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Volume No 39, 21. November 1821

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 6.1821 (Public Domain)

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Berlin, den 21. November 1821. 
Verordnungen und Bekanntmachungen der königlichen 
Regierung zu Berlin. 
Königs Majestät haben mittelst Allerhöchster Kabinetsordre vom 21stcn No. s<>. 
August d. I. den §. 10. des Steuer-Gesetzes vom kosten Mai v. I. dahin zu 
deklariren geruhet: f®Äm® e= 
30. Ttai 1820 
daß zwar bei Garnison * Veränderungen ganzer Truppenthekle den da- 
zu gehörigen Offizieren in den neuen Garnison-Orten bis zum näch 
sten Micths-Termin, und bei Versetzung einzelner Offiziere diesen 
auf Vierzehn Tage Natural - Quartier angewiesen, in beiden 
Fallen aber die Vergütung dafür an die Quartkergeber oder Garni, 
son - Communen nach den nehmlichen Sätzen aus dem Militair- 
Fonds geleistet werden soll, welche den Offizieren der betreffenden 
Garnison-Orte zur Selbstbeschaffung ihrer Quartiere gewahrt worden. 
)( l Vor-
	        
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