Path:
Volume No 44, 31. Dezember 1821

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 6.1821 (Public Domain)

265 
Berlin, den 31. Dezember 1821. 
Allgemeine Gesetzsammlung. 
Ko. 690. Die Allerhöchste Kabknetsorder vom 15ten Dezember d. ß., betreffen- 
die Bestätigung der landschaftlichen Kredit-Ordnung für das Groß- 
herzogthum Posen und die Ernennung eines Königs. Kommissarii wie 
auch eines General-Landschafcs-Direktors; und 
Ko. 691. Die Landschaftliche Kredit-Ordnung für das Großherzogthum Posen. 
Vom löten Dezember 1821. 
Bekanntmachung. 
Wegen Auflösu 
übernehmenden Behörden. 
Geschäfte derselben 
Des Königs Majestät haben, mittelst an das Königliche Staats «Ministe 
rium erlassener Allerhöchster Kabinetsordre vom 21sten d. M. zum wirklichen Ein 
tritt der schon sühcr beschlossenen Auflösung der hiesigen Regierung, nunmehr den 
Tag des ersten Januar künftigen Jahres zu bestimmen, und dabei zugleich festzu 
setzen geruht, an welche Behörden die verschiedenen Geschäftszweige derselben von 
da ab übergehen sollen. 
XI Nach
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.