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Volume Nro. 26., Montag den 6. Februar

Full text: Der Freimüthige oder Ernst und Scherz (Public Domain) Issue2.1804 (Public Domain)

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Der 
26. Blatt. Montag, 
E r n ft 
Nro. 26. 
R e z e n.s i 0 n. 
Die Organisation der Coburg - Saalfel- 
dischcn Lande. Erster Band. Leipzig 
bei G. Fleischer dem Jüngern iZoz. 
Freimüthige, der mit politischen Diskussionen 
sich durchaus nicht befassen will, würde die obige 
Schrift unbemerkt zur Seite gelegt haben, wenn sie 
nicht — getrennt von aller politischen Tendenz — 
andere interessanteAnsichten gewährte, die für den 
philosophischen, pragmatischen Beobachter von der höch 
sten Wichtigkeit sind. Don der Seite betrachtet, 
würde es eine unverzeihliche Vernachlässigung seyn, 
wenn man die Anzeige einer merkwürdigen Schrift 
in diesen Blattern länger vermissen ließe, die für 
einen großen Theil ihrer Leser ein so hohes Interesse 
haben muß. 
Der Verfasser der vorliegenden Schrift, ist der 
als Schriftsteller und Geschäftsmann bekannte Herr 
von Kretfchmann. Er stand vormals in Preußi 
schen Diensten, wo er sich in den Fränkischen Occu- 
palionS-Augelegenheiten durch feine besondere Thätig 
keit zu seinem Ruhme ausgezeichnet, wie das hier 
vorkommende Belobungsschreibcn (S. 9.) beweiset. 
2m Jahr astol. ging der Verf. mit Bewilligung des 
Preußischen Hofes, in Coburg-Saalfeldische Dienste, 
wohin ihn der jetzt regierende Herzog Franz — ei 
ner der biedersten edelsten Fürsten Deutschlands, — 
berief, und ihn als feinen ersten dirigirenden Mini 
ster an die Spitze der Landes-Regierung stellte. Der 
Herr v. K. fand hier eine feit beinahe dreißig Jah 
ren bestehende Kaiserliche Debit- Commission, ein völ 
lig zerrüttetes Finanz-Wesen, und manche andere 
Schwächen und Vorurtheile, die er bekämpfen mußte, 
wenn er in seinem neuen Dienst-Verhältnisse seinem 
Fürsten nützlich werden wollte. Wie mühsam, be 
schwerlich und selbst gefahrvoll für den Verfasser, die 
ser Kampf war, erzählt der Herr v. K. (S. n u. f.) 
in folgender energischen Schilderung: „Ich konnte 
mich nur ausschließlich unter den Schutz der Gerech 
tigkeit begeben, wenn ich das Heer von Leidenschaf 
ten glücklich bekämpfen wollte, welche schon vor mei 
nem Eintritt in die Herzoglichen Dienste sich gegen 
mich verbunden hatten." — (Der Verf. hatte die 
Direktion der Herzoglichen Landes - Angelegenheiten 
unter der Zusage des Herzogs übernommen: „daß 
jede heimliche Anklage gegen seinen Charakter und 
gegen seine Dienstführung, ohne Ansehn der Person, 
sogleich der Justiz zur Untersuchung übergeben, und 
keiner Beschuldigung von irgend einer Art, Gehör 
verliehen werden solle, ohne sie sogleich öffent 
lich zu machen," und darauf bezieht sich die obige 
und folgende Stelle:) „Ich durft« selbst auf keine 
Nachsicht Anspruch machen, wenn ich das Laster, wo 
ich es fand, ohne Nachsicht behandeln wollte. Ich 
mußte mich frei, ohne Stütze, wie ein Grenzstein hin 
stellen, wenn ich de» Betrug, der im Hinterhalte fein 
Wesen trieb, aus demselben hervorziehen und entlar 
ven wollte, und ich durste selbst nur den Weg der
	        
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