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Volume No 15, 2. Mai 1821

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 6.1821 (Public Domain)

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gen öffentlichen und Provinziell-Amtsblättern erlassene Bekanntmachung vom 
4 7rcn Marz d. I. 
wegen des mit dem ersten Juli d. I. erlöschenden Anspruchs aus den so 
genannten Zinsscheinen 
genau zu beachten. 
Berlin, den I2tenApril 1821. 
Bekanntmachungen. 
Beim hiesigen Gymnasio ist eine Lehrerstelle mit circa 450 Rthlr. Einkommen 
erledige. Schulmänner, welche sich darum bewerben wollen, werden ersucht, sich 
binnen spätestens 4 Woche» bei uns zu melden und ihre Qualifikation nachzuweisen. 
Es ist nothwendig, daß der Bewerber gute Kenntniß in der Mathematik be 
sitze, um kn dieser Wissenschaft den Unterricht in den obern Klassen übernehmen 
zu können. 
Prenzlau, den 8ten April 1821. 
Der Magistrat. 
Im Gefolge der Verfügung der König! Preußischen Hochlöblkchen Regierung 
zu Potsdam, soll die Chaussee-Geld--Einnahme hier bei Potsdam auf der Witten 
berger Straße, vom Isten August d. I. ab, bis ult. Juli 1824 im Wege der Lici, 
tarion an den Meistbietenden verpachtet werden. Der Tag der Ausbietung ist auf 
Dienstag den Sten Mai d. I., Vormittags 10 Uhr, im Gasihause des Herrn Sa 
lomo vor der Langenbrücke, angesetzt worden. Die Bedingungen der Verpachtung 
können sowohl auf der Hebungsstelle selbst, als in Potsdam, Priesterstraße Nr. 8., 
bei dem unterzeichneten Bau. Inspektor eingesehen werden. 
Potsdam, den Isten April 1821. 
Kiesling.
	        
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