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Volume No 9, 14. März 1821

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 6.1821 (Public Domain)

X 1 Die 
Amts-Blatt 
der * 
Königlichen Regierung z u Berlin. 
No. 9. 
Berlin, den 1-4. Marz' 1821. 
Verordnungen und Bekanntmachungen der königlichen 
Regierung zu Berlin. 
bur Bequemlichkeit der, mit Lohnfuhre oder Extrapost hier ein- und auspassiren- 
Len Reisenden, so wie zur Vermeidung von Unglücksfallen, die durch Entfernung 
des Fuhrmanns oder Postillons von den Pferden veranlaßt werden können, sind die 
Thorbeamten angewiesen worden, das von den Lohn- und Extrapostpferden zu ent 
richtende Brückgeld, beim Ein-und Ausgange, künftig gegen zu ertheilende Quit 
tung, am Wagen in Empfang zu nehmen, und den Postillons den von denselben 
zur Bescheinigung erhaltenen Stundenzettel auf gleiche Weife wieder zuzustellen. 
Indem wir diese Anordnung hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bringen, 
machen wir zugleich darauf aufmerksam, wie es in Folge derselben, und wegen der 
örtlichen Lage der Wohnung des Beamten am Brandenburger Thore, nothwendig 
ist, daß die mit Lohn- oder Extrapostpferden bespannten Fuhrwerke, welche aus 
genanntem Thore pafsiren wollen, diesseits der Wohnung des ThoreknnehmerS, da, 
wo bisher das Droschkenfuhrwerk aufgestellt gewesen, anhalten, nach erhaltener 
Abfertigung aber, über den Platz nach dem Wachtgebäude hin und durch den, die 
sem Gebäude zunächst liegenden Ausgang fahren müssen. 
Berlin, den löten Februar 1821. 
Sämmtliche Rendanten der von uns ressorrirenden Kassen werden angewiesen, 
bei Beantwortung von solchen Rechnungs-Notaten, nach welchen Stempe.strafen 
an die Büreauk'asse der Ober-Rechnungskammer eingezahlt werden müssen, jedes 
mal die Quittung über die zur gedachten Kasse gezahlte Summe, oder, wenn in 
einem einzelnen Falle diese Quittung noch nicht in ihren Handen seyn sollte, den 
über die Abfendung der Summe erhaltenen Postfchein der Beantwortung des be 
treffenden Moniti beizufügen. Berlin, den 19ren Februar 1821. 
No. 17. 
Betreffend 
die Abferti- 
f lmg der 
uhrleute 
und der Po 
stillone an den 
Thoren. 
No. 18. 
Betreffend 
die Beant 
wortung von 
Rechnungs- 
Notaten.
	        
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