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Indem wir solche zuverläßige Männer, welche Lust haben, auf eine so wichtige
Bau-Ausführung einzugehen, und im Stande sind, die erforderliche Kaution zu
bestellen, einladen, in diesem Termine zu erscheinen und ihre Geldsorderungen kund
zu thun, machen wir zugleich bekannt, daß in Gemäßheit des §. 2. der Bedingun
gen sich auch eine Societät zur Uebernahme des Baues bilden darf, die Anerbierun-
gen derselben aber durch einen gehörig legitkmkrten Bevollmächtigten im Termine
geschehen müssen. Berlin, den 9ten März 1621.
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In Gemäßheit allerhöchster Königs.. Bestimmung, soll die auf dem Weiden-
damm neu zu erbauende, sogenannte Marschalls-Brücke, mir den Linden in Der,
bindung gebracht, und zu diesem Zwecke eine Straße, durch das Grundstück Nr. 76.
daselbst geführt, gedachtes Grundstück aber, nach Abzug des,.zu jener Straße er
forderlichen Raumes, demjenigen erb - und eigenthümlich überlassen werden, welcher,
unter Zugrundelegung der desfallsigen Bedingungen, im Wege der Licitacion, das
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meiste Kaufgeld bietet.
Zu dem Ende ist ein Bietungs-Termin auf den Ilten April c., Vormittags
um lo Uhr, vor den, von uns dazu ernannten Kommissarien, den Reglerungs,
Räthen Triest und Siber anberaumt wordey, und laden wir Kauflustige, die
als zuverlaßig sichere Männer bekannt, und im Stande sind, den ausgestellten
Bedingungen ein Genüge zu leisten, ein, kn diesem, Termin zu erscheinen, und
ihre Gebore daselbst zu verlautbaren. : , ir
Zugleich machen wir hierdurch bekannt, daß jene Bedingungen, zu denen vor
züglich folgende Verpflichtungen: ' ; „
1) der Umbau des auf dem Grundstücke befindlichen Wohnhauses,
2) die Erbauung neuer Flügel zu beiden Seiten der Scraße, und
3) die Anlegung, Pflasterung und Unterhaltung der neuen Straße von den
Linden bis zum Artillerie-Diensthause,
gehören, in unserer Registratur, während der gewöhnlichen Dienststunden,
sehen werden können. Berlin, den 9ren März 1621.
elnge-
No. 29.
Den Verkauf
tcß unter
den Linden
Nr. 76. bele
senen/ dem
Krokus zuge-
hbeenden
Grundstücks
betreffend.
Der ehemalige Dragoner George Sonnenburg, welcher sich dem Der- No. 30.
nehmen nach hierher begeben haben soll, jedoch nicht aufzufinden ist, wird hierdurch
aufgcfordert, sich in unserer Registratur zu melden, um die Berechtigungsscheine n«rGcorge
zur Erbcrwerbung des eisernen Kreuzes 2rer Klasse und des Russischen Georgen- ®,V« "bares-
Ordens öter Klasse in Empfang zu nehmen. fcnd? r
Berlin, den löten März 1821.