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Volume No 42, 12. Dezember 1821

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 6.1821 (Public Domain)

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Nach diesen Hützel« Orts festgestellten Prinzipien hat das Königs. Kammer- 
gericht vorkoinmende Zweifel zu entscheiden/ und namentlich von den Städten fer, 
nerhin die Unterhaltung der Justiz, Gefängnisse und die Entrichtung der Krimi, 
nalkosten in der gesetzlich bestehenden Art zu fordern, auch dafür zu sorgen, daß 
Zuschüsse 
gerichts 
alarieu,Kassen angewiesen werden. 
«scädte, welche Sportel, Bestände gefordert haben, sind mit diesen 
sprächen abzuweisen 
ML * 
.... 
Berlin, den 2ten November 1821. 
Der Justiz, Minister, 
) Kkrch 
i 
Bekanntmachungen. 
Auf Befehl Einer Künkgl. Hochlöbl. Regierung zu Potsdam sollen vom Unter, 
fchriebenen die Chausseegeld,Einnahmen bei Wartenberg und Blumberg, auf 
der Kunststraße von Berlin nach Ireyenwalde, für den Zeitraum vom Istcn Marz 
1822 bis alt. Februar 1825 Dem Meistbietenden verpachtet werden. 
Es ist hierzu ein Liciralkonstermin auf 
den 22sten Dezember d. I. 
im Gasthofe in Blumberg angesetzt, zu welchem Pachrlustige mit dem Bemerken ein 
geladen werden, daß die Bedingungen in Berlin, Mittelstraße Nr. 3b. beim 
Herrn Regimeneschkrurgus Jenisch täglich von 2 bis 5 Uhr Nachmittags, und kn 
den Hebungsstellen selbst eingesehen werden können, und der Meistbietende km Ter, 
min, zur Sicherstellung seines Gebots, sogleich für jede Hebungsstelle Einhundert 
Tbaler deponirt- 
Tiefrnsee bei Werneuchen, den 28sten November 1821. 
Fischer. 
In Gefolge der Verfügung der Königs. Preuß. Hochlöbl. Regierung zu Pots, 
dam soll die Chaussee, Einnahme hier bei Potsdam auf der Wittenberger Chaussee 
vom Isten Marz 1822 bis Isten März 1825 an den Meistbietenden verpachtet wer 
den. Hierzu ist ein Termin am Sonnabend als 
f 
de» 29sten d. Mts. 
Vormittags um 10 Uhr, km Gasthause des Herrn Salomo vor der Langen-Brücke 
festgesetzt. Pachtlustkge werden hiermit eingeladen, sich in diesem Termin einzuftn, 
den und ihre Gebore abzugeben. Die zu Grunde gelegten Bedingungen der Ver, 
pachrung können vorher bei dem Unterzeichneten eingesehen werden. 
Potsdam, den 4fen Dezember 1822. 
Kiesling. 
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