 im Jahr 2003 auf 171.396 im Jahre 2014. Ursprünglich als reines Förderinstrument für Absolventen der dualen Berufsausbildung gedacht, werden mittlerweile auch Qualifizierungen für Pflegeberufe und ErzieherInnen bezahlt, Letztgenannte bilden mittlerweile die zweitgrößte Gruppe der Geförderten. Ebenso wie beim Bafög könnte der Darlehensanteil beim AFBG, der in der Regel auch höher liegt eine Hemmschwelle für die Inanspruchnahme sein. Die Aufwendungen für das AFBG werden in 2014 für den Bund in Höhe von 187 Mio. Euro und für die Länder mit 53 Mio. Euro, insgesamt also 240 Mio. Euro ausgewiesen.31 Die Rückflüsse aus Darlehensrückzahlungen werden nicht offen gelegt. Deshalb sei hier von einem Drittel Zuschuss ausgegangen, was einem Betrag in Höhe von jährlich ca. 160 Mio. Euro entspricht. Die im Herbst 2015 beschlossene AFGB-Novelle, die im August 2016 in Kraft tritt, wird hier zu keinen grundlegend anderen Zahlen führen. Vgl. http://www.studentenwerke.de/sites/default/files/dsw_tabelle_bafoeg-daten_2001-2014.pdf http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/004/1700485.pdf. Neuere Zahlen sind nicht verfügbar. Damit sind die Länder auch an der Finanzierung beteiligt. Aufgrund der Nähe zum Bafög wird das AFBG jedoch im Abschnitt Bund behandelt. Bundesinstitut für Berufsbildung (2015, S. 363). Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen Finanzierung durch den Bund 7.3. Bundesagentur für Arbeit Von besonderer Bedeutung im Bereich der beruflichen Weiterbildung ist die Förderung von Maßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit (BA). Die BA stellt nach den privaten Unternehmen den größten Finanzier der Weiterbildung dar. Sie ist eine Körperschaft des öffentli-chen Rechts mit Sitz in Nürnberg. Seit der Verabschiedung des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) im Jahre 1969 durch die große Koalition finanziert die BA Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen, die heute einheitlich als Weiterbildungsmaßnahmen bezeichnet werden, nachdem das Arbeitsförderungsreformgesetz die Vorschriften des Arbeitsförderungsgesetzes zum 1. Januar 1998 in das Sozialgesetzbuch (SGB) III überführt hat. Die Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ist seit vielen Jahren zusammengefasst als Anpassung an die sich ständig verschlechternden Beschäftigungsbedingungen zu kennzeichnen. Während im Jahr 2001 noch insgesamt 6,982 Milliarden Euro aufgewandt wurden, sind es 2014 nur noch 2,057 Milliarden Euro.32 Auch wenn die Arbeitsmarktsituation sich etwas entspannt hat, kann ein Rückgang der Förderung der Weiterbildung von Erwerbslosen in diesem Umfang nicht sachlogisch erklärt werden. Ziel muss es daher sein, die Ressourcen für die Weiterbildung von Erwerbslosen wieder auf das Niveau von 2011 zu heben, d.h. 4,925 Milliarden Euro jährlich mehr auszugeben. 32 7.4. Zwischenfazit Die vorhergehenden Ausführungen zeigen, dass auch auf der Bundesebene erheblich zusätzliche Ressourcen aufgewandt werden sollten, wie die folgende Tabelle zeigt. Tabelle 52: Übersicht zusätzlicher Finanzierungsbedarf Bund Zusätzliche Ressourcen Bafög 0,500 Mrd. € AFBG 0,140 Mrd. € WB von Erwerbslosen 4,925 Mrd. € 5,565 Mrd. €  Quelle: Eigene Berechnungen. Bundesinstitut für Berufsbildung (2015, S. 364). Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen 71 72 Exkurs 8. Exkurs: Zusätzlicher Bedarf zur Integration von Geflüchteten in den Bildungsbereich Bildung ist die zentrale Voraussetzung zur Vermittlung grundlegender Kompetenzen für gesellschaftliche Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben in wirtschaftlicher Unabhängigkeit. Für Flüchtlinge und Asylsuchende gilt, was für alle Menschen gilt: Bildung ist ein Menschenrecht. Viele der Menschen, die jetzt nach Deutschland kommen, werden hier auf Dauer eine neue Heimat finden. Daher ist es notwendig, diese Menschen möglichst schnell in das Bildungssystem zu integrieren. Das Bildungssystem selbst wird damit vor eine gewaltige Herausforderung gestellt. Bei ca. eine Million Flüchtlingen, so verschiedene Schätzungen, die 2015 in Deutschland angekommen sind, bedeutet dies ungefähr 100.000 Kinder die zusätzlich in Kindertageseinrichtungen betreut werden müssen sowie zusätzlich 300.000 junge Menschen, die beschult werden müssen.33 Wichtig ist, dass die Unterbringung in Ganztagskindergärten sowie integrierten Ganztagsschulen erfolgt. Nur dadurch kann eine schnelle Integration gelingen.34 Die Kosten für einen Ganztagskindergartenplatz betrugen in Deutschland im Durchschnitt 6.045 Euro im Jahr 2014. Werden die Qualitätsverbesserungen die in diesem Gutachten für den Kita-Bereich formuliert wurden, zu den Durchschnittskosten addiert, ergeben sich ca. 7.000 Euro für einen zusätzlichen Ganztagskindergartenplatz. Bei 100.000 zusätzlichen Plätzen ergibt sich ein zusätzlicher jährlicher Finanzierungsbedarf in Höhe von 700 Mio. Euro. Die Kosten für einen Ganztagsschulplatz betrugen im Durchschnitt im Jahre 2014 in Deutschland 6.850 Euro. Werden die Qualitätsverbesserungen die in diesem Gutachten für den allgemeinbildenden Schulbereich formuliert wurden, zu den Durchschnittskosten addiert, ergeben sich ca. 7.500 Euro für einen zusätzlichen Ganztagsschulplatz. Bei jährlich ca. 300.000 zusätzlichen Plätzen ergibt ein jährlicher Finanzierungsbedarf in Höhe von 2,25 Milliarden Euro. Zentral für die Integration von Flüchtlingen sind jedoch die Integrationskurse, eingeführt im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes im Jahr 2005. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen zum Erwerb der deutschen Sprachkenntnisse für Ausländer/innen in Deutschland.35 Für das Jahr 2016 wird – nach Erweiterung der Zielgruppe auf Geflüchtete mit guter Bleibeperspektive – mit einem Bedarf von 430.000 Plätzen für Integrationskurse gerechnet. Zudem ist bei der Ermittlung des Finanzieurngsbedarf zu berücksichtigten, dass der bsiher den Trägern erstattet Stundensatz je Teilnehmer/in in Höhe von 2,94 Euro nicht ausreicht. Soll qualifikationsadäquates Personal eingestellt werden, ist ein Mindeststundensatz von 4,40 Euro notwendig. Es ergibt sich somit ein jährlicher Finanzierungsbedarf in Höhe von 1,25 Milliarden Euro.36 In der folgenden Tabelle werden die jährlichen Bildungsausgaben zur Bewältigung der Integration von Flüchtlingen aufgeführt. Tabelle 53: Integration von Geflüchteten in den Bildungsbereich Zusätzlicher Finanzierungsbedarf Kindertagesstätten 0,7 Mrd. € Allgemeinbild. Schulen 2,25 Mrd. € Integrationskurse 1,25 Mrd. € 4,2 Mrd. €  Quelle: Eigene Berechnungen. Bei aller gebotener Vorsicht, da sowohl die Zahlen über Flüchtlinge und deren Bildungsbedarf sehr grob geschätzt sind, ergibt sich ein jährlicher Finanzierungsbedarf in Höhe 4,2 Milliarden Euro zur Bewältigung der Integration von Flüchtlingen notwendig. 33 Ob ein Teil dieser Kita- oder Schulplätze aufgrund der demografischen Entwicklung nicht zusätzlich geschaffen werden muss, kann an dieser Stelle nicht beantwortet werden. Hier müssen die spezifischen regionalen Bedingungen in den Blick genommen werden. Wenn es aber darum geht, Flüchtlingskinder nicht in strukturschwachen Regionen zu betreuen oder beschulen, wird es sicherlich nur wenig Möglichkeiten geben, aufgrund demogarfische Entwicklungen freiwerde Plätze zu nutzen. 34 Daneben fallen voraussichtlich erhebliche Kosten für die berufliche Qualifizierung von Flüchtlingen im Berufsbildungs- oder Hochschulbereich an. Da bisher keine verlässlichen Angaben über durchschnittliche berufliche Kompetenzen gibt, können hierfür keine Kostenschätzungen vorgenommen werden. 35 Geregelt wird die Durchführung in der Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung - IntV). Der Integrationskurs umfasst 660 Unterrichtsstunden. In 600 Stunden vermittelt der Sprachkurs Deutschkenntnisse bis zum Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens; der anschließende 60-stündige Orientierungskurs vermittelt Kenntnisse über die Gesellschaft, Kultur und Geschichte Deutschlands. 36 Es handelt sich hierbei um einen Mehrbedarf gegenüber 2015 aufgrund höherem Stundensatz und größerer Fallzahl in Höhe von 890 Mio. €. Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen Zusammenschau und Ergebnis 73 9. Zusammenschau und Ergebnis Die Zusammenfassung der Ergebnisse aus den vorhergehenden Kapiteln wird in der folgenden Tabelle dargestellt. Tabelle 54: Zusammenfassung zusätzlicher Finanzierungsbedarf durch die Länder und Kommunen Kindertagesstätten Allgemeinbildende Schulen * Berufliche Bildung Hochschule Weiterbildung Baden-Württemberg 1.540.155.831 2.746.137.167 982.231.414 843.573.050 161.846.750 6.273.944.212 Bayern 1.936.414.140 2.942.971.366 627.409.727 512.780.254 179.405.471 6.198.980.958 Berlin 431.782.461 489.667.445 154.509.476 192.291.688 47.907.392 1.316.158.462 Brandenburg 386.677.025 285.268.765 49.092.841 137.836.310 20.570.506 879.445.447 Bremen 97.010.186 127.265.617 38.039.811 127.731.688 5.185.232 395.232.534 Hamburg 209.193.493 264.679.492 90.829.000 143.372.665 25.461.645 733.536.295 Hessen 859.328.627 1.104.426.452 284.157.607 641.664.808 96.026.154 2.985.603.648 Mecklenburg-Vorpommern 257.355.686 259.504.945 57.287.992 60.979.839 12.966.094 648.094.556 Niedersachsen 992.961.092 1.474.114.400 410.664.074 696.828.032 75.223.231 3.649.790.829 Nordrhein-Westfalen 2.353.031.182 4.195.437.991 911.768.212 2.221.454.684 199.569.935 9.881.262.004 Rheinland-Pfalz 374.240.289 945.734.466 178.488.656 324.311.941 67.154.730 1.889.930.082 Saarland 138.071.448 182.501.316 57.758.504 12.259.089 13.519.369 404.109.726 Sachsen 711.192.238 474.380.397 165.871.847 148.102.742 44.292.335 1.543.839.559 Sachsen-Anhalt 357.428.505 287.131.235 60.946.036 35.383.974 21.443.271 762.333.021 Schleswig-Holstein 347.400.943 723.808.161 151.856.857 35.980.398 37.831.480 1.296.877.839 Thüringen 314.040.921 159.834.224 132.783.003 53.525.359 18.453.668 678.637.175 11.310.839.106 16.662.863.439 6.956.538.289 6.188.076.521 1.027.120.483 42.145.437.838 Deutschland * Ohne Inklusion, da hier unterschiedliche Szenarien gebildet wurden. Dem Anteil der Länder und der Kommunen in Höhe von bundesweit 42,1 Milliarden Euro sind aber noch die zusätzlichen Aufwendungen für die Umsetzung von Inklusion in den Schulen hinzuzufügen. Diese betrage jährlich je nach Szenario zwischen 4,3 Milliarden Euro und 3,6 Milliarden Euro. Die Ausgaben insgesamt für die Länder liegen somit zwischen 46,4 Milliarden Euro und 45,7 Milliarden Euro.37 Zusammen mit den notwendigen zusätzlichen Mitteln des Bundes38 in Höhe von 5,565 Milliarden Euro sowie den Aufwendungen für die Integration von Flüchtlingen in Höhe von 4,2 Milliarden Euro ergeben sich somit insge37 38 Summe Quelle: Eigene Berechnungen. samt zusätzliche jährliche Ausgaben zur Verbesserung des Bildungssystems in Höhe von 57,5 Milliarden Euro bis 56,2 Milliarden Euro, je nach zugrunde gelegtem Szenario für die Umsetzung von Inklusion. Die Summe liegt damit fast auf gleicher Höhe wie der zuletzt von Piltz 2011 ermittelten Wert von 56,8 Milliarden Euro. Dies hat verschiedene Ursachen. Tatsächlich hat es im Bildungssystem in einzelnen Segmente Verbesserungen in der Quantität und Ausstattung gegeben, zu nennen ist etwa die Abschaffung der Studiengebühren oder die teilweise Abschaffung von Elternbeiträgen für Kindertagesstätten oder auch der Ausbau der Kindertagesbetreu- Nicht berücksichtigt sind hier die Länderausgaben für das AFBG, diese werden vollständig bei den Bundesausgaben berücksichtigt. Berücksichtig werden hier auch die zusätzlichen Aufwendungen der Länder für das AFBG sowie Maßnahmen der BA. Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen 74 Zusammenschau und Ergebnis ung vor allem für unter 3-jährige Kinder. Im Kern aber ist in den letzten Jahren kein deutlich wahrnehmbares Umsteuern erfolgt. Die schon vor Jahren festgestellte Unterausstattung besteht fort. Die teilweise bestehenden größeren Unterschiede bei dem ermittelten zusätzlichen Finanzierungsbedarf in den einzelnen Bildungsbereichen beruhen daher auf unterschiedlichen Vorgehensweisen der Ermittlung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs. Beispielsweise wird mittlerweile davon ausgegangen, dass Ausgaben der öffentlichen Hand für die Weiterbildung ihrer Beschäftigten nicht als Bildungsausgaben anzusehen sind, auch wenn diese Maßnahmen in öffentlichen Bildungseinrichtungen durchaus zu Qualitätsverbesserungen der Bildung führen können. Die Berechnungen zeigen aber vor allem auch: Es gibt noch viel zu tun, um das deutsche Bildungssystem international anschlussfähig zu machen. Finanzierungsmodelle hierfür liegen vor. Diese zeigen, dass durch eine gerechtere Steuerpolitik nicht nur eine fairere Lastenverteilung möglich ist, sondern auch gleichzeitig das Steueraufkommen insgesamt angehoben werden kann, um notwenige Maßnahmen zur Daseinsführsorge öffentlich zu finanzieren. Abschließend sei noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, notwendigen Ressourcen für den Aufbau bzw. Erhalt von Investitionen, d.h. den Bau und der Unterhalt der Bildungsgebäude nicht berücksichtigt wurde. Der Grund hierfür ist, dass der Datenbestand unzureichend ist und daher keine verlässlichen Aussagen möglich sind. Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen Literaturverzeichnis 10 Literaturverzeichnis Autorengruppe Bildungsberichterstattung (2014): Bildung in Deutschland 2014. Ein indikatorengestützter Bericht mit einer Analyse zur Bildung von Menschen mit Behinderungen, Bielefeld Bundesinstitut für Berufsbildung (2014): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2014. Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung, Bielefeld Bundesinstitut für Berufsbildung (2015): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2015. Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung, Bielefeld Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2015): Fünfter Bericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes, Bonn Burger, Jürgen (2012): Es reicht nicht, in BLZ 03/2014 Heimann, Klaus (2013): Inklusion: In der dualen Berufsausbildung kann sie gelingen, WISO-Direkt November 2013, Friedrich-EbertStiftung, Bonn Jaich, Roman (2008): Gesellschaftliche Kosten eines zukunftsfähigen Bildungssystems, Hans-Böckler-Stiftung, Arbeitspapier 165, Düsseldorf Jaich, Roman (2009): Reicht das Zehn-Prozent-Ziel des Dresdener Bildungsgipfels für eine nachhaltige Reform des Bildungssystems? 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Gütersloh: Bertelsmann Kultusministerkonferenz (2012): Schüler, Klassen, Lehrer und Absolventen der Schulen 2002 bis 2011 Statistische Veröffentlichungen der Kultusministerkonferenz, Dokumentation Nr. 198., Berlin, Kultusministerkonferenz (2015a): Schüler, Klassen, Lehrer und Absolventen der Schulen 2005 bis 2014, Statistische Veröffentlichungen der Kultusministerkonferenz, Dokumentation Nr. 209 – Dezember 2015, Berlin Kultusministerkonferenz (2015b): Allgemein bildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland – Statistik 2009 bis 2013, Berlin Kultusministerkonferenz (2015c): Übersicht über die Pflichtstunden der Lehrkräfte an allgemein bildenden und beruflichen Schulen Schuljahr 2015/2016, Stand: September 2015, www.kmk.org/fileadmin/pdf/Statistik/Pflichtstunden_der_Lehrer_2015.pdf OECD (2014): Bildung auf einen Blick – Ländernotiz Deutschland, www.oecd.org/berlin/publikationen/bildung-auf-einen-blick2014-deutschland.pdf, Piltz, Hendrik (2011): Bildungsfinanzierung für das 21. 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Personal an Hochschulen 2013, Fachserie 11, Reihe 4.4, Wiesbaden, Statistisches Bundesamt (2014e): Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege am 01.03.2014, Wiesbaden Statistisches Bundesamt (2015a): Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Ausgaben und Einnahmen. 2013, Wiesbaden Statistisches Bundesamt (2015b): Bildung und Kultur. Studierende an Hochschulen Wintersemester 2014/2015. Fachserie 11, Reihe 4.1., Wiesbaden Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen 75 76 Literaturverzeichnis Statistisches Bundesamt (2015c): Bildungsausgaben. Ausgaben je Schülerin und Schüler 2012, Wiesbaden Statistisches Bundesamt (2015d): Bildung und Kultur. Allgemeinbildende Schulen. Schuljahr 2013/2014. Fachserie 11. Reihe 1, Wiesbaden Statistisches Bundesamt (2015e): Schnellmeldeergebnisse der Hochschulstatistik zu studierenden und Studienanfänger/-innen. Vorläufige Ergebnisse Wintersemester 2015/16, Wiesbaden Statistisches Bundesamt (2015f): Bildungsfinanzbericht 2015, Wiesbaden Viernickel, S./Fuchs-Rechlin, K. (2015): Expertise Fachkraft-Kind-Relation und Gruppengröße in Kindertageseinrichtungen. Grundlagen, Analysen, Berechnungsmodell, Freiburg Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen Antrag auf Mitgliedschaft Online Mitglied werden www.gew.de/mitglied-werden Bitte in Druckschrift ausfüllen Berufliches (bitte umseitige Erläuterungen beachten) Persönliches Nachname (Titel) Vorname Berufsbezeichnung (für Studierende: Berufsziel), Fachgruppe Straße, Nr. Diensteintritt / Berufsanfang Postleitzahl, Ort Tarif- / Besoldungsgebiet Telefon / Fax Tarif- / Besoldungsgruppe E-Mail monatliches Bruttoeinkommen (falls nicht öffentlicher Dienst) Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Stufe seit Betrieb / Dienststelle / Schule gewünschtes Eintritt sdatum Träger des Betriebs / der Dienststelle / der Schule bisher gewerkschaftlich organisiert bei von weiblich bis (Monat/Jahr) Straße, Nr. des Betriebs / der Dienststelle / der Schule männlich Postleitzahl, Ort des Betriebs / der Dienststelle / der Schule Beschäftigungsverhältnis: angestellt beurlaubt ohne Bezüge bis beamtet in Rente/pensioniert befristet bis Referendariat/Berufspraktikum teilzeitbeschäftigt mit Std./Woche im Studium arbeitslos teilzeitbeschäftigt mit Prozent Altersteilzeit Sonstiges Honorarkraft in Elternzeit bis Jedes Mitglied der GEW ist verpflichtet, den satzungsgemäßen Beitrag zu entrichten. Mit meiner Unterschrift auf diesem Antrag erkenne ich die Satzung der GEW an. Ort / Datum Unterschrift Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Reifenberger Str. 21, 60489 Frankfurt a. M. Gläubiger-Identifikationsnummer DE31ZZZ00000013864 SEPA-Lastschriftmandat: Ich ermächtige die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der GEW auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vorname und Name (Kontoinhaber) _ _ _ _ _ _ _ _I_ _ _ Kreditinsti tut (Name und BIC) _ _ _ _I_ _ _ _I_ _ _ _I_ _ _ _I_ _ _ _I_ _ IBAN Ort / Datum Unterschrift Die uns von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sind nur zur Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben auf Datenträgern gespeichert und entsprechend den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes geschützt. Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag an den für Sie zuständigen Landesverband der GEW bzw. an den Hauptvorstand. Vielen Dank – Ihre GEW Fachgruppe Nach § 22 der GEW-Satzung bestehen folgende Fachgruppen: • Erwachsenenbildung • Gesamtschulen • Gewerbliche Schulen • Grundschulen • Gymnasien • Hauptschulen • Hochschule und Forschung • Kaufmännische Schulen • Realschulen • Schulaufsicht und Schulverwaltung • Sonderpädagogische Berufe • Sozialpädagogische Berufe Bitte ordnen Sie sich einer dieser Fachgruppen zu. Tarifgruppe/Besoldungsgruppe Die Angaben der Entgelt- oder Besoldungsgruppe ermöglicht die korrekte Berechnung des satzungsgemäßen Beitrags. Sollten Sie keine Besoldung oder Entgelt nach TVöD/TV-L oder TV-H erhalten, bitten wir Sie um die Angabe Ihres Bruttoeinkommens. Betrieb/Dienststelle Arbeitsplatz des Mitglieds. Im Hochschulbereich bitte den Namen der Hochschule/der Forschungseinrichtung und die Bezeichnung des Fachbereichs/Fachs angeben. Mitgliedsbeitrag • BeamtInnen zahlen 0,78 Prozent der Besoldungsgruppe und -stufe, nach der sie besoldet werden. • Angestellte mit Tarifvertrag zahlen 0,73 Prozent der Entgeltgruppe und -stufe, nach der vergütet wird; Angestellte ohne Tarifvertrag zahlen 0,7 Prozent des Bruttogehalts. • Der Mindestbeitrag beträgt immer 0,6 Prozent der untersten Stufe der Entgeltgruppe 1 des TVöD. • Arbeitslose zahlen ein Drittel des Mindestbeitrags. • Studierende zahlen einen Festbetrag von 2,50 Euro. • Mitglieder im Referendariat oder Praktikum zahlen einen Festbetrag von 4 Euro. • Bei EmpfängerInnen von Pensionen beträgt der Beitrag 0,68 Prozent des Bruttoruhestandsbezuges. Bei RentnerInnen beträgt der Beitrag 0,66 Prozent der Bruttorente. Weitere Informationen sind der Beitragsordnung zu entnehmen. Ihr Kontakt zur GEW GEW Baden-Württemberg Silcherstraße 7 70176 Stuttgart Telefon: 0711/21030-0 Telefax: 0711/21030-45 info@gew-bw.de www.gew-bw.de GEW Hamburg Rothenbaumchaussee 15 20148 Hamburg Telefon: 040/414633-0 Telefax: 040/440877 info@gew-hamburg.de www.gew-hamburg.de GEW Rheinland-Pfalz Neubrunnenstraße 8 55116 Mainz Telefon: 06131/28988-0 Telefax: 06131/28988-80 gew@gew-rlp.de www.gew-rlp.de GEW Thüringen Heinrich-Mann-Straße 22 99096 Erfurt Telefon: 0361/59095-0 Telefax: 0361/59095-60 info@gew-thueringen.de www.gew-thueringen.de GEW Bayern Schwanthalerstraße 64 80336 München Telefon: 089/544081-0 Telefax: 089/53894-87 info@gew-bayern.de www.gew-bayern.de GEW Hessen Zimmerweg 12 60325 Frankfurt Telefon: 069/971293-0 Telefax: 069/971293-93 info@gew-hessen.de www.gew-hessen.de GEW Saarland Mainzer Straße 84 66121 Saarbrücken Telefon: 0681/66830-0 Telefax: 0681/66830-17 info@gew-saarland.de www.gew-saarland.de GEW-Hauptvorstand Reifenberger Straße 21 60489 Frankfurt a.M. Telefon: 069/78973-0 Telefax: 069/78973-201 info@gew.de www.gew.de GEW Berlin Ahornstraße 5 10787 Berlin Telefon: 030/219993-0 Telefax: 030/219993-50 info@gew-berlin.de www.gew-berlin.de GEW Mecklenburg-Vorpommern Lübecker Straße 265a 19059 Schwerin Telefon: 0385/48527-0 Telefax: 0385/48527-24 landesverband@gew-mv.de www.gew-mv.de GEW Sachsen Nonnenstraße 58 04229 Leipzig Telefon: 0341/4947404 Telefax: 0341/4947406 gew-sachsen@t-online.de www.gew-sachsen.de GEW Brandenburg Alleestraße 6a 14469 Potsdam Telefon: 0331/27184-0 Telefax: 0331/27184-30 info@gew-brandenburg.de www.gew-brandenburg.de GEW-Hauptvorstand Parlamentarisches Verbindungsbüro Berlin Wallstraße 65 10179 Berlin Telefon: 030/235014-0 Telefax: 030/235014-10 parlamentsbuero@gew.de GEW Niedersachsen Berliner Allee 16 30175 Hannover Telefon: 0511/33804-0 Telefax: 0511/33804-46 email@gew-nds.de www.gew-nds.de GEW Sachsen-Anhalt Markgrafenstraße 6 39114 Magdeburg Telefon: 0391/73554-0 Telefax: 0391/73134-05 info@gew-lsa.de www.gew-lsa.de GEW Bremen Bahnhofsplatz 22-28 28195 Bremen Telefon: 0421/33764-0 Telefax: 0421/33764-30 info@gew-hb.de www.gew-bremen.de GEW Nordrhein-Westfalen Nünningstraße 11 45141 Essen Telefon: 0201/29403-01 Telefax: 0201/29403-51 info@gew-nrw.de www.gew-nrw.de GEW Schleswig-Holstein Legienstraße 22-24 24103 Kiel Telefon: 0431/5195-1550 Telefax: 0431/5195-1555 info@gew-sh.de www.gew-sh.de www.gew.de
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