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Volume No 32, 3. Oktober 1821

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 6.1821 (Public Domain)

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Subhastations - Patent 
über das Forstdienst-Etablissement in der Selchowschen Heide. 
Auf Verfügung einer Königlichen Hochlöblichen Regierung von Pommern zu 
Stettin soll das in der Herrschaft Wildenbruch im Greiffenhagenschen Kreise, 
in der Provinz Hknterpommern kn der Selchowschen Heide, eine Meile von Bahn 
und 2 Meilen von Schwede belegene Forstdienst- Etablissement an Gebäuden, Aecker, 
Gärcen und Wiesen; auch nach Belieben der Bieter Waldhüthung für das an 
schlagsmäßige Vieh kn der zunächstlkegenden Königlichen Forst, jedoch mit Aus 
schluß der Schweine, verkauft oder vererbpachcer werden, und ist die Taxfumme 
desselben auf 6412 Rthlr. 8 Gr. 8 Pf. ermittelt. Hierzu ist ein anderweitiger 
LicicarionScermin auf 
den 29sten Oktober d. I. 
4 % ~ % # . * • 
Vomittags um 10 Uhr, vor dem Herrn Assessor Müller angesetzt, und werden 
Kauf- und Erbpachtslustige dazu hierdurch eingeladen, kn diesem Termine zu er 
scheinen, ihre Gebote abzugeben und zu gewarten, daß der Zuschlag dem Meist 
bietenden nach erfolgter Erklärung der Königlichen Hochlöblkchen Regierung er 
theilt werden wird. 
Die specielle Taxe und die Verkaufs - oder Erbpachts-Bedingungen können 
täglich in unserer Registratur eingesehen werden, und wird zur Nachricht noch be 
merkt, daß die Gebäude aus 
einem Wohnhause, einem alten Wirthschaftshausex einem Pferde- und Rind« 
viehstalle, einer Scheune mit Schweinestallung, einem Brunnen, einem 
Waageschauer, einem Schlveknekoven, einem Backofen und einem Bienen 
hause bestehen, und an 
Aecker öS Morgen 157 LUR. 
Gartenland 1 — 159 — 
Wiesen 10 — 137 — 
Hof« und Baustelle. 1 — 78 — 
unbrauchbare Aecker. ... 3 — 60 — 
überhaupt. . 76 Morgen 51 OR.
	        
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