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Volume No 5, 7. Februar 1821

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 6.1821 (Public Domain)

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Bekanntmachung des Königlichen Aammergerichts. 
Den Untergerichten der Provinz wird nachstehende an das Kammergericht Ko. 
ergangene Verfügung des Königlichen Justiz «Ministerik vom 12ten Januar d. I. 
zur Achtung und Befolgung mitgetheilt: 
Nach einem Schreiben des Herrn Krieges-Mknksters ist der Fall vorgekom 
men, daß ein zur Kriegesreserve entlassener Garde, Ulan durch richterliches Er 
kenntniß, wegen Diebstahls, der Nacionalkokarde verlustig erachtet, und zu einer 
vierwöchenrlichen Gcfangnißstrafe verurtheilt, der Königlichen Militair-Behörde 
aber davon keine Kenntniß gegeben worden ist. 
Damit nun die bisher von den Civilgerichten hin und wieder verabsäumten 
Mittheilungen respeorivo an den Brigade-Kommandeur der Garde -iandwehr, 
oder an das General-Kommando des Garde- und Grenadkerkorps, nicht ferner 
unterbleiben mögen; so sind künftig von den Gerichtsbehörden alle Erkenntnisse, 
welche auf Versetzung in die zweite Klasse des Soldatenstandes lauten, und nach 
denen es keiner Verwandlung der erkannten Strafe durch ein Militairqericht bedarf, 
dem Bataillons-Kommandeur der Provinzial-Landwehr, indessen Bezirk sich die 
Straffälligen befinden, zu überschicken, damit derselbe auch seiner Scics davon 
Kenntniß nehme, und sie gehörigen Orts befördere. 
Das Königliche Kammcrgericht hat sich daher nach dieser Bestimmung zu 
achten. 
Berlin, den 12cen Januar 1821. 
Der Justiz, Minister 
v. Kircheiscn. 
An 
das Königliche Kammergerkchc. 
Wohnhaus - Vermkethung ausserhalb Berlin. 
Da das, in dem zur Vermietung des auf der Königs Thiergarten Erbpachts 
Mühle unweit dem Charlorre»bu>ger Chausseehause befindlichen Wohnhauses, in 
welchem bisher eine Gastwirtschaft betrieben worden, angestandenen Termine, 
offerirte Pacht-Quantum höhern Orts nicht genehmigt, vielmehr beschlossen wor 
den ist, einen anderweitcn Bierungsrermin anzuberaumen, so werden Pachtlustige 
hiermit aufgefordert, sich in dem dieserhalb 
am 27sten Februar c. Vormittags 10 Uhr 
auf dem unterzeichneten Amte, bei welchem auch die Bedingungen jederzeit einzu 
sehen
	        
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