Path:
Volume No 39, 21. November 1821

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 6.1821 (Public Domain)

218 
Vorstehende 
« 
Milktair-Fonds zu leistende» 
Offiziere 
rseH 
rural-Quartier findet in Gemäßheit eines desfallsigen Beschlusses des König 
Ministern 
gleichem Grunde auch 
Summe für das Natural «Quartier 
Offiziere 
Haupt in allen den Fällen vom Tage der Allerhöchsten Entscheidung, also vom 
21sten August dieses Jahres ab, Anwendung, wo den Offizieren aus irgend 
einem andern Grunde ein solches Natural - Quarri er, für welches nach den 
allgemeinen Grundsätzen eine Entschädigung an die Commune oder die Quar- 
tierqeber zu leisten ist, angewiesen wird. 
Dies wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Berlin, den loten November 1821. 
No. 90. Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchster Kabinetsordre vom löten 
ver^Wiltwe^ v. M. zu bestimmen geruht, daß der Wittwe des durch Schleichhändler im Mer« 
Schlei seburger Regierungsbezirk ermordeten Grenz «Aufsehers Noa für sich und zur Un« 
mordeten* terstützung ihrer Kinder das Gehalt ihres Mannes lebenslänglich belassen bleibe, 
fihere und im Fall sie vor vollendeter Erziehung der Kinder sterben sollte, wegen Unter 
stützung der leßcern besonders an Allerhöchstdieftlben berichtet werde. 
Dieser wiederholte Beweis der Fürsorge Seiner Majestät wird den betreffenden 
Grenz-Beamten eine Aufforderung seyn, ihre Amtspflichten nur um so eifriger und 
unerschrockener wahrzunehmen, weshalb derselbe hierdurch bekannt gemacht wird. 
Berlin, den 9ten November 1821. 
»
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.