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Wohnungen ausgebaut worden. Me Fertigstellung weiterer 20 Wohnungen steht
bis 1. Juli und von weiteren 20 Wohnungen bis zum 1. Oktober 1919 zu erwarten.
Me Baukostenzuschüsse werden den Hauseigentümern zur Abbürdung der Bau-
kostenüberteuerung in der Regel bis zur Höhe von 50 % der nachgewiesenen Ge
samtbaukosten, bei Beschränkung der Benutzungsdauer von Wohnungen auf die
Dauer von 5 bis zu 15 Jahnen, gewährt. Me Gemeinde setzte die Mietpreise für
die neuzuschaffenden Wohnungen fest und behielt sich das Recht vor, deni Bauherrn
Mieter zuzuweisen, wobei sie kinderreiche Familien, Familien von Kriegsteil
nehmern und Kriegsbeschädigten, wwie der im Kriege Gefallenen vorzugsweise
berücksichtigte. Gleichzeitig ist darauf hingewirkt worden, daß bei Vergebung der
Bauarbeiten nach Möglichkeit Lichterfelder Bauhandwerker Verwendung fanden,
damit auf diese Weise die Zahl der Arbeitslosen des Ortes verringert wurde.
Von der bewilligten Summe von 250000 M. sind Zuschüsse des Reiches und
Staates in einer Höhe von V* — 187 500 M. zu erwarten, sodaß für die Gemeinde
ein Viertel — 62 500 M. verbleibt. Dieses Viertel soll von allen Groß-Berliner
Gemeinden gemeinschaftlich nori) dem Verhältnis ihrer Einwohnerzahl und ihrer
Steuerkraft aufgebracht werden. Bei der Unbestimmtheit dieser Faktoren ist zur
Zeit eine genaue Feststellung darüber unmöglich, welcher Teil der Gcsamtkosten von
der Gemeinde tatsächlich zu tragen sein wird.
3. Ncubamrn.
Um das vorliegende Bedürfnis nach Beschaffung von Wohngelegenheiten
zu befriedigen und Musterhäuser für weitere Kleinhausbauten zu schaffen, wurden
ferner durch Beschluß der Gemeindevertretung vom 16. September 1918 und vom
30. Januar 1919 170000 M. zum Bau einer Gruppe von 5 Häusern auf dein
Gelände der Gemeinde an der Hafenstraße gegenüber dem Gemeindepumpwerke
bewilligt. Mit dem Bau wurde Ansang Dezember 1918 begonnen; die Bauten
waren am Schluffe des Berichtsjahres unter Dach und ihre Fertigstellung ist iiu
Juli 1919 zu erwarten. Soweit in der Summe von 170 000 M. eine Überteue
rung gegenüber künftigen normalen Zeiten enthalten ist, sind Zuschüsse des Reiches
und Staates sowie die Umlage auf die Groß-Berliner Gemeinden, wie am Schlüsse
von Abschnitt 2 Notwohnungen ausgeführt, zu erwarten.
Wie gelegentlich einer Rücksprache mit dem Dezernenten für Bauzuschüsse
im Wohnungszweckverband Groß-Berlin Ende Februar 1919 festgestellt wurde, kann
Lichterfelde das Verdienst für sich in Anspruch nehmen, die erste Groß-Berliner
Gemeinde gewesen zu sein, die während des Krieges mit dem Bau von Kleinhaus-
siedelungcn begonnen und sie bis zu dem oben angegebenen Grad gefördert hat.
4. Licäclmigxbamcn.
Gemeinschaftlich mit der gemeinnützigen Aktiengesellschaft für Angestelltcn-
hcimstätten war in Lichterfelde eine größere Siedelung geplant. Die Verhandlun
gen standen kurz vor dem Abschluß, als zu Ende des Berichtsjahres bekannt wurde,
daß keine Aussicht vorhanden sei, hierfür staatliche Zuschüsse zu erhalten. -Begrün
det wurde die Ablehnung damit, daß bei dem bestehenden Mangel an Rohstoffen
imd Geldmitteln unser Ort keine Berücksichtigung finden könne. Die Verhandlun.
gen find noch nicht als völlig abgebrochen zu betrachten; es schweben noch Erwä
gungen, ob die Durchführung des Bauvorhabens sich nicht etwa doch noch auf andere
Weise ermöglichen lassen wird.
An der Gründung der „Märkischen Heimstätte" G. m. b. H. mit dem Zwecke
der Förderung des Kleinwohnungswesens durch Beschaffung gesrmder und zweck-
niäßig eingerichteter Wohnungen für die unbemittelte städtische und industrielle
Bevölkerung der Provinz Brandenburg und der Stadt Berlin ist die Gemeinde
Berlin-Lichterfelde mit einer Stammeinlage von 10 000 M. beteiligt.
Weitere Projekte über Errichtung von Kleinwohnungs-Flachbauten auf
Lichterfelder Terrain sind in Arbeit, und es besteht begründete Aussicht, daß wenig
stens hierfür Staatszuschüsse zu erreichen sein werden, ohne die bei der bestehenden
Überteuerung nun einmal ein Bauen gegenwärtig ausgeschlossen ist.