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bergroschen und Kupfermünze gegen die gegenwattig noch umlaufenden allen
Scheidemünzen, lediglich verwiesen.
Nach diesen Bestimmungen hat sich das Kollegium nicht nur selbst zu
achten, sondern auch seine Untergerichte durch Bekanntmachung km dortigen
Amtsblatts dazu anzuweisen.
Berlin, den 14tm Dezember 1821.
Der Justiz-Minister von Kkrcheisen.
An
das Köiii'gl. Kammergerkcht.
V -
Bekanntmachungen
Bei dem hiesigen Königs. Stadtgericht sollen die zum Nachlasse des verstorbe-
nen Schuhmachcrmcisters Johann Christian Lennert gehörigen Grundstücke,
üÜ aus:
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Einem Wohnhause,
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Zweien Wiestnkaveln
Einer Wiese, und
Dreien Gärten,
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öffentlich
Es sind diese
Grundstücke nach der davon aufgenommenen gerichtlichen Tape, welche in der
Stadtgerichts-Registratur eingesehen werden kann, auf 589 Rthlr. 22Gr. 11 Pf.
abgöschätzk. Dev peremtorische Bietungstermkn ist auf den 23sten Januar 1822,
Vormittags um '10 Uhr, an hiesiger gewöhnlicher Gerichtsstelle angesetzt worden.
Dies wird den besitzfähigen Kauflustigen mit der Zusicherung bekannt gemacht, daß
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