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Die ünverehlkchte Anna Catharina Tesche gebürtig aus EbertShofcw
n Allgäu^ welche bei dem Herrn Regierungöralhe. D u d l i zu St. Gallen als
Wirthschaften»
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ist am loten August 1820 in St. Gallen
ohne Testament verstorben, und hat ein Vermögen von einigen Tausend Gulden
Hinterlassen. Zu den Jntestat-Erben derselben gehören auch die Kinder des ver
storbenen Joseph Anton Köchl, welcher Chirurgus allhier in Berlin gewesen
seyn soll, und zwar namentlich außer dem Posamentiergesellen Friedrich Köchl
Wien auch
a) der Schuhmacher Franz Köchl
1>) der Böttcher Anton Köchl,
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welcher U
standen, nachher als Invalide verabschiedet, und im Jahr 1811 verstorben seyn soll;
c) Margarethe KLchl
enthalrsort jedoch nicht au-
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Auf Requisition der Justiz-- und Polizei-Kommission des Cantons St. Gallen
werden daher
der Schuhmacher Franz Köchl,
der Böttcher Anton Köchl,.
die Margarethe Köchl,
oder im Fall sie bereits verstorben, deren eheliche Nachkommen hierdurch aufgefor
dert, sich binnen 6 Monaten vom heutigen Tage angerechnet, bei der Justiz- und
Polizei-Kommission des Canrons St. Gallen, entweder persönlich oder schriftlich,
oder durch gesetzliche Bevollmächtigte zu melden, von ihrem Leben und Aufent
haltsorte Auskunft zu geben, und sich daselbst als Erben der Anna Catharina
Tesch gehörig zu legitimiren, widrigenfalls der Nachlaß der gedachten Erblasse
rin, nach Ablauf dieser Frist, den übrigen bekannten Erben gesetzlich ausgeank
worter werden wird.
Berlin, den 24sten Juli 1821;
Königl. Stadtgericht Hiesiger Residenz