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Volume No 10, 21. März 1821

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 6.1821 (Public Domain)

Berlin, den 21. März 1821. 
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Allgemeine Gesetzsammlung. 
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as 3te Stück der allgemeinen Gesetzsammlung enthält unter 
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No. 639. Die Bekanntmachung, vom löten Februar 1821, daß di« 
den Staatskassen fernerhin nicht mehr angenommen werden sollen; 
N». 640. Die Allerhöchste Kabinetsorder vom 6ten Marz 1821, betreffend dke 
Strafgesetze und das Verfahren in den Rheinprovinzen bei Verbrechen 
und Vergehungen gegen den Staat und dessen Oberhaupt, und bek 
Dienstvergehen der Derwaltungsbeamcen; und unter 
U Die Allerhöchste Kabinetsorder vom 9ten März 1821, betreffend den 
festzusetzenden Schluß-Termin zur Realksirung der noch nicht ausge, 
looseten Staatsschulden - Zinsscheine. 
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Bekanntmachung der Königlichen Haupt, Verwaltung der 
n‘- - Staats - Schulden. - 
Durch dke, unter dem 8ten v. M. von der Königlichen General-Lotterie-Di 
rektion erlassene Bekanntmachung, ist das Publikum von dem Resultate der 23sten 
Derloosung der auf den Grund des Edikts über die Finanzen des Staats vom 27sten 
Oktober 1810 (Gesetz-Sammlung vom Jahr 1810 Pag. 29 Nr. 3) für 1814 aus 
gefertigt gewesenen Zinsscheine, so wie der später für fällige Zinsen von Russischen 
Bons ausgegebenen Zins-Scheine für 1816 und demnächst von der vom isten bis 
24sten d. M. bek der Staats - Schulden, Tilgungs - Kasse erfolgenden Einlösung 
dieser Scheine in Kenntniß gesetzt worden. Da nun nach dieser 23sten Derloosung 
nur noch 132 Nummern im Glücksrade zurückgeblieben sind, so ist dieselbe die 
letzte gewesen, und es sollen auch diese unauSgelooset gebliebenen Zinsscheine sofort 
durch die Staats-Schulden-Tilgungs-Kasse eingelöset werden. Jeder Inhaber 
1 von 
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