»esselben deutlicher einzusehen, wird ti nicht um
paßlich sein, hier einen Auszug aus dem Briefe
beizubringen, den Litung, König von Korea, im
Jahre 1669 an den Kaiser Kanghi schrieb, um
ihn zu ersuchen, seine rechte Gemahlinn wiederum
als Königinn einzusetzen. 1
„Ich, Dero Unterthan, sagt er, bin ein
„Mensch, dessen Schicksal gar nicht günstig ist.
„Ich habe lange Zeit gelebt, ohne einen Nachfol
ger zu haben. Endlich habe ich mit einer Bei-
„schläferinn einen männlichen Erben erzeugt. Die
„Geburt desselben hat mir unendliche Freude ver
ursacht. Ich habe deshalb die Mutter desselben
„erhoben; dadurch habe ich aber einen Fehler be
gangen, der eine Quelle mannichfalligen Ver-
„dachte worden ist. Meine Gemahlinn, Minchi,
„mußte sich in ein Privathaus begeben, und ich
„machte meine Kebefrau, Tangki, a» ihrer
„Statt zur Königinn. Ich habe damals Ew.
„Majestät hiervon Nachricht gegeben. Allein jetzt
„erinnere ich mich, daß Minchi ein Patent von
„Ew. Majestät erhalten, wodurch sie zur Köni
ginn erklärt worden ist; daß sie meiner Mutter
„und Großmutter gedient; daß sie mir bei den
„Opfern Beistand geleistet; daß sie drei Jahre
„mit mir getrauert hat. Nach den Gesetzen der
„Natur und Billigkeit hätte ich sie anständiger
„behandeln müssen. Meine Unvorsichtigkeit hat
„mich verleitet, und nun reuet es miss). Um jetzt
„den Wunsch meiner Unterthanen zu erfüllen, bin
„ich entschlossen, Minchi wieder in ihre vorige
„Würde einzusehen, die Tangki aber unter die
„übrigen Beischläferinnen zu stecken. Dadurch
„wird meine Familie wieder in Ordnung kom
men, und zugleich der Grund zu guten Sitten
„und zur Erhaltung meines Staate gelegt wer,
„den. Ich, Dero Unterthan, obwohl ich durch
„meine Unwissenheit mrd Unbesonnenheit den Ti-
„tel meiner Vorfahren entehrt habe: so diene ich
„dennoch bereite so Jahre Ew. Maj. und ver-
„danke Dero Wohlthaten alles, indem mich Ew.
„Maj. decken, und wie der Himmel beschützen.
„Ich unterstehe mich nicht, Ew. Maj. etwas zu
„verbergen, was meine Familie oder mein Reich
„angehk. Und dies macht mich so dreist, Ew.
„Maj. in dieser Angelegenheit mehrmal zu behel-
„llgen, indem ich glaube, daß ee meine Pflicht
„erfordert, solches Ew. Maj. vorzulegen u. f. w."
Der Kaiser Kanghi überließ die Entschei
dung dem Tribunal der Gebräuche. Dieser
entschied dann für die Wiedereinsetzung der Köni
ginn Minchi, und es wurden ihr nun von Chi,
na <ln neuer Destätigungsbrief und prächtige Klei
der unter den gewöhnlichen Feierlichkeiten zuge
sandt.
Dieser Brief giebt übrigen« Aufschluß über
die Behandlung, welcher sich die Gesandten von
Korea noch jetzt ausgesetzt sehen.
Die holländische Gesandtschaft traf sie 1794
in Peking. Sie waren wie die Chinesen der äl,
lern Zeiten gekleidet; sie trugen nämlich ein lan
ges Gewand mit weiten Aermeln; ihr Gürtel
war wirbelförmig, und oben in kleine Vierecke ge
theilt. Die Gelehrten waren grün gekleidet, mit
einem weißgestickten Vogel auf der Brust; ihre
Mühe ist schwarz, mit einer Art kleiner Flügel
von eben der Farbe. Die Militärpcrsonen hatten
eine schwarze Robe und einen schwarzen, runden,
platten Hut, der pyramidalisch in einen weißen
Knopf zuläuft. Ihre Fußbekleidung war wie bei
den Chinesen; einer davon trug eine Pfauenfeder.
Die Wohnungen der Korcer sind niedrig, ha
ben nur Ein Stockwerk, und dürfen nur mit
Stroh gedeckt werden, wenn ander« die Regie-
rung kein- besondere Erlaubniß ertheilt, mit Zie
geln zu decken. Die Hauser der Vornehmen sind
indessen ansehnlich. Vor denselben ist gewöhnlich
ein viereckiger Platz mit einem Springbrunnen
oder einem Fischhalter und ein Garten mit be
deckten Gängen. Die Wohnungen für da« Frauen-,
zimmer sind in dem entlegensten Theile des Hau
ses. So sehr übrigens auch die Koreer den Chi
nesen ähnlich sind: so haben dennoch die Weiber
hier nicht jene traurige Verkrüppelung der Füße,
und der Reisende Hamel (dem wir die richtig
sten Nachrichten über dieses so wenig gekannte
Land verdanken) bezeugt, daß er mehreren dersel
ben erlaubt sei. Besuche abzustatten und zu Gaste
zu gehen. Auch kennen sich hier die künftigen
Eheleute bereits vor der Hochzeit. Die Braut
wohnt schon früh in dem Hause ihres künftigen
Schwiegervaters. Freilich werden die Kinder von
6 bis 9 Jahren versprochen.
In seinem Hause selbst darf der Mann nur
Eine Frau halten, dagegen stehen ihm mehrere
Kebsweiber außerhalb des Hauses dauernd zu
Diensten. Am Tage der wirklichen Verehlichung
reitet der Bräutigam um die Stadt oder Ort
schaft in Begleitung seiner Freunde, und bleibt
vor der Braut halten. Hier führen ihn sodann
ihre Anverwandten in das Haus, und die Hei-
rath ist ohne weitere Ceremonie geschlossen.
Hart ist es, daß der Ehemann nicht nur die
Frau verstoßen kann, sondern ihr sogar die mit