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No. 10.
Verbotener
Einganginne
benannter
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No. 111
DieVervacb-
xuiia der in
Bcrrin bele^
genen König-
1 »clici- Wasser
mühle, i he--
treffend..
Nachdem die Medizinal, Behörde die Schädlichkeit oder Gefährlichkeit der
unter dem Namen Alconaer Wunder, Essenz,
Langensche Pillen, und
Möllersche Fieberrropfen,
bekannten Gchekmmkttel anerkannt hat, so ist deren Eingang in die Königlich
Preußischen Staaten, für jetzt und für die fünf folgenden Jahre gänzlich ver,
boten worden; welches in Gemäßheit einer Verfügung der Königs. Ministerien
der geistlichen, Unterrichts, uuo Medizinal,Angelegenheiten und der Finanzen,
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. - .
Berlin, den 23jkn Januar 1821.
rer Residenz belegenen Königlichen Wassermühlen, namentlich
1) die Köllnifche Mühle mir . .
2)
3)
4)
5)
6)
7)
*
-
Mittel, Mühle
Klipp-Mühle
neue Mühle
Berlinsche Mühle
alt }
neu/
-
5 Gängen,
8 -
8 ,
8 ,
6 ,
quetfchwerke
sollen zu Folge höhererBestimmung, mit allen Zubehörui
I
bisher, Behufs
der Müllerei benutzt worden, vom 1. Juni d. I. ab, auf 12 nach einander folgende
Jahre, verpachtet werden, und es sind zu diesem Zwecke zwei Licitations-Termine
auf den 4cen und 5cen April d. I. Vormittags um 9 Uhr, im hiesigen Regierungs,
Gebäude, vordem von uns ernannten KommissariuS, Regierungs-Rath Siber,
anberaumt worden.
Die Mühlen werden sowohl einzeln, als auch km Zusammenhange zur Licita«
tion gestellt, lind Pachtgebote darauf angenommen. In welcher Art solches ge,,
schiehet, ergiebc der deshalb entworfene Plan, welcher nebst den, der Verpachtung
zum Grunde zu legenden Bedingungen und den Uebersichten von Einnahme und
Ausgabe in den Mühlen, wahrend der lehren 12 Jahre 1809 bis incl. 1820, kn
unserer Registratur eingesehen werden können.
auf
Letztere ist auch beauftragt,
Erfordern Abschriften vorbemerkter Bedingungen rc. gegen Entrichtung von Kopka,
lien, besorgen zu lassen, und haben sich Auswärtige dieferhnlb in portofreien Brie-
ftn an den Regierungs-Registrator, Geheimen Sekretair Frölich zu wenden.'
Indem wir Pachtung-lustige, die vermögend sind, entweder auf eine General,
Pacht, oder auf Uebernahme einzelner Mühlen
einzugehen, einladen, in den vor,
und ihre G.bote zli verkaiitbaren, machen wir
bezeichneten Terminen zu erscheinen
zugleich bekannt, daß nähere Auskunft über den innern Betrieb und die Verhält«
nisse der Königs. Wasser-Mühlen von unserm KommissariuS mitgetheilt weiden
kann, mit dem daher ein Jeder, dem daran gelegen, solche zu erhalten, mündliche
Rücksprache zu nehmen hat.. Berlin, den 2ten Februar 1821;
Die