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Windmühlen
Schönhauser Thore- belegenen Königlich
1) drei Holländer, jede mit 2 Gängen
2) vier Bockmühlen, jede mir einem Gange
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sollen mir allen ihren Zubehörungen, als, dem Wohnhause des Bescheiders, incl.- Mh",^"b,-
Srallgebaude und Schuppen, und einigen kleinen Ackersiecken von ciren 2 Morgen treffen».
Inhalt, vom Isten Juny d. I- ab, auf 12"Nach einander folgende Jahre, höherer
Bestimmung gemäß, verpachtet werden, und es ist zu diesem Zwecke ein Lizirarions-
Termin auf den 7xm April d. I , Vormittags um 9 Uhr, im hiesigen Regierungs
Gebäude,. vor dem, von uns ernannten Kommissariuö, Regierungörach Sicher,
anberaumt worden.
Die Mühlen werden sowohl in Gemeinschaft, als auch in zweien abgesonderten
Theilen zur Lizitation gestellt, und Pachtgebote darauf angenommen In welcher
Art solches geschiehet, ergiebt der deshalb entworfene.Plan, welcher nebst den, der
Verpachtung zum Grunde zu legenden Bedingungen und den Uebersichten von Ein
nahme und Ausgabe in den Mühlen, wahrend der leßten 12 Jahre 1809 bis incl. .
1820, in unsrer Registratur eingesehen werden können. Letztere ist auch beauftragt,
auf Erfordern Abschriften vorbemerkccr Bedingungen re. gegen Entrichtung von
Kop-alien besorgen zu lassen, und haben sich Auswärtige dieferhalb in portofreien
Briefen an den Regierungs-Registrator, Geheimen Secrrtair Frölich zu wenden..
Indem wir Pachtjustige auffordern, in dem vorbezekchneten Termine zu er
scheinen, unr? ihre Gebore zu veriaurbaren, machen wir zugleich bekannt, daß
nähere Auskunft über den innern Betrieb und die Verhältnisse der Königlichen
Windmühlen von unserm KommissariuS micaecheilt werden kann, mit dem daher
ein Jeder, dem daran
nehmen har
gelegen, solche zu.erhalten,
Berlin, den 2cen Februar 1821;
mündliche Rücksprache zu
Wohnhaus - Vermielhung ausserhalb Berlin..
Da das, in dem zur Vermiethung des auf der Königs. Thiergarten Erbpachts- -
Mühle unweit dem Charlorrenbu-ger Chaussechause befindlichen Wohnhauses, tret
weichem bisher eine Gastwirrhschafr betrieben worden, angestandenen Termine,,
offerirte Pachl-Ouantum höher» Orts nicht genehmigt, vielmehr beschlossen wor- -
den ist, einen andenwiren Bietungsrermin anzuberaumen, so werden Pachtlustige;
hiermit aufgefordert, sich kn dem dieferhalb -
am 27ften Februar c. Vormittags 10 Uhr-
auf dem unterzeichneten Amte
bei welchem auch die Bedingungen jederzeit einzu
sehen find, anstehenden Termine einzufinden, ihr G>bor abzligeben, und nach er
folgter Genehmigung der Königlichen Regierung den Zuschlag zu gewärtigen.
Die Pachtperiodc gehet vom Isten April c. ab.dis Isten Januar 1823..
Berlin, den 2ren Februar 1821/
König!. Erstes Churmmksches Rent- und Polizei-Amt'.
Brandhorst.