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Volume Nro. 148, Freitag den 26. July

Full text: Der Freimüthige oder Ernst und Scherz (Public Domain) Issue1805 (Public Domain)

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Nro. i48- 
D e r Freimüthige 
Freitag, ^ oder — dra 26. Zuly. 
Ernst und Scherz. 
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Literatur. 
Vertheidigung der in dem obersten Staatszwecke 
begründeten Rechte und Ansprüche der gelehr 
ten Schullehrer meines Vaterlands. Vom 
Professor Penzenkuffrr. Nümberg, bei 
Lechner iZoZ. 8. 
Titel dieser Schrift verkündet nur unmittel 
baren und Local-Zweck; aber man muß eilen, das 
größere Publikum darauf aufmerksam zu machen. 
Es gilt hier nicht minder der Schulangelegenheit 
überhaupt in kräftigen, siegenden Worten. Wie 
lautet der Contract, den der Staat mit 
dem öffentlichen Lehrstande überhaupt, 
namentlich mit dem gelehrtenSchullehrer- 
stande abgeschlossen hat? Und haben beide 
Contrahenten bisher ihrem CootracteGe- 
nüge geleistet? Dies sind die beiden Hauptfra 
gen, welche nach dem einzig zureichenden, immer nicht 
erkannten Princip eines Pace Verhältnisses aufgewor 
fen, und endlich einmal bei aller Schärfe der Be 
griffe, und Bündigkeit der Urtheile, mit überzeugen 
der Klarheit auf den ersten 168 Seiten beantwortet 
werden. Wer also über die wechselseitigen Verbind 
lichkeiten des Lehrsiandes und des Staats gründlich 
belehrt zu werden wünscht, und wer, wo eo nöthig 
ist, bei dem so auffallend gestörten Gleichgewicht ihrer 
Verhältnisse, dem ersten ein würdigeres, glücklicheres 
Loos zu bereiten, und damit zugleich dem allgemeinen 
Wohl eine feste Basis zu geben Kraft und Beruf 
hat, der lasse sich durch die Grundsätze des Verf. 
diefer gehaltreichen Schrift, sichern und festen Schrit 
tes leiten. Denn erst nach diesem allgemeinen Rai- 
sonnement, kommt er zur Anwendung desselben in 
der Frage: Wie ist nun aber diese Dertrags- 
genügung von Seiten Nürnbergs beschaf 
fen? Das Resultat ist in alle Wege sehr traurig, 
und man muß den gebeugten und darbenden gelehr 
ten Schullehrern daselbst von Herzen ein kummerlo- 
seres Daseyn um so schleuniger wünschen, je mehr Ge 
fahr auf dem Verzug haftet. Wohl dem Staate, 
wo es um feine vorzüglichsten und nützlichsten Die 
ner besser steht! Aber wo die gelehrten Schullehrer 
in der hier, mit herzzerschneidender Wahrheit gezeich 
neten Biographie eines Schulmanne», zur Schande 
unseres Zeitalter«, noch ihre eigene Lebensgeschichte 
lesen, da eile man aus dieser Schrift zu lernen, was 
Heil und Noth ist. Doch ich sage nichts mehr v»n 
ihr, und von gelegentlicher, trefflicher Entwickelung 
mancher Materien, als über die Prüfung derSchul- 
Candidaten, über di« ungegründete Befugniß de« 
Staats, von seinen gelehrten Schullehrern Schrift 
stellerei zu fordern u. s. w.; sie wird, sie muß ein 
lebhafte» Interesse erwecken, und wo sie einen, für 
Vorsorge und Achtung de« bedrängten Lehrstande» 
noch schlummernden Geist findet, ihn mächttg ergrei 
fen und aufrütteln. Vielmehr nur noch, außer nian- 
chen stillen Wünschen des Herzens, an den würdigen 
Verfasser die Bitte, dem Publikum nicht lange mehr
	        
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