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Volume IV. Bauwesen

Full text: Verwaltungsbericht der Gemeinde Berlin-Lichterfelde (Public Domain) Ausgabe 1918 (Public Domain)

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D i e K a nalisatio n s g e d ü h.r en betrugen nsie im Borjahr 2,5 % des 
Gebäudesteuer-Nutzungswertes. Für die Grundstücke von der Gemarkung Berlin- 
Dahlem wurde dieser Gebührensatz mit 10 % Zuschlag erhoben. 
Es sind an Kanalisationsgebü h ren einge g ange n: 
im Rechnungsjahre 1917 ..... 285 778,04 M„ 
im Rechnungsjahre 1910 . . . . . 292 944,06 M. 
1917 weniger . . 7166,02 M. 
Die Veranlagung für das Rechnungsjahr 1918 stellte sich auf 285 492,21 
Mark (Stand an, 1. April 1918). 
Rohrleitringen und Hausanschlüsse an die Kanalisation sind nicht ausgeführt 
worden. 
Rohrverstopfungen wurden 160 (135) gemeldet und beseitigt. 
b) Kiefeißut werben. 
Das Rieselgut Werben ist in seiner Gesamtgröße von 567 hg. 86 a 86 qin mit 
rund 75 ha Rieselfeldern unverändert geblieben. Aptierungen haben nicht statt- 
gefuitden. 
Gepumpt ivurden im Berichtsjahre 2 397 200 cbm Rieselwasser, im Vor 
jahre 2 356 430 odm. 
Der Allgemeinen ElektrizitätsMesellschaft Berlin ist die Errickstuirg eines 
Leitungsmastes auf der zum Gute Werben gehörigen, in der Gemarkung Groß 
Schulzendorf gelegenen Wiese gestattet worden. 
5. Straßkndclenchlung. 
Die Beleuchtung der öffentlichen Straßen und Plätze im 
Gemeindegebiete erfolgt mittels Gasglühlicht durch die Gasgesellschaft in Berlin. 
An den wichtigsten Verkehrspunktcn befinden sich außerdem elektrische Bogenlampen 
— am Bahnhof Ost 2, am Bahnhof West und an der Wiesenbaude je 1 Lampe. 
Mehrere Straßen werden an Stelle der einstämmigen Gaslaternen durch 
Jnvertlampen (doppelflammiges Hängolicht) erleuchtet — Straßen an dem Gelände 
lder Terrain gesell sehnst am Neuen Botanisckren (Karten und Straße Unter den Eichen: 
einige solcher Larnpcn befinden sich auch aus dem Händelplatz, im Hindenburg- 
damm, am Jungfernstieg und in der Berliner Straße, Ecke Osdorfer Straße. 
Zufolge Verordnungen des Oberkommandos in den Marken mußte die 
Straßenbeleuchtung zur Kohlenersparnis mehr und mehr eingeschränkt werden, 
sodaß seit 24. September 1917 nur noch die Straßenrichtlaternen brennen dürfen. 
Am Schlüsse des Berichtsjahres betrug die Zahl der Flammen in 
den Straßenlaternen und Indertlampen 390, im Vorjahre 395. 
Die Kosten der Straßenbeleuchtung beliefen sich im Rechnungsjahre 1917 
auf 37 602,56 M. (49 761,94 M.). Für das Rechnungsjahr 1918 sind 26 420,07 M. 
(41 386,87 M.) in den Voranschlag eingestellt worden. 
6. eiehtrizUät. 
Die Abgabe elektrischen Stromes ist infolge Verordnung des Oberkommandos 
in den Marken vom 16. Juni 1917 zur Kohlenersparnis auf 80 v.H. eingeschränkt 
worden. 
Der Verbrauch darf somit betragen für das Vierteljahr: 
Januar/März 180 Kwst, 
Äpril/Juni . . . . . 60 „ , 
Juli/Septcmber . ... 60 „ , 
Oktober/Dczembcr . . . . 200 „ . 
Neue Anschlüsse bis zu 5 Kiloivatt, vorläufig bis zu einem Gesamtbeträge 
von 100 Kilowatt, können 'in besonderen' Bedarfsfällen mit Genehmigung des 
'Gemeinde-Elektrizitätsamtes zugelassen werden. Weitergebende Anträge bedürfen 
der Genehmigung durch das Kriegsamt in den Marken. 
Die Zahl der Stromabnehmer ist im Berichtsjahre von 3233 auf 3424, 
alfo um 91 gestiegen. 
7. Sartenverivsltung. 
Die Gartenvenvaltung wnrde im vierten Kriegssommer (1918) durch den 
allgemeinen Mangel an Arbeitskräften und Material noch mehr als bisher an 
der Erledigung ihrer Anfachen behinderst. Die Pflege der Parkanlagen mutzre
	        
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