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Volume Nro. 98., Donnerstag, den 18. Mai 1809

Full text: Der Freimüthige oder Berlinisches Unterhaltungsblatt für gebildete, unbefangene Leser / Kuhn, Friedrich August (Public Domain) Issue6.1809 (Public Domain)

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Donnerstag, 
Berlinisches 
Nro. 98- 
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er Freimüthige 
—- oder »- den iß. Mal. 
Unterhaltungsblatt für gebildete, unbefangene Leser. 
Einige Fragen an den Gegner meines Auf. 
satzes in Nro. 47. 
Aufsatz: „Ueber die kirchlichen Fasten-Exa 
mina zu Leipzig;^-" abgedruckt den 7ken März, hat 
unterm iitcn März in dem Tagesblatte: Leipzig; 
einen Gegner gefunden, der eine religiöse Unter, 
suchung tn eine Privatstreitigkeit umzuwandeln 
sucht. Ich will mich bemühen, sie tn ihr rechtes 
Geleis wieder zu bringen; denn nur so kann sie 
für Alle Reiz haben, denen Religion eine wichtige 
Angelegenheit ist. — Indeß muß ich doch von ei, 
ner bloß für Leipzig Interesse habenden Frage aus, 
gehen, weil mein Gegner e« so will. 
Wenn der ehrwürdige Greis, den mein Geg 
ner nenn;; wirklich im Jahr igoo die Veranlas 
sung zu den 6 kirchlichen Examen mit den Confir, 
manden in der Fastenzeit gegeben har; wie kam cS 
denn, dag bk Lehrer an der Rathsfreischule und 
an der Thomasschule einige Jahre später und im 
Namen de« regierenden Herrn Bürgermeisters die 
Weisung erhielten: ihre Confirmanden tn diese 
Prüfungen zu schicken? da doch jener Ehrwürdige 
einer der beiden Vorsteher der Rathsfreischule ist? 
zollte ich also wohl unrecht berichtet sein, wenn 
ich glaube, er habe bloß dem Verlangen zweier sei 
ner Herren College» im Predigtamtc nachgegeben? 
Zm Jahr 1804 (oder 1803) ward auch zuerst eine 
Verordnung über diese Prüfungen von den Kan, 
reln verlesen. Ein Consistorial, Befehl, dacht- ich, 
müsse sie veranlaßt haben. Dieß ist aber nicht der 
Fall gewesen, und um so unbedenklicher kann man 
bescheidene Zweifel darüber vortragen. 
Der Grund, warum in der ersten Zeit die 
Lehrer an der Thomasschule und an der Raths, 
freischule die Confirmanden nicht in diese Prüfun, 
' , sandten, lag darin, weil der Unterricht durch 
dieselben an 4 Wochen unterbrochen wird. Denn 
in der Thomaekirche werden diese Prüfungen nur 
Dienstags und Donnerstags gehalten, und da stets 
ein Bußtag in diese Zeit fällt, so wird in dieser 
Woche auch nur Eine Prüfung gehalten. Zn der 
Nicolatkirche geht es geschwinder. Man hält da 
Prüfungen Montags, Mittwoch« und Freitags, 
und ist also t» »4 Tagen mit ihnen fertig. 
Wenn mein Gegner meint: ich müßte sehr alt 
sein, um es erlebt zu haben, daß Mägde wegen 
des Ausbleibens bei den Fasten, Prüfungen auf 
da« Rachhaus gefordert worden wären; so dient 
hierauf zur Antwort, daß, als meine Gattin 1776 
von Dresden nach Leipzig kam, sie sich sehr über 
die Einrichtung verwunderte, daß die Mägde zur 
Fastenzeit in die Kirche beschieden würden, wie die 
Soldaten zum Exereiren, und daß man sie auf«
	        
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