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Nach diesen Hützel« Orts festgestellten Prinzipien hat das Königs. Kammer-
gericht vorkoinmende Zweifel zu entscheiden/ und namentlich von den Städten fer,
nerhin die Unterhaltung der Justiz, Gefängnisse und die Entrichtung der Krimi,
nalkosten in der gesetzlich bestehenden Art zu fordern, auch dafür zu sorgen, daß
Zuschüsse
gerichts
alarieu,Kassen angewiesen werden.
«scädte, welche Sportel, Bestände gefordert haben, sind mit diesen
sprächen abzuweisen
ML *
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Berlin, den 2ten November 1821.
Der Justiz, Minister,
) Kkrch
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Bekanntmachungen.
Auf Befehl Einer Künkgl. Hochlöbl. Regierung zu Potsdam sollen vom Unter,
fchriebenen die Chausseegeld,Einnahmen bei Wartenberg und Blumberg, auf
der Kunststraße von Berlin nach Ireyenwalde, für den Zeitraum vom Istcn Marz
1822 bis alt. Februar 1825 Dem Meistbietenden verpachtet werden.
Es ist hierzu ein Liciralkonstermin auf
den 22sten Dezember d. I.
im Gasthofe in Blumberg angesetzt, zu welchem Pachrlustige mit dem Bemerken ein
geladen werden, daß die Bedingungen in Berlin, Mittelstraße Nr. 3b. beim
Herrn Regimeneschkrurgus Jenisch täglich von 2 bis 5 Uhr Nachmittags, und kn
den Hebungsstellen selbst eingesehen werden können, und der Meistbietende km Ter,
min, zur Sicherstellung seines Gebots, sogleich für jede Hebungsstelle Einhundert
Tbaler deponirt-
Tiefrnsee bei Werneuchen, den 28sten November 1821.
Fischer.
In Gefolge der Verfügung der Königs. Preuß. Hochlöbl. Regierung zu Pots,
dam soll die Chaussee, Einnahme hier bei Potsdam auf der Wittenberger Chaussee
vom Isten Marz 1822 bis Isten März 1825 an den Meistbietenden verpachtet wer
den. Hierzu ist ein Termin am Sonnabend als
f
de» 29sten d. Mts.
Vormittags um 10 Uhr, km Gasthause des Herrn Salomo vor der Langen-Brücke
festgesetzt. Pachtlustkge werden hiermit eingeladen, sich in diesem Termin einzuftn,
den und ihre Gebore abzugeben. Die zu Grunde gelegten Bedingungen der Ver,
pachrung können vorher bei dem Unterzeichneten eingesehen werden.
Potsdam, den 4fen Dezember 1822.
Kiesling.
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