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Volume No 30, 19. September 1821

Full text: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 6.1821 (Public Domain)

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$.5. 
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§. a. 
Die Gegenstände, worüber der Zimmermann geprüft werden muß, und wor 
auf die ihm zu machenden Fragen sich beziehen müssen, sind folgende: 
a) woran die gute Beschaffenheit des Holzes unter den verschiedenen vorkommen 
den Umständen zu erkennen, und was in Absicht des Fällens des Holzes und 
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seiner Dauer zu bemerken ist; 
b) wie die Konstruktion eines liegenden Bohlen - und Balkenrostcs, eines Pfahl 
rostes, einer Spundwand re. geschehen müsse; 
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c) worin die Einrichtung der einfachsten Maschinen zur Ausschöpfung des Wüs- 
sers bestehr; :<<•' 
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cl) wie eine Ramme richtig zu bauen, aufzustellen, und anzuwenden ist; 
e) wie gewöhnliche und gesprengte Wände verbunden werden; 
s) wie sich die einfachsten Verbindungsarcen der einzelnen Verbandstücke von 
einander unterscheiden, und wie sie aussehen; z. B. das Verkämmen, Blat- 
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ren, Versetzen, Zapfen, Verzahnen, Verdübeln rc.; 
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g) wie diese Verbindungsarren bei Vertrumpfungen, Verschwellungen, Verschiff- 
rungcn, bei Trägern und Unrcrzügen auszuführen sind; 
b) wie Treppen, Dachverbände, Glockenstühle, Thürme rc. ausgeführt werden. 
Zn Gegenden, wo Wasserbauten Häufig vorkommen, sind die Examinanden 
auch zu befragen, wie Schleusenthore, Schleusendrempel und Erdanker zu 
verbinden sind; 
j) wie Reparaturen bei abgefaulten Balkenköpfen, Brückenjochen, Unterschwellen 
der Gebäude rc. auszuführen sind; 
k) wie beim Absteifen in verschiedenen Fällen verfahren werden müsse, welcher 
Vorrichtungen man sich dazu bediene; 
l) wie verbundene Gerüste eingerichtet und benutzt werden; desgleichen worin 
die Vorrichtungen zum Herausschaffen der Baustücke und die Hebewerkzeuge 
bestehen und wie sie angewandt werden müssen; 
in) worin die polizeilichen Verordnungen rücksichtlich feuersicherer Bauart rc. 
bestehen; 
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V W ^ i ( • »• | \ 4* tö *9 i f w v ^ *4 . JL 4 . ^ #/ • . •» • v .j ^ T* ^ w W ^ . v !. j ^ 
n) Fragen über Fälle, wo die Zimmerarbeiten mit den Mauerarbkiten kollidiren.
	        
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