+
86
No. 44.
Stations-
Verände
rung.
r
keine größere Sicherheit giebt; welches
bekannt gemacht wird-, $ *1
Berlin, den 18 ten Mai 1821.
betreffender» Behörden
P *
2 tf * § * ' & ,
V 4 4ii •*
.Der bisher in Potsdam stationier gewesene Major und Abthekluvgs - Com
mandeur der Gensd'armerie, Herr von Bibow wird künftig und noch im Laufe
dieses Monats seinen Wohnort nach
lich bekannt gemacht wird.
Berlin, den ILren Mai 1821.
/
hiermit
•< ' ' •
- x) z cW
fr
•f
- — * «*-
. '
Regiment:
A u f f o r d e x u n g,e n.
Die Landwehrmänner vom ehemaligen 2ten Pommex/chen Landwehr
1) Unteroffizier Gott lieb .Iran ck,
r> 2) Wehrmanrr Gv ttlieb Habke;
3)
5)
6)
G o Glied Trechlow,
Go ttfried Terner,
Martin Arndt und
Martin Bischofs
a • «
> *
* ** v. *
deren gegenwärtiger Aufenthalt nicht hat ausgcmictelr werden können,
hierdurch auf:
gungs-Zeugnisse zum Kai»
ich
fischen St. Georgen «Orden 5ter Klasse, gegen Einsendung ihrer Quittungen
binnen spätestens 4 Wochen nach dieser Bekanntlnachunq, bei mir abzufordern'.
sich
diese Z
Im Unterlassungsfälle, haben sie es
nisse der König!. General. Ordens-Kommission wieder zurückgegeben werden
Köslin, den 10ten Mai 1821.
König!. Oberst und Kommandeur des 9ten Landwehr-Regiments (Stettin Köslkner.)
v. Karger.
Alle diejenigen hiesigen Besitzer von Hausern, Waschbanken, Brunncnröhren
und andern Anlagen, wofür der Zins an unterzeichnetem Amte abgeführt wird, und
den bereits verflossenen Termin zur Abführung gedachten Zinses verabsäumt, auch
den bevorstehenden Trinitatis-Termin zu berichtigen haben, werden hierdurch auf
gefordert, spätestens bis Ende dieses Monats, bei Verineidung der nach dieser Frist
ehufehlbar eintretenden exekunvischen Zwangsmittel, den rückständigen Grund-,
Waschbanken- oder Brunnenröyreu-Zins an uns zu bezahlen.
Berlin, den 7ten Mai 1821.
Königliches Erstes Churmärksches Renk, und Polizei-Amt Mühlenhoff.
Brandhorst.
* S
poli