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Volume No 32, 3. Oktober 1821

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 6.1821 (Public Domain)

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Amts- 
— 184 — 
Bekanntmachung des königlichen Hammer-gerichts. 
Xo. 16. Sämmtlichen Untergerkchten im Departement des Kanrmergerkchts wird be 
kannt gemacht: daß nach bcm Rescrkpte des Königlichen Justiz-Ministen'! vom 
25sten August d. I. die in den Amtsblättern bereits zur öffentlichen Kenntniß ge, 
brachte allerhöchste Kabinetsordre vom 7ten Juni d. I. in Betreff der Erhöhung 
einiger Stempelsäße zur genauesten Beachtung empfohlen; zugleich aber bestimmt 
worden ist, daß insofern bis zur künftigen förmlichen Publikation des zu emaniren, 
Len neuen Stempel-Gesetzes Kontraventionen vorkommen sollten, welche die itzige 
vorläufige Stempel,Erhöhung betreffen, die Gerichts-Behörden dem, von dem 
Königlichen Staats, Ministerio gefaßten Beschlusse gemäß, blos die Ergänzung 
des nicht gehörig adhkbirten Stempels zu verfügen und diesfalls kerne weitere 
Strafe festzusetzen haben. 
Berlin,, am täten September 182*. 
Bekanntmach»« g 
des Königlichen General, Kommissariats für die Knrmark 
Brandenburg und für Sachsen. 
Die Herren Justiz,Separations- und Oekonomie,Kommissarien, welche bei 
dem General-Kommissariate für die Kurmark Brandenburg und für Sachsen, mit 
Gemeinheitsthcilungen oder Dienstregulirungen schon beauftragt sind, und noch 
beschäftigt werden sollen, werden hiermit aufgefordertr die im § 10. der Gemein, 
heits-Theilungsordnung vom 7ten Juni d. I. vorgeschriebene öffentliche Bekannt, 
machung der bevorstehenden Theilung und Dienstablösung an die Ober,Eigenthüme. 
Lehnsherren, Lehns, und Fideikommiss, Folger und Wiederkaufsberechtigte, gleich, 
mäßig, wie im Gesetze vom 7ten Juni d. I. 12. vorgeschrieben ist, auch in die-
	        
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