Gewerkschaft
Erziehung und Wissenschaft
Bildungsfinanzierung der
öffentlichen Hand –
Stand und Herausforderungen
Schlussbericht von Dr. Roman Jaich
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Mit Unterstützung der Max-Traeger-Stiftung
Impressum
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Hauptvorstand
Verantwortlich: Ansgar Klinger (V.i.S.d.P.)
Reifenberger Str. 21
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E-Mail: info@gew.de
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Autor: Dr. Roman Jaich
Redaktion: Dr. Kai Eicker-Wolf, Ansgar Klinger
Gestaltung: Karsten Sporleder, Wiesbaden
Illustrationen: pablofdezr / Thinkstock.de
Druck: Druckerei Zarbock
ISBN: 978-3-944763-30-9
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Februar 2016
INHALT
Inhalt
TABELLENVERZEICHNIS
5
VORWORT
9
1. EINLEITUNG
11
2. KINDERTAGESSTÄTTEN/ELEMENTARBEREICH
13
2.1.
Einführung
2.2. Ausbau der Betreuung für unter dreijährige Kinder
2.3. Ausbau der Ganztagsbetreuung
2.4.
Verbesserung der Betreuungsquote
2.5.
Ressourcen für zusätzliches Leitungspersonal
2.6.
Abschaffung der Elternbeiträge
2.7.
Aufbau von Personalreserven
2.8. Zwischenfazit
3. ALLGEMEINBILDENDE SCHULEN
29
3.1.
Einführung
3.2.
Ausbau des Angebots an Ganztagsschulen
3.3. Reduzierung der Pflichtstunden für Lehrerinnen und Lehrer
3.4.
Ausweitung von Schulsozialpädagogen und Schulpsychologen
3.5. Verbesserung des Lehrer-Schüler-Verhältnisses
3.6.
Personalpuffer für Vertretung bei Krankheit, Fortbildung, Urlaub usw.
3.7.
Verbesserte Ausstattung der Schulen mit Sachmitteln
3.8. Inklusion
3.9. Zwischenfazit
4. BERUFLICHE BILDUNG
4.1.
4.2.
4.3.
4.4.
29
30
36
37
39
41
42
42
49
51
Sicherung des Angebots an Ausbildungsplätzen
Verbesserung der Rahmenbedingungen an den beruflichen Schulen
Inklusion an berufsbildenden Schulen
Zwischenfazit
5. HOCHSCHULEN
5.1.
5.2.
5.3.
13
14
15
16
20
21
25
26
51
53
59
59
61
Personelle Ausstattung der Hochschulen
Erhöhung der Sachmittel
Zwischenfazit
61
64
65
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
3
4 INHALT
6. WEITERBILDUNG
7.
66
6.1.
Berufliche Weiterbildung
6.2. Persönliche Weiterbildung, Erwachsenenbildung
6.3. Aufbau von Beratungsstrukturen
6.4. Zwischenfazit
66
67
68
69
FINANZIERUNG DURCH DEN BUND
70
7.1.
Bafög
7.2.
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
7.3.
Bundesagentur für Arbeit
7.4. Zwischenfazit
70
70
71
71
8. EXKURS: ZUSÄTZLICHER BEDARF ZUR INTEGRATION VON GEFLÜCHTETEN
IN DEN BILDUNGSBEREICH
72
9. ZUSAMMENSCHAU UND ERGEBNIS
73
10. LITERATURVERZEICHNIS
75
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
INHALT
TABELLENVERZEICHNIS
Tabelle 1: Ausgaben Kindertagestätten und Kindertagesbetreuung pro Platz,* bereinigt um
Investitionen**
Tabelle 2: Kosten des Ausbaus der Betreuung für die unter 3-jährigen Kinder (Quote 41,5%)
Tabelle 3: Kinder in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sowie in Kindertagespflege im Alter
von 3 bis unter 6 Jahren (Stand 01.03.2014) Ausbau Ganztagsbetreuung Quote 60 %
Tabelle 4: Kinder von 0 bis 3 in Kindertageseinrichtungen 2014 (ohne Kindertagespflege),
Zusätzlicher Finanzierungsbedarf für eine Betreuungsquote von 4,0
Tabelle 5: Kosten des Ausbaus der Betreuung für die unter einjährigen Kinder (Quote 5 %)
Tabelle 6: Kinder von 2 bis 8 (ohne Schulkinder) in Kindertageseinrichtungen 2014 (ohne Kinder
tagespflege), Zusätzlicher Finanzierungsbedarf für eine Betreuungsquote von 8,0
Tabelle 7: Kinder von 2 bis 8, zusätzlicher Finanzierungsbedarf von Kindern mit Behinderungen
Tabelle 8: Kinder von 2 bis 8, zusätzlicher Förder- und Finanzierungsbedarf von Kindern
nichtdeutscher Muttersprache
Tabelle 9: Freigestellte Leitungskräfte in Kindertagesstätten in 2014
Tabelle 10: Übersicht Kita-Gebührenbefreiung in den Bundesländern
Tabelle 11: Kalkulatorische Elternbeiträge pro Platz und Art der Betreuung
Tabelle 12: Finanzierungsbedarf bei Abschaffung der Elternbeiträge (Status quo Rechnung)
Tabelle 13: Finanzierungsbedarf bei Abschaffung der Elternbeiträge (dynamisch - Berücksichtigung
des Ausbaus für unter 3-jährige Kinder und Ganztagsbetreuung)*
Tabelle 14: Finanzierungsbedarf Ausbau pädagogisches Personal um 10 %
Tabelle 14: (Fortsetzung) Finanzierungsbedarf Ausbau pädagogisches Personal um 10 %
Tabelle 15: Zusätzlicher laufender Finanzierungsbedarf für den Bereich Kindertagesstätten
Tabelle 15: (Fortsetzung) Zusätzlicher laufender Finanzierungsbedarf für den Bereich
Kindertagesstätten
Tabelle 16: Ausgaben für öffentliche Schulen je Schülerin und Schüler im Haushaltsjahr 2012,
ausgewählte allgemeinbildende Schulen nach Ländern
Tabelle 17: Schülerinnen und Schüler an Grundschulen in Ganztagsbetreuung in öffentlicher
Trägerschaft nach Schulart in 2013
Tabelle 18: Schülerinnen und Schüler an Hauptschulen in Ganztagsbetreuung in öffentlicher
Trägerschaft nach Schulart in 2013
Tabelle 19: Schülerinnen und Schüler an Schulen mit mehreren Bildungsgängen in Ganztagsbetreuung in öffentlicher Trägerschaft nach Schulart in 2013
Tabelle 20: Schülerinnen und Schüler an Realschulen in Ganztagsbetreuung in öffentlicher
Trägerschaft nach Schulart in 2013
Tabelle 21: Schülerinnen und Schüler an Gymnasien in Ganztagsbetreuung in öffentlicher
Trägerschaft nach Schulart in 2013
Tabelle 22: Schülerinnen und Schüler an integrierten Gesamtschulen in Ganztagsbetreuung
in öffentlicher Trägerschaft nach Schulart in 2013
Tabelle 23: Übersicht Kosten Ausbau der Ganztagsbetreuung auf mindestens 60 % je Schultyp
Tabelle 24: Zusätzliche Ausgaben für eine Ganztagsbetreuungsquote von 60 % in jedem Schultyp,
bereinigt um Ausgaben für den Hort
Tabelle 25: Zusätzliche Aufwendungen bei einer Reduzierung der Unterrichtsstunden auf
maximal 25 je Lehrerin und Lehrer
Tabelle 26: Versorgung mit Schulsozialpädagogen
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
22
23
24
25
26
27
28
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30
31
32
32
33
33
34
35
36
37
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
5
6 Inhalt
Tabelle 27: Versorgung mit Schulpsychologen
38
Tabelle 28: Lehrer-Schüler Relation (Primarbereich)
39
Tabelle 29: Lehrer-Schüler Relation (Sekundarbereich)
40
Tabelle 30: Personalpuffer, Erhöhung des Personalstandes um 5 %
41
Tabelle 31: Verbesserung der Ausstattung der Schulen
42
Tabelle 32a: Integration von allen Schülerinnen und Schüler an Förderschulen in Regelschulen
43
Tabelle 32b: Integration von allen Schülerinnen und Schüler an Förderschulen in Regelschulen
zweiter Teil
44
Tabelle 33a: Integration von 90 Prozent der Schülerinnen und Schüler an Förderschulen in
Regelschulen
45
Tabelle 33b: Integration von 90 Prozent der Schülerinnen und Schüler an Förderschulen in
Regelschulen zweiter Teil
46
Tabelle 34a: Integration von 80 Prozent der Schülerinnen und Schüler an Förderschulen in
Regelschulen47
Tabelle 34b: Integration von 80 Prozent der Schülerinnen und Schüler an Förderschulen in
Regelschulen zweiter Teil
48
Tabelle 35: Übersicht Finanzierungsbedarf allgemeinbildende Schulen
50
Tabelle 36: Kosten für zusätzliche Ausbildungsplätze an Vollzeitschulen
52
Tabelle 37: Schülerinnen und Schüler an beruflichen Schulen, Verringerung der Klassenstärke
auf max. 18
53
Tabelle 38: Reduzierung der Pflichtstunden von Lehrerinnen und Lehrern an beruflichen Schulen
auf 25 Stunden maximal
54
Tabelle 39: Personalpuffer an Beruflichen Schulen
55
Tabelle 40: Versorgung mit Sozialpädagogen an beruflichen Schulen
56
Tabelle 41: Versorgung mit Schulpsychologen an beruflichen Schulen
57
Tabelle 42: Verbesserung der Ausstattung von beruflichen Schulen
58
Tabelle 43: Umsetzung von Inklusion an beruflichen Schulen
59
Tabelle 44: Übersicht Finanzierungsbedarf in der beruflichen Bildung
60
Tabelle 45: Absenkung der Betreuungsquote wiss./künstlerisches Personal zu Studierenden auf
1 zu 13 bezogen auf Studierende 2013
62
Tabelle 46: Absenkung der Betreuungsquote wiss./künstlerisches Personal zu Studierenden auf
1 zu 13 bezogen auf Studierende WS 2015/2016 (Mehrbedarf im Vergleich zu Tab. 39)
63
Tabelle 47: Erhöhung der Sachmittel
64
Tabelle 48: Übersicht Finanzierungsbedarf für den Hochschulbereich
65
Tabelle 49: Erhöhung der Mehrausgaben für die Erwachsenenbildung
67
Tabelle 50: Finanzierungsbedarf durch den Aufbau von Beratungsstrukturen
68
Tabelle 51: Übersicht zusätzlicher Finanzierungsbedarf in der Weiterbildung
69
Tabelle 52: Übersicht zusätzlicher Finanzierungsbedarf Bund
71
Tabelle 53: Integration von Geflüchteten in den Bildungsbereich
72
Tabelle 54: Zusammenfassung zusätzlicher Finanzierungsbedarf durch die Länder und Kommunen
73
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
Vorwort
Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
das vorliegende Gutachten „Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und
Herausforderungen“ des Bildungsforschers Dr. Roman Jaich erlaubt es, genau zu beziffern, was die notwendigen Verbesserungen für ein zukunftsfähiges Bildungswesen von
der Kindertagesstätte bis zur Weiterbildung tatsächlich kosten. Die Studie wurde von der
Max-Traeger-Stiftung gefördert und knüpft inhaltlich an die vorausgehende Arbeit
„Bildungsfinanzierung für das 21. Jahrhundert“ von Henrik Piltz aus dem Jahr 2011 an. In
einem Exkurs begutachtet Dr. Roman Jaich darüber hinaus den zusätzlichen Bedarf zur
Integration der Geflüchteten im Bildungsbereich.
Wenn auch die vorliegende Studie nicht sechzehn detaillierte Einzelgutachten zum Stand
und den Herausforderungen der Bildungsfinanzierung in den Bundesländern ersetzen
kann, so hat der Autor die jeweiligen Besonderheiten der Bundesländer in unserem
föderalistischen Bildungswesen so weit wie möglich, aber auch um der gebotenen
Übersichtlichkeit willen so wenig wie nötig betrachtet, um die kalkulierten Verbesserungen bis auf die Ebene der Bundesländer jeweils konkret und nachvollziehbar einzuordnen.
Für die Zwischenzeit des vor fünf Jahren erschienen Vorgängergutachtens konstatiert
der Autor durchaus auch Verbesserungen auf einzelnen Feldern der Bildungsfinanzierung, zu nennen sind die Abschaffung der Studiengebühren, die teilweise Abschaffung
der Elternbeiträge für Kindertagesstätten sowie der Ausbau der Kindertagesbetreuung
für unter dreijährige Kinder. Zur Realisierung der gebotenen und in der Studie abgebildeten Verbesserungen ist auf Ebene der Kommunen und Länder ein zusätzlicher Finanzbedarf von 45,7 bis 46,4 Milliarden Euro – je nach Grad der Inklusion im Schulbereich – erforderlich. Die notwendigen zusätzlichen Mittel des Bundes einschließlich der Verbesserung der Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit
betragen 5,6 Milliarden Euro, die Mittel zur Integration der Geflüchteten im Bildungsbereich aktuell 4,2 Milliarden Euro. Der summierte Betrag von 55,5 bzw. 56,2 Milliarden
Euro spiegelt die Unterfinanzierung des Bildungswesens in Deutschland wider, auf die
der OECD-Bildungsbericht „Bildung auf einen Blick“ jährlich hinweist.
Marlis Tepe
Ansgar Klinger
Dass eine bessere öffentliche Infrastruktur, zu der auch ein zukunftsfähiges Bildungswesen gehört, finanzierbar ist, weist die GEW im Übrigen mit ihrem Steuerkonzept und
dessen aktueller Neuberechnung nach.
Marlis Tepe
Vorsitzende der GEW
Ansgar Klinger
Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands
der GEW
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
9
Einleitung
1 Einleitung
Fast alle nationalen und internationalen Vergleichsstudien
stellen dem deutschen Bildungswesen ein miserables
Zeugnis aus: Die Zahl der Jugendlichen ohne Schul- und
Berufsabschluss ist erschreckend hoch. Hauptschüler
haben nach wie vor kaum Chancen auf einen Ausbildungsplatz. Migrantinnen und Migranten sind die Verlierer
unseres Bildungswesens. Sie verlassen die Schule doppelt
so häufig wie ihre deutschen Mitschülerinnen und -schüler ohne Abschluss. Rund eine halbe Million Jugendliche
„verschwindet“ im Übergangssystem zwischen Schule und
Beruf – die meisten von ihnen in „Warteschleifen“ ohne
Chance auf eine qualifizierende Ausbildung. Gleichzeitig
gelingt es nicht, signifikant mehr Jugendliche mit Migrationshintergrund und Kinder aus sozial schwachen Familien
für ein Studium zu qualifizieren. Hier liegt das Potenzial
für hochqualifizierte Fachkräfte, die die Gesellschaft
unbedingt braucht, um zukunftsfähig zu bleiben – dies vor
allem vor dem Hintergrund der Auswirkungen des demografischen Wandels. Menschen ohne Abitur, die sich im
Berufsleben bewährt haben, bleibt die Tür zu den Hochschulen fast durchweg verschlossen. Trotz Nachholbedarfs sind die Budgets in der Weiterbildung in den vergangenen Jahren drastisch gekürzt worden. Der Abstand zu
internationalen Anforderungen wächst.1
In Sonntagsreden wird gebetsmühlenartig die besondere
Bedeutung eines qualitativ hochwertigen Bildungswesens
für die Gesellschaft, für die wirtschaftliche Entwicklung
sowie für den einzelnen Menschen betont. Zwischen den
Sonntagsreden und der gesellschaftlichen Wirklichkeit
klafft jedoch eine große Lücke. So hat sich beispielsweise
der Rückstand, den Deutschland in zahlreiche Bildungsindikatoren gegenüber anderen OECD-Staaten hat, in den
vergangenen Jahren zum Teil sogar noch erhöht.
Nicht zuletzt deshalb haben sich Bund und Länder auf
ihrem gemeinsamen Bildungsgipfel am 22. Oktober 2008 in
Dresden auf das Ziel verständigt, bis zum Jahre 2015 zehn
Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Bildung und Forschung auszugeben. Immerhin ist hier aus etwas in Bewegung gekommen. So sind die öffentlichen Bildungsausgaben jährlich gestiegen, von ca. 75,9 Milliarden Euro in 1995
auf 120,6 Milliarden Euro in 2014. Allerdings haben sie
lange nicht Schritt halten können mit dem Wachstum der
Wirtschaft in Deutschland. Im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) sind die öffentlichen Bildungsausgaben
über einen langen Zeitraum nur unterproportional gestie-
gen. In Relation zum BIP betrugen die öffentlichen Bildungsausgaben 1995 ca. 4 Prozent. Bis 2008 ist dieser Wert
fast kontinuierlich gesunken auf 3,9 Prozent. Im Jahr 2009
ist dieser Wert wieder auf 4,1 Prozent gestiegen, um in den
Folgejahren in etwa auf diesem Wert zu verharren.
Ziel dieses Gutachtens ist es, anknüpfend an die vorliegenden Gutachten von „Gesellschaftliche Kosten eines
zukunftsfähigen Bildungssystems“ (Jaich 2008), „Reicht
das Zehn-Prozent-Ziel des Dresdener Bildungsgipfels für
eine nachhaltige Reform des Bildungssystems?“ (Jaich
2009) und „Bildungsfinanzierung für das 21. Jahrhundert“
(Piltz 2011) eine Aktualisierung der Daten und Neubewertung der notwenigen Aktivitäten vorzunehmen.
Die Ermittlung des Finanzierungsbedarfs für das Bildungssystem Deutschlands erweist sich aus zwei Gründen als
problematisch. Einerseits erfordert die Ermittlung des
Finanzierungsbedarfs die Festlegung von Zielen oder Standards, die erreicht werden sollen. Oder anders formuliert:
Wenn nach den Kosten gefragt wird, ist zuerst zu klären,
wofür die Ausgaben getätigt werden sollen. Hierfür ist es
erforderlich, das zu erreichende Ziel möglichst klar zu
formulieren. Um es noch konkreter zu formulieren, sei ein
Beispiel aufgeführt. Es besteht in allen DGB-Gewerkschaften Einigkeit, dass ein eingliedriges Schulsystem dem
derzeitigen (noch) dreigliedrigen Schulsystem überlegen
ist. Allerdings bestehen kaum konkrete Vorschläge, wie
ein solches eingliedriges Schulsystem ausgestaltet sein
sollte, und die vereinzelten Vorschläge weichen voneinander ab. Unter diesen Bedingungen ist eine Ermittlung der
Kosten nicht möglich, denn Voraussetzung ist, dass quantitative Zieldaten benannt werden.
Andererseits ist auf die Datenlage hinzuweisen. Es besteht
zum Teil widersprüchliches Datenmaterial, auf das bereits
in der Studie „Gesellschaftliche Kosten eines zukunftsfähigen Bildungssystems“ – im Auftrag der Hans-BöcklerStiftung im Jahre 2008 erstellt und veröffentlicht - hingewiesen wurde.2
Aus diesem Grunde wird mit dieser Studie nicht der Anspruch verfolgt, das deutsche Bildungssystem vollständig
hinsichtlich seines Reformbedarfs zu beschreiben, sondern
die Kernpunkte einer aus gewerkschaftlicher Sicht notwendigen Bildungsreform in den Blick zu nehmen.
1 Zu ähnlichen Ergebnissen kommt auch Klaus Klemm für den DGB (vgl. Klemm 2015).
2
Jaich (2008).
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
11
12 Einleitung
Dies sind:
• Frühkindliche Bildung: Verbesserung der Betreuungssituation hinsichtlich verfügbarer Plätze und Gruppengröße
• Schule: Verbesserung des Lehrer-Schüler-Verhältnisses
und Sozialarbeiter an die Schule.
• Berufsausbildung: Ausbildungsmöglichkeiten für alle
jungen Erwachsenen
• Verbesserung der Hochschulsituation, Studiengebühren, sowie ein bedarfsgerechter Ausbau dieses Bereichs.
Ein zweites wichtiges Handlungsfeld, das trotz des dringendem Handlungsbedarf nicht angemessen berücksichtigt werden kann, ist der aus dem erheblichen Zustrom
von Flüchtlingen nach Deutschland resultierende Finanzierungsbedarf für das Bildungssystem. Wenn über eine
Million Menschen unterschiedlichsten Alters innerhalb
kurzer Zeit in Deutschland einreisen, dann stellt dies eine
Herausforderung für das Bildungssystems dar, die es
vergleichbaren Ausmaßes noch nicht gegeben hat. Das
betrifft nicht nur die Sprachförderung oder die Qualifizierung für den Arbeitsmarkt, sondern vor allem auch den
Zuwachs an Lernenden in Kita, Schule und Hochschule.
Aufgrund der Dringlichkeit wird hierauf trotz der unzureichenden Datenlage in einem Exkurs am Ende des Gutachtens eingegangen.
• Weiterbildung: Bildungsberatung sowie Ausbau der
Weiterbildungsbeteiligung
• Quer zu den Bildungsbereichen sind die Ausgaben des
Bundes für die Bildung in den Blick zu nehmen: Zu nennen sind hier vor allem das Bafög, das AFBG sowie die
Aufwendungen der BA für Weiterbildung.
Investitionsausgaben in die Infrastruktur der Bildung
werden nicht berücksichtigt. So wichtig es ist, diese
Ausgaben zu thematisieren – verschiedene Untersuchungen weisen hier einen Ressourcenbedarf in dreistelligen
Milliardenbeträgen aus – wird hiervon Abstand genommen, da die Datenlage es nicht erlaubt ein plausibles
Bedarfskonzept vorzulegen. Hier besteht ein beträchtlicher Forschungsbedarf, um genaueres über den Zustand
des Bestandes sowie notweniger Maßnahmen zu erhalten.
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
Kindertagesstätten/Elementarbereich
2. Kindertagesstätten/Elementar
bereich
2.1. Einführung
Die positiven Wirkungen, die von einer guten frühkindlichen Bildung ausgehen, sind bereits vielfach beschrieben
worden. In den Bereich Kitas sind in den letzten Jahren
erhebliche Ressourcen geflossen, insbesondere für den
Ausbau der Betreuung unter drei Jahren. Von 2008 bis
2013 sind die jährlichen Ausgaben um 13 Milliarden Euro
angestiegen. Aber auch diese deutliche Aufwertung des
Bereiches reicht noch nicht aus, die Kindertagesstätten in
Deutschland zumindest auf internationales Durchschnittsniveau anzuheben, geschweige denn auf das Niveau der
Länder Nordeuropas.
Tabelle 1: Ausgaben Kindertagestätten und Kindertagesbetreuung pro Platz,* bereinigt um Investitionen**
Kindertagesstätten Kindertagesstätten und Kindertagespflege,
und Kindertages
Kinder 3 Jahre und älter
pflege Kinder 0 bis 3
Ganztags
Ganztags ohne Halbtags
(Gewicht 2,0)
(Gewicht 1,5)
Mittag (1,3)
(1,0)
Baden-Württemberg
9.134
6.767
5.905
4.566
Bayern
9.319
6.996
6.420
4669
Berlin
9.602
7.845
0
4.816
Brandenburg
5.995
4.495
0
2.977
Bremen
10.078
7.573
5.891
5.044
Hamburg
8.414
6.300
5.290
4.205
Hessen
9.032
6.776
5.840
4.514
Mecklenburg-Vorpommern
4.954
3.714
2.556
2.480
Niedersachsen
7.938
5.973
4.922
3.980
Nordrhein-Westfalen
9.351
7.006
6.058
4.665
Rheinland-Pfalz
8.584
6.217
5.469
4.380
Saarland
10.176
7.647
6.630
5.098
Sachsen
5.832
4.381
0
2.923
Sachsen-Anhalt
5.399
4.055
0
2.699
Schleswig-Holstein
7.613
5.719
5.038
3.806
Thüringen
6.998
5.258
3.571
3.535
* Bei den Pro-Platz-Kosten der Länder Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wurden die Anteile der Elternbeiträge, die vom Land übernommen werden, kalkulatorisch herausgerechnet.
** Investitionen werden vom statistischen Bundesamt für die Bundesländer nicht getrennt ausgewiesen, wohl aber bundesweit. Bundesweit betrugen die reinen Ausgaben im Jahr 2013 21,41 Mrd. €. Darin enthalten sind Ausgaben für Investitionen
in Höhe von 2,21 Mrd. € (Statistisches Bundesamt 2013, Statistiken der Kinder und Jugendhilfe: Ausgaben und Einnahmen
2013, S. 9f). Der Anteil der laufenden Ausgaben an den gesamten Ausgaben beträgt damit bundesweit 89,68 %. Diese
Prozentzahl wird für die Bundesländer übernommen, auch wenn es hier wahrscheinlich doch größere Unterschiede gibt
Quelle: Statistisches Bundesamt (2013, S. 66 und 69); Statistisches Bundesamt (2015a, S. 11 und 21f.); Statistische Ämter des Bundes und der Länder (2013, S. 18ff.).
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
13
14 Kindertagesstätten/Elementarbereich
2.2. Ausbau der Betreuung für unter dreijährige Kinder
Im Beschluss der Bundesregierung und der Regierungschefs der Länder in Dresden 2008 haben diese vereinbart,
bis zum Jahre 2013 schrittweise ein bedarfsgerechtes und
qualitätsorientiertes Betreuungsangebot für bundesweit
durchschnittlich 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren
aufzubauen. Nach Klemm ist dieses Ziel bisher nicht
erreicht.3 Unabhängig davon zeigt sich, dass eine Betreuungsquote von 35 Prozent nicht den Wünschen der
Bevölkerung entspricht. Gemäß DJI-Länderstudie 2014
äußerten 41,5 Prozent der befragten Eltern einen Betreuungsbedarf für Kinder unter drei Jahren.4 Für die Ermittlung der laufenden zusätzlichen Kosten für den Ausbau
der Betreuung für unter dreijährige Kinder ist daher eine
Betreuungsquote von 41,5 Prozent als Messlatte anzusetzen. Es ergeben sich dann zusätzliche Ausgaben in folgender Höhe.
Tabelle 2: Kosten des Ausbaus der Betreuung für die unter 3-jährigen Kinder (Quote 41,5%)
Kinder unter drei Jahren in
Kindertageseinrichtungen
und öffentlich geförderter
Kindertagespflege
Kinder
Plätze bei
einer Betreu
ungsquote
von 41,5 %
Zusätzlicher
Platzbedarf
Kosten pro
Platz*
Kosten für den
Ausbau
Betreuungsquote in %
Baden-Württemberg
76.295
27,8
113.894
36.951
9.134
337.510.434
Bayern
88.700
27,1
135.832
44.692
9.319
416.484.748
Berlin
46.984
46
0
0
9.602
0
Brandenburg
33.164
57,8
0
0
5.995
0
Bremen
4.447
26,9
6.861
2.307
10.078
23.249.946
Hamburg
21.939
43
0
0
8.414
0
Hessen
45.078
28,8
64.956
19.729
9.032
178.192.328
Mecklenburg-Vorpommern
21.562
56,1
0
0
4.954
0
Niedersachsen
52.830
27,9
78.582
25.635
7.938
203.490.630
104.781
23,8
182.706
77.036
9.351
720.363.636
29.617
30,6
40.167
10.174
8.584
87.333.616
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
5.646
27
8.678
3.094
10.176
31.484.544
Sachsen
52.297
49,9
0
0
5.832
0
Sachsen-Anhalt
29.677
58,3
0
0
5.399
0
Schleswig-Holstein
20.290
30,3
27.790
7.639
7.613
58.155.707
Thüringen
27.443
52,4
0
0
6.998
0
660.750
32,3
Summe
227.257
2.056.265.589
* reine laufende Ausgaben, bereinigt um die Investitionen.
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (2015, S. 18ff.); eigene Berechnungen.
3
4
Klemm 2014, S. 10f.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2015, S. 9).
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
Kindertagesstätten/Elementarbereich
2.3. Ausbau der Ganztagsbetreuung
Ein weiterer wichtiger Reformbedarf betrifft die Tageseinrichtungen für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt. Während die Versorgungsquote insgesamt mittlerweile als befriedigend angesehen werden kann – sie liegt
in allen Bundesländern bei über 90 Prozent – besteht das
Problem vor allem in der Bereitstellung von ausreichend
Ganztagsplätzen. Ziel muss sein, eine Betreuungsquote
von 60 Prozent in allen Bundesländern zu realisieren. Die
15
Erreichung dieses Ziels darf aber nicht zu Lasten der
Qualität gehen. Notwendig ist es vielmehr, den Ausbau
durch die Einstellung von Personen mit einer adäquaten
pädagogischen Ausbildung vorzunehmen und diese
entsprechend zu vergüten.
Tabelle 3: Kinder in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sowie in Kindertagespflege im Alter von 3 bis unter 6 Jahren
(Stand 01.03.2014) Ausbau Ganztagsbetreuung Quote 60 %
Kinder in
Kindertagesein
richtungen und
Kindertages
betreuung
Durchgehende
Betreuungszeit
von mehr als
7 Stunden
Ganztagsbe
treuungsquote
bezogen auf
Kinder in Kinder
betreuung
Fehlende
Betreuungs
plätze für eine
Betreuungs
quote von 60 %
Mehrkosten für Zusätzliche
den Ausbau
finanzielle
Ganztagsbe
Ressourcen
treuung pro
Platz*
Baden-Württemberg
266.968
55.750
20,9
104.431
1.532
159.987.986
Bayern
299.123
103.506
34,6
75.968
1.461
110.988.956
Berlin
91.388
59.154
64,7
0
3.029
0
Brandenburg
58.926
37.738
64,0
0
1.518
0
Bremen
14.610
5.293
36,2
3.473
2.106
7.314.138
Hamburg
43.321
20.572
47,5
5.421
1.553
8.418.192
147.916
74.205
50,2
14.545
1.599
23.256.815
38.294
26.513
69,2
0
1.196
0
Niedersachsen
185.233
48.219
26,0
62.921
1.522
95.765.458
Nordrhein-Westfalen
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
418.459
188.561
45,1
62.514
1.645
102.836.188
Rheinland-Pfalz
95.624
47.088
49,2
10.286
1.293
13.300.315
Saarland
20.644
9.154
44,3
3.232
1.783
5.763.369
Sachsen
100.510
83.289
82,9
0
1.458
0
Sachsen-Anhalt
49.891
42.195
84,6
0
1.356
0
Schleswig-Holstein
64.867
18.645
28,7
20.275
1.297
26.296.934
Thüringen
50.898
47.864
94,0
0
1.705
0
1.946.672
867.746
44,6
Summe
553.928.351
* Kosten einen Ganztagsplatze abzüglich des Mittelwertes aus Halbtags und Mittags-/Nachmittags mit Unterbrechung.
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (2015, S. 34ff.), eigene Berechnungen.
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
16 Kindertagesstätten/Elementarbereich
2.4. Verbesserung der Betreuungsquote
In Deutschland bestehen – wie auf den anderen Feldern
des Bildungssektors auch – beim Personalschlüssel in
Kindertageseinrichtungen erhebliche Differenzen zum
internationalen europäischen Standard. Zudem gibt es
regionale Unterschiede. Eine sinnvolle Bezugsgröße
stellen die Empfehlungen der EU für den Personalschlüssel in Kindertageseinrichtungen dar. Diese sehen ein
Verhältnis von 1 zu 3 bzw. 1 zu 5 für Kinder bis zum
3. Lebensjahr vor, und für Kinder im Kindergartenalter
von 1 zu 5 bzw. 1 zu 8.
Für die unter Dreijährigen ergibt sich somit ein erhöhter
Finanzierungsbedarf in folgender Höhe.
Tabelle 4: Kinder in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sowie in Kindertagespflege im Alter von 3 bis unter 6 Jahren
(Stand 01.03.2014) Ausbau Ganztagsbetreuung Quote 60 %
0 bis unter
3 jährige
Kinder
Betreuungsquote
Rechnerische
Ermittlung
Vollzeitstellen
Rechnerische
Ermittlung
Vollzeitstellen
bei einer
Betreuungs
quote von 4,0
Differenz:
Zusätzlicher
Fehlende
laufender
Vollzeitstellen Finanzierungs
bedarf*
Baden-Württemberg
66.465
3,1
0
Bayern
81.693
3,8
0
Berlin
42.632
6,6
6.459
10658
4.199
125.958.182
Brandenburg
29.078
6,3
4.616
7269,5
2.654
79.618.333
3.620
3,4
Hamburg**
19.857
5,1
Hessen
37.719
3,8
Bremen
0
3.894
4964,25
1.071
35.151.618
0
Mecklenburg-Vorpommern
16.962
6,0
2.827
4240,5
1.414
42.405.000
Niedersachsen***
41.286
4,1
10.070
10321,5
252
19.072.317
Nordrhein-Westfalen
73.999
3,6
0
Rheinland-Pfalz
27.483
3,5
0
Saarland
5.152
3,6
0
Sachsen
45.207
6,5
6.955
11301,75
4.347
130.404.808
Sachsen-Anhalt
29.115
6,4
4.549
7278,75
2.730
81.885.938
4.541
6585
2.044
61.308.621
Schleswig-Holstein
14.961
3,7
Thüringen
26.340
5,8
561.569
4,4
Summe
0
575.804.816,03
* Annahme: Entgeltgruppe E 8 (30.000 € jährlich).
** Enthalten sind 1.561 zu schaffenden Betreuungsplätze um eine Betreuungsquote von 41,5 zu realisieren, d.h. 101 zusätzliche
Vollzeitstellen.
*** Enthalten sind 32.331 zu schaffenden Betreuungsplätze um eine Betreuungsquote von 41,5 zu realisieren, d.h. 384 zusätzliche
Quelle: Statistisches Bundesamt (2014a, S. 9 und 2014e, S. 95f.).
Vollzeitstellen.
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
Kindertagesstätten/Elementarbereich
Zu beachten ist jedoch, dass die Kosten für die Betreuung
von unter Einjährigen höher ausfallen, da hier ein Betreuungsverhältnis von 1 zu 2 auszustreben ist.5 Entsprechend
ist der höhere Personalbedarf zu ermitteln. Wie die
folgende Tabelle zeigt, variiert die Betreuungsquote für
unter Einjährige je nach Bundesland zwischen 1,9 Prozent
in Nordrhein-Westfalen und 7,9 Prozent in Sachsen-Anhalt. Als Ziel wird formuliert, dass für einjährige Kinder
eine Betreuungsquote von mindestens fünf Prozent
vorzuhalten ist. Entsprechend ist hier eine Betreuungsverhältnis von eins zu zwei anzusetzen. Es ergibt sich der
folgende Platz- und Finanzierungsbedarf.6
Tabelle 5: Kosten des Ausbaus der Betreuung für die unter einjährigen Kinder (Quote 5 %)
Kinder unter einem Jahren in Kinder
tageseinrichtungen und öffentlich
geförderter Kindertagespflege 2014
Kinder
Plätze bei einer
Betreuungs
quote von 5 %
Zusätzlicher
Finanzierungs
bedarf*
Betreuungs
quote in %
Baden-Württemberg
2.590
2,8
4.625
69.375.000
Bayern
2.854
2,6
5.488
82.326.923
Berlin
1.174
3,4
1.726
25.897.059
Brandenburg
1.015
5,5
923
13.840.909
Bremen
111
2,0
278
4.162.500
Hamburg
688
3,9
882
13.230.769
1.569
3,0
2.615
39.225.000
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
684
5,4
633
9.500.000
Niedersachsen
1.356
2,2
3.082
46.227.273
Nordrhein-Westfalen
2.807
1,9
7.387
110.802.632
628
2,0
1.570
23.550.000
Rheinland-Pfalz
Saarland
233
3,4
343
5.139.706
Sachsen
1.159
3,3
1.756
26.340.909
Sachsen-Anhalt
1.327
7,9
840
12.598.101
599
2,7
1.109
16.638.889
Schleswig-Holstein
Thüringen
483
2,8
863
12.937.500
19.277
2,8
34.423
516.348.214
* Durchschnittliche Betreuungsquote von 1 zu 4 wird auf 1 zu 2 verändert, Annahme Entgeltgruppe E 8: 30.000 € jährlich.
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (2015, S. 34ff.).
5
Vgl. Viernickel/Fuchs-Rechlin (2015).
6 Ein zusätzlicher finanzierungsbedarf entsteht in allen Bundesländern, auch in denen, in denen die Betreuungsquote über fünf Prozent liegt. Die Ursache dafür
ist, dass bei der vorhergehenden Ermittlung ein statistisch einheitliches Verhältnis von eins zu vier ermittelt wurde und dies in diesem Schritt wieder
korrigiert wird.
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
17
18 Kindertagesstätten/Elementarbereich
Tabelle 6: Kinder von 2 bis 8 (ohne Schulkinder) in Kindertageseinrichtungen 2014 (ohne Kindertagespflege), Zusätzlicher
Finanzierungsbedarf für eine Betreuungsquote von 8,0
2 bis unter
8 jährige
Kinder (ohne
Schulkinder)
Betreuungsquote
Rechnerische
Ermittlung
Vollzeitstellen
Rechnerische
Ermittlung
Vollzeitstellen
bei einer
Betreuungs
quote von 8,0
Differenz:
Zusätzlicher
Fehlende
laufender
Vollzeitstellen Finanzierungs
bedarf*
Baden-Württemberg
308.876
7,4
41.740
38.610
0
0
Bayern
350.239
8,8
39.800
43.780
3.980
119.399.659
Berlin
98.715
9,5
10.391
12.339
1.948
58.449.671
Brandenburg
69.080
11,0
6.280
8.635
2.355
70.650.000
Bremen
17.301
7,6
2.276
2.163
0
0
Hamburg
46.976
8,5
5.527
5.872
345
10.362.353
179.100
9,5
18.853
22.388
3.535
106.046.053
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
46.789
13,8
3.391
5.849
2.458
73.743.533
Niedersachsen
212.458
8,4
25.293
26.557
1.265
37.938.929
Nordrhein-Westfalen
476.726
8,6
55.433
59.591
4.157
124.724.826
Rheinland-Pfalz
111.886
8,2
13.645
13.986
341
10.233.476
Saarland
25.000
9,6
2.604
3.125
521
15.625.000
Sachsen
124.505
12,9
9.652
15.563
5.912
177.347.238
61.311
11,3
5.426
7.664
2.238
67.143.684
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
79.102
8,6
9.198
9.888
690
20.695.291
Thüringen
61.520
10,6
5.804
7.690
1.886
56.586.792
269.584
9,0
41.740
38.610
0
948.946.505
Summe
* Annahme: Entgeltgruppe E 8 (30.000 € jährlich).
Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass für Kinder mit
Behinderungen ein erhöhter Förderbedarf besteht, der
durch den Faktor 4,5 ausgedrückt werden kann,7 was
ungefähr einem Betreuungsverhältnis von 1 zu 2 entspricht.
Differenzierte Daten über Kinder mit Behinderungen in
Kindertagesstätten stehen nicht zur Verfügung. Der
Bildungsbericht 2014 der Autorengruppe Bildungsberichterstattung zeigt für das Jahr 2013, dass der Anteil der
Kinder in Kindertageseinrichtungen, die eine einrichtungsgebundene Eingliederungshilfe erhalten, mit dem Alter
der Kinder von 0,3 Prozent bei unter Einjährigen auf
5,4 Prozent der Sechsjährigen ansteigt.8
7
8
Quelle: Statistisches Bundesamt (2014e, S. 95f); Statistisches Bundesamt (2014a, S. 7).
Um eine Einschätzung über das Ausgabevolumen für
Kinder mit erhöhtem Finanzierungsbedarf aufgrund von
Behinderungen zu erhalten, wird für die Berechnung
angenommen, dass fünf Prozent der Kinder im Altern von
zwei bis unter acht Jahren diesen erhöhen Bedarf aufweisen. Das bedeutet, dass für sie nicht ein Betreuungsverhältnis von 1 zu 8, sondern von 1 zu 2 zu unterstellen ist.
Der daraus resultierende jährliche Finanzierungsbedarf ist
in der folgenden Tabelle dargestellt.
Viernicke/Fuchs-Rechlin, (2015).
Autorengruppe Bildungsberichterstattung (2014, S. 176).
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
Kindertagesstätten/Elementarbereich
19
Tabelle 7: Kinder von 2 bis 8, zusätzlicher Finanzierungsbedarf von Kindern mit Behinderungen
2 bis unter
8 jährige
Kinder (ohne
Schulkinder)
Annahme,
5 % Kinder mit
erhöhtem
Förderbedarf
Personal bei
einer
Betreuungs
quote von 1 zu 8
Personal bei
einer
Betreuungs
quote von 1 zu 2
Differenz
Personal
Zusätzlicher
laufender
Finanzierungs
bedarf*
Baden-Württemberg
308.876
15.444
1.930
7.722
5.791
173.742.750
Bayern
350.239
17.512
2.189
8.756
6.567
197.009.438
Berlin
98.715
4.936
617
2.468
1.851
55.527.188
Brandenburg
69.080
3.454
432
1.727
1.295
38.857.500
Bremen
17.301
865
108
433
324
9.731.813
Hamburg
46.976
2.349
294
1.174
881
26.424.000
179.100
8.955
1.119
4.478
3.358
100.743.750
Hessen
46.789
2.339
292
1.170
877
26.318.813
Niedersachsen
Mecklenburg-Vorpommern
212.458
10.623
1.328
5.311
3.984
119.507.625
Nordrhein-Westfalen
476.726
23.836
2.980
11.918
8.939
268.158.375
Rheinland-Pfalz
111.886
5.594
699
2.797
2.098
62.935.875
Saarland
25.000
1.250
156
625
469
14.062.500
Sachsen
124.505
6.225
778
3.113
2.334
70.034.063
61.311
3.066
383
1.533
1.150
34.487.438
Schleswig-Holstein
79.102
3.955
494
1.978
1.483
44.494.875
Thüringen
61.520
3.076
385
1.538
1.154
34.605.000
Sachsen-Anhalt
Summe
1.276.641.000
Quelle: Statistisches Bundesamt (2014e, S. 95f); eigene Berechnungen.
Schließlich ist bei der Ermittlung des Betreuungsverhältnisses und der dafür notwenigen Ressourcen zu berücksichtigen, dass Kinder mit nicht-deutscher Familiensprache einen erhöhten Förderungsbedarf haben, der durch
den Faktor 1,4 ausgedrückt werden kann.9 Dies entspricht
ungefähr einem Betreuungsverhältnis von 1 zu 6.
Differenzierte Daten über Kinder mit nicht-deutscher
Familiensprache in Kindertagesstätten stehen nicht zur
Verfügung. Das Statistische Bundesamt weist aus, dass
2013 von den 3,23 Mio. Kindern in Kindertagesstätten
oder -betreuung 507.668 Kinder betreut wurden, in deren
Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird,10 dies
entspricht einem Anteil von fast 16 Prozent. Wird dieser
Wert als Grundlage für die Ermittlung des zusätzlichen
Finanzierungsbedarfs genommen, so ergeben sich für die
Bundesländer die nachfolgenden Werte.
9
10
Viernicke/Fuchs-Rechlin (2015).
Statistisches Bundesamt (2013, S. 37).
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
20 Kindertagesstätten/Elementarbereich
Tabelle 8: Kinder von 2 bis 8, zusätzlicher Förder- und Finanzierungsbedarf von Kindern nichtdeutscher Muttersprache
2 bis unter
8 jährige
Kinder (ohne
Schulkinder)
Annahme,
Personal bei einer Personal bei einer Differenz
16 % Kinder
Betreuungsquote Betreuungsquote Personal
mit erhöhtem von 1 zu 8
von 1 zu 2
Förderbedarf
Zusätzlicher
laufender
Finanzierungs
bedarf*
Baden-Württemberg
308.876
49.420
8.237
6.178
2.059
61.775.200
Bayern
350.239
56.038
9.340
7.005
2.335
70.047.800
Berlin
98.715
15.794
2.632
1.974
658
19.743.000
Brandenburg
69.080
11.053
1.842
1.382
461
13.816.000
Bremen
17.301
2.768
461
346
115
3.460.200
Hamburg
46.976
7.516
1.253
940
313
9.395.200
179.100
28.656
4.776
3.582
1.194
35.820.000
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
46.789
7.486
1.248
936
312
9.357.800
Niedersachsen
212.458
33.993
5.666
4.249
1.416
42.491.600
Nordrhein-Westfalen
476.726
76.276
12.713
9.535
3.178
95.345.200
Rheinland-Pfalz
111.886
17.902
2.984
2.238
746
22.377.200
Saarland
25.000
4.000
667
500
167
5.000.000
Sachsen
124.505
19.921
3.320
2.490
830
24.901.000
61.311
9.810
1.635
1.226
409
12.262.200
Schleswig-Holstein
79.102
12.656
2.109
1.582
527
15.820.400
Thüringen
61.520
9.843
1.641
1.230
410
12.304.000
Sachsen-Anhalt
Summe
453.916.800
Quelle: Statistisches Bundesamt (2014e, S. 95f); eigene Berechnungen.
2.5. Ressourcen für zusätzliches Leitungspersonal
Ein zweiter Aspekt hinsichtlich der Qualität und des
Personals betrifft den gravierenden Rückgang der freigestellten Leitungskräfte. „Als Leitungskräfte werden in der
Statistik jene Mitarbeiter/-innen gezählt, die für ihre
Leitungstätigkeit zur Gänze vom Gruppendienst freigestellt sind. Anteilig freigestellte Einrichtungsleitungen sind
demnach in dieser Zahl nicht erfasst. Die Leitungskräfte
stellen für die Kindertageseinrichtungen eine wichtige
Ressource dar. Ohne sie gibt es oft nicht den nötigen
Spielraum, um die vielfältigen Aufgaben wahrzunehmen,
mit denen Kindertageseinrichtungen zunehmend konfrontiert werden. Umso kritischer ist daher auch dieser Rückgang zu sehen. Zwischen 2002 und 2006 ist die Zahl der
freigestellten Leitungskräfte mit einem Rückgang von
über 30 Prozent regelrecht eingebrochen:
In 2002 gab es 19.600 freigestellte Leitungskräfte. Bei
damals 48.201 Einrichtungen verfügen gut 40 Prozent
über freigestellte Leitungskräfte. Diese Maßzahl sowie ein
Faktor für die Qualitätsverbesserung wird für die folgende
Berechnung zugrunde gelegt, d.h. eine Quote von
50 Prozent.
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
Kindertagesstätten/Elementarbereich
Tabelle 9: Freigestellte Leitungskräfte in Kindertagesstätten in 2014
Vollständig
Anteil
freigestellte
Einrichtungen
Leitungskräfte mit freigestellter
Leitung
Vollständig
freigestellte
Leitungskräfte
für eine Quote
von 50 %
Fehlende vollstän
dig freigestellte
Leitungskräfte für
eine Quote von
50 %*
Zusätzlicher
Finanzierungs
bedarf**
Baden-Württemberg
1.419
22,2
3.196
1.777
40.869.757
Bayern
1.029
15,2
3.385
2.356
54.184.974
Berlin
698
41,0
851
153
3.524.049
Brandenburg
558
34,4
811
253
5.820.070
Bremen
153
53,1
144
0
0
Hamburg
421
49,4
426
5
117.607
1.592
47,6
1.672
80
1.846.185
272
27,0
504
232
5.329.185
Niedersachsen
1.553
38,6
2.012
459
10.549.135
Nordrhein-Westfalen
5.149
59,7
4.312
0
0
884
38,7
1.142
258
5.936.734
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Rheinland-Pfalz
Saarland
250
55,6
225
0
0
Sachsen
1.163
43,3
1.343
180
4.138.991
Sachsen-Anhalt
218
12,7
858
640
14.726.157
Schleswig-Holstein
638
51,4
621
0
0
322
24,6
654
Thüringen
Summe
16.319
332
7.646.846
6.726
154.689.689
* Es wird davon ausgegangen, dass für die zusätzlich zu schaffenden Kita-Plätze für die unter 3-jährigen Kinder keine
Einrichtungen neu geschaffen werden, ebenso wie für den Ganztagsausbau, daher hat der Ausbau hier keine Auswirkungen.
** Es gibt einen sehr großen Anteil anteilig freigestellter Leitungskräfte für Leitungsaufgaben. Daher wird davon ausgegangen, dass für jede neu zu schaffende vollständig für Leitungsaufgaben freigestellte Leitungskräfte eine 0,5 Stelle neu
zu schaffen ist. Ansatz 46.000 € Vollzeit, entsprechend 23.000 €.
Quelle: http://www.laendermonitor.de/uebersicht-grafiken/indikator-21-kitas-mit-leitungsfreistellung-art-der-leitungsfreistellung/index.nc.html; eigene Berechnungen.
2.6. Abschaffung der Elternbeiträge
Um die Bedeutung von Kindertageseinrichtungen als
Bildungseinrichtungen deutlich hervorzuheben, ist es
erforderlich, ihnen den Status öffentlicher Bildungseinrichtungen zuzuerkennen. Als Bildungseinrichtungen sind
sie dann für die Nutzer bzw. deren Eltern gebührenfrei
auszugestalten.
Hinsichtlich der Abschaffung der Elternbeiträge ist in den
letzten Jahren einiges in Bewegung gekommen, wie die
folgende Tabelle zeigt:
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
21
22 Kindertagesstätten/Elementarbereich
Tabelle 10: Übersicht Kita-Gebührenbefreiung in den Bundesländern
Bundesland
Regelung zur Abschaffung der Elternbeiträge
Bayern
Beitragszuschuss im dritten Kita-Jahr 100 €; Ab 09/2014 für das zweite Kita-Jahr 50 €
Berlin
Drei Jahre vor Einschulung Kostenfreiheit, 23 € im Monat Verpflegungsanteil
Hamburg
Beitragsfreies Vorschuljahr
Hessen
Beitragsfreies Vorschuljahr
Mecklenburg-Vorpommern
Anteilige Entlastung der Eltern Vorschuljahr
Niedersachsen
Beitragsfreies Vorschuljahr
Nordrhein-Westfalen
Beitragsfreies Vorschuljahr
Rheinland-Pfalz
Beitragsfreiheit für einen Platz im Kindergarten ab dem vollendeten 2. Lebensjahr
Quelle: Eigene Recherche.
Die Ausgestaltung von Elternbeiträgen sieht in den Bundesländern sehr unterschiedlich aus. Eine vollständige
Erhebung findet nicht statt. In der Statistik der Ausgaben
und Einnahmen für Kindertagesstätten werden allenfalls
– und auch nicht vollständig – die Elternbeiträge für
öffentliche Kindertagesstätten erhoben. Es wird daher ein
Schätzverfahren zugrunde gelegt (vgl. Schilling 2008,
S. 221 ff.). Danach betragen die reinen Ausgaben der
öffentlichen Hand 78,9 Prozent und die Elternbeiträge
14 Prozent. Die Finanzierung des verbleibenden Teils
erfolgt durch die Träger und Sonstige. Damit ergeben sich
– auf der Grundlage der reinen Ausgaben je Platz bereinigt um die Investitionen (78,9 Prozent) – die folgenden
kalkulatorischen Elternbeiträge:
Tabelle 11: Kalkulatorische Elternbeiträge pro Platz und Art der Betreuung
Kindertagesstätten Kindertagesstätten und Kindertagespflege,
und Kindertages
Kinder 3 Jahre und älter
pflege Kinder 0 bis 3
Ganztags
Ganztags ohne Halbtags
Mittag
Baden-Württemberg
1.620
1.200
1.048
810
Bayern
1.653
1.241
1.139
828
Berlin
1.704
0
0
0
Brandenburg
1.063
797
0
528
Bremen
1.787
1.343
1.045
895
Hamburg
1.493
1.118
939
746
Hessen
1.603
1.202
1.036
801
879
659
453
440
Niedersachsen
1.408
1.060
873
706
Nordrhein-Westfalen
1.659
1.243
1.075
828
Rheinland-Pfalz
1.523
0
0
0
Saarland
1.805
1.357
1.176
904
Sachsen
1.034
777
0
519
957
719
0
479
Schleswig-Holstein
1.350
1.015
894
675
Thüringen
1.241
933
633
627
Mecklenburg-Vorpommern
Sachsen-Anhalt
Quelle: Eigene Berechnungen.
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
Kindertagesstätten/Elementarbereich
Wird ermittelt, welchen Finanzierungsanteil nach derzeitigem Ausbaustand der Kindertagesbetreuung aufwen-
den, so ergeben sich die Zahlen gemäß der folgenden
Tabelle.
Tabelle 12: Finanzierungsbedarf bei Abschaffung der Elternbeiträge (Status quo Rechnung)
Kinder 0 bis 3
Kinder 3 und älter Ganztags
Kinder
Kinder
Elternbeitrag Summe
Elternbetrag
Summe
Baden-Württemberg
68.367
1.620
110.754.540
62.745
1.200
75.294.000
113.629
1.241
141.013.589
Bayern
79.854
1.653
131.998.662
Berlin
43.928
1.704
74.853.312
Brandenburg
30.966
1.063
32.916.858
0
0
43.319
797
34.525.243
Bremen
3.788
1.787
6.769.156
5.832
1.343
7.832.376
Hamburg
19.383
1.493
28.938.819
15.907
1.118
17.784.026
Hessen
40.243
1.603
64.509.529
64.317
1.202
77.309.034
Mecklenburg-Vorpommern
21.251
879
18.679.629
31.194
659
20.556.846
Niedersachsen
46.745
1.408
65.816.960
34.254
1.060
36.309.240
174.159.216
Nordrhein-Westfalen
87.610
1.659
145.344.990
140.112
1.243
Rheinland-Pfalz
27.233
1.523
41.475.859
0
0
0
5.199
1.805
9.384.195
10.646
1.357
14.446.622
Sachsen
49.529
1.034
51.212.986
99.555
777
77.354.235
Sachsen-Anhalt
29.582
957
28.309.974
41.764
719
30.028.316
Schleswig-Holstein
17.801
1.350
24.031.350
21.883
1.015
22.211.245
Thüringen
26.943
1.241
33.436.263
54.693
933
51.028.569
Saarland
B-W
Bayern*
Kinder 3 und älter Ganztags ohne Mittag
Kinder 3 und älter Halbtags
Kinder
Kinder
Elternbetrag Summe
Summe aus Krippe, Ganz
tags, Ganztags ohne
Mittag sowie Halbtags
Elternbeitrag Summe
105.738
1.048
144.866.880
178.848
810
144.866.880
330.915.420
506.249.873
2.793
1.139
254.422.872
307.274
828
254.422.872
Berlin
0
0
0
-
0
0
74.853.312
Brandenbg.
0
0
47.192.112
89.379
528
47.192.112
114.634.213
Bremen
8
1.045
13.368.615
14.937
895
13.368.615
27.970.147
1.353
939
20.408.322
27.357
746
20.408.322
67.131.167
10.190
1.036
52.222.797
65.197
801
52.222.797
194.041.360
4
453
21.164.880
48.102
440
21.164.880
60.401.355
2.482
873
91.292.154
129.309
706
91.292.154
193.418.354
61.240
1.075
104.246.028
125.901
828
104.246.028
423.750.234
0
0
0
-
0
0
41.475.859
Saarland
4.781
1.176
10.998.968
12.167
904
10.998.968
34.829.785
Sachsen
0
0
67.798.008
130.632
519
67.798.008
196.365.229
Sachsen-Anh.
0
0
31.586.697
65.943
479
31.586.697
89.924.987
1.752
894
44.390.025
65.763
675
44.390.025
90.632.620
14
633
4.257.330
6.790
627
4.257.330
Hamburg
Hessen
M-V
Nieders.
NRW
R-P
S-H
Thüringen
88.722.162
2.535.316.07
* Bayern: Summe abzüglich der vom Land übernommenen Anteile der Elternbeiträge.
Quelle: Eigene Berechnungen.
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
23
24 Kindertagesstätten/Elementarbereich
Von Bedeutung ist jedoch, welcher Elternanteil kalkulatorisch durch die im Vorhergehenden beschriebenen Ausbaumaßnahmen entstehen würde – da in den zugrunde
gelegten Ausgaben pro Platz nicht die vollen Kosten der
Kindertagesbetreuung enthalten sind, sondern lediglich
die Kosten ohne Elternanteile. Diese werden im Folgenden ermittelt, um eine Aussage über die tatsächlichen
Ausbaukosten zu erhalten.
Tabelle 13: Finanzierungsbedarf bei Abschaffung der Elternbeiträge (dynamisch - Berücksichtigung des Ausbaus für unter
3-jährige Kinder und Ganztagsbetreuung)*
Land
Ausbau Betreuung für unter 3-Jährige
Ausbau Ganztagsbetreuung
Kinder
Zusätzl. finanzielle Anteiliger
Summe Eltern
Ressourcen
Elternbeitrag beiträge Status
(Tab. 6)
Quo
Eltern
beiträge
Finanzierungs
bedarf
Summe Ausbau
Baden-Württemberg
36.951
1.620
59.860.620
159.987.986
28.366.664
330.915.420
419.142.704
Bayern**
44.692
1.653
73.875.876
110.988.956
19.678.893
506.249.873
599.804.642
Berlin
0
1.704
0
0
0
74.853.312
74.853.312
Brandenburg
0
1.063
0
0
0
114.634.213
114.634.213
2.307
1.787
4.122.609
7.314.138
1.296.833
27.970.147
33.389.589
0
1.493
0
8.418.192
1.492.587
67.131.167
68.623.754
19.729
1.603
31.625.587
23.256.815
4.123.549
194.041.360
229.790.496
0
879
0
0
0
60.401.355
60.401.355
Niedersachsen
25.635
1.408
36.094.080
95.765.458
16.979.691
193.418.354
246.492.125
Nordrhein-Westfalen
77.036
1.659
127.802.724
102.836.188
18.233.367
423.750.234
569.786.325
Rheinland-Pfalz
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorp.
10.174
1.523
15.495.002
13.300.315
2.358.212
41.475.859
59.329.073
Saarland
3.094
1.805
5.584.670
5.763.369
1.021.874
34.829.785
41.436.329
Sachsen
0
1.034
0
0
0
196.365.229
196.365.229
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
0
957
0
0
0
89.924.987
89.924.987
7.639
1.350
10.312.650
26.296.934
4.662.577
90.632.620
105.607.847
0
1.241
0
0
0
88.722.162
88.722.162
2.535.316.077
2.998.304.142
Summe
* Verbesserung der Betreuungsquote, Zusätzliche Leitungskräfte sowie Personalpuffer sind nicht berücksichtigt, da es sich bei diesen
Werten um Vollkosten handelt.
Quelle: Eigene Berechnungen.
** Bayern: Summe abzüglich der vom Land übernommenen Anteile der Elternbeiträge.
Werden die Elternbeiträge abgeschafft, so muss die
öffentliche Hand die Finanzierungsausfälle übernehmen,
da ansonsten Ressourceneinsparungen in den Einrichtungen notwendig wären. Bezogen auf den aktuellen Stand
der Kindertagesstätten wären dies jährlich ca. 2,5 Milliarden Euro. Zudem muss jedoch berücksichtigt werden,
dass kalkulatorische Elternbeiträge auch im bereits be-
schriebenen Ausbau des Bereiches Kindertagesbetreuung
enthalten sind. Da diese Ressourcen ebenfalls von der
öffentlichen Hand zu tragen sind, entstehen insgesamt für
die Übernahme der Elternbeiträge jährliche zusätzliche
Aufwendungen in Höhe von ca. 3 Milliarden Euro.
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
Kindertagesstätten/Elementarbereich
2.7. Aufbau von Personalreserven
Verschiedene Gründe führen dazu, dass ein Personalpuffer notwendig ist. Die Gründe hierfür sind vielschichtig,
z.B. Krankheit, betriebsbedingte Abwesenheit oder
private Gründe. Es sollte also ein Personalpuffer bestehen, um diese Ausfallzeiten abzufedern. Die folgende
Tabelle gibt den notwenigen laufenden zusätzlichen
Aufwand für einen zehnprozentigen Puffer an. Die Berechnung der dafür notwendigen Ressourcen erfolgt dabei
wie im vorhergehenden Abschnitt auch in zwei Schritten.
Im ersten Schritt werden ein Personalpuffer und die dafür
notwenigen Ressourcen auf der Grundlage des bestehenden Ausbaustandes im Bereich Kindertagesstätten auf
Basis des Status Quo ermittelt. Im zweiten Schritt werden
die in den vorhergehenden Abschnitten berechneten
Ausbaumaßnahmen mit berücksichtigt.
Tabelle 14: Finanzierungsbedarf Ausbau pädagogisches Personal um 10 Prozent
Status Quo Erhöhung
Ausbau für Kinder bis zu drei Jahren
Pädagogisches Zusätzlicher
Personal
Finanzierungs
bedarf*
Zusätzlicher
Platzbedarf
Personal bei einer
Quote von 1 zu 4
Finanzierungs
bedarf bei
10 % mehr
Personal
Baden-Württemberg
67.459
202.380.000
45.298
11.324
33.972.000
Bayern**
71.570
214.710.000
53.678
13.419
40.257.000
Berlin
22.606
67.830.000
0
0
0
Brandenburg
16.478
49.440.000
0
0
0
Bremen
4.086
12.270.000
2.978
744
2.232.000
Hamburg
11.500
34.500.000
1.561
390
1.170.000
Hessen
39.751
119.250.000
24.673
6.186
18.558.000
Mecklenburg-Vorpommern
10.105
30.300.000
0
0
0
Niedersachsen
40.559
121.680.000
32.331
8.082
24.246.000
Nordrhein-Westfalen
87.783
263.340.000
94.632
23.658
70.974.000
Rheinland-Pfalz
25.162
75.480.000
12.752
3.188
9.564.000
Saarland
5.227
15.690.000
3.559
890
2.670.000
Sachsen
27.223
81.660.000
0
0
0
Sachsen-Anhalt
14.797
44.400.000
0
0
0
Schleswig-Holstein
14.738
44.220.000
10.229
2.557
7.671.000
Thüringen
13.309
39.930.000
0
0
0
Summe
1.417.080.00
* Annahme Jahreseinkommen 30.000.
** Bayern: Summe abzüglich der vom Land übernommenen Anteile der Elternbeiträge.
Quelle: Eigene Berechnungen.
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
25
26 Kindertagesstätten/Elementarbereich
Tabelle 14 (Fortsetzung): Finanzierungsbedarf Ausbau pädagogisches Personal um 10 Prozent
Ganztagsausbau
Fehlende Betreuungs Personal bei einer
plätze für eine
Quote von 1 zu 8
Betreuungsquote von
60 %
Baden-Württemberg
Bayern*
Finanzierungs
bedarf bei 10 %
mehr Personal
Summe (Status quo,
Ausbau unter drei
und Ganztags)
110.790
13.848
41.400.000
277.752.000
83.367
10.420
31.200.000
286.167.000
Berlin
---
0
67.830.000
Brandenburg
---
0
49.440.000
Bremen
3.865
483
1.200.000
15.702.000
Hamburg
5.586
698
1.800.000
37.470.000
18.223
2.277
6.600.000
144.408.000
0
30.300.000
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
---
Niedersachsen
68.434
8.554
25.500.000
171.426.000
Nordrhein-Westfalen
71.836
8.979
26.700.000
361.014.000
Rheinland-Pfalz
11.786
1.473
4.200.000
89.244.000
Saarland
3.959
494
1.200.000
19.560.000
Sachsen
---
0
81.660.000
Sachsen-Anhalt
---
0
44.400.000
7.800.000
59.691.000
0
39.930.000
Schleswig-Holstein
Thüringen
21.532
2.691
--
Summe
1.775.994.000
** Bayern: Summe abzüglich der vom Land übernommenen Anteile der Elternbeiträge.
2.8. Zwischenfazit
Für die bessere Ausstattung des Bereiches Kindertagesstätten fallen jährlich laufende Mehraufwendungen in
Höhe von 11,7 Milliarden Euro bundesweit an.
Der Unterschied zu den Untersuchungen von Piltz (2011)
und Jaich (2008 und 2009) ist relativ gering. Hierfür sind
verschiedene Ursachen auszumachen, die zum Teil gegenläufig sind. Einerseits sind in den letzten Jahren erhebliche Ressourcen in diesen Bildungsbereich geflossen – insbesondere in den Ausbau der Betreuung für unter dreijährige Kinder. Deshalb würde man eigentlich erwarten, dass
Quelle: Eigene Berechnungen.
der Finanzierungsbedarf geringer ausfällt als in früheren
Untersuchungen. Andererseits wurden in einzelnen
Ländern Kita-Gebühren zumindest zum Teil abgeschafft.
Der trotzdem feststellbare höhere Finanzierungsbedarf
liegt vor allem darin begründet, dass zum Teil zusätzliche
Finanzierungsbedarfe auszumachen sind – für Kinder
unter einem Jahr, für Kinder mit Behinderungen oder für
Kinder nichtdeutscher Muttersprache.
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
0
0
Berlin
Brandenburg
0
0
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Summe
Thüringen
2.056.265.589
0
58.155.707
31.484.544
Saarland
Schleswig-Holstein
87.333.616
720.363.636
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
203.490.630
0
178.192.328
0
Niedersachsen
Mecklenburg-Vorpommern
Hessen
Hamburg
23.249.946
416.484.748
Bayern
Bremen
337.510.434
Baden-Württemberg
Betreuung für
unter 3-Jährigen
(Quote 41,5%)
553.928.351
0
26.296.934
0
0
5.763.369
13.300.315
102.836.188
95.765.458
0
23.256.815
8.418.192
7.314.138
0
0
110.988.956
159.987.986
Ausbau Ganz
tagsbetreuung
(Quote 60 %)
575.804.816,03
61.308.621
0
81.885.938
130.404.808
0
0
0
19.072.317
42.405.000
0
35.151.618
0
79.618.333
125.958.182
0
0
Betreuungsquote
von 4,0; Kinder
von 0 bis 3
516.348.214
12.937.500
16.638.889
12.598.101
26.340.909
5.139.706
23.550.000
110.802.632
46.227.273
9.500.000
39.225.000
13.230.769
4.162.500
13.840.909
25.897.059
82.326.923
69.375.000
Betreuungsquote
von 2,0; Kinder
von 0 bis 1
Tabelle 15: Zusätzlicher laufender Finanzierungsbedarf für den Bereich Kindertagesstätten
948.946.505
56.586.792
20.695.291
67.143.684
177.347.238
15.625.000
10.233.476
124.724.826
37.938.929
73.743.533
106.046.053
10.362.353
0
70.650.000
58.449.671
119.399.659
0
Betreuungsquo
te von 8,0:
Kinder von 2 bis
8 (ohne Schul
kinder)
1.276.641.000
34.605.000
44.494.875
34.487.438
70.034.063
14.062.500
62.935.875
268.158.375
119.507.625
26.318.813
100.743.750
26.424.000
9.731.813
38.857.500
55.527.188
197.009.438
173.742.750
Erhöhter
Förderbedarf,
Kinder mit
Behinderungen
Quelle: Eigene Berechnungen.
5.927.934.475
165.437.913
166.281.696
196.115.161
404.127.018
72.075.119
197.353.282
1.326.885.657
522.002.232
151.967.346
447.463.946
93.586.932
44.458.397
202.966.742
265.832.100
926.209.724
740.616.170
Zwischensumme
Kindertagesstätten/Elementarbereich
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
27
28 Kindertagesstätten/Elementarbereich
Tabelle 15 (Fortsetzung): Zusätzlicher laufender Finanzierungsbedarf für den Bereich Kindertagesstätten
Niedersachsen
Mecklenburg-Vorpommern
Hessen
Hamburg
Bremen
Brandenburg
Berlin
Bayern
Baden-Württemberg
197.353.282
1.326.885.657
522.002.232
151.967.346
447.463.946
93.586.932
44.458.397
202.966.742
265.832.100
926.209.724
740.616.170
5.000.000
22.377.200
95.345.200
42.491.600
9.357.800
35.820.000
9.395.200
3.460.200
13.816.000
19.743.000
70.047.800
61.775.200
4.138.991
0
5.936.734
0
10.549.135
5.329.185
1.846.185
117.607
0
5.820.070
3.524.049
54.184.974
40.869.757
89.924.987
196.365.229
41.436.329
59.329.073
569.786.325
246.492.125
60.401.355
229.790.496
68.623.754
33.389.589
114.634.213
74.853.312
599.804.642
419.142.704
59.691.000
44.400.000
81.660.000
19.560.000
89.244.000
361.014.000
171.426.000
30.300.000
144.408.000
37.470.000
15.702.000
49.440.000
67.830.000
286.167.000
277.752.000
314.040.921
347.400.943
357.428.505
711.192.238
138.071.448
374.240.289
2.353.031.182
992.961.092
257.355.686
859.328.627
209.193.493
97.010.186
386.677.025
431.782.461
1.936.414.140
1.540.155.831
10 % Personalpuffer Summe
Rheinland-Pfalz
72.075.119
24.901.000
14.726.157
105.607.847
39.930.000
11.310.839.106
Übertrag
Saarland
404.127.018
12.262.200
0
88.722.162
1.775.994.000
Abschaffung
Kita-Gebühren
(dynamische Sicht)
Sachsen
196.115.161
15.820.400
7.646.846
2.998.304.142
Freigestellte
Leitungskräfte
Sachsen-Anhalt
166.281.696
12.304.000
154.689.689
Erhöhter
Förderbedarf,
Kinder
nichtdeutscher
Muttersprache
Schleswig-Holstein
165.437.913
453.916.800
Nordrhein-Westfalen
Thüringen
5.927.934.475
Summe
Quelle: Eigene Berechnungen.
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
Allgemeinbildende Schulen
3. Allgemeinbildende Schulen
3.1. Einführung
Internationale Schulleistungsvergleiche belegen für
Deutschland einen sehr engen Zusammenhang zwischen
dem schulischen Leistungsniveau und der sozialen Herkunft.11 Offensichtlich gelingt es dem deutschen Schulsystem nicht, allen jungen Menschen gleiche Chancen für
einen erfolgreichen Bildungsverlauf zu vermitteln. Eine
wesentliche Ursache hierfür liegt in der Auslese des
Schulsystems in der Sekundarstufe. Das gegliederte
Schulsystem nach der Primarstufe in Hauptschulen,
Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen führt dazu,
dass sich die bestehenden Bildungseliten weitgehend
selbst reproduzieren. Im Schnitt hat ein Akademikerkind,
bei gleichen Kompetenzen in Mathematik und Lesen, eine
viermal so hohe Chance ein Gymnasium zu besuchen wie
ein Facharbeiterkind.
Besonders betroffen davon sind Kinder und Jugendliche
mit Migrationshintergrund. Während Schüler/innen ohne
Migrationshintergrund sowie Schüler/innen aus der
Herkunftsgruppe der sonstigen Staaten vor allem Realschulen und Gymnasien besuchen, sind Schüler/innen mit
mindestens einem Elternteil aus der Türkei, sonstigen
ehemaligen Anwerbestaaten (z.B. Griechenland, Portugal)
und eingebürgerte Deutschstämmige aus der ehemaligen
Sowjetunion vornehmlich an Haupt- und Realschulen
anzutreffen. Innerhalb dieser Gruppe zeigen sich erhebliche Unterschiede. So ist fast jede/r zweite türkische
Schüler/in an einer Hauptschule und nur jede/r achte an
einem Gymnasium. Von den Schülern/innen aus den
sonstigen Anwerbestaaten ist ein Drittel an der Hauptschule und ein Viertel an einem Gymnasium.
Tabelle 16: Ausgaben für öffentliche Schulen je Schülerin und Schüler im Haushaltsjahr 2012, ausgewählte
allgemeinbildende Schulen nach Ländern
Grund
schulen
Haupt
schulen
Schulen mit
mehreren
Bildungsgängen
Real
schulen
Gymnasien
Integrierte
Gesamtschulen
Baden-Württemberg
5.000
7.900
-
5.600
7.200
-
Bayern
6.100
8.600
-
6.900
8.500
-
Berlin
6.400
-
-
-
8.200
9.200
Brandenburg
5.200
-
8.300
-
6.900
8.300
Bremen
6.500
-
7.100
-
7.000
8.000
Hamburg
8.000
-
-
-
7.700
8.600
Hessen
5.800
-
-
6.400
7.300
7.000
Mecklenburg-Vorpommern
5.200
-
7.300
-
6.800
-
Niedersachsen
5.200
8.100
-
5.600
7.000
6.700
Nordrhein-Westfalen
4.700
7.000
-
4.700
6.300
6.600
Rheinland-Pfalz
5.700
-
6.600
-
6.600
7.100
Saarland
5.600
-
6.300
-
6.800
7.500
Sachsen
5.400
-
7.600
-
7.800
-
Sachsen-Anhalt
6.600
-
9.000
-
7.700
-
Schleswig-Holstein
5.100
-
6.100
5.300
6.200
6.600
Thüringen
6.500
-
9.800
-
8.600
-
Deutschland
5.400
7.900
7.700
5.700
7.200
7.200
Quelle: Statistisches Bundesamt (2015c, S. 8).
11 PISA 2006 belegt, dass trotz der Verbesserung der Leistungen der Schüler die Chancengleichheit das zentrale Problem des deutschen Schulsystems ist. So
lässt sich in den Naturwissenschaften ein vergleichsweise großer Anteil der Leistungsunterschiede durch den sozioökonomischen Status der Eltern erklären
(19 % gegenüber 14,4 % im OECD-Mittel). Innerhalb der OECD spielt nur in Luxemburg, Ungarn, Frankreich, Belgien und der Slowakei das Elternhaus beim
Bildungserfolg eine ähnlich große Rolle.
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
29
30 Allgemeinbildende Schulen
Der Reputationsverfall der Hauptschule, vor allem in den
Großstädten mit hohen Migrantenanteilen und starker
räumlicher Segregation der Bevölkerung, ist mittlerweile
so dramatisch, dass auch konservative Politiker wegen
abnehmender Schülerzahlen die Abschaffung der Hauptschule erwägen bzw. in einzelnen Bundesländern (z.B.
Hamburg, Berlin, Schleswig-Holstein) beschlossen haben.
Deutlich wird hier jedoch auch, dass der Bildungsfinanzierung bei der Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen
Grenzen gesetzt sind. Das gegliederte Schulsystem ist
eine der Hauptursachen für die Schwächen des deutschen
Bildungssystems, das heißt es handelt sich um ein strukturelles Problem und nicht um ein finanzielles.
3.2. Ausbau des Angebots an Ganztagsschulen
Noch ist in Deutschland die Schule überwiegend als
Halbtagsschule konzipiert. Selbst dieses Halbtagsangebot
wird nicht in allen Bundesländern gewährleistet, wenn
durch Unterrichtsausfall die tägliche Schulzeit zum Teil bis
auf unter vier Stunden absinkt.
Eine der großen Herausforderung aus Sicht der Bildungsfinanzierung im allgemeinbildenden Schulsystem ist die
Umsetzung der Inklusion. Entsprechend erfährt diese
Fragestellung auch größere Bedeutung.
Grundlage für die folgenden Berechnungen sind die
Ausgaben für öffentliche allgemeinbildende Schulen je
Schülerin und Schüler, wie sie jährlich vom statistischen
Bundesamt veröffentlich werden.
Die Ausgaben je Schülerin bzw. Schüler sind in den letzten
Jahren für alle Schultypen kontinuierlich angestiegen.
Insbesondere aufgrund des schlechten Abschneidens bei
internationalen Schulleistungsvergleichen wie PISA wurden von der damaligen Rot-Grünen-Bundesregierung
4 Milliarden Euro für den Ausbau des Ganztagsschul
angebots bereitgestellt, und die Bereitstellung der Mittel
Tabelle 17: Schülerinnen und Schüler an Grundschulen in Ganztagsbetreuung in öffentlicher Trägerschaft nach
Schulart in 2013
Schüler
Grundschulen,
Ganztags
betreuung
Anteil an
allen
Schüler-/
innen
Fehlende
Ganztagsplätze
für eine 60 %
Quote
Ausgabendifferenz
Ganztagsbetreuung
zu halbtags
betreuung
Zusätzlicher
Finanzierungs
bedarf
Baden-Württemberg
37.578
11,1
165.522
1975
326.905.950
Bayern
34.012
8,5
206.048
2744
565.395.712
Berlin
80.987
81,8
0
2234
0
Brandenburg
27.739
38,9
15.041
1990
29.931.590
Bremen
6.970
36,3
4.550
2726
12.403.300
Hamburg
47.556
98,8
0
937
0
Hessen
51.574
25,9
67.886
2446
166.049.156
302
0,7
25.558
2237
57.173.246
Mecklenburg-Vorpommern
69.510
24,5
100.710
2108
212.296.680
Nordrhein-Westfalen
Niedersachsen
237.745
38,5
132.755
1885
250.243.175
Rheinland-Pfalz
36.380
27,9
41.800
2288
95.638.400
Saarland
11.798
40,7
5.542
2127
11.787.834
Sachsen
94.954
80,9
0
1768
0
2.459
4,0
34.381
1708
58.722.748
Schleswig-Holstein
17.746
18,4
40.094
2238
89.730.372
Thüringen
52.112
85,7
0
1746
0
809.422
30,9
Sachsen-Anhalt
Deutschland
1.876.278.163
Quelle: Kultusministerkonferenz (2015, S. 41); Eigene Berechnungen.
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
Allgemeinbildende Schulen
bedeutet mittelfristig, Ganztagsangebote so auszubauen,
dass sie mindestens 60 Prozent aller Schülerinnen und
Schüler erreichen.
durch die Große Koalition bis Ende 2009 verlängert.
Dieser Reformprozess ist allerdings ins Stocken geraten.
Daher bleibt der Ausbau der Ganztagsschulen weiterhin
eine dringliche Forderung.
Der Ausbau der Ganztagsangebote für jeden einzelnen
Schultyp auf 60 Prozent, würde die folgenden Ressourcen
erfordern.
Ziel muss es sein, dass die gebundene Ganztagsschule die
Regelform im allgemeinbildenden Schulbetrieb wird. Das
Tabelle 18: Schülerinnen und Schüler an Hauptschulen in Ganztagsbetreuung in öffentlicher Trägerschaft nach
Schulart in 2013
Schüler
Hauptschulen,
Ganztags
betreuung
Anteil an
allen
Schüler-/
innen
Fehlende
Ganztagsplätze
für eine 60 %
Quote
Differenz Ganztagsbetreuung zu
Halbtagsbetreuung
Zusätzlicher
Finanzierungs
bedarf
Baden-Württemberg
52.148
42,6
21.292
3.036
64.642.512
Bayern
48.862
25,5
66.098
3.394
224.336.612
Berlin
-
-
0
Brandenburg
-
-
0
Bremen
-
-
0
Hamburg
-
-
0
11.809
51,8
-
-
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
1.811
2.626
4.755.686
0
Niedersachsen
30.555
55,0
2.745
2.929
8.040.105
Nordrhein-Westfalen
77.692
56,4
4.928
2.727
13.438.656
Rheinland-Pfalz
-
-
0
Saarland
-
-
0
Sachsen
-
-
0
Sachsen-Anhalt
-
-
0
230
25,2
-
-
0
221.296
41,7
315.953.231
Schleswig-Holstein
Thüringen
Deutschland
310
2.386
739.660
Quelle: Kultusministerkonferenz (2015, S. 43); Eigene Berechnungen.
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
31
32 Allgemeinbildende Schulen
Tabelle 19: Schülerinnen und Schüler an Schulen mit mehreren Bildungsgängen in Ganztagsbetreuung in öffentlicher
Trägerschaft nach Schulart in 2013
Schülerinnen
und Schüler
Anteil an allen Fehlende
Differenz GanztagsSchüler-/
Ganztagsplätze für betreuung zu
innen
eine 60 % Quote
Halbtagsbetreuung
Zusätzlicher
Finanzierungs
bedarf
Baden-Württemberg
-
-
0
Bayern
-
-
0
Berlin
-
-
0
19.389
66,9
0
2.973
0
159
5,8
1.461
2.705
3.952.005
-
-
0
1.814
52,2
7.618
2.713
20.667.634
24.032
63,8
0
2.559
0
0
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
0
Niedersachsen
29.473
84,4
0
2.321
Nordrhein-Westfalen
16.079
88,8
0
2.107
0
Rheinland-Pfalz
18.401
20,1
36.499
2.831
103.328.669
Saarland
1.522
13,2
5.378
2.615
14.063.470
Sachsen
59.517
67,4
0
2.628
0
Sachsen-Anhalt
17.762
39,6
9.118
3.518
32.077.124
18.596.959
Schleswig-Holstein
4.987
24,3
7.313
2.543
Thüringen
9.142
20,2
17.978
4.115
202.277
47,3
Deutschland
73.979.470
266.665.331
Quelle: Kultusministerkonferenz (2015, S. 44); Eigene Berechnungen.
Tabelle 20: Schülerinnen und Schüler an Realschulen in Ganztagsbetreuung in öffentlicher Trägerschaft nach
Schulart in 2013
Realschulen
Anteil an allen Fehlende
Differenz GanztagsSchüler-/
Ganztagsplätze für betreuung zu
innen
eine 60 % Quote
Halbtagsbetreuung
Zusätzlicher
Finanzierungs
bedarf
Baden-Württemberg
17.383
7,7
2599
306.778.163
Bayern
2487
274.975.155
15.795
7,5
Berlin
-
-
0
Brandenburg
-
-
0
Bremen
-
-
0
Hamburg
-
-
0
35.764
49,7
-
-
Niedersachsen
54.007
Nordrhein-Westfalen
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
2371
17.488.496
40,0
2332
62.947.676
2126
237.748.454
0
43.151
16,7
Rheinland-Pfalz
-
-
0
Saarland
-
-
0
Sachsen
-
-
0
Sachsen-Anhalt
-
-
0
1.832
26,8
-
-
0
167.932
18,5
904.816.104
Schleswig-Holstein
Thüringen
Deutschland
2170
4.878.160
Quelle: Kultusministerkonferenz (2015, S. 41); Eigene Berechnungen.
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
Allgemeinbildende Schulen
Tabelle 21: Schülerinnen und Schüler an Gymnasien in Ganztagsbetreuung in öffentlicher Trägerschaft nach Schulart
in 2013
Gymnasien
Anteil an allen Fehlende
Schüler-/
Ganztagsplätze
innen
Gymnasien
Differenz Ganztagsbetreuung zu
Halbtagsbetreuung
Zusätzlicher
Finanzierungs
bedarf
3.155
238.391.800
Baden-Württemberg
35.560
19,2
75.560
Bayern
20.982
10,5
98.898
3.164
312.913.272
Berlin
9.625
25,9
12.635
3.439
43.451.765
Brandenburg
8.399
32,7
6.961
2.877
20.026.797
877
12,6
3.263
2.707
8.832.941
Hamburg
31.054
98,9
0
2.114
0
Hessen
58.082
53,0
7.618
2.625
19.997.250
Mecklenburg-Vorpommern
12.038
75,4
0
2.325
0
Niedersachsen
65.423
46,6
18.757
2.635
49.424.695
Nordrhein-Westfalen
62.822
22,6
103.918
2.662
276.629.716
8.333
10,7
38.347
2.961
113.545.467
Saarland
2.014
14,2
6.446
2.620
16.888.520
Sachsen
45.346
82,7
0
2.323
0
7.811
24,4
11.389
3.168
36.080.352
10.322
20,8
19.438
2.704
52.560.352
2.134
6,6
17.246
3.336
380.822
29,5
Bremen
Rheinland-Pfalz
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Deutschland
57.532.656
1.246.275.583
Quelle: Kultusministerkonferenz (2015, S. 46); Eigene Berechnungen.
Tabelle 22: Schülerinnen und Schüler an integrierten Gesamtschulen in Ganztagsbetreuung in öffentlicher
Trägerschaft nach Schulart in 2013
Schülerinnen
und Schüler
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Anteil an allen Fehlende
Schüler-/
Ganztagsplätze
innen
Gymnasien
17.050
52,7
2.330
Differenz Ganztagsbetreuung zu
Halbtagsbetreuung
Zusätzlicher
Finanzierungs
bedarf
2.662
6.202.460
812
41,8
328
3.217
1.055.176
61.083
95,7
0
2.840
0
7.301
72,9
0
2.944
0
Bremen
8.632
47,2
2.288
3.071
7.026.448
Hamburg
32.920
72,9
0
3.057
0
Hessen
46.360
67,8
0
2.608
0
3.581
93,8
0
2.208
0
43.502
94,9
0
1.430
0
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
195.038
99,8
0
-
0
Rheinland-Pfalz
9.918
29,4
10.302
2.930
30.184.860
Saarland
3.582
22,7
5.838
3.060
17.864.280
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Deutschland
-
-
0
-
0
2.093
86,2
0
2.617
0
27.288
38,4
15.312
2.668
40.852.416
4.504
62,8
0
3.175
463.664
75,4
0
103.185.640
Quelle: Kultusministerkonferenz (2015, S. 47); Eigene Berechnungen.
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
33
34 Allgemeinbildende Schulen
Tabelle 23: Übersicht Kosten Ausbau der Ganztagsbetreuung auf mindestens 60 Prozent je Schultyp
Brandenburg
Berlin
Bayern
Baden-Württemberg
212.296.680
57.173.246
166.049.156
0
12.403.300
29.931.590
0
565.395.712
326.905.950
13.438.656
8.040.105
0
4.755.686
0
0
0
0
224.336.612
64.642.512
103.328.669
0
0
0
20.667.634
0
3.952.005
0
0
0
0
0
0
237.748.454
62.947.676
0
17.488.496
0
0
0
0
274.975.155
306.778.163
0
16.888.520
113.545.467
276.629.716
49.424.695
0
19.997.250
0
8.832.941
20.026.797
43.451.765
312.913.272
238.391.800
0
0
17.864.280
30.184.860
0
0
0
0
0
7.026.448
0
0
1.055.176
6.202.460
207.357.919
126.880.224
0
60.604.104
342.697.396
778.060.001
332.709.156
57.173.246
228.958.222
0
32.214.694
49.958.387
43.451.765
1.378.675.927
942.920.885
Summe
Bremen
250.243.175
0
14.063.470
0
36.080.352
40.852.416
131.512.126
Integrierte
Gesamtschulen
Niedersachsen
95.638.400
0
0
0
52.560.352
0
4.713.174.052
Gymnasien
Nordrhein-Westfalen
11.787.834
0
32.077.124
4.878.160
57.532.656
103.185.640
Realschulen
Rheinland-Pfalz
0
0
18.596.959
0
1.246.275.583
Hauptschulen
Saarland
58.722.748
739.660
73.979.470
904.816.104
Grundschulen
Sachsen
89.730.372
0
266.665.331
Schulen mit
mehreren
Bildungsgängen
Sachsen-Anhalt
0
315.953.231
Thüringen
Mecklenburg-Vorpommern
Hessen
Hamburg
Schleswig-Holstein
1.876.278.163
Deutschland
Quelle: Eigene Berechnungen.
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
Allgemeinbildende Schulen
Im Ergebnis ist festzustellen, dass für den Ausbau des
Ganztagsschulangebots noch ein erheblicher Ressourcenbedarf auszumachen ist. Bundesweit sind jährlich ca.
4,7 Milliarden Euro aufzuwenden, um eine Ganztagsbetreuungsquote von mindestens 60 Prozent in allen Schularten gewährleisten zu können.
Allerdings ist zu berücksichtigen, dass in den Ländern die
Ganztagsbetreuung von Schulkindern unterschiedlich geregelt ist – zu einem Teil in Ganztagsschulen, zu einem anderen
Teil in Kindertagesstätten. Bei den Kosten eines Ausbaus der
Ganztagsbetreuung müssten demnach die Ausgaben der
Länder für die Hortbetreuung gegengerechnet werden.
Tabelle 24: Zusätzliche Ausgaben für eine Ganztagsbetreuungsquote von 60 % in jedem Schultyp, bereinigt um
Ausgaben für den Hort
Zusätzliche
Ausgabe für
Ganztags
betreuung
Baden-Württemberg
Bayern
Reine Ausgaben
für Hort
betreuung 2013
Einzel- und
Gruppenhilfen
Hort
Summe
Ausgaben Hort
Zusätzliche
Ausgaben
bereinigt um
Hortausgaben
942.920.885
66.418.000
2.244.000
68.662.000
874.258.885
1.378.675.927
344.463.000
30.860.000
375.323.000
1.003.352.927
40.891.765
Berlin
43.451.765
-
2.560.000
2.560.000
Brandenburg
49.958.387
74.533.000
129.000
74.662.000
0
Bremen
32.214.694
4.975.000
2.408.000
7.383.000
24.831.694
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
0
-
-
0
0
228.958.222
87.198.000
9.809.000
97.007.000
131.951.222
57.173.246
35.144.000
5.111.000
40.255.000
16.918.246
254.277.156
Niedersachsen
332.709.156
65.797.000
12.635.000
78.432.000
Nordrhein-Westfalen
778.060.001
24.932.000
2.411.000
27.343.000
750.717.001
Rheinland-Pfalz
342.697.396
12.814.000
101.000
12.915.000
329.782.396
Saarland
60.604.104
5.142.000
2.979.000
8.121.000
52.483.104
Sachsen
0
86.455.000
5.940.000
92.395.000
0
Sachsen-Anhalt
126.880.224
34.627.000
3.412.000
38.039.000
88.841.224
Schleswig-Holstein
207.357.919
5.973.000
9.916.000
15.889.000
191.468.919
Thüringen
131.512.126
-
-
0
0
4.713.174.052
848.470.000
938.986.000
3.759.774.539
Deutschland
Quelle: Eigene Berechnungen.
Die zusätzlichen Netto-Ausgaben für den Ausbau von
Ganztagsschulen betragen somit ca. 3,7 Milliarden Euro
jährlich für die laufenden Kosten.
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
35
36 Allgemeinbildende Schulen
3.3. Reduzierung der Pflichtstunden für Lehrerinnen und Lehrer
Zu den Rahmenbedingungen, die die Qualität von Bildungsprozessen beeinflussen, gehört auch, dass den
Unterrichtenden ausreichend Zeit für die Vorbereitung
bleibt. Das heißt, dass die Anzahl der Pflichtunterrichtsstunden auf ein vernünftiges Maß zu begrenzen ist. In
Anlehnung an das Gutachten von Piltz (2011, S. 45) wird
ermittelt, welche jährlichen zusätzlichen Ressourcen
aufgebracht werden müssen, wenn die Pflichtstunden in
allen Schulformen und Klassenstufen auf höchstens 25
reduziert wird. Für diese Berechnung wird die regelmäßige Veröffentlichung der KMK zu den Unterrichtsstunden
je Lehrerin und Lehrer zugrunde gelegt.12 Ermittelt werden für jedes Bundesland die zusätzlichen Lehrkräfte für
jeden Schultyp bei einer Reduzierung der Unterrichtsstunden auf maximal 25 . Die Ergebnisse werden in der folgenden Tabelle dargestellt.
Tabelle 25: Zusätzliche Aufwendungen bei einer Reduzierung der Unterrichtsstunden auf maximal 25 je Lehrerin und
Lehrer
Mehrbedarf Lehrer bei maximal Zusatzkosten bei 58.000 Jahres
25 Unterrichtsstunden
gehalt
Baden-Württemberg
6.618
383.844.000
Bayern
5.476
317.608.000
Berlin
1.647
95.526.000
Brandenburg
619
35.902.000
Bremen
248
14.384.000
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
529
30.682.000
3.024
175.392.000
751
43.558.000
3.657
212.106.000
10.003
580.174.000
1.819
105.502.000
Saarland
349
20.242.000
Sachsen
1.860
107.880.000
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Summe
381
22.098.000
1.547
89.726.000
548
31.784.000
39.076
2.266.408.000
Quelle: Kultusministerkonferenz (2015a; S. 18 und 2015c); eigene Berechnungen.
Im Ergebnis zeigt sich, dass ca. 2,3 Milliarden Euro zusätzlich jährlich aufzuwenden sind, um die Pflichtstunden auf
ein angemessenes Maß zu reduzieren.
12 Kultusministerkonferenz (2015c). Zum Teil werden für die folgenden Berechnungen Mittelwerte verwandt. Zum Teil können Deputatstunden nicht oder nicht
korrekt – z.B. bei der auf Faktorisierung beruhenden Hamburger Lehrerarbeitszeitverordnung – erfasst werden. So werden die in allen Bundesländern
vorhandenen „Lehrkräfte für fachpraktischen Unterricht“, deren Deputatstunden pro Woche teilweise über 30 Stunden liegen, nicht berücksichtigt.
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
Allgemeinbildende Schulen
3.4. Ausweitung von Schulsozialpädagogen und Schulpsychologen
Immer häufiger haben allgemeinbildende Schulen nicht
nur die Aufgabe, Wissen zu vermitteln. Aufgrund unterschiedlicher gesellschaftlicher Trends müssen an Schulen
zunehmend auch weitere Leistungen erbracht werden.
Hierzu gehören z.B. Beratung und Begleitung einzelner
Schülerinnen und Schüler, Zusammenarbeit mit den
Erziehungsberechtigten oder offene Gesprächs-, Kontaktund Freizeitangebote. Hierfür benötigen die Schulen
neben den Lehrkräften weiteres qualifiziertes Personal.
Zu erwähnen ist hier auch, dass das deutsche Schulsystem immer noch durch einen hohen Anteil von Risikoschülern gekennzeichnet ist. Hier bedarf es einer gezielten individuellen Förderung. Um allen jungen Menschen
eine bestmögliche Entwicklung zu eröffnen und ihre
Potenziale zu entwickeln, muss von Anfang an eine
Förderung entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten
erfolgen, die gleichzeitig Defizitemöglichst weitgehend
ausgleicht.
Erforderlich ist daher eine bessere Ausstattung der Schulen mit Schulsozialpädagogen und Schulpsychologen.
Diese müssen flächendeckend an den Schulen präsent
sein.
Für die Schulsozialpädagogen wird angenommen, dass je
eine Stelle für 150 Schülerinnen und Schüler eingerichtet
werden sollte.13 Die laufenden Ressourcen für die Umsetzung werden in der folgenden Tabelle dargestellt.
Tabelle 26: Versorgung mit Schulsozialpädagogen
Schülerinnen und
Schüler 2014
Bedarf an Schul
sozialpädagogen*
Baden-Württemberg
1.141.493
7609
Bayern
Zusätzlicher
Bedarf**
Zusätzlicher
Finanzierungsbedarf***
6.848
321.860.700
1.285.652
8571
7.714
362.553.300
Berlin
334.053
2227
2.004
94.202.100
Brandenburg
228.291
1521
1.369
64.338.300
Bremen
64.895
432
389
18.273.600
Hamburg
187.638
1250
1.125
52.875.000
Hessen
627.466
4183
3.765
176.940.900
Mecklenburg-Vorpommern
139.982
933
840
39.465.900
Niedersachsen
856.251
5708
5.137
241.448.400
1.971.582
13143
11.829
555.948.900
418.512
2790
2.511
118.017.000
Saarland
91.106
607
546
25.676.100
Sachsen
346.113
2307
2.076
97.586.100
Sachsen-Anhalt
185.351
1235
1.112
52.240.500
Schleswig-Holstein
303.714
2024
1.822
85.615.200
Thüringen
184.567
1230
1.107
52.029.000
8.366.666
55777
50.199
2.359.367.100
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Deutschland
* Annahme pro 150 Schülerinnen und Schüler ein Schulsozialpädagoge.
** Da Sozialpädagogen an Schulen nicht systematisch erfasst werden, wird davon ausgegangen, dass zehn Prozent der
notwendigen Sozialarbeiter bereits vorhanden sind.
*** Annahme Entgeltgruppe S12 (47.000 € jährlich).
Quelle: Statistisches Bundesamt (2015d, S. 26 ff.); eigene Berechnungen.
13
Vgl. Beschluss GEW Hauptvorstand 14./15. November 2003: Profil und Perspektiven der Schulsozialarbeit, S. 9.
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
37
38 Allgemeinbildende Schulen
Hinsichtlich des Ausbaus der Stellen für Schulpsychologen
wird einem Vorschlag des Bundesverbandes Deutscher
Psychologinnen und Psychologen folgend14 angenommen,
dass auf je 5000 Schülerinnen und Schüler eine Schulpsychologenstelle eingerichtet werden sollte. Der jährliche
Mehraufwand wird in der folgenden Tabelle dargestellt:
Tabelle 27: Versorgung mit Schulpsychologen
Schülerinnen
und Schüler
2013
Schulpsycho
logInnen Stand
2013/2014*
Bedarf an
Schulpsycholo
gInnen**
Zusätzlicher Zusätzlicher
Bedarf
Finanzierungs
bedarf***
Baden-Württemberg
1.141.493
194
228
34
1.999.200
Bayern
1.285.652
246
257
11
646.800
Berlin
334.053
81
66
0
0
Brandenburg
228.291
32
45
13
764.400
Bremen
64.895
17
12
0
0
Hamburg
187.638
34
37
3
176.400
Hessen
627.466
93
125
32
1.881.600
Mecklenburg-Vorpommern
139.982
21
27
6
352.800
Niedersachsen
856.251
71
171
100
5.880.000
1.971.582
302
394
92
5.409.600
1.646.400
Nordrhein-Westfalen
418.512
55
83
28
Saarland
Rheinland-Pfalz
91.106
22
18
0
0
Sachsen
346.113
32
69
37
2.175.600
Sachsen-Anhalt
185.351
23
37
14
823.200
Schleswig-Holstein
303.714
22
60
38
2.234.400
Thüringen
Deutschland
184.567
31
36
5
294.000
8.366.666
1276
1673
397
23.343.600
* Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen, Sektion Schulpsychologie
http://www.bdp-schulpsychologie.de/backstage2/sps/documentpool/2014/versorgungszahlen_201314.pdf
** Annahme ein Schulpsychologe auf 5.000 Schüler.
Quelle: Statistisches Bundesamt (2015d, S. 26 ff.).
*** Annahme Jahreseinkommen 58.800 €.
14
Bundesverband Deutscher Schulpsychologinnen und Psychologen (2008): Schulpsychologie in Deutschland – Berufsprofil, S. 12)
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
EINFLUSSFAKTOREN FÜR DIE SCHULAUFNAHME
39
3.5. Verbesserung des Lehrer-Schüler-Verhältnisses
Von Bedeutung für die Qualität des Bildungsprozesses ist
das Lehrer-Schüler-Verhältnis. In Deutschland ist dieses
Verhältnis deutlich ungünstiger als im OECD Durchschnitt.
Im Jahr 2011 betrug das Lehrer-Schüler-Verhältnis in
Deutschland im Primarbereich 17 und im Sekundarbereich I 13,8. Der OECD Durchschnitt liegt demgegenüber
im Primarbereich bei 15 Kindern auf eine/n Lehrer/in und
bei 13 Kindern auf eine/n Lehrer/in im Sekundarbereich.
Werden die OECD-Durchschnittswerte als Referenzwerte
angenommen, so ergibt sich der folgende jährliche zusätzliche Finanzierungsbedarf, unterschieden nach Primarund Sekundarbereich.
Tabelle 28: Lehrer-Schüler Relation (Primarbereich)
Schüler je
Schüler und Schüle Lehrer und
Lehrer Primar rinnen im Primarbe Lehrerinnen
bereich
reich (2011)
– IST
Lehrer und
Lehrerinnen
– SOLL*
Differenz
SOLL – IST
Finanzierungs
bedarf**
Baden-Württemberg
18
376.405
21.386
25.093
3707
215.006.000
Bayern
17
422.673
25.616
28.178
2562
148.596.000
Berlin
16
118.273
7.256
7.884
628
36.424.000
Brandenburg
17
79.809
4.778
5.320
542
31.436.000
Bremen
15
21.643
1.414
1.442
28
1.624.000
Hamburg
13
59.824
4.532
3.988
0
0
Hessen
16
212.015
13.007
14.134
1127
65.366.000
Mecklenburg-Vorpommern
17
50.420
2.948
3.361
413
23.954.000
Niedersachsen
15
286.248
18.832
19.083
251
14.558.000
Nordrhein-Westfalen
17
630.431
36.231
42.028
5797
336.226.000
Rheinland-Pfalz
15
134.478
9.148
8.965
0
0
Saarland
14
30.295
2.103
2.019
0
0
Sachsen
17
129.655
7.810
8.643
833
48.314.000
Sachsen-Anhalt
14
67.935
4.784
4.529
0
0
Schleswig-Holstein
17
101.225
5.989
6.748
759
44.022.000
Thüringen
14
67.915
4.816
4.527
0
0
Deutschland
16
2.789.244
171.119
185.949
14830
860.140.000
* OECD-Durchschnitt Primarbereich 15, Sekundarbereich 13, verwendet wurde der höhere Wert und nicht der Wert Durchschnitt EU21;
Quelle: OECD (2014, S. 15
**Annahme Jahreseinkommen 58.000 €.
Quelle: Kultusministerkonferenz 2015a, Zusammenfassende Übersichten S. 10, 30, eigene Berechnungen.
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
40 EINFLUSSFAKTOREN FÜR DIE SCHULAUFNAHME
Tabelle 29: Lehrer-Schüler Relation (Sekundarbereich)
Sachsen
Saarland
Rheinland-Pfalz
Nordrhein-Westfalen
Niedersachsen
Mecklenburg-Vorpommern
Hessen
Hamburg
Bremen
Brandenburg
Berlin
Bayern
Baden-Württemberg
14,6
14,5
16,1
16,5
16,8
15,9
16,6
15,8
15,4
16,2
14,5
14,0
15,7
15,7
152.320
88.178
164.159
45.271
217.722
975.690
437.034
65.205
309.708
82.609
31.928
109.804
155.513
678.677
585.612
19.635
44.237
18.619
33.592
11.873
51.470
280.992
101.013
15.854
75.826
32.199
10.511
29.911
51.274
130.067
118.954
5.215.165
109.343
196.557
106.797
197.751
57.144
269.192
1.256.682
538.047
81.059
385.534
114.808
42.439
139.715
206.787
808.744
704.566
331.122
8.963
11.562
7.340
13.638
3.560
16.364
74.803
33.839
4.898
24.478
7.479
2.628
9.636
14.771
51.512
45.020
Lehrer und
Lehrerinnen
– IST
401.167
8.411
15.120
8.215
15.212
4.396
20.707
96.668
41.388
6.235
29.656
8.831
3.265
10.747
15.907
62.211
54.197
Lehrer und
Lehrerinnen
– SOLL*
70.045
0
3.558
875
1.574
835
4.343
21.865
7.549
1.337
5.178
1.352
637
1.112
1.136
10.699
9.177
4.062.607.167
0
206.340.380
50.758.923
91.269.692
48.448.472
251.883.653
1.268.190.077
437.830.215
77.574.009
300.330.515
78.418.093
36.930.723
64.483.846
65.899.154
620.525.774
532.277.189
Finanzierungs
bedarf**
Sachsen-Anhalt
17,0
89.708
1.026.027
Differenz
SOLL – IST
Schleswig-Holstein
12,2
4.189.138
Schüler je Lehrer
Schüler und Schülerinnen im Sekundarbereich
Sekundarbereich
(2014) – ohne berufliche Schulen
(Mittelwert ohne
berufliche Schulen)
Thüringen
15,8
Sekundarstufe 1 Sekundarstufe 2 Summe
Summe
* OECD (2014, S. 15): OECD-Durchschnitt Primarbereich 15, Sekundarbereich 13, verwendet wurde der höhere Wert und nicht der Wert Durchschnitt EU21.
Quelle: Kultusministerkonferenz 2015a, Zusammenfassende Übersichten S. 10, 30, eigene Berechnungen.
** Annahme Jahreseinkommen 58.000 €.
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
4.789
14.705
46.977
Bremen
Hamburg
Hessen
15.497
20.536
16.025
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
620.724
26.264
Sachsen
Deutschland
7.145
30.545
Rheinland-Pfalz
Saarland
139.877
50,199
1,107
1,822
1,112
2,076
546
2,511
11,829
5,137
840
3,765
1,125
389
1,369
2,004
7,714
6,848
397
5
38
14
37
0
28
92
100
6
32
3
0
13
0
11
34
14830
0
759
0
833
0
0
5797
251
413
1127
0
28
542
628
2562
3707
Verbesserung
Lehrer Schüler
Relation
Primarbereich
642.023
16.031
21.338
16.387
27.138
8.526
30.580
145.800
64.876
11.323
48.145
14.710
5.843
18.131
26.397
98.148
88.649
Summe
32.101
802
1.067
819
1.357
426
1.529
7.290
3.244
566
2.407
736
292
907
1.320
4.907
4.432
Anteil
5%
1.861.867.567
46.490.210
61.881.302
47.522.625
78.699.185
24.725.400
88.681.577
422.819.113
188.139.489
32.837.677
139.620.335
42.660.383
16.944.700
52.581.295
76.551.706
284.630.398
257.082.173
Zusätzlicher
Finanzierungs
bedarf
Quelle: Kultusministerkonferenz (2015, S. 10 und 30); eigene Berechnungen.
70,045
0
3,558
875
1,574
835
4,343
21,865
7,549
1,337
5,178
1,352
637
1,112
1,136
10,699
9,177
Verbesserung
Lehrer Schüler
Relation
Sekundar
bereich
Verschiedene Gründe führen dazu, dass die vorgesehene
Pflichtstundenzahl einer vollzeitbeschäftigten Lehrkraft
häufig nicht erreicht wird. Die Gründe hierfür sind vielschichtig, z.B. Krankheit, betriebsbedingte Abwesenheit
oder sonstige Gründe. Es sollte also ein Personalpuffer
bestehen, um diese Ausfallzeiten abzufedern. Die folgende
Nordrhein-Westfalen
64.512
17.574
Brandenburg
Niedersachsen
25.766
Berlin
10.063
95.557
Bayern
Mecklenburg-Vorp.
84.892
Baden-Württemberg
Lehrerinnen
Zusätzliche Zusätzliche
und Lehrer 2014, Schulsozial Schul
allg. bildenden
pädagogen psycholo
Schulen
gen
Tabelle 30: Personalpuffer, Erhöhung des Personalstandes um 5 Prozent
EINFLUSSFAKTOREN FÜR DIE SCHULAUFNAHME
3.6. Personalpuffer für Vertretung bei Krankheit, Fortbildung, Urlaub usw.
Tabelle gibt den notwenigen laufenden zusätzlichen
Aufwand für einen fünfprozentigen Puffer an. Berücksichtigt wird hierbei auch der im Vorhergehenden berechnete
zusätzliche Personalbedarf für Schulsozialpädagogen
sowie -psychologen und die Verbesserung des LehrerSchüler-Verhältnisses.
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
41
42 EINFLUSSFAKTOREN FÜR DIE SCHULAUFNAHME
3.7. Verbesserte Ausstattung der Schulen mit Sachmitteln
Stand von 2010 berechnet. Im Vergleich zu 2010 ist der
laufende Sachaufwand in 2012 in den meisten Bundesländern um ca. 100 Euro angestiegen. Daher werden im
Folgenden die zusätzlichen Ressourcen für einen Aufschlag
von 20 Prozent auf den laufenden Sachaufwand ermittelt.
Neben der Ausstattung mit ausreichenden personellen
Ressourcen ist auch die Ausstattung mit ausreichend
Sachmitteln für die Schulen wichtig, um dem Bildungsauftrag gerecht werden zu können. Im Gutachten 2011 von
Hendrik Piltz wurde ein Aufschlag von 30 Prozent auf den
Tabelle 31: Verbesserung der Ausstattung der Schulen
Schülerinnen und
Schüler an allg.
bildenden Schulen
Laufender
Sachaufwand je
Schüler*
Zusätzlicher
Finanzierungsbedarf
Baden-Württemberg
1.141.493
700
140
159.809.020
Bayern
1.285.652
800
160
205.704.320
Berlin
334.053
1.200
240
80.172.720
Brandenburg
228.291
800
160
36.526.560
Bremen
64.895
1.100
220
14.276.900
Hamburg
187.637
1.600
320
60.043.840
Hessen
627.466
900
180
112.943.880
Mecklenburg-Vorpommern
139.982
900
180
25.196.760
Niedersachsen
856.251
700
140
119.875.140
1.971.095
700
140
275.953.300
50.221.440
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
418.512
600
120
Saarland
91.052
600
120
10.926.240
Sachsen
346.113
700
140
48.455.820
Sachsen-Anhalt
183.351
700
140
25.669.140
Schleswig-Holstein
303.714
700
140
42.519.960
184.567
800
160
29.530.720
8.364.124
800
160
1.338.259.840
Thüringen
Deutschland
* Statistisches Bundesamt (2015c, S. 24).
3.8. Inklusion
Ein drängendes Thema nicht nur der letzten, sondern
vermutlich auch der nächsten Jahre ist die Umsetzung der
Inklusion. In Gang gekommen ist das Thema mit der
Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) aus dem Jahr
2006, die Deutschland 2009 ratifiziert hat und heute
rechtsverbindlich ist. Entsprechend hat die Autorengruppe Bildungsberichterstattung in ihrem Bildungsbericht
2014 Inklusion auch zu einem Schwerpunktthema gemacht.15 In den Bundesländern werden unterschiedliche
Modelle zur Umsetzung angewandt, zudem ist der Stand
15
16
17
20 % des
laufenden Sach
aufwandes
Quelle: Kultusministerkonferenz 2015a, Zusammenfassende Übersichten S. 10.
der Umsetzung unterschiedlich, die Inklusionsquoten
reichen von 21,5 Prozent in Hessen bis zu 68,5 Prozent in
Bremen. Es bestehen verschiedene Ansätze zur Ermittlung
der Inklusionskosten in den allgemein bildenden Schulen,
hinzuweisen ist auf die Studien von Klemm.16
Für die folgenden Berechnungen wird ein Vorschlag der
GEW Bremen zur Umsetzung von Inklusion in ihrem
Stadtstaat aufgegriffen – bei allen Problemen der Übertragbarkeit.17 Hierzu gehören die folgenden Elemente.
Autorengruppe Bildungsberichterstattung (2014, S. 157ff.)
Klemm (2012 und 2015b).
Burger (2012).
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
EINFLUSSFAKTOREN FÜR DIE SCHULAUFNAHME
• Die Integration von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen in Regelklassen erfolgt nach dem Prinzip
(16+4), d.h. Inklusionsklassen mit maximal 20 Schülerinnen und Schülern und maximal 4 Schülerinnen und
Schüler mit Behinderungen.
• Eine zusätzliche Lehrkraft in Klassen mit Integrationsschülern.
• Eine zusätzliche Unterrichtsstunde je Woche in Klassen
mit Integrationsschülern.
Bei den folgenden Berechnungen wurde die Integration
von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf von
Förderschulen in Regelschulen ermittelt. Hierbei wurde
der Finanzierungsbedarf für drei unterschiedliche Szenarien ermittelt. Erstens die Integration von 100 Prozent der
Schülerinnen und Schüler von Förderschulen in Regel-
43
schulen, da dies letztlich die Zielsetzung von Inklusion
darstellt. Zweitens welcher Finanzierungsbedarf besteht,
wenn 90 Prozent der Schülerinnen und Schüler von Förderschulen in Regelschulen integriert werden und drittens
eine Integrationsquote in Höhe von 80 Prozent. Damit
wird dem Umstand Rechnung getragen, dass Integration
als langwieriger Prozess anzusehen ist, und die Integration
von allen Kindern mit Behinderungen nicht kurzfristig
gelingt.
Zu berücksichtigen ist zudem der bisher erreichte Stand
der Inklusion in den Ländern. Die Umsetzung erfolgt hier
nach unterschiedlichen Standards – in der Regel nicht den
Standards, die den folgenden Berechnungen zugrunde
liegen. Daher werden die zugrunde gelegten Standards für
Inklusion zusätzlich für 20 Prozent der Schülerinnen und
Schüler mit Förderbedarf an Regelschulen berechnet.
Tabelle 32a: Integration von allen Schülerinnen und Schüler an Förderschulen in Regelschulen
Schülerinnen
und Schüler mit
Förderbedarf
Schuljahr
2013/14
Integration in Schüler je
Regelbetrieb Klasse*
Anzahl
Klassen
Baden-Württemberg
56.371
14.093
Überzählige
Schüler für
eine Quote
von 16 + 4
22
6
Schüler mit
denen neue
Klassen gebil
det werden
müssen
84.557
Ausgaben je
Schüler
allgemein
bildende
Schulen
Zusätzlicher
Finanzierungs
aufwand**
6.700
566.528.550
Bayern
58.228
14.557
22
6
87.342
7.600
663.799.200
Berlin
11.696
2.924
23
7
20.468
8.200
167.837.600
Brandenburg
10.505
2.626
22
6
15.758
7.000
110.302.500
Bremen
1.435
359
22
6
2.153
7.400
15.928.500
Hamburg
6.739
1.685
22
6
10.109
8.500
85.922.250
25.753
6.438
22
6
38.630
7.100
274.269.450
9.226
2.307
20
4
9.226
6.800
62.736.800
Hessen
Mecklenburg-Vorp.
Niedersachsen
33.201
8.300
22
6
49.802
6.500
323.709.750
Nordrhein-Westfalen
93.197
23.299
25
9
209.693
6.000
1.258.159.500
Rheinland-Pfalz
15.707
3.927
21
5
19.634
6.600
129.582.750
Saarland
4.163
1.041
22
6
6.245
6.700
41.838.150
Sachsen
20.014
5.004
22
6
30.021
7.200
216.151.200
Sachsen-Anhalt
11.895
2.974
20
4
11.895
8.200
97.539.000
Schleswig-Holstein
8.356
2.089
23
7
14.623
6.100
89.200.300
Thüringen
8.295
2.074
20
4
8.295
8.500
22
6
Deutschland
70.507.500
4.174.013.000
* Gewichteter Mittelwert aus Primar- und Sekundarstufe 1
** Da die Schülerinnen und Schüler, mit denen neue Klassen gebildet werden müssen, wie neue Schüler anzusehen sind, können die
durchschnittlichen Kosten je Schüler angesetzt werden.
Quelle: Klemm (2012, S. 47 und 2015); Kultusministerkonferenz (2015, S. 10 und 14); Statistisches Bundesamt (2015c, S. 7), eigene Berechnungen.
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
44 EINFLUSSFAKTOREN FÜR DIE SCHULAUFNAHME
Tabelle 32b: Integration von allen Schülerinnen und Schüler an Förderschulen in Regelschulen zweiter Teil
Niedersachsen
Mecklenburg-Vorpommern
Hessen
Hamburg
Bremen
Brandenburg
Berlin
Bayern
Baden-Württemberg
61.196.100
230.892.900
1.369.995.900
488.054.700
135.622.200
378.569.100
99.063.300
21.094.500
154.423.500
171.931.200
855.951.600
828.653.700
22
23
22
22
22
23
24
23
24
23
23
22
23
8.326.500
13.372.991
2.660.700
10.495.132
62.272.541
22.184.305
5.896.617
15.773.713
4.307.100
878.938
6.714.065
7.475.270
38.906.891
36.028.422
217.616.827
280.722.000
523.729.991
105.694.950
370.970.782
2.690.427.941
833.948.755
204.255.617
668.612.263
189.292.650
37.901.938
271.440.065
347.244.070
1.558.657.691
1.431.210.672
14.994
18.270
16.254
14.616
14.364
15.372
16.884
15.498
17.262
19.278
19.782
17.640
18.774
14.238
19.152
Unterrichts- Kosten einer
Summe
Ausgaben
stunden je
zusätzlichen
zusätzliche
pro Schüler
Lehrer*
Unterrichts
Finanzierung*** in Förder
stunde je Klasse
schulen****
mit Integrations
schülern**
7.599
6.395
11.146
18.551
3.581
14.626
86.177
31.304
8.247
24.419
5.230
1.000
9.084
9.435
54.373
52.176
Förderschüler,
die nicht mehr
an Förder
schulen
unterrichtet
werden sollen
135.003.834
95.886.630
203.637.420
301.527.954
52.339.896
210.087.864
1.324.712.844
528.536.736
127.812.006
421.520.778
100.823.940
19.782.000
160.241.760
177.132.690
774.162.774
999.274.752
63.246.666
121.730.197
77.084.580
222.202.037
53.355.054
160.882.918
1.365.715.097
305.412.019
76.443.611
247.091.485
88.468.710
18.119.938
111.198.305
170.111.380
784.494.917
431.935.920
Rheinland-Pfalz
5.632.483.878
4.297.492.832
Zusätzliche
Ausgaben für die
Umsetzung von
Inklusion
Saarland
294.205.800
21
5.583.327
17.766
343.343
Ausgaben für
Förderschüler
an Förder
schulen
Sachsen
174.856.500
22
198.250.500
Zusätzliche
Lehrkraft je
Klasse mit
Integrations
schüler
Sachsen-Anhalt
122.833.200
5.806.500
Nordrhein-Westfalen
Schleswig-Holstein
21
9.929.976.710
121.936.500
5.509.280.700
Thüringen
Deutschland
Quelle: Kultusministerkonferenz (2015, S. 18 und 22); eigene Berechnungen.
*Gewichteter Mittelwert aus Primar- und Sekundarstufe 1, Daten 2011.
**Berechnet wurde: Anzahl Klassen mit Integrationsbetrieb durch Stunden je Lehrer multipliziert mit 58.800 €.
***Summe aus: Die Integration von Schülerinnen und Schüler nach dem Prinzip (16+4), zusätzliche Lehrkraft in Klassen mit Integrationsschülern, zusätzliche Unterrichtsstunde je Woche in Klassen mit Integrationsschülern.
****Ausgaben pro Schüler an einer Förderschule wurden vom Statistischen Bundesamt zuletzt für das Jahr 2007 ausgewiesen. Vgl. Statistisches Bundesamt (2010): Bildungsausgaben. Ausgaben je Schülerin und Schüler 2007, Wiesbaden. Die Ausgaben pro Schüler haben sich seit 2007 im Durchschnitt um 26 % bis zum Jahr 2012 erhöht. Daher
werden für die Berechnung die Ausgaben je Schüler 2012 an einer Förderschule die Ausgaben im Jahr 2007 mit 26 % Steigerung zugrunde gelegt.
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
1.335
6.216
23.311
8.401
30.071
84.580
14.245
3.805
18.159
10.780
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
500.544
1.884
1.929
2.695
4.540
951
3.561
21.145
7.518
2.100
5.828
1.554
334
2.399
2.688
13.198
12.788
Schüler je
Klasse*
22
20
23
20
22
22
21
25
22
20
22
22
22
22
23
22
22
6
4
7
4
5
6
5
9
6
4
6
6
6
6
7
6
6
7.535
13.505
10.780
22.699
5.708
17.806
190.305
45.107
8.401
34.967
9.324
2.003
14.394
18.818
79.187
76.730
8500
6100
8200
7200
6700
6600
6000
6500
6800
7100
8500
7400
7000
8200
7600
6700
Überzählige
Schüler mit denen Ausgaben je
Schüler für eine neue Klassen
Schüler allgemein
Quote von 16 + 4 gebildet werden bildende Schulen
müssen
3.759.467.275
64.047.500
82.378.975
88.396.000
163.431.000
38.240.250
117.521.250
1.141.830.000
293.192.250
57.126.800
248.262.150
79.254.000
14.818.500
100.758.000
154.305.550
601.817.400
514.087.650
Zusätzlicher
Finanzierungsauf
wand**
Quelle: Klemm (2012, S. 47 und 2015); Kultusministerkonferenz (2015, S. 10 und 14); Statistisches Bundesamt (2015c, S. 7), eigene Berechnungen.
* Gewichteter Mittelwert aus Primar- und Sekundarstufe 1,
** Da die Schülerinnen und Schüler, mit denen neue Klassen gebildet werden müssen, wie neue Schüler anzusehen sind, können die durchschnittlichen Kosten je Schüler
angesetzt werden.
Deutschland
7.535
9.596
Brandenburg
Thüringen
10.753
Berlin
7.717
52.791
Bayern
Schleswig-Holstein
51.153
Baden-Württemberg
Schülerinnen und
Integration in
Schüler mit Förder Regelbetrieb
bedarf Schuljahr
Anzahl Klassen
2013/14
Tabelle 33a: Integration von 90 Prozent der Schülerinnen und Schüler an Förderschulen in Regelschulen
EINFLUSSFAKTOREN FÜR DIE SCHULAUFNAHME
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
45
46 EINFLUSSFAKTOREN FÜR DIE SCHULAUFNAHME
Tabelle 33b: Integration von 90 Prozent der Schülerinnen und Schüler an Förderschulen in Regelschulen, zweiter Teil
Niedersachsen
Mecklenburg-Vorpommern
Hessen
Hamburg
Bremen
Brandenburg
Berlin
Bayern
Baden-Württemberg
55.933.500
209.401.500
1.243.326.000
442.043.700
123.494.700
342.671.700
91.375.200
19.624.500
141.061.200
158.069.100
776.027.700
751.949.100
22
23
22
22
22
23
24
23
24
23
23
22
23
7.546.000
12.133.514
2.431.891
9.518.250
56.514.818
20.092.895
5.369.335
14.277.988
3.972.835
817.688
6.133.096
6.872.570
35.273.986
32.693.439
200.975.234
254.408.000
442.501.814
96.605.641
336.441.000
2.441.670.818
755.328.845
185.990.835
605.211.838
174.602.035
35.260.688
247.952.296
319.247.220
1.413.119.086
1.298.730.189
17766
14994
18270
16254
14616
14364
15372
16884
15498
17262
19278
19782
17640
18774
14238
19152
Unterrichts- Kosten einer
Summe
Ausgaben
stunden je
zusätzlichen
zusätzliche
pro Schüler
Lehrer*
Unterrichts
Finanzierung*** in Förder
stunde je Klasse
schulen****
mit Integrations
schülern**
6.839
5.756
10.031
16.696
3.223
13.163
77.559
28.174
7.422
21.977
4.707
900
8.176
8.492
48.936
46.958
Förderschüler,
die nicht mehr
an Förder
schulen
unterrichtet
werden sollen
121.501.674
86.305.464
183.266.370
271.376.784
47.107.368
189.073.332
1.192.236.948
475.689.816
115.026.156
379.366.974
90.741.546
17.803.800
144.224.640
159.428.808
696.750.768
899.339.616
58.584.826
114.669.770
71.141.630
171.125.030
49.498.273
147.367.668
1.249.433.870
279.639.029
70.964.679
225.844.864
83.860.489
17.456.888
103.727.656
159.818.412
716.368.318
399.390.573
Rheinland-Pfalz
5.069.240.064
3.918.891.974
Zusätzliche
Ausgaben für die
Umsetzung von
Inklusion
Saarland
266.937.300
21
5.156.359
180.086.500
309.009
Ausgaben für
Förderschüler
an Förder
schulen
Sachsen
158.466.000
22
5.274.500
Zusätzliche
Lehrkraft je
Klasse mit
Integrations
schüler
Sachsen-Anhalt
113.439.900
21
Nordrhein-Westfalen
Schleswig-Holstein
110.764.500
8.988.132.038
Thüringen
Deutschland
Quelle: Kultusministerkonferenz (2015, S. 18 und 22); eigene Berechnungen.
*Gewichteter Mittelwert aus Primar- und Sekundarstufe 1, Daten 2011.
**Berechnet wurde: Anzahl Klassen mit Integrationsbetrieb durch Stunden je Lehrer multipliziert mit 58.800 €.
***Summe aus: Die Integration von Schülerinnen und Schüler nach dem Prinzip (16+4), zusätzliche Lehrkraft in Klassen mit Integrationsschülern, zusätzliche Unterrichtsstunde je Woche in Klassen mit Integrationsschülern.
****Ausgaben pro Schüler an einer Förderschule wurden vom Statistischen Bundesamt zuletzt für das Jahr 2007 ausgewiesen. Vgl. Statistisches Bundesamt (2010): Bildungsausgaben. Ausgaben je Schülerin und Schüler 2007, Wiesbaden. Die Ausgaben pro Schüler haben sich seit 2007 im Durchschnitt um 26 % bis zum Jahr 2012 erhöht. Daher
werden für die Berechnung die Ausgaben je Schüler 2012 an einer Förderschule die Ausgaben im Jahr 2007 mit 26 % Steigerung zugrunde gelegt.
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
9809
8688
1235
5693
20869
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
306113
1.694
1.769
2.417
4.076
862
3.196
18.991
6.735
1.894
5.217
1.423
309
2.172
2.452
11.838
11.484
Schüler je
Klasse*
22
20
23
20
22
22
21
25
22
20
22
22
22
22
23
22
22
6
4
7
4
5
6
5
9
6
4
6
6
6
6
7
6
6
6.775
12.385
9.666
20.380
5.171
15.978
170.915
40.412
7.576
31.304
8.540
1.853
13.032
17.166
71.030
68.904
8500
6100
8200
7200
6700
6600
6000
6500
6800
7100
8500
7400
7000
8200
7600
6700
Überzählige
Schüler mit denen Ausgaben je
Schüler für eine neue Klassen
Schüler allgemein
Quote von 16 + 4 gebildet werden bildende Schulen
müssen
3.380.917.325
57.587.500
75.546.975
79.261.200
146.736.000
34.642.350
105.451.500
1.025.487.000
262.674.750
51.516.800
222.254.850
72.585.750
13.708.500
91.224.000
140.759.150
539.824.200
461.656.800
Zusätzlicher
Finanzierungsauf
wand**
Quelle: Klemm (2012, S. 47 und 2015); Kultusministerkonferenz (2015, S. 10 und 14); Statistisches Bundesamt (2015c, S. 7), eigene Berechnungen.
* Gewichteter Mittelwert aus Primar- und Sekundarstufe 1,
** Da die Schülerinnen und Schüler, mit denen neue Klassen gebildet werden müssen, wie neue Schüler anzusehen sind, können die durchschnittlichen Kosten je Schüler
angesetzt werden.
Deutschland
6775
Thüringen
16304
Sachsen
7077
3447
Saarland
Schleswig-Holstein
12782
Rheinland-Pfalz
9666
75962
Nordrhein-Westfalen
Sachsen-Anhalt
26941
Niedersachsen
7576
47353
Bayern
Mecklenburg-Vorpommern
45936
Baden-Württemberg
Schülerinnen und
Integration in
Schüler mit Förder Regelbetrieb
bedarf Schuljahr
Anzahl Klassen
2013/14
Tabelle 34a: Integration von 80 Prozent der Schülerinnen und Schüler an Förderschulen in Regelschulen
EINFLUSSFAKTOREN FÜR DIE SCHULAUFNAHME
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
47
48 EINFLUSSFAKTOREN FÜR DIE SCHULAUFNAHME
Tabelle 34b: Integration von 80 Prozent der Schülerinnen und Schüler an Förderschulen in Regelschulen, zweiter Teil
Rheinland-Pfalz
Niedersachsen
Mecklenburg-Vorpommern
Hessen
Hamburg
Bremen
Brandenburg
Berlin
Bayern
Baden-Württemberg
50.670.900
187.895.400
1.116.641.400
396.032.700
111.367.200
306.774.300
83.687.100
18.154.500
127.713.600
144.192.300
696.089.100
675.259.200
22
23
22
22
22
23
24
23
24
23
23
22
23
6.766.200
10.894.036
2.203.083
8.540.700
50.756.427
18.001.486
4.842.052
12.782.263
3.638.570
756.438
5.552.765
6.269.230
31.640.414
29.359.096
184.307.598
228.117.600
397.298.836
87.516.333
301.887.600
2.192.884.827
676.708.936
167.726.052
541.811.413
159.911.420
32.619.438
224.490.365
291.220.680
1.267.553.714
1.166.275.096
14994
18270
16254
14616
14364
15372
16884
15498
17262
19278
19782
17640
18774
14238
19152
Unterrichts- Kosten einer
Summe
Ausgaben
stunden je
zusätzlichen
zusätzliche
pro Schüler
Lehrer*
Unterrichts
Finanzierung*** in Förder
stunde je Klasse
schulen****
mit Integrations
schülern**
6079
5116
8917
14841
2865
11701
68942
25043
6598
19535
4184
800
7267
7548
43498
41741
Förderschüler,
die nicht mehr
an Förder
schulen
unterrichtet
werden sollen
107.999.514
76.709.304
162.913.590
241.225.614
41.874.840
168.073.164
1.059.776.424
422.826.012
102.255.804
337.213.170
80.659.152
15.825.600
128.189.880
141.706.152
619.324.524
799.423.632
53.922.986
107.598.294
65.204.010
156.073.222
45.641.493
133.814.436
1.133.108.403
253.882.924
65.470.248
204.598.243
79.252.268
16.793.838
96.300.485
149.514.528
648.229.190
366.851.464
3.576.256.031
Zusätzliche
Ausgaben für die
Umsetzung von
Inklusion
Saarland
239.668.800
21
4.728.723
17766
4.505.996.376
Ausgaben für
Förderschüler
an Förder
schulen
Sachsen
142.090.200
22
161.922.500
Zusätzliche
Lehrkraft je
Klasse mit
Integrations
schüler
Sachsen-Anhalt
104.031.900
4.742.500
Nordrhein-Westfalen
Schleswig-Holstein
21
8.082.252.407
99.592.500
Thüringen
Deutschland
Quelle: Kultusministerkonferenz (2015, S. 18 und 22); eigene Berechnungen.
*Gewichteter Mittelwert aus Primar- und Sekundarstufe 1, Daten 2011.
**Berechnet wurde: Anzahl Klassen mit Integrationsbetrieb durch Stunden je Lehrer multipliziert mit 58.800 €.
***Summe aus: Die Integration von Schülerinnen und Schüler nach dem Prinzip (16+4), zusätzliche Lehrkraft in Klassen mit Integrationsschülern, zusätzliche Unterrichtsstunde je Woche in Klassen mit Integrationsschülern.
****Ausgaben pro Schüler an einer Förderschule wurden vom Statistischen Bundesamt zuletzt für das Jahr 2007 ausgewiesen. Vgl. Statistisches Bundesamt (2010): Bildungsausgaben. Ausgaben je Schülerin und Schüler 2007, Wiesbaden. Die Ausgaben pro Schüler haben sich seit 2007 im Durchschnitt um 26 % bis zum Jahr 2012 erhöht. Daher
werden für die Berechnung die Ausgaben je Schüler 2012 an einer Förderschule die Ausgaben im Jahr 2007 mit 26 % Steigerung zugrunde gelegt.
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
EINFLUSSFAKTOREN FÜR DIE SCHULAUFNAHME
3.9. Zwischenfazit
Für die bessere Ausstattung der allgemeinbildenden
Schulen fallen jährlich laufende Mehraufwendungen in
Höhe von 16,6 Milliarden Euro bundesweit an. Hierbei
sind die zusätzlichen Ausgaben für die Umsetzung von
Inklusion nicht enthalten, da hier drei verschiedene
Szenarien entwickelt wurden, die entsprechend unterschiedliche Mehraufwendungen zur Folge haben. Die bundesweiten Mehrausgaben erhöhen sich bei Berücksichtigung der Inklusion um eine Summe, die zwischen
3,58 Milliarden Euro und 4,3 Milliarden Euro liegt. Der
Finanzierungsbedarf beläuft sich somit insgesamt auf
einen Wert zwischen 20,2 Milliarden Euro und 20,9 Milliarden Euro.
Der Unterschied zu den vorgelegten Untersuchungen in
der Vergangenheit von Piltz für das Jahr 2011 und Jaich
2008/2009 hat verschiedene Ursachen. Einerseits ist
Bewegung in die Bildungsfinanzierung der letzten Jahre
gekommen. Dies berührt vor allem den Bereich Ganztagsschule: Hier hat es eine Entwicklung in die richtige Richtung gegeben, die allerdings wieder ins Stocken geraten
ist. Außerdem wurden bestimmte Berechnungen für
einzelne Fragestellungen nicht mehr durchgeführt, da
diese mit einem zu großen Grad der Unsicherheit behaftet
sind. Dies betrifft z.B. die Ermittlung der privaten Ausgaben für Lernmittel oder die Ausgaben für ein gebührenfreies Schulmittagsessen.
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
49
50 EINFLUSSFAKTOREN FÜR DIE SCHULAUFNAHME
Tabelle 35: Übersicht Finanzierungsbedarf allgemeinbildende Schulen
Lehrerschüler-Relation
0
24.831.694
0
40.891.765
1.003.352.927
874.258.885
176.940.900
52.875.000
18.273.600
64.338.300
94.202.100
362.553.300
321.860.700
352,8
1.881.600
176,4
0
764,4
0
646,8
1.999.200
212.106.000
43.558.000
175.392.000
30.682.000
14.384.000
35.902.000
95.526.000
317.608.000
383.844.000
336.226.000
14.558.000
23.954.000
65.366.000
0
1.624.000
31.436.000
36.424.000
148.596.000
215.006.000
251.883.653
1.268.190.077
437.830.215
77.574.009
300.330.515
78.418.093
36.930.723
64.483.846
65.899.154
620.525.774
532.277.189
24.725.400
88.681.577
422.819.113
188.139.489
32.837.677
139.620.335
42.660.383
16.944.700
52.581.295
76.551.706
284.630.398
257.082.173
48.455.820
10.926.240
50.221.440
275.953.300
119.875.140
25.196.760
112.943.880
60.043.840
14.276.900
36.526.560
80.172.720
205.704.320
159.809.020
287.131.235
474.380.397
182.501.316
945.734.466
4.195.437.991
1.474.114.400
259.504.945
1.104.426.452
264.679.492
127.265.617
285.268.765
489.667.445
2.942.971.366
2.746.137.167
Summe (ohne
Inklusion)
131.951.222
39.465.900
5.880.000
580.174.000
0
48.448.472
78.699.185
25.669.140
723.808.161
Ausstattung
Schulen
Bayern
16.918.246
241.448.400
5.409.600
105.502.000
0
91.269.692
47.522.625
42.519.960
159.834.224
Personalpuffer
Berlin
254.277.156
555.948.900
1.646.400
20.242.000
48.314.000
50.758.923
61.881.302
29.530.720
16.662.863.440
Sekundar
bereich
Hessen
750.717.001
118.017.000
0
107.880.000
0
206.340.380
46.490.210
1.338.259.840
Primar
bereich
Mecklenburg-Vorp.
329.782.396
25.676.100
2.175.600
22.098.000
44.022.000
0
1.861.867.567
Zusätzliche Reduzierung
Schulpsycho der Pflicht
logen
stunden
auf 25
Niedersachsen
52.483.104
97.586.100
823,2
89.726.000
0
4.062.607.167
Zusätzliche
Schulsozialpädagogen
Nordrhein-Westfalen
0
52.240.500
2.234.400
31.784.000
860.140.000
Zusätzliche
Ausgaben für
Ganztags
betreuung
Rheinland-Pfalz
88.841.224
85.615.200
294
2.266.408.000
Baden-Württemberg
Saarland
191.468.919
52.029.000
23.343.600
Thüringen
Schleswig-Holstein
Sachsen-Anhalt
Hamburg
Bremen
Brandenburg
Sachsen
0
2.359.367.100
Quelle: Eigene Berechnungen.
3.759.774.539
Deutschland
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
Berufliche Bildung
4. Berufliche Bildung
Die zentrale Problemlage im Bereich der beruflichen
Bildung wird seit Jahren darin gesehen, dass von Unternehmen zu wenig Ausbildungsplätze bereitgestellt werden. Die Hoffnung, dass sich dieses Problem durch den
demografischen Wandel auflösen wird, hat sich nicht
erfüllt. Bis Ende August 2015 haben insgesamt 531.550
junge Menschen die Bundesagentur für Arbeit bei ihrer
Suche nach einem Ausbildungsplatz eingeschaltet. Diesen
Ausbildungsplatzbewerberinnen standen bundesweit
500.786 gemeldete Ausbildungsplätze gegenüber. Die
Lücke zwischen nachgefragten und angebotenen Ausbildungsplätzen ist damit zwar geringer geworden, aber
nicht geschlossen.
Ein weiteres Handlungsfeld betrifft die Situation an den
beruflichen Schulen. Hier sind finanzielle Ressourcen zur
Verbesserung der Rahmenbedingungen – analog zu den
Ausführungen über allgemeinbildenden Schulen – notwendig.
Schließlich ist die Situation im Bereich der beruflichen
Schulen hinsichtlich der Finanzierung des Lebensunterhalts und der Zahlung von Schulgeld extrem unterschiedlich. Für einzelne Ausbildungen im Bereich der Gesundheitsberufe werden in einigen Bundesländern Schulgelder
erhoben, in anderen wiederum werden Ausbildungsvergütungen gezahlt. Dies macht eine realistische Kostenabschätzung kaum möglich und wird auch hier nicht versucht. Empfehlenswert wäre allerdings, die Finanzierung
der vollzeitschulischen Berufsbildung in weiteren Gutachten detailliert zu erheben.
18
19
20
4.1. Sicherung des Angebots an Ausbildungs
plätzen
Zur Sicherstellung eines ausreichenden Angebots an
Ausbildungsstellen wurden schon vor Jahren Ausbildungsfonds thematisiert. Bereits im Jahre 1974 wurde
von der damaligen Edding-Kommission eine Reform der
Finanzierung der Dualen Berufsausbildung empfohlen.
Vorgeschlagen wurde, von der bestehenden individuellen
Finanzierung, insbesondere der direkten Finanzierung
der Ausbildungsvergütungen durch die Unternehmen,
auf eine kollektive Finanzierung in Form von Fonds
umzusteigen. Diese Diskussion ist seither nicht abgerissen, in konjukturschwachen Phasen keimt sie immer
wieder auf.
So begrüßenswert dieser Vorschlag ist, soll er an dieser
Stelle nicht weiter verfolgt werden.18 Die Alternative zu
betrieblichen Ausbildungsplätzen können vollzeitschulische Berufsausbildungen sein. In dem Maße, wie junge
Menschen, die keinen Ausbildungsplatz erhalten haben,
im sogenannten Übergangssystem untergebracht werden,
entstehen durch den Ausbau vollzeitschulischer Ausbildungsgänge nur relativ geringe Kosten. Dies sind die
sogenannten Transaktionskosten, die mit einem Wechseln
von Strukturen verbunden sind, und an dieser Stelle
vernachlässigt werden können.
Entscheidend ist ein Blick auf die jungen Menschen, die
eigentlich einen Ausbildungsplatz suchen, denen keiner
angeboten wird und die dann aus dem Bildungssystem
„rausfallen“. Über die Größe dieser Gruppe gibt der
jährliche Berufsbildungsbericht Auskunft. Für das Jahr
2014 weist der Bericht 116.656 junge Menschen aus,
deren Verbleib ungeklärt ist, und die die Grundlage für die
folgenden Berechnungen darstellen.19 Die Ausgaben je
Schüler/in können ebenfalls dem Berufsbildungsbericht
entnommen werden. Die Länder investierten 2013
2,225 Milliarden Euro in Berufsfachschulen.20 Im gleichen
Jahr gingen 431.200 Schülerinnen und Schüler auf eine
Berufsfachschule, entsprechend ergeben sich 5.160 Euro
je Schülerin und Schüler. Die Aufteilung der zusätzlichen
Ausgaben auf die Länder erfolgt proportional zu den
Schülerinnen und Schülern an beruflichen Schulen des
jeweiligen Landes. Es ergeben sich somit zusätzliche
Ausgaben in Höhe der folgenden Tabelle.
Vgl. auch Jaich (2008, S. 54).
Bundesinstitut für Berufsbildung (2014, S. 53).
Bundesinstitut für Berufsbildung (2014, S. 271).
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
51
52 Berufliche Bildung
Tabelle 36: Kosten für zusätzliche Ausbildungsplätze an Vollzeitschulen
Schüler/ innen
Prozent an allen
beruflichen
Schülern
Statistischer Anteil
Zusätzlicher
Ausbildungsplatzbewerber, Finanzierungsbedarf
Verbleib unbekannt
Baden-Württemberg
406.312
16
18.730
96.648.547
Bayern
373.596
15
17.222
88.866.464
Berlin
88.082
3
4.060
20.951.873
Brandenburg
44.048
2
2.031
10.477.601
Bremen
25.624
1
1.181
6.095.125
Hamburg
54.612
2
2.518
12.990.437
189.921
8
8.755
45.176.093
Hessen
33.738
1
1.555
8.025.184
Niedersachsen
Mecklenburg-Vorpommern
275.113
11
12.682
65.440.528
Nordrhein-Westfalen
584.775
23
26.957
139.099.151
Rheinland-Pfalz
123.859
5
5.710
29.462.070
Saarland
34.902
1
1.609
8.302.062
Sachsen
23.909.759
100.517
4
4.634
Sachsen-Anhalt
48.578
2
2.239
11.555.143
Schleswig-Holstein
94.744
4
4.368
22.536.548
Thüringen
Summe
52.165
2
2.405
12.408.375
2.530.586
100
116.656
601.944.960
Quelle: Eigene Berechnungen.
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
Berufliche Bildung
4.2. Verbesserung der Rahmenbedingungen an den beruflichen Schulen
In einem ersten Schritt werden die zusätzlichen Aufwendungen für den Fall ermittelt, dass an den beruflichen
Schulen die Zahl der Schülerinnen und Schüler je Klasse
auf maximal 18 begrenzt wird. Hiermit wird dem Umstand
Rechnung getragen, dass die Formulierung eines Lehrer-
Schüler-Verhältnisses für die beruflichen Schulen aufgrund des großen Anteils von Teilzeitberufsschülern
schwierig ist, und eine Berechnung analog zu Abschnitt
3.5. daher nicht möglich ist.
Tabelle 37: Schülerinnen und Schüler an beruflichen Schulen, Verringerung der Klassenstärke auf max. 18
Klassen
Schüler/ innen
Schüler/innen je Zusätzliche
Klasse IST
Lehrer/
innen
Finanzierungsbedarf*
Baden-Württemberg
16.757
406.312
24
7.427
436.687.078
Bayern
17.254
373.596
22
3.385
199.041.242
Berlin
4.224
88.082
21
703
41.338.955
Brandenburg
2.470
44.048
18
0
0
Bremen
1.249
25.624
21
152
8.949.040
Hamburg
2.615
54.612
21
385
22.630.422
Hessen
9.350
189.921
20
1.154
67.871.441
Mecklenburg-Vorpommern
1.720
33.738
20
133
7.829.653
Niedersachsen
13.117
275.113
21
1.991
117.067.391
Nordrhein-Westfalen
27.165
584.775
22
4.684
275.416.657
Rheinland-Pfalz
5.965
123.859
21
831
48.888.526
Saarland
1.694
34.902
21
203
11.931.298
Sachsen
5.282
100.517
19
330
19.429.514
Sachsen-Anhalt
2.758
48.578
18
0
0
Schleswig-Holstein
4.612
94.744
21
579
34.066.636
3.106
52.165
17
0
119.338
2.530.586
Thüringen
Summe
* Annahme Jahreseinkommen 58.800 €.
0
1.291.147.853
Quelle: Kultusministerkonferenz (2015, S 240 f.), eigene Berechnungen.
Es ergeben sich somit zusätzliche jährliche Aufwendungen
in Höhe von 1,29 Milliarden Euro.
Zweitens erfolgt anlag zu den in Abschnitt 3.3. behandelten allgemeinbildenden Schulen die Ermittlung der zusätzlichen Aufwendungen, wenn die Pflichtstundenzahl für
Lehrerinnen und Lehrer auch an beruflichen Schulen auf
maximal 25 begrenzt wird.
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
53
54 Berufliche Bildung
Tabelle 38: Reduzierung der Pflichtstunden von Lehrerinnen und Lehrern an beruflichen Schulen auf 25 Stunden maximal
Lehrerinnen und Pflicht
Lehrer berufliche stunden
Schulen 2013
2015*
U-stunden bei Lehrer bei
Differenz
Lehrerstunden Pflichstunden IST – SOLL
IST
25 max
Zusätzlicher
Finanzierungsbe
darf
Baden-Württemberg
21.398
26,6
569.187
22.767
1.369
79.429.376
Bayern
16.681
25,5
425.366
17.015
334
19.349.960
Berlin
4.436
25,5
113.118
4.525
89
5.145.760
Brandenburg
2.063
25,0
51.575
2.063
0
0
Bremen
1.089
25,0
27.225
1.089
0
0
Hamburg
2.402
24,0
57.648
2.306
-96
0
Hessen
8.985
24,5
220.133
8.805
-180
0
Mecklenburg-Vorpommern
1.484
28,5
42.294
1.692
208
12.050.080
Niedersachsen
12.051
25,0
301.275
12.051
0
0
Nordrhein-Westfalen
23.906
25,5
609.603
24.384
478
27.730.960
Rheinland-Pfalz
5.414
24,0
129.936
5.197
-217
0
Saarland
1.403
28,2
39.565
1.583
180
10.415.872
Sachsen
5.774
27,0
155.898
6.236
462
26.791.360
Sachsen-Anhalt
2.495
26,0
64.870
2.595
100
5.788.400
Schleswig-Holstein
4.101
26,8
109.907
4.396
295
17.125.776
Thüringen
3.596
25,5
91.698
3.668
72
4.171.360
3.009.296
120.372
Summe
117.278
207.998.904
* Zum Teil können Deputatstunden nicht oder nicht korrekt – z.B. bei der auf Faktorisierung beruhenden Hamburger Lehrerarbeitszeitverordnung – erfasst werden. So werden die in allen Bundesländern vorhandenen „Lehrkräfte für fachpraktischen Unterricht“, deren
Deputatstunden pro Woche teilweise über 30 Stunden liegen, nicht berücksichtigt.
Quelle: Kultusministerkonferenz (2015, S. 18); Kultusministerkonferenz (2015c); eigene Berechnungen.
Die Aufwendungen für die Reduzierung der Unterrichtsstunden für Lehrerinnen und Lehrer auf maximal 25
Stunden an beruflichen Schulen betragen damit jährlich
208 Mio. Euro.
In einem dritten Schritt ist zu berücksichtigen, dass bei
der Verbesserung der Rahmenbedingungen auch ein
Personalpuffer für Krankheit, Urlaub, Weiterbildung und
sonstiges vorgehalten wird. Angenommen sei ein Personalpuffer in Höhe von 5 Prozent des Personalbestandes.
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
Berufliche Bildung
Tabelle 39: Personalpuffer an Beruflichen Schulen
Lehrer
Personalpuffer*
Finanzierungsbedarf**
Baden-Württemberg
21.398
1.070
62.910.120
Bayern
16.681
834
49.042.140
Berlin
4.436
222
13.041.840
Brandenburg
2.063
103
6.065.220
Bremen
1.089
54
3.201.660
Hamburg
2.402
120
7.061.880
Hessen
8.985
449
26.415.900
Mecklenburg-Vorpommern
1.484
74
4.362.960
Niedersachsen
12.051
603
35.429.940
Nordrhein-Westfalen
23.906
1.195
70.283.640
Rheinland-Pfalz
5.414
271
15.917.160
Saarland
1.403
70
4.124.820
Sachsen
5.774
289
16.975.560
Sachsen-Anhalt
2.495
125
7.335.300
12.056.940
Schleswig-Holstein
4.101
205
Thüringen
3.596
180
Summe
10.572.240
344.797.320
*Annahme 5%.
** Annahme Jahreseinkommen 58.000 €.
Quelle: Quelle: Kultusministerkonferenz (2015, S 240), eigene Berechnungen.
Analog zur Ermittlung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs für die bessere Ausstattung von Schulen mit Sozial-
pädagogen erfolgt dies viertens für die beruflichen
Schulen.
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
55
56 Berufliche Bildung
Tabelle 40: Versorgung mit Sozialpädagogen an beruflichen Schulen
Schülerinnen und Bedarf an Schul
Schüler 2014
sozialpädagogen*
Zusätzlicher
Bedarf**
Zusätzlicher
Finanzierungsbedarf***
Baden-Württemberg
406.312
2.709
2.438
114.579.984
Bayern
373.596
2.491
2.242
105.354.072
Berlin
88.082
587
528
24.839.124
Brandenburg
44.048
294
264
12.421.536
Bremen
25.624
171
154
7.225.968
Hamburg
54.612
364
328
15.400.584
189.921
1.266
1.140
53.557.722
33.738
225
202
9.514.116
Niedersachsen
275.113
1.834
1.651
77.581.866
Nordrhein-Westfalen
584.775
3.899
3.509
164.906.550
Rheinland-Pfalz
34.928.238
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
123.859
826
743
Saarland
34.902
233
209
9.842.364
Sachsen
100.517
670
603
28.345.794
13.698.996
Sachsen-Anhalt
48.578
324
291
Schleswig-Holstein
94.744
632
568
26.717.808
184.567
1230
1.107
52.029.000
8.366.666
55777
50.199
2.359.367.100
Thüringen
Deutschland
* Annahme pro 150 Schülerinnen und Schüler ein Schulsozialpädagoge.
** Da Sozialpädagogen an Schulen nicht systematisch erfasst werden, wird davon ausgegangen, dass zehn Prozent der
notwendigen Sozialarbeiter bereits vorhanden sind.
Quelle: Eigene Berechnungen.
*** Annahme Entgeltgruppe S12 (47.000 € jährlich).
Im Ergebnis sind für eine ausreichende Versorgung mit
Schulsozialpädagogen an beruflichen Schulen jährliche
Mehraufwendungen in Höhe von 2,36 Milliarden Euro
notwendig.
Analog zur Ermittlung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs für die bessere Ausstattung von Schulen mit Schulpsychologen erfolgt dies fünftens für die beruflichen
Schulen.
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
Berufliche Bildung
Tabelle 41: Versorgung mit Schulpsychologen an beruflichen Schulen
Schülerinnen und
Schüler 2014
Bedarf an Schul
psychologInnen*
Zusätzlicher
Finanzierungsbedarf***
Baden-Württemberg
406.312
81
4.778.229
Bayern
373.596
75
4.393.489
Berlin
88.082
18
1.035.844
Brandenburg
44.048
9
518.004
Bremen
25.624
5
301.338
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
54.612
11
642.237
189.921
38
2.233.471
33.738
7
396.759
Niedersachsen
275.113
55
3.235.329
Nordrhein-Westfalen
584.775
117
6.876.954
Rheinland-Pfalz
123.859
25
1.456.582
Saarland
34.902
7
410.448
Sachsen
100.517
20
1.182.080
48.578
10
571.277
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Deutschland
94.744
19
1.114.189
184.567
37
2.170.508
8.366.666
1.673
98.391.992
* Annahme ein Schulpsychologe auf 5.000 Schüler.
** Annahme Jahreseinkommen 58.800 €.
Quelle: Statistisches Bundesamt (2015d, S. 26 ff.).
Im Ergebnis sind für eine ausreichende Versorgung mit
Schulsozialpädagogen an beruflichen Schulen jährliche
Mehraufwendungen in Höhe von 98,4 Mio. Euro notwendig.
Analog zur Ermittlung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs für eine Verbesserung der Ausstattung von allgemein bildenden Schulen erfolgt dies sechstens für die
beruflichen Schulen.
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
57
58 Berufliche Bildung
Tabelle 42: Verbesserung der Ausstattung von beruflichen Schulen
Schülerinnen und Laufender Sachauf 20 % des laufenden
Schüler an
wand je Schüler*
Sachaufwandes
beruflichen
Schulen
Baden-Württemberg
406.312
700
140
Zusätzlicher
Finanzierungsbedarf
56.883.680
Bayern
373.596
800
160
59.775.360
Berlin
88.082
1,2
240
21.139.680
Brandenburg
44.048
800
160
7.047.680
Bremen
25.624
1,1
220
5.637.280
Hamburg
54.612
1,6
320
17.475.840
189.921
900
180
34.185.780
33.738
900
180
6.072.840
275.113
700
140
38.515.820
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
584.775
700
140
81.868.500
Rheinland-Pfalz
123.859
600
120
14.863.080
Saarland
34.902
600
120
4.188.240
Sachsen
100.517
700
140
14.072.380
48.578
700
140
6.800.920
13.264.160
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Deutschland
94.744
700
140
184.567
800
160
29.530.720
8.366.666
800
160
1.338.666.560
* Statistisches Bundesamt (2015c, S. 24).
Quelle: Kultusministerkonferenz 2015a, Zusammenfassende Übersichten S. 10.
Im Ergebnis sind für eine Verbesserung der Ausstattung
von beruflichen Schulen jährliche Mehraufwendungen in
Höhe von 1,33 Milliarden Euro notwendig.
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
Berufliche Bildung
4.3. Inklusion an berufsbildenden Schulen
Inklusive Bildung bedeutet die diskriminierungsfreie
Teilhabe an allen Bildungsbereichen, auch der beruflichen
Bildung. Für die berufliche Bildung bedeutet dies, zum
einen die Situation an den beruflichen Schulen zu verbessern um jungen Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit der Teilhabe zu bieten und zum anderen die
Zugangsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen
zu Betrieben zu verbessern.
Der zweite Punkt, bessere Zugangsmöglichkeiten zur
dualen Berufsausbildung betrifft vor allem Fragen der
Akzeptanz und der Organisation und weniger der Finanzierung – auch wenn finanzielle Anreize oder Unterstützungsangebote durchaus wichtig sind.21
Die Frage der Bildungsfinanzierung stellt sich aber vor
allem beim ersten Punkt, besseren Zugangsmöglichkeiten
zu beruflichen Schulen. Schon heute lernen Schülerinnen
und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an
berufsbildenden Schulen. Um Inklusion in der Breite
umzusetzen, ist eine bessere Stellenausstattung erforderlich. In der folgenden Tabelle werden die zusätzlichen
Ressourcen ermittelt, wenn einem Beschluss des GEWHauptvorstandes22 gefolgt wird, und berufliche Schulen
zur Umsetzung von Inklusion mit 10 Prozent mehr Personalstellen ausgestattet werden.
Tabelle 43: Umsetzung von Inklusion an beruflichen Schulen
Lehrer*
Zusätzlich 10 % Lehrerstellen
Finanzierungsbedarf**
für die Förderung von Inklusion
Baden-Württemberg
22.468
2.247
130.314.400
Bayern
17.515
1.752
101.587.000
Berlin
4.658
466
27.016.400
Brandenburg
2.166
217
12.562.800
Bremen
1.143
114
6.629.400
Hamburg
2.522
252
14.627.600
Hessen
9.434
943
54.717.200
Mecklenburg-Vorpommern
1.558
156
9.036.400
Niedersachsen
12.654
1.265
73.393.200
Nordrhein-Westfalen
25.101
2.510
145.585.800
5.685
569
32.973.000
Rheinland-Pfalz
Saarland
1.473
147
8.543.400
Sachsen
6.063
606
35.165.400
Sachsen-Anhalt
2.620
262
15.196.000
Schleswig-Holstein
4.306
431
24.974.800
Thüringen
3.776
378
21.900.800
Summe
714.223.600
* Lehrerstellen an beruflichen Schulen 2014 plus Personalpuffer gemäß Tabelle 39.
** Annahme Jahresgehalt 58.000 €
Quelle: Quelle: Kultusministerkonferenz (2015, S 240), eigene Berechnungen.
Im Ergebnis sind zur Umsetzung von Inklusion an beruflichen Schulen jährliche Mehrausgaben in Höhe von
714 Mio. Euro notwendig.
4.4. Zwischenfazit
Die jährlichen zusätzlichen Ausgaben für die Verbesserung
der Situation in der Berufsbildung für die Länder werden
in der folgenden Tabelle ausgewiesen.
21 Möglichkeiten, Inklusion in den Betrieben zu verbessern zeigt z.B. Heimann (2013) auf.
22 Berufsbildende Schulen auf dem Weg zur Inklusion - GEW Positionen zu einer inklusiven beruflichen Bildung, Beschluss des Hauptvorstands der GEW vom
26.06.2015.
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
59
60 Berufliche Bildung
Tabelle 44: Übersicht Finanzierungsbedarf in der beruflichen Bildung
Zusätzliche
Verringerung
Vollzeitschulplätze Klassenstärke
Reduzierung
Pflichtstunden
Personalpuffer
Baden-Württemberg
96.648.547
436.687.078
79.429.376
Bayern
88.866.464
199.041.242
Berlin
20.951.873
41.338.955
Brandenburg
Versorgung mit
Sozialpädagogen
62.910.120
114.579.984
19.349.960
49.042.140
105.354.072
5.145.760
13.041.840
24.839.124
10.477.601
0
0
6.065.220
12.421.536
Bremen
6.095.125
8.949.040
0
3.201.660
7.225.968
Hamburg
12.990.437
22.630.422
0
7.061.880
15.400.584
Hessen
45.176.093
67.871.441
0
26.415.900
53.557.722
8.025.184
7.829.653
12.050.080
4.362.960
9.514.116
Mecklenburg-Vorp.
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
65.440.528
117.067.391
0
35.429.940
77.581.866
139.099.151
275.416.657
27.730.960
70.283.640
164.906.550
29.462.070
48.888.526
0
15.917.160
34.928.238
Saarland
8.302.062
11.931.298
10.415.872
4.124.820
9.842.364
Sachsen
23.909.759
19.429.514
26.791.360
16.975.560
28.345.794
Sachsen-Anhalt
11.555.143
0
5.788.400
7.335.300
13.698.996
Schleswig-Holstein
22.536.548
34.066.636
17.125.776
12.056.940
26.717.808
Thüringen
12.408.375
0
4.171.360
10.572.240
52.029.000
601.944.960
1.291.147.853
207.998.904
344.797.320
2.359.367.100
Summe
Versorgung mit
Schulpsychologen
Baden-Württemberg
Verbesserung der
Ausstattung
4.778.229
Inklusion an beruf
lichen Schulen
56.883.680
130.314.400
Zusätzlicher
Finanzierungsbedarf
982.231.414
Bayern
4.393.489
59.775.360
101.587.000
627.409.727
Berlin
1.035.844
21.139.680
27.016.400
154.509.476
Brandenburg
518.004
7.047.680
12.562.800
49.092.841
Bremen
301.338
5.637.280
6.629.400
38.039.811
642.237
17.475.840
14.627.600
90.829.000
2.233.471
34.185.780
54.717.200
284.157.607
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorp.
396.759
6.072.840
9.036.400
57.287.992
3.235.329
38.515.820
73.393.200
410.664.074
Nordrhein-Westfalen
6.876.954
81.868.500
145.585.800
911.768.212
Rheinland-Pfalz
1.456.582
14.863.080
32.973.000
178.488.656
Saarland
410.448
4.188.240
8.543.400
57.758.504
Sachsen
1.182.080
14.072.380
35.165.400
165.871.847
571.277
6.800.920
15.196.000
60.946.036
Schleswig-Holstein
1.114.189
13.264.160
24.974.800
151.856.857
Thüringen
2.170.508
29.530.720
21.900.800
132.783.003
98.391.992
1.338.666.560
714.223.600
Niedersachsen
Sachsen-Anhalt
Summe
6.956.538.289
Quelle: Eigene Berechnungen.
Zu berücksichtigen ist, dass aus systematischen Gründen
ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf durch die Reform
des Bafög für diesen Bereich hier nicht behandelt wird.
Da die Finanzierung des Bafög mittlerweile vollständig
durch den Bund erfolgt, wird das Bafög weiter hinten
thematisiert.
Hochschulen
5. Hochschulen
Lange Zeit galt die Studierendenquote in Deutschland im
internationalen Vergleich als zu gering. Vermutet wurde
unter anderem, dass Deutschland deswegen Innovationsvorteile langfristig verlieren würde. Nicht zuletzt deshalb
wurde auf dem Dresdner Bildungsgipfel im Oktober 2008
das Ziel vereinbart, bis 2015 die Studienanfängerquote
auf 40 Prozent eines Jahrgangs zu erhöhen. Dieses Ziel
wurde aber bereits 2008 erreicht, bis zum Jahre 2013
stieg die Studierendenanfängerquote auf 57, 5 Prozent.
Eine Erhöhung der Studierendenquote hat deshalb auch
keine hohe Priorität.
5.1. Personelle Ausstattung der Hochschulen
Das zentrale Problem im Hochschulbereich ist schon
länger in dessen Überlastung zu sehen, dies hat sich mit
der Ausweitung der Studierendenzahlen noch einmal
verschärft. Die Hochschulpakte 1 bis 3, die geschlossen
wurden, um die Finanzierungslücke zwischen Bund und
Ländern aufgrund der gestiegenen Studierendenzahlen zu
schließen, reichen bei weitem nicht aus. Ebenso führt die
Entlastung der Länder bei der Bafög-Finanzierung nicht
immer zu einer Verbesserung der Hochschulsituation.
Besonderer Handlungsbedarf besteht daher, wie in der
Vergangenheit auch, in der Verbesserung der Personalausstattung. Grundlage für die entsprechende Berechnung ist die Orientierung an den Studierenden je Stelle für
wissenschaftliches Personal aus dem Jahr 1980.23 Diese
betrug seinerzeit 13,0.24 Zusätzlich ist zu berücksichtigen,
dass eine Erhöhung der Zahl der wissenschaftlichen
Beschäftigten auch immer eine Erhöhung der Zahl der
Verwaltungsangestellten nach sich zieht. Dazu wird
angenommen, dass für die zusätzlichen wissenschaftlichen Beschäftigten zusätzliches Verwaltungspersonal im
Verhältnis 1 zu 20 beschäftigt werden muss.
23 Klemm (2005, S. 33). Das Jahr 1980 wird als Basiswert gewählt, da dieser Zeitpunkt vor der sogenannten „Bildungsexpansion“ liegt, in der die Ausweitung der
Bildungsbeteiligung durch Verschlechterung der Studienbedingungen erreicht wurde.
24 BMBF (2005, S. 233).
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
61
62 Hochschulen
Tabelle 45: Absenkung der Betreuungsquote wiss./künstlerisches Personal zu Studierenden auf 1 zu 13 bezogen auf Studierende 2013
18,63
Relation
Studierende/
Personalstellen
wiss./künstl.
Personal 2013
27378
26707
Personalstellen
bei einer
Relation von
1 zu 13
1243
3732
8075
Zusätzliches
wiss. bzw.
künstlerisches
Personal
120.225.000
93.225.000
279.900.000
605.625.000
53
71
80
62
187
404
15.345.600
2.546.400
3.391.200
3.847.200
2.983.200
8.956.800
19.380.000
Niedersachsen
Mecklenburg-Vorp.
Hessen
Hamburg
Bremen
Brandenburg
31.260
7.129
2.500
11.114
6.155
1.298
122.646
695.297
177.571
39.274
227.608
93.814
11,42
19,71
21,09
24,9
15,71
20,48
8722
2204
9434
53484
13659
3021
40
1309
0
3212
22224
6530
0
3.000.000
98.175.000
0
240.900.000
2
65
96.000
3.141.600
Zusätzliches
Verwaltungs
personal**
347.199
15,05
12763
1603
105.975.000
320
1.250.400
Nordrhein-Westfalen
6.222
28.657
15,29
4304
-0
28.125.000
Studierende
2013
18.632
355.915
14,4
3867
1413
79.575.000
26
15.672.000
Rheinland-Pfalz
2.509
113.394
13,12
4316
375
4.329.900.000
Zusätzlicher
Finanzierungs
bedarf
Verwaltungs
personal***
Baden-Württemberg
23.646
165.923
22,2
2711
1061
479.550.000
327
53.337.600
Saarland
7.413
55.954
11,2
4000
56746
1.666.800.000
Sachsen
4.264
56.113
14,34
201298
Zusätzlicher
Finanzierungs
bedarf
wiss./künstl.
Personal*
Bayern
11.520
50.272
27,15
7216
6394
39.075.000
1.111
7.708.800
Personalstellen
und Stellen
äquivalente für
wiss./künstl.
Personal
Berlin
2.264
35.243
15,24
17508
521
489.750.000
161
Sachsen-Anhalt
5.001
52.001
18,1
138.556.800
900.000
0
0
Schleswig-Holstein
3.625
2.616.881
19
Thüringen
144.552
Summe
Quelle: Statistisches Bundesamt (2014c, S. 17 ff.; 37); eigene Berechnungen.
*Ermittlung des durchschnittlichen gewichteten Einkommens bundesweit 75.000 € für wiss. Und künstlerisches Personal (C4/Ärzte an Uni-Kliniken: 95.000 €, C3 82.000 €,
sonstige wiss. Beschäftigtem 64.000 €, Gewichtung 25 %, 18 %, 57 %).
**Annahme auf je zwanzig neu zu schaffende Stellen für wiss. Personal eine neu zu schaffende Verwaltungsstelle.
***Ermittlung des durchschnittlichen gewichteten Einkommens bundesweit 48.000 € für Verwaltungspersonal (Höherer Dienst 62.000 €, gehobener Dienst 48.000 €,
mittlerer Dienst 33.000 €, Einfacher Dienst 32.000 €; Gewichtung 23 %, 55 %, 21 %, 1 %).
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
Hochschulen
Aufgrund des starken Anstiegs der Studierendenzahlen
werden zusätzlich die Studierendenzahlen in den Bundes-
ländern im Wintersemester 2015/2016 berücksichtigt.
Tabelle 46: Absenkung der Betreuungsquote wiss./künstlerisches Personal zu Studierenden auf 1 zu 13 bezogen auf
Studierende WS 2015/2016 (Mehrbedarf im Vergleich zu Tabelle 39)
Studierende
WS 2015/16
Baden-Württemberg
Mehrbedarf
2014/15
zusätzliches
wiss./künstl.
Personal gegen
über 2013
Zusätzlicher
Finanzierungs
bedarf wiss. und
künstlerisches
Personal*
Zusätzliches
Verwaltungs
personal**
Zusätzlicher
Finanzierungsbedarf
Verwaltungs
personal***
360.165
301
22.605.779
15
723.385
Bayern
377.704
228
17.122.713
11
547.927
Berlin
175.651
73
5.456.410
4
174.605
Brandenburg
49.321
0
0
0
0
Bremen
36.231
40
2.970.718
2
95.063
Hamburg
98.953
58
4.357.723
3
139.447
244.041
462
34.626.326
23
1.108.042
38.418
0
0
0
0
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
201.513
880
66.012.465
44
2.112.399
Nordrhein-Westfalen
750.937
1.642
123.133.713
82
3.940.279
Rheinland-Pfalz
121.259
0
0
0
0
Saarland
30.637
0
0
0
0
Sachsen
111.766
0
0
0
0
54.635
0
0
0
0
Schleswig-Holstein
57.869
0
0
0
0
Thüringen
50.167
0
0
0
0
2.759.267
3.684
276.285.846
184
8.841.147
Sachsen-Anhalt
Summe
* Ermittlung des durchschnittlichen gewichteten Einkommens bundesweit 75.000 € für wiss. Und künstlerisches Personal
(C4/Ärzte an Uni-Kliniken: 95.000 €, C3 82.000 €, sonstige wiss. Beschäftigtem 64.000 €, Gewichtung 25 %, 18 %, 57 %).
** Annahme auf je zwanzig neu zu schaffende Stellen für wiss. Personal eine neu zu schaffende Verwaltungsstelle.
*** Ermittlung des durchschnittlichen gewichteten Einkommens bundesweit 48.000 € für Verwaltungspersonal (Höherer
Dienst 62.000 €, gehobener Dienst 48.000 €, mittlerer Dienst 33.000 €, Einfacher Dienst 32.000 €; Gewichtung 23 %, 55 %,
21 %, 1 %).
Quelle: Kultusministerkonferenz (2015, S 240 f.), eigene Berechnungen.
Daraus folgt ein bundesweiter Mehrbedarf von 4,4 Milliarden Euro für wissenschaftliches und künstlerisches Personal
sowie 143 Mio. Euro für zusätzliches Verwaltungspersonal.
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
63
64 Hochschulen
5.2. Erhöhung der Sachmittel
Ebenso wie im Schulbereich ist auch im Hochschulbereich
einer Erhöhung der Sachmittel notwendig, um einen
ordentlichen Studienbetrieb zu ermöglichen. In der
folgenden Tabelle wird der zusätzliche Finanzierungsbedarf dargestellt, wenn die Ressourcen für Sachmittel an
den Hochschulen um 20 Prozent erhöht werden.
Tabelle 47: Erhöhung der Sachmittel
Studierende
WS 2015/16
Baden-Württemberg
Laufender
Erhöhung laufende
Sachaufwand je
Sachmittel um 20 %
Studierender
je Studierenden
(Grundmittel) 2014*
Zusätzlicher
Finanzierungsbedarf
360.165
2.801
560
201.762.992
Bayern
377.704
2.832
566
213.913.416
Berlin
175.651
2.647
529
92.992.450
49.321
1.395
279
13.764.110
Brandenburg
Bremen
36.231
2.370
474
17.173.929
Hamburg
98.953
2.986
597
59.088.003
123.690.717
Hessen
244.041
2.534
507
38.418
2.688
538
20.654.439
201.513
3.786
757
152.583.225
Nordrhein-Westfalen
750.937
2.873
575
431.458.363
Rheinland-Pfalz
121.259
3.119
624
75.642.334
Saarland
30.637
2.001
400
12.259.089
Sachsen
46.786.142
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
111.766
2.093
419
Sachsen-Anhalt
54.635
2.955
591
32.287.974
Schleswig-Holstein
57.869
3.109
622
35.980.398
50.167
2.442
488
Thüringen
Summe
2.759.267
24.500.359
1.554.537.939
* Der laufende Sachaufwand wird seit der Ausgabe Monetäre Hochschulzahlen 2010 des Statistischen Bundesamtes nicht
mehr ausgewiesen. Der Wert für 2014 wurde ermittelt, indem die Steigerung der Hochschulausgaben je Studierenden von
2010 bis 2014 ermittelt wurde und diese Steigerungsrate für die Entwicklung des laufenden Sachaufwandes je Studierenden
Quelle: Statistisches Bundesamt (2012, S. 44 ff. und 2015b, S. 302); eigene Berechnungen.
zugrunde gelegt wurde.
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
Hochschulen
5.3. Zwischenfazit
Die jährlichen Mehrausgaben für den Bereich Hochschulen sind in der folgenden Tabelle enthalten. Zu berücksichtigen ist, dass ein Mehrbedarf für das Bafög hier nicht
eingeflossen, da das Bafög mittlerweile vollständig durch
den Bund finanziert wird und daher im Kapitel „Finanzierung durch den Bund“ Berücksichtigung findet.
Tabelle 48: Übersicht Finanzierungsbedarf für den Hochschulbereich
Zusätzlicher
Finanzierungsbedarf
wiss./künstl.
Personal bezogen
auf 2015
Baden-Württemberg
621.908.971
Bayern
Berlin
Zusätzlicher
Erhöhung der
Finanzierungsbedarf Sachmittel
Verwaltungspersonal
bezogen auf 2015
Zusätzlicher
Finanzierungsbedarf
Summe
19.901.087
201.762.992
843.573.050
289.599.649
9.267.189
213.913.416
512.780.254
96.220.192
3.079.046
92.992.450
192.291.688
137.836.310
Brandenburg
120.225.000
3.847.200
13.764.110
Bremen
107.129.611
3.428.148
17.173.929
127.731.688
Hamburg
81.671.184
2.613.478
59.088.003
143.372.665
501.912.879
16.061.212
123.690.717
641.664.808
39.075.000
1.250.400
20.654.439
60.979.839
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
527.368.999
16.875.808
152.583.225
696.828.032
1.734.492.559
55.503.762
431.458.363
2.221.454.684
240.958.922
7.710.685
75.642.334
324.311.941
Saarland
0
0
12.259.089
12.259.089
Sachsen
98.175.000
3.141.600
46.786.142
148.102.742
3.000.000
96.000
32.287.974
35.383.974
35.980.398
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Summe
0
0
35.980.398
28.125.000
900.000
24.500.359
53.525.359
4.489.862.967
143.675.615
1.554.537.939
6.188.076.521
Quelle: Eigene Berechnungen.
Im Vergleich zu den vorhergehenden Berechnungen von
Piltz (2011) fällt der zusätzliche Finanzierungsbedarf für
den Hochschulbereich in Höhe von 6,1 Milliarden Euro
geringer aus. Dies ist vor allem dem Umstand geschuldet,
dass einerseits das Bafög hier in die Berechnungen nicht
einfließt und anderseits Studiengebühren für das Erststudium in keinem Bundesland mehr bestehen.
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
65
66 Weiterbildung
6. Weiterbildung
Der Bereich Weiterbildung ist durch ein hohes Maß an
Heterogenität gekennzeichnet. Dies betrifft zum einen die
Formen der Weiterbildung, bei denen zwischen beruflicher,
betrieblicher, persönlicher sowie politischer und kultureller Weiterbildung zu unterscheiden ist. Entsprechend
unübersichtlich ist die Finanzierung dieses Bildungsbereiches. Die Unternehmen tragen einen großen Teil der
Kosten für die betriebliche Weiterbildung. Dies ist auch
richtig, da sie auch am stärksten von gut qualifizierten
Beschäftigten profitieren.
6.1. Berufliche Weiterbildung
Betriebliche Weiterbildung ist die Weiterbildung, die vom
Arbeitgeber initiiert wird, damit z.B. die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens erhalten bleibt oder die Innovationsfähigkeit erhöht wird. Hierzu gehören die Erhaltungs- und die Anpassungsqualifizierung, d.h. Qualifizierungen für das eigene Aufgabengebiet sowie Umqualifizierung für eine gleich- oder höherwertige Aufgabe im
Betrieb, wenn bisherige Arbeitsaufgaben wegfallen.
Betriebliche Weiterbildung steht demnach im unmittelbaren Interesse der Unternehmen. Es müsste eigentlich
daher selbstverständlich sein, dass sie in ausreichendem
Umfang durchgeführt wird. Zwar ist die Beteiligung in den
letzten Jahren in Deutschland angestiegen, allerdings
findet Weiterbildung noch im hohen Maße selektiv statt.
Die Teilnahmechance ist abhängig von verschiedenen
Faktoren, wie z.B. dem Bildungsniveau und der beruf
lichen Stellung.
Weiterbildungsfonds entkoppeln die Weiterbildungsteilnahme von den dabei entstehenden Kosten, da die Arbeitgeber sich an der Finanzierung beteiligen – und zwar
unabhängig davon, ob sie „ihren“ Mitarbeitern/innen
Weiterbildung ermöglichen oder nicht. Damit können
auch die Teilhabechancen von Beschäftigten steigen, die
bisher unterproportional an Weiterbildung teilgenommen
haben. Entsprechend fordern die Gewerkschaften seit
Jahren, Weiterbildungsfonds verpflichtend einzurichten.
Für die öffentliche Hand entstehen hier nur in geringem
Umfang zusätzliche Kosten für die Umsetzung einer
solchen Regelung. In der Vergangenheit wurden die
Ausgaben der öffentlichen Hand in ihrer Eigenschaft als
Arbeitgeber in solche Fonds ermittelt und bei der Berech-
nung eines zukünftigen Bildungsbudgets in Höhe von 1,2
bis 2 Milliarden Euro zu Grunde gelegt.25 In dieser Untersuchung sollen die Aufwendungen der öffentlichen Hand
für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst nicht berücksichtigt werden, da es sich nicht originär um Ausgaben zur
Verbesserung des Bildungssystems handelt.26
Die Finanzierung der betrieblichen Weiterbildung ist
originäre Aufgabe der Unternehmen. Dem Staat kommt
hier gemeinsam mit den Tarifparteien die Aufgabe zu,
strukturierende Regelungen festzulegen die sicherstellen,
dass alle Beschäftigten gleichermaßen an Weiterbildungsmaßnahmen partizipieren können. Im Kern ist daher
Aufgabe des Staates, ein Bundesweiterbildungsgesetz zu
schaffen, in dem die Rahmenbedingungen für die Teilnahme an Weiterbildung geregelt werden.
Flankierende Maßnahmen zur Umsetzung eines solchen
Gesetzes können ohne große Probleme aus den bisher
auch vorgesehenen Programmen zur Förderung der
betrieblichen Weiterbildung des Bundes und der Länder,
in der Regel finanziert aus Mitteln des Europäischen
Sozialfonds, durchgeführt werden.
Ein weiterer Bereich der beruflichen Weiterbildung
betrifft die individuelle berufliche Weiterbildung, das
bestehende Förderinstrument ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Hierauf wird an dieser
Stelle nicht weiter eingegangen, auch wenn es zum Teil
durch die Länder finanziert wird, denn es gehört aus
systematischen Gründen in das folgende Kapitel zur
Finanzierung durch den Bund.
Ebenso wird der große Bereich der beruflichen Weiterbildung und der Förderung der Weiterbildung von Erwerbslosen nicht in diesem sondern in dem folgenden Kapitel
zur Finanzierung durch den Bund bearbeitet.
25 Vgl. Jaich (2009, S. 31), Piltz (2011, S. 97).
26 Zwar könnte man mit Blick auf die öffentlichen Beschäftigten im Bildungsbereich argumentieren, dass die Finanzierung von deren Weiterbildungsmaßnahmen der Verbesserung des Bildungssystems dient. Da hierdurch jedoch eine strukturelle Ungleichbehandlung von Weiterbildungsaktivitäten einzelner
Bereiche des öffentlichen Dienstes erfolgen würde, werden die Ausgaben der öffentlichen Hand für die Weiterbildung ihrer Beschäftigten insgesamt nicht
berücksichtigt.
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
Weiterbildung
6.2. Persönliche Weiterbildung, Erwachsenenbildung
Die Erwachsenbildung fristet seit Jahren im Segment der
Weiterbildung ein Schattendasein. Während die berufliche
Weiterbildung im Rahmen der Diskussion über die Förderung des Lebenslangen Lernens oder der Diskussion über
den Fachkräftemangel an Aufmerksamkeit gewonnen
haben spielt die Erwachsenbildung, deren Förderung im
Wesentlichen durch die Länder und Kommunen erfolgt, in
diesen Diskussionen nur eine untergeordnete Rolle.
Für die persönliche Weiterbildung und die Erwachsenenbildung gilt, dass die Finanzen für die öffentliche Förderung seit den 80er Jahren systematisch reduziert wurden.
Diese Entwicklung verlief nicht kontinuierlich, sondern in
Brüchen und nochmals unterschiedlich in den einzelnen
Bundesländern. Vor diesem Hintergrund fordert die GEW
seit Jahren, dass 1 Prozent des Bildungsbudges in die
Erwachsenenbildung fließt. Für das Jahr 2014 wurde
berechnet, wie viele zusätzliche Ressourcen die Bundesländer aufwenden müssen, um dieses Ziel zu erreichen.27
Das Ergebnis wird in der folgenden Tabelle dargestellt.
Zudem werden in der Tabelle die Steigerungen der Bildungsbudgets der Länder aufgrund der in diesem Gutachten durchgeführten Berechnungen berücksichtigt.
Tabelle 49: Erhöhung der Mehrausgaben für die Erwachsenenbildung
Mehrbedarf für ein
Prozent des Bildungs
budgets für WB bezogen
auf 2014
Baden-Württemberg
Zusätzlicher Finanzierungs Summe Finanzierungs
bedarf aufgrund des
bedarf für die
ermittelten gestiegenen
Erwachsenenbildung
Bildungsbudget*
98.900.000
39.870.510
138.770.510
Bayern
118.000.000
33.867.631
151.867.631
Berlin
33.400.000
6.949.072
40.349.072
Brandenburg
11.200.000
3.823.866
15.023.866
Bremen
1.200.000
2.520.032
3.720.032
Hamburg
17.800.000
3.804.605
21.604.605
Hessen
65.100.000
17.683.914
82.783.914
Mecklenburg-Vorpommern
6.500.000
2.828.174
9.328.174
36.300.000
21.889.951
58.189.951
Nordrhein-Westfalen
94.600.000
66.378.415
160.978.415
Rheinland-Pfalz
46.400.000
11.937.130
58.337.130
6.600.000
4.675.369
11.275.369
Sachsen
29.000.000
6.091.935
35.091.935
Sachsen-Anhalt
13.300.000
2.958.311
16.258.311
Schleswig-Holstein
23.200.000
8.459.160
31.659.160
Niedersachsen
Saarland
Thüringen
Summe
11.100.000
2.406.308
13.506.308
612.500.000
236.504.963
849.004.963
* Berücksichtigt werden die Bereiche Schule, Hochschule und Weiterbildung da auch nur diese Bereiche beim Bildungs
Quelle: Jaich (2014, S. 57), eigene Berechnungen.
budget in der Berechnung von 2014 berücksichtigt wurden
27
Jaich, (2014.17ff.)
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
67
68 Weiterbildung
6.3. Aufbau von Beratungsstrukturen
In dem Maße, in dem Lebenslanges Lernen als notwendige Strategie erkannt wird, um einerseits die Beschäftigungsfähigkeit der Menschen und andererseits die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Deutschlands zu erhalten,
gewinnt das Thema Bildungsberatung zunehmend an
Bedeutung. Dies ist vor allem auch dem Umstand geschuldet, dass die Umsetzung Lebenslangen Lernens in
Deutschland mit einer stärkeren Ausrichtung auf die
Eigenverantwortung und Selbststeuerung der Menschen
verbunden ist. Deutlich wird dies z.B. bei der geplanten
Einführung des Bildungssparens für Weiterbildungszwecke. Gerade hierfür ist es notwendig, ein umfassendes
Beratungsangebot zu schaffen und dieses institutionell
abzusichern.
Über den finanziellen Aufwand für ein solches Beratungssystem, das in weiten Bereichen nur wenig spezifiziert ist,
können nur Schätzungen angestellt werden. Als Richtgröße wird aber für eine Weiterbildungsberatung vorgeschlagen, dass auf kommunaler Ebene pro. 100.000 erwachsenen Einwohnern/innen eine Bildungsberatungsstelle
anzubieten ist. Es wird davon ausgegangen, dass eine
Beratungsstelle im Durchschnitt mit fünf Beschäftigten zu
besetzen ist. Der zusätzliche Finanzierungsbedarf ist in
der folgenden Tabelle abgebildet.
Tabelle 50: Finanzierungsbedarf durch den Aufbau von Beratungsstrukturen
Bevölkerung 18
bis 65 und älter
Baden-Württemberg
Beratungsstellen
pro 100.000
erwachsene
Einwohner
Notwendige
Personalstellen bei
5 Beschäftigten je
Beratungsstelle
Laufender
Finanzierungsbedarf*
8.741.000
87,41
437
23.076.240
Bayern
10.431.000
104,31
522
27.537.840
Berlin
2.863.000
28,63
143
7.558.320
Brandenburg
2.101.000
21,01
105
5.546.640
Bremen
555.000
5,55
28
1.465.200
1.461.000
14,61
73
3.857.040
Hessen
5.016.000
50,16
251
13.242.240
Mecklenburg-Vorpommern
1.378.000
13,78
69
3.637.920
Niedersachsen
6.452.000
64,52
323
17.033.280
14.618.000
146,18
731
38.591.520
3.340.000
33,4
167
8.817.600
850.000
8,5
43
2.244.000
Hamburg
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
3.485.000
34,85
174
9.200.400
Sachsen-Anhalt
1.964.000
19,64
98
5.184.960
Schleswig-Holstein
2.338.000
23,38
117
6.172.320
Thüringen
Summe
1.874.000
18,74
94
4.947.360
67.468.000
674,68
3.373
178.115.520
* Annahme, Personalkosten in Höhe von 52.800 €.
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
Quelle: Statistisches Bundesamt (2014b, S. 32).
Weiterbildung
6.4. Zwischenfazit
Die jährlichen Mehrausgaben für den Bereich Weiterbildung werden in der folgenden Tabelle dargestellt. Zu
berücksichtigen ist, dass ein Mehrbedarf für das AFBG
sowie Maßnahmen der Agenturen für Arbeit hier nicht
einfließen, sondern im Kapitel „Finanzierung durch den
Bund“ Berücksichtigung finden.
Tabelle 51: Übersicht zusätzlicher Finanzierungsbedarf in der Weiterbildung
Finanzierungsbedarf für
die Erwachsenenbildung
Aufbau von Beratungs
strukturen
Summe Finanzierungs
bedarf Weiterbildung
Baden-Württemberg
138.770.510
23.076.240
161.846.750
Bayern
151.867.631
27.537.840
179.405.471
Berlin
40.349.072
7.558.320
47.907.392
Brandenburg
15.023.866
5.546.640
20.570.506
3.720.032
1.465.200
5.185.232
Hamburg
21.604.605
3.857.040
25.461.645
Hessen
82.783.914
13.242.240
96.026.154
9.328.174
3.637.920
12.966.094
Bremen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
58.189.951
17.033.280
75.223.231
160.978.415
38.591.520
199.569.935
58.337.130
8.817.600
67.154.730
Saarland
11.275.369
2.244.000
13.519.369
Sachsen
35.091.935
9.200.400
44.292.335
Sachsen-Anhalt
16.258.311
5.184.960
21.443.271
Schleswig-Holstein
31.659.160
6.172.320
37.831.480
Thüringen
13.506.308
4.947.360
18.453.668
849.004.963
178.115.520
1.027.120.483
Summe
Quelle: Eigene Berechnungen.
Im Vergleich zu den vorhergehenden Berechnungen von
Piltz (2011) fällt der zusätzliche Finanzierungsbedarf für
den Weiterbildungsbereich in Höhe von einer Milliarden
Euro geringer aus. Dies ist vor allem dem Umstand geschuldet, dass einerseits die Weiterbildungsmaßnahmen
für das Personal im öffentlichen Dienst nicht berücksichtigt wurden und anderseits das AFBG sowie die Maßnahmen der Agentur für Arbeit in die Berechnungen nicht
enthalten sind.
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
69
70 Finanzierung durch den Bund
7. Finanzierung durch den Bund
Auch wenn Bildung und deren Finanzierung zu einem
großen Teil Aufgabe der Bundesländer ist, so ist der Bund
doch in einigen Bereichen an der Finanzierung beteiligt
– zu nennen sind zum Beispiel die Ausbauprogramme für
Kindertagesplätze, Ganztagsschulplätze oder der Hochschulpakt. Auf letztere wurde bereits verwiesen.
Zudem werden einzelne Programme der beruflichen Ausund Weiterbildung durch den Bund organisiert und
finanziert.
Deutlich wird die Beteiligung des Bundes an den Förderprogrammen Bafög und AFBG, die im Folgenden näher in
den Blick genommen werden sollen.
Zudem spielt auf Bundesebene die Weiterbildung von
Erwerbslosen eine große Rolle wenn auch nicht im Kern
durch den Bund, sondern durch die Beitragszahler, finanziert.
7.1. Bafög
Die mehr als 40-jährige Geschichte des Bafög ist durchaus
wechselhaft verlaufen, vom Vollzuschuss über das Volldarlehen zum hälftigen Zuschuss/Darlehen-Modell. Die
vorerst letzten Schritte dieser Entwicklung sind die vollständige Finanzierungsübernahme des Bafögs durch den
Bund. Mit der Bafög-Novelle im August 2014 ist festgelegt
worden, dass die Bafög Sätze ab Herbst 2016 um sieben
Prozent steigen.
Einige Veränderungen weisen in die richtige Richtung,
reichen allerdings nicht weit genug. So ist die Altersgrenze
bei Studienbeginn für eine Förderung des Master-Studiums auf 35 Jahre angehoben worden. Erstrebenswert ist
aber im Sinne eines modernen Förderrechts die vollständig Abschaffung der Altersgrenze bzw. diese zumindest
weit nach hinten zu schieben auf eine Altersgrenze von
z.B. 50 Jahren.
Die Entwicklung zeigt, dass das Bafög mit der aktuellen
Entwicklung im Hochschulbereich – hier die Zunahme der
Studierendenzahlen – nicht schritthalten kann. Trotz
steigender Studierendenzahlen ist der finanzielle Aufwand für das Bafög in den letzten Jahren gesunken, von
28
29
30
31
2,365 Milliarden Euro im Jahr 2012, auf 2,349 Milliarden
Euro in 2013 und 2,281 Milliarden Euro in 2014 für die
Förderung von Studierenden.28 Entsprechend ist die Zahl
der geförderten Studierenden von 671.000 im Jahr 2012
auf 647.000 in 2014 zurückgegangen.
Ein Vorschlag zur Verbesserung der Bafög-Bedingungen
besteht darin, den Darlehensanteil abzuschaffen. Im Jahre
2008 betrug die Summe der Darlehensrückzahlungen bei
Bafög 395 Mio. Euro29. Wird dieser Wert hochgerechnet
auf die Anzahl der Bafög Empfänger 2014 so müsste der
Betrag ungefähr 500 Mio. Euro betragen. Dieser wäre
dann zukünftig von der öffentlichen Hand zu übernehmen.
7.2. Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
(AFBG)
Das vom Bund und den Ländern gemeinsam finanzierte
AFBG sichert einen individuellen Rechtsanspruch auf
Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen.30
Hinsichtlich der finanziellen Ausgestaltung läuft das AFBG
quasi hinter dem Bafög, eine Anpassung der Fördersätze
erfolgt entsprechend im Anschluss an eine Bafög-Novelle.
Seit der Novelle des AFBG im Jahre 2002 ist es zu einem
kontinuierlichen Anstieg der Inanspruchnahme gekommen, so stieg die Zahl der Geförderten von 121.817 im
Jahr 2003 auf 171.396 im Jahre 2014. Ursprünglich als
reines Förderinstrument für Absolventen der dualen
Berufsausbildung gedacht, werden mittlerweile auch
Qualifizierungen für Pflegeberufe und ErzieherInnen
bezahlt, Letztgenannte bilden mittlerweile die zweitgrößte Gruppe der Geförderten. Ebenso wie beim Bafög
könnte der Darlehensanteil beim AFBG, der in der Regel
auch höher liegt eine Hemmschwelle für die Inanspruchnahme sein. Die Aufwendungen für das AFBG werden in
2014 für den Bund in Höhe von 187 Mio. Euro und für die
Länder mit 53 Mio. Euro, insgesamt also 240 Mio. Euro
ausgewiesen.31 Die Rückflüsse aus Darlehensrückzahlungen werden nicht offen gelegt. Deshalb sei hier von einem
Drittel Zuschuss ausgegangen, was einem Betrag in Höhe
von jährlich ca. 160 Mio. Euro entspricht. Die im Herbst
2015 beschlossene AFGB-Novelle, die im August 2016 in
Kraft tritt, wird hier zu keinen grundlegend anderen
Zahlen führen.
Vgl. http://www.studentenwerke.de/sites/default/files/dsw_tabelle_bafoeg-daten_2001-2014.pdf
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/004/1700485.pdf. Neuere Zahlen sind nicht verfügbar.
Damit sind die Länder auch an der Finanzierung beteiligt. Aufgrund der Nähe zum Bafög wird das AFBG jedoch im Abschnitt Bund behandelt.
Bundesinstitut für Berufsbildung (2015, S. 363).
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
Finanzierung durch den Bund
7.3. Bundesagentur für Arbeit
Von besonderer Bedeutung im Bereich der beruflichen
Weiterbildung ist die Förderung von Maßnahmen durch
die Bundesagentur für Arbeit (BA). Die BA stellt nach den
privaten Unternehmen den größten Finanzier der Weiterbildung dar. Sie ist eine Körperschaft des öffentli-chen
Rechts mit Sitz in Nürnberg. Seit der Verabschiedung des
Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) im Jahre 1969 durch die
große Koalition finanziert die BA Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen, die heute einheitlich als Weiterbildungsmaßnahmen bezeichnet werden, nachdem das
Arbeitsförderungsreformgesetz die Vorschriften des
Arbeitsförderungsgesetzes zum 1. Januar 1998 in das Sozialgesetzbuch (SGB) III überführt hat. Die Entwicklung des
Arbeitsförderungsrechts ist seit vielen Jahren zusammengefasst als Anpassung an die sich ständig verschlechternden Beschäftigungsbedingungen zu kennzeichnen. Während im Jahr 2001 noch insgesamt 6,982 Milliarden Euro
aufgewandt wurden, sind es 2014 nur noch 2,057 Milliarden Euro.32 Auch wenn die Arbeitsmarktsituation sich
etwas entspannt hat, kann ein Rückgang der Förderung
der Weiterbildung von Erwerbslosen in diesem Umfang
nicht sachlogisch erklärt werden. Ziel muss es daher sein,
die Ressourcen für die Weiterbildung von Erwerbslosen
wieder auf das Niveau von 2011 zu heben, d.h. 4,925
Milliarden Euro jährlich mehr auszugeben.
32
7.4. Zwischenfazit
Die vorhergehenden Ausführungen zeigen, dass auch auf
der Bundesebene erheblich zusätzliche Ressourcen aufgewandt werden sollten, wie die folgende Tabelle zeigt.
Tabelle 52: Übersicht zusätzlicher Finanzierungsbedarf Bund
Zusätzliche Ressourcen
Bafög
0,500 Mrd. €
AFBG
0,140 Mrd. €
WB von Erwerbslosen
4,925 Mrd. €
5,565 Mrd. €
Quelle: Eigene Berechnungen.
Bundesinstitut für Berufsbildung (2015, S. 364).
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
71
72 Exkurs
8. Exkurs: Zusätzlicher Bedarf zur
Integration von Geflüchteten in den
Bildungsbereich
Bildung ist die zentrale Voraussetzung zur Vermittlung
grundlegender Kompetenzen für gesellschaftliche Teilhabe
und ein selbstbestimmtes Leben in wirtschaftlicher Unabhängigkeit. Für Flüchtlinge und Asylsuchende gilt, was für
alle Menschen gilt: Bildung ist ein Menschenrecht. Viele
der Menschen, die jetzt nach Deutschland kommen,
werden hier auf Dauer eine neue Heimat finden. Daher ist
es notwendig, diese Menschen möglichst schnell in das
Bildungssystem zu integrieren. Das Bildungssystem selbst
wird damit vor eine gewaltige Herausforderung gestellt.
Bei ca. eine Million Flüchtlingen, so verschiedene Schätzungen, die 2015 in Deutschland angekommen sind,
bedeutet dies ungefähr 100.000 Kinder die zusätzlich in
Kindertageseinrichtungen betreut werden müssen sowie
zusätzlich 300.000 junge Menschen, die beschult werden
müssen.33 Wichtig ist, dass die Unterbringung in Ganztagskindergärten sowie integrierten Ganztagsschulen erfolgt.
Nur dadurch kann eine schnelle Integration gelingen.34
Die Kosten für einen Ganztagskindergartenplatz betrugen
in Deutschland im Durchschnitt 6.045 Euro im Jahr 2014.
Werden die Qualitätsverbesserungen die in diesem
Gutachten für den Kita-Bereich formuliert wurden, zu den
Durchschnittskosten addiert, ergeben sich ca. 7.000 Euro
für einen zusätzlichen Ganztagskindergartenplatz. Bei
100.000 zusätzlichen Plätzen ergibt sich ein zusätzlicher
jährlicher Finanzierungsbedarf in Höhe von 700 Mio. Euro.
Die Kosten für einen Ganztagsschulplatz betrugen im
Durchschnitt im Jahre 2014 in Deutschland 6.850 Euro.
Werden die Qualitätsverbesserungen die in diesem
Gutachten für den allgemeinbildenden Schulbereich
formuliert wurden, zu den Durchschnittskosten addiert,
ergeben sich ca. 7.500 Euro für einen zusätzlichen Ganztagsschulplatz. Bei jährlich ca. 300.000 zusätzlichen
Plätzen ergibt ein jährlicher Finanzierungsbedarf in Höhe
von 2,25 Milliarden Euro.
Zentral für die Integration von Flüchtlingen sind jedoch die
Integrationskurse, eingeführt im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes im Jahr 2005. Hierbei handelt es sich um
Maßnahmen zum Erwerb der deutschen Sprachkenntnisse
für Ausländer/innen in Deutschland.35 Für das Jahr 2016
wird – nach Erweiterung der Zielgruppe auf Geflüchtete mit
guter Bleibeperspektive – mit einem Bedarf von 430.000
Plätzen für Integrationskurse gerechnet. Zudem ist bei der
Ermittlung des Finanzieurngsbedarf zu berücksichtigten,
dass der bsiher den Trägern erstattet Stundensatz je Teilnehmer/in in Höhe von 2,94 Euro nicht ausreicht. Soll
qualifikationsadäquates Personal eingestellt werden, ist ein
Mindeststundensatz von 4,40 Euro notwendig.
Es ergibt sich somit ein jährlicher Finanzierungsbedarf in
Höhe von 1,25 Milliarden Euro.36
In der folgenden Tabelle werden die jährlichen Bildungsausgaben zur Bewältigung der Integration von Flüchtlingen aufgeführt.
Tabelle 53: Integration von Geflüchteten in den
Bildungsbereich
Zusätzlicher Finanzierungsbedarf
Kindertagesstätten
0,7 Mrd. €
Allgemeinbild. Schulen
2,25 Mrd. €
Integrationskurse
1,25 Mrd. €
4,2 Mrd. €
Quelle: Eigene Berechnungen.
Bei aller gebotener Vorsicht, da sowohl die Zahlen über
Flüchtlinge und deren Bildungsbedarf sehr grob geschätzt
sind, ergibt sich ein jährlicher Finanzierungsbedarf in
Höhe 4,2 Milliarden Euro zur Bewältigung der Integration
von Flüchtlingen notwendig.
33 Ob ein Teil dieser Kita- oder Schulplätze aufgrund der demografischen Entwicklung nicht zusätzlich geschaffen werden muss, kann an dieser Stelle nicht
beantwortet werden. Hier müssen die spezifischen regionalen Bedingungen in den Blick genommen werden. Wenn es aber darum geht, Flüchtlingskinder
nicht in strukturschwachen Regionen zu betreuen oder beschulen, wird es sicherlich nur wenig Möglichkeiten geben, aufgrund demogarfische Entwicklungen
freiwerde Plätze zu nutzen.
34 Daneben fallen voraussichtlich erhebliche Kosten für die berufliche Qualifizierung von Flüchtlingen im Berufsbildungs- oder Hochschulbereich an. Da bisher
keine verlässlichen Angaben über durchschnittliche berufliche Kompetenzen gibt, können hierfür keine Kostenschätzungen vorgenommen werden.
35 Geregelt wird die Durchführung in der Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung - IntV). Der Integrationskurs umfasst 660 Unterrichtsstunden. In 600 Stunden vermittelt der Sprachkurs Deutschkenntnisse bis zum Sprachniveau B1
des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens; der anschließende 60-stündige Orientierungskurs vermittelt Kenntnisse über die Gesellschaft, Kultur und
Geschichte Deutschlands.
36 Es handelt sich hierbei um einen Mehrbedarf gegenüber 2015 aufgrund höherem Stundensatz und größerer Fallzahl in Höhe von 890 Mio. €.
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
Zusammenschau und Ergebnis
73
9. Zusammenschau und Ergebnis
Die Zusammenfassung der Ergebnisse aus den vorhergehenden Kapiteln wird in der folgenden Tabelle dargestellt.
Tabelle 54: Zusammenfassung zusätzlicher Finanzierungsbedarf durch die Länder und Kommunen
Kindertagesstätten
Allgemeinbildende
Schulen *
Berufliche
Bildung
Hochschule
Weiterbildung
Baden-Württemberg
1.540.155.831
2.746.137.167
982.231.414
843.573.050
161.846.750
6.273.944.212
Bayern
1.936.414.140
2.942.971.366
627.409.727
512.780.254
179.405.471
6.198.980.958
Berlin
431.782.461
489.667.445
154.509.476
192.291.688
47.907.392
1.316.158.462
Brandenburg
386.677.025
285.268.765
49.092.841
137.836.310
20.570.506
879.445.447
Bremen
97.010.186
127.265.617
38.039.811
127.731.688
5.185.232
395.232.534
Hamburg
209.193.493
264.679.492
90.829.000
143.372.665
25.461.645
733.536.295
Hessen
859.328.627
1.104.426.452
284.157.607
641.664.808
96.026.154
2.985.603.648
Mecklenburg-Vorpommern
257.355.686
259.504.945
57.287.992
60.979.839
12.966.094
648.094.556
Niedersachsen
992.961.092
1.474.114.400
410.664.074
696.828.032
75.223.231
3.649.790.829
Nordrhein-Westfalen
2.353.031.182
4.195.437.991
911.768.212
2.221.454.684
199.569.935
9.881.262.004
Rheinland-Pfalz
374.240.289
945.734.466
178.488.656
324.311.941
67.154.730
1.889.930.082
Saarland
138.071.448
182.501.316
57.758.504
12.259.089
13.519.369
404.109.726
Sachsen
711.192.238
474.380.397
165.871.847
148.102.742
44.292.335
1.543.839.559
Sachsen-Anhalt
357.428.505
287.131.235
60.946.036
35.383.974
21.443.271
762.333.021
Schleswig-Holstein
347.400.943
723.808.161
151.856.857
35.980.398
37.831.480
1.296.877.839
Thüringen
314.040.921
159.834.224
132.783.003
53.525.359
18.453.668
678.637.175
11.310.839.106
16.662.863.439
6.956.538.289
6.188.076.521
1.027.120.483
42.145.437.838
Deutschland
* Ohne Inklusion, da hier unterschiedliche Szenarien gebildet wurden.
Dem Anteil der Länder und der Kommunen in Höhe von
bundesweit 42,1 Milliarden Euro sind aber noch die
zusätzlichen Aufwendungen für die Umsetzung von
Inklusion in den Schulen hinzuzufügen. Diese betrage jährlich je nach Szenario zwischen 4,3 Milliarden Euro und
3,6 Milliarden Euro. Die Ausgaben insgesamt für die
Länder liegen somit zwischen 46,4 Milliarden Euro und
45,7 Milliarden Euro.37
Zusammen mit den notwendigen zusätzlichen Mitteln des
Bundes38 in Höhe von 5,565 Milliarden Euro sowie den
Aufwendungen für die Integration von Flüchtlingen in
Höhe von 4,2 Milliarden Euro ergeben sich somit insge37
38
Summe
Quelle: Eigene Berechnungen.
samt zusätzliche jährliche Ausgaben zur Verbesserung des
Bildungssystems in Höhe von 57,5 Milliarden Euro bis
56,2 Milliarden Euro, je nach zugrunde gelegtem Szenario
für die Umsetzung von Inklusion.
Die Summe liegt damit fast auf gleicher Höhe wie der
zuletzt von Piltz 2011 ermittelten Wert von 56,8 Milliarden
Euro. Dies hat verschiedene Ursachen. Tatsächlich hat es
im Bildungssystem in einzelnen Segmente Verbesserungen in der Quantität und Ausstattung gegeben, zu nennen
ist etwa die Abschaffung der Studiengebühren oder die
teilweise Abschaffung von Elternbeiträgen für Kindertagesstätten oder auch der Ausbau der Kindertagesbetreu-
Nicht berücksichtigt sind hier die Länderausgaben für das AFBG, diese werden vollständig bei den Bundesausgaben berücksichtigt.
Berücksichtig werden hier auch die zusätzlichen Aufwendungen der Länder für das AFBG sowie Maßnahmen der BA.
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
74 Zusammenschau und Ergebnis
ung vor allem für unter 3-jährige Kinder. Im Kern aber ist
in den letzten Jahren kein deutlich wahrnehmbares
Umsteuern erfolgt. Die schon vor Jahren festgestellte
Unterausstattung besteht fort. Die teilweise bestehenden
größeren Unterschiede bei dem ermittelten zusätzlichen
Finanzierungsbedarf in den einzelnen Bildungsbereichen
beruhen daher auf unterschiedlichen Vorgehensweisen
der Ermittlung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs.
Beispielsweise wird mittlerweile davon ausgegangen, dass
Ausgaben der öffentlichen Hand für die Weiterbildung
ihrer Beschäftigten nicht als Bildungsausgaben anzusehen
sind, auch wenn diese Maßnahmen in öffentlichen Bildungseinrichtungen durchaus zu Qualitätsverbesserungen
der Bildung führen können.
Die Berechnungen zeigen aber vor allem auch: Es gibt
noch viel zu tun, um das deutsche Bildungssystem international anschlussfähig zu machen. Finanzierungsmodelle
hierfür liegen vor. Diese zeigen, dass durch eine gerechtere Steuerpolitik nicht nur eine fairere Lastenverteilung
möglich ist, sondern auch gleichzeitig das Steueraufkommen insgesamt angehoben werden kann, um notwenige
Maßnahmen zur Daseinsführsorge öffentlich zu
finanzieren.
Abschließend sei noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, notwendigen Ressourcen für den Aufbau bzw.
Erhalt von Investitionen, d.h. den Bau und der Unterhalt
der Bildungsgebäude nicht berücksichtigt wurde. Der
Grund hierfür ist, dass der Datenbestand unzureichend ist
und daher keine verlässlichen Aussagen möglich sind.
Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
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Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen
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