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Subhastations - Patent
über das Forstdienst-Etablissement in der Selchowschen Heide.
Auf Verfügung einer Königlichen Hochlöblichen Regierung von Pommern zu
Stettin soll das in der Herrschaft Wildenbruch im Greiffenhagenschen Kreise,
in der Provinz Hknterpommern kn der Selchowschen Heide, eine Meile von Bahn
und 2 Meilen von Schwede belegene Forstdienst- Etablissement an Gebäuden, Aecker,
Gärcen und Wiesen; auch nach Belieben der Bieter Waldhüthung für das an
schlagsmäßige Vieh kn der zunächstlkegenden Königlichen Forst, jedoch mit Aus
schluß der Schweine, verkauft oder vererbpachcer werden, und ist die Taxfumme
desselben auf 6412 Rthlr. 8 Gr. 8 Pf. ermittelt. Hierzu ist ein anderweitiger
LicicarionScermin auf
den 29sten Oktober d. I.
4 % ~ % # . * •
Vomittags um 10 Uhr, vor dem Herrn Assessor Müller angesetzt, und werden
Kauf- und Erbpachtslustige dazu hierdurch eingeladen, kn diesem Termine zu er
scheinen, ihre Gebote abzugeben und zu gewarten, daß der Zuschlag dem Meist
bietenden nach erfolgter Erklärung der Königlichen Hochlöblkchen Regierung er
theilt werden wird.
Die specielle Taxe und die Verkaufs - oder Erbpachts-Bedingungen können
täglich in unserer Registratur eingesehen werden, und wird zur Nachricht noch be
merkt, daß die Gebäude aus
einem Wohnhause, einem alten Wirthschaftshausex einem Pferde- und Rind«
viehstalle, einer Scheune mit Schweinestallung, einem Brunnen, einem
Waageschauer, einem Schlveknekoven, einem Backofen und einem Bienen
hause bestehen, und an
Aecker öS Morgen 157 LUR.
Gartenland 1 — 159 —
Wiesen 10 — 137 —
Hof« und Baustelle. 1 — 78 —
unbrauchbare Aecker. ... 3 — 60 —
überhaupt. . 76 Morgen 51 OR.