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Volume No 11, 28. März 1821

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 6.1821 (Public Domain)

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Verordnungen und Bekanntmachungen der Königlichen 
Regierung zu Berlin. 
^)urch die Verfügung des Königs. Hohen Handels-Ministerik vom 25sten Februar 
1S21, ist festgesetzt worden, daß von Sedez-Kalendern an Honorar nur Ein Thaler 
pro Ein Tausend Stück, gleich den Komtoir, Kalendern zu erheben sek. 
Berlin, den 20sten März 1821. 
Höheren Bestimmungen zu Folge soli der beabstchtete Neubau der im Lustgar. 
ten Hierselbst belegenen HunLebrücke, mit Ausschluß der dazu erforderlichen Kunst- 
arbeiten, in Entreprise ausgegeben werden. Die Bedingungen, unter welchen die 
Ausführung dieses Baues einem General-Unternehmer überlassen werden soll, sind 
in unserer Registratur niedergelegt worden, und können dorr in den gewöhnlichen 
Dkenststunden eingesehen werden. Die Art und Weise, wie der Bau auszuführen, 
ist aus der eben daselbst befindlichen Beschreibung zu entnehmen, zu deren näheren 
Erläuterung das Modell eines Theils der Brücke, die betreffenden Zeichnungen, so 
wie eine Detail-Nachweisung der Arbeits-Gegenstände, vorhanden sind. 
Das Königs. Hohe Ministerium des Handels Hat sich die Genehmigung der, 
Behufs Uebernahme des Baues, erfolgenden Anerbietungen vorbehalten, und es ist 
zu deren Verlautbarung ein Termin auf den l^cen April d. I., Vormittags um 
10 Uhr, vor den, von uns dazu ernannten Kommissarien, den Negicrungsrachcn 
Triest und Siber anberaumt worden. 
Indem wir solche zuverläßkge Männer, welche Lust haben, auf eine so wichtige 
Bau-Ausführung einzugehen, und im Stande sind, die erforderliche Kaution zu 
bestellen, einladen, in diesem Termine zu erscheinen und ihre Geldsorderungen kund 
zu thun, machen wir zugleich bekannt, daß in Gemäßheit des §. 2 der Bedingun 
gen sich auch eine Societät zur Uebernahme des Baues bilden darf, die Anerbietun 
gen derselben aber durch einen gehörig legicimirten Bevollmächtigten im Termine 
geschehen müssen. Berlin, den Ören Marz 1821. 
No. 23. 
Das von den 
Sedez-Kalen- 
dern zu erhe 
bende Hono 
rar. 
No. 24. 
Die Ausfüh« 
rnng des 
Baues der 
Hundebrücte 
krerselbn auf 
Entreprise. 
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