' . ' - - t
bet
Königlichen Regierung z u Berlin.
Berlin, den 23. Mai 1L21.
t > %
Bekanntmachung.
^9?ittelst Allerhöchster Kabknetsordre vom I5ten November 1820. haben Seine
Majestät der König allergnädigst zu bestimmen geruht, daß Behufs des baldigen
gänzlichen Abschlusses des Liquidations, und Zahkungswefens der aus dem Zeitraum
vom Isten August 1807. bis ult. Februar 1809. noch rückständigen halben Militair,
Gehalter, die etwa zeither unbekannt gebliebenen Interessenten zur Anmeldung
~ '' *- fcrf .rr. trj (T'-fn. H flYv ^ _ .. r _ .e . ..w . . ...
Ansprüche,
Frist
den sollen
Indem die unterzeichneten Ministerien diesen Allerhöchsten Befehl Hiermit zur
öffentlichen Kenntniß bringen, fordern dieselben zugleich alte die, durch die Erekg,
nisse der Kriegesjahre 180f. inaktiv gewordenen Offiziere und Uncerstaabs, Beamte,
oder deren zur Erhebung berechtigten Erben, die sich mit ihren Forderungen auf
vorgedachten Rückstand, ungeachtet der schon seit mehreren Jahren eingeleiteten
Zahlungen, bisher nicht gemeldet haben, hierdurch auf, ihre Liquidationen und Legi
timationen binnen Sechs Monaten und spätestens bis zum Isten Oktober d. I. prä-
klusivischer Frist, beim fünften Departement des Kriegesmknisterii zur Prüfung und
Feststellung einzureichen. Auch diejenigen, welche schon früher dergleichen Gesuche
angebracht haben, aber noch nicht definitiv darüber befchieden worden, sind ver
pflichtet, ihre Liquidation und Legitimation spätestens bis zu dem bestimmten prä-
)( 1 klm