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D i e K a nalisatio n s g e d ü h.r en betrugen nsie im Borjahr 2,5 % des
Gebäudesteuer-Nutzungswertes. Für die Grundstücke von der Gemarkung Berlin-
Dahlem wurde dieser Gebührensatz mit 10 % Zuschlag erhoben.
Es sind an Kanalisationsgebü h ren einge g ange n:
im Rechnungsjahre 1917 ..... 285 778,04 M„
im Rechnungsjahre 1910 . . . . . 292 944,06 M.
1917 weniger . . 7166,02 M.
Die Veranlagung für das Rechnungsjahr 1918 stellte sich auf 285 492,21
Mark (Stand an, 1. April 1918).
Rohrleitringen und Hausanschlüsse an die Kanalisation sind nicht ausgeführt
worden.
Rohrverstopfungen wurden 160 (135) gemeldet und beseitigt.
b) Kiefeißut werben.
Das Rieselgut Werben ist in seiner Gesamtgröße von 567 hg. 86 a 86 qin mit
rund 75 ha Rieselfeldern unverändert geblieben. Aptierungen haben nicht statt-
gefuitden.
Gepumpt ivurden im Berichtsjahre 2 397 200 cbm Rieselwasser, im Vor
jahre 2 356 430 odm.
Der Allgemeinen ElektrizitätsMesellschaft Berlin ist die Errickstuirg eines
Leitungsmastes auf der zum Gute Werben gehörigen, in der Gemarkung Groß
Schulzendorf gelegenen Wiese gestattet worden.
5. Straßkndclenchlung.
Die Beleuchtung der öffentlichen Straßen und Plätze im
Gemeindegebiete erfolgt mittels Gasglühlicht durch die Gasgesellschaft in Berlin.
An den wichtigsten Verkehrspunktcn befinden sich außerdem elektrische Bogenlampen
— am Bahnhof Ost 2, am Bahnhof West und an der Wiesenbaude je 1 Lampe.
Mehrere Straßen werden an Stelle der einstämmigen Gaslaternen durch
Jnvertlampen (doppelflammiges Hängolicht) erleuchtet — Straßen an dem Gelände
lder Terrain gesell sehnst am Neuen Botanisckren (Karten und Straße Unter den Eichen:
einige solcher Larnpcn befinden sich auch aus dem Händelplatz, im Hindenburg-
damm, am Jungfernstieg und in der Berliner Straße, Ecke Osdorfer Straße.
Zufolge Verordnungen des Oberkommandos in den Marken mußte die
Straßenbeleuchtung zur Kohlenersparnis mehr und mehr eingeschränkt werden,
sodaß seit 24. September 1917 nur noch die Straßenrichtlaternen brennen dürfen.
Am Schlüsse des Berichtsjahres betrug die Zahl der Flammen in
den Straßenlaternen und Indertlampen 390, im Vorjahre 395.
Die Kosten der Straßenbeleuchtung beliefen sich im Rechnungsjahre 1917
auf 37 602,56 M. (49 761,94 M.). Für das Rechnungsjahr 1918 sind 26 420,07 M.
(41 386,87 M.) in den Voranschlag eingestellt worden.
6. eiehtrizUät.
Die Abgabe elektrischen Stromes ist infolge Verordnung des Oberkommandos
in den Marken vom 16. Juni 1917 zur Kohlenersparnis auf 80 v.H. eingeschränkt
worden.
Der Verbrauch darf somit betragen für das Vierteljahr:
Januar/März 180 Kwst,
Äpril/Juni . . . . . 60 „ ,
Juli/Septcmber . ... 60 „ ,
Oktober/Dczembcr . . . . 200 „ .
Neue Anschlüsse bis zu 5 Kiloivatt, vorläufig bis zu einem Gesamtbeträge
von 100 Kilowatt, können 'in besonderen' Bedarfsfällen mit Genehmigung des
'Gemeinde-Elektrizitätsamtes zugelassen werden. Weitergebende Anträge bedürfen
der Genehmigung durch das Kriegsamt in den Marken.
Die Zahl der Stromabnehmer ist im Berichtsjahre von 3233 auf 3424,
alfo um 91 gestiegen.
7. Sartenverivsltung.
Die Gartenvenvaltung wnrde im vierten Kriegssommer (1918) durch den
allgemeinen Mangel an Arbeitskräften und Material noch mehr als bisher an
der Erledigung ihrer Anfachen behinderst. Die Pflege der Parkanlagen mutzre