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angeordnete zweite Feierlichkeit dieser Art/ als entbehrlich forthin nicht mehr
statt finden soll.
Diese Allerhöchsten Bestimmungen werden den Superintenden und Pfarrern
des zu hiesiger Provinz gehörigen Antheils des Herzogthums Sachsen zur gebühren
den Nachachtung hierdurch bekannt gemacht.
Berlin/ den I6ten November 1821.
Bekanntmachungen.
Die zweite Ziehung der Prämien auf Sraatsschuldscheine wird nach der im
3ten Paragraph der Bekanntmachung vom 2ästen August v. I. enthaltenen Bestim
mung am 2ten Januar k. I. ihren Anfang nehmen/ und/ wie die erste/ öffentlich
im hiesigen Börsenhause durch dieselben Könkgl. Kommissarlen unter Zuziehung von
sich abwechselnden Deputkrten aus der Mitte der Aeltesten der hiesigen Kaufmann«
- schuft geschehen. .
Berlin/ den 24sten November 1321.
Königs. Jmmediar-Kommission zur Vertheilung von Prämien auf Staats-
. schuldfchekne.
(gez.) Äiother. Kayser. Wollny.
Der durch das am l3ten April d. I. gegen ihn ergangene und unterm Leen Au
gust d. I. von des Königs Majestät bestätigte krkegsrechtliche Erkenntniß kassirte
ehemalige Kreisoffizier und Rechnungsführer der kurmärkschen Gensd'armerie-Bri.
gade, Hanptmann Friedrich Wilhelm von Hacke ist auch des Adels für
verlustig erklärt worden/ welches hiermit, den bestehenden Lorschristen gemäß/ zur
öffentlichen Kenntniß gebracht wird
Berlin/ den 20sten November 1821.
Königs. Preuß. General-Kommando des 3ten Armee-Korps.
Auf.