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Nro. i48-
D e r Freimüthige
Freitag, ^ oder — dra 26. Zuly.
Ernst und Scherz.
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Literatur.
Vertheidigung der in dem obersten Staatszwecke
begründeten Rechte und Ansprüche der gelehr
ten Schullehrer meines Vaterlands. Vom
Professor Penzenkuffrr. Nümberg, bei
Lechner iZoZ. 8.
Titel dieser Schrift verkündet nur unmittel
baren und Local-Zweck; aber man muß eilen, das
größere Publikum darauf aufmerksam zu machen.
Es gilt hier nicht minder der Schulangelegenheit
überhaupt in kräftigen, siegenden Worten. Wie
lautet der Contract, den der Staat mit
dem öffentlichen Lehrstande überhaupt,
namentlich mit dem gelehrtenSchullehrer-
stande abgeschlossen hat? Und haben beide
Contrahenten bisher ihrem CootracteGe-
nüge geleistet? Dies sind die beiden Hauptfra
gen, welche nach dem einzig zureichenden, immer nicht
erkannten Princip eines Pace Verhältnisses aufgewor
fen, und endlich einmal bei aller Schärfe der Be
griffe, und Bündigkeit der Urtheile, mit überzeugen
der Klarheit auf den ersten 168 Seiten beantwortet
werden. Wer also über die wechselseitigen Verbind
lichkeiten des Lehrsiandes und des Staats gründlich
belehrt zu werden wünscht, und wer, wo eo nöthig
ist, bei dem so auffallend gestörten Gleichgewicht ihrer
Verhältnisse, dem ersten ein würdigeres, glücklicheres
Loos zu bereiten, und damit zugleich dem allgemeinen
Wohl eine feste Basis zu geben Kraft und Beruf
hat, der lasse sich durch die Grundsätze des Verf.
diefer gehaltreichen Schrift, sichern und festen Schrit
tes leiten. Denn erst nach diesem allgemeinen Rai-
sonnement, kommt er zur Anwendung desselben in
der Frage: Wie ist nun aber diese Dertrags-
genügung von Seiten Nürnbergs beschaf
fen? Das Resultat ist in alle Wege sehr traurig,
und man muß den gebeugten und darbenden gelehr
ten Schullehrern daselbst von Herzen ein kummerlo-
seres Daseyn um so schleuniger wünschen, je mehr Ge
fahr auf dem Verzug haftet. Wohl dem Staate,
wo es um feine vorzüglichsten und nützlichsten Die
ner besser steht! Aber wo die gelehrten Schullehrer
in der hier, mit herzzerschneidender Wahrheit gezeich
neten Biographie eines Schulmanne», zur Schande
unseres Zeitalter«, noch ihre eigene Lebensgeschichte
lesen, da eile man aus dieser Schrift zu lernen, was
Heil und Noth ist. Doch ich sage nichts mehr v»n
ihr, und von gelegentlicher, trefflicher Entwickelung
mancher Materien, als über die Prüfung derSchul-
Candidaten, über di« ungegründete Befugniß de«
Staats, von seinen gelehrten Schullehrern Schrift
stellerei zu fordern u. s. w.; sie wird, sie muß ein
lebhafte» Interesse erwecken, und wo sie einen, für
Vorsorge und Achtung de« bedrängten Lehrstande»
noch schlummernden Geist findet, ihn mächttg ergrei
fen und aufrütteln. Vielmehr nur noch, außer nian-
chen stillen Wünschen des Herzens, an den würdigen
Verfasser die Bitte, dem Publikum nicht lange mehr