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Volume V. Wohnungs- und Siedlungswesen

Full text: Verwaltungsbericht der Gemeinde Berlin-Lichterfelde (Public Domain) Ausgabe 1918 (Public Domain)

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Wohnungen ausgebaut worden. Me Fertigstellung weiterer 20 Wohnungen steht 
bis 1. Juli und von weiteren 20 Wohnungen bis zum 1. Oktober 1919 zu erwarten. 
Me Baukostenzuschüsse werden den Hauseigentümern zur Abbürdung der Bau- 
kostenüberteuerung in der Regel bis zur Höhe von 50 % der nachgewiesenen Ge 
samtbaukosten, bei Beschränkung der Benutzungsdauer von Wohnungen auf die 
Dauer von 5 bis zu 15 Jahnen, gewährt. Me Gemeinde setzte die Mietpreise für 
die neuzuschaffenden Wohnungen fest und behielt sich das Recht vor, deni Bauherrn 
Mieter zuzuweisen, wobei sie kinderreiche Familien, Familien von Kriegsteil 
nehmern und Kriegsbeschädigten, wwie der im Kriege Gefallenen vorzugsweise 
berücksichtigte. Gleichzeitig ist darauf hingewirkt worden, daß bei Vergebung der 
Bauarbeiten nach Möglichkeit Lichterfelder Bauhandwerker Verwendung fanden, 
damit auf diese Weise die Zahl der Arbeitslosen des Ortes verringert wurde. 
Von der bewilligten Summe von 250000 M. sind Zuschüsse des Reiches und 
Staates in einer Höhe von V* — 187 500 M. zu erwarten, sodaß für die Gemeinde 
ein Viertel — 62 500 M. verbleibt. Dieses Viertel soll von allen Groß-Berliner 
Gemeinden gemeinschaftlich nori) dem Verhältnis ihrer Einwohnerzahl und ihrer 
Steuerkraft aufgebracht werden. Bei der Unbestimmtheit dieser Faktoren ist zur 
Zeit eine genaue Feststellung darüber unmöglich, welcher Teil der Gcsamtkosten von 
der Gemeinde tatsächlich zu tragen sein wird. 
3. Ncubamrn. 
Um das vorliegende Bedürfnis nach Beschaffung von Wohngelegenheiten 
zu befriedigen und Musterhäuser für weitere Kleinhausbauten zu schaffen, wurden 
ferner durch Beschluß der Gemeindevertretung vom 16. September 1918 und vom 
30. Januar 1919 170000 M. zum Bau einer Gruppe von 5 Häusern auf dein 
Gelände der Gemeinde an der Hafenstraße gegenüber dem Gemeindepumpwerke 
bewilligt. Mit dem Bau wurde Ansang Dezember 1918 begonnen; die Bauten 
waren am Schluffe des Berichtsjahres unter Dach und ihre Fertigstellung ist iiu 
Juli 1919 zu erwarten. Soweit in der Summe von 170 000 M. eine Überteue 
rung gegenüber künftigen normalen Zeiten enthalten ist, sind Zuschüsse des Reiches 
und Staates sowie die Umlage auf die Groß-Berliner Gemeinden, wie am Schlüsse 
von Abschnitt 2 Notwohnungen ausgeführt, zu erwarten. 
Wie gelegentlich einer Rücksprache mit dem Dezernenten für Bauzuschüsse 
im Wohnungszweckverband Groß-Berlin Ende Februar 1919 festgestellt wurde, kann 
Lichterfelde das Verdienst für sich in Anspruch nehmen, die erste Groß-Berliner 
Gemeinde gewesen zu sein, die während des Krieges mit dem Bau von Kleinhaus- 
siedelungcn begonnen und sie bis zu dem oben angegebenen Grad gefördert hat. 
4. Licäclmigxbamcn. 
Gemeinschaftlich mit der gemeinnützigen Aktiengesellschaft für Angestelltcn- 
hcimstätten war in Lichterfelde eine größere Siedelung geplant. Die Verhandlun 
gen standen kurz vor dem Abschluß, als zu Ende des Berichtsjahres bekannt wurde, 
daß keine Aussicht vorhanden sei, hierfür staatliche Zuschüsse zu erhalten. -Begrün 
det wurde die Ablehnung damit, daß bei dem bestehenden Mangel an Rohstoffen 
imd Geldmitteln unser Ort keine Berücksichtigung finden könne. Die Verhandlun. 
gen find noch nicht als völlig abgebrochen zu betrachten; es schweben noch Erwä 
gungen, ob die Durchführung des Bauvorhabens sich nicht etwa doch noch auf andere 
Weise ermöglichen lassen wird. 
An der Gründung der „Märkischen Heimstätte" G. m. b. H. mit dem Zwecke 
der Förderung des Kleinwohnungswesens durch Beschaffung gesrmder und zweck- 
niäßig eingerichteter Wohnungen für die unbemittelte städtische und industrielle 
Bevölkerung der Provinz Brandenburg und der Stadt Berlin ist die Gemeinde 
Berlin-Lichterfelde mit einer Stammeinlage von 10 000 M. beteiligt. 
Weitere Projekte über Errichtung von Kleinwohnungs-Flachbauten auf 
Lichterfelder Terrain sind in Arbeit, und es besteht begründete Aussicht, daß wenig 
stens hierfür Staatszuschüsse zu erreichen sein werden, ohne die bei der bestehenden 
Überteuerung nun einmal ein Bauen gegenwärtig ausgeschlossen ist.
	        
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